Nach- und Strafsteuern:



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Transkript:

news InhaltA ausgabe September 2010 Nach- und Strafsteuern: Straflose Selbstanzeige ab 1.1.2010 / Vereinfachungen bei der Nachbesteuerung in Erbfällen 1 Erfolgreiches Geldeintreiben erfordert auch psychologisches Geschick 2 Nach- und Strafsteuern: Straflose Selbstanzeige ab 1.1.2010 / Vereinfachungen bei der Nachbesteuerung in Erbfällen Auszahlung Freizügigkeits - guthaben BVG 3 Liquidität 4 Spesenvergütungen und Berufsauslagen: Wie wird das steuerrechtlich beurteilt, was sind die Unterscheidungsmerkmale? 5 Wechsel Abrechnungsart Mehrwertsteuer kann sich lohnen 6 Der heisse Anlagetipp 6 Steuerplanerische Massnahmen bei Verkauf von selbst bewohntem Wohneigentum 7 Das Hasli-Dienstleistungspuzzle im Überblick 8 Indizes 8 Herausgeber Hasli Treuhand AG Hasli Audit AG Mandachstrasse 52 CH-8155 Niederhasli Telefon 044 852 51 51 Telefax 044 850 64 23 www.haslitreuhand.ch www.hasliaudit.ch Werner Flury dipl. Treuhandexperte dipl. Treuhandexperte Gilbert Noli dipl. Steuerexperte Mit dem Erhalt der Schlussabrechnung seitens des Gemeindesteueramtes bzw. der Veranlagungsverfügung von der Bundessteuer werden Einschätzungen nach unbenutztem Ablauf der 30-tägigen Einsprachefrist rechtskräftig. Das Steueramt kann rechtskräftige Einschätzungen nur noch im Nachsteuerverfahren ändern und zwar dann, wenn dem Steueramt bisher nicht bekanntes Einkommen und/oder Vermögen vorliegt. Mit der Nachsteuer wird derjenige Teil der Steuern nachbezahlt, der bei korrekter Deklaration hätte bezahlt werden müssen, inkl. Verzugszinsen ab der Fälligkeit der Steuern. Die Nachsteuerperiode beträgt 10 Jahre. Zusätzlich zur Nachsteuer wird eine Strafsteuer (Busse) veranlagt, die abhängig ist vom persönlichen Verschulden des Steuerpflichtigen sowie der Schwere des Vergehens. Im Normalfall entspricht die Strafsteuer dem einfachen Betrag der Nachsteuer, in schweren Fällen kann sie bis aufs Dreifache erhöht werden. Straflose Selbstanzeige ab 1.1.2010 Bei Selbstanzeige betrug die Strafsteuer bisher 1 5 der Nachsteuern. Ab dem 1.1.2010 entfällt bei der erstmaligen Selbstanzeige die Busse vollständig, die Nachsteuern und Verzugszinsen sind nach wie vor geschuldet. Des Weiteren wird auch auf strafrechtliche Sanktionen verzichtet, wie sie bei Steuerbetrug ansonsten zur Anwendung gelangen können. Diese Straflosigkeit gilt nur für die erste Selbstanzeige, bei weiteren Selbstanzeigen beträgt die Busse weiterhin 1 5 des Nachsteuerbetrages. Selbstanzeige setzt vollumfänglich voraus, dass die Steuerbehörden keinerlei Kenntnis von der unvollständigen Deklaration hatten. Gemäss einer Medienmitteilung des kant. Steueramtes Zürich wurden im 1. Sem. 2010 über 600 straflose Selbstanzeigen eingereicht, was insgesamt zu rund Fr. 1 400 Mio. an aufgerechnetem Vermögen und Fr. 47 Mio. Einkommen geführt hat. Die daraus resultierenden Nachsteuern betragen rund Fr. 20 Mio. Vereinfachungen bei der Nachbesteuerung in Erbfällen Seit dem 1.3.2005 können Bussen gegenüber den Erben nicht mehr geltend gemacht werden. Die Nachsteuer samt Verzugszins konnte je- 1

Erfolgreiches Geldeintreiben doch für eine Periode von 10 Jahren geltend gemacht werden. Auf den 1.1.2010 wurde die Nachsteuerperiode auf 3 Jahre verkürzt. Diese Vergünstigung wird aber nur Erben gewährt, die bei der Ermittlung der unversteuerten Einkommens-/ Vermögensbestandteile vollumfänglich mitwirken. Des Weiteren durfte das Steueramt keinerlei Kenntnis von der unvollständigen Deklaration haben. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt unverändert die 10- jährige Nachsteuerperiode. Gilbert Noli Erfolgreiches Geldeintreiben erfordert auch psychologisches Geschick Das Geldeintreiben ist nicht nur eine Frage der Technik oder der rechtlichen Kenntnisse. Es benötigt auch viel psychologisches Geschick. Die Schuldner sind häufig bestehende oder potentielle Kunden. Wie komme ich nun zu meinem Geld ohne den Kunden zu vergraulen? Und wie stelle ich fest, ob der Kunde überhaupt noch zahlungsfähig ist? Geld oder Kunde Es kommt vor, dass eine Rechnung mal untergeht oder eine Zahlung nicht ankommt. In solchen Situationen macht es Sinn, eine Mahnung oder eine Erinnerung zu versenden. Wenn dann immer noch keine Zahlung eintrifft, hat dies zwei Gründe. Der Kunde will oder kann (noch) nicht zahlen. Der Versand weiterer Mahnungen ist hier zwecklos. Wir empfehlen in solchen Fällen, das Telefon in die Hand zu nehmen. Aus dem persönlichen Kontakt lässt sich die Situation des Schuldners besser abschätzen. Der erste telefonische Kontakt sollte durch den Verkäufer oder Kundenberater erfolgen. Er kennt den Kunden am besten und hat in der Regel auch das bessere psychologische Geschick als der Buchhalter. Für dieses erste Telefon sind meines Erachtens zwei Sachen wichtig: Der Verkäufer darf sich nicht mit leeren Worten abspeisen lassen, sondern trifft eine neue klare Abmachung; Der Verkäufer informiert den Kunden, dass nach diesem Kontakt die interne oder externe Inkassostelle zuständig sein wird. Telefonischer Erstkontakt Ein Telefongespräch wegen unbezahlter Rechnungen ist für beide Seiten eine unangenehme Angelegenheit, für den Kundenbetreuer oder Verkäufer wohl eher lästige Pflicht. Wichtig ist deshalb, dass dieser klare Hilfestellung und Instruktion erhält. Aus dem Erstkontakt muss ein konkretes Ergebnis resultieren. Dies kann eine Teilzahlungsvereinbarung sein oder ein neuer Termin bis wann die Zahlung eintrifft. Wir empfehlen, auf Teilzahlungen als Zeichen des guten Willens zu drängen. Dies gilt in einem späteren Betreibungsverfahren auch als Schuldanerkennung. Ist der Kunde auch nicht für eine geringfügige Teilzahlung zu bewegen, ist davon auszugehen, dass die Lage ernst ist. In diesem Fall empfiehlt es sich, umgehend einen Betreibungsauszug einzuverlangen. Weiterleitung an die Inkassostelle Aus dem Erstkontakt weiss der Kunde ja, dass bei Nicht-Einhaltung der Abmachung der Fall an eine Inkassostelle weitergeleitet wird. Mit diesem Vorgehen ist signalisiert, dass man sich nicht mit leeren Worten vertrösten lässt. Auf dieser Stufe kann gegenüber dem Kunden ganz anders aufgetreten werden. Nicht selten versucht der Schuldner den Druck abzubauen, indem er auf die zukünftigen Umsätze verweist. Hier kann man sich besser abgrenzen. Auch Druckversuche beim Verkauf können mit dem Hinweis, man habe bei der Inkassostelle keine Weisungsbefugnisse, meist erfolgreich abgewendet werden. Selbstverständlich werde man aber seine Reklamation über das forsche Vorgehen weiterleiten. Eskaliert die Situation doch einmal, kann der Fall 2

Auszahlung Freizügigkeitsguthaben BVG auch von der Inkassostelle zurückgenommen werden, ohne dass die Beziehung Kunde/Verkäufer belastet ist. In einem ersten Schritt geht es darum festzustellen, ob der Kunde realistischerweise in der Lage ist, die Ausstände zu begleichen. Dies geschieht durch geschickte Befragung oder Einholung von Betreibungsoder Bonitätsauskünften. Dabei ist es wichtig, die psychische Situation eines Schuldners zu verstehen. Die Situation des Schuldners verstehen Sie fragen sich vielleicht, wie jemand mit vielen Schulden noch gut schlafen kann. Niemand kann mit vielen Schulden gut schlafen geschweige denn gut arbeiten. Ausser man verdrängt die Tatsache. Vielen Schuldnern gelingt dies erfolgreich. Die Realität wird derart verdrängt, dass der Schuldner selber daran glaubt, wenn er Ihnen verspricht, nächsten Monat zu bezahlen. Auch andere Lösungen, wie eine Sanierung oder Umfinanzierung, verliert er aus dem Blickwinkel. Das Einzige, was nicht verdrängt werden kann, ist der Schuldner, der mit viel Druck immer wieder sein Geld verlangt. Wie stellen Sie nun aber fest, ob Ihr Kunde bereits soweit fortgeschritten ist? Ja, das geht eben nur über den persönlichen oder telefonischen Kontakt. Zeigen Sie am Telefon Verständnis für seine Situation und fragen Sie. Fragen Sie frühzeitig nach ob: Noch viele Lieferanten auf die Bezahlung warten? Eine Liquiditätsplanung besteht? Er die Liquiditätsprobleme bewältigen will und wie konkret? Betreibungen eingeleitet wurden? Wenn Sie spüren, dass der Kunde seine Situation nicht im Griff hat, sollten Sie umgehend und konsequent die Betreibung einleiten. Allzu oft denkt man, dass ja sowieso nichts zu holen ist. Sie staunen aber, mit welcher Hartnäckigkeit die Schuldner versuchen, einen Konkurs abzuwenden. Denn mit dem oben erwähnten Verdrängungsmechanismus werden auch die Zukunftsaussichten verdrängt. Dass ein Konkurs und Neuanfang möglich ist, schätzen die Schuldner oft nicht realistisch ein. Schlussfolgerung Das Inkassovorgehen kann wie folgt zusammengefasst werden: Versand Erinnerungsschreiben Telefonischer Erstkontakt durch Verkauf o Ziel Teilzahlungsvereinbarung abschliessen Inkassostelle wird aktiv o Zahlungsfähigkeit des Kunden beurteilen o Darauf abgestützt sinnvolle Inkassomassnahmen einleiten Aus unserer Praxis wissen wir, dass Gläubiger mit einem konsequenten Inkassowesen auch kurz vor Konkursen immer wieder Zahlungen erhalten. Dies zeigt, dass es sich entgegen landläufiger Meinung lohnt, Zeit und Geld in das Eintreiben von offenen Rechnungen zu stecken. Auszahlung Freizügigkeitsguthaben BVG Wer aus der Pensionskasse ausscheidet, kann sein BVG-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Versicherung oder Bank überweisen. Tritt er später wieder einer Pensionskasse bei, so ist er verpflichtet, die Gelder auf den Freizügigkeitskonten in die neue Pensionskasse einzubringen. Auszahlung auf zwei Konten spart Steuern Die sogenannte Austrittsleistung kann höchstens an zwei verschiedene Freizügigkeitseinrichtungen überwiesen werden (Art. 12 Abs 1 FZV). Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist es, dem Versicherten zu ermöglichen, das Risiko besser zu verteilen. Die Aufteilung erlaubt später aber auch einen gestaffelten Bezug. Dadurch lassen sich in der Regel erhebliche Steuervorteile erzielen. Versicherung oder Bank Als Freizügigkeitseinrichtung kann eine Versicherung oder eine Bank gewählt werden. Da Freizügigkeitspolicen bei einer Versicherung häufig eine feste Laufzeit aufweisen, verhindert dies die Flexibilität bei der Auszahlung. Es lohnt sich, bei der Wahl der Freizügigkeitseinrichtung die Zinssätze zu vergleichen. Auszahlung Freizügigkeitsguthaben bis 70 möglich Das Freizügigkeitsguthaben kann auch erst mit Alter 70 abgerufen werden. Dadurch verbleibt das Geld länger im steuerfreien Bereich. Zinsertrag und Vermögen auf einem Freizügigkeitskonto sind nicht steuerpflichtig. Schlussfolgerungen Bei einem Austritt aus einer Pensionskasse ist die Auszahlung immer auf zwei verschiedene Freizügigkeitskonten vorzunehmen. Dies insbesondere dann, wenn nicht mehr mit einem Eintritt in eine Pensionskasse gerechnet werden muss. 3

Liquidität Liquidität Über genügend Liquidität zu verfügen, ist der Lebensnerv jeder erfolgreichen Unternehmung. Die Grössenordnungen und Definitionen, wie hoch «genügend» zu definieren ist, wird ganz unterschiedlich ausfallen. In der aktuellen Wirtschaftsphase werden in der Tagespresse Hinweise, wie z.b. «die momentane Auslastung ist leicht über dem Vorjahr» und «die Auftragsbücher für die kommenden Monate sind gut gefüllt», abgedruckt. Diese Aussage beinhaltet zwei wesentliche Elemente: 1. Auslastung leicht über Vorjahr = immer noch ungenügend 2. Steigende Auftragseingänge = zukünftiger Hoffungsschimmer Diese Kombination ist für die jetzige Wirtschaftslage typisch und macht zur mittel- und längerfristigen Überlebensfähigkeit einer solchen Gesellschaft keine konkreten Versprechungen. Die eigentliche Frage des finanziellen Überlebens der Gesellschaft wird nicht an gesprochen. Sobald die Auslastung anzieht, wird sich die Liquidität schlagartig verknappen und je nach Situation vor diesem Anstieg, sind kleinere oder grössere Liquiditätsengpässe möglich. Welche Sachverhalte beeinflussen die Liquidität positiv? Sinkende Auslastung ohne Zusatzkosten Zurückbehaltene Gewinne ohne Investitionen Verbesserungen im Debitorenmanagement Reduktion der durchschnittlichen Lagerbestände Überdimensionierte langfristige Verschuldung Investitionsfinanzierung durch Fremdverschuldung Bereits diese kurze Auswahl zeigt, dass eine verbesserte Liquidität nicht immer auf positiven Elementen aufbaut. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass noch unzählige weitere Möglichkeiten vorhanden sind. Jeder wesentliche Geschäftsentscheid beeinflusst schlussendlich die Liquidität. Diese wird nicht nur durch bewusste Entscheide der Geschäftsleitung, sondern auch durch nicht beeinflussbare Veränderungen in der Umwelt beeinflusst. Wann besteht erhöhter Planungsbedarf? Neugründung einer Gesellschaft Umsatzeinbrüche Wesentliche Erhöhung der Produktionszahlen Grossinvestitionen in Maschinen oder Gebäude Kauf oder Verkauf von Betriebsteilen Veränderungen im gewohnten Produktesortiment Solche Gründe beeinflussen die kurzfristige Liquidität unmittelbar und führen ohne zusätzliche Planung vielfach zu unkontrollierten Schieflagen. Insbesondere viele Jungunternehmer scheitern an der Liquidität, obwohl das Geschäft aus unternehmerischen Gesichtspunkten absolut überlebensfähig wäre. Aber wenn der «richtige» Zeitpunkt zur Einflussnahme auf die Verkettung der liquiditätswirksamen Entscheide verpasst wird, führt oft nur ein langer, schwieriger Weg zurück zur erfolgreichen Unternehmung. Welche Grundlagen sind zur Planung notwendig? Budget Erfolgsrechnung Investitionsbudget Planbilanzen Planmittelflussrechnungen Auf den ersten Blick scheint es sich hier um eine ziemlich abstrakte und theoretische Abhandlung für finanzinteressierte Studenten der Uni Zürich oder St. Gallen zu handeln. Dieser Eindruck ist insofern richtig, als sich solche Studenten tatsächlich mit diesen Planrechnungen befassen. Es darf aber gleichzeitig darauf hingewiesen werden, dass sich auch viele erfolgreiche Unternehmer mit den wesentlichen Elementen, wie Jahresbudget und Investitionsplanung, sehr detailliert und vertieft befassen. Mit diesen beiden Arbeitspapieren lassen sich hinsichtlich Liquiditätsplanung bereits beeindruckende und in ihrer Aussage oftmals verblüffende Erkenntnisse ablesen. Gepaart mit einem Planungshorizont von drei Jahren lassen sich planbare Veränderungen wunderbar optimieren. Wo finden Sie solche Planungsgrundlagen? Interner Mehrjahresvergleich der Hasli Treuhand AG Jeder interne Mehrjahresvergleich der Hasli Treuhand AG beinhaltet die vorstehend aufgeführten Planungselemente. Im Normalfall wird dieses Arbeitspapier zur internen Besprechung des aktuellen Jahresabschlusses, unter Bezug der vergangenen letzten drei bis vier Jahre, verwendet. Bereits mehrfach haben wir diese Grundlage zur Zukunftsrechnung ausbauen und dank der vorhande - nen Vergangenheitskenntnisse mit grosser Zielgenauigkeit einsetzen können. Bei der späteren Realisierung des ursprünglich geplanten Projektes kommt mit dem Soll/Ist- Vergleich die Nagelprobe. Schlussfolgerungen Eine hohe Liquidität ist nicht immer mit einer guten Geschäftslage identisch. Eine knappe Liquidität ohne Planungsgrundlagen gleicht einer Gradwanderung ohne Sicherung. Ein Budget garantiert nicht den Erfolg, kein Budget kann unnötiges Lehrgeld kosten. W. Flury 4

SpesenvergüTungen und Berufsauslagen Spesenvergütungen und Berufs auslagen: Wie wird das steuerrechtlich beurteilt, was sind die Unterscheidungsmerkmale? Die erste grundlegende steuerrechtliche Unterscheidung ergibt sich aus der Art der Erwerbstätigkeit, d.h. handelt es sich um eine: Selbständige Erwerbstätigkeit Unselbständige Erwerbstätigkeit Selbständige Erwerbstätigkeit Die bei selbständiger Erwerbstätigkeit anfallenden Kosten sind abzugsfähig, sofern sie geschäftsmässig begründet sind. Naturgemäss besteht hier ein grosser Ermessensbereich, den wir zu Ihren Gunsten interpretieren und ausloten werden; weitergehende Angaben würden den Rahmen dieses Beitrages sprengen. Unselbständige Erwerbstätigkeit Worin liegt der Unterschied zwischen Spesenvergütungen und Berufsauslagen? Steuerlich werden diese zwei Bereiche wie folgt unterschieden: Die Kosten ausserhalb der Arbeitszeit gelten grundsätzlich als Berufsauslagen, die während der Arbeitszeit anfallenden Kosten gehören in den Spesenbereich. Berufsauslagen Als Berufsauslagen gelten die notwendigen Kosten für: Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort, die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung, die übrigen für die Ausübung des Berufes notwendigen Kosten sowie die Weiterbildungsund Umschulungskosten. Teilweise können anstelle der effektiven Kosten vom Steueramt festgelegte Pauschalen geltend gemacht werden; auch hier liegen die Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung der steuerrechtlichen Gesetzesbestimmungen, die im Einzelfall Anlass zu Diskussionen geben können. Spesenvergütungen Als Spesenvergütungen gelten die vom Arbeitgeber ausgerichteten Entschädigungen für Auslagen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Spesenvergütungen sind nicht im Bruttolohn enthalten, die Art der Spesenvergütung ist entscheidend für die Deklarationspflicht auf dem Lohnausweis: Mit genehmigtem Spesenreglement: Liegt ein vom kant. Steueramt genehmigtes Spesenreglement vor, so müssen nur die pauschalen Spesenvergütungen betraglich auf dem Lohnausweis aufgeführt werden. Ohne genehmigtes Spesenreglement: Die pauschalen Spesenvergütungen müssen betragsmässig ausgewiesen werden; auf effektiver Basis ausgerichtete Spesenvergütungen müssen bei Einhaltung von diversen Vorgaben nicht betragsmässig ausgewiesen werden, sondern es genügt, im Feld 13.1 des Lohnausweises ein X anzubringen. Bei sowohl geschäftlich wie privat genutzten Gegenständen, in den meisten Fällen handelt es sich hier um ein Geschäftsfahrzeug, das auch privat genutzt werden kann, wird die private Nutzung durch einen Privatanteil abgegolten, beim Geschäftsauto z.b. mit 9,6 % des Kaufpreises. Wir beraten Sie gerne, damit Sie sicher durch die Tücken der steuerrechtlichen Normen hindurch kommen. Gilbert Noli 5

Wechsel Abrechnungsart MWST / anlagetipp Wechsel Abrechnungsart Mehrwertsteuer kann sich lohnen Durch die Steuersatzerhöhung per 1.1.2011 erlaubt die Steuerverwaltung allen Pflichtigen, ihre Abrechnungsart (Saldosteuersatz oder effektiv) unabhängig wie lange diese schon besteht, zu wechseln. Nachdem die Steuerverwaltung die Saldosteuersätze per 1.1.2010 deutlich reduziert hat, hat diese Methode deutlich an Attraktivität gewonnen. Es lohnt sich deshalb, einen solchen Wechsel zu prüfen. Voraussetzungen für einen Wechsel Ein Wechsel zum Saldosteuersatz ist nur für KMU-Unternehmen bis zu einer bestimmten Umsatzlimite möglich. Die Umsatzgrenze ist abhängig vom jeweiligen Saldosteuersatz. Die neuen Limiten und Sätze: Konsequenzen Wechsel zum Saldosteuersatz Im Rahmen eines Wechsels von der effektiven zur Saldosteuersatzmethode sind keine Korrekturen auf Warenlager, Debitoren oder Investitionen vorzunehmen. Dies lässt einen entsprechenden Planungsspielraum offen. So empfiehlt es sich, vor dem Wechsel Investitionen vorzuziehen oder Warenlager aufzustocken. Wo sinnvoll, kann die Fakturierung hinausgeschoben werden. Aus diesem Grunde sollte ein Wechsel rechtzeitig geprüft werden. Die Abrechnungsart Saldosteuersatz muss während mindestens 3 Jahren beibehalten werden. Erst dann kann wieder zur effektiven Methode gewechselt werden. Saldosteuersatz alt Saldosteuersatz neu Umsatzlimite neu 0,10% 0,10% 5 020 000 0,60% 0,60% 5 020 000 1,20% 1,30% 5 020 000 2,00% 2,10% 5 020 000 2,80% 2,90% 3 760 000 3,50% 3,70% 2 950 000 4,20% 4,40% 2 480 000 5,00% 5,20% 2 100 000 5,80% 6,10% 1 790 000 6,40% 6,70% 1 630 000 Vorteile Saldosteuersatz Die Vorteile lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen: Einfachere Buchführung, da keine Erfassung der Vorsteuern; Einfachere und halbjährliche Abrechnung Die Wahrscheinlichkeit einer MWST-Revision ist deutlich geringer Schlussfolgerungen Bei einem Wechsel muss die Unternehmensentwicklung der nächsten 3 Jahre relativ zuverlässig beurteilt werden können. Die in diesem Artikel genannten Rahmenbedingungen sind stark vereinfacht wiedergegeben. Um einige Fallstricke und branchenspezifische Besonderheiten zu erkennen, ist eine individuelle Beratung durch einen Fachmann unabdingbar. Der heisse Anlagetipp Wer heute Geld anlegen muss, ist nicht zu beneiden. Die Zinsen sind auf historischen Tiefständen. Aktienanlagen haben in den letzten Jahren ebenfalls wenig Freude bereitet. Fremdwährungsobligationen insbesondere in Euro haben happige Kursverluste beschert. Ganz zu schweigen von der Frage der Bonität der Gegenpartei. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf zwei unspektakuläre, bodenständige Anlagetipps. Steuern im Voraus bezahlen und Hypotheken amortisieren. Steuern frühzeitig bezahlen Im Kanton Zürich gilt der 30. September als Stichtag für die Verzinsung von Steuerzahlungen. Zahlungen vor diesem Stichtag werden mit 2% verzinst, Zahlungen nachher mit 2% Verzugszins belastet. In der Regel bezahlen die Pflichtigen die Steuern in 3 Raten, nämlich am 30.6./30.9. und 31.12. Wir empfehlen, die 3. Rate umgehend einzuzahlen. Wer 2010 mit einem höheren Einkommen rechnet, sollte umgehend 6

Verkauf von selbst bewohntem Wohneigentum eine Anpassung der provisorischen Rechnung vornehmen. Die Anpassung ist grosszügig vorzunehmen und die daraus entstehende Nachsteuer umgehend nachzuzahlen. Hypothek amortisieren Geld auf Sparkonto lassen Zinsertrag (variabel, Sparkonto ZKB) 2,50% 0,625% Abzüglich Steuerbelastung 33% 0,83% 0,210% Nettokosten/-rendite 1,67% 0,420% Hypotheken amortisieren Hypotheken amortisieren führt zwar zu höheren Steuern. Von der Rendite her aber sehr zu empfehlen. Dies veranschaulicht die nebenstehende Gegenüberstellung. Anstelle das Geld auf dem Sparkonto zu lassen, erhält man mit einer Amortisation 1,25% mehr Rendite, und dies, ohne ein zusätzliches Risiko einzugehen. Schlussfolgerung Beide Anlagetipps sind nicht besonders attraktiv. Unter Einbezug von Risiko und Flexibilität ist diese Rendite kaum zu schlagen. Steuerplanerische Massnahmen bei Verkauf von selbst bewohntem Wohneigentum Ein Verkauf von selbst bewohntem Wohneigentum sei es nun als Einfamilienhaus oder Stockwerkeigentum kann verschiedene Steuerfolgen nach sich ziehen. Die planerischen Möglichkeiten in diesem Umfeld sollen nachfolgend beleuchtet werden. Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer Beim Verkauf einer Liegenschaft werden oft auch nicht liegenschaftliche Werte, wie Rasenmäher oder Möbel mitgegeben. Dies, ohne dass ein separater Preis dafür ausgemacht wird. Manchmal entscheidet sich der Verkäufer auch erst nach Vertragsunterzeichnung, das eine oder andere dem Käufer zu überlassen. Werden aber solche nicht liegenschaftliche Werte separat im Vertrag bewertet und aufgeführt, reduziert sich der für die Besteuerung massgebende Kaufpreisteil für die Liegenschaft und damit die Basis für die Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer. Entsprechend gilt es, diesen Punkt mit dem Verkäufer vor Vertragsgestaltung zu klären. Selbstverständlich natürlich unter der Voraussetzung, dass es sich um wesentliche Beträge handelt. Die Besitzesdauer ist in der Regel ein wichtiges Element bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer. Insbesondere bei kurzer Haltedauer unter 2 3 Jahren. Mit dem Verschieben der Eigentumsübertragung um einige Wochen, kann allenfalls die Grundstückgewinnsteuer um einige hundert Franken reduziert werden. Ob sich das lohnt, hat der Verkäufer zu entscheiden. Ersatzbeschaffung und Wegfall der Ersatzbeschaffung Das Instrument der Ersatzbeschaffung zu erläutern, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Ich werde in einem Folgeartikel näher darauf eingehen. Gestaltungsspielraum Säule 3a Säule 3a-Gelder können für die direkte Amortisation von Hypo theken bezogen werden. Wer nun seine Liegenschaft veräussert, ohne eine Ersatzliegenschaft erwerben zu wollen, hat vor dem Verkauf nochmals Gelegenheit, das Geld aus der Säule 3a zu beziehen. Die nächste Gelegenheit ergäbe sich erst bei Wegzug ins Ausland oder beim Erreichen des 60. Altersjahres. Mit einem solchen Bezug lassen sich Progressionsvorteile erzielen. Interessant wäre auch eine Verwendung der Gelder für spätere Einzahlungen in die Pensionskasse. Auswirkungen auf das Steuerdomizil Ein Verkauf von selbst bewohntem Wohneigentum ist in aller Regel mit einem Wohnortswechsel verbunden. Bei einem Kantonswechsel fällt die Besteuerung für das ganze Jahr unter die Steuerhoheit des neuen Wohnortes. Bei Wechsel innerhalb des Kantons ändert die Besteuerungshoheit in der Regel im Folgejahr. Die Konsequenzen aus den unterschiedlichen Steuerfüssen und Steuerregelungen sind insbesondere in Bezug auf allfällige Bonuszahlungen oder Dividendenausschüttungen zu beachten. Eine Verschiebung ins eine oder andere Jahr kann da rasch einige Tausend Franken Steuerentlastung bewirken. Im Zusammenhang mit Wohnortswechsel und Steuerbelastungen weise ich darauf hin, dass nicht nur die Steuerfüsse und -belastungen als solches verglichen werden sollten, sondern auch die unterschiedlichen Abzugsregelungen für Berufsauslagen, Kinderabzüge, Kinderbetreuungsabzüge und Dividendenbesteuerungen. Schlussfolgerungen Es lohnt sich, die Handlungsspielräume rechtzeitig mit einem versierten Steuerberater auszuloten. 7

In eigener sache direktkontakt Zentrale Hasli Treuhand AG Telefon: 044 852 51 51 Telefax: 044 850 64 23 E-Mail: hasli@haslitreuhand.ch Hasli Audit AG Telefon: 044 852 51 41 Arpagaus Christina Telefon: 044 852 51 47 E-Mail: arpagaus@haslitreuhand.ch Cadonau Renée Telefon: 044 852 51 52 E-Mail: cadonau@haslitreuhand.ch Flury Werner Telefon: 044 852 51 50 E-Mail: flury@haslitreuhand.ch Hartmann Reto Telefon: 044 852 51 44 E-Mail: hartmann@haslitreuhand.ch Maag Beatrice Telefon: 044 852 51 46 E-Mail: maag@haslitreuhand.ch Meier Claudia Telefon: 044 852 51 40 E-Mail: meier@haslitreuhand.ch Müller Roman Telefon: 044 852 51 49 E-Mail: mueller@haslitreuhand.ch Noli Gilbert Telefon: 044 852 51 48 E-Mail: noli@haslitreuhand.ch Schnellmann Sabine Telefon: 044 852 51 53 E-Mail: schnellmann@haslitreuhand.ch Hasli Treuhand AG Hasli Audit AG Mandachstrasse 52 CH-8155 Niederhasli Telefon 044 852 51 51 Telefax 044 850 64 23 www.haslitreuhand.ch www.hasliaudit.ch Buchhaltungen Abschlussberatung Steuerberatung Revisionen Personaladministration Unternehmensberatung Unternehmensbewertung Nachfolgeberatung Das Hasli-Dienstleistungspuzzle im Überblick Die Vielfältigkeit unserer Dienstleistungen gründet zum einen in den unterschiedlichsten Bedürfnissen unserer Kunden und zum andern in der fundierten Aus- und Weiterbildung sowie der breiten Erfahrung unserer Mitarbeiter. Wir möchten Ihnen unsere Dienstleistungen im Überblick aufzeigen: UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IHR NUTZEN Wir führen Ihre Buchhaltung bei uns im Hause oder unterstützen Sie bei der Buchführung währenddem Sie Ihre Kunden betreuen oder neue hinzugewinnen; Wir erstellen Ihren Abschluss und helfen dabei nicht nur Steuern sparen; Wir erstellen ein Budget Sie erkennen die Auswirkungen zukünftiger Entwicklungen auf Ihre finanzielle Situation; Wir erstellen Ihre Steuererklärungen Sie erhalten mehr als nur ausgefüllte Formulare; Wir beraten Sie in den verschiedensten Steuerfragen Sie können die Auswirkungen bezüglich Einkommens-, Ertrags- und Grund steuern abschätzen; Wir revidieren Ihre Unternehmung und Personalvorsorgeeinrichtung Sie erhalten mehr als nur eine aktienrechtskonforme Jahresrechnung; Wir erstellen Ihre MwSt.-Abrechnung Sie erhalten auch Be ratung und Unterstützung im MwSt.-Regelungsgestrüpp; Wir beraten Sie von der Gründung über die Umstrukturierung oder Verkauf Ihrer Unternehmung sowie bei Nachfolge rege lung, Sanierung Sie können sich auf einen erfahrenen, versierten und kritischen Berater und Gesprächspartner abstützen, der auch Sie und Ihre Unternehmung kennt. Indizes 1.1.10 1.1.09 1.1.08 Lohnbeiträge AHV/IV/EO 10,1% 10,1% 10,1% Lohnbeiträge ALV 2,0% 2,0% 2,0% AHV-Freigrenze für Rentner 16800 16800 16 800 BVG-Maximallohn im Obligatorium 82080 82080 79 560 Koordinationsabzug 1. Säule 23940 23940 23 205 Eintrittsschwelle BVG 20520 20520 19 890 UVG max. versicherter Monatslohn 10500 10500 8900 Max. Beitrag Säule 3a (mit BVG) 6566 6566 6.365 Max. Beitrag Säule 3a (ohne BVG) 32832 32832 31 824 Landesindex Konsumentenpreise Juni 10 Juni 09 Juni 08 (Basis: Dez. 2005 = 100) 104,2 103,6 104,6 Zürcher Index Wohnbaukosten 1.4.2010 1.4.2009 1.4.2008 (Basis: April 2005 = 100) 112,2 110,9 110,5 8