Die IV - Eine Integrationsversicherung Generalversammlung VAGS 23. April 2015
Agenda Begrüssung SVA IV-Stelle Auftrag Leistungen Zusammenfassung 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 2
Organigramm 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 3
IV als Teil der SVA Wussten Sie schon, dass? die IV-Stelle vor 20 Jahren aus drei separaten Organen, dem IV-Sekretariat, der Regionalstelle und der IV-Kommission, zur kantonalen IV-Stelle zusammengeführt wurden?...die Ausgleichskasse des Kantons Aargau und die IV-Stelle im selben Jahr zu einer Sozialversicherungsanstalt (heute SVA) zusammengefasst wurden?...damals 124 Mitarbeitende für die SVA gearbeitet haben, es heute über 380 Mitarbeitende in acht Sozialwerken sind?...1995 erstmals ein Arzt vollzeitlich bei der IV angestellt wurde? Heute zählt der Regionale Ärztliche Dienst knapp 40 Ärztinnen und Ärzte. 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 4
Ausgaben der IV nach Leistungsarten Für die ganze Schweiz 8% 2% Renten (5,6 Mia.) 9% Taggelder (0,5 Mia.) 2% 5% 6% 68% Hilflosenentschädigungen (0,4 Mia.) Kollektive Leistungen (0,2 Mia.) Medizinische Massnahmen (0,8 Mia.) Massnahmen zur beruflichen Eingliederung (0.6 Mia.) Hilfsmittel (0.2 Mia.) Gesamtausgaben 2013: 8.3 Milliarden Franken 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 5
Ausblick Interinstitutionelle Zusammenarbeit weiter stärken Pforte Arbeitsmarkt: Vorprojekt für möglichen Regelbetrieb Entwicklung der IV: Fokus auf die Eingliederung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit psychischen Problemen Pläne hinsichtlich stufenlosem Rentensystem Dialog mit Arbeitgebern, behandelnden Ärzten und unseren Partnern im Bereich der Eingliederung ausbauen und pflegen 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 6
Herausforderungen Finanzielle Situation der IV bleibt trotz Besserung ein Dauerthema Politischer Druck: Neurentenquote stagniert, auch Rentenaufhebungen werden zur Stagnation kommen Eingliederungserfolg: stark geprägt durch veränderte Berufslandschaft, erschwert für Personen mit geringem Ausbildungsstand Faktor Zeit: Balance zwischen Geschwindigkeit und Qualität in der Abklärungsphase 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 7
Agenda Auftrag der Invalidenversicherung Leistungen der Invalidenversicherung Umsetzung anhand eines Fallbeispiels Zusammenfassung 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 8
Auftrag der IV Berufliche Eingliederung Klärung der Eingliederungsfähigkeit Prüfung der Anspruchsberechtigung Massnahmen bestimmen, durchführen, überwachen notwendige Begleitung sicherstellen 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 9
Auftrag der IV Ökonomische Folgen der Invalidität ausgleichen Bemessung der Invalidität und der Hilflosigkeit Erlass von Verfügungen über Leistungen der IV Öffentlichkeitsarbeit Beratung und Information von Arbeitgebern, behandelnden Ärzten und Fachpersonen aus Schule und Ausbildung 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 10
Aufgabenteilung (nicht abschliessend) IV-Stelle Ausgleichskassen Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) Entgegennahme der Meldung / Anmeldung Abklärung des Sachverhaltes Entscheid über und Durchführung von Massnahmen Erlass der Verfügung Beitragserhebung Berechnung und Auszahlung der Geldleistungen Bezahlung von Rechnungen für medizinische Massnahmen, Hilfsmittel oder berufliche Massnahmen 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 11
LEISTUNGEN DER INVALIDENVERSICHERUNG 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 12
Überblick Leistungen der IV Eingliederungsmassnahmen Frühinterventionsmassnahmen Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf berufliche Massnahmen Berufliche Massnahmen Medizinische Massnahmen Hilfsmittel Taggelder und Reisekosten als akzessorische Leistungen Geldleistungen Rente Hilflosenentschädigung Assistenzbeitrag 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 13
EINGLIEDERUNGSMASSNAHMEN UND EINGLIEDERUNGSPROZESS 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 14
Fallbeispiel Frau M. 44 Jahre alt ledig langjährige Berufserfahrung als Arztund Spitalsekretärin Angestellt in einem Spital leidet unter ausgeprägter Angst-und Zwangsstörung, begleitet von Depressionen Arbeitsunfähig seit 1 ½ Monaten 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 15
Früherfassung (FE) Die Meldung an die IV als Instrument der Früherfassung Durch die betroffene Person oder ihr Umfeld; berechtigt sind auch die Durchführungsstellen der kantonalen Sozialhilfe Die IV-Stelle klärt die Notwendigkeit von Frühinterventionsmassnahmen und fordert gegebenenfalls zur Anmeldung auf Die Meldung zur Früherfassung ersetzt nicht die Anmeldung Zweck: Früher Einbezug der IV, um einer Chronifizierung entgegenzuwirken. 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 16
Fallbeispiel Frau M. Behandelnde Ärztin hat Meldung zur Früherfassung veranlasst IV-Stelle führte ein Gespräch mit Frau M., die aufgrund dessen zur Anmeldung aufgefordert wurde Ziel: Erhaltung des Arbeitsplatzes begleitend zur psychiatrischen Behandlung 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 17
Frühinterventionsphase (FI) Abklärung des Sachverhaltes Anforderung von Unterlagen zur gesundheitlichen und beruflichen Situation Vornehmen einer versicherungsmedizinischen Einschätzung mit Unterstützung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) Austausch mit IIZ-Partnern (Interinstitutionelle Zusammenarbeit) Gleichzeitig: Veranlassung von Frühinterventionsmassnahmen Ab Eingang Anmeldung möglich Finden parallel zu den Abklärungen statt 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 18
Frühinterventionsmassnahmen Arbeitsplatzerhalt Verhinderung von Chronifizierung Anpassung Arbeitsplatz Ausbildungskurse Arbeitsvermittlung Berufsberatung Sozialberufliche Rehabilitation Beschäftigungsmassnahmen Auf FI-Massnahmen besteht kein Rechtsanspruch 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 19
Fallbeispiel Frau M. IV organisiert Gespräch mit Frau M., mit der Personalverantwortlichen des Spitals und dem Case-Manager (CM) der Taggeldversicherung Gemeinsame Eingliederungsstrategie wird festgelegt: «medizinischer Arbeitsversuch» von 20% beim Arbeitgeber Schrittweise Steigerung der Belastbarkeit in einer Institution 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 20
Integrationsmassnahmen (IM) Zweck Schliessen der Lücke zwischen sozialer und beruflicher Integration Vorbereitung auf berufliche Massnahmen / Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt Wo In Institutionen mit Leistungsvereinbarungen Bei Arbeitgeber im ersten Arbeitsmarkt Maximal während der Dauer von zwei Jahren 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 21
Integrationsmassnahmen (IM) Stufenmodell Belastbarkeitstraining Aufbautraining Arbeit als Zeitüberbrückung 0 2 Jahre Sozialberufliche Rehabilitation Beschäftigungsmassnahmen 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 22
Fallbeispiel Frau M. Präsenzzeit und Arbeitsleistung konnten gesteigert werden Wechsel des Chefarztes hat zur Kündigung von Frau M. geführt Spitalleitung war bereit, während Kündigungsfrist für Aufbautraining Hand zu bieten 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 23
Massnahmen beruflicher Art Berufsberatung Erstmalige berufliche Ausbildung Umschulung Arbeitsvermittlung: aktive Unterstützung und Beratung Arbeitsversuch Einarbeitungszuschuss Entschädigung für Beitragserhöhungen Kapitalhilfe 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 24
Fallbeispiel Frau M. Frau M. konnte ihre Arbeitsfähigkeit während der Kündigungsfrist weiter aufbauen und stabilisieren Gemäss RAD ist sie auch in Zukunft maximal im Rahmen von 50% arbeitsfähig Antritt einer neuen Stelle im 50%-Pensum als Arztsekretärin IV prüft Rentenanspruch 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 25
Rekapitulation Fallbeispiel Ablauf einer typischen Eingliederung FI / Beratung IM / Belastbarkeitsund Aufbautraining Rentenprüfung BM / Arbeitsvermittlung Meldung Anmeldung Abklärung (v.a. medizinisch) Stelle 50% 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 26
RENTENLEISTUNGEN 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 27
Was ist Invalidität? Medizinisches Element Körperlicher, geistiger oder psychischer Gesundheitsschaden Wirtschaftliches Element Voraussichtlich bleibende oder längerfristige Erwerbsunfähigkeit Kausalzusammenhang 30.04.2015 28
Invalidenrente Abstufung nach IV-Grad ab 40% ab 50% ab 60% ab 70% Viertelsrente Halbe Rente Dreiviertelsrente Ganze Rente Anspruchsvoraussetzungen Erfüllung der Mindestbeitragsdauer während 1 Jahres mind. 40% arbeitsunfähig nach Ablauf dieses Jahres mind. 40% erwerbsunfähig Erfülltes 18. Altersjahr Anspruch frühestens 6 Monate nach IV-Anmeldung 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 29
Arten der Invaliditätsbemessung Allgemeine Methode Einkommensvergleich Spezifische Methode Betätigungsvergleich Gemischte Methode Einkommens-und Betätigungsvergleich Ausserordentliche Methode Betätigungsvergleich mit erwerblicher Gewichtung 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 30
Fallbeispiel Frau M. Valideneinkommen Arztsekretärin Spital A: 13 x CHF 5 850.00 = CHF 76 050.00 Invalideneinkommen Arztsekretärin Spital B, 50%-Pensum: 13 x CHF 2 800.00 = CHF 36 400.00 Erwerbseinbusse CHF 39 650.00 Berechnung 39 650 x 100: 76 050 = 52,13% Invaliditätsgrad: 52% 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 31
Fallbeispiel zum Vergleich Herr S. Valideneinkommen mittleres Kader bei Versicherung 13 x CHF 9 500.00 = CHF 123 500.00 Invalideneinkommen Mitarbeiter Administration 50%-Pensum: 13 x CHF 2 800.00 = CHF 36 400.00 Erwerbseinbusse CHF 87 100.00 Berechnung 87 100 x 100: 123 500 = 70.52% Invaliditätsgrad: 71% 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 32
Revisionen geplante Revision auf Gesuch hin Meldepflicht: Wesentliche Änderungen sind zu melden (z.b. Veränderung des Gesundheitszustandes und der Einkommen) Anmeldung nach Abweisung: Veränderung des Sachverhaltes muss glaubhaft gemacht werden 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 33
Eingliederung aus der Rente Durch berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen Zahl der Rentenbezüger /-innen senken. Differenziertes Revisionsverfahren mit interdisziplinärer Triage Flexiblerer Zugang zu Eingliederungsmassnahmen für Rentenbezüger/-innen Rente wird während Massnahmendauer weiter ausgerichtet 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 34
HILFSMITTEL, MEDIZINISCHE MASSNAHMEN, HILFLOSENENTSCHÄDIGUNG 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 35
Medizinische Massnahmen und Hilfsmittel der IV Medizinische Massnahmen Bei Geburtsgebrechen und speziellen Massnahmen Bis maximal zum 20. Altersjahr Hilfsmittel Zur Ermöglichung der Eingliederung oder zur Selbstsorge gemäss Liste im Anhang der Verordnung Einfache und zweckmässige Ausführung 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 36
Hilflosenentschädigungund Assistenzbeitrag Hilflosenentschädigung Wenn regelmässige Hilfe bei Lebensverrichtungen benötigt wird abgestuft nach Ausmass der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer) Assistenzbeitrag Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens IV übernimmt Leistungen, die vpregelmässig benötigt und von einer Assistenzperson erbracht werden. 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 37
ZUSAMMENFASSUNG 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 38
Zusammenfassung Die IV ist...... eine Versicherung mit gesetzlichen Rahmenbedingungen und einem Beratungs- und Begleitungsauftrag... für ihren Erfolg auf partnerschaftliche, auf Vertrauen basierende Zusammenarbeit angewiesen... eine kompetente, verlässliche Partnerin im sozialen Gefüge im Kanton Aargau 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 39
Fragen Direkte Ansprechperson www.iiz-aargau.ch 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 40
Datenschutz Gesundheitsdaten wie z.b. Diagnosen sind besonders schützenswerte persönliche Daten. Der Datenschutz ist überwindbar: - Mit einer Vollmacht - Beim gemeinsamen Gespräch 30.04.2015 Generalversammlung VAGS 41