Strompreis als Effizienzanreiz (FÖS-Fachgespräch) Ausnahmeregelungen des produzierenden Gewerbes
Begünstigungsregelungen der Industrie in Bezug auf Strom StromNEV ( 19 (2), S.2) 10.000 Umlage auf andere LV RL zur Beihilfe für indirekte CO2- Kosten (Art. 5.1 L) BesAR ( 41) 1.000 1.000 Umlage auf andere LV KWKG ( 9 (7)) 100 Umlage auf andere LV KAV ( 2 (7)) 30 1 10 100 1.000 10.000 100.000 Stromverbrauch [MWh/a] Teils haben die Regelungen noch ergänzende Voraussetzungen, die Strommenge ist aber immer eine der Begünstigungsschwellen. 2 Mittwoch, 13. Februar 2013; Juri Horst
Begünstigungsregelungen der Industrie in Bezug auf Strom BesAR, Beihilferichtlinie und StromStG zielen gemäß der Gesetzesbegründungen direkt auf die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit ab. Die Bewertung von Wettbewerbsgefährdung ist dabei recht unterschiedlich. Eine einheitliche Methodik zur Ermittlung von Wettbewerbsgefährdung wäre erstrebenswert. 3 Mittwoch, 13. Februar 2013; Juri Horst
Voraussetzungen für internationale Wettbewerbsgefährdung Es besteht (ausreichend) Wettbewerb Mono- und Oligopole bedürfen keiner Unterstützung Für das Gut besteht ein relevanter Leistungsaustausch mit anderen Ländern (einschließlich Import nach Deutschland) Im Bezug auf die jeweilige gesetzliche Regelung: Kosten können aufgrund von Marktpreisen nicht oder nur begrenzt an die Kunden weitergegeben werden und drücken die Margen der Unternehmen derart, dass ein wirtschaftlicher Betrieb subjektiv nicht weiter lohnenswert erscheint. 4 Mittwoch, 13. Februar 2013; Juri Horst
Indikator Strommenge Ist die Strommenge ein sachgerechter Indikator zur Identifizierung internationaler Wettbewerbsgefährdung? Strommenge gibt lediglich Auskunft über Verbrauch Die Menge wird insbesondere in Abhängigkeit von Prozessen und der Unternehmensgröße bestimmt. Sie setzt erst recht keine Effizienzanreize, da hoher Stromverbrauch belohnt wird. Stromanteil gibt Auskunft über die Stromintensität (z.b. in Bezug auf Produktionsmenge) Könnte prozessspezifisch durch Begrenzung Effizienzanreize bewirken, abhängig von Basiswert, jedoch nur begrenzt praktikabel Beide geben für sich genommen keine Auskunft über internationale Wettbewerbsgefährdung. 5 Mittwoch, 13. Februar 2013; Juri Horst
Mögliche Indikatoren für intern. Wettbewerbsgefährdung Stromkosten (-Anteil) + Wenn übrige Produktionsfaktoren gleich + Durch Lieferantenrechnung dokumentierbar + Stromkosten können als Effizienzanreiz gesetzt werden, wenn eine Senkung der Stromkosten die Begünstigungsvoraussetzungen erreichen lässt - Produktionsfaktoren oft unterschiedlich - Keine zwingende Aussage zu Wettbewerbsgefährdung - Stromkosten können u.u. Anreize zu höherem Verbrauch mit sich führen - Sind verhandelbar und geben falsche Anreize, wenn Gewinn aus Begünstigung größer ist, als gestiegene Stromkosten - Große Stromverbraucher haben zumeist bessere Konditionen im Strombezug und können bei Nutzung strommengenorientierter Begünstigungen zusätzliche Vorteile ziehen nationale Verzerrung innerhalb der Branchen 6 Mittwoch, 13. Februar 2013; Juri Horst
Mögliche Indikatoren für intern. Wettbewerbsgefährdung Kreuzpreiselastizität Abschätzung, wie sich prozentual die Nachfrage an einem bzw. der Absatz eines Gutes in Abhängigkeit zur prozentualen Veränderung des Preises eines anderen Gutes (hier Strompreis) entwickelt. + Identifikation von Gütern, welche die Kosten der jeweiligen Regelung gut an die Kunden weitergeben können + Deckt die Indikatoren Wettbewerb, internat. Handel und Preiselastizität ab - In Anbetracht der Vielzahl an Branchen des produzierenden Gewerbes und ihrer Produkte nur mit sehr hohem Aufwand möglich - Bedarf auch vieler Abschätzungen - Sich ständig verändernde Rahmenbedingungen im In- und Ausland bedürfen einer andauernden Neubewertung - Letztendlich nicht praktikabel 7 Mittwoch, 13. Februar 2013; Juri Horst
Mögliche Indikatoren für intern. Wettbewerbsgefährdung Handelsintensität + Internationale Ausrichtung gegeben + Zumindest auf Brancheneben gut ermittelbar + Begrenzung von nationaler Wettbewerbsverzerrung auf Branchenebene + vergleichsweise geringer Aufwand auf Branchenebene + Kaum größere Schwankungen innerhalb der letzten 3 Jahre - Die Höhe an Leistungsaustausch mit dem Ausland gibt keine Auskunft über Wettbewerbsgefährdung - Entwicklung von Außenhandel beruht auf vielfältigen Randbedingungen - keine direkte Bewertung des Einflusses von Strom möglich - Bei Branchen mit heterogenen Produkten sind Mitnahmeeffekte nicht auszuschließen 8 Mittwoch, 13. Februar 2013; Juri Horst
Mögliche Indikatoren für intern. Wettbewerbsgefährdung Pauschalansatz für bestimmte Prozesse + Begrenzung nur auf die wesentlichen Verbraucher, nicht den Gesamtstrombezug einer Abnahmestelle + Effizienzanreize für übrige Verbraucher an der Abnahmestelle gegeben - Strommenge steht im Vordergrund - Effizienzanreize für die Prozesse selbst sind nicht mehr gegeben - Kein direkter Indikator für Wettbewerbsgefährdung 9 Mittwoch, 13. Februar 2013; Juri Horst
Mögliche Indikatoren für intern. Wettbewerbsgefährdung Pauschalansatz für Branchenbenchmark Stromverbrauch + Hoher Anreiz spezifische Strommengen zu mindern + Effizienzpioniere werden belohnt - Branchen nicht immer homogen, so dass ein einziger Benchmark nicht ausreichen könnte - Kann Anreize setzen Teilprodukte von extern zuzukaufen, um eigene Strommenge zu senken, die Kosten aber hoch zu halten - Prüfung der Kosten kann je nach Definition administrativ komplex und schwierig werden - Frage nach Wettbewerbsgefährdung bleibt unberührt Benchmark nur sinnvoll, wenn er auf eine für alle vergleichbare Größe, z.b. pro Produkt-Output (kwh / Tonne) Produktionswert oder Kosten könnten, um diese zu mindern, Fehlanreize bei Kosteneinsparungen setzen. 10 Mittwoch, 13. Februar 2013; Juri Horst
Schlussfolgerung & Anregung Keiner der aufgelisteten Indikatoren die in der Umsetzung praktikabel erscheinen - mag für sich genommen internationale Wettbewerbsgefährdung identifizieren können. Mit einer Kombination verschiedener Kennzahlen könnte einem Ideal nahe gekommen werden. Mit einer richtigen Akzentuierung werden zugleich auch Effizienzanreize gesetzt. Zumindest sollte an die Ausnahmeregelungen konkrete Effizienzanforderungen geknüpft werden. 11 Mittwoch, 13. Februar 2013; Juri Horst
Vielen Dank