WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL



Ähnliche Dokumente
Unfall-Ratgeber. Was Sie zuhause veranlassen sollten bzw. müssen Im Notfall bitte verständigen:

Leasing: die vermeintlich günstige Alternative 20 Der korrekte Leasingvertrag 21 Wem gehört das geleaste Auto? 22 Vorzeitige Kündigung ist teuer 22

SICHERHEIT DER KINDER im Fahrzeug

Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Praktische Tipps. die Senioren sicherer machen. WENIGER-SENIOREN-UNFÄLLE.ch

Schnell gebildet und rasch erklärt

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Der Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz

1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min.

Was ist das Budget für Arbeit?

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Gefahr erkannt Gefahr gebannt

Webalizer HOWTO. Stand:

Das Gewissen Sekundarstufe 1 2 Std.

KEINE SEXUELLEN ÜBERGRIFFE IM OL-SPORT. Merkblatt Kinder und Jugendliche oder AthletInnen

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

ACDSee 10. ACDSee 10: Fotos gruppieren und schneller durchsuchen. Was ist Gruppieren? Fotos gruppieren. Das Inhaltsverzeichnis zum Gruppieren nutzen

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Mobile Intranet in Unternehmen

Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit

Moodle-Kurzübersicht Kurse Sichern und Zurücksetzen

Anleitung über den Umgang mit Schildern

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Nutzung dieser Internetseite

Stand: / V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Lehrer: Einschreibemethoden

Alltag mit dem Android Smartphone

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Wegeunfallfragebogen der Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen

1. EINLEITUNG 2. GLOBALE GRUPPEN Globale Gruppen anlegen

Senioren ans Netz. schreiben kurze Texte. Lektion 9 in Themen aktuell 2, nach Übung 7

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Fahrzeugähnliche Geräte

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

TÜV NORD Unfallratgeber

Was tun, wenn Ihnen Rettungsfahrzeuge im Straßenverkehr begegnen?

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung einer automatischen -Bestätigung auf Ihrer Händlerwebseite

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Hardware - Software - Net zwerke

teamsync Kurzanleitung

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Meldung eines Schadenfalles

Archivierung von Mails des Exchange-Systems

Ein Autounfall - Was tun?

Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Bürgerhilfe Florstadt

Angaben zu einem Kontakt...1 So können Sie einen Kontakt erfassen...4 Was Sie mit einem Kontakt tun können...7

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. ..

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Inkrementelles Backup

Welche Gedanken wir uns für die Erstellung einer Präsentation machen, sollen Ihnen die folgende Folien zeigen.

W o h nen im P o. Wohnen im Pott. Inklusiv zuhause sein in Oberhausen. MieterFührerschein. für alle Orte. Mein Weg in die eigene Wohnung

Einfach Online Arbeiten 2015 am 22. und

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3

Elternzeit Was ist das?

Kanton St.Gallen Amt für Soziales. Kantonaler Bericht zum Gesetz für Menschen mit Behinderung. in leichter Sprache. Departement des Innern

4. Verkehrssicherheitsforum

Lichtbrechung an Linsen

Statuten in leichter Sprache

Übung - Konfigurieren einer Windows 7-Firewall

Ein Buch entsteht. Ein langer Weg

Studie Autorisierungsverfahren Online-Banking n = 433, Befragungszeitraum: Februar bis März 2014

Soziale Netzwerke. Basisschutz leicht gemacht. 10 Tipps zur sicheren Nutzung von sozialen Netzwerken wie studivz, Facebook & Co.

Pädagogische Hinweise B2 / 12

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1

SMS-Tool. Seite 1 von 8

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen

Hygiene und Infektionsvorbeugung

Studieren- Erklärungen und Tipps

Zwischenablage (Bilder, Texte,...)

Was ist Peer-Beratung?

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Seniorinnen und Senioren aufgepasst! Vorsicht Diebe und Betrüger!

Resultate GfS-Umfrage November Wie bekannt ist das Phänomen Illettrismus bei der Schweizer Bevölkerung?

Verkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel

Handbuch ECDL 2003 Modul 2: Computermanagement und Dateiverwaltung Der Task-Manager

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

Lausanne, den XX yyyyy Sehr geehrte Frau/ Herr,

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Menschen und Natur verbinden

Neukunden in Internet Office

Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?

Unfallbericht für alle Unfallbeteiligten. Bitte unterschreiben nicht vergessen. Unterlagen im Handschuhfach ihres Kraftfahrzeuges aufbewahren!

Das Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts

Transkript:

Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonspolizei WAS SIE ÜBER VERKEHRS UNFÄLLE WISSEN SOLLTEN VERHALTEN BEI EINEM UNFALL

WAS IST EIN VERKEHRSUNFALL? Ein Verkehrsunfall ist ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Strassenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sachschaden und/oder Personenschaden zur Folge hat. VERKEHRSUNFÄLLE Im Kanton Basel-Stadt werden pro Jahr tausende Verkehrsunfälle verursacht. Bei mehr als der Hälfte der gemeldeten Unfälle kommt die Polizei vor Ort und es wird von ihr ein Unfallprotokoll erstellt. Bei allen anderen Unfällen können sich die beteiligten Personen gütlich einigen. In einigen Fällen kommt es zu einem pflichtwidrigen Verhalten oder zu einer Führerflucht. Diese Informationsbroschüre soll dazu beitragen, dass Sie wissen, was genau ein Verkehrsunfall ist und wie man sich richtig und vorschriftsmässig verhält. Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das uns überall und jederzeit treffen kann, sei es als Verursacher oder als Opfer. In der heutigen Zeit sind etliche Personen im täglichen Verkehr unterwegs, die sich lediglich an ihre Rechte, nicht aber an ihre Pflichten erinnern. Alle Verkehrsteilnehmer können und müssen ihren Teil zu einem sicheren Strassenverkehr beitragen. Jemand der ein Fahrzeug lenkt übernimmt die Verantwortung für sich, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ihre Kantonspolizei Basel-Stadt wünscht Ihnen eine sichere und unfallfreie Fahrt. WAS VERSTEHT MAN UNTER MELDEPFLICHT Bei einem Verkehrsunfall ist man als Schadenverursacher/in verpflichtet, den angerichteten Schaden sofort bei der geschädigten Person zu melden. Kann man die geschädigte Person nicht erreichen, so ist der Schaden unverzüglich der Polizei zu melden. PFLICHTWIDRIGES VERHALTEN Entzieht man sich nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden der Meldepflicht, wird dies als pflichtwidriges Verhalten gewertet und ist strafbar (Geldstrafe, Führerausweisentzug möglich). FÜHRERFLUCHT Entzieht man sich nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden der Meldepflicht, wird dies als Führerflucht gewertet und ist strafbar (hohe Geldstrafe und Entzug des Fahrausweises).

WAS SIE UNBEDINGT WISSEN SOLLTEN: So nicht! Das Bundesgericht sieht das Anbringen einer Visitenkarte oder einem Handzettel nicht als das Erfüllen der Meldepflicht an. Eine angebrachte Visitenkarte oder ein Handzettel kann sowohl von einer Drittperson entfernt werden oder kann auch sonst verloren gehen (Regen, Wind, etc.). Die Aufklärungsrate bei Verkehrsunfällen mit Führerflucht ist sehr gross und fehlbare Personen haben mit drastischen Strafen (sehr hohe Geldstrafe, Führerausweisentzug, Gefängnis) zu rechnen. Im Übrigen ist ein solches Verhalten in hohem Masse verwerflich und wird zu Recht mit aller Härte bestraft. Melden Sie bei der Polizei einen verursachten Schaden, handeln Sie vorschriftsmässig.

WIE VERHÄLT MAN SICH BEI EINEM VERKEHRSUNFALL MIT VERLETZTEN PERSONEN? 1. Überblick verschaffen Anhalten Ruhe bewahren; Warnblinker und Abblendlicht einschalten Überblick verschaffen über Zahl, Art und Lage der am Unfall beteiligten Fahrzeuge Gibt es Verletzte? Besteht Brand- oder Explosionsgefahr? Gibt es Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern? 2. Absichern der Unfallstelle Pannendreieck mindestens 50m von der Unfallstelle entfernt aufstellen, wo schnell gefahren wird, in 100m Entfernung Das Pannendreieck sollte griffbereit sein, z.b. unter dem Sitz; es gehört nicht in den Kofferraum! 3. Nothilfe leisten Verletzte unverzüglich aus der Gefahrenzone bringen (nachfolgender Verkehr; Brandgefahr der Fahrzeuge) 1. Hilfe leisten, evtl. Auto-Apotheke zu Hilfe nehmen 4. Rettungsdienst alarmieren Polizei 117, Sanität 144 oder bei Brand die Feuerwehr 118 anrufen Die Rettungsdienste sind in ca. 5 Minuten vor Ort (Polizei, Sanität + Feuerwehr) MIT GERINGEM SACHSCHADEN? Unfallstelle sichern wenn möglich, Lage der Fahrzeuge markieren oder fotografieren (mit Handy) Fahrbahn räumen Europäisches Unfallprotokoll erstellen* Wenn sich die Beteiligten nicht einigen können, Polizei Nr. 117 anrufen AUF DER AUTOBAHN? Zusätzliche Punkte, die auf der Autobahn zu beachten sind: Lenken Sie Ihr Fahrzeug wenn immer möglich sofort auf den Pannenstreifen Achten Sie beim Verlassen des Fahrzeuges auf den Verkehr (wenn möglich steigen Sie auf der rechten Seite Ihres Fahrzeuges aus) Bringen Sie sich ausserhalb der Fahrbahn in Sicherheit Auf Autobahnen muss das Pannendreieck mindestens 100m von der Unfallstelle entfernt aufgestellt werden Alarmieren Sie die Polizei Sie müssen dabei Ihren genauen Standort angeben (Autobahn-Nummer, Fahrtrichtung, Kilometer, letzte Ein- oder Ausfahrt) Leisten Sie Nothilfe und betreuen Sie die Verletzten Betreten Sie die Fahrbahn nicht mehr 5. Verletzte betreuen Verletzte nicht alleine lassen, beobachten, sich mit ihnen unterhalten * Hier erhalten Sie ein Europäisches Unfallprotokoll: bei Ihrer Versicherung (meist über das Internet bestellbar) bei den Autoverbänden (Bsp. TCS, ACS, usw.) auf dem Polizeiposten

DIE WICHTIGSTEN GESETZESARTIKEL Strassenverkehrsgesetz (SVG) Art. 51 Verhalten bei Unfällen Der TCS bietet in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Basel-Stadt Kurse zu dieser Thematik an. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.tcsbasel.ch (Sektion beider Basel) Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 54 Sicherung der Unfallstelle Art. 55 Unfälle mit Personenschaden Art. 56 Feststellung des Tatbestandes Wichtig: Will eine Person, die am Unfall beteiligt war, die Polizei beiziehen, so ist man verpflichtet, am Unfallort zu bleiben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite www.polizei.bs.ch Kantonspolizei Basel-Stadt Abteilung Verkehr Postfach 4001 Basel 061 699 12 12 2013