Einkommen für alle es wird Zeit



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Transkript:

A7 Globalalternative zum Leitantrag zu TOP 6 Antragssteller: Grüne Jugend Dortmund, Grüne Jugend Bochum und Wattenscheid 5 Einkommen für alle es wird Zeit Grundeinkommen und der Weg dorthin 10 15 20 25 30 Endlich gerecht werden ein neuer Sozialstaat muss her Wir leben in einer individualisierten Gesellschaft, in der der einzelne eine immer größere Rolle spielt. Der Wunsch nach Mitbestimmung, was das eigene Leben und die eigene Gesellschaft betrifft ist größer als jemals zuvor. Doch diese Gesellschaft hat aus der Vergangenheit viel Ballast mitgenommen, der nun diese neue, freie Gesellschaft bedroht. Das sind zum einen der Begriff der Arbeit und daraus resultierend unser Sozialsystem. Dieses ist nicht mehr zeitgemäß und auf eine längst verloren gegangene Gesellschaft mit Arbeitsplätzen für alle, zeitlich unbegrenzten Arbeitsverhältnissen und angemessenen Löhnen zugeschnitten. Dieses Sozialsystem passt nicht zu einer Gesellschaft, in der der einzelne im Mittelpunkt steht und sein Leben selbst bestimmen will und soll. Doch es fällt schwer sich von der Logik Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen zu lösen. Dabei ist die finanzielle Absicherung aller Menschen für eine funktionierende Demokratie von großer Wichtigkeit. Dieser Sozialstaat ist das Grundgerüst unserer Gesellschaft, doch er muss radikal verändert werden. Es braucht eine flexible, freie Grundsicherung, die dem Menschen alle Freiheiten lässt und diese möglichst noch fördert. Der Mensch muss nicht nur gedanklich, sondern auch in der Tat in den Mittelpunkt gestellt werden. Ein Instrument, um diese Ziele zu erreichen, ist das bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Die Einführung eines sogenannten BGE wäre revolutionär und sicherlich mit vielen Hindernissen verbunden. So ist die größte Schwierigkeit die Überwindung des alten, veralteten Arbeitsbegriffs und die Trennung von Arbeit und Einkommen. Die brauchen wir aber, damit wir tatsächlich ein Wirtschaften und Zusammenleben schaffen, das für den Menschen da ist, und nicht umgekehrt. Deshalb wird hier der Begriff Erwerbsarbeit eingeführt. Damit soll Arbeit gemeint sein, die Einkommen schafft. Um ein BGE in die Gesellschaft einzuführen benötigt es vieler kleiner Schritte, wobei das große Ziel aber niemals aus dem Auge verloren werden darf. Alle Zwischenschritte müssen das Ziel bedingungsloses Grundeinkommen immer ins Auge fassen. Der erste, große Zwischenschritt in Richtung BGE wäre die Überwindung des ungerechten Sozialstaates und die Schaffung einer

35 40 45 50 55 60 gerechten solidarischen Versorgung in allen Lebenslagen. All diese Maßnahmen würden dann in einem letzten Schritt zu einem Grundeinkommen verbunden werden. Dieser Wandlungsprozess hin zum Grundeinkommen sollte möglichst bald beginnen, denn die Zeit ist längst reif dafür. Die Zeit ist reif für ein besseres, einfacheres und gerechteres Sozialsystem, die Zeit ist reif für das bedingungslose Grundeinkommen. Hartz IV Armut per Gesetz Zwar ist die Gesellschaft gedanklich über das alte Sozialmodell hinaus, doch in der Praxis wird an den alten Normen festgehalten, häufig werden diese alten Gewohnheiten und Vorstellungen noch einmal auf die Spitze getrieben. So ist es auch bei der Arbeitslosenversicherung und dem Arbeitslosengeld. Mit der Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in der berüchtigten Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung (1998-2005) wurde ein repressives System geschaffen, das zum einen seinen Zweck verfehlt und zum anderen Millionen Menschen stigmatisiert und ausgrenzt. Weder schaffte Hartz IV oder Arbeitslosengeld II (ALG II) es, die Arbeitslosigkeit bedeutend zu senken, noch gelang die gesellschaftliche Integration der Erwerbslosen. Die Verfehlung dieser Ziele ist nicht nur Resultat der extrem niedrigen Sätze von aktuell 353 Euro im Monat für Erwachsene, sondern auch Resultat der vielen Repressionen, die mit der Umsetzung von Hartz IV einhergehen. So wird Hartz IV Empfängern ein Großteil ihrer Zusatzeinkommen abgezogen. Aktuell sind lediglich 100 Euro an Zusatzverdiensten gestattet. Dazu kommen harte Strafmaßnahmen, wenn keine der angebotenen Stellen oder Weiterbildungsmaßnahmen angenommen werden. Zudem werden Hartz IV Empfänger immer stärker ausgegrenzt. Die jüngste Maßnahme, das Verbot von Glücksspiel für Erwerbslose macht deutlich, dass diese Menschen nicht die Rechte eines normalen Bürgers haben und auch nicht haben sollen. Das aktuelle System schafft somit Bürger zweiter Klasse, die, unter dem Vorwand helfen zu wollen, systematisch ausgegrenzt und schikaniert werden. Dieses repressive, ausgrenzende, menschenverachtende Instrument muss sofort abgeschafft werden. Eine freiheitliche, gerechte Absicherung für alle Menschen muss das Ziel sein. 65 Armut trotz Erwerbsarbeit bekämpfen Aber Hartz IV hat noch ganz andere Auswirkungen auf die Gesellschaft. So schafft das Überangebot an willigen, preiswerten Arbeitskräften einen enormen Druck auf die Erwerbstätigen. Die Folge sind sinkende Löhne und wachsende Armut trotz Erwerbsarbeit. Hier kommt neben einer höheren und einfacheren Sozialsicherung der flächendeckende Mindestlohn ins Spiel. Dieser muss eingesetzt werden, um Dumpinglöhne zu verhindern und ausreichen, um den erwerbstätigen Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Ein Mindestlohn sollte deshalb auch über die

70 75 Minimalforderung von 7,50 Euro hinausgehen. Diese 7,50 Euro reichen zwar zum Überleben, aber zum Leben benötigt man mehr als nur das physische Existenzminimum. Zum Leben gehört mehr als nur die Befriedigung rein körperlicher Bedürfnisse. Soziale Sicherungen müssen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Man spricht hier vom soziokulturellen Existenzminimum. Der Mindestlohn ist ein weiterer Schritt in Richtung bedingungsloses Grundeinkommen. Er bereitet den Weg in Richtung einer gerechten Gesellschaft. Ebenso wie alle anderen Zwischenschritte sollte ein Mindestlohn aber nicht in ein Grundeinkommenssystem integriert werden. Wenn das Grundeinkommen ausreicht, muss das Erwerbseinkommen alleine nicht mehr zum Leben ausreichen. Mindestlöhne sind dann überflüssig. 80 85 90 Sozialversicherungen reformieren Die Sozialversicherungen Arbeit, Rente und Gesundheit werden in ihrem jetzigen Zustand den Anforderungen unserer Gesellschaft nicht mehr gerecht. Langfristig soll das Grundeinkommen auf jeden Fall die gesetzliche Arbeitslosen- und Rentenversicherung ersetzen. Bei der Krankenversicherung gibt es verschiedene Ansätze, die Tendenz geht aber eher zu einer solidarischen Krankenversicherung zusätzlich zum BGE. Mittelfristig müssen alle drei Versicherungssysteme in Richtung Grundeinkommen reformiert werden. Dabei müssen alle Schritte auf ihre Vereinbarkeit mit einem BGE geprüft werden. Besonders reformbedürftig ist die Arbeitslosenversicherung, denn das Zwangssystem Hartz IV ist in keiner Weise mit einem BGE vereinbar und muss sofort abgeschafft werden. Die Renten- und Krankenversicherung benötigen vor allem eine Reform in Sachen Finanzierung. 95 100 Grüne Grundsicherung als großer Schritt Hartz IV muss schnellstmöglich abgeschafft werden. Alle Erfahrungen mit der Stütze lassen keinen anderen Schluss zu. Eine gute Alternative ist die Grüne Grundsicherung. Im ersten Ansatz bedeutet das Hartz IV light : Mehr Geld, weniger Sanktionen. Doch das Ziel des Grünen Grundsicherung ist die Abschaffung aller Zwänge und Sanktionen und eine regelmäßige Anpassung der Sätze an die Lebenshaltungskosten. Zudem soll die Möglichkeit zu Zusatzeinkommen ausgebaut werden und mit dem sogenannten Zeitkonto kann für die Kinder, das Alter, die Krankheit angespart werden. Dieses Zeitkonto steht allerdings immer zur freien Verfügung und unterliegt keinerlei staatlichen Vorgaben. Die Grüne Grundsicherung soll so die Integration in die Gesellschaft erleichtern. Die Grüne Grundsicherung kann Grundlage eines Grundeinkommens sein. Mit einer stetigen, zielgerichteten Anhebung der Sätze und einer Ausdehnung auf immer mehr Bevölkerungsschichten (Kinder, Alte, Hausmänner, Hausfrauen) kann ein flüssiger Übergang zum

105 bedingungslosen Grundeinkommen gewährleistet werden. Dieser fließende Übergang macht es auch möglich, bei absehbaren Problemen wie einer Hyperinflation rechtzeitig gegenzusteuern. Möglich wäre sogar auf das Grundeinkommen am Ende zu verzichten, wenn die Probleme zu groß würden. 110 115 120 125 Aus Grundrente mach Grundeinkommen Neben der Grünen Grundsicherung gibt es noch eine andere Komponente des Sozialstaats, von der aus man ins Grundeinkommen starten kann: Die Rente. Die umlagefinanzierte Rente, die ebenso wie Hartz IV auf ein längst überholtes Gesellschaftskonzept setzt, kann die ältere Generation nicht mehr einwandfrei absichern. Wachsende Armut im Alter ist die Folge. Wie die Finanzkrise zeigte, sind auch die kapitalgedeckten Rentensysteme höchst fragwürdig. Nicht nur ihre Anfälligkeit für Kursschwankungen, sondern auch die schamlose Spekulation mit der Altersvorsorge anderer Leute, machen deutlich, wie sinnlos eine Rührup- oder Riesterrente ist. Die einzige Alternative ist hier eine steuerfinanzierte Rente, die allen Menschen ab einem bestimmten Alter garantiert wird. Diese staatliche Grundrente muss weit über dem Existenzminimum liegen. Da diese Grundrente ebenso wie das bedingungslose Grundeinkommen den Anspruch hat, das soziokulturelle Existenzminimum zu erfüllen, kann mit dem Betrag der Grundrente bereits ein möglicher Betrag eines folgenden BGE vorgegeben werden. Für den Übergang aus dem jetzigen Rentensystem in die Grundrente können alle bereits bestehenden Ansprüche mit der Grundrente verrechnet werden. Hier kann anders als bei Hartz IV ein fließender Übergang stattfinden. Da die Grundrente als einzige Bedingung ein bestimmtes Alter voraussetzt, sollte der Wechsel zu einem bedingungslosen Grundeinkommen hier besonders einfach sein. Eine Umbenennung des Transfers ist neben einer möglichen Veränderung des Betrags der einzige benötigte Schritt, um das BGE zu erreichen. Hier sollte die Einführung des BGE also kaum Probleme bereiten. 130 135 Krankenversicherung und Grundeinkommen Die Frage, wie die Krankenversicherung in ein Grundeinkommen integriert werden kann, ist eine wichtige Frage und wird trotzdem in kaum einem Grundeinkommenskonzept verständlich beantwortet. Der Vorschlag, die gesetzliche Krankenversicherung komplett abzuschaffen und den Menschen den Abschluss einer privaten Versicherung nahezulegen kommt für uns nicht in Frage. Diese Variante ist nicht sozial genug und entlässt den einzelnen aus der Verantwortung für seine Mitbürger. Ein weiterer Vorschlag ist die Bereitstellung kostenloser Gesundheits- und Pflegeversorgung. Ein anderer Ansatz ist die Beibehaltung der solidarischen Krankenversicherung, die mit aus dem

140 145 150 155 160 Grundeinkommen finanziert wird. Wenn zum Beispiel das gesamte Einkommen nur aus dem Grundeinkommen bestehen würde, müssten beispielsweise um die 200 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung abgedrückt werden. Zusatzeinkommen würden dementsprechend stärker zur die Finanzierung einer Krankenversicherung herangezogen werden. Bei der Beibehaltung der solidarischen Krankenversicherung stellt sich natürlich die Frage nach dem Modell zwischen jetzt und Grundeinkommen. Die solidarische Bürgerversicherung ist ein mögliches Modell für die Zwischenzeit. In einer Bürgerversicherung werden im Gegensatz zur heutigen Krankenversicherung alle Menschen in eine solidarische Sicherung einbezogen. Zudem müssen in einer Bürgerversicherung alle Einkommen, auch Zins- und Anteilsgewinne, ohne jegliche Begrenzung zur Berechnung herangezogen werden. Dazu muss die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden. Heutzutage werden wegen dieser Beitragsbemessungsgrenze nur Einkommen bis 4125 Euro zur Berechnung der Beiträge einbezogen. Alle weiteren Einkommen werden nicht mehr berücksichtigt. So bietet die heutige Krankenversicherung große Vorteile für Spitzenverdiener. Das macht das System ungerecht und schwer finanzierbar. Der Übergang von einer Bürgerversicherung zu einem Grundeinkommenssystem stellt sich schwerer dar als bei der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Doch auch hier ist eine Anpassung an das BGE möglich. Die Beiträge würden sich dann weiterhin am Gesamteinkommen bemessen. Wer mehr als das Grundeinkommen hat, zahlt einen größeren Anteil seines Einkommen ein, wer nur das Grundeinkommen hat, zahlt nur einen festen Betrag oder gar nichts. Die Bürgerversicherung stellte dann eine Ausnahme dar, da sie nicht vom BGE geschluckt würde. Die Alternative einer privaten Versicherung wäre extrem ungerecht, der Übergang zu einer kostenlosen Gesundheitsversorgung schwerer. Allerdings kann auch diese Option bestehen bleiben. Eine solidarische, gerechte Gesundheitsversorgung steht auf jeden Fall nicht im Widerspruch zum BGE. 165 170 Grundeinkommen was heißt das überhaupt? Bedingungsloses Grundeinkommen klingt ja super! 1000 Euro für jeden, einfach mal die Füße hochlegen und die Seele baumeln lassen. Doch was ist das bedingungslose Grundeinkommen überhaupt? Grundsätzlich lässt sich das Grundeinkommen als Sozialtransfer bezeichnen. Ebenso wie Arbeitslosen-, Kinder- und Elterngeld wird es vom Staat ausgezahlt. Aber es gibt einige wichtige Unterschiede. Besonders das Wörtchen bedingungslos unterscheidet das BGE von anderen Sozialleistungen. Es besagt, dass mit der Auszahlung des Grundeinkommen keine Bedingung einhergeht. Jeder Mensch, egal ober arbeitet oder nicht, wie viel er verdient oder wie alt er ist hat Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen. Es darf beim Grundeinkommen keine

175 180 Sonderregelungen und Ausnahmen geben. Damit könnte ein BGE ausgehöhlt und missbraucht werden. Zu dieser Bedingungslosigkeit gehört auch eine Abschaffung des Zwangs zur Arbeit. Ähnliche Sanktionen wie bei Hartz IV darf es nicht geben. Denn das BGE stellt einen Rechtsanspruch dar. Jeder Mensch hat Anspruch darauf und damit Anspruch auf Teilhabe an der Gesellschaft. Und damit sind wir beim nächsten Punkt: Der Höhe des Grundeinkommens. Ein BGE muss das soziokulturelle Existenzminimum erfüllen. Das heißt, dass der Betrag des Grundeinkommens Teilhabe ermöglichen muss. Der Theater- und Kinobesuch muss mit einem Grundeinkommen finanzierbar sein. Eine Höhe um die 1000 Euro scheint hier angemessen. Der genaue Betrag sollte erst bei einer Umsetzung festgelegt werden, um Preisveränderungen angemessen berücksichtigen zu können. 185 Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, handelt es sich wirklich um ein bedingungsloses Grundeinkommen. Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, handelt es sich um ein Recht auf Einkommen. Und dieses Recht auf Einkommen, dieses Recht auf ein gutes Leben muss unbedingt durchgesetzt werden. 190 195 200 Grundeinkommen - ist das nicht viel zu teuer? Nein, ein bedingungsloses Grundeinkommen ist gut finanzierbar. Laut Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) werden im Moment in Deutschland jährlich 12.500 Euro an Transferleistungen an jeden Deutschen ausgezahlt. Alleine daraus ließe sich ein BGE von ca. 1000 Euro im Monat finanzieren. Da das BGE aber einen großen Teil des riesigen Verwaltungsapparats, der hinter unserem Sozialstaat steht, überflüssig machen würde, ließen sich auch hier enorme Kosten sparen. Heutzutage sind 25% aller Kosten im Sozialwesen Verwaltungskosten. Ein Großteil davon könnte bei der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommen eingespart werden. Doch die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommen erfordert eine Umgestaltung unseres Steuersystems. Die Ungerechtigkeiten müssen beseitigt werden, ein konsequent progressives Steuersystem muss her. 205 Take-Half : die Konsum- und Einkommenssteuer Eines dieser Steuermodelle ist die Konsumsteuer. Dieses Finanzierungskonzept wird insbesondere von Götz Werner, dem Gründer und Eigentümer der dm-drogerie-märkte, unterstützt. Die vordergründige Idee ist dabei die Besteuerung des Konsums statt der Besteuerung des Einkommens. Durch diese Art der Besteuerung würden alle Konsumenten einen finanziellen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Eine Konsumsteuer ist nichts anderes als unsere Mehrwertsteuer, doch die Konsumsteuer wäre

210 215 220 225 230 235 240 deutlich höher angesetzt. Der Konsumsteuersatz würde 100% betragen. Doch damit ist keine Preiserhöhung verbunden. Die Konsumsteuer soll nämlich nicht nur die Mehrwertsteuer, sondern auch die Einkommenssteuer und die Lohnnebenkosten ersetzen. Heutzutage machen die Einkommenssteuer und die Lohnnebenkosten etwa die Hälfte der Preise aus. Insgesamt bekommt der Staat etwa die Hälfte des Geldes, was wir für ein Produkt ausgeben. In Deutschland liegt der Staatsanteil an der gesamten Wertschöpfung bei 47%. Mit einer Mehrwertoder Konsumsteuer von 100% würde sich dieser Staatsanteil nicht großartig erhöhen. Die Preise würden ungefähr die gleichen bleiben und der Staat würde weiterhin die Hälfte am Preis erhalten. Tatsächlich ergeben sich hier aber auch gewisse Probleme. So ist eine Konsumsteuer eher regressiv als progressiv. Zwar würde das Grundeinkommen als ausgezahlter Steuerfreibetrag fungieren und dadurch würde eine gewisse Progressivität in dieses Steuersystem eingebracht werden. Doch Spitzenverdiener geben nur einen kleinen Teil ihres Einkommens für Konsumgüter aus. Alle nicht ausgegebenen Einkommen würden damit nicht berücksichtigt. Eine Möglichkeit wäre es deshalb die gleiche Steuerart als Einkommenssteuer auszuführen. Die sogenannte Take-Half Regel besagt, dass die Hälfte aller Zusatzeinkommen an den Staat abgeführt werden soll. Zwar wirkt auch dieses Konzept auf den ersten Blick regressiv, doch bei genauerer Betrachtung erweist es sich als durchaus gerecht. Jemand, der nur das Grundeinkommen bezöge, würde keine Steuern bezahlen. Jemand, der zusätzlich 500 Euro verdiente, würde 250 Euro Steuern bezahlen. Das wären 250 Euro von einem Gesamteinkommen von 1500 Euro. Damit würde er knapp 17% seines Einkommens an den Staat abführen. Jemand, der zusätzlich 2000 Euro verdiente, würde 1000 Euro Steuern bezahlen, was knapp ein Drittel seines Gesamteinkommens ausmachen würde. Die Take-Half Regel und die Konsumsteuer kommen beide als Möglichkeiten eines neuen Steuersystems zur Finanzierung des Grundeinkommens in Betracht. Diese Systeme schließen auch weitere Steuern wie eine Vermögens-, Kapitalertragssteuer oder die Tobin-Steuer nicht aus. Die progressive Konsumsteuer ist ebenfalls eine Möglichkeit für ein Steuersystem der Grundeinkommensära. Hier würden alle Konsumausgaben besteuert. Anders als bei der Mehrwertsteuer wird die Steuer aber erst am Ende des Jahres erhoben. Der Steuersatz wäre sogar exponentiell und nicht linear. Alle diese Konzepte kommen zur Finanzierung des Grundeinkommens in Betracht, auch vollkommen andere Konzepte, wie das BGE-Konzept der GRÜNEN JUGEND DEUTSCHLAND, müssen im Gespräch bleiben. Klar ist aber, das bedingungslose Grundeinkommen ist das Ziel. Die Finanzierungs- und Steuersystemfrage ist hier nur zweitrangig. Die Frage, ob überhaupt ein Grundeinkommen her soll ist die zentrale Frage. Und diese Frage beantwortet die GRÜNE JUGEND NRW eindeutig mit JA!