Handlungsempfehlungen an die Politik Strom für Europa EIZ 10. Oktober 2011 Braunschweig
Das Stromnetz: der Energiewende? Herausforderungen Übertragungsnetz dena-netzstudie I, 2005: 850 km? dena-netzstudie II, 2010: 3.500 km? Verteilungsnetze
DUH Neue und mehr Energiestandorte
Mahnfeuer an einer geplanten Stromtrasse
Aktion Gelber Pfeil : Stromkabel unter die Erde Demo gegen Laufzeitverlängerung
Forum Netzintegration EE Teilnehmer Steuerkreis (Juni 2009 September 2010): 50 Hertz Transmission GmbH BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BEE (Bundesverband Erneuerbare Energien) BNE (Bundesverband Neuer Energieanbieter) Bundesverband Solarwirtschaft BI Keine 380-kV-Freileitung im Werra-Meißner- Kreis e.v. BI Hochspannung tieflegen Dena GmbH deenet GmbH EWE Netz GmbH Geo mbh Germanwatch GENI (Gesellschaft für Netzintegration) Juwi Holding AG Schmal + Ratzbor Umweltbundesamt VKU e.v. WWF Deutschland
Handlungsempfehlungen an die Politik Kap 4 Neue Rolle des Regulators: Erweiterung des Gesetzeszwecks in 1 EnWG um die Förderung der Erneuerbaren Energien und entsprechende Anpassung des Auftrags der Bundesnetzagentur
Handlungsempfehlungen an die Politik Kap 4 Vor dem Netzausbau: Systemoptimierung Effizienzfortschritte bei Energieerzeugung/-nutzung Smart Grid zur Anpassung der Verteilungsnetze an neue Aufgaben der Integration EE, Energiemanagement auf unteren Netzebene, z.b. durch Energiemarktplätze Stromgeführte KWK/Hybridkraftwerke Aufbau dezentraler und zentrale Speicher sowie F&E
Handlungsempfehlungen an die Politik Kap 4 Minimierung des Netzausbaus und Bündelung Konsequente Anwendung der NOVA-Regelung Regionale Netzkonzepte über alle Spannungsebenen und für alle Bundesländer Bündelung neuer Leitungen entlang vorhandener Infrastrukturen
Handlungsempfehlungen an die Politik Kap 5 Optimierung des Netzausbaus Entscheidend für die regionale Akzeptanz ist die Wahl der Übertragungstechnik. Neben den bisher genannten Maßnahmen bietet die Erdkabeloption die aussichtsreichste Chance zum Akzeptanzgewinn. Die Empfehlungen zur Übertragungstechnik müssen nach Spannungsebene gesondert betrachtet werden.
Handlungsempfehlungen an die Politik Kap 5 Optimierung des Netzausbaus < 60 kv: Grundsätzlich Erdverkabelung, Einsatz von Freileitungen in ländlichen Netzen mit schwierigen Bodenverhältnissen oder topografisch ungünstigen Rahmenbedingungen eventuell sinnvoll (2008: Niederspannung 88% Kabel, Mittelspannung 74% Kabel)
Handlungsempfehlungen an die Politik Kap 5 Optimierung des Netzausbaus 110 kv: Anpassung der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für eine grundsätzliche Realisierung neuer Leitungen als Erdkabel (2008: 110kV 8% Kabel) Kostenanerkennung nach 11, 23 ARegV Ausgestaltung von Regulierungsrahmen und - praxis derart, dass Erdverkabelung beim Neubau für NB wirtschaftlich attraktiv ist
Handlungsempfehlungen an die Politik Kap 5 Optimierung des Netzausbaus 220/380 kv:
Handlungsempfehlungen an die Politik Kap 5 Optimierung des Netzausbaus 220/380 kv: Prüfung auf Übertragbarkeit der Erdkabelerfahrungen mit den EnLAG-Piloten auf andere Leitungsbauvorhaben und verbindliche Festlegung durch den Gesetzgeber Berücksichtigung aller Aufwendungen und Investitionen in den Netzkosten Erprobung neuer Übertragungstechnologien wie HGÜ
Handlungsempfehlungen an die Politik Kap 6 Regionale Akzeptanz Abstandsregelungen (Gesundheitsrisiken EM- Felder/Landschaftsschutz)
Handlungsempfehlungen an die Politik Kap 6 Regionale Akzeptanz 26. BImSchV (Gesundheitsrisiken durch EM-Felder)
Handlungsempfehlungen an die Politik Planung Transparenz des Verfahrens, frühzeitige Information Informeller Masterplan zur Trassenfindung Offenlegung von standardisierten Planungsdaten EU-Netz-Ausbauplan auf Grundlage von SUP Erstellung von Musterplanungsleitlinien zur Vereinheitlichung der ROV und PFV der Länder Online-Veröffentlichung der Planunterlagen Ökologisches Schneisenmanagement (ÖSM) Kap 6
Schutz von Natur und Landschaft Gebiete mit herausragender Bedeutung für den Naturschutz müssen nach der Tabelle links individuell behandelt werden: Sollten sich keine räumlichen Planungsalternativen ergeben, sind die Leitungen in diesen Bereichen als Erdkabel auszuführen. Kap 6
Handlungsempfehlungen an die Politik Kap 6 Vogelschutz Umsetzung der Vogelschutzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz ( 41) und den Ausführungsregeln bei Rekonstruktionen und beim Ersatz von Masten Nachrüstung der Erdseile von Hoch- und Höchstspannungsebene mit Vogelschutzmarkern
Unterzeichner Dez. 2010 17 Firmen 49 Organisationen 7 private Personen + Brief von 3 TSOs
Umsetzung der PLAN N Forderungen im NABEG + + Energieszenarien werden öff. konsultiert + + Frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Bundesfachplanung, online + + Datentransparenz - keine Abstandsregelungen zur Wohnbebauung - vereinfachtes Verfahren hebelt Beteiligung aus - gilt nur für wichtige Strecken
Zukünftige Netzplanung (EnWG) BNetzA erstellt Umweltbericht Entwicklung ÜNB BNetzA beteiligt BNetzA genehmigt Entwicklung alle ÜNB gemeinsam. Vorlage BNetzA. Erstmalig 3.6.2012. Dann jährlich BNetzA prüft konsolidierte Fassung Unterlagen SUP & BNetzA NEP beteiligt nach UVP- Gesetz BNetzA stellt NEP fest. Für Dritte unanfechtbar. Entwurf an Bundesregierung Bundesregierung legt mind. alle 3 Jahre Entwurf dem Bundesgesetzgeber vor Öffentlichkeit & TÖB s: Gelegenheit zur Äußerung Bis 3.Juni 2012 Öffentlichkeit: Gelegenheit zur Äußerung Öffentlichkeit & Behörden: Gelegenheit zur Äußerung (6 Wochen Auslage + 2 Wochen Äußerung)? Bundestag beschließt
Bundesfachplanung (NABEG) BNetzA erstellt Umweltbericht Antrag Vorhabenträger Antragskonferenz (BNetzA) Festlegung Untersuchungsrahmen Vollständige BNetzA Unterlagen prüft Vollständigkeit der Beteiligung Unterlagen Erörterungs termin Entscheidung BNetzA, enthält Prüfung von Alternativen Einwendungen Bundesländer Stellungnahme BNetzA Entscheidung BNetzA, verbindlich Vereinigungen & TÖB s geladen, ist öffentlich Öffentlichkeit & TÖB s (Behörden) Einwender (Öffentlichkeit & TÖB s) Angem. Angemess 2 Monate? 6 Monate 2 Monate Frist ene Frist
Planfeststellung (NABEG) Antrag Vorhabenträger Antragskonferenz (zuständige Behörde) Festlegung Untersuchungsrahmen Einreichung Plan Prüfung Vollständigkeit der Unterlagen Vollständige Unterlagen Auslegung und Anhörungsverfahren Prüfung der Einwendungen inkl. Erörterungstermin Planfeststellungsbehörde stellt Plan fest Vereinigungen & TÖB s geladen, ist öffentlich TÖB s (inkl. RO Behörden d. Länder): 3 Monate für Stellungnahme Jede betroffene Person & Vereinigungen : 6 Wochen für Stellungnahme Einwender 2 Monate? 1 M? 3,5 mon?
Vielen Dank! Dr. Peter Ahmels Deutsche Umwelthilfe e.v. www.forumnetzintegration.de 030 24 00 867-91 ahmels@duh.de