Berufsexamina 2014. Bericht der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer



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Transkript:

PRÜFUNGSSTELLE FÜR DAS WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSEXAMEN bei der Wirtschaftsprüferkammer www.wpk.de/oeffentlichkeit/berichte/examen/ Berufsexamina 2014 Bericht der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer

- 2 - Die Wirtschaftsprüferkammer ist seit dem 1. Januar 2004 für die Durchführung der Berufsexamina für Wirtschaftsprüfer zuständig. Die Prüfungen werden seitdem bundesweit einheitlich durchgeführt. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014. Ergebnisse 2014 Im Jahr 2014 haben 57,2 % der Teilnehmer das Wirtschaftsprüfungsexamen bestanden, 15,1 % haben die Ergänzungsprüfung erreicht, das heißt, dass sie Teile der Prüfung wiederholen können, ohne dass dies als neuer Prüfungsversuch zählt. Insgesamt waren zu den Prüfungen 632 Kandidaten zugelassen worden, von denen 596 teilgenommen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind 89 (- 12,3 %) Kandidaten weniger zu den Prüfungen zugelassen gewesen. Die Zahl der Kandidaten, die 2014 an den Prüfungen teilgenommen haben, ist um 90 (- 13,1 %) zurückgegangen. 341 Kandidaten haben bestanden, 90 können eine Ergänzungsprüfung ablegen. Die Zahl der zugelassenen Kandidaten hat sich damit zum dritten Mal in Folge im zweistelligen Prozentbereich verringert (2013: - 12,7 %; 2012: - 11,5 %). Von 2011 bis 2014 ist die Kandidatenzahl dadurch um fast ein Drittel zurückgegangen (2011: 936). In den Jahren zuvor, seit Beginn der Zuständigkeit der Wirtschaftsprüferkammer für die Durchführung der Prüfungen im Jahr 2004 bis zum Jahr 2011, lag der Rückgang bei 26,4 % (2004: 1.272 Kandidaten). Die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer ist 2014 wiederum in zwei Terminen abgenommen worden. Zu der Prüfung I/2014 waren 136 Kandidaten zugelassen, von denen 125 an der Prüfung teilgenommen haben. Dies bedeutet einen leichten Anstieg der zugelassenen Kandidaten um 3 (+ 2,3 %), die Teilnehmerzahl hat im Vergleich zum Prüfungstermin I/2013 um ebenfalls 3 (+ 2,5 %) zugenommen. 52,8 % der Teilnehmer haben bestanden, 13,6 % haben die Ergänzungsprüfung erreicht. Zu der Prüfung II/2014 waren 496 Kandidaten zugelassen, von denen 471 an der Prüfung teilgenommen haben. Dies waren 92 (- 15,6 %) weniger zugelassene Kandidaten als im Prüfungstermin II/2013, die Teilnehmerzahl ist um 93 Kandidaten (- 16,5 %) gesunken. 58,4 % der Teilnehmer haben bestanden, 15,5 % haben die Ergänzungsprüfung erreicht. Zu der Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer nach dem Neunten Teil der WPO waren sechs Kandidaten zugelassen; fünf Kandidaten haben die Prüfung bestanden.

- 3 - An der Eignungsprüfung können Kandidaten teilnehmen, die über eine in einem EU-Mitgliedstaat, in einem EWR-Staat oder der Schweiz erworbene Qualifikation als Abschlussprüfer verfügen. Rechtsgrundlagen A. Wirtschaftsprüferordnung Die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) regelt außer der Einrichtung der an den Zulassungsund Prüfungsverfahren beteiligten Gremien die Zulassungsvoraussetzungen und die Zulassung sowie die Voraussetzungen für die Ablegung der Prüfung in verkürzter Form, u. a. aufgrund der Anrechnung von Prüfungsleistungen, die in einem Studium erbracht worden sind, nach den 8a und 13b. B. Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung Die Einzelheiten für die Durchführung der Zulassungs- und Prüfungsverfahren für die Prüfung zum Wirtschaftsprüfer und für die Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer nach dem Neunten Teil der WPO enthält die Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) vom 20. Juli 2004 (zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. September 2007, BGBl. I S. 2178). Des Weiteren regelt sie die Berufung der Mitglieder der Prüfungskommission sowie der Aufgaben- und der Widerspruchskommission; sie legt die fest, regelt die Gliederung und die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens, die Wiederholbarkeit der Prüfung und die Folgen des Prüfungsrücktritts und von Täuschungsversuchen. C. Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung Die Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach 13b der Wirtschaftsprüferordnung (Wirtschaftsprüfungsexamens- Anrechnungsverordnung WPAnrV vom 27. Mai 2005 [zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung vom 28. September 2012, BGBl. I S. 2095]) setzt die 8a und 13b WPO um und regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung von Studiengängen ( 8a WPO) und für die Anrechnung von Prüfungsleistungen ( 13b WPO).

- 4 - Sie legt zur Umsetzung des 8a WPO die Voraussetzungen und das Verfahren für die Anerkennung eines viersemestrigen Masterstudienganges als zur Ausbildung von Wirtschaftsprüfern besonders geeignet fest. Absolventen dieser Studiengänge können das Wirtschaftsprüfungsexamen in verkürzter Form ohne die Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht, ablegen. Zum Ende des Berichtszeitraumes gab es sieben Studienangebote nach 8a WPO: Frankfurt School of Finance & Management/Fachhochschule Mainz Master in Auditing Europäische Fernhochschule Hamburg (Euro-FH) Masterstudiengang Taxation, Accounting, Finance Hochschule Fresenius, Köln Masterstudiengang Audit & Tax Leuphana Universität Lüneburg Master in Auditing Mannheim Business School Mannheim Master of Accounting & Taxation Fachhochschule Münster/Hochschule Osnabrück Master of Auditing, Finance and Taxation Hochschule Pforzheim Masterstudiengang Auditing and Taxation 2014 haben 50 Absolventen dieser Studiengänge am Wirtschaftsprüfungsexamen teilgenommen. 64,0 % haben bestanden, 16,0 % haben die Ergänzungsprüfung erreicht. Wenn in einem anderen Studiengang Prüfungsleistungen erbracht worden sind, die hinsichtlich ihres Inhalts, ihrer Form und ihres Umfangs den Anforderungen der Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Wirtschaftsrecht im Wirtschaftsprüfungsexamen gleichwertig sind, kann das Examen um die Prüfung bzw. Prüfungen auf diesen Gebieten verkürzt werden ( 13b WPO). Im Ergebnis können bis zu drei von sieben Klausuren im WP-Examen erlassen werden.

- 5 - Die Erste Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung, die am 18. Juni 2009 in Kraft getreten ist, hat das ex post-verfahren für die Anrechnung von Prüfungsleistungen abgeschafft und die Anrechnung auf das sogenannte ex ante-verfahren beschränkt wird. Bei diesem Verfahren werden Prüfungsleistungen nur dann beim Wirtschaftsprüfungsexamen berücksichtigt, wenn zuvor einer Hochschule bestätigt worden ist, dass ihre schriftlichen und mündlichen Prüfungen denen des Wirtschaftsprüfungsexamens gleichwertig sind. Die Änderung gilt aus Vertrauensschutzgründen nicht für Studierende, die ihr Studium bereits vor Inkrafttreten der Änderungsverordnung, das heißt vor dem 18. Juni 2009, begonnen haben. Von ihnen im Studium erbrachte Prüfungsleistungen können weiterhin im ex post-verfahren angerechnet werden. Bis zum Ende des Berichtszeitraumes war von der Prüfungsstelle folgenden 13 Hochschulen für bestimmte Studienkohorten bestätigt worden, dass ihre Prüfungen denen des Wirtschaftsprüfungsexamens gleichwertig sind: Hochschule Aschaffenburg Masterstudiengang Wirtschaft und Recht" mit dem Schwerpunkt Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung" - Wirtschaftsrecht" Universität Bayreuth Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre, WP-Option - Wirtschaftsrecht" Freie Universität Berlin Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre" Prüfungsgebiet Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre Hochschule Bochum Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation Ruhr-Universität Bochum Bachelorstudiengang in Management and Economics Prüfungsgebiet Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre

- 6 - Universität Duisburg-Essen (Mercator School of Management) Bachelor of Science in Betriebswirtschaftslehre - Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Masterstudiengang FACT - Finance, Auditing, Controlling, Taxation - Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" Frankfurt School of Finance & Management Master of Accounting & Taxation (M.Sc.) Prüfungsgebiet Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre Fachhochschule Köln Masterstudiengang Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen Hochschule Pforzheim Masterstudiengang Auditing, Business and Law Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart Masterstudiengang Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht Universität Ulm Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften Hochschule RheinMain Wiesbaden Business School Bachelorstudiengang Business & Law in Accounting and Taxation Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht Im Berichtszeitraum haben elf Kandidaten am Wirtschaftsprüfungsexamen in Form der verkürzten Prüfung nach 13b WPO teilgenommen. Neun Kandidaten haben bestanden, ein Kandidat erreichte die Ergänzungsprüfung.

- 7 - Beteiligte und Gremien A. Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer (Prüfungsstelle) ist eine selbständige Verwaltungseinheit bei der Wirtschaftsprüferkammer. Ihr Leiter muss die Befähigung zum Richteramt haben. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Prüfungsstelle an Weisungen nicht gebunden. Die Prüfungsstelle unterstützt die Aufgabenkommission, die Prüfungskommission und die Widerspruchskommission. Die Prüfungsstelle entscheidet in den folgenden Punkten in eigener Zuständigkeit: Erteilung einer verbindlichen Auskunft Zulassung zur Prüfung Feststellung der Anrechnung von Prüfungsleistungen auf das Wirtschaftsprüfungsexamen nach der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung Erteilung von Bestätigungen nach der Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung Rücknahme und Widerruf der Zulassung Bestimmung der Prüfer für die schriftliche und mündliche Prüfung Bestimmung der Themen für den Kurzvortrag in der mündlichen Prüfung Entscheidung über die entschuldigte Nichtteilnahme an der Prüfung Entscheidung über den Ausschluss von der Prüfung bei sonstigen erheblichen Verstößen gegen die Ordnung Entscheidung über den Erlass von Prüfungsleistungen im Rahmen der Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer nach dem Neunten Teil der WPO. Die Prüfungsstelle hat ihren Sitz in der Hauptgeschäftsstelle der WPK in Berlin. Sie verfügt über drei Mitarbeiter, kann aber auf die personellen und sachlichen Ressourcen der WPK zurückgreifen. Sie wird von Herrn RA Henning Tüffers geleitet, sein Stellvertreter ist Herr RA Christian Bauch. Mitarbeiter aus den Landesgeschäftsstellen der WPK unterstützen anteilig die Prüfungsstelle bei der Durchführung ihrer Aufgaben.

- 8 - B. Die Aufgabenkommission Die Aufgabenkommission bestimmt die Prüfungsaufgaben in der schriftlichen Prüfung und entscheidet über die zuzulassenden Hilfsmittel. Die Kommission trifft ihre Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit. Die Mitglieder der Aufgabenkommission werden auf Vorschlag des Vorstandes der WPK und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom Beirat der WPK berufen. Der Kommissionsvorsitzende, ein Vertreter einer obersten Landesbehörde, wird nach Benennung durch diese unmittelbar vom Beirat bestellt. Die Kommissionsmitglieder sind in ihrer Tätigkeit unabhängig. In 2014 waren folgende Personen in der AWK tätig: RDin Jutta Maria Cremers, Potsdam (Vorsitzende) Dipl.-Volksw. Hartmut Eberlein, Gehrden Prof. Dr. Ralf Ewert, Graz Prof. Dr. Klaus Henselmann, Nürnberg WP/StB Dipl.-Kfm. Lutz Lüdolph, Düsseldorf Prof. Dr. Claus Luttermann, Ingolstadt MDg Dr. Steffen Neumann, Düsseldorf WP/StB Prof. Dr. Thomas Olbrich, Kassel RA Henning Tüffers, Berlin RDin Jutta Maria Cremers, Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, hat ihr Amt am 1. Januar 2014 übernommen. Sie ist bis zum 31. Dezember 2016 als Vorsitzende bestellt. Für die übrigen Mitglieder endet die Amtszeit am 31. Dezember 2015. Die Aufgabenkommission ist im Berichtszeitraum zu zwei Sitzungen zusammengekommen, Beschlussfassungen erfolgten darüber hinaus im schriftlichen Verfahren.

- 9 - C. Die Prüfungskommission Die Prüfungen werden vor der Prüfungskommission abgelegt. Es gibt bundesweit eine Prüfungskommission, deren Mitglieder die Aufsichtsarbeiten bewerten und die mündlichen Prüfungen abnehmen. Sie sind in ihrer Prüfungstätigkeit unabhängig. Die Prüfungskommission ist zum 1. Januar 2014 neu berufen worden. Ihre fünfjährige Amtszeit endet am 31. Dezember 2018. Zum Ende des Berichtszeitraumes hat sie 689 Mitglieder. Die Mitglieder der Prüfungskommission werden auf Vorschlag des Vorstandes der WPK und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom Beirat der WPK benannt. Die Vertreter der obersten Landesbehörden werden nach Benennung durch diese unmittelbar vom Beirat bestellt. Für die Abnahme einer mündlichen Prüfung werden jeweils bis zu sieben Mitglieder der Prüfungskommission berufen. Der Prüfungskommission gehören als Mitglieder Vertreter der für die Wirtschaft zuständigen oder anderer oberster Landesbehörden als Vorsitzende, Hochschullehrer der Betriebswirtschaftslehre, Mitglieder mit der Befähigung zum Richteramt, Vertreter der Finanzverwaltung, Vertreter der Wirtschaft und Wirtschaftsprüfer an. Die Prüfungskommission entscheidet auch über die Folgen von Täuschungsversuchen von Prüfungskandidaten. Im Berichtszeitraum musste sich die Kommission nicht mit Täuschungsversuchen befassen. D. Die Widerspruchskommission Die Widerspruchskommission entscheidet über den Widerspruch gegen Bescheide, die im Rahmen des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens erlassen worden sind. Dies können Prüfungs- und Zulassungsentscheidungen sowie Gebührenfestsetzungen im Zulassungs- oder Prüfungsverfahren sein. Die Mitglieder der Aufgabenkommission bilden auch die Widerspruchskommission. Entscheidungen der Widerspruchskommission bedürfen der Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Kommissionsmitglieder sind in ihrer Tätigkeit unabhängig. Zu Jahresbeginn waren 17 Widerspruchsverfahren anhängig. Im Jahr 2014 sind 21 Widersprüche eingelegt worden. 14 Widersprüche wurden vor einer Widerspruchsentscheidung zurückgenommen. Die Widerspruchskommission hat im Berichtszeitraum vier Widersprüche zurückgewiesen.

- 10 - Anhängige Widerspruchsverfahren am 1. Januar 2014 17 - davon beendet in 2014 durch Rücknahme 7 Widerspruchsbescheid 4-11 Widersprüche eingelegt in 2014 21 - davon beendet in 2014 durch Rücknahme 7-7 Anhängige Widerspruchsverfahren am 31. Dezember 2014 20 Für Klagen gegen Entscheidungen der Widerspruchskommission und einstweilige Rechtsschutzverfahren sind aufgrund der bundesweiten Zuständigkeit der Prüfungsstelle, der Prüfungskommission und der Widerspruchskommission das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zuständig. Am 1. Januar 2014 waren acht Verwaltungsgerichtsverfahren anhängig. Fünf Verfahren wurden abgeschlossen. Im Berichtszeitraum sind vier Verwaltungsstreitverfahren begonnen worden. Beim Verwaltungsgericht Berlin und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg waren somit am 31. Dezember 2014 sieben Verfahren anhängig. Die Prüfungsergebnisse im Einzelnen Die Ergebnisse der Prüfungen zum Wirtschaftsprüfer im Berichtszeitraum sowie seit der Übertragung der Zuständigkeit für deren Durchführung auf die Wirtschaftsprüferkammer am 1. Januar 2004 sind auch online unter www.wpk.de, dort unter dem Stichwort Nachwuchs - > Prüfungsstelle, abrufbar. Unter Nachwuchs sind dort auch weitere Informationen und Hinweise zu den Berufsexamina verfügbar. Fragen bitte an: RA Henning Tüffers Leiter Prüfungsstelle RA Christian Bauch Referatsleiter Prüfungsstelle Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer Rauchstraße 26 10787 Berlin Tel.: 030 / 72 61 61-188/216 Fax: 030 / 72 61 61-260 E-Mail: pruefungsstelle@wpk.de www.wpk.de