Zweibrücker Sanierungsinfo Das A-B-C der Sanierung Nr. 5 10/2012 01/2004 Sanierung Innenstadt Zweibrücken Sanierungsgebiet I "Innenstadt/Herzogvorstadt" und Sanierungsgebiet II "Obere Vorstadt/Luitpoldstraße A ADD - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Durch Verwaltungsreform zum 01.01.2000 wurden die früheren Bezirksregierungen abgelöst (heute SGD - Struktur- und Genehmigungsdirektion). Für die finanzielle Förderung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in Zweibrücken ist die ADD mit Sitz in Trier zuständig. Abbruchmaßnahmen Kommunale und private Maßnahmen zur Freilegung von Grundstücken; kann bei privaten Grundstücken per Ordnungsmaßnahmenvereinbarung auf den Eigentümer übertragen werden. Förderfähig ist nur der Abriss von Nebengebäuden. Ablösebetrag Abgelöster Ausgleichsbetrag vor Aufhebung der Sanierungssatzung auf der Grundlage eines Vertrages. Abschreibung Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung gemäß 7h Einkommensteuergesetz, von jährlich 9% der Herstellungskosten einer Modemisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme über 8 Jahre und in den anschließenden 4 Jahren jeweils 7% (zuständig ist das Finanzamt). Unbedingt beachten: Modernisierungsvereinbarung erforderlich! Ausgleichsbetrag Finanzieller Beitrag der privaten Grundstückseigentümer zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme, Wertabschöpfung in Höhe der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung (nur im Sanierungsgebiet "Obere Vorstadt/Bereich Luitpoldstraße").
Ausgleichsbetragsbescheid Bescheid, mit dem der Ausgleichsbetrag nach Abschluss der Sanierung vom privaten Grundstückseigentümer angefordert wird. B Baumaßnahmen Sammelbegriff für Ausbau-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Instandsetzungsarbeiten. E Erschließungsmaßnahmen Sammelbegriff für öffentliche Maßnahmen zur erstmaligen Herstellung, Verbesserung und Umgestaltung von Erschließungsstraßen, Parkierungsanlagen, Plätzen, Wegen und Fußgängerzonen. F Förderung privater Maßnahmen Private, umfassende bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden können auf Antrag gefördert werden (z. Zt. max. 20 % pauschal bis zu einem förderfähigen Investitionsrahmen von 125.000, darüber hinaus 3,33 % bis zur Förderhöchstgrenze von 37.500 ), Modernisierungs- lnstandsetzungsrichtlinie. G Sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht Ein zusätzlich zur bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Genehmigungspflicht erforderlicher Genehmigungsbedarf bei z. B. Vorhaben und Maßnahmen baulicher und sonstiger Art, erhebliche oder wesentliche Wertsteigerung von Grundstücken und baulichen Anlagen, Veräußerung, Belastung oder Teilung von Grundstücken.
I Instandhaltungsmaßnahmen Laufende bauliche Unterhaltung von Gebäuden; nur förderfähig, sofern eine Modernisierung und Instandsetzung durchgeführt wird. Instandsetzungsarbeiten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit ohne Verbesserung des Nutzungsstandards, die infolge von Abnutzung, Alterung oder äußerer Einwirkung entstanden sind; nur förderfähig in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen. K Kosten- / Finanzierungsübersicht (KOFI) Übersicht über die Sanierungsmaßnahmen (öffentliche und private), die voraussichtlichen Kosten und ihre Finanzierung (z. B. als notwendiger Bestandteil einer Modernisierungsvereinbarung). M Modernisierungsmaßnahmen Beseitigung von Missständen und Mängeln durch bauliche Maßnahmen in vorhandenen Gebäuden und Wohnungen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen. Modernisierungsvereinbarung Vertrag, in dem Art und Umfang einer Modernisierungsmaßnahme, die Höhe der Bezuschussung und die Modalitäten der Zuschussauszahlung geregelt sind. ( Abschreibung; Förderung privater Maßnahmen) Modernisierungs- und Instandsetzungsrichtlinie Richtlinie der Stadt Zweibrücken zur Förderung privater baulicher Maßnahmen an bestehenden Gebäuden und Grundstücken, die in den beiden Sanierungsgebieten liegen. Modernisierungszuschuss Zuschuss aus Sanierungsförderungsmitteln. ( Förderung privater Maßnahmen)
Maßnahmenbeginn Beginn einer Maßnahme vor Klärung förderrechtlicher Fragen, bei Privatmaßnahmen vor Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung; ein vorzeitiger Beginn verwirkt eine Förderung und wirkt sich steuerlich negativ aus. Bereits begonnene oder abgeschlossene Sanierungsmaßnahmen können nicht rückwirkend gefördert werden. 0 Ordnungsmaßnahmen Sammelbegriff für öffentliche Abbruch-, Bodenordnungs- und Erschließungsmaßnahmen sowie die Umsetzung von Bewohnern und Betriebsverlagerungen. R Rechnungslegung Zusammenstellung der Effektivkosten einer Maßnahme. ( Verwendungsnachweis) S Sanierungsberatung Kostenlose Beratung für Private bei der Planung und Durchführung von Bau- und Abrissmaßnahmen. Sanierungsgebiet Räumliche Geltungsbereiche der Sanierungssatzungen. (Sanierungsgebiet I und II) Sanierungsplaner Mit der planerischen / gestalterischen Vorbereitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme beauftragtes Planungsbüro. Sanierungsrahmenplan Städtebaulicher Plan mit Darstellung der Sanierungsziele mit Bindungskraft für die Stadt und die privaten Sanierungsmaßnahmen; wird bei geänderten Rahmenbedingungen fortgeschrieben.
Sanierungssatzung Örtliches Gesetz mit Bindungswirkung für alle im Sanierungsgebiet. Sanierungstreuhänder Von der Stadt mit der Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme beauftragtes Unternehmen hier: GeWoBau (Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbh). Sanierungsinfo Kostenlose Informationen zur Sanierung mit wichtigen Tipps und Hinweisen für Sanierungswillige. Herausgegeben von der Stadt Zweibrücken. Sanierungsvermerk Der Sanierungsvermerk im Grundbuch dient dem Schutz des Grundstücksverkehrs als Hinweis auf die besonderen Rechtswirkungen der Sanierungssatzung. Dieser wird nach Abschluss der Sanierung wieder gelöscht. Sanierungsziele Planerische, zeichnerische und/oder verbale Zielformulierung zu Maßnahmen zur Behebung von Missständen oder zur Beseitigung von Mängeln im Sanierungsgebiet. U Untersuchungsbereich Abgegrenzter Bereich, für den Vorbereitende Untersuchungen (VU) durchgeführt werden. V Verwendungsnachweis Abrechnung der Stadt (Sanierungstreuhänder) zu durchgeführten Sanierungsmaßnahmen gegenüber der ADD und dem ISIM (Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur). VU - Vorbereitende Untersuchungen Planerisches Verfahren zur Gewinnung von Beurteilungsunterlagen zur Notwendigkeit der Sanierung, die soziale, strukturelle und städtebauliche Verhältnisse und Zusammenhänge
sowie die anzustrebenden Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen darlegen. W Wohnumfeldaufwertung Öffentliche und/oder private Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum oder auf dem Grundstück (z. B. Entsiegelung und Begrünung von Grundstücken; Blockentkernung) zur Erhöhung der Wohnqualität im direkten Nahbereich der Wohnung.
Sanierung Innenstadt Zweibrücken Wir Wir brauchen Sie! informieren Sie gerne! Die erfolgreiche Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen dient dem Wohl der Allgemeinheit und des Einzelnen! Wir bitten hierfür insbesondere um Ihre Mitwirkungsbereitschaft und um eine positive Einstellung. Leider können wir Sie mit dieser Ausgabe nur mit sehr kurz gefassten Ausführungen informieren. Sofern Sie weitergehende Informationen wünschen oder Bedenken, Vorschläge oder sonstige kritikwürdigen Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihre persönlichen Ansprechpartner für sämtliche Themenbereiche der Sanierung Innenstadt Zweibrücken Herr Dipl.-Ing. Harald Ehrmann, Stadtplaner Stadtverwaltung Zweibrücken Herzogstraße 3 66482 Zweibrücken Telefon: 06332/871-614 E-Mail: harald.ehrmann@zweibruecken.de Fax: 06332/871-607 sowie Sanierungsträger Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbh (GeWoBau) Schloßplatz 11, 66482 Zweibrücken Frau Dr. Susanne Abel, Frau Dipl.-Ing. Yvonn Weber, Tel.: 06332-9296 - 42 / 43