Mitgliederservice. Beitragsregelungen unseres Verbandes. A. Beitragsregelungen



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Transkript:

DPSG Postfach 22 13 80 41436 Neuss An alle Siedlungen, Stämme, Bezirke und Diözesen der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg Beitragsregelungen unseres Verbandes Mitgliederservice Stand April 2013 Liebe Freundinnen und Freunde, nachfolgend beschreiben wir die grundsätzlichen Beitragsregelungen der DPSG sowie die praktische Umsetzung in NaMi 2.0. A. Beitragsregelungen Mitgliedschaft und Beitragspflicht Die Mitgliedschaft in unserem Verband wird in der Regel bei der örtlichen Gruppe erworben, siehe Satzung Ziffer 10. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zu Beginn des Halbjahres am 10. Januar und 10. Juli durch den Mitgliederservice berechnet, die örtliche Gruppierung erhoben und an das Bundesamt abgeführt. Gruppierungen sind berechtigt, einen zusätzlichen Beitrag für die örtliche Ebene festzulegen. Der Zusatzbeitrag muss von der Stammesversammlung beschlossen werden (Satzung, Ziffer 17). Die Mitglieder, die in den ersten vier Monaten eines Halbjahres neu eintreten, sind für das gesamte Halbjahr voll beitragspflichtig. Erfolgt der Eintritt in den letzten beiden Monaten eines Halbjahres, beginnt die Beitragspflicht mit dem kommenden Halbjahr. Für den Rest des laufenden Halbjahres besteht beitragsfreier Versicherungsschutz. Ziffer 13 der Satzung regelt, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft beim zuständigen Vorstand erfolgen muss (also dort, wo in der Regel auch die Mitgliedschaft begründet wurde und die Beitragszahlung erfolgt). Wenn die Mitgliedschaft im laufenden Halbjahr beendet wird, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des laufenden Halbjahresbeitrages. Ob eine Rückerstattung des Beitrages durch den Stamm an das ausscheidende Mitglied bzw. an die Eltern erfolgt, ist individuell vor Ort zu regeln. Beitragsarten Die Bundesbeitragssätze werden durch die Bundesversammlung festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beitragsanteile für die Ebenen Bezirk, Diözese und Bundesverband. In der Regel bezahlen DPSG-Mitglieder den vollen (normalen) Beitragssatz, ab dem 01.01. 2012 39,50 pro Mitglied/Jahr. Ida Hildebrand Sachbearbeiterin Norbert Matula Sachbearbeiter Andreas Mohr Sachbearbeiter Vanessa-Annabelle Freund Sachbearbeiterin Kirsten Taschner Auszubildende Martinstraße 2 41472 Neuss Fon: 0 21 31/46 99-60 bis 63 Fax: 0 21 31/46 99-65 E-Mail: mitgliederservice@dpsg.de www.dpsg.de Rechtsträger: Bundesamt Sankt Georg e.v. Kontoverbindung: Pax-Bank e.g. BLZ: 370 601 93 Konto-Nr.: 2000 110 062 IBAN: DE2137060193200011062 BIC: GENODED1PAX

Für den familienermäßigten Beitragssatz hat die Bundesversammlung zwei Kriterien festgelegt: Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben (nicht nur im gleichen Haus). Sie müssen zu einer Familie gehören (Wohngemeinschaften gehören nicht dazu). Ab dem 01.01.2012 beträgt der familienermäßigte Beitragssatz 26,40 pro Mitglied/Jahr. Um die Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen nutzen zu können, muss der zuständige Vorstand einen formlosen Antrag bei der jeweiligen Diözesanleitung stellen. Dieser wird bei Zustimmung automatisch an den Mitgliederservice weitergeleitet, der dann die Beitragsart in NaMi in Sozialermäßigung ändert und dem Vorstand per Mail bestätigt. Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes, die Mitgliedsnummer aus NaMi und eine kurze Begründung enthalten. Wenn keine Voraussetzungen für eine Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen mehr vorliegen (z. B. Harz IV), sollte der Gruppierungsvorstand zeitnah in den Stammdaten dieses Mitgliedes die Beitragsart in Familienermäßigt bzw. Vollen Beitrag ändern. Der sozialermäßigte Beitragssatz wurde von der 75. Bundesversammlung nicht angepasst und beträgt ab 2004 weiterhin 13,80 pro Mitglied/Jahr. Beitragsarten mit dem Stiftungseuro Ja! zur Zukunft Ja! zur Stiftung Die 73. Bundesversammlung hat allen Mitgliedern empfohlen, sich für den Jahresbeitrag mit Stiftungseuro zu entscheiden. Falls sich Mitglieder für ein Ja! zur Zukunft Ja zur Stiftung entschieden haben (Neue Mitglieder bzw. deren Erziehungsberechtigten haben im Anmeldeformular das entsprechende Kästchen ausgewählt und aktive Mitglieder, die vor 2010 der DPSG beigetreten sind, eine Willenserklärung Ja! zur Zukunft Ja! zur Stiftung unterschrieben.), wird beim entsprechenden Eintrag in den Stammdaten dieser Mitglieder folgender Mitgliedsbeitrag, der genauso hoch wie der normale bzw. ermäßigte Beitrag ist, pro Mitglied und Jahr berechnet: Voller Beitrag - Stiftungseuro in Höhe von 39,50 oder Familienermäßigt Stiftungseuro in Höhe von 26,40 oder Sozialermäßigt Stiftungseuro in Höhe von 13,80. Somit wird für diese Mitglieder jeweils 1,00 pro Jahr bzw. 0,50 pro Halbjahr, ohne einen höheren Mitgliedsbeitrag zu berechnen, vom Mitgliederservice an die Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft weitergeleitet (siehe Kapitel C). Schnuppermitgliedschaft Wenn jemand an einer Mitgliedschaft interessiert ist, besteht die Möglichkeit einer Schnuppermitgliedschaft, die max. 8 Kalenderwochen bestehen kann. Dies bedeutet, dass Schnuppermitglieder versichert an den Veranstaltungen unseres Verbandes in Deutschland teilnehmen können, ohne Beitrag bezahlen zu müssen, und bei ordnungsgemäßer Anmeldung in NaMi auch unsere Verbandszeitschrift mittendrin erhalten. Schnuppermitgliedschaften sind für Stufenmitglieder, also Wölflinge, Jungpfadfinder, Pfadfinder, Rover und den Leitern dieser Stufen möglich, aber nicht für Vorstandsmitglieder. B. Datenpflege in der verbandlichen Datenbank NaMi Santa Cruz Allgemein Die neue NaMi 2.0 Version Santa Cruz mit neuem Benutzerinterface, neu geregelten Zugriffsbereichen, Benutzerrechtevergabe, Tätigkeitszuordnung und Beitragspflicht, Tagging-Funktion (Etikettenvergabe), Ausbildungsmodul, Änderungshistorie, Benachrichtigung auf dem zentralen Dashboard über letzten Änderungen an den Mitgliedern in der eigenen Gruppe, den Nachrichten des Mitgliederservices und Downloads ist ab dem 23. Januar 2013 online! 2

Ausführliche Informationen zum System und Funktionen sind im Handbuch doku@dpsg.de, in den FAQs und in der Rubrik Was gibt s Neues? ausführlich beschrieben. Anbei einige wichtigen Hinweise: In NaMi 2.0 können Vorstände, Leiter und andere Mitarbeitende einen Zugriff bekommen. Hierfür ist aber eine gültige E-Mail-Adresse notwendig, an die das System die Zugangsdaten sendet. Der Zugang wird nur den aktiven beitragszahlenden Mitgliedern gewährt. Alle Vorstände haben im neuen System automatisch Administratorrechte bekommen und können nach Anforderung der Zugangsdaten und dem ersten Login selber die Daten ihrer Gruppierungsmitglieder verwalten. Die Funktion des Administrators einer Gruppierung wird es nicht mehr geben. Nach einer Übergangsfrist wird diese Tätigkeit deaktiviert. Die Rechtevergabe erfolgt nicht automatisch. Jeder Vorstand muss für seine Gruppe und ggf. für seine Untergliederungen individuell entscheiden, wer und mit welchem Recht (nur lesend oder auch schreibend) ebenfalls den Zugang zum System erhält. Nun sind die Vorstände gefordert, Regelungen für ihre Gruppe ggf. für ihre Untergliederungen zu treffen. Die Vorstände tragen die Verantwortung für die Mitglieder in ihrem Bereich und somit für deren Daten. Die Rechte werden ausschließlich im Rahmen der Funktionszuweisung vergeben. Das bedeutet: Endet die Funktion/Tätigkeit, endet auch das Recht. Vorstände können maximal die Rechte weitergeben, die sie selber besitzen. Mitarbeitende/Mitglieder, die das schreibende Recht auf das System haben, können ihr schreibendes oder nur lesendes Recht weitergeben. Mitglieder, die nur das lesende Recht haben, können keine Rechte weitergeben. Der Vorstand kann die Daten seiner Mitglieder in NaMi selber pflegen oder aber an den bisherigen Administrator oder an ein anderes beitragspflichtiges Mitglied delegieren. Konkret bedeutet dies: das Vorstandsmitglied muss diesem Mitglied eine beitragspflichtige Tätigkeit anlegen (z. B. Sonstiger MitarbeiterIn mit Versicherungsschutz) und das Administrationsrecht für seine Gruppe und das Org.-Administrationsrecht für seine Untergliederungen zuweisen. Da die Datenbank von allen Ebenen (Siedlung, Stamm, Bezirk, Diözese und Bundesebene) regelmäßig genutzt wird, ist es zwingend erforderlich, die Daten laufend zu aktualisieren. Die Tätigkeiten und E-Mail-Adressen sollten auch auf dem aktuellen Stand gehalten werden, weil die schriftliche Kommunikation und der Informationsversand der Bundesleitung fast ausschließlich per Mail erfolgen. Nur so können z. B. die Einladungen zu Versammlungen und Konferenzen aller Ebenen, Finanzberichte und andere Informationen der Bundesleitung immer an die aktuellen Anschriften bzw. E-Mail-Adressen sowie die Verbandszeitschrift mittendrin an die berechtigten Mitglieder zugestellt werden. Mitglieder Für die Beitragsberechnung ist es wichtig, dass die Datensätze der Mitglieder in NaMi auf jeden Fall zum 10. Januar und 10. Juli aktualisiert sind, weil an diesen Tagen Rechnungen für das laufende Halbjahr erstellt werden. Falls Mitglieder die örtliche Gruppierung und den Verband mit ihrem Mitgliedsbeitrag nach Beenden der aktiven Mitgliedschaft die örtliche Gruppierung und den Verband mit ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen möchten, dann sollte die Mitgliedschaft nicht beendet, sondern in den aktiven Tätigkeiten das Enddatum eingetragen und die passive Tätigkeit Sonstige/r MitarbeiterIn ohne Versicherungsschutz angelegt werden. Nach diesen Eingaben wird der Mitgliedstyp in Nicht-Mitglied automatisch geändert. Wenn das Mitglied oder seine Erziehungsberechtigten einer Speicherung der Daten nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht zugestimmt haben, wird der Datensatz nach Aktivierung der Funktion Mitgliedschaft beenden vom System sofort unwiderruflich gelöscht. Schnuppermitglieder Die Eingabe der Daten der Schnuppermitglieder in die Datenbank NaMi ist keine zwingende Voraussetzung, bringt aber Vorteile: 3

Im Schadensfall kann in NaMi sehr schnell eine Verbandszugehörigkeit nachgewiesen werden. Ansonsten muss die Schnuppermitgliedschaft vom Stammesvorstand bestätigt werden. Wenn die Daten (mindestens komplette Anschrift und Tätigkeit/ Stufenzugehörigkeit) der Schnuppermitglieder in NaMi eingegeben sind, erhalten sie während der Schnuppermitgliedschaft kostenfrei unsere Verbandszeitschrift mittendrin. Da mehrere Personen (Gruppierungsvorstand, Stufenleiter usw.) einen NaMi- Zugang beantragen können, wird auf dem Dashboard 10 Tagen vor Ablauf der Schnupperzeit mitgeteilt, dass die Schnuppermitgliedschaft zu Ende geht und eine Änderung in eine Mitgliedschaft vorgenommen werden muss: In den Stammdaten eine Beitragsart auswählen, fehlende Daten in der Registerkarte Anschrift & Kontaktdaten eintragen und speichern sowie eine entsprechende Tätigkeit neu anlegen und die Schnuppertätigkeit beenden. Nach dieser Aktualisierung wird der Mitgliedstyp sofort bzw. in einigen Sekunden in Mitglied geändert. Der Status bleibt aktiv. Falls die Schnuppermitgliedschaft bereits beendet und noch nicht gelöscht wurde, muss vom Gruppierungsvorstand bzw. einem vom Vorstand beauftragten Mitgliederverwalter zusätzlich die Mitgliedschaft aktiviert werden. Allerdings: Wenn die Schnuppermitgliedschaft nicht in eine Mitgliedschaft umgewandelt wird, wird die Schnuppertätigkeit und somit die Mitgliedschaft nach 8 Kalenderwochen automatisch beendet und in regelmäßigen Abständen vom System gelöscht, wenn in den Stammdaten dieser Schnuppermitglieder das Kästchen zur Datenspeicherung nicht aktiviert ist. Eine Neuanlage als Schnuppermitglied ist nicht mehr möglich. C. Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg Ja! zur Zukunft Ja! zur Stiftung! Die Stiftung Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg und die anderen gemeinnützigen Stiftungen im DPSG-Stiftungsverbund wurden zur langfristigen finanziellen Zukunftssicherung der DPSG gegründet und fördern verbandliche Projekte in Stämmen, Bezirken, Diözesanverbänden und auf Bundesebene. Informationen gibt es unter www.pfadfinder-stiftung.de. Mit dem Kreuz im entsprechenden Feld auf der Vorderseite des Anmeldebogens wird erklärt, dass eine Unterstützung beim Aufbau dieser Zukunftssicherung gewünscht wird. Dieser Jahresbeitrag mit Stiftungseuro ist genau so hoch wie der normale bzw. die ermäßigten Mitgliedsbeiträge. Der darin enthaltene Stiftungseuro kommt jedoch vollständig der DPSG-Stiftung zugute. Mit einer zusätzlichen Zustiftung an die DPSG-Stiftung über den Mitgliedsbeitrag und den Stiftungseuro hinaus kann die Arbeit der DPSG langfristig noch mehr unterstützt werden: Konto-Nr. 2004224011, Pax Bank, BLZ 370 601 93. Natürlich werden auch Zustiftungen von anderen Personen, Firmen oder Einrichtungen angestrebt. Für jede Unterstützung sind wir dankbar! Spendennachweise mit dem Verwendungszweck Zustiftung können dem Finanzamt bei der Steuererklärung vorgelegt werden. Bei einer Zustiftung über 100 Euro kann von der Stiftung eine Spendenbescheinigung erstellt und per Post zugesandt werden. D. Ausweise Beitragsmarken Die Satzung (Ziffer 11) regelt, dass die Mitglieder einen Verbandsausweis führen müssen. Die Ausweise sollen nicht bei den Gruppierungsleitungen aufbewahrt werden. Der Ausweis gehört in die Hand des Mitgliedes! Er dokumentiert nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch die Stufenzugehörigkeit und Leitungstätigkeiten. Außerdem gibt er Auskunft über die Teilnahme an (Ausbildungs-) Veranstaltungen. Die Ausweise sind über das Rüsthaus Sankt Georg zu beziehen. Die Beitragsmarken für die DPSG-Ausweise können von den Vorständen bzw. der Verantwortlichen für die Mitgliederverwaltung mittels eines Serienbriefes gedruckt werden, siehe Arbeitshilfe in NaMi FAQ-Bereich (http://doku.dpsg.de/x/34bv). 4

E. DPSG Zeitschriften Alle beitragszahlende Mitglieder und Schnuppermitglieder, die in NaMi erfasst sind und in deren Stammdaten das Kästchen Zeitschriftenversand aktiviert ist, erhalten unser Pfadfindermagazin mittendrin, das vierteljährlich herausgegeben wird. Ab 2011 erscheint mittendrin im neuen Layout. Vom Wölfling bis zum Vorstand erhalten alle die gleiche Ausgabe, die Stufenseiten gibt es weiter. F. Versicherungsschutz Wenn Mitglieder in der verbandlichen Datenbank NaMi zur Beitragszahlung angemeldet sind, sind sie über den Mitgliedsbeitrag versichert (Grund- Haftpflichtversicherung, Grund-Unfallversicherung, Grund-Strafrechtschutzversicherung für Leiter). Bei den Schnuppermitgliedern reicht auch eine Bestätigung vom Gruppierungsvorstand. Der Gültigkeitsbereich der Versicherungen ist Deutschland. Nicht beitragspflichtige Mitglieder sind grundsätzlich nicht versichert, können aber für die Dauer von DPSG-Veranstaltungen, an denen sie teilnehmen, zusätzlich versichert werden. DPSG-Mitglieder werden ab dem 01.01.2000 in allen Versicherungsangelegenheiten vom Versicherungsmakler STEDO professionell unterstützt. Wenn ihr Fragen zur Versicherung habt, nehmt bitte direkt mit der STEDO Assekuranzbüro GmbH, Ostendstraße 198, 90482 Nürnberg, Kontakt auf. Die STEDO ist telefonisch Mo., Di., Mi., Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr und Do. von 12:00 bis 17:00 Uhr über die Hotline 0911 9541995 sowie rund um die Uhr per Voicebox, Fax: 0911 9541999 und E-Mail: info@dpsg.com zu erreichen. Alle Versicherungsarten, Preise, Antragsvordrucke für besondere Versicherungen und Hinweise für einen Schadensfall sind im Heft Zielsicher beschrieben. Die aktuelle Ausgabe wird allen Gruppierungen des Verbandes kostenlos zur Verfügung gestellt (jeweils 3 Exemplare als Beilage zum Gruppierungsversand im Februar/März). Die komplette Heftversion und weitere Informationen gibt es unter www.stedo.com. Dort können Zusatzversicherungen online gebucht sowie im Schadensfall Schadensmeldungen heruntergeladen werden, die ausgefüllt und unterschrieben an die STEDO gefaxt werden können. Zur Beantwortung eventueller Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung. Herzliche Grüße und ein Gut Pfad aus dem Bundesamt Euer Mitgliederservice 5