Elektronik-Schadenanzeige zum Vers.-Schein Nr.



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Transkript:

Es betreut Sie: INTER Versicherungsgruppe Postfach 10 16 16 68016 Mannheim Herrn / Frau / Firma GS-/Agenturnummer: Versicherungsnehmer privat Schadennummer: geschäftlich E-Mail Telefonnummer des Versicherungsnehmers: Sehr geehrter Kunde, wir bitten Sie, diese Schadenanzeige vollständig auszufüllen und sie unterschrieben zurückzusenden. Geben Sie bitte unbedingt die Nummer Ihres Versicherungsscheines an, damit wir die Bearbeitung unverzüglich aufnehmen können. Elektronik-Schadenanzeige zum Vers.-Schein Nr. Wichtige Hinweise: Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben zu allen Fragen. (Rückfragen verzögern die Bearbeitung) Jeder Sachschaden ist unverzüglich der INTER zu melden. Wir bitten Schäden über 2.500 zusätzlich fernmündlich oder fernschriftlich per Fax anzuzeigen. Ein Sachschaden, der einen Unterbrechungs- oder Mehrkostenschaden verursachen könnte, ist bedingungsgemäß dem Versicherer spätestens innerhalb von 24 Std. anzuzeigen. Beschädigte Sachen sind aufzubewahren! Achten Sie bitte auf Ihre gesetzliche Verpflichtung, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wir bitten Sie um folgende Unterlagen: Reparaturkostenrechnung mit Serviceberichten bzw. Ersatzbeschaffungsrechnung. Reparaturkostenvoranschlag/Lichtbilder etc. Angaben zum entstandenen Schaden 1. Unverbindliche Schadenhöhe bis 1.000 bis 2.500 bis 5.000 über 5.000 ca. 2. Wann und wo ereignete sich der Schaden? Am um Uhr Postleitzahl Ort, Straße, Hausnummer sa ko el 1407 ty 10310 ID113 2.1 Wann wurde der Schaden bemerkt? Am um Uhr 2.2 Wann wurde der Schaden dem Vermittler der Gesellschaft gemeldet? Am um Uhr 2.3 Wer hat den Schaden bemerkt? 3. Welche Anlage wurde beschädigt, zerstört oder entwendet? 3.1 Fabrikat Baujahr Typ 3.2 Geräte-Nr. Position im Anlagenverzeichnis 3.3 Anschaffungsdatum und -preis der beschädigten Sachen: 4. Wie kam es zu dem Schaden? Wie wurde er bemerkt? Welches Ereignis hat den Schaden herbeigeführt? (Bitte genaue Schilderung, ggf. besonderes Blatt verwenden). Seite 1 von 5

5. Wer war Zeuge des Schadenereignisses, bzw. wer kann Auskünfte hierzu erteilen? (Name, Anschrift, Telefon) 6. Nur bei Sachschäden (nicht bei Entwendung) 6.1 Worin besteht der eingetretene Sachschaden? (Wurden Beschädigungen festgestellt, wenn ja welche, in welchem Umfang?) 6.2 Wird repariert oder neu beschafft? 6.3 Wer führte die Reparatur durch bzw. wer soll die Reparatur durchführen? Name, Anschrift, Telefon Bitte Servicebericht der Rechnung beifügen! 6.4 Wann und wo können die beschädigten Anlagen besichtigt werden? 6.5 Wie hoch sind die Reparaturkosten bzw. wie hoch werden sie geschätzt? 6.6 Bei Schäden an Röhren (z. B. Röntgen-, Bildverstärker-, Regel-, Bildaufnahmeröhre): Alter der Röhre: Monate Betriebsstunden Zahl der Aufnahmen/Scans 6.7 Besteht für die Anlagen oder die beschädigten Teile noch Garantie? Besteht für die beschädigten Anlagen ein Wartungsvertrag? Wurden für die bei der Reparatur getauschten Teile Gutschriften in Aussicht gestellt oder erteilt? Wenn ja, in welcher Höhe? 7. Ist die Anlage sicherungsübereignet (z. B. Bank, Leasing, Miete) oder haben Sie Ersatzansprüche abgetreten? Werden hieraus Ansprüche geltend gemacht? Wenn ja, Name, Anschrift des Anspruchstellers 8. Sind Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt? 9. Bei Fremdverursacher (Soweit bekannt, den Verursacher auf den von ihm verursachten Schaden aufmerksam machen Sicherung des Anspruchs) Name, Anschrift 9.1 Besteht für den Verursacher eine Haftpflichtversicherung? Name, Anschrift des Versicherers Versicherungsnehmer Versicherungsschein-Nr. 10. Bei Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung und Verkehrsunfall 10.1 Bei welcher Polizeistation wurde der Vorfall gemeldet? (Tagebuchnummer angeben) 10.2 Welche Staatsanwaltschaft ermittelt? (Ggf. Mitteilung bzw. Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft beilegen!) 11. Sind die Anlagen noch bei einer anderen Gesellschaft versichert? Wenn ja, gegen welche Gefahren? Name Anschrift der Gesellschaft/Vers.-Nr. Fragen zum Betriebsunterbrechungs-Schaden 12. Wie viele Tage im Jahr arbeitet Ihr Betrieb? 13. Wie war die tägliche Arbeitszeit zum Zeitpunkt des Schadens? Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr Samstag von Uhr bis Uhr Sonntag von Uhr bis Uhr Seite 2 von 5

14. Wann und wie lange sind Ihre Betriebsferien? 15. Ist bereits eine Unterbrechung Ihres Betriebes eingetreten? Wenn nein, ab wann ist damit zu rechnen? Datum Uhrzeit Wahrscheinliche Dauer der Unterbrechung? Welcher Anteil (in Prozent) Ihrer Produktion wird von der Unterbrechung betroffen? 16. Kann der Unterbrechungsschaden gemindert werden? 16.1 Während des Stillstandes der Anlage möglich durch z. B. den Einsatz von Reserve- oder Leihgeräten, Reparaturbeschleunigung, provisorische Reparatur und in welchem Ausmaß? durch sonstige Möglichkeiten (z. B. Fremdbezug, Verlagerung, zusätzliche Schichten oder Überstunden usw.) und in welchem Ausmaß? 16.2 Nach Wiederinbetriebnahme der Anlage möglich durch z. B. Auf- bzw. Nachholen des Produktionsausfalls nach der Unterbrechung und in welchem Ausmaß? Welche zusätzlichen Kosten entstehen hierdurch? 16.3 Kann die Instandsetzungsarbeit durch vorhandene Ersatzteile oder sonstige Maßnahmen abgekürzt werden? 16.4 Was haben Sie getan, um die Instandsetzungsarbeiten zu beschleunigen? 17. Werden durch die Unterbrechung über die Unterbrechungsdauer hinaus feste Liefertermine oder Akkreditivlieferungen gefährdet? Wenn ja, in welchem Umfang? 18. Haben Sie noch eine andere Betriebsunterbrechungsversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen? Wenn ja, bei wem und Versicherungsschein-Nummer 19. Besteht ein Schaden zur Mehrkostenversicherung? nein ja Fragen zum Mehrkosten-Schaden 20. Wie viele Tage im Jahr arbeitet Ihr Betrieb? 21. Wie war die tägliche Arbeitszeit zum Zeitpunkt des Schadens? Montag bis Freitag von Uhr bis Uhr Samstag von Uhr bis Uhr Sonntag von Uhr bis Uhr 22. Wann und wie lange sind Ihre Betriebsferien? 23. Ist bereits bereits ein Stillstand der vom Sachschaden betroffenen Anlage eingetreten? Wenn nein, ab wann ist damit zu rechnen? Datum Uhrzeit 23.1 Kann die Instandsetzungsarbeit durch vorhandene Ersatzteile oder sonstige Maßnahmen abgekürzt werden? 23.2 Was haben Sie getan, um die Instandsetzungsarbeiten zu beschleunigen? Seite 3 von 5

24. Konnte der Betrieb der vom Sachschaden betroffenen Anlage zwischenzeitlich wieder aufgenommen werden? Wenn nein, mit welcher Stillstandsdauer ist zu rechnen? 25. Wie wird der Ausfall der vom Sachschaden betroffenen Anlage überbrückt? 26. Welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch und in welcher Höhe? 27. Handelt es sich bei der vom Sachschaden betroffenen Anlage um eine Mietanlage? Wenn ja, ist der Mieter zur Mietfortzahlung nur dann verpflichtet, wenn der Schaden durch ihn verschuldet wurde? 28. Wie hoch beläuft sich die monatliche Miete? 29. Werden sonstige Kosten eingespart? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Allgemeine Fragen 30. Haben Sie noch eine Sach-/Mehrkosten- oder eine Betriebsunterbrechungsversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen? Wenn ja, bei wem und Versicherungsschein-Nummer Wenn nein, besteht Haftungsfreistellung? 31. Wurden Sie bereits in den letzten 5 Jahren von Elektronikschäden betroffen? Hinweis: Auch nicht versicherte Schäden sind anzugeben., und zwar Anzahl Schadenhöhe insgesamt: 31.1 Welche Versicherer haben die Schäden reguliert, und wie hoch waren die geleisteten Entschädigungen? Versicherer Geleistete Entschädigungen Versicherer Geleistete Entschädigungen Versicherer Geleistete Entschädigungen 32. Mit wem kann ein Regulierungsbeauftragter evtl. einen Besichtigungstermin vereinbaren? Name, Anschrift, Telefon 33. Bankverbindung Name des Kontoinhabers IBAN Geldinstitut (Name, Sitz) BIC Seite 4 von 5

Wichtige Hinweise Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit), und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie uns alle Angaben machen, die zur Aufklärung des Tatbestands dienlich sind (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns Belege zur Verfügung stellen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann. Leistungsfreiheit Machen Sie entgegen der vertraglichen Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Hinweis: Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet. Besonderer Hinweis für Altverträge: Auf Versicherungsverhältnisse die bis zum Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23.11.2007 am 01.01.2008 entstanden sind (Altverträge) ist das Gesetz über den Versicherungsvertrag zu der bis dahin geltenden Fassung bis zum 31.12.2008 anzuwenden. Das heißt: Es besteht für die/den Versicherungsnehmer/in die Pflicht, alle Fragen des Versicherers nach bestem Wissen und vollständig sowie in angemessener Frist zu beantworten. Durch vorsätzlich wahrheitswidrige oder durch vorsätzlich unvollständige Angaben verliert der/die Versicherungsnehmer/in den Versicherungsschutz auch dann, wenn diese falschen oder unvollständigen Angaben keine nachteiligen Folgen für den Versicherer haben. Dies gilt generell ohne Rücksicht auf die Lage des einzelnen Falls. Der Versicherungsnehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben verantwortlich, auch wenn ein anderer sie niederschreibt! Hiermit bestätige ich die Richtigkeit der Angaben! Ort und Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers INTER Allgemeine Versicherung AG Direktion Erzbergerstraße 9-15 68165 Mannheim; Vorstand: Matthias Kreibich (Sprecher), Michael Schillinger, Roberto Svenda, Holger Tietz; Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Thomas; Sitz: Mannheim; Handelsregister-Nr. HRB 3181 beim Amtsgericht Mannheim Seite 5 von 5