Fachtag Jugend im Netz- Chancen und Gefahren der Internetnutzung bei Kindern und Jugendlichen 26.06.2013 10-17 Uhr in der Karlschule Hamm Verträge im Internet- Abzocke rund um smartphone und PC Beratungsstelle Hamm Judith Spittler 1
Achtung: Trojaner im Netz! Verbreitung über Zahlungsaufforderungen oder angebliche Kontoüberprüfungen bekannter Firmen per mail mit angehängter zip Datei oder über Werbebanner manipulierter web Seiten Überblick unter phishing@vz-nrw.de mit aktuellem Virenschutz lassen sich diese Dateien i.d.r. gar nicht öffnen! echte Zahlungsaufforderungen kommen per Post/ ggf. Mahnbescheid Bei Vorliegen einer Postadresse evtl. vertragliche Grundlage der Forderung anfordern 2
Vertrag durch Klick: Buttonlösung seit 1.8. 2012 3
Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher, wenn Button mit zahlungspflichtig bestellen oder ähnlich deutlich beschrieben ist ( 312g Abs. 3 und 4 BGB) genaue Informationen über den Vertrag, Produkt, Preis, Laufzeit und weitere Kosten müssen deutlich hervorgehoben werden Positiv: Ergänzung zum Widerrufsrecht z.b. bei Maßanfertigungen, verderblichen Waren, Zeitschriftenabos, entsiegelter Software etc. ( 312d Abs. 3 BGB) sonst: kein wirksamer Vertrag, keine Zahlungspflicht oder ggf. Rückerstattungsanspruch ( 812 Abs. 1 Satz 1 1.Alt) 4
Verträge im Internet mit Minderjährigen Vertrag wurde von Minderjährigen (evtl. mit falscher Altersangabe) im Internet geschlossen Bestreiten der Einwilligung und der nachträglichen Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten, d.h. der Vertrag ist unwirksam (Widerruf, Anfechtung, fristlose Kündigung) Taschengeldparagraph ( 110 BGB) findet keine Anwendung, da Ware im Internet nicht sofort vom Taschengeld bezahlt werden kann Minderjährige können keine Verträge im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses schließen! 5
Unbedacht Klick gemacht- Geschäft mit illegalen Downloads 12 10 8 6 Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 4 2 0 Zeile 1 Zeile 2 Zeile 3 Zeile 4 6
Urheberrecht dient dem Schutz vor unrechtmäßiger Nutzung von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie von geistigen und künstlerischen Leistungen ( Fotos, Videos, Musik: kopieren, verteilen oder öffentlich aufführen) Bsp. smartphone im Konzert, link im facebook Profil zu youtube video, Nutzung von Tauschbörsen, kino.to Eindeutige, jedoch einseitige Rechtslage! Identifizierung über IP Adresse: Abmahnung durch RA und kurzfristige Unterlassungserklärung unter Zahlung einer unverhältnismäßigen Geldstrafe NIE Unterlassungserklärung ohne rechtliche Überprüfung unterschreiben! 7
Smartphone- der Spion in der Hosentasche 12 10 8 6 Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 4 2 0 Zeile 1 Zeile 2 Zeile 3 Zeile 4 8
Apps und WAP- Billing Angeblicher Vertragsschluss über Anklicken eines Werbebanner oder Premium sms Übermittlung der Mobilfunknummer an Drittanbieter, Abrechnung eines kostenpflichtigen Abos des Drittanbieters / Zahlungsdiensteleisters über die nächste Mobilfunkrechnung Kontoauszüge UND Rechnungen kontrollieren! Widerspruch gegen die Rechnung innerhalb von 8 Wochen bei Mobilfunkanbieter und Drittanbieter, evtl. Rücklastschrift und sofortige Überweisung des unstrittigen Betrages auf Basisleistung Kostenlose Abrechnungssperre für Leistungen Dritter über die Mobilfunkrechnung einrichten lassen! Evtl. Sperre bestimmter Rufnummernblöcke (0900) 9
Kein Minus bei Prepaidguthaben! Volle Kostenkontrolle ist Eigenart und Zweck eines Prepaid Vertrages, daher muss weder mit Negativsaldo noch mit dem unverzüglichen Ausgleich einer Kostenlast gerechnet werden Unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers und daher unwirksame AGB Klausel VZ NRW./. simplytel.de bzw. discotel.de Urteil des LG München und LG Frankfurt (noch nicht rechtskräftig) 10