Berufsbildung der Schweiz Berufs- und höhere Fachprüfungen. universitäre. Diplome. Fachhochschulabschlüsse. Tertiärstufe. Pädag. hochschulen.



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Unterlagen zum Bildungswesen der Schweiz Berufsbildung der Schweiz Berufs- und höhere Fachprüfungen Berufsleute, die weiter kommen wollen, bereiten sich auf eine höhere Fachprüfung (HFP, im Gewerbe bekannt als Meisterprüfung) oder eine Berufsprüfung (BP) vor nicht immer mit dem gewünschten Erfolg. International stellt dieses System ein weniger bekanntes aber mindestens so anerkanntes Element der Berufsbildung dar wie die Berufslehre. Berufsbildung Fachprüfungen (HFP) und Berufsprüfungen (BP) bilden zusammen mit den n Fachschulen die «höhere Berufsbildung». Gemäss dem neuen Berufsbildungsgesetz stellt sie eine spezifische Tertiärstufe ausserhalb des Hochschulbereichs und auch ausserhalb der Weiterbildung dar, vergleiche Grafik 1. Bei den höheren Fachschulen (zum Beispiel Technikerschulen, neu höhere Fachschulen für Technik genannt) werden die Lehrgänge anerkannt. Bei den Grafik 2: Quantitative Bedeutung 2005 Lizentiate und andere Diplome Diplome nach höherer Fachprüfung 2500 Eidgen. Fachausweise 17000 12000 nach Berufsprüfung Fachhochschulabschlüsse 8000 10500 4000 Vom Bund nicht reglementierte Abschlüsse Fachschulen eidgenössischen höheren Fachprüfungen und den eidgenössischen Berufsprüfungen hingegen werden Inhalt und Durchführung der Prüfung reglementiert und die abgegebenen Titel staatlich festge- Grafik 1: Die Struktur des Bildungswesens der Tertiärstufe (vereinfacht) Tertiärstufe Hochschulen nicht Berufsbildung Universitäten Eidg. techn. Hochschulen Fachhochschulen (FH) Pädag. hochschulen (PH) Fachschulen Fachprüfungen Berufsprüfungen

Seite 2 Unterlagen zur Berufsbildung der Schweiz Abschlüsse im Jahr 2005 Sekundarstufe II Fähigkeitszeugnisse der Berufslehre 54 668 Maturitätszeugnisse 16 471 Berufsmaturitätszeugnisse 10 719 Lehrerpatente 633 Handelsmittelschuldiplome 2 855 Anlehrausweise/Atteste 2 620 DMS- und FMS-Abschlüsse 2 617 Tertiärstufe Eidgenössische Fachausweise (nach Berufsprüfung) 12 251 Eidgenössische Diplome (nach höherer Fachprüfung) 2 556 Diplome von höheren Fachschulen wie Technikerschulen (2-jährige) 4 055 Nicht vom Bund reglementierte Abschlüsse der höheren Berufsbildung 10 613 Abschlüsse von Fachhochschulen 8 573 Universitäre Lizentiate/Diplome 9 251 Universitäre Bachelordiplome 2 927 Universitäre Masterdiplome 1 294 Doktorate 3 093 legt und anerkannt. Der Besuch bestimmter Lehrgänge ist hier nicht vorgeschrieben. Nachzuweisen ist hingegen eine mehrjährige einschlägige Berufstätigkeit. Statistik Grafik 2 zeigt vereinfacht und gerundet die Bedeutung der wichtigsten Züge der Tertiärstufe. Tabelle1 auf der nächsten Seite gibt die Details und stellt die Zahl der Abschlüsse auf der Tertiärstufe in Realtion zu den Abschlüssen der Sekundarstufe II. Innerhalb der eidgenössisch geregelten höheren Berufsbildung wurden rund 18'800 Ausweise erteilt. Der Anteil der höheren Fach- und Berufsprüfungen (zusammen 14 800 Abschlüsse) macht gut zwei Drittel aus. Von den Personen, die im Rahmen der Sekundarstufe II ein Fähigkeitszeugnis oder ein Handelsdiplom erworben haben, werden etwas ein Viertel eine HFP oder eine BP erfolgreich absolvieren. Entwicklung Die Fachprüfung hat ihren Ursprung in der Meisterprüfung, die bereits 1933 im ersten eidgenössischen Berufsbildungsgesetz staatlich geregelt wurde. Grafik 3: Entwicklung der Abschlüsse seit 1980 14000 12000 10000 Universitäre Lizentiate und Diplome 8000 Berufsprüfungen 6000 4000 2000 0 1980 1981 Meister- und andere höhere Fachprüfungen 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 Fachhochschulen früher HFS 3-jährig 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Fachschulen

Seite 3 In einigen Ländern müssen Handwerker, die einen Betrieb eröffnen wollen, eine Meisterprüfung ablegen. Dies ist in der Schweiz nicht der Fall. Auch Lehrlinge können in den meisten Berufen ausgebildet werden, ohne dass die Lehrmeister eine höhere Fachprüfung ablegen müssen. Dafür hat sich diese Prüfung weit über die Meisterprüfung und das Handwerk hinaus entwickelt als Beweis dafür, dass jemand über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um einen Betrieb selbständig zu leiten oder in seinem Beruf höheren Ansprüchen zu genügen. Letzteres war noch in der 70er Jahren die Ausnahme, stellt aber heute den häufigeren Fall dar: Die 10 am häufigsten erworbenen Diplome lauten 2005 auf Informatikerin, Verkaufsleiterin, Landwirt-Meister, Wirtschaftsprüferin, Expertin in Rechnungslegung und Controlling, Marketingleiterin, Finanzanalytikerin und Vermögensverwalterin, Elektroinstallateurin, Betriebswirtschafterin des Gewerbes, Coiffeuse. Total existierten Ende 2005 166 Fachprüfungen, die von 2556 Personen bestanden wurden. Mit der Revision 1963 des Berufsbildungsgesetzes wurde eine zweite, etwas weniger anspruchsvolle Prüfung geschaffen: die Berufsprüfung. Mit ihr soll festgestellt werden, ob jemand «die erforderlichen beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um die Stellung eines Vorgesetzten zu bekleiden oder eine berufliche Funktion zu erfüllen, die wesentlich höhere Anforderungen stellt als die Berufslehre.» Sie setzte sich anfänglich nur zögernd durch: Ende 1976 bestanden bloss neun Prüfungen dieser Art: Baupolier, Bohrmeisterin, Feuerungsfachmann, Heizöl-Tankrevisorin, Metallbau-Werkstattleiter, Werbeassistentin, Schweissfachmann, Zimmerpolierin und Zolldeklarant. Dies hat sich gründlich geändert, vergleiche Grafik 3. 2005 existierten 198 Berufsprüfungen, die von 12251 Personen bestanden wurden. Am meisten Fachausweise lauten nun auf Ausbilderin, Personalfachmann/-frau, Marketingplanerin, Technische/r Kaufmann/-frau, Fachmann/-frau im Finanz- und Rechnungswesen, Informatikerin, Polizistin, Elektrosicherheitsberaterin, Immobilienverwalterin, Hauswartin. Organisation und Durchführung der Prüfungen Die Initiative zur Schaffung einer Berufs- oder höheren Fachprüfung geht immer von einer Organisation der Arbeitswelt aus. Sie kann dem Bund einen Entwurf einreichen. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) klärt ab, ob er den Vorschriften entspricht und veröffentlichen ihn mit einer Einsprachefrist im Bundesblatt. Wenn Rechtliche Grundlagen Wie erwähnt, unterscheidet das eidgenössiche Berufsbildungsgesetz zwischen Weiterbildung und höherer Berufsbildung. Hier die wichtigsten Aussagen aus dem Gesetz (Art. 28 und Art. 43 BBG sowie Art. 24-27 und Art. 37-38 BBV): Die eidgenössischen Berufsprüfungen und die eidgenössischen höheren Fachprüfungen setzen eine einschlägige berufliche Praxis und einschlägiges Fachwissen voraus. Die zuständigen Organisationen der Arbeitswelt regeln die Zulassungsbedingungen, Lerninhalte, Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel der eidgenössischen Berufsprüfungen und der eidgenössischen höheren Fachprüfungen. Sie berücksichtigen dabei die anschliessenden Bildungsgänge. Die Vorschriften unterliegen der Genehmigung durch das Bundesamt. Der Bundesrat regelt Voraussetzungen und Verfahren der Genehmigung. Die Kantone können vorbereitende Kurse anbieten. Wer die eidgenössische Berufsprüfung bestanden hat, erhält einen Fachausweis. Wer die eidgenössische höhere Fachprüfung bestanden hat, erhält ein Diplom. Der Fachausweis und das Diplom werden vom Bundesamt ausgestellt. Das Bundesamt führt ein öffentliches Register mit den Namen der Inhaberinnen und Inhaber der Fachausweise und der Diplome. Es fällt auf, dass nicht mehr definiert wird, wie sich die beiden Prüfungsformen unterscheiden. Allerdings ist eine spezielle Verordnung vorgesehen, die hier noch einige Präzisierungen bringen dürfte.

Seite 4 keine Einsprachen eingereicht werden, wird das Prüfungsreglement vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie genehmigt. Nicht alle Prüfungen haben aber Erfolg. Der grosse Aufwand, den die Vorbereitung erfordert, ist nur gerechtfertigt, wenn der erworbene Ausweis in der Arbeitswelt akzeptiert ist und zu erheblichen Vorteilen für die Laufbahn führt. Dies ist am ehesten dann der Fall, wenn die Prüfung vom dominanten Verband der jeweiligen Branche oder von der führenden Gruppe von Verbänden durchgeführt wird. Eine starke Organisation ist auch notwendig, weil die Organisation und Durchführung von Prüfungen einen grossen Aufwand bedeutet, sowohl organisatorisch als auch finanziell. Zwar zahlt der Bund Beiträge und die Prüfungsgebühren sind hoch, trotzdem klagen Verbände immer wieder, dass ihnen beträchtliche Restkosten verbleiben. Ein erfolgreiches System, trotz gewisser Schwächen Wie erwähnt ist es Interessierten überlassen, wie sie sich auf die Prüfung vorbereiten wollen. Verbände, Berufsschulen und Private bieten Vorbereitungskurse an. Sie werden in der Regel berufsbegleitend besucht und dauern teilweise mehrere Jahre. Manche höhere Fachprüfung kann nur absolviert werden, wenn neben der vorgeschriebenen Praxis bereits eine bestimmte Berufsprüfung bestanden wurde. Die Prüfung selbst kostet 500 bis 2500 Franken. Bei manchen Prüfungen haben aber kaum die Hälfte der Kandidatinnen und Kandidaten Erfolg. Reüssieren sie auch beim zweiten und dritten Mal nicht, so ist der ganze Aufwand verloren. Berufs- und höhere Fachprüfungen bauen auf Vorstellungen auf, die auf das traditionelle Handwerk zurückgehen. Gedacht ist an Karrieren, die mit einer Berufslehre beginnen und von einer mehrjährigen einschlägigen Tätigkeit gefolgt sind, auf diese Weise in Vorgesetztenpositionen und allenfalls mal in die Selbständigkeit führen immer im ursprünglichen Fachgebiet. Patchwork-Karrieren, wie sie für Frauen schon immer typisch waren, heute aber auch bei Männern immer mehr zum Normalfall werden, passen schlecht in dieses System, in dem die Prüfung erst nach einer mehrjährigen einschlägigen Tätigkeit abgelegt werden kann. Typischerweise sind Frauen hier besonders stark untervertreten. Nur 16 % der eidg. Diplome gehen an Frauen. Ein weiteres Problem liegt in der Tatsache, dass andere Länder für verglelichbare Positionen beispielsweise in Finanzwesen und Controlling Universitätsabschlüsse vorschreiben und damit Schweizerinnen und Schweizer benachteiligen, die den Weg über die Berufslehre, Berufsprüfung und höhere Fachprüfung eingeschlagen haben. Trotz diesen Nachteilen ist das bestehende System beliebt, wenn auch die Konkurrenz der höheren Fachschulen und Fachhochschulen in manchen Bereichen zu einem Rückgang der Kandidatenzahlen führt. Hinter Berufs- und höheren Fachprüfungen steht der Bund und meist auch die wichtigsten Berufs- und Wirtschaftsverbände. Manche geniessen ein Ansehen wie Abschlüsse von Fachhochschulen oder gar Universitäten. Dies gilt insbesondere bei der Buchprüfung und anderen Formen des Controllings. Gewisse Positionen können nur über eine dieser Prüfung erreicht werden. Zudem sind gewisse Konzessionen beispielsweise das Recht, Elektroinstallationen verantwortlich vorzunehmen oder Öltanks zu revidieren an eine HFP oder BP gebunden. Andere Prüfungen Neben den Berufs- und den höheren Fachprüfungen existieren andere, bisher nicht eidgenössisch reglementierte Prüfungen. Dazu gehören (vorläufig noch) Abschlüsse im Bereich des Sozial- und des Gesundheitswesens, die auf einer anderen Tradition und vorläufig auch noch auf einer anderen Rechtsgrundlage aufbauen. Dazu gehören aber auch Prüfungen von Grossunternehmen wie CISCO oder Microsoft, die im entsprechenden Bereich mindestens so angesehen sind. Weiter sind Prüfungen internationaler Organisationen zu erwähnen, beispielsweise im Bereich der Schweisstechnik und der Informatik.

Seite 5 Quellen für weitere Informationen Die Liste der aktuell gültigen Berufs- und höheren Fachprüfungen publiziert das BBT im Internet: http://www.bbt.admin.ch (Themen/Berufsbildung/Berufsverzeichnis) Die «Diplomstatistik 2001 - Berufs- und Fachprüfungen" des Bundesamtes für Statistik ist sowohl in Papierform (Bestellnr. 372-0500) wie auch in elektronischer Form erhältlich (mail-to: anton.rudin@bfs.admin.ch). Download auch von http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3516a.pdf und bba3516b.pdf Der Eingang von Entwürfen für neue Reglemente wird wie erwähnt im Bundesblatt angezeigt und in bbaktuell erwähnt. In der Zeitschrift Panorama 6/2001 wurde die höhere Fachprüfung «Personalfachmann/frau» dargestellt. Es handelt sich um eine Prüfung, die modularisiert aufgebaut ist. Der Artikel kann von www.infopartner.ch/periodika/2001/panoram a/heft_6_2001/pan1624.pdf heruntergeladen werden. Wt7327