FU NOTEN Informationen der Mitarbeitervertretungen des Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt und des Kirchenkreisverbandes Hildesheim



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MAV Hildesheim-Sarstedt Sie können jederzeit mit uns einen Termin per Telefon oder Email vereinbaren. Büro: 31134 Hildesheim, Klosterstr. 6 Telefon: 05121-694811 Fax: 05121-694812 Email: mav.hildesheim-sarstedt@evlka.de Homepage: www.mav-hildesheim.de FU NOTEN Informationen der Mitarbeitervertretungen des Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt und des Kirchenkreisverbandes Hildesheim Vorsitzende: Brukamp-Pals, Elke Gemeindefachschwester Diakoniestation Hildesheim 05121-694811 stellvertretender Vorsitzender: Hiller, Detlef Dipl. Psychologe Sprachheil-KiTa St. Lamberti 05121-133665 Schriftführerin: Herzog, Simone Erzieherin/Leitung KiTa Lämmerweide 05121-41414 Ernst, Melanie Altenpflegerin APH St. Nicolai Sarstedt 05066-706416 Heintze-Behrendt, Petra Köchin APH Am Steinberg 05121-200181 Jörissen, Annette Pflegehelferin Lambertinum 05121-179220 Gleichstellungsbeauftragte Thoma Fritze Birgitt Herzberg-Willke 05121-2993835 Mail: Gleichstellung.Hi-Sa@evlka.de 20 Ossenkop, Brigitte Küsterin Kirchengemeinde Verband Hildesheim Ost, 05121-84340 Reineke, Christine Erzieherin KiTa St. Markus 05121-42269 Waltemate, Dietrich Diakon Kirchenkreisjugenddienst 05121-167531 Wegener, Marion Erzieherin/Leitung KiTa St. Nicolai Sarstedt 05066-1208 Witter, Kerstin Hauswirtschaftsleiterin APH St. Elisabeth Alfeld 05181-809411 Schwerbehindertenbeauftragte Mechthild Binder Cananoglu 05066/61185 0176/80528298 Mail: mechthildbinder@yahoo.de Ausgabe 2-2015 Dezember 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, irgendwie ist alles ins Wanken geraten. Der Terrorismus fordert Deutschland und Europa heraus. Die deutsche Gründlichkeit wird durch VW-, DFB- und andere Skandale in Frage gestellt! In unserem direkten Arbeitsumfeld kam es zu vielen personellen Veränderungen und im nächsten Jahr wird auch noch die MAV neu gewählt. Viele fragen sich, wie geht das alles weiter? Das kann ich auch nicht beantworten, aber ich weiß, es geht weiter. Denn das Jahresende ist kein Ende und kein Anfang, sondern ein Weiterleben mit der Weisheit, die uns die Erfahrung gelehrt hat, so hat es Harold G. Borland formuliert. Ich wünsche uns allen eine besinnliche Adventszeit, ruhige Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr. Für 2016 wünsche ich uns Menschlichkeit in unserer Gesellschaft, persönlich Gesundheit, Zufriedenheit und, dass Wünsche und Hoffnungen in Erfüllung gehen. Ihre/Eure Elke Brukamp-Pals Impressum V.i.S.d.P: Elke Brukamp-Pals Layout: MWegener/FrBeiku Auflage: ca. 1.100 Exemplare Druck: Koch digitaldruck 1

Freistellung kirchlicher Mitarbeitender für die Flüchtlingshilfe Einladung zur Mitarbeiterversammlung An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt, in den diakonischen Altenhilfeeinrichtungen in Alfeld, Hildesheim und Sarstedt, im DW e.v., in der Sprachheilkindergarten ggmbh und der Seniorenwohnanlage Lambertinum ggmbh sowie die von uns vertretenen landeskirchlichen Mitarbeitenden. Mittwoch 09.12.2015 um 14.30 Uhr (ab 14 Uhr Ankommen, Getränke u. Kuchen stehen bereit) in die Lukas Kirchengemeinde, Schlesierstr. 5, 31139 Hildesheim / Ochtersum Tagesordnung: 1. Begrüßung u. Eingangsimpuls 2. Kabarettist Norbert Hammermeister Satirisch-Nachdenkliches und Kirchlich- Weltliches Programm 3. Vorstellung der Gleichstellungs- u. Schwerbehindertenbeauftragten 4. Informationen zu den Tarifsituationen 5. Bildung des Wahlausschusses für die MAV-Wahl 2016 6. Vortrag Superintendent Aßmann Die Kirche als Arbeitgeber Glück oder Mühsal 7. Verschiedenes Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um besser planen zu können, würden wir uns über eine Rückmeldung per Mail oder telefonisch freuen. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Teilnahme an der Mitarbeiterversammlung sowie die An- und Abfahrt als Arbeitszeit gelten und die Mitarbeitenden von der Arbeit freizustellen sind. Wir appellieren an alle, an der Mitarbeiterversammlung teilzunehmen. Eure MAV Immer mehr Menschen unterstützen die in Deutschland Schutz suchenden Flüchtlinge. In den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen stellen sich ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende für die Erledigung der dringend notwendigen Maßnahmen, wie z.b. Essensausgaben, Bettenaufbau oder Kleidersammlungen zur Verfügung. Die Dienste sind sehr vielfältig und vor allem zeitaufwändig. Da kann es hilfreich sein, wenn Mitarbeitende von ihrem kirchlichen Arbeitgeber für eine gewisse Zeit von den beruflichen Tätigkeiten freigestellt werden. Das Landeskirchenamt erreichen vermehrt Anfragen nach den rechtlichen Grundlagen für solche Freistellungen. Wir begrüßen das Engagement kirchlicher Mitarbeitender in der Flüchtlingshilfe ausdrücklich und möchten einige Möglichkeiten zur rechtlichen Ausgestaltung aufzeigen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu und den vollständigen Brief des Landeskirchenamtes können Sie auf unserer Homepage einsehen. MAV Kirchenkreisverband Hildesheim Post und Email nur über: Olaf Heisterkamp Gropiusstr. 5, 31137 Hildesheim, Telefon: 05121 100404 Email: mav.kkverband.hildesheim@evlka.de Vorsitzender: Heisterkamp, Olaf Personalsachbearbeiter stellvertretender Vorsitzender: Schmidt, Carsten Kirchenbeamter Schriftführerin: Janovski, Anja Systembetreuerin Sabrowski, Petra Verwaltungsfachangestellte Hohmann, Dieter Bankkaufmann/ Schuldnerberater Gleichstellungsbeauftragter des Kirchenverbandes Hildesheim Frank Nölting Telefon: 05121-100230 Mail: Gleichstellung.kkverband.hildesheim@evlka.de 2 19

Fahrten zum ersten Kunden hin und vom letzten Kunden weg sind bei Arbeitnehmern ohne festen Arbeitsort als Arbeitszeit anzurechnen Aberkennen der Fahrzeit als Arbeitszeit würde Ziel des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zuwiderlaufen. Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellen Arbeitszeit dar. Es würde dem unionsrechtlichen Ziel des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zuwiderlaufen, wenn diese Fahrten keine Arbeitszeit wären. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. -EuGH C-26614- Sie Die Mitarbeiterschaft des Ev.- luth. Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt und der angeschlossenen Einrichtungen sucht spätestens zum 01.05.2016 befristet für 4 Jahre MitarbeitervertreterInnen wollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ihrem Recht verhelfen wollen, dass sich Kirche als positive Arbeitgeberin darstellen kann wollen bei Konflikten am Arbeitsplatz Mitarbeitende unterstützen wollen wissen was Mitarbeitenden zusteht sind bereit sich für andere einzusetzen Die Anschrift ist entscheidend Informationen zum Briefgeheimnis Alle reden von der Sicherheit im Netz, BND, BKA, CIA, KGB, NSA. Alle lesen angeblich unsere Mail mit? Wie ist das aber eigentlich mit unseren Briefen, die wir in unseren Einrichtungen und an Behörden versenden? Wer liest da, vielleicht vom Absender nicht gewollt, mit? In größeren Einrichtungen werden in der Regel alle Briefe von der Poststelle oder der Sekretärin geöffnet und mit einem Eingangsstempel versehen. Ob diese Post dann über den Tisch der Einrichtungs- oder Abteilungsleitung zum Empfänger, dem Sachbearbeiter kommt und gelesen wird, ist von den Gepflogenheiten, Organisationsstruktur und dem Führungsverständnis der Einrichtung abhängig. Wenn ich das nicht will, muss ich den Umschlag mit dem Vermerk persönlich, vertraulich, oder eigenhändig versehen. Dann kann die Poststelle erkennen, dass der Brief geschlossen weiter zu geben ist. Merke! Wenn dieser Vermerk auf dem Brief steht, wird auch kein anderer, bei Krankheit oder Urlaub, diesen Brief bearbeiten! 18 Wir bieten Dann sind Sie eine Kandidatin/ein Kandidat für die nächste MAV Wahl 2016 Mitarbeit in einem tollen, kreativen und konstruktiven Team Freude und Erfolg bei der Arbeit einen besonderen Kündigungsschutz Freistellung für die MAV Tätigkeit einen krisensicheren Job Fortzahlung der bisherigen Vergütung Weitere Informationen erhalten Sie im Büro der MAV: Tel. 05121-6948-11 3

Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen feierte am 19.09.2015 sein Einjähriges! In den letzten Fußnoten haben wir ausführlich über den Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV-DN) und die Folgetarifverträge berichtet. Die Laufzeit der letzten Entgeltverhandlungen endet am 30.09.2016. In der Zwischenzeit, nach Verhandlungsende der Entgeltrunde, hat sich die Gewerkschaft ver.di mit dem Mantel des Tarifvertrages also mit den Dingen die im Tarifvertrag stehen, wie z.b. Arbeitszeit, Eingruppierung, Sozialbezüge u.a. - beschäftigt und die Tarifkommission hat Vorschläge erarbeitet, wie die Diakonie ein attraktiver Arbeitgeber sein/werden kann/könnte? Erster Sondierungstermin war Ende Mai, mehrere fanden im Sommer statt, der nächste ist am 20.11.2015. Vorschläge der Arbeitnehmerseite sind: dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, in dem wir attraktive Ausbildungsbedingungen bieten Berufserfahrung anerkennen, durch eine andere Stufenzuordnung Berufsanfängerstufung kürzer gestalten Bereitschaftsdienste anpassen Nachtdienstzuschlagerhöhung Urlaubsdauer für alle 30 Tage Teilzeitbeschäftigungsbedingungen anpassen Gesundheitsschutz Verlässlicher Dienstplan Unternehmenszugehörigkeit erweitern bis 40 Jahre Die Arbeitgeber haben auch einen Katalog erstellt. Sie haben Vorschläge unterbreitet zu Eingruppierungen und Gehaltstabellen, Überstundenregelung, Altersfreizeit und Kinderzulage, Nacht- und Schichtarbeit u.a. Diese Wunschlisten werden in den nächsten Sondierungsgesprächen behandelt werden. Sowie konkret ein Angebot der Arbeitgeber auf dem Tisch liegt, werden wir informieren. Meines Erachtens wird es erst im kommenden Jahr zu einem Abschluss kommen, denn die Wünsche liegen noch sehr weit auseinander. Arbeitsschutzausschuss-Veranstaltung Am 14.09.2015 fand die 1. ASA-Veranstaltung im Kirchenamt statt. Eingeladen waren Kirchenvorstände und Sicherheitsbeauftragte aus den Gemeinden und KiTa. Es kamen 29 Besucher, die folgende interessante Vorträge hörten: Arbeitsschutzrecht und die Folgen der Nichtbeachtung Fachanwalt Böneker für Arbeitsrecht Sicheres Arbeiten in der Kirche Herr Nolting (VBG) Die Ausbildung zum/zur Sicherheitsbeauftragten Herr Heisterkamp E-Check / Prüfung elektrischer Anlagen Herr Förster Die Veranstaltung begann um 18 Uhr und endete erst auch durch die vielen Beiträge, Fragen und Gedanken der Teilnehmer um 21.30 Uhr. Auf Grund der guten Resonanz ist angedacht auch im Jahr 2016 mindestens zwei öffentliche ASA-Veranstaltungen zu einem Themenschwerpunkt durch zuführen. Die nächste Veranstaltung wird voraussichtlich im Frühsommer stattfinden und sich mit dem großen und wichtigen Thema: Arbeitsplatzbeschreibungen befassen. Wir werden Sie rechtszeitig zur dieser Veranstaltung einladen. Winter Hohmann Unsere Kontaktdaten: Anke Winter (Vorsitzende), 05121/158312 / anke.winter@evlka.de und natürlich alle anderen Mitglieder des ASA 4 17

Superintendent Aßmann geht - der ganze Kirchenkreis ist perplex! Nach mehr als 10 Jahren im Amt verlässt Herr Aßmann den Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt und geht nach Hannover, ins Landeskirchenamt, und übernimmt dort die Verantwortung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pastorinnen und Pastoren. Sein Weggang wird nicht nur von der MAV bedauert. Als er 2005 nach Hildesheim kam, gab es aber innerhalb der MAV erstmal leicht kritische Stimmen. Wie wird das bloß, ein Militärpfarrer, der wird ja wohl die MAV als seinen natürlichen Widersacher ansehen. Doch weit gefehlt: Er interessierte sich gleich ehrlich für die Arbeit der MAV, einer seiner ersten Termine war die Teilnahme an einer Mitarbeiterversammlung. Und dabei ist es geblieben. Trotz seiner zahlreichen Aufgaben im Kirchenkreis fand er immer Zeit für einen regelmäßigen Austausch mit der Mitarbeitervertretung. Dabei lernten wir seine humorvolle und zugleich sachliche Herangehensweise kennen und schätzen. Der Austausch mit unserem Superintendenten war trotz der vielen auch schwierigen Angelegenheiten- immer erfrischend. Besonders schwerwiegende Probleme wurden sachlich und menschlich angegangen und (meistens) zufriedenstellend gelöst. Dabei half mitunter auch der kleine Dienstweg, schließlich hatte er sein Büro ja gleich neben dem MAV-Büro auf dem Michaelis-Hügel. Dass Herr Aßmann Gutes für den Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt geleistet hat, wurde jetzt von vielen Verantwortungsträgern nicht nur des Kirchenkreises gewürdigt. Er hat ganz gewiss das Ansehen der Evangelischen Kirche in Stadt und Land zum Positiven beeinflusst, auch eher kirchenferne Menschen haben sicherlich mit Interesse seine Kolumnen in der HAZ gelesen oder waren angenehm überrascht, dass ein Superintendent (aus Hamburg stammend) im Karneval in die Bütt geht und dort seine humorvollen Kommentierungen gesellschaftlicher Probleme zum Besten gibt. Die MAV wünscht ihrem scheidenden Superintendenten alles Gute und viel Erfolg in Hannover. Schön, dass Sie in Hildesheim wohnen bleiben und uns nicht ganz verloren gehen. Tarifvertrag Altenpflege Niedersachsen auf gutem Weg Die Wohlfahrtsverbände Niedersachsens und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben die im Juli begonnenen Tarifverhandlungen für die Altenpflege im September in Hannover fortgesetzt. Nunmehr ist die Arbeitgeberseite durch die AWO, die Diakonie, die Caritas und den Paritätischen Wohlfahrtsverband vertreten. Auch im DRK- Landesverband wird eine am 11. September stattfindende Abstimmung hoffentlich zu einer positiven Entscheidung über die Teilnahme an den Verhandlungen führen. Bei der Verhandlung ging es um die zukünftigen Entgelte für die 105.000 Beschäftigten in der stationären und ambulanten Altenpflege in Niedersachsen. Die Tarifvertragsparteien stellten fest, dass die Unterschiede in der Refinanzierung in den verschiedenen Feldern der Altenpflege eine große Herausforderung darstellen. Es bestehe jedoch der gemeinsame Wille, diese Hürde zu überwinden. Die Sozialpartner verfolgen mit dem Tarifvertrag das Ziel, die gemeinsamen Standards der Arbeitsbedingungen in den unterschiedlichen Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege - nicht nur bei den Wohlfahrtsverbänden sondern auch bei den Privaten - für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Ein erster Schritt in dieser Richtung sei die angestrebte Allgemeinverbindlichkeit für den bereits abgeschlossenen Tarifvertrag für die Auszubildenden in der Altenpflege in Niedersachsen. Arbeitgeber und ver.di haben diese Erklärung bereits im Wirtschaftsministerium beantragt. Die Tarifvertragsparteien appellierten an die Niedersächsische Landesregierung, dieses Tarifvorhaben weiter zu unterstützen und eine schnelle Befassung im Tarifausschuss zu befördern. Aktueller Stand: Am 30.10.2015 wurden die Verhandlungen fortgeführt. Diesmal saßen auf der Arbeitgeberseite neben den anderen Wohlfahrtsverband erstmalig das DRK am Tisch. Das allein ist schon ein gutes Zeichen gewesen. Auch inhaltlich sind wir in den Verhandlungen ein kleines Stückchen weiter gekommen. Uns wurde ein Angebot zu einer Grundstruktur des Tarifvertrages unterbreitet. Außerdem haben wir (neben dem Verhandlungstermin, der noch für dieses Jahr vereinbart ist) weitere für das nächste Jahr abgesprochen. In der Zwischenzeit werden in der Tarifkommission die Angebote der Arbeitgeberseite sondiert. 16 5

Geschenke können den Job kosten Vor Weihnachten bekommen viele Arbeitnehmer von Kunden oder Geschäftspartnern Geschenke. Doch darf man die überhaupt annehmen? Ein Überblick zur Rechtslage: In Niedersachsen soll eine Pflegekammer eingerichtet werden (wir berichteten). Dieser Plan der Landesregierung wird in Betrieben und nicht zuletzt in der Gewerkschaft ver.di kontrovers diskutiert. Wesentlicher Kritikpunkt ist die Zwangsmitgliedschaft. Außerdem wird ein positiver Effekt der Kammer infrage gestellt. Nun hat ver.di eine Kampagne gestartet und fordert Beschäftigte auf, den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Weil Postkarten zu schreiben. Die Postkarten können auf unserer Homepage heruntergeladen werden. Grundsätzlich sagt 299 im Strafgesetzbuch, dass man für ein Geschenk keine Vorteile gewähren darf. Bis zu 35 Euro sind Geschenke nicht strafrechtlich relevant, erklärt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Bis zu dieser Höhe ist davon auszugehen, dass für die Schenkung keine Gegenwert erwartet wird. Einen Unterschied kann auch der Anlass des Geschenks machen. Zu Feiertagen könnten Präsente mehr als 35 Euro wert sein, ohne dass gleich eine Vorteilsnahme vermutet werden müsse, sagt Meier. Anders sei das bei persönlichen Anlässen. Da muss man alarmiert sein und hinterfragen, ob der Schenkende dafür eine Gegenleistung erwartet. 2009 bestätigte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz eine fristlose Kündigung wegen einer geschenkten Fußballkarte im Wert von 250 Euro (Az. 9 So 572/08). Das ist entschieden zu viel. Hier muss man davon ausgehen, dass eine Absicht hinter der Schenkung steht, sagt Meier. Diese strafrechtlichen Bedingungen können auch auf das Arbeitsrecht angewandt werden. Das heißt: Enthält der Arbeitsvertrag keine Regelungen zu Geschenken, kann man Präsente bis 35 Euro wohl bedenkenlos annehmen. Allerdings können Arbeitgeber auch vertraglich festlegen, dass man gar nichts annehmen darf, so Meier, nicht mal einen Kugelschreiber. Wer sich nicht daran hält, riskiert mindestens eine Abmahnung. Bei schweren Verstößen kann auch die fristlose Kündigung folgen, betont Meier. Die Grenzen dafür sind nicht hoch: Schwerwiegend - das kann schon bei Werten ab 10 Euro losgehen. 6 15

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 03.11.2015-2 Ss (OWi) 313/15 - Benutzung von Blitzer-Apps auf Smartphones verstößt gegen die Straßen-verkehrs-ordnung Das Oberlandesgericht Celle hat entschieden, dass eine Blitzer-App für das Smartphone als technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung anzusehen ist und ein Autofahrer bei Verwendung der App während der Autofahrt zu einer Geldbuße verurteilt werden darf. Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Amtsgericht Winsen/Luhe einen Autofahrer zu einer Geldbuße von 75 Euro verurteilt, weil er während der Fahrt ein Smartphone mit einer sogenannten Blitzer-App benutzt hatte. Nutzen von technischen Geräten zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gemäß StVO unzulässig Das Oberlandesgericht Celle verwarf die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Autofahrers und führte zur Begründung der Entscheidung aus, dass ein Smartphone ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sei, falls darauf eine sogenannte Blitzer-App installiert ist. Mit Installation und Nutzung der Blitzer-App erhalte das Smartphone über seine sonstigen Zwecke hinaus die zusätzliche Zweckbestimmung eines Blitzer-Warngerätes. Das Mitführen oder Betreiben eines Gerätes während der Autofahrt, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen kann, gestattet die Straßenverkehrsordnung jedoch nicht. Ohne Bedeutung sei, ob die Blitzer App tatsächlich einwandfrei funktioniert habe. Entscheidend sei allein, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig. 23 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO) lautet: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Zusätzlicher Anreiz zur Altenpflege-Ausbildung: Umlageverfahren soll Wettbewerbsnachteile beseitigen und mehr Gerechtigkeit schaffen Mit einem zusätzlichen Anreiz zur Ausbildung will Niedersachsen dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegentreten. Dazu hat das Kabinett einen Gesetzentwurf für eine Umlage in der Altenpflege- Ausbildung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Nach Angabe der Landesregierung ist der Bedarf an Fachkräften groß: Ohne entsprechende Maßnahmen fehlen hier voraussichtlich bereits im Jahr 2020 etwa 6.500 Fachkräfte. Mit einer Umlagefinanzierung sollen künftig alle Pflegeeinrichtungen und ambulanten Dienste an den Kosten der Ausbildung in der Altenpflege beteiligt werden - unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Die Einführung der Umlage beseitigt den derzeitigen Wettbewerbsnachteil für Einrichtungen, die ausbilden und schafft so mehr Gerechtigkeit. Die ausbildenden stationären und ambulanten Dienste in der Altenpflege sollen die gezahlten Ausbildungsvergütungen vollständig über ein Ausgleichsverfahren erstattet bekommen. Dazu müssen die Träger der rund 3.200 Einrichtungen in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Die Höhe der Einzahlungen ist dann vor allem von der Höhe der eigenen Leistungen abhängig. Indem künftig alle Dienste und Einrichtungen für die Ausbildung zahlen, soll ein deutlicher Anreiz zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze gesetzt werden. Eine menschliche, an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Pflege könne nur durch engagierte, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Die Ausbildungsumlage solle ein Anreiz für Betriebe sein, mehr auszubilden und damit die Möglichkeit zu schaffen, mehr Menschen die Grundlage für einen schönen und zukunftssicheren Beruf nahe an den Menschen zu bieten. 14 7

Einrichtungen stellen sich vor: Das Michaeliskloster ist eine Einrichtung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD). Unser Auftrag ist die Kommunikation des Evangeliums in menschenfreundlicher Gestalt. In großem Reichtum von liturgischen und musikalischen Formen wollen wir die Frohe Botschaft lebendig werden lassen und damit die SEELE ZUM KLINGEN BRINGEN. Sie können als Haupt- und Ehrenamtliche für Ihre Arbeit in Gottesdienst und Gemeindeleben von uns vielfältige Unterstützung erfahren: Nutzen Sie unsere Fachkompetenz in Beratungen, in Seminaren und unseren Publikationen. Zu uns gehören: Arbeitsbereich Gottesdienst und Kirchenmusik Mit Angeboten wie: Aus-, Fort- und Weiterbildung zu allen Fragen von Liturgie, Musik und Verkündigung durch Seminare, Workshops, Vorträge und Übungen, Sprengelpraxistage in der Region Eigene Zeitschrift Für den Gottesdienst, Buchreihe gemeinsam gottesdienst gestalten, CDs, Materialien Konzerte und gottesdienstliche Feiern Begleitung und Beratung vor Ort für Pfarrkonvente, Kirchenkreistage und Kirchenkreisvorstände Umfangreiche Fachbibliothek Posaunenwerk der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Wir bieten den 13.000 Bläserinnen und Bläsern in den 650 Posaunenchören unserer Landeskirche: Umfassende Fortbildung der Posaunenchöre vor Ort Qualifizierung von Ehrenamtlichen für Chorleitung und Bläserausbildung Bläserseminare u. -freizeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Gestaltung von Gottesdiensten, Jubiläen und Bläserfesten 8 Dazu stellen wir fest: Sofern eine Erzieherin im Zweitkraftbereich zu mehr als 50% pädagogisch-erzieherisch (und nicht nur pflegerisch) tätig ist, muss sie nach EG 8, wie für Erzieherinnen üblich, bezahlt werden. Das wird in der Landeskirche Hannover auch so gehandhabt. Wichtig ist jedoch, dass die betroffenen ErzieherInnen nachweisen, dass sie auch wirklich überwiegend pädagogisch-erzieherisch tätig sind. Wenn Sie der Ansicht sind, dass es bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie einen Antrag an den Geschäftsführenden Ausschuss der Kindertagesstätten (Vorsitzende zur Zeit Pastorin Burgk-Lempart) stellen. Wenn Sie eine Beratung brauchen, hilft Ihnen selbstverständlich die MAV. Schwerbehindertenvertretung Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Frühjahr 2016 stehen neuen Mitarbeitervertretungswahlen an. Aus dem Grund werden auch neue Wahlen für die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung stattfinden. Einen Termin und die Einladung dazu wird es rechtzeitig geben. Ich würde mich freuen, wenn viele gleichgestellte und schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen an der Wahl teilnehmen würden. Ihre/ Eure Mechthild Binder-Cananoglu Vorsitzende Siegfried Köhler Stellvertretung Info Mitarbeiter/innen, die einen Schwerbehindertengrad von mindestens 50% haben, können dies im Personalbüro ihres Arbeitgebers angeben. Mitarbeiter/innen mit einem G.d.B. (Grad der Behinderung) von 30-40 % können sich über die Agentur für Arbeit gleichstellen- lassen. Bitte auch das im Personalbüro angeben. Damit stehen Ihnen ein Steuerfreibetrag, Sonderurlaub sowie Vorteile im Rentenrecht zu. 13

Urabstimmung für die neue Eingruppierungsordnung (EGO) im Sozial und Erziehungsbereich In der Urabstimmung zum Tarifergebnis vom 30. September 2015 haben sich 57,2 Prozent der ver.di -Mitglieder für die Annahme ausgesprochen. Dies meldet die Gewerkschaft ver.di in einer Pressemeldung. Damit wird ein erster Schritt in Richtung Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe erzielt, und die Entgelte werden rückwirkend zum 1. Juli 2015 angehoben, sagte Wolfgang Pieper, ver.di- Bundesvorstandsmitglied. Laut ver.di werden mit dem Tarifergebnis vor allem jüngere Erzieherinnen und Erzieher in den unteren Erfahrungsstufen besser gestellt. Vollzeitbeschäftigte erhalten in der erzieherischen Regeltätigkeit monatlich zwischen 93 und 138 Euro mehr. Zusätzlich gibt es nun auch Verbesserungen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Allgemeinen Sozialdienst (S 14), die vom Schlichtungsergebnis nicht profitiert hätten. Sie erhalten nun zwischen 30 und 80 Euro monatlich mehr. Wie in der Schlichtungsempfehlung vorgesehen profitieren auch die Leitungen von Kindertagesstätten und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Kinderpflegerinnen. Dieses gilt noch nicht für den kirchlichen Bereich TV-L/DVO, sondern nur im TVöD. Die kirchlichen Arbeitgeber wollen aber reagieren, denn sie sehen sich in Zugzwang. Weniger Geld für ErzieherInnenwenn sie als Zweitkraft arbeiten?! Wir erhalten immer wieder Anfragen von Erzieherinnen, die in einer Kindertagesstätte als sogenannte Zweitkraft arbeiten und nicht wie eine Erzieherin, sondern wie eine Kinderpflegerin/Sozialassistentin vergütet werden (EG 6 statt EG 8). 12 Arbeitsbereich Kindergottesdienst Wir bieten Ihnen: Qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung Fachberatung von Gottesdienst-Teams Kooperation mit 80 Kirchenkreisbeauftragten Praxistage in den 6 Sprengeln und den Tag des Kindergottesdienstes der Landeskirche die Fachzeitschrift KIMMIK, Arbeitshilfen KIMMIK-Praxis und viel fältige Materialien und eine umfangreiche Fachbibliothek EKD-Zentrum für Qualitätsentwicklung im Gottesdienst Die Aufgaben des Zentrums sind: Qualitätsverfahren innerhalb und außerhalb der Kirche zu sichten und zu reflektieren, exemplarisch Modellversuche in unterschiedlichen Regionen anzustoßen, das wissenschaftliche und kirchliche Gespräch über Qualitätskriterien von Gottesdiensten anzuregen und die Ergebnisse des Nachdenkens öffentlichkeitswirksam darzustellen Tagungsstätte Michaeliskloster Komfortable Unterbringung im ehemaligen Benediktinerkloster für kirchliche und weltliche Tagungen, Familienfeiern und Einzel-/ Geschäftsreisende. Ruhige Lage auf dem Michaelishügel inmitten der Stadt Hildesheim, angrenzend an das Weltkulturerbe St. Michael. 40 Gästezimmer in stilvoll-klösterlichem Ambiente 6 Tagungsräume von 6 bis 100 Personen für Veranstaltungen, Foren und szenische Aufführungen vielfältiger Art, besonders ausgestattet auch für musikalische Arbeit, Konzerte, Foren und szenische Aufführungen Klosterhof für besondere Veranstaltungen unter freiem Himmel Bibliothek des Michaelisklosters Spezialbibliothek mit den Schwerpunkten Musik, Gesangbuch, Praktische Theologie. Suchen Sie Orgelnoten, Aufführungsmaterial für Ihren Chor, Anregungen zur Gottesdienstgestaltung? Wollen Sie wissenschaftlich recherchieren, in Gesamt ausgaben blättern, Fachzeitschriften einsehen? Dann kommen Sie und bringen Sie genügend Zeit zum Verweilen mit! Zur Verfügung stehen Ihnen Arbeitsplätze, ein PC zur Katalogrecherche sowie ein Klavier zum Anspielen von Noten. 9

10 Jahre Dienstjubiläum feierten im Jahr 2015 folgende Mitarbeitende Herzlichen Glückwunsch 01.01. Regina Fleige APH St. Michaelis, Hildesheim 01.01. Kathrin Söder APH Ochtersum 10.01. Katja Abou Taam DW e.v. 01.02. Sarah Köhler APH St. Michaelis, Hildesheim 01.02. Bodo Hoinkes KG Paulus, Sarstedt 01.02. Carola Söder APH St. Elisabeth, Alfeld 01.03. Olga Krause APHOchtersum 01.04. Katrin Bursch APH Ochtersum 14.04. Beate Schnittger Kita Zwölf-Apostel 01.05. Karl-Heinz Bresemann APH St. Elisabeth, Alfeld 01.05. Astrid Diener APH St. Elisabeth, Alfeld 01.05. Martina Schendel APH St. Elisabeth, Alfeld 01.08. Dominic Bartels Tagungsstätte Michaeliskloster 17.08. Sven Wiegmann KG Michaelis, Hildesheim 01.09. Alina Pauck APH St. Nicolai, Sarstedt 01.09. Olga Janz APH St. Michaelis, Hildesheim 01.09. Heike Mägerle Kita Zwölf-Apostel 20.09. Olga Benza APH St. Elisabeth, Alfeld 01.11. Josef Hesse APH St. Elisabeth, Alfeld 01.11. Marion Quensen APH St. Elisabeth, Alfeld 15.11. Sascha Jaschiniok APH St. Nicolai, Sarstedt 15.12. Beate Giersberg Lambertinum 20 Jahre 01.01. Petra Heintze-Behrendt APH Ochtersum 01.04. Petra Ghalai Lambertinum 15.05. Christian Fuchs Posaunenwerk 01.07. Stepfanie Speer DST Sarstedt 01.07. Babett Bodemann APH Ochtersum 01.08. Anke Aust Kita St. Thomas 01.08. Dirk Pages DW e.v. 01.08. Stephanie Klotsch APH St. Elisabeth, Alfeld 01.08. Bettina Wittneben APH St. Elisabeth, Alfeld 01.08. Lili Kaganietz APH St. Nicolai, Sarstedt 01.10. Lidia Schalygin Kita St. Thomas 21.10. Doris Kreipe Kita Pferdeanger 05.12. Kornelia Serrelli APH St. Elisabeth, Alfeld 25 Jahre 01.01. Ines Thielemann APH Ochtersum 01.03. Inge Libor APH Ochtersum 19.03. Claudia Lindenau APH St. Michaelis, Hildesheim 15.05. Theresia Breitkopf APH St. Nicolai, Sarstedt 14.05. Adelheid Kowalski DST Sarstedt 01.10. Christine Schreiber APH St. Elisabeth, Alfeld 15.12. Stephanie Meyer APH Ochtersum 30 Jahre 01.02. Claudia Bröhenhorst KK Hildesheim-Sarstedt 11.02. Sabine Kaminski Kita Gr. Escherde 01.05. Christa Egbers APH St. Elisabeth, Alfeld 08.08. Ute Hanel Kita Heisede 19.08. Annette Bühre Kita Lämmerweide 01.09. Elke Weegen-Hagemann Kita Barnten 01.10. Beate Witte Kita St. Thomas 01.10. Ursula Hohmann KG Gr. Escherde 01.12. Dagmar Illemann Sprachheil Kita Lamberti 40 Jahre 01.03. Silvia Schulz APH St. Elisabeth Alfeld Es ist nicht sichergestellt, dass die MAV über alle Dienstjubiläen informiert wird. Wir bitten daher um Verständnis und Entschuldigung, falls die vorstehende Liste unvollständig ist. 10 11

Mehr Zeit für die Familie?! Bitte herausaustrennen u. ausfüllen Liebe Mitarbeitende, ein Ziel der Gleichstellungsarbeit im Rahmen des GlbG- Gesetzes der ev. Landeskirche ist es für Frauen und Männer in kirchlichen Berufsfeldern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern und zu erleichtern. Wir, die beiden Gleichstellungsbeauftragten des Kirchenkreises Hildesheim-Sarstedt, haben einen kurzen Fragebogen erstellt, der uns helfen soll, konkrete Probleme gezielt anzugehen. Nur wenn wir wissen, wo bei Ihnen der Schuh drückt können wir in Zusammenarbeit mit Ihrer Dienststelle Lösungsvorschläge erarbeiten und Visionen für die Zukunft erstellen. Bei Frage 1 und 2 sind Mehrfachnennungen durch Ankreuzen der betreffenden Felder möglich, bei Frage 3 müssen Sie sich zwischen JA oder NEIN entscheiden. Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Schilderungen eigener Ideen, Erfahrungen und Erlebnisse, was Ihnen natürlich freigestellt ist. Selbstverständlich ist die Beantwortung der Fragen anonym. Zur Rücksendung bis zum 15. Januar 2016 bitten wir Sie die in den Pflegeeinrichtungen aufgestellten Boxen zu benutzen, in den Kita s werden die Fragebögen bei den Leitungen gesammelt und natürlich können sie auch an unsere Adresse geschickt werden: Gleichstellungsbüro, Klosterstaße 6, 31134 Hildesheim, Gleichstellung.hi-sa@evlka.de Wir bedanken uns für Ihre Hilfe und Ihr Vertrauen. Thoma Fritze & Birgitt Herzberg-Willke Fragebogen für Mitarbeitende Ich bin tätig als Ich arbeite Vollzeit Teilzeit mit 50% mit 75% weniger In meinem Haushalt leben Kind/Kinder unter 13 Jahren Ich betreue/ pflege Angehörige 1. Welche Bedingungen in Ihrem Arbeitsalltag machen es Ihnen schwer, familiäre und berufliche Aufgaben zu vereinbaren? -Mehrfachnennungen sind möglich- Dienstzeiten, an denen Betreuungseinrichtungen oder Schule noch nicht geöffnet bzw. schon wieder geschlossen haben Überstunden Arbeitsaufgaben außerhalb der regulären Arbeitszeit Häufig wechselnde Schichten Kurzfristige Änderungen im Dienstplan Häufige Abend- und Wochenendtermine Schlechter bzw. ungenügender Informationsfluss im Team Vertretungsaufgaben Fehlende Betreuungseinrichtungen oder personen in meinem Wohnumfeld Fehlende Betreuungsmöglichkeiten in den Ferien Sonstiges: Meine Arbeitsbedingungen bereiten mir keine Schwierigkeiten

2. Welche familienfreundlichen Regelungen wären für Sie hilfreich? -Mehrfachnennungen sind möglich- Flexiblere, Ihrer derzeitigen familiären Situation angepasste Arbeitszeiten Angebot von Krippen- und Kindergartenplätzen ( z.b. Betriebskita, Tagespflegestelle ) Unterstützung bei der Kinderbetreuung in den Ferienzeiten Kinderbetreuung bei Dienstveranstaltungen Wenn möglich: Tele- oder Heimarbeit Die Möglichkeit, Überstunden auch in größeren Einheiten (z.b. wochenweise) abzubauen Sonstige Vorschläge 3. Werden familienfreundliche Maßnahmen in Ihrer Arbeitsstätte gefördert? Erfahren Sie ausreichende Unterstützung seitens der Leitung bezüglich individueller/ familienorientierter Arbeitszeitregelung? ja nein Unterstützt Ihr Team individuelle/familienorientierte Arbeitszeitregelung? ja nein Werden beurlaubte Mitarbeitende und Mitarbeitende in Eltern- oder Familienpflegezeit über Fortbildungstage und betriebliche Veränderungen informiert und zu Betriebsfesten eingeladen? ja nein 4. Persönliche Erfahrungen Gern können Sie uns Ihre persönlichen Erfahrungen mitteilen.