Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r



Ähnliche Dokumente
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG

UMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in...

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau...

Anzeige eines Umschulungsverhältnisses

Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem anerkannten Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/-r" abgeschlossen.

Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz)

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag. zwischen. und. wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/gesetzlichen Vertreters

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Muster-Ausbildungsvertrag

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund

Ausbildungsvertrag Altenpflege

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Zahnärztekammer Bremen BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG. Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter

Name, Vorname. Straße, Haus-Nr. . Straße, Haus-Nr. Bei dieser Umschulungszeit ist die bisherige Ausbildung/Tätigkeit als

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

AUSBILDUNGSVERTRAG. zwischen. der/dem. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Frau/Herrn. geboren am in

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Praktische Tätigkeit gemäß 5 Abs. 1 PsychThG i.v.m. 2 PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-APrV. Zwischen dem/der... [psychiatrischen Einrichtung]...

ALICE-SALOMON -SCHULE

Umschulungsvertrag. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g. ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem Ausbildenden (Unternehmen) und dem / der Auszubildenden Name Vorname

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003

Vertrag über die praktische Ausbildung

Ausbildungsvertrag (Altenpflegehilfe)

Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Frau/Herrn als Fachschülerin/ Fachschüler,

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Der Ausbildungsvertrag Überblick

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

UMSCHULUNGSVERTRAG. zwischen. und. Herrn/Frau. geboren am in. wohnhaft

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Umschulungsvertrag - Betriebliche Umschulung

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?

STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4.

Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe

Ausbildungsvertrag. im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm

Entwurf. Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz. Zwischen. (nachfolgend Betrieb genannt) und

Durchführungshinweise. für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater)

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Agenda Gute Arbeit Gute Ausbildung.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV)

P R A K T I K U M S V E R T R A G. zwischen dem Ausbildungsbetrieb

Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Bildungsvertrag Duales Studium

Richtlinie der Handwerkskammer zu Köln für das Führen von Ausbildungsnachweisen:

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Motivationen für ein Praktikum kann der nachfolgende Vertrag nur

VERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR

l Ausbildungsdauer 2 Ausbildungsstätte

Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005)

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing

Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin

Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig

Neufassung der Regelungen für die überbetriebliche berufliche Umschulung. zum/zur Steuerfachangestellten und die Umschulungsprüfung

Vereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing

Ausbildungs- und Studienvertrag Studiengang Wirtschaftsinformatik

2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation

Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S vom 28. Juni 2001)

Verordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011

Auszubildende. Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb. Ziel der Berufsausbildung. Ausbildungsvertrag

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*)

zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Studienvertrag für Studierende in der praktischen Studienphase. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft. Zwischen

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Verordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft

Verordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit.

Vertrag über eine Praxisphase

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

Ausfüllen eines Überweisungsträgers zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (Unterweisung IT-Systemkaufmann / -kauffrau)

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Richtlinien für Gruppenumschulungen. (aktualisierte Fassung vom 16. August 2012)

Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK

Ausbildung zum Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin Checkliste

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Durchführungshinweise für Ausbildungsberaterinnen/Ausbildungsberater

Grundsätze für die Durchführung von Umschulungs- und Rehabilitationsmaßnahmen

Vergütungsregelung und Ausbildungsvertrag zum Diplom- Sozialpädagogen (BA)

Transkript:

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt zur Abschlussprüfung für Staatsangehörigkeit Sommer / Winter Schulabschluss wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem anerkannten Ausbildungsberuf geschlossen. Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r 1 Zweck der Umschulung Mit der Umschulung wird dem/der Umzuschulenden durch eine den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung entsprechende Ausbildung mit verkürzter Ausbildungszeit die berufliche Handlungsfähigkeit des staatlich anerkannten Ausbildungsberufes Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r vermittelt.

2 Dauer der Umschulung (1) Das Umschulungsverhältnis dauert unter Berücksichtigung des bisherigen Bildungsweges und aufgrund der nachgewiesenen Berufsausbildung als und/oder der bisher ausgeübten Tätigkeit als 24 Monate. Es beginnt am und endet am (2) Die Probezeit beträgt 4 Monate. (3) Besteht der/die Umzuschulende vor Ablauf der unter Nr. (1) vereinbarten Umschulungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Umschulungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (4) Eine Verlängerung des Umschulungsverhältnisses kann auf Antrag des/der Umzuschulenden bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. längere Krankheit, Unfall) vereinbart werden, wenn eine solche Verlängerung zum Erreichen des Umschulungszieles notwendig ist. 1) 3 Sachliche und zeitliche Gliederung der Umschulung Die Umschulung gliedert sich sachlich und zeitlich nach dem betrieblichen Ausbildungsplan ( 5 Ausbildungsverordnung), der in Übereinstimmung mit dem Ausbildungsrahmenplan ( 4 Ausbildungsverordnung) erstellt wurde. Der betriebliche Ausbildungsplan ist Bestandteil dieses Umschulungsvertrages. 4 Pflichten des Umschulungsträgers (1) Der Träger der Umschulungsmaßnahme verpflichtet sich, 1. dafür zu sorgen, dass dem/der Umzuschulenden die berufliche Handlungsfähigkeit, die zum Erreichen des Umschulungszieles notwendig ist, in erwachsenengerechter Weise vermittelt wird. Die Umschulung ist planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Umschulungsziel in der vorgesehenen Umschulungszeit erreicht werden kann. Bei der Umschulung sind das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r zugrunde zu legen; 2. den besonderen Belangen körperlich, geistig und seelisch Behinderter Rechnung zu tragen; 1) Erhält der/die Umzuschulende Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, so soll mit dem Kostenträger bzw. Rehabilitationsträger die Möglichkeit einer weiteren Förderung rechtzeitig geklärt werden.

3. nur solche Personen mit der Durchführung der Umschulungsmaßnahme zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind; 4. die Maßnahme an Ausbildungsplätzen durchzuführen, die nach Art und Ausstattung dazu geeignet sind; 5. dem/der Umzuschulenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die zur Umschulung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind; 6. dem/der Umzuschulenden das Ausbildungsnachweisheft für die Umschulung kostenfrei auszuhändigen, die ordnungsgemäße Führung während der Umschulungszeit zu gestatten und durch entsprechende Abzeichnung zu überwachen; 7. dem/der Umzuschulenden zum Besuch der Berufsschule, zur Teilnahme an Prüfungen und Maßnahmen nach Abs. 2 die erforderliche Zeit zu gewähren. 8. dem/der Umzuschulenden nur solche Tätigkeiten und Aufgaben zu übertragen, die dem Umschulungszweck dienen; (2) Die Umschulung schließt folgende Maßnahmen außerhalb der Praxis des Umschulungsträgers ein: Der/die Umzuschulende verpflichtet sich, 5 Pflichten des/der Umzuschulenden 1. sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die erforderlich ist, um das Umschulungsziel zu erreichen; 2. die ihm/ihr im Rahmen der Umschulung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen; 3. am Berufsschulunterricht, an Prüfungen und an Maßnahmen außerhalb der Umschulungsstätte teilzunehmen, für der er/sie nach 4 Abs. 2 freigestellt wird; 4. das Ausbildungsnachweisheft ordnungsgemäß zu führen und dem Umschulungsträger regelmäßig vorzulegen; 5. aktiv im Rahmen der Umschulung mit anderen Personen, insbesondere mit dem Umschulungsträger oder mit anderen weisungsberechtigten Personen, zusammen zu arbeiten und notwendigen Anleitungen zu folgen; 6. die für die Umschulungsstätte geltende Ordnung zu beachten; 7. Geräte, Instrumente und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu verwenden; 8. an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind; 9. beim Fernbleiben von der Umschulung unter Angabe von Gründen dem Umschulungsträger unverzüglich Nachricht zu geben.;

6 Vorzeitige Beendigung Das Umschulungsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund für den Umzuschulenden gelten auch soziale und familiäre Schwierigkeiten, der Wegfall der Leistungen eines Kostenträgers/Rehabilitationsträgers sowie Schwierigkeiten, die auf eine Behinderung zurückzuführen sind. Die Kündigung muss schriftlich unter Angabe des Grundes erfolgen. 7 Wöchentliche Umschulungszeit, Urlaub (1) Die wöchentliche Umschulungszeit beträgt in der Regel Stunden. Die Verteilung auf die Wochentage richtet sich nach der für die Praxis des Umschulungsträgers geltenden Ordnung bzw. nach folgender Vereinbarung: (2) Der Urlaub beträgt Werktage/Arbeitstage im Jahr Werktage/Arbeitstage im Jahr 8 Vergütung 2) (1) Der Umschulungsträger gewährt dem Umzuschulenden als Vergütung wöchentlich/monatlich vom bis vom bis Euro Euro (2) Er gewährt außerdem folgende Zuwendungen: 2) Soweit ein Kostenträger/Rehabilitationsträger Leistungen gewährt, wird die Vergütung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Vorschriften angerechnet.

9 Zeugnis Der Umschulungsträger stellt dem/der Umzuschulenden bei Beendigung der Umschulung ein Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Umschulung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Umzuschulenden, auf Verlangen des/der Umzuschulenden auch Angaben über Verhalten und Leistung. 10 Sonstige Vereinbarungen 11 Nebenabreden Rechtswirksame Nebenabreden, die das Umschulungsverhältnis betreffen, können nur durch schriftliche Ergänzung im Rahmen von 10 dieses Umschulungsvertrages getroffen werden. Der/die Umzuschulende ist über die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Schweigepflicht unterrichtet worden. Der/die Umzuschulende hat davon Kenntnis genommen, dass es dem Umschulungsträger gestattet ist, von der Berufsschule ausbildungsbezogene Tatsachen zu erfragen., den Unterschrift des Umschulungsträgers (Praxisinhaberin / Praxisinhaber) Unterschrift des/der Umzuschulenden

Sichtvermerk des zuständigen Kostenträgers/ Rehabilitationsträgers Sichtvermerk der zuständigen Agentur für Arbeit Dieser Vertrag ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Landeszahnärztekammer Hessen eingetragen. am unter der Nr.