im Kreis Düren für Einfamilienhäuser



Ähnliche Dokumente
Anzeige eines Erdaufschlusses gemäß 56 BbgWG für die Nutzung von Erdwärme durch horizontale Erdwärmekollektoren

Bei Unklarheiten empfehlen wir, immer einen entsprechenden Gutachter einzuschalten

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

MB-Kanalsanierung. (Ab)Wasser marsch. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei.

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Nutzung dieser Internetseite

VfW-Sachverständigenordnung

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Kostenlose Wärme findet sich überall.

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Mai 2008 In der Länge liegt die Kraft - Qualitätssicherung bei der Planung von Erdwärmesonden

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

Mean Time Between Failures (MTBF)

Erweiterung der Gärrestlagerung

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

Geothermisches Potenzial

Neue Regelungen für den Gerüstbau

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/ L Lentzweiler. G.D.

Was ist das Budget für Arbeit?

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Umweltbundesamt. 1. Bekanntmachung der Ausnahmegenehmigungen gemäß 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) 1. (Stand: November 2012)

Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG!

Heizen mit Wärmepumpe. Erich Achermann Achermann AG Sanitär Heizung Solar

Das DAAD-PORTAL. Prozess der Antragstellung in dem SAPbasierten Bewerbungsportal des DAAD.

Info zum Zusammenhang von Auflösung und Genauigkeit

S Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

AutoCAD Dienstprogramm zur Lizenzübertragung

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Zertifizierung von Bohrfirmen nach W 120 Qualifikationsverfahren für Unternehmen im Brunnenbau und Geothermie

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) - Vollzug in Hessen

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

Offen für Neues. Glas im Innenbereich.

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem

1 Mathematische Grundlagen

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Informationen zur Mitgliedschaft

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Informationen zum neuen Studmail häufige Fragen

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Brunnenbauertage Erdwärme Tiefbohrungen

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten

Wir sprechen. mittelständisch!

Festigkeit von FDM-3D-Druckteilen

Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Befragung zum Migrationshintergrund

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Punkte Flensburg System: Punktesystem - Warum gibt es das Punktesystem?

Die Zentralheizung der Stadt Wer heizt wie?

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR

Elternzeit Was ist das?

3.13. Landessynode (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November Pfarrdienstrecht

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen

Liebe Interessierte an technischen Lösungen für die Sicherheit zu Hause,

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

MERKBLATT. FAMILIENPFLEGEZEITGESETZ (FPfZG) Zeit für Pflege durch Arbeitszeitreduzierung. Recht und Steuern

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

Begeisterung? «Sicherheit beim Engagement für die Umwelt.» Helvetia Arteserversicherung. Was immer Sie vorhaben. Wir sind für Sie da.

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Transkript:

Quelle: Geologischer Dienst Land NRW Vervielfältigt mit Genehmigung vom 9.11.2006 im Kreis Düren für Einfamilienhäuser 1

Was ist Erdwärme? Die Geothermie gehört zu den bedeutendsten und zugleich innovativsten Energien. Die Erdwärme steht, unabhängig von Klima und Jahreszeit jederzeit und überall zur Verfügung, ist äußerst zuverlässig und ist nach menschlichem Ermessen unerschöpflich. Der Erdboden hat ab einer Tiefe von 10 m immer die gleiche Temperatur; in unserer Region etwa 8 o bis 10 o. Geologie im Kreis Düren: Die Geologie befasst sich mit dem Aufbau und der Beschaffenheit der oberen Erdkruste. Im Kreis Düren unterscheiden wir: Festgestein: Hierunter versteht man das verfestigte Gestein der Eifel; insbesondere Schiefergestein und der Bundsandstein im Raum Nideggen. Lockergestein: Lockergestein ist unbefestigtes Gestein z.b. Sand, Kies o- der Ton. Die Bestandteile sind nicht oder nur geringfügig miteinander verbunden. Lockergestein steht im Kreis Düren außerhalb der Eifel an. 2

Grundwasser Im Lockergestein steht das Grundwasser in kiesigen und sandigen Schichten in verschieden tiefen Grundwasserleitern an. Diese Grundwasserleiter werden durch Ton - oder Braunkohleschichten voneinander getrennt. Der allgemein geläufige Begriff Grundwasser bezieht sich in der Regel auf das 1. Grundwasserstockwerk. Dieses dort anstehende Grundwasser ist maßgeblich durch menschliche Eingriffe belastet, z.b. Düngeeinträge. Es steht daher im besonderen Interesse des Allgemeinwohls dafür Sorge zu tragen, das tieferliegende Grundwasserstockwerke, die z.b. der Trinkwasserversorgung dienen, durch Einträge aus diesem 1. Grundwasserstockwerk geschützt werden. Gleichzeitig beinhaltet der Besorgnisgrundsatz des Wasserrechtes aber auch, den 1. Grundwasserleiter vor weiteren Einträge zu schützen und somit eine Verbesserung der Wasserqualität des Grundwasser zu erreichen. Zur Wärmegewinnung bedient man sich -z.b. bei Erdwärmesonden- der Bohrverfahren der Flachbohrung oder Tiefenbohrung. Die Flachbohrung geht dabei nur bis zur Tonschicht unterhalb des 1. Grundwasserleiters. Tiefenbohrungen durchbohren diese Tonschicht zwischen dem 1. und 2. Grundwasserleiter. Bei diesen Bohrung ist eine besondere Sorgfalt, Kenntnis und Erfahrung erforderlich. Die Bohrungen müssen so verschlossen werden, dass dauerhaft kein Grundwasser vom 1. in das 2. Grundwasserstockwerk zufließen kann. 3

Anforderungen an das Unternehmen der Bohrungen Allgemeines Das Vorsorgeprinzip des 1 a WHG i.v.m. dem Besorgnisgrundsatz der 3 Abs. 2 Ziffer 2, 34 Abs. 2 WHG (siehe S. 10) beinhalten, dass nur fachlich qualifizierte Unternehmen Bohrungen zur Installation geothermischer Anlagen durchführen dürfen. Rohrleitungsanlagen, die Zubehör einer Anlage zum Umgang wassergefährdender Stoffe sind, müssen nach 19g WHG ( 18 LWG NRW ) entsprechend den a.a.r.d.t. eingebaut, aufgestellt und betrieben werden. Regeln der Technik sind die auf wissenschaftlichen Grundlagen und fachlichen Erkenntnissen beruhenden Regeln( VV-VAwS zu 5 VAwS NRW). Von allgemeiner und herausragender Bedeutung sind vor allem die Regeln der Technik, die von besonders legitimierten Verbänden in Regelwerken zusammengestellt sind. Im Kreis Düren werden die von der DVGW festgelegten Normen zur Ausführung der verschiedenen Bohrverfahren als allgemeine Regeln der Technik anerkannt. Das gültige Zertifikat ist den Antragsunterlagen beizufügen. Zertifikate anderer Vereinigungen ( z.b. Zert-Bau e.v., Berlin) können nur dann anerkannt werden, wenn gleiche norminative Anforderungen an die Ausstellung der Nachweise gestellt wurden. Dabei muss sich der Anwendungsbereich, der Zertikatinhaber, der Zertifizierungsumfang (Teufe, Bohrverfahren, sonstige erlangte Fähigkeiten z.b. Ringraumabdichtung ) und die Prüfgrundlage( z.b. DIN-Norm) aus der Bestätigung ergeben. Tiefenbohrungen: Besondere Erfordernis nach DVGW Arbeitsblatt W 120 Bei Bohrungen in einer Teufe von mehr als 100 m, ist das Bergrecht zu beachten ( 127 Abs. 1 BBergG ). Das Bergamt Düren erreichen Sie unter: www.bergamt-dueren.nrw.de Bergamt Düren, Josef Schregel Straße 21, 52349 Düren 4

Was ist eine Wärmepumpe? Das Prinzip der Wärmepumpe basiert auf einem thermodynamischen Prozess. Eine Wärmepumpe arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie ein Kühlschrank. Hier ist es nur umgekehrt. Die Wärmepumpe entzieht ihrer Umgebung also Wasser oder Erde die Wärme. In einem geschlossenen Rohrkreislauf der Wärmepumpen befindet sich ein Arbeitsmedium, ein FCKW - freies Kältemittel. Die Wärmeentzugsleistung wird in kjs (Kilojoule) gemessen und in einem Wasserrechtverfahren erfragt. Erdwärmepumpen nutzen die im Erdreich gespeicherte Sonnen- und Erdenergie, die entweder durch die direkte Sonneneinstrahlung oder indirekt durch die Luft oder den Regen in den Boden gelangte. Mit Hilfe von Erdwärmesonden oder Kollektoren wird diese Wärme dem Erdreich entzogen. www.zds-nrw.de/technik-waermepumpen.htm Zentralverband Deutsche Schornsteinfeger Landesverband NRW e.v. Grundwasserwärmepumpen nutzen die über das ganze Jahr relativ konstante Temperatur des Grundwasser von etwa 7 bis 12 Grad Celsius. Ein Förderbrunnen bringt hier das Wasser, dessen Wärme entzogen wird, direkt zum Verdampfer. Das abgekühlte Wasser wird anschließend über einen Schluckbrunnen wieder dem Boden zurückgeführt. Informationen erhalten Sie unter anderem : www.waermepumpe-bwp.de Bundesverband WärmePumpe (BWP) e.v.,elisabethstr.34,80796 München www.izw-online.de IZW e.v., Welfengarten 1 a, 30167 Hannover (IWZ = Informationszentrum Wärmepumpen und Kältetechnik ) www.ea-nrw.de Energieagentur NRW, Kasinostraße 19-21, 42103 Wuppertal 5

Wärmepumpenanlage mit Erdwärmesonden Als Geothermie oder Erdwärme bezeichnet man die gesamte, unterhalb der Erdoberfläche in Form von Wärme gespeicherte Energie. In bodennahen Schichten wird eine Temperatur von 10-12 o C angetroffen. Mit zunehmender Tiefe macht sich der Einfluss des gewaltigen Wärmestroms aus dem Erdinneren bemerkbar. Quelle: Sonne-Heizt Erdwärmesonden - (Flach und Tiefenbohrung) Erdwärmesonden reichen in Tiefen von 10 bis 100 m. Voraussetzung für die Einbringung von Erdwärmesonden sind genaue Kenntnisse über den geologischen und hydrologischen Untergrundbau, d.h. über Art, Mächtigkeit und Verbreitung der Gesteine sowie des Grundwasserflurabstandes und des Grundwasserfliessverhaltens. Der Geologische Dienst des Landes NRW (GD-NRW) verfügt über die notwendigen geowissenschaftlichen Basisdaten bis zu einer Tiefe von 100 m. www.gd.nrw.de GD Land NRW, De Greiff Straße 195, 47803 Krefeld 6

Für den Einbau und Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Erdsonden benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. An den Wasserrechtantrag werden folgende Anforderung gestellt: 1. Antragsvordruck des Kreises Düren 1.1. formloser Antrag mit den Angaben: Antragsteller (in) mit Anschrift Lage des Grundstückes, in das die Sonden eingebaut werden (Gemarkung, Flur, Flurstücknummer mit Rechts- und Hochwert ) Wasserschutzgebiet: Ja/Nein Wärmeentzugsleistung Grundwasserstand Angaben über geologische/hydrologische Verhältnisse (Tonschichten) Bohrverfahren ( Durchmesser der Bohrung, maximale Tiefe der Erdsonden, Verfüllung/Abdichtung des Ringraumes, Erklärung des Bohrmeisters, Abdichtung des Bohrloches bei durchteufen grundwasserdurchtrennender Schichten Sachkundenachweis des Bohrunternehmers durch Zertifikat z.b. DVGW ) Erdsonden a. Anzahl der Sonden je Bohrung b. Länge der Sonden in m c. Hersteller und Sondentyp d. Füllmenge je Sonde / Meter e. Gesamtfüllmenge Wärmeträgermedium / Kältemittel a) Bezeichnung b) Hersteller c) Wärmeträger Umlaufmenge (m³/h) d) Wassergefährdungsklasse e) Sicherheitsdatenblatt Wärmepumpe a. Hersteller b. Typenbezeichnung c. Angabe und Beschreibung der Sicherungseinrichtungen der Wärmepumpe, z.b. Druckwächter mit Schnellabschaltung d. zusätzliche Sicherheitsanzeige ( optisch / akustisch ) e. Flachbohrung: Erklärung Bohrmeister Tiefenbohrung: Zertifikat Bohrunternehmen. 2. Deutsche Grundkarte M 1 : 5.000 erhältlich: Kreis Düren Katasteramt Tel.: 02421 /22 2570 3. Katasterlageplan M 1 : 1.000 erhältlich: Kreis Düren Katasteramt Tel.: 02421 /22 2570 4. Lageplan M 1 : 100 oder M 1 : 200 mit der Darstellung: Lage des Gebäudes, Bohrstellen und Leistungsverlauf zum Gebäude. 7

Wärmepumpenanlage mit Erdwärmekollektoren Alternativ zu Erdwärmesonden dienen Horizontal-Kollektoren zur Energieaufnahme. Erdwärmekollektoren arbeiten als geschlossenes System mit einer Sole als Wärmeträger, für das ein Wasser-Glykol-Gemisch verwendet wird. Erdwärmekollektoren Soledurchflossene, horizontale Rohrschlangen aus Kunststoff (PE) werden in ca. 1,5 m Tiefe im Erdreich verlegt. Bei der aufgenommenen Wärme handelt es sich im Wesentlichen um gespeicherte Sonnenenergie und zudem um aus Luft und Regen zugeführte Energie. Der Wärmestrom, der aus der Erde von unten zuströmt, ist kleiner als 1 W/m². Quelle: Bundesverband WärmePumpe (BWP) e.v. Für den Flächenbedarf bietet sich in der Regel die Gartenfläche an, die allerdings später nicht überbaut werden darf. Informationen erhalten Sie unter anderem : www.waermepumpen-marktplatz-nrw.de www.energieland.nrw.de Landesinitiative Zukunftsenergien NRW c/c Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein Westfalen Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf 8

Für den Einbau und Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Flächenkollektoren benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. An den Wasserrechtantrag werden folgende Anforderung gestellt: 1. Antragsvordruck des Kreises Düren 1.1 formloser Antrag mit den Angaben Lage des Grundstückes, in das die Kollektoren eingebaut werden (Gemarkung, Flur, Flurstücknummer mit Rechts- und Hochwert ) Wasserschutzgebiet: Ja/Nein Wärmeentzugsleistung Kollektoren a. Hersteller mit Anschrift b. Material c. Gesamtlänge der Erdwärmekollektoren d. Flächengröße mit Bezug auf die erforderliche Wärmeleistung e. maximale Einbautiefe f. Prüfdruck g. Nennbetriebsdruck h. Konzentration (%) Wärmeträgermedium / Kältemittel a. Bezeichnung b. Hersteller c. Wärmeträger Umlaufmenge (m³/h) d. Wassergefährdungsklasse Wärmepumpe a. Hersteller b. Typenbezeichnung c. Angabe und Beschreibung der Sicherungseinrichtungen der Wärmepumpe, z.b. Druckwächter mit Schnellabschaltung d. zusätzliche Sicherheitsanzeige ( optisch / akustisch ) 2. Deutsche Grundkarte M 1 : 5.000 erhältlich: Kreis Düren Katasteramt Tel.: 02421 /22 2570 3. Katasterlageplan M 1 : 1.000 erhältlich: Kreis Düren Katasteramt Tel.: 02421 /22 2570 4. Lageplan M 1 : 100 oder M 1 : 200 mit der Darstellung: Lage des Gebäudes und Leistungsverlauf der Flächenkollektoren 9

Wärmepumpenanlage mit Grundwassernutzung Aufgrund der ganzjährig konstanten Grundwassertemperatur von ca. 8 o 12 o, ist Grundwasser ebenfalls als Wärmequelle geeignet. Bei der Grundwasser- Wärmepumpen-Anlage wird das Grundwasser direkt als Wärmemedium benutzt. Das Grundwasser wird über einen Förderbrunnen erschlossen und in einem Schluckbrunnen dem Grundwasservorkommen wieder zugeführt. Quelle: BDH, Köln Förder- und Schluckbrunnen müssen in ausreichendem Abstand zueinander in Grundwasserfließrichtung liegen. Die Brunnenbohrung kann nur einem erfahrenen Brunnenbauunternehmen erlaubt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass ausreichendes Grundwasservorkommen vorhanden ist. Empfohlen wird eine Wasseranalyse, um Korrosionsschäden zu vermeiden. Grundwasserinformationen erhalten Sie unter anderem www.gd.nrw.de GD Land NRW, De Greiff Straße 195, 47803 Krefeld www.erftverband.de Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie und Umwelttechnik e.v.,frankfurter Straße 7220-726, 51145 Köln; www.bdh-koeln.de 10

Für den Einbau und Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Grundwasserbenutzung benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. An den Wasserrechtantrag werden folgende Anforderung gestellt: 1. Antragsvordruck des Kreises Düren 1.3. formloser Antrag mit den Angaben: Antragsteller (in) mit Anschrift Lage des Grundstückes, in das die Brunnen eingebaut werden (Gemarkung, Flur, Flurstücknummer mit Rechts- und Hochwert ) Wasserschutzgebiet: Ja/Nein Wärmeentzugsleistung Grundwasserstand Angaben über Grundwassermächtigkeit Bohrverfahren ( Durchmesser des Förder- und Schluckbrunnen, maximale Tiefe der Brunnen, Erklärung des Bohrmeisters ) Angabe des Brunnenbauunternehmen Angabe über Brunnenausbau Angabe der Grundwasserfördermenge in m³/a Wärmepumpe a. Hersteller b. Typenbezeichnung c. Angabe und Beschreibung der Sicherungseinrichtungen der Wärmepumpe, z.b. Druckwächter mit Schnellabschaltung d. zusätzliche Sicherheitsanzeige ( optisch / akustisch ) 2. Deutsche Grundkarte M 1 : 5.000 erhältlich: Kreis Düren Katasteramt Tel.: 02421 /22 2570 3. Katasterlageplan M 1 : 1.000 erhältlich: Kreis Düren Katasteramt Tel.: 02421 /22 2570 4. Lageplan M 1 : 100 oder M 1 : 200 mit der Darstellung: Lage des Gebäudes, Förder- und Schluckbrunnen und Leitungsverlauf zum Gebäude. 11

Wasserrechtliche Erlaubnis: warum? Die Errichtung und der Betrieb von Wärmepumpenanlagen, die Erdwärme nutzen, können nachteilige Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt und insbesondere die stoffliche Beschaffenheit von Grundwasser haben; z.b. Havarie der Erdwärmeanlage, der Wärmepumpe oder Verunreinigung der Brunnenanlage. Jedermann ist nach 1 a Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz WHG verpflichtet, Verunreinigungen des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten. In 3 Abs. 2 Ziffer 2 WHG ist festgelegt, dass auch Maßnahmen die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur erheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen (z.b. Temperatur), chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeiführen, Gewässerbenutzungen (Grundwasser) sind. Im Falle der oben beschriebenen Havarie werden dem Grundwasser Stoffe( Träger-/Kältemittel) im Sinne von 3 Abs. 1 Ziffer 5 WHG zugeführt. Die Grundwasserförderung mittels Brunnen ist eine Gewässerbenutzung im Sinne von 3 Abs. 1 Ziffer 6 WHG (Entnehmen und Ableiten von Grundwasser); die Wiedereinleitung ist ein Benutzungstatbestand nach 3 Abs. 1 Ziffer 5 WHG. In Wasserschutzgebieten sind die Wasserschutzgebietsverordnungen besonders zu beachten. Auskunft über die Zulässigkeit in Wasserschutzgebieten erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren. Informationen zur wasserrechtlichen Beurteilung, Funktion der Wärmepumpe, zu Wärmequellen, Standortvoraussetzungen finden Sie unter: www.lua.nrw.de (Suche: Merkblatt 48 als PDF-Datei) Landesumweltamt NRW, Wallneyer Straße 6, 45133 Essen Dichtheitsprüfung der Anlage im 5 Jahresintervall warum? Alle 5 Jahre ist zu überprüfen, ob die Anlage ordnungsgemäß arbeitet. Dazu ist erforderlich, eine Dichtheitsprüfung der Wärmepumpenanlage im Außenbereich durchzuführen. Prüfungsumfang sind die Außenleitungen incl. der Hausanschlussleitung im Hausinneren. Durch die Prüfung wird dokumentiert, dass eine Grundwasserverunreinigung nicht eingetreten und zu erwarten ist. Es empfiehlt sich daher bereits im Vorfeld eine entsprechende technische Vorrichtung zu schaffen, damit eine gesonderte Prüfung 'Außen-/Innenbereich' durchführbar ist. 12

Qualitätssicherung im Kreis Düren Das zur Erschließung der Wärmequelle beauftragte Bohrunternehmen verfügt über die Qualifikation des Zertifizierungsumfangs des DVGW-Zertifikats W 120. Die Bohrfirma erklärt, dass die Nebenbestimmungen der wasserrechtlichen Erlaubnis eingehalten wurden. Die verantwortliche Person auf der Baustelle muss mindestens die Eignungsprüfung nach DIN 4021 für Bohrgeräteführer abgelegt haben. Nach der Herstellung der Sonden sind diese auf Dichtigkeit nach der Richtlinie VDI 4640, Blatt 2 zu überprüfen und in einem Prüfzeugnis zu dokumentieren. Durch geeignete Drucküberwachung der Anlage ist sicherzustellen, dass mögliche auftretende Leckagen sofort erkannt werden und mittels automatischer Schnellabschaltung außer Betrieb genommen wird. Die Anlage ist gegen unbefugtes Befüllen durch Verplomben zu sichern. Ein Befüllen ist lediglich durch Fachkundige (Fachbetrieb) durchzuführen. Nach Inbetriebnahme ist die Anlage regelmäßig durch Fachkundige zu warten. Hierbei sind eine visuelle und technische Funktionskontrolle durchzuführen. Die durchgeführte Druckprüfung ist zu bescheinigen. 13

Abkürzungsverzeichnis : a.a.r.d.t Abs. allgemein anerkannte Regel der Technik Absatz BBergG Bundesberggesetz vom 13.08.1980 BGBl I S. 1310; zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2005, BGBL I S. 1818. DVGW i.d.f. GV NRW kjs LWG VAwS VV-VAwS WHG Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v., Technisch wissenschaftlicher Verein Josef Wimmer Straße1-3, 53113 Bonn. in der Fassung Gesetz und Verordnungsblatt NRW Kilojoule (Wärmeentzugsleitung) Landeswassergesetz NRW vom 04.07.1979 (GV. NRW. S. 488) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 463) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe vom 20.03.2004 (GV NRW S.274) i.d.f. der Bekanntmachung vom 17.08.2005 (GV NRW S.732) Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der VAwS Ministerialblatt NRW (MBL NRW S. 1136). Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 27.07.1957 (BGBl. I S. 1110) i.d.f. der Bekanntmachung vom 19.08.2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1756). 14

Ansprechpartner bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düren : Herr Gras : Tel.: 02421 / 22 2688 E-Mail: h.gras@kreis-dueren.de Herr Leipertz Tel.: 02421 / 22 2686 E-Mail: d.leipertz@kreis-dueren.de Herr Nagatz Tel.: 02421 / 22 2687 E-Mail: r.nagatz@kreis-dueren.de Herr Roßbroich Tel.: 02421 / 22 2691 E-Mail: o.rossbroich@kreis-dueren.de Allgemeine Informationen erhalten außerdem : WDR Fernsehen, Servicezeit Wohnen und Garten www.wdr.de Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Düren- Josef-Schregel-Straße 19, 52349 Düren www.verbraucherzentrale-nrw.de Bei der Entscheidung, welche Wärmepumpenanlage für Sie persönlich den größtmöglichen Erfolg verspricht, ist Ihnen sicherlich das Unternehmen Ihres Vertrauens gerne behilflich. 15

V Schematische Darstellung der Funktionsweise einer Erdreich-Wärmepumpe. Das Wasserrecht befasst sich mit dem Kreislauf, der sich außerhalb des Gebäudes befindet. Untere Wasserbehörde des Kreises Düren 2008 16