1. Anlass der Analyse...3. 2. Fakten der Parkraumsituation seit 1. März 2014...3. 3. Erläuterungen zu den Anpassungen im März 2014...



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Transkript:

Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Analyse...3 2. Fakten der Parkraumsituation seit 1. März 2014...3 3. Erläuterungen zu den Anpassungen im März 2014...3 4. Heutige Problemlagen 4.1 Mangel an Dauerparkplätzen für die Bewohner...4 4.2 Änderung der Beschilderung...5 5. Bewertung der aktuellen Problemlagen aus verkehrsplanerischer und verkehrsrechtlicher Sicht 5.1 Dauerparkplätze...5 5.2 Zonenbeschilderung...6 6. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen 6.1 Änderung des Parkraumkonzeptes für die ZONE P1...7 6.2 Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnungen in der ZONE P1...8 7. Sonstiges/ Zeitschiene...8 ANLAGE 1 Parkraumbewirtschaftungskonzept für die ZONE P1 KONZEPT 2015...10 ANLAGE 2 Darstellung der Parkregelung in der ZONE P1 KONZEPT 2015...11 2

1. Anlass der Analyse Der Beschluss der Drucksache Nr. 13-1082 am 23.01.2014 durch die Bezirksvertretung Mitte wurde mit dem Wunsch der politischen Vertreter verknüpft, 12 Monate nach Umsetzung der geänderten Parkraumbewirtschaftung einen Erfahrungsbericht zu erhalten und davon abhängig ggf. weitere Anpassungen bzw. Änderungen beschließen zu können. Die vorliegende Wirkungsanalyse dokumentiert die Veränderungen und Auswirkungen der Maßnahmen, die seit dem 1. März 2014 in der ZONE P1 gelten. 2. Fakten der Parkraumsituation seit dem 1. März 2014 Von den ca. 1840 öffentlichen Parkplätzen (PP) (100%) in der ZONE P1 unterliegen auch heute noch 1652 PP (90%) einer Parkraumbewirtschaftung (Parkdauerbeschränkung bzw. Parkscheinpflicht), wovon die Bewohner ausgenommen sind. Seit der Änderung zum 1. März 2014 gilt jedoch nun für 158 PP (8,5%) eine Parkscheinpflicht für Jedermann. Außerdem gilt zu den Marktzeiten auf ca. 30 PP (1,5%) entlang der Königsberger Allee ein Haltverbot. Bei dieser Gesamtbetrachtung bleibt das öffentliche PP-Angebot der Winkelstraße (52PP) unberücksichtigt, weil sich aus der bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnung Anlieger frei- besondere Nutzungseinschränkungen ergeben. Seit 2002 gelten auf zahlreichen Straßenabschnitten in der ZONE P1 wechselseitig angeordnete Haltverbote zugunsten einer geregelten Straßenreinigung. Von den 1840 öffentlichen Parkplätzen (100%) unterliegen 1029 PP (56%) der eingeschränkten Nutzung montags bzw. donnerstags. Jeweils für 2 Stunden vormittags gilt auf den entsprechenden Straßenabschnitten absolutes Haltverbot. Viele Bewohner von Duissern müssen bereits seit 2002 ihr Parkverhalten diesen besonderen, ausschließlich zugunsten der Bewohner angeordneten Regelungen anpassen. Die Nutzung des gesamten Parkplatzangebotes zahlreicher Straßenzüge wird montags und donnerstags von diesen ausschließlich zugunsten der Straßenreinigung angeordneten Haltverboten bestimmt. 3. Erläuterungen zu den Anpassung im März 2014 Die Änderung der Parkraumbewirtschaftung im März 2014 wurde damals als notwendig angesehen, weil sowohl von Seiten der Bewohner als auch von den ansässigen Gewerbetreibenden und ihrer Beschäftigten das Fehlen von Langzeitparkmöglichkeiten für Fremdparker vehement bemängelt wurde. Vorher galt auf allen öffentlichen Parkplätzen eine max. Parkdauer von 90 Minuten, von der lediglich die Bewohner ausgenommen waren. Mit der Einrichtung von Langzeitparkmöglichkeiten sollte insbesondere der Parkraumnachfrage der Besucher der Bewohner, der privaten Pflegekräfte, der Langzeitbesucher, der Geschäftskunden, der Patienten (Erinnerung -Unterschriftaktion in Duissern-) und der Beschäftigten der ansässigen Unternehmen (angetragene Forderung für über 500 Mitarbeiter) stärker Rechnung getragen werden, die die max. Parkdauer von 90 Minuten als zu kurz bewerteten. Da ein kostenloses PP-Angebot für Fremdparker das Bewohnerparkkonzept konterkarieren würde, konnte nur ein kostenpflichtiges PP-Angebot in Erwägung gezogen werden. Die Kriterien des seit dem 1. März 2014 kostenpflichtigen Parkplatzangebotes bestimmten sich dadurch, dass das Parkplatzangebot ganztägig verfügbar sein musste (keine Einschränkung 3

durch Straßenreinigung) und vorzugsweise dort verortet wurde, wo im Vorfeld erheblicher Bedarf aufgezeigt wurde (siehe Anlage 1). Seit März 2014 werden 8 PP auf der Gerhart-Hauptmann-Straße und 14 PP auf dem Ottilienplatz (Brauerstraße) montags bis freitags von 8 20 Uhr und samstags von 8-14 Uhr kostenpflichtig bewirtschaftet. Damit sollen insbesondere Geschäftskunden, Patienten und die Besucher der Bewohner zielnah die Möglichkeit haben, einen Parkplatz ohne Parkdauerbeschränkung zu belegen. Außerdem werden 71 PP entlang der Königsberger Allee (Nordseite) und weitere 65 PP auf dem Marktplatz kostenpflichtig bewirtschaftet. Hier gilt jedoch die Parkscheinpflicht nur montags bis freitags von 10-15 Uhr. Für die 65 PP auf der Marktfläche gilt der gleiche Sondertarif, jedoch gelten an Tagen des Wochenmarktes eingeschränkte Nutzungszeiten. Durch diesen Sondertarif begrenzt sich die Parkgebühr auf max. 5 täglich, was dieses PP- Angebot insbesondere für längerfristigen Parkbedarf, z. B. von Angehörigen, die Bedürftige in der Zone unterstützen, Langzeitbesuchern, Geschäftskunden, Beschäftigen der ansässigen Unternehmen etc. besonders interessant machen sollte. Zum 1. März wurde auch das PP-Angebot der Hasenkampstraße kostenpflichtig bewirtschaftet. Diese 18 PP dürfen aber auch von den Bewohnern ohne Entrichtung von Parkgebühren genutzt werden. Diese abweichende Regelung ist der besonderen Situation des Straßenzuges Hasenkampstraße Hinter der Kirche geschuldet, wo aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen 28 öffentliche PP nicht bewirtschaftet werden dürfen. Die rechtliche Situation wird detailliert in der DS 13-1082 (Wirkungsanalyse - Seite 12) erläutert. Die v. g. Mischregelung gilt auch für das Parkplatzangebot auf der Hedwigstraße und der Mülheimer Straße zwischen der Hansastraße und der Bechemstraße. Auf beiden Straßenzügen gilt eine kostenpflichtige Bewirtschaftung, von der die Bewohner ausgenommen sind. Diese Bewirtschaftungsform wurde bereits beschlossen, als die v. g. Straßen noch Bestandteil der ZONE N (Neudorf) waren. In der ZONE N galt für die Nutzung sämtlicher öffentlicher Parkplätze die Bedienpflicht an den Parkscheinautomaten, von der die Bewohner ausgenommen waren. Mit Einbeziehung der Straßen in die ZONE P1 (ab 15. November 2012) wurde diese Regelung übernommen. Insgesamt hat sich die Parkraumbewirtschaftung in der ZONE P1 zum 1. März 2014 somit lediglich dahingehend verändert, dass heute 158 PP nicht mehr uneingeschränkt von den Bewohnern genutzt werden können. Darin enthalten sind auch die 65 PP auf der Wochenmarktfläche an der Königsberger Allee. Die Nutzung dieses PP-Angebotes schließt sich jedoch von je her zu Zeiten des 2x wöchentlich stattfindenden Wochenmarktes auch für Bewohner aus, weil dienstags und freitags absolutes Haltverbot für die Marktfläche gilt. Tatsächlich ist den Bewohnern mit der letzten Änderung der Parkraumbewirtschaftung somit lediglich die Privilegierung für 158 Parkplätze von bisher 1840 Parkmöglichkeiten entzogen worden. 4. Heutige Problemlagen 4.1 Mangel an Dauerparkplätzen für die Bewohner Obgleich den Bewohnern mit der Regelung seit März 2014 lediglich 71 PP entlang der Königsberger Allee und 14 PP am Ottilienplatz erstmalig tagsüber als kostenfreie und zeitlich 4

uneingeschränkte Parkmöglichkeiten entzogen wurden, stellt diese Veränderung, laut Aussage der Bewohner, eine massive Verschlechterung ihrer Parkraumsituation dar. Die 8 PP an der Gerhart-Hauptmann-Straße bleiben bei der Betrachtung unerheblich, weil sie schon seit November 2012 tagsüber einer Parkdauerbeschränkung für jedermann unterliegen. Durch die Haltverbote zugunsten der Straßenreinigung muss spätestens am 7. Tag und durch die Haltverbote zugunsten des Wochenmarktes muss spätestens bis 12 Uhr am jeweiligen Markttag das geparkte Fahrzeug versetzt werden. Dieser Umstand wird von zahlreichen Bewohnern als umständlich und insbesondere während der Urlaubszeit als unzumutbar bewertet. Durch die Tatsache, dass schon seit dem Jahr 2002 56% der öffentlichen Parkplätze einmal pro Woche zu Zeiten der Straßenreinigung verlassen werden müssen und dass durch die Wochenmarktveranstaltung dienstags und freitags zusätzlich 95 PP nicht dauerhaft genutzt werden können und weil nunmehr seit dem 1. März 2014 weitere 93 Parkplätze nur noch gegen Entrichtung von Parkgebühren genutzt werden dürfen, verbleiben für die Bewohner der ZONE P1 von den insgesamt 1840 öffentlichen Parkplätze letztendlich nur 623 öffentliche Parkplätze, die ihnen sowohl kostenfrei als auch zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund wurden zahlreiche Bitten aus dem Quartier an die Verwaltung angetragen, grundsätzlich die kostenfreie Mitbenutzung der 93 kostenpflichtigen Parkplätze zu ermöglichen, um zukünftig wieder sämtliche Parkplätze, die keinen zeitlichen Einschränkungen durch die Straßenreinigung unterliegen, nutzen zu können. 4.2 Änderung der Parkbeschilderung Zum 01.03.2014 wurde auf Weisung der Bezirksregierung in der Parkzone P1 die Parkbeschilderung, die bislang in jedem einzelnen Straßenabschnitt angeordnet war, durch eine Parkzonenbeschilderung ersetzt. Seit dem 14.04.2014 wird der ruhende Verkehr auf Grundlage dieser neuen Beschilderung überwacht. Ggf. durch Unkenntnis der Verkehrszeichen Nr. 314.1 (Beginn einer Parkzone) und Nr. 314.2 (Ende einer Parkzone), die seit 2009 in der Straßenverkehrsordnung verankert sind, haben zahlreiche Parker die nun innerhalb der Zone fehlende Beschilderung dahingehend interpretiert, dass die Parkdauerbeschränkung wieder aufgehoben sei. Im Zuge intensiver Aufklärungsarbeit durch die Verwaltung wurde kritisiert, dass die Standorte der Zoneneingangsschilder nicht für Jedermann verständlich gewählt seien und es dadurch ungewollt zu Verstößen käme. 5. Bewertung der aktuellen Problemlagen aus verkehrsplanerischer und verkehrsrechtlicher Sicht 5.1 Dauerparkplätze Gemäß der Verwaltungsvorschrift zu 45 der Straßenverkehrsordnung sind Bewohnerparkvorrechte unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs festzulegen. Auch bei einer Parkraumbewirtschaftung zugunsten der Bewohner erwächst die Verpflichtung, ansässige Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen mit Liefer- und Publikumsverkehr sowie den Publikumsverkehr von Freiberuflichen ausreichend zu berücksichtigen. Mit der Parkraumbewirtschaftung im November 2012 wurde dem rechtlichen Anspruch grundsätzlich Rechnung getragen. Jedoch wurde die max. Parkdauer von 90 Minuten (real nahezu 2 Std.) von Fremdparkern (Beschäftigte, Gewebetreibende, Kunden, Besucher etc.) 5

als zu kurz bewertet. Es wurden Langzeitparkmöglichkeiten gefordert, um mit dem Fahrzeug zur Arbeit zu kommen, um Kunden-/ Arztbesuche uneingeschränkt wahrnehmen zu können, um private Fahrzeuge, die auch mal dienstlich genutzt werden, längerfristig abstellen zu können, um zeitlich unbegrenzte Verwandtschaftsbesuche machen zu können etc.. In der ZONE P1 sind neben zahlreichen kleinen Gewerbebetrieben und Praxen zwei größere Betriebe ansässig, die schon allein Parkbedarf für ca. 500 Mitarbeiter aufgezeigt haben. Ansässige Ärzte forderten zudem längerfristig nutzbaren Parkraum im direkten Umfeld ihrer Praxen. Da tagsüber nachweislich ausreichend freier Parkraum auch zu Straßenreinigungszeiten besteht, wird seit dem 1. März 2014 ein Teil der öffentlichen Parkplätze kostenpflichtig bewirtschaftet. Heute gibt es Angebote, die aufgrund ihrer Lage primär den längerfristigen Parkbedarf von Patienten und Kunden der umliegenden Praxen und Betrieben unterstützen sollen. Die PP-Angebote, die kürzeren Bewirtschaftungszeiten unterliegen (montags freitags, max. 5 Stunden), sollen primär der Parkraumnachfrage durch Beschäftigte und Übernachtungsgäste der Bewohner dienen. Gemessen an dem im Vorfeld der letzten Überarbeitung der Bewirtschaftung eindringlich vorgebrachten Bedarf von ca. 600 Langzeitparkmöglichkeiten wurde mit dem heutigen kostenpflichtigen Angebot von 93 jederzeit zur Verfügung stehenden Parkplätzen lediglich ca.15% des damals geforderten Anspruches Rechnung getragen. Dennoch liegt laut Aussage der Bewohner dieses PP-Angebot deutlich über der tatsächlichen täglichen Nachfrage; viele Parkplätze stehen leer. Die in der ZONE P1 installierten Parkscheinautomaten erlauben eine Auswertung der angeforderten Parkscheine. Die Verwaltung hat die Transaktionen der vergangenen 10 Monate ausgewertet und analysiert. Da sowohl bei diversen Ortsterminen als auch bei der Auswertung der Parkscheinautomaten auffällig wurde, dass an den Straßenreinigungstagen mehr Parkscheine angefordert wurden, war die Annahme zu treffen, dass die gesteigerte Parkraumnachfrage an diesen Tagen auf den Parkplatzbedarf der Bewohner zurückzuführen ist. Um den tatsächlichen täglichen Bedarf der Fremdparker zu ermitteln, blieben die Aufzeichnungen an den Straßenreinigungstagen unberücksichtigt. Als Auswertungsergebnis bleibt festzuhalten, dass der tatsächliche Langzeitparkplatzbedarf durch Fremdparker nachweislich geringer ist als der zuvor angemeldete Bedarf. Die Auswertungsergebnisse des Fachbereiches decken sich mit den Aussagen der Bewohner, die bemängelten, dass das bestehende Langzeitparkangebot für Fremdparker deutlich die tägliche Parkraumnachfrage übersteigt. Aus fachlicher Sicht kann eine Reduzierung des kostenpflichtigen Parkplatzangebotes zugunsten einer Verbesserung der Parkraumsituation für Bewohner angestrebt werden. 5.2 Zonenbeschilderung Der Beginn einer Parkzone wird mit dem Verkehrszeichen 314.1 StVO gekennzeichnet. Die Grenze der Parkzone P1 bildet die Hansastraße (eingeschlossen), die Blumenthalstraße (eingeschlossen), die Zieglerstraße (ausgeschlossen) und die nördliche Straßenseite der Mülheimer Straße. An allen Zufahrtsmöglichkeiten in diese Zone ist das Verkehrszeichen 314.1 StVO angeordnet worden. Durch Zusatzzeichen wurden Parkbeschränkungen angeordnet. Diese geben vor, in welchem Zeitraum mit Parkscheibe bzw. mit Bewohnerparkausweis geparkt werden darf. Für die Parkscheibe ist außerdem die Höchstparkdauer 6

angegeben. Diese verkehrsrechtlichen Anordnungen gelten für das Parken im öffentlichen Straßenraum auf allen Straßenabschnitten bis zum Verlassen der Zone. Die Parkzone endet an der Stelle, wo das Zeichen 314.2 StVO angeordnet wurde. Zeichen 314.1 Zeichen 314.2 (Beginn einer Parkraum- (Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone) bewirtschaftungszone) mit Zusatzzeichen mit Zusatzzeichen Bereiche mit kostenpflichtiger Bewirtschaftung werden jeweils spezifisch ausgeschildert. Grundsätzlich sind rein rechtlich die bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen in der ZONE P1 nicht zu beanstanden. 6. Empfehlungen zum weiteren Vorgehen 6.1 Änderung des Parkraumkonzeptes für die ZONE P1 Eine grundsätzliche Mitbenutzung aller kostenpflichtigen Parkplatzangebote, wie von den Bewohner favorisiert, wird aus verkehrsplanerischer Sicht kritisch bewertet. Weil diese Parkplätze für die Bewohner äußerst attraktiv sind, besteht die Gefahr, dass diese Parkmöglichkeiten zukünftig vorrangig belegt werden. Dadurch wäre nicht mehr sicherzustellen, dass für Fremdparker zukünftig tatsächlich noch ausreichend Langzeitparkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Letztendlich würde damit das Ziel, welches mit der Änderung zum 1. März 2014 angestrebt wurde, nichtig. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird empfohlen, die kostenpflichtige Bewirtschaftung der 65 Parkplätze auf dem Marktplatz aufzuheben und zukünftig wieder mittels Parkscheibe zu bewirtschaften (Bewohner ausgenommen). Hier ist die tägliche Nachfrage durch Fremdparker in den letzten 10 Monaten so gering gewesen, dass dieser Bedarf an dieser Stelle nicht zwingend berücksichtigt werden muss. An anderer Stelle in der ZONE P1 bestehen auch zukünftig ausreichend Angebote für Fremdparker mit langfristigem Parkbedarf. Alternativ kann entsprechender Parkbedarf in dem Bereich auch teilweise außerhalb der ZONE P1 gedeckt werden, weil sich die Marktfläche am Rand der ZONE P1 befindet. Mit der Maßnahme erhalten die Bewohner der ZONE P1 wieder die Möglichkeit, während der Straßenreinigungszeiten auf dieses PP-Angebot ausweichen zu können. 7

die kostenpflichtige Bewirtschaftung der Königsberger Allee auf den Abschnitt zwischen der Roßstraße und der Hansastraße zu beschränken (zukünftig nur noch 25 PP). Alle übrigen Parkplätze unterliegen zukünftig wieder der Parkdauerbeschränkung von max. 90 Minuten (Bewohner ausgenommen). Das verbleibende Langzeitparkplatzangebot für Fremdparker ist an der Stelle ausreichend groß bemessen, um auf Basis der Daten der letzten 10 Monate die nachgewiesene tägliche Fremdparkernachfrage auf der gesamten Königsberger Allee zu decken. Die Bewohner der ZONE P1 erhalten mit dieser Maßnahme uneingeschränkte Nutzungsrechte für weitere 46 öffentliche Parkplätze. Dort können sie auch ihren langfristigen Parkbedarf, z. B. zu Ferienzeiten, decken. den Bewohnern die Nutzung der kostenpflichtigen 14 PP am Ottilienplatz zu gestatten. Tatsächlich wird dieses Parkplatzangebot täglich von mehreren Fremdparkern genutzt. Ein Teil der Parkplätze bleibt jedoch frei. Da alle öffentlichen PP-Angebote in dem Bereich sowohl montags als auch donnerstags Einschränkungen durch die Straßenreinigung erfahren, soll hiermit eine weitere Parkerleichterung für die Bewohner der ZONE P1 geschaffen werden. Für Fremdparker steht außerdem als Alternative das in unmittelbarer Nähe gelegene PP-Angebot der Hasenkampstraße (18 PP) zur Verfügung. 6.2 Änderung der verkehrsrechtlichen Anordnungen in der ZONE P1 Grundsätzlich sind die bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen nicht zu beanstanden. Um sie jedoch insbesondere für Ortsunkundige verständlicher zu machen, wird aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht empfohlen den Straßenzug Hansastraße zukünftig aus der Zonenbeschilderung auszubinden und dort wieder die Parkbeschilderung in jedem einzelnen Parkabschnitt anzuordnen. Hierdurch soll das Quartier der Zonenbedingung kompakter gefasst und selbstverständlicher werden. In der Anlage 2 ist dargestellt, auf welchen Straßenzüge in der ZONE P1 die verkehrsrechtlichen Anordnung der Zonenbeschilderung gelten und wo davon abweichend ausgeschildert werden soll. 7. Sonstiges/ Zeitschiene Die Umsetzung der Empfehlungen soll zum 1. Mai 2015 wirksam werden. Nach erfolgter Beschlussfassung werden die notwendigen Anpassungen im Straßenraum vorgenommen. Die Besitzer des Parkausweises der ZONE P1 werden schriftlich über die Veränderungen ihrer Ausnahmegenehmigung informiert, die Öffentlichkeit wird mittels Presse und Internet über die neue Situation informiert. Da der Bedarf einer Kennenlernphase bzw. Aufklärungsphase nicht erkennbar ist, erfolgt keine Aussetzung der Überwachung. 8

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch den Abbau der beiden nicht mehr benötigten Parkscheinautomaten (Marktplatz und Königsberger Allee in Höhe Hs. Nr. 67) und durch die Anpassung der Beschilderung. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (u. a. Parkscheinautomaten) befinden sich im Eigentum der Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR, die auch die Investitionskosten tragen. Die dadurch entstehenden Abschreibungen werden durch die Stadt erstattet. Die nicht mehr in der ZONE P1 benötigten Parkscheinautomaten werden an anderer Stelle im Stadtgebiet eingesetzt. Mit der Anpassung der Parkraumbewirtschaftung im März 2014 wurde auch die ZONE P2 neu eingerichtet, die die negativen Auswirkungen der Parkraumbewirtschaftung in den angrenzenden Straßenabschnitten heilen sollte. Seit der Ausweisung der ZONE P2 sind aus der Bevölkerung keine Anregungen bzw. Hinweise an die Verwaltung herangetragen worden. Auch aus fachlicher Sicht ergibt sich kein Erfordernis zur Veränderung der Bewirtschaftungsregeln. Die Bewirtschaftung der ZONE P2 bleibt, wie mit Drucksache Nr. 13-1082 am 23.01.2014 durch die Bezirksvertretung Mitte beschlossen, weiter aufrecht erhalten. 9

ANLAGE 1 Parkraumbewirtschaftung für die ZONE P1 - KONZEPT 2015 10

ANLAGE 2 Darstellung der Parkregelungen in der ZONE P1 - KONZEPT 2015 11