1) F: Was ist der Unterschied zwischen Praktika für Hochschulabsolventen und Ausbildungspraktika (abgesehen vom Stipendium)?



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Transkript:

100 häufig gestellte Fragen Arten von Praktika 1) F: Was ist der Unterschied zwischen Praktika für Hochschulabsolventen und Ausbildungspraktika (abgesehen vom Stipendium)? 2) F: Wie lange dauern die verschiedenen Praktika beim Europäischen Parlament? 3) F: Was ist der Unterschied zwischen einem allgemeinen Praktikum und einem Praktikum der Ausrichtung Journalismus? Kann ich mich um beide bewerben? 4) F: Unterscheiden sich die Aufgaben bei der Ausrichtung Journalismus von denen der allgemeinen Ausrichtung? 5) F: Was ist das Programm für Menschen mit Behinderungen und welche Aufgaben sind damit verbunden? 6) F: Kann ich mich sowohl um ein Praktikum für Hochschulabsolventen als auch um ein Ausbildungspraktikum bewerben? 7) F: Kann ich mich sowohl um ein Praktikum für Hochschulabsolventen (allgemeine Ausrichtung oder Ausrichtung Journalismus) als auch um das Programm für Menschen mit Behinderungen bewerben? 8) F: Kann ich mich sowohl um ein Ausbildungspraktikum als auch um das Programm für Menschen mit Behinderungen bewerben? Bewerbung 9) F: Wie kann ich mich um ein Praktikum bewerben? 10) F: Was sind die allgemeinen Zulassungsbedingungen? 1

11) F: Wer kann sich um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben? 12) F: Kann ich mich um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben, wenn ich schon einmal ein Praktikum für Hochschulabsolventen oder ein bezahltes Ausbildungspraktikum bei einer europäischen Institution absolviert habe? 13) F: Ich bin kein Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Bewerberlandes. Kann ich mich dennoch um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben? 14) F: Wie gestaltet sich das Bewerbungsverfahren für Bürger aus Drittländern, die keine Bewerberländer sind? 15) F: Gibt es eine Altershöchstgrenze für Bewerber? 16) F: Ich habe mein Studium (Mindestdauer drei Jahre) abgeschlossen, aber ich habe mein Abschlusszeugnis noch nicht erhalten. Kann ich mich dennoch um ein Praktikum für Hochschulabsolventen bewerben? 17) F: Welche Bewerbungsfristen gibt es? 18) F: Muss man sich über das offizielle Verfahren bewerben oder sind auch Initiativbewerbungen möglich? 19) F: Kann ich meine Bewerbung per Post schicken? 20) F: Muss ich mit meiner Bewerbung bestimmte Unterlagen einreichen? 21) F: Wie erfahre ich, ob die Dienststelle Praktika meine Bewerbung erhalten hat? 22) F: Was soll ich tun, wenn ich keine Eingangsbestätigung erhalten habe? 23) F: Was ist zu tun, wenn ich meine Registrierungsnummer verloren habe? 24) F: Muss ich mich an die Dienststelle Praktika wenden, um den Status meiner Bewerbung zu erfahren? 2

25) F: Kann ich meine Bewerbung im Nachhinein verändern? FAQ 26) F: Kann mich die Dienststelle Praktika früher informieren, um notwendige Vorbereitungen zu treffen (Unterkunft, Einwilligung meiner Hochschule, Visumsantrag)? Online-Bewerbung 27) F: Was muss ich bei der Online-Bewerbung beachten? 28) F: Wo finde ich weitere Einzelheiten über Praktika und Zulassungsbedingungen? 29) F: Reicht eine Online-Bewerbung im ersten Schritt des Auswahlverfahrens aus? 30) F: Steht der Bewerbungsbogen in allen Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung? 31) F: Was ist unter Akademischer Grundausbildung zu verstehen? 32) F: Was ist unter Postgraduiertenstudiengängen zu verstehen? 33) F: Woher weiß ich, welche Dienststelle ich wählen soll? 34) F: Wie kann ich mich um ein Praktikum in einem der Informationsbüros des Europäischen Parlaments bewerben? 35) F: Werden Wünsche bezüglich des Dienstortes berücksichtigt? 36) F: Kann ich mehrere Bewerbungen einreichen, um meine Chancen auf eine Auswahl zu erhöhen? 37) F: Was kann ich machen, wenn ich in meiner Bewerbung einen Fehler gemacht habe? 38) F: Wie oft kann ich mich für weitere Praktikumszeiträume bewerben? Gibt es eine Grenze? Auswahlverfahren 3

39) F: Wie werden die Praktikanten ausgewählt? FAQ 40) F: Aus welchen Schritten besteht das Auswahlverfahren? 41) F: Ist es möglich zu erfahren, warum meine Bewerbung abgelehnt wurde? Werden die Ergebnisse der Bewerber aufgelistet? 42) F: Erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung, damit ich meine Chancen für das nächste Auswahlverfahren erhöhen kann? 43) F: Kann meine Bewerbung, die an die zwei von mir gewünschten Dienststellen geschickt wird, auch an andere Dienststellen weitergeleitet werden? 44) F: Ich wurde auf eine Warteliste gesetzt. Wie stehen meine Chancen, eine Praktikumsstelle angeboten zu bekommen? 45) F: Was passiert, nachdem ich für ein Praktikum vorausgewählt wurde? 46) F: Wann muss ich die Unterlagen abschicken? 47) F: Kann ich den Beginn meines Praktikums auf einen späteren Zeitpunkt verschieben? 48) F: Kann ich ein Praktikum, für das ich zugelassen wurde, in einen anderen Praktikumszeitraum verschieben? Mit anderen Worten: Kann ich, sofern ich zugelassen wurde, das Praktikum auch während eines späteren Praktikumszeitraums absolvieren? 49) F: Werden die Ergebnisse des Auswahlverfahrens veröffentlicht? Einstellungsverfahren 50) F: Erhalte ich ein offizielles Einladungsschreiben? 51) F: Müssen die Unterlagen in beglaubigter Kopie vorgelegt werden? 52) F: Ich habe das Abschlusszeugnis meines Postgraduiertenstudiengangs noch nicht erhalten. Soll ich es zu einem späteren Zeitpunkt nachsenden? 4

53) F: Muss ich Zeugniskopien als Nachweis meiner Sprachkenntnisse vorlegen? 54) F: Ich wurde für ein Praktikum der Ausrichtung Journalismus ausgewählt und habe ein Abschlusszeugnis im Fach Journalismus. Muss ich auch veröffentlichte Texte als Nachweis über meine journalistischen Qualifikationen einreichen? 55) F: Müssen die Unterlagen übersetzt werden? 56) F: Müssen die Unterlagen per Einschreiben verschickt werden? 57) F: Erhalte ich eine Bestätigung der Dienststelle Praktika über den Erhalt der Unterlagen? 58) F: Mir liegt der Bewerbungsbogen nicht mehr vor, und ich habe auch die E-Mail mit der Eingangsbestätigung nicht mehr. Ist es möglich, dass die Dienststelle Praktika mir die Unterlagen zusendet, damit ich sie unterzeichnen kann? 59) F: Ich habe nach dem Einreichen meiner Bewerbung um ein Praktikum für Hochschulabsolventen geheiratet. Ist dieser Umstand von Bedeutung, wenn ich für das Praktikum ausgewählt werden sollte? 60) F: Mein Wohnsitz hat sich nach dem Einreichen der Bewerbung geändert. Ist dieser Umstand von Bedeutung, wenn ich für das Praktikum ausgewählt werden sollte? 61) F: Wird zwischen mir und dem Europäischen Parlament ein Vertrag geschlossen? 62) F: Kann mein Praktikum verlängert werden? Wenn ja, um welchen Zeitraum? Praktikum 63) F: Finden alle Praktika in Brüssel oder Luxemburg statt? 64) F: Wie sind die Arbeitszeiten? 65) F: Kann ich ein Praktikum in Teilzeit absolvieren? 5

66) F: Wer ist während meines Praktikums verantwortlich? FAQ 67) F: Ich würde gern mehr über die Aufgaben erfahren, die ich im Rahmen des Praktikumsprogramms wahrnehmen werde. An wen kann ich mich wenden? 68) F: Ist es möglich, mir die Namen und Adressen der anderen Praktikanten mitzuteilen, die ihr Praktikum zur selben Zeit wie ich absolvieren werden? 69) F: Stellt das Europäische Parlament Unterkünfte zur Verfügung? 70) F: Wo kann ich während meines Praktikums wohnen? Wie viel werde ich monatlich für die Unterkunft ausgeben müssen? 71) F: Gibt es im Europäischen Parlament eine Kleiderordnung? 72) F: Brauche ich ein Visum? 73) F: Auf wie viele Tage Urlaub habe ich Anspruch? 74) F: Was ist unter Sonderurlaub zu verstehen? 75) F: Was muss ich tun, wenn ich während meines Praktikums krank werde? 76) F: Sieht das Praktikumsprogramm Dienstreisen vor? Finanzielle Aspekte 77) F: Ist man als Praktikant versichert? 78) F: Habe ich das Recht auf finanzielle Unterstützung bei einem Ausbildungspraktikum? 79) F: Erstattet das Europäische Parlament die Kosten für die Reise zwischen meinem Wohnsitz und dem Ort, an dem ich mein Praktikum absolvieren werde? 80) F: Erstattet das Parlament auch die täglichen Anfahrtskosten zum Arbeitsplatz? 6

81) F: Muss ich ein Bankkonto in dem Land einrichten, in dem ich mein Praktikum absolvieren werde? 82) F: Ist es möglich, bei Ankunft einen Vorschuss auf das Stipendium zu erhalten? 83) F: Was sind die Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Haushaltszulage bei einem Praktikum? 84) F: Habe ich nach meinem Praktikum im Europäischen Parlament Anspruch auf Arbeitslosengeld? 85) F: Auf welche Höhe beläuft sich das Stipendium? 86) F: Wird ein Praktikum wie ein Anstellungsverhältnis behandelt? Werde ich von meiner Pflicht, Sozialversicherungsabgaben in meinem Heimatland zu zahlen, freigestellt sein? 87) F: Muss ich aufgrund des Stipendiums Steuern abführen? 88) F: Wird meine Praktikumszeit bei der Berechnung meiner Rentenansprüche berücksichtigt? 89) F: Muss ich meine derzeitige Anstellung für die Dauer des Praktikums aufgeben? 90) F: Werden anderweitige Förderungen, z. B. universitäre Beihilfen oder eine Waisenrente, als Einkommen angesehen? 91) F: Wie läuft eine Dienstreise ab? 92) F: Auf welche Weise werden Kosten einer Dienstreise zurückerstattet? Karriereaussichten 93) F: Wie stehen meine Chancen, nach dem Praktikum eine Beschäftigung im Europäischen Parlament zu finden? Statistiken 7

94) F: Wie viele Bewerbungen erhält das Europäische Parlament jedes Jahr und wie viele Bewerber werden zugelassen? 95) F: Aus welchen Ländern kommen die Praktikanten? 96) F: Wo finden die Praktika in der Regel statt? 97) F: Gibt es Dienstorte, an denen es einfacher ist, für ein Praktikum ausgewählt zu werden? 98) F: Gibt es mehr Stellen für Praktika für Hochschulabsolventen oder Ausbildungspraktika? Studienaufenthalt 99) F: Was ist das Ziel eines Studienaufenthalts? 100) F: Wie sieht das Verfahren für Studienaufenthalte aus? 8

Arten von Praktika 1) F: Was ist der Unterschied zwischen Praktika für Hochschulabsolventen und Ausbildungspraktika (abgesehen vom Stipendium)? A: Die Praktika für Hochschulabsolventen sind Absolventen von Hochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen vorbehalten. Ihnen soll ermöglicht werden, die im Laufe des Studiums erworbenen Kenntnisse zu erweitern und sich mit den Tätigkeiten der Europäischen Union und insbesondere des Europäischen Parlaments vertraut zu machen. Die Ausbildungspraktika sind für junge Menschen vorgesehen, die über einen der allgemeinen Hochschulreife entsprechenden Schulabschluss verfügen, wie zum Beispiel das Abitur (DE), die Matura (AT, PL) oder das Baccalauréat (FR, LT), oder die eine weiterführende oder technische Ausbildung auf diesem Niveau absolviert haben. Vorrang haben hierbei junge Menschen, für die im Rahmen ihres Ausbildungsganges ein Praktikum vorgeschrieben ist. 2) F: Wie lange dauern die verschiedenen Praktika beim Europäischen Parlament? A: Praktika für Hochschulabsolventen, einschließlich des Programms für Menschen mit Behinderungen, dauern fünf Monate. Dieser Zeitraum ist nicht verlängerbar. Es gibt zwei festgesetzte Praktikumszeiträume: 1. März bis 31. Juli und 1. Oktober bis 28. Februar. Ausbildungspraktika dauern ein bis vier Monate und beginnen jeweils am 1. Januar, 1. Mai oder 1. September. Vorgeschriebene Praktika entsprechen der Dauer und den Praktikumszeiträumen, die von der Lehranstalt vorgegeben werden. Diese Praktika können um höchstens zwei Monate verlängert werden. Für Praktika im Bereich Kinderbetreuung (Praktikum in einer Kindertagesstätte) können die Arbeitszeiten angepasst werden. Die Beschäftigungszeiten sind Artikel 26 zu entnehmen. 3) F: Was ist der Unterschied zwischen einem allgemeinen Praktikum und einem Praktikum der Ausrichtung Journalismus? Kann ich mich um beide bewerben? A: Das Praktikum der Ausrichtung Journalismus ist für Menschen vorgesehen, die Journalismus studiert oder bereits Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt 1

haben. Sie müssen ferner ihre berufliche Kompetenz durch entsprechende Veröffentlichungen, durch die Mitgliedschaft in einem Journalistenverband eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder durch eine journalistische Ausbildung, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Land, das sich um den Beitritt zur Europäischen Union bewirbt, anerkannt ist, nachweisen. Ja, Sie können sich um Praktika beider Ausrichtungen bewerben, wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. 4) F: Unterscheiden sich die Aufgaben bei der Ausrichtung Journalismus von denen der allgemeinen Ausrichtung? A: In manchen Dienststellen wird von den Praktikanten der Ausrichtung Journalismus erwartet, dass sie typisch journalistische Aufgaben, wie zum Beispiel die Bearbeitung von Texten, durchführen. 5) F: Was ist das Programm für Menschen mit Behinderungen und welche Aufgaben sind damit verbunden? A: Diese Praktika stehen sowohl Absolventen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen als auch Menschen offen, deren Qualifikationen unterhalb des Hochschulniveaus liegen. Für eine Zulassung zu diesem Praktikum müssen Sie belegen können, dass Sie eine Behinderung haben. Das Programm ist auf Menschen mit Behinderungen ausgerichtet und bietet zusätzliche Unterstützung, zum Beispiel für entsprechende Vorkehrungen am Arbeitsplatz und Informationen über Möglichkeiten für eine behindertengerechte Unterkunft, für Beförderung und andere Hilfeleistungen. Darüber hinaus können zusätzliche Kosten, die den Praktikanten direkt aufgrund ihrer Behinderung erwachsen, in Höhe von maximal 50 % des monatlichen Stipendiums erstattet werden. Die im Rahmen des Praktikums zu erledigenden Aufgaben variieren abhängig von der Art der Verwaltungseinheit, in der der Praktikant arbeitet, und reichen von internen oder externen Politikbereichen über Kommunikation, Personalverwaltung, Infrastruktur, Übersetzen, Dolmetschen, Finanzen, Recht bis hin zur IT. 6) F: Kann ich mich sowohl um ein Praktikum für Hochschulabsolventen als auch um ein Ausbildungspraktikum bewerben? A: Ja, wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. 7) F: Kann ich mich sowohl um ein Praktikum für Hochschulabsolventen (allgemeine Ausrichtung oder Ausrichtung Journalismus) als auch um das Programm für Menschen mit Behinderungen bewerben? 2

A: Ja, wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. 8) F: Kann ich mich sowohl um ein Ausbildungspraktikum als auch um das Programm für Menschen mit Behinderungen bewerben? A: Ja, wenn Sie die Zulassungsbedingungen erfüllen. Bewerbung 9) F: Wie kann ich mich um ein Praktikum bewerben? A: Um sich um ein Praktikum zu bewerben, müssen Sie den Online- Bewerbungsbogen ausfüllen, den Sie unter http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/007cecd1cc/traineeships.html finden und in dem auch die gewünschte Art des Praktikums anzugeben ist. Da Bewerbungen über den Online-Bewerbungsbogen übermittelt werden müssen, empfehlen wir dringend, mit der Einreichung Ihrer Bewerbung nicht bis zum letzten Tag der Frist zu warten, um eine Überlastung des Systems zu vermeiden. 10) F: Was sind die allgemeinen Zulassungsbedingungen? A: Die Bewerber a) müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Landes, das sich um den Beitritt zur Europäischen Union bewirbt, besitzen; b) müssen zu Praktikumsbeginn mindestens 18 Jahre alt sein; c) müssen über gute Kenntnisse in einer der Amtssprachen der Europäischen Union verfügen; d) dürfen kein Praktikum absolviert haben und nicht mehr als vier aufeinander folgende Wochen zulasten des Haushalts der Europäischen Union angestellt gewesen sein; e) Praktikanten im Bereich Kinderbetreuung müssen einen Strafregisterauszug vorlegen, der nicht älter als ein Jahr ist und vom letzten Wohnsitz des Praktikanten ausgestellt wurde. Handelt es sich um das Strafregister aus einem Land, in dem ein spezielles Formular für Personen vorgesehen ist, die im Kontakt mit Kindern sind, ist dieses Dokument einzureichen. 3

11) F: Wer kann sich um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben? A: Praktika für Hochschulabsolventen: Sie können sich um ein Robert-Schuman-Praktikum, allgemeine Ausrichtung, bewerben, wenn Sie Absolvent einer Hochschule oder einer gleichwertigen Einrichtung mit Hochschulabschluss sind und die Studiendauer mindestens drei Jahre betragen hat. Wenn Sie über Berufserfahrungen im Bereich Journalismus verfügen, bereits Arbeiten veröffentlicht haben oder wenn Sie Mitglied in einem Journalistenverband eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind oder eine journalistische Ausbildung besitzen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Bewerberland anerkannt ist, können Sie sich um ein Robert-Schuman-Praktikum, Ausrichtung Journalismus, bewerben. Praktika für Hochschulabsolventen stehen auch Menschen mit Behinderungen offen, unabhängig davon, ob es sich um Absolventen von Hochschulen oder gleichwertigen Einrichtungen oder um Menschen handelt, deren Qualifikationen unterhalb des Hochschulniveaus liegen. 12) F: Kann ich mich um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben, wenn ich schon einmal ein Praktikum für Hochschulabsolventen oder ein bezahltes Ausbildungspraktikum bei einer europäischen Institution absolviert habe? A: Nein. Sie können sich nur bewerben, wenn Sie noch kein anderes Praktikum für Hochschulabsolventen oder ein bezahltes Ausbildungspraktikum absolviert haben oder wenn Sie nicht mehr als vier aufeinander folgende Wochen zulasten des Haushalts der Europäischen Union angestellt waren. 13) F: Ich bin kein Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Bewerberlandes. Kann ich mich dennoch um ein Praktikum beim Europäischen Parlament bewerben? A: Mit Ausnahme des Pilotprogramms für Menschen mit Behinderungen bietet das Europäische Parlament auch Bürgern aus Drittländern, die keine Bewerberländer sind, die Möglichkeit, ein Praktikum für Hochschulabsolventen oder ein Ausbildungspraktikum zu absolvieren. Die ausgewählten Bewerber aus Drittländern müssen den Visaregelungen vor ihrer Einreise in das Hoheitsgebiet des Staates nachkommen, in dem sie ihr Praktikum absolvieren. Die Bewerber tragen insbesondere Sorge dafür, dass die Dauer des Visums die Dauer des Praktikums vollständig abdeckt und dass das Visum ihnen erlaubt, sich in dem Land, in dem sie ihr Praktikum absolvieren, 4

aber auch in Belgien, Luxemburg und in Frankreich, wo sich die drei Dienstorte des Europäischen Parlaments befinden, bewegen dürfen. Die Visumgebühren werden nicht vom Europäischen Parlament übernommen. 14) F: Wie gestaltet sich das Bewerbungsverfahren für Bürger aus Drittländern, die keine Bewerberländer sind? A: Das Verfahren ist mit dem der anderen Praktika identisch. Bis zu 10 % der Praktika beim Europäischen Parlament können von Bürgern aus Drittländern, die keine Bewerberländer sind, absolviert werden. 15) F: Gibt es eine Altershöchstgrenze für Bewerber? A: Nein. Ausbildungspraktika: Das Europäische Parlament bietet jungen Menschen, die das Abitur (DE), die Matura (AT, PL) oder das Baccalauréat (FR, LT) oder eine weiterführende oder technische Ausbildung auf gleichem Niveau absolviert haben, die Möglichkeit, ein Ausbildungspraktikum zu absolvieren. Vorrang haben hierbei junge Menschen, für die im Rahmen ihres Ausbildungsganges ein Praktikum vorgeschrieben ist. 16) F: Ich habe mein Studium (Mindestdauer drei Jahre) abgeschlossen, aber ich habe mein Abschlusszeugnis noch nicht erhalten. Kann ich mich dennoch um ein Praktikum für Hochschulabsolventen bewerben? A: Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen, aber noch kein offizielles Abschlusszeugnis erhalten haben, benötigen Sie für die Bewerbung eine formale Bestätigung Ihrer Universität über Ihren Abschluss. 17) F: Welche Bewerbungsfristen gibt es? A: Bewerbungen für Praktika für Hochschulabsolventen, einschließlich Praktika für Menschen mit Behinderungen, müssen für Praktika mit Beginn am 1. März online zwischen dem 15. August und dem 15. Oktober (Mitternacht) eingereicht werden; für Praktika mit Beginn am 1. Oktober muss die Bewerbung zwischen dem 15. März und dem 15. Mai (Mitternacht) eingereicht werden. Online-Bewerbungen für Ausbildungspraktika mit Beginn am 1. Januar, 1. Mai oder 1. September müssen spätestens drei Monate vor Beginn des Praktikums eingehen. 18) F: Muss man sich über das offizielle Verfahren bewerben oder sind auch Initiativbewerbungen möglich? 5

A: Sie müssen sich über das offizielle Online-Verfahren bewerben. 19) F: Kann ich meine Bewerbung per Post schicken? A: Nein. Es werden nur Online-Bewerbungen berücksichtigt. Die einzige zulässige Ausnahme gilt für Menschen mit Behinderungen, für die das Online- Bewerbungsverfahren nicht zugänglich ist. In diesem Fall muss lediglich Kontakt zur Dienststelle Praktika über das Kontaktformular auf unserer Internetseite aufgenommen werden, um den Bewerbungsbogen im Word-Format zu erhalten. Diesen können Sie dann per E-Mail und/oder auf dem Postweg verschicken. 20) F: Muss ich mit meiner Bewerbung bestimmte Unterlagen einreichen? A: Nein. Sie müssen zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung keine weiteren Unterlagen einreichen. Sie werden zur Vorlage weiterer Unterlagen aufgefordert, wenn Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ein Praktikum angeboten wird. Sie werden nicht zu einem Praktikum zugelassen, wenn Sie dann zu diesem Zeitpunkt die angeforderten Unterlagen nicht vorlegen oder Ihre Bewerbung nicht vollständig einreichen. 21) F: Wie erfahre ich, ob die Dienststelle Praktika meine Bewerbung erhalten hat? A: Sobald Sie Ihre Online-Bewerbung bestätigt/abgesendet haben, erhalten Sie automatisch eine Nachricht an Ihre E-Mail-Adresse, die den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigt. Diese Nachricht enthält eine Registrierungsnummer, die Sie bei künftigem Schriftverkehr bezüglich des Praktikums angeben müssen, und einen Link zu einer Zusammenfassung Ihrer Bewerbung im pdf-format. Wenn Ihnen ein Praktikum angeboten wird, werden Sie aufgefordert, eine ausgedruckte Version dieses Bewerbungsbogens einzureichen. 22) F: Was soll ich tun, wenn ich keine Eingangsbestätigung erhalten habe? A: Wenn Sie keine Eingangsbestätigung erhalten haben, wurde Ihre Bewerbung möglicherweise nicht erfolgreich übermittelt. Versuchen Sie in diesem Fall, Ihre Bewerbung nochmals zu übermitteln. Vergessen Sie bitte nicht, das Kästchen neben der ehrenwörtlichen Erklärung zu aktivieren. Sobald die Schaltfläche 'Bestätigen' erscheint, können Sie Ihre Bewerbung abschicken. 23) F: Was ist zu tun, wenn ich meine Registrierungsnummer verloren habe? 6

A: Wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular auf der Internetseite an die Dienststelle Praktika, um Ihre Registrierungsnummer erneut zu erhalten. 24) F: Muss ich mich an die Dienststelle Praktika wenden, um den Status meiner Bewerbung zu erfahren? A: Nein. Sie werden per E-Mail über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. 25) F: Kann ich meine Bewerbung im Nachhinein verändern? A: Bewerbungen werden in einem einzigen Schritt ausgefüllt und eingereicht und können im Nachhinein online nicht mehr verändert werden. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer ändert, müssen Sie die Dienststelle Praktika davon in Kenntnis setzen. 26) F: Kann mich die Dienststelle Praktika früher informieren, um notwendige Vorbereitungen zu treffen (Unterkunft, Einwilligung meiner Hochschule, Visumsantrag)? A: Nein. Das Auswahlverfahren kann erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist beginnen. Sobald die Dienstelle Praktika die endgültige Liste der vorausgewählten Bewerber erstellt hat, werden Sie per E-Mail darüber informiert, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Zu diesem Zeitpunkt kann die Dienststelle Praktika die vorausgewählten Bewerber bei den Vorbereitungen unterstützen. Online Bewerbung 27) F: Was muss ich bei der Online-Bewerbung beachten? A: Wenn beim Ausfüllen des Bewerbungsbogens 30 Minuten lang, (90 Minuten für den Bewerbungsbogen für ein Praktikum für Menschen mit Behinderungen) keine Eingabe erfolgt, werden die eingegebenen Daten gelöscht. Wir raten Ihnen daher, vor dem Ausfüllen des Bewerbungsbogens die Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und die häufig gestellten Fragen unter aufmerksam zu lesen. 28) F: Wo finde ich weitere Einzelheiten über Praktika und Zulassungsbedingungen? A: Die Interne Regelung über Praktika und Studienaufenthalte beim Generalsekretariat des Europäischen Parlaments gibt nähere Informationen 7

über Praktika und ist auf unserer Internetseite in allen offiziellen Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar. 29) F: Reicht eine Online-Bewerbung im ersten Schritt des Auswahlverfahrens aus? A: Ja. Wenn Sie ausgewählt werden, fordern wir Sie auf, eine ausgedruckte und unterzeichnete Version Ihres Bewerbungsbogens zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an uns zu schicken. 30) F: Steht der Bewerbungsbogen in allen Amtssprachen der Europäischen Union zur Verfügung? A: Nein. Der Bewerbungsbogen steht in den drei wichtigsten Arbeitssprachen der Institutionen der Europäischen Union zur Verfügung: in Englisch, Französisch und Deutsch. Sie können den Bewerbungsbogen jedoch in jeder Amtssprache der Europäischen Union ausfüllen. 31) F: Was ist unter Akademischer Grundausbildung zu verstehen? A: Unter Akademischer Grundausbildung wird die Ausbildung nach der allgemeinen Hochschulreife, welche einem ersten Hochschulabschluss vorausgeht, verstanden. Darunter fallen Abschlüsse nach dem ersten Studienabschnitt, wie zum Beispiel ein Bachelor-Abschluss, Licence (FR), Laurea triennale (IT), Licentiate (PL) und Ptychion (GR), oder ein Master- oder Magisterabschluss, der nach einer Studiendauer von vier oder fünf Jahren verliehen wird. WICHTIG: Sie erfüllen die Zulassungsbedingungen für ein Praktikum für Hochschulabsolventen nur, wenn Sie vor Ablauf der Bewerbungsfrist einen Hochschulabschluss nach einer mindestens dreijährigen Studiendauer besitzen. Ein Abschluss des ersten Studienabschnittes ist also Voraussetzung. Dieser ist mit einem Abschlusszeugnis zu bescheinigen. 32) F: Was ist unter Postgraduiertenstudiengängen zu verstehen? A: Postgraduiertenstudiengänge sind Studiengänge, die über den Abschluss des ersten Studienabschnittes hinausgehen und die einen ersten Hochschulabschluss voraussetzen. Hierbei kann es sich z. B. um einen Master- Abschluss handeln, der nach Abschluss eines ein- oder zweijährigen Studiums verliehen wird, ein Doktorat, usw. 33) F: Woher weiß ich, welche Dienststelle ich wählen soll? A: Sie können zwei Dienststellen in Ihrer bevorzugten Reihenfolge angeben, bei denen Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten; die von Ihnen gewählten 8

Dienststellen werden wahrscheinlich Ihrer Studienrichtung oder damit verwandten Gebieten entsprechen. 34) F: Wie kann ich mich um ein Praktikum in einem der Informationsbüros des Europäischen Parlaments bewerben? A: Wenn Sie sich um ein Praktikum in einem Informationsbüro des Europäischen Parlaments bewerben möchten, müssen Sie die Generaldirektion Kommunikation als eine Ihrer bevorzugten Dienststellen und eine Stadt, in der das Europäische Parlament ein Informationsbüro betreibt, als bevorzugten Einsatzort angeben. In diesem Fall müssen Sie die Landessprache des entsprechenden Staates sprechen. 35) F: Werden Wünsche bezüglich des Dienstortes berücksichtigt? A: Ja. Wir versuchen, die Wünsche der Bewerber bezüglich des bevorzugten Dienstortes zu berücksichtigen. Beachten Sie jedoch bitte, dass die Dienststellen des Europäischen Parlaments zum größten Teil in Brüssel und Luxemburg sind. 36) F: Kann ich mehrere Bewerbungen einreichen, um meine Chancen auf eine Auswahl zu erhöhen? A: Nein. Wenn wir mehr als eine Bewerbung für dieselbe Art von Praktikum von Ihnen erhalten, berücksichtigen wir nur die letzte. Ältere Versionen werden gelöscht. Einzelheiten zu den wichtigsten Aufgabenbereichen der jeweiligen Dienststellen sowie eine Beschreibung der wichtigsten Aktivitäten der Generaldirektion können Sie Ihrem Online-Bewerbungsformular für das Praktikum entnehmen (indem Sie auf i klicken) und auf der Internetseite des Europäischen Parlaments nachlesen: http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/00d7a6c2b2/secretariat.html. WICHTIG: Aufgrund der hohen Anzahl der Bewerbungen wird Ihre Bewerbung nur an die von Ihnen gewünschten Dienststellen weitergeleitet. 37) F: Was kann ich machen, wenn ich in meiner Bewerbung einen Fehler gemacht habe? A: Bewerben Sie sich bitte nochmals. Wenden Sie sich danach bitte per E-Mail an die Dienststelle Praktika und geben Sie die Registrierungsnummer der fehlerhaften Bewerbung an. Um alles Weitere werden wir uns kümmern. Wenn Sie sich nicht mit uns in Verbindung setzen, berücksichtigen wir nur die letzte Bewerbung und löschen ältere Versionen. 9

38) F: Wie oft kann ich mich für weitere Praktikumszeiträume bewerben? Gibt es eine Grenze? A: Nein. Wenn Sie in Zukunft an einem Praktikum beim Europäischen Parlament interessiert sind und weiterhin die Zulassungsbedingungen erfüllen, können Sie sich für jeden Praktikumszeitraum neu bewerben. Auswahlverfahren 39) F: Wie werden die Praktikanten ausgewählt? A: Die Praktikanten werden von den Dienststellen des EP ausgewählt, die für einen bestimmten Praktikumszeitraum Praktikanten einstellen wollen. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage des erforderlichen beruflichen Hintergrunds und unter Berücksichtigung der Aufgaben, die einem Praktikanten nach Maßgabe der in der jeweiligen Dienststelle geplanten Tätigkeiten zugewiesen werden sollen, sowie der Aufnahmekapazität während eines bestimmten Zeitraums. WICHTIG: Aufgrund der hohen Anzahl der Bewerbungen wird Ihre Bewerbung nur an die von Ihnen gewünschten Dienststellen weitergeleitet. 40) F: Aus welchen Schritten besteht das Auswahlverfahren? A: Die Kandidaten bewerben sich online innerhalb der vorgegebenen Frist. Die einzige zulässige Ausnahme gilt für Menschen mit Behinderungen, die keinen Zugriff auf das Online-Bewerbungsformular haben. In diesem Fall müssen Sie sich lediglich mit der Dienststelle Praktika über das Kontaktformular auf unserer Internetseite in Verbindung setzen, um das Formular im Word-Format zu erhalten, das Sie per E-Mail und/oder auf dem Postweg zustellen können. Nach Ablauf der Frist überprüft die Dienststelle Praktika die Zulässigkeit der Bewerbungen. Wenn Ihre Bewerbung nicht zulässig ist, wird Ihnen dies kurz nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail mitgeteilt. Unter Berücksichtigung eventueller Wünsche der Bewerber prüfen die Dienststellen der Generaldirektionen die zulässigen Bewerbungen. Zwei bis drei Monate vor Beginn des Praktikums werden die Bewerber über die Ergebnisse des Verfahrens informiert (Ablehnungen, Warteliste, vorausgewählte Bewerber). Vorausgewählte Bewerber werden dazu aufgefordert, ihre Bewerbung zu bestätigen und alle Unterlagen einschließlich einer ausgedruckten 10

und unterschriebenen Kopie ihres Bewerbungsbogens an die Dienststelle Praktika zu schicken. Sobald die Vorauswahl beendet ist und Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und zulässig sind, senden wir Ihnen ein Einladungsschreiben sowie weitere nützliche Informationen zu. Bewerber, die auf der Warteliste stehen, werden nicht nochmals kontaktiert, es sei denn, ausgewählte Bewerber lehnen das Angebot für ein Praktikum ab. Personen, die sich für das Praktikumsprogramm für Menschen mit Behinderungen bewerben und auf der Grundlage ihrer Verdienste und Qualifikationen ausgewählt werden, müssen zudem folgende Unterlagen bereitstellen: 1. ein Dokument zur Bescheinigung der Behinderung, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Bewerberland anerkannt ist; 2. ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular Angemessene Vorkehrungen ; 3. die Diagnose der Behinderung sowie eine Zusammenfassung der Krankengeschichte, die vom behandelnden Arzt in Englisch oder Französisch verfasst wurde. Diese Unterlagen sind in einem verschlossenen, als vertraulich gekennzeichneten Umschlag, zuzustellen. Alle Angaben zu Ihrer Behinderung werden streng vertraulich behandelt und nur von den Dienststellen des Europäischen Parlaments verarbeitet, die dafür zuständig sind, die möglichen angemessenen Vorkehrungen zu dem Zweck zu prüfen, spezielle Anpassungen am Arbeitsplatz vorzunehmen und Ihnen die Suche nach einer behindertengerechten Unterkunft, Beförderung und Hilfsdiensten zu erleichtern. 41) F: Ist es möglich zu erfahren, warum meine Bewerbung abgelehnt wurde? Werden die Ergebnisse der Bewerber aufgelistet? A: Nein. Diese Art von Liste wird nicht erstellt. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage ihrer Abschlüsse und Qualifikationen, um für die jeweiligen Bewerber ein auf ihr Profil abgestimmtes Praktikum ermitteln zu können. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der in der Bewerbung angegebenen Informationen. Weisen mehrere Bewerber die gleichen Verdienste auf, wird im Rahmen der begrenzt zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze bei der Auswahl darauf geachtet, dass Ausgewogenheit bei der geographischen Herkunft sowie zwischen Männern und Frauen gegeben ist. 11

42) F: Erhalte ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung, damit ich meine Chancen für das nächste Auswahlverfahren erhöhen kann? A: In Anbetracht der hohen Bewerberzahl (über 8 000 pro Verfahrensrunde) ist es uns nicht möglich, diesbezüglich Informationen bereitzustellen. Die Entscheidung, welche Bewerber die Anforderungen der Dienststelle am besten erfüllen, ist in jeder Verfahrensrunde von den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers abhängig und wird von der Art der Ausbildung, den Sprachkenntnissen, der Berufserfahrung und eventuell auch von der Staatsangehörigkeit bestimmt. Auch die besonderen Anforderungen der Dienststelle des Europäischen Parlaments, die derzeitigen oder zukünftig vorgesehenen Tätigkeiten sowie die Aufnahmekapazität in der Dienststelle spielen eine Rolle. 43) F: Kann meine Bewerbung, die an die zwei von mir gewünschten Dienststellen geschickt wird, auch an andere Dienststellen weitergeleitet werden? A: Nein. In Anbetracht der hohen Bewerberzahl (über 6 000 pro Verfahrensrunde) ist es uns nicht möglich, alle Bewerbungen an jede Stelle des Generalsekretariats des Europäischen Parlaments zu verschicken. Für die Auswahl müssen bestimmte Kriterien zu Grunde gelegt werden, darunter auch die zwei gewünschten Dienststellen, die der Bewerber in seiner Bewerbung angegeben hat. 44) F: Ich wurde auf eine Warteliste gesetzt. Wie stehen meine Chancen, eine Praktikumsstelle angeboten zu bekommen? A: Wenn der ausgewählte Bewerber das Praktikumsangebot annimmt, wird Ihre Bewerbung nicht weiter berücksichtigt. Andernfalls oder wenn der ausgewählte Bewerber das Praktikum nicht antritt oder das Praktikum nicht abschließen kann, werden die Bewerber, die sich auf der Warteliste befinden, herangezogen. Dabei werden die Bewerber mit den größten Verdiensten zuerst kontaktiert. 45) F: Was passiert, nachdem ich für ein Praktikum vorausgewählt wurde? A: Wenn Sie vorausgewählt wurden, senden wir Ihnen per E-Mail ein Praktikumsangebot zu. Sie haben genügend Zeit, um eine Entscheidung zu treffen, bevor Sie uns Ihre Antwort mitteilen. Wenn Sie zusätzliche Informationen über den Inhalt Ihres Praktikums und die Ihnen anvertrauten Aufgaben erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Praktikumsbetreuer unter der angegebenen Adresse. 46) F: Wann muss ich die Unterlagen abschicken? 12

A: Entscheiden Sie sich dafür, das Praktikumsangebot anzunehmen, werden Sie aufgefordert, die jeweiligen Unterlagen sowie eine datierte und unterzeichnete Kopie des Bewerbungsbogens einzureichen. Für Menschen mit Behinderungen, die sich für ein Praktikum im Europäischen Parlament bewerben, gestaltet sich das Verfahren ein wenig anders. Zusätzlich zu den Unterlagen und einer datierten und unterschriebenen ausgedruckten Kopie der Bewerbung sind die folgenden zusätzlichen Angaben zu machen, damit angemessene Vorkehrungen getroffen werden können: ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular Angemessene Vorkehrungen (Bitte beachten Sie, dass sich das Europäische Parlament nach besten Kräften und innerhalb angemessener Fristen (die von der mit diesen angemessenen Vorkehrungen betrauten Dienststelle ermittelt werden) darum bemühen wird, Ihre Anforderungen zu erfüllen. Das Ausfüllen des Antragsformulars ist jedoch keine Garantie dafür, dass allen geforderten Anpassungen statt gegeben wird). die Diagnose der Behinderung sowie eine Zusammenfassung der Krankengeschichte, die vom behandelnden Arzt in Englisch oder Französisch verfasst wurde. Diese Unterlagen sind in einem verschlossenen, als vertraulich gekennzeichneten Umschlag, zuzustellen. 47) F: Kann ich den Beginn meines Praktikums auf einen späteren Zeitpunkt verschieben? A: Sollte ein Bewerber das Praktikumsangebot (Schuman-Stipendium) ablehnen, muss er sich erneut bewerben. Die Bewerbung wird dann zusammen mit allen anderen für den entsprechenden Zeitraum vorliegenden Bewerbungen geprüft. Sind die Praktikumsdaten in Bezug auf vorgeschriebene Ausbildungspraktika zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht bekannt, setzen Sie sich bitte mit uns über das Kontaktformular auf unserer Internetseite in Verbindung. 48) F: Kann ich ein Praktikum, für das ich zugelassen wurde, in einen anderen Praktikumszeitraum verschieben? Mit anderen Worten: Kann ich, sofern ich zugelassen wurde, das Praktikum auch während eines späteren Praktikumszeitraums absolvieren? A: Leider ist es aus verwaltungstechnischen und finanziellen Gründen nicht möglich, ein Praktikum, für das Sie zugelassen wurden, auf einen späteren Zeitraum zu verschieben. Wenn Sie das Praktikumsangebot nicht annehmen können, wird das Praktikum einem anderen Bewerber angeboten, der sich auf der Warteliste befindet. 13

49) F: Werden die Ergebnisse des Auswahlverfahrens veröffentlicht? A: Nein. Die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden nicht veröffentlicht. Die Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden per E-Mail über die Ergebnisse des Auswahlverfahrens benachrichtigt. Einstellungsverfahren 50) F: Erhalte ich ein offizielles Einladungsschreiben? A: Ja. Sind Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und ist die Bewerbung zulässig, senden wir Ihnen ein offizielles Einladungsschreiben, eine von Ihnen zu unterzeichnende Praktikumsvereinbarung sowie weitere nützliche Informationen zu (z. B. bezüglich der Wohnungssuche oder Verwaltungsangelegenheiten). Das Einladungsschreiben geht Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg (im Fall eines Visumantrags) zu. Sie haben folglich keine Empfangsbestätigung zu unterzeichnen. 51) F: Müssen die Unterlagen in beglaubigter Kopie vorgelegt werden? A: Nein. Die Unterlagen müssen nur in einfacher Kopie vorgelegt werden. 52) F: Ich habe das Abschlusszeugnis meines Postgraduiertenstudiengangs noch nicht erhalten. Soll ich es zu einem späteren Zeitpunkt nachsenden? A: Nein. Das ist nicht nötig. Eine Kopie des Abschlusszeugnisses über die akademische Grundausbildung reicht aus. 53) F: Muss ich Zeugniskopien als Nachweis meiner Sprachkenntnisse vorlegen? A: Nein. Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse müssen nicht vorgelegt werden. 54) F: Ich wurde für ein Praktikum der Ausrichtung Journalismus ausgewählt und habe ein Abschlusszeugnis im Fach Journalismus. Muss ich auch veröffentlichte Texte als Nachweis über meine journalistischen Qualifikationen einreichen? 14

A: Nein. Wenn Sie einen Nachweis über eine journalistische Ausbildung besitzen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem Bewerberland anerkannt ist, reicht dieses Abschlusszeugnis als Nachweis über Ihre Berufserfahrung aus. 55) F: Müssen die Unterlagen übersetzt werden? A: In der Regel nicht. Wir akzeptieren alle Unterlagen, sofern sie in einer Amtssprache der EU verfasst sind. Die einzige Ausnahme bilden die Diagnose der Behinderung und die anderen sachdienlichen medizinischen Informationen zu der Behinderung (z. B. Medikamente, Kinesiotherapie), die wir von den Personen verlangen, die sich für das Praktikumsprogramm für Menschen mit Behinderungen bewerben. Diese Unterlagen sind in englischer, französischer oder deutscher Sprache abzufassen, um den Ärzten die Möglichkeit zu geben, die erforderlichen angemessenen Vorkehrungen für das Praktikum des jeweiligen Bewerbers kurzfristig ermitteln zu können. 56) F: Müssen die Unterlagen per Einschreiben verschickt werden? A: Grundsätzlich nicht, da es sich nur um Kopien handelt. 57) F: Erhalte ich eine Bestätigung der Dienststelle Praktika über den Erhalt der Unterlagen? A: Nein. Wenn die Dienstelle Praktika auf ein Problem hinsichtlich Ihrer Unterlagen trifft, setzen wir uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung. 58) F: Mir liegt der Bewerbungsbogen nicht mehr vor, und ich habe auch die E-Mail mit der Eingangsbestätigung nicht mehr. Ist es möglich, dass die Dienststelle Praktika mir die Unterlagen zusendet, damit ich sie unterzeichnen kann? A: Nein. Leider kann Ihnen die Dienststelle Praktika den Originalbewerbungsbogen nicht zusenden, da dieser in unserer Datenbank in anderer Form vorliegt. Es ist daher sehr wichtig, eine Kopie des Bewerbungsbogens, den Sie bei Eingang der Bewerbung erhalten haben, aufzubewahren. 59) F: Ich habe nach dem Einreichen meiner Bewerbung um ein Praktikum für Hochschulabsolventen geheiratet. Ist dieser Umstand von Bedeutung, wenn ich für das Praktikum ausgewählt werden sollte? 15

A: Ja. Nehmen Sie das Praktikum für Hochschulabsolventen an, müssen Sie die Dienststelle Praktika über jede Änderung Ihres Personenstands informieren (Heirat, Kinder). 60) F: Mein Wohnsitz hat sich nach dem Einreichen der Bewerbung geändert. Ist dieser Umstand von Bedeutung, wenn ich für das Praktikum ausgewählt werden sollte? A: Ja. Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Praktikumsangebot anzunehmen, teilen Sie der Dienststelle Praktika die Anschrift Ihres tatsächlichen Wohnsitzes mit. Der tatsächliche Wohnsitz am Ende des Praktikums muss gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Internen Regelung mit dem Wohnsitz zu Beginn des Praktikums identisch sein. Eine Änderung der Anschrift für den tatsächlichen Wohnsitz wird nach Dienstantritt des Praktikanten nicht berücksichtigt. 61) F: Wird zwischen mir und dem Europäischen Parlament ein Vertrag geschlossen? A: Sie müssen eine Praktikumsvereinbarung unterzeichnen. Wenn Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, muss Ihre Schule oder Hochschule die Vereinbarung ebenfalls unterzeichnen. 62) F: Kann mein Praktikum verlängert werden? Wenn ja, um welchen Zeitraum? A: Die Praktika für Hochschulabsolventen (allgemeine Ausrichtung oder Ausrichtung Journalismus) und die Programme für Menschen mit Behinderungen werden für einen Zeitraum von fünf Monaten gewährt und können nicht verlängert werden. Die Ausbildungspraktika dauern ein bis vier Monate und können in begründeten Ausnahmefällen um bis zu zwei Monate verlängert werden. Praktikum 63) F: Finden alle Praktika in Brüssel oder Luxemburg statt? A: Nein. Wenn Sie sich um ein Praktikum bewerben, können Sie zwischen verschiedenen Dienstorten wählen: Luxemburg, Brüssel, Straßburg oder einem Informationsbüro des Europäischen Parlaments in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. 16

Wenn Sie sich für ein Informationsbüro entscheiden, müssen Sie die Landessprache des entsprechenden Staates fließend sprechen. 64) F: Wie sind die Arbeitszeiten? A: Der Arbeitstag beginnt um 8.30 Uhr und endet um 17.30 Uhr, mit einer Stunde Mittagspause. Außer an Freitagen, die den Wochen der Parlamentssitzungen in Straßburg vorausgehen, endet die Arbeitszeit am Freitag um 13.00 Uhr ( kurze Freitage ). Bei Praktika im Bereich Kinderbetreuung sind Anpassungen der Arbeitszeit möglich. Ein Praktikum ist nicht mit dem Besuch von Studienveranstaltungen während der Arbeitszeiten vereinbar. 65) F: Kann ich ein Praktikum in Teilzeit absolvieren? A: Nein. Alle Bewerber, die für ein Praktikum ausgewählt werden, müssen in Vollzeit arbeiten. Eine Beschäftigung in Vollzeit umfasst beim Europäischen Parlament 37,5 Stunden wöchentlich. Bei Praktika im Bereich Kinderbetreuung sind Anpassungen der Arbeitszeit möglich. 66) F: Wer ist während meines Praktikums verantwortlich? A: Für den gesamten Praktikumszeitraum wird den Praktikanten ein Betreuer zugewiesen. 67) F: Ich würde gern mehr über die Aufgaben erfahren, die ich im Rahmen des Praktikumsprogramms wahrnehmen werde. An wen kann ich mich wenden? A: Wenn Sie mehr über die Aufgaben, die Ihnen im Rahmen Ihres Praktikums anvertraut werden, erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Praktikumsbetreuer unter der im Praktikumsangebot angegebenen E-Mail- Adresse. 68) F: Ist es möglich, mir die Namen und Adressen der anderen Praktikanten mitzuteilen, die ihr Praktikum zur selben Zeit wie ich absolvieren werden? A: Grundsätzlich dürfen wir die persönlichen Daten der anderen Praktikanten nicht weitergeben. Es ist jedoch möglich, sofern uns die Praktikanten ihr Einverständnis geben, ihre Kontaktdaten an andere Praktikanten und interessierte Stellen weiterzugeben. 17

69) F: Stellt das Europäische Parlament Unterkünfte zur Verfügung? A: Nein. Sie müssen selbst eine Unterkunft finden und die Miete zahlen. Auf Anfrage stellt die Auskunfts- und Beratungsstelle in Brüssel und Luxemburg eine Liste mit möglichen Unterkünften zur Verfügung. Praktikanten, die ihr Praktikum in Brüssel absolvieren, können auch folgende Internetseiten konsultieren: http://www.brusselsdestination.be oder www.etr-brussels.be. 70) F: Wo kann ich während meines Praktikums wohnen? Wie viel werde ich monatlich für die Unterkunft ausgeben müssen? A: Das ist abhängig von Ihrem Dienstort und der Art der Unterkunft. Praktikanten in Brüssel und Luxemburg können damit rechnen, ein eigenes Zimmer für monatlich 300 bis 600 Euro zu finden. Sie werden höchstwahrscheinlich auch eine Kaution hinterlegen müssen. Es kann sich für Praktikanten mit Behinderungen als sehr schwierig und teuer erweisen, eine zugängliche und/oder auf sie abgestimmte Unterkunft zu finden. Obwohl die verschiedenen Dienststellen des Europäischen Parlaments alles in ihrer Macht stehende tun werden, um Praktikanten mit Behinderungen bei der Suche nach einer Unterkunft zu unterstützen, können wir nicht garantieren, dass dies jederzeit möglich sein wird. Die Praktikanten müssen früh genug mit der Suche nach einer Unterkunft beginnen. Das Europäische Parlament kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn ein Praktikant keine geeignete Unterkunft am jeweiligen Einsatzort findet. 71) F: Gibt es im Europäischen Parlament eine Kleiderordnung? A: Es gibt keine besondere Kleiderordnung. Sie sollten dennoch darauf achten, ordentlich und sauber gekleidet zu sein. Männern wird empfohlen, mindestens einen Anzug für eine Dienstreise nach Straßburg mitzubringen. 72) F: Brauche ich ein Visum? A: Sind Sie nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates, benötigen Sie ein Visum für mehrfache Einreisen, damit Sie in das Land, in dem Ihr Praktikum stattfindet, einreisen können. Dies ist auch von Ihrem aktuellen Status und davon, ob Sie derzeit in Ihrem Heimatland oder im Ausland leben, abhängig. Bitte wenden Sie sich in dem Land, in dem Ihr gemeldeter Wohnsitz liegt, an die Botschaft oder an das Konsulat des betreffenden Landes (des Landes, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren werden). Sie können sich hierzu auch auf entsprechenden Internetseiten informieren. 73) F: Auf wie viele Tage Urlaub habe ich Anspruch? A: Praktikanten haben Anspruch auf zwei Tage Urlaub pro Monat des abgeleisteten Praktikums. Es können beispielsweise alle zehn Urlaubstage auf 18

einmal in Anspruch genommen werden, jedoch nur zum Ende des Praktikums und mit dem Einverständnis des Betreuers. 74) F: Was ist unter Sonderurlaub zu verstehen? A: Sonderurlaub bezieht sich auf den Antrag auf Beurlaubung eines Praktikanten, um einen Pflichtkurs zu besuchen oder Prüfungen abzulegen. Voraussetzung ist, dass die Lehranstalt einen Beleg ausstellt. Wird kein Sonderurlaub gewährt, kann der Praktikant eine vorübergehende Aussetzung seines Praktikums beantragen. Es können andere Arten von Sonderurlaub gewährt werden. 75) F: Was muss ich tun, wenn ich während meines Praktikums krank werde? A: Wenn Sie krank werden sollten, informieren Sie unverzüglich Ihren Betreuer. Bei Abwesenheit von mehr als drei Kalendertagen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. 76) F: Sieht das Praktikumsprogramm Dienstreisen vor? A: Die Praktikanten können während ihres Praktikums zu einem der üblichen Arbeitsorte des Europäischen Parlaments auf Dienstreise entsandt werden, um dort die parlamentarischen Arbeiten zu verfolgen. Finanzielle Aspekte 77) F: Ist man als Praktikant versichert? A: Ja. Das Europäische Parlament schließt eine Zusatzkrankenversicherung und eine Unfallversicherung für den Praktikanten ab und übernimmt alle Prämien für den Praktikanten. Auf Antrag des Praktikanten können auch Ehegatte und Kinder des Praktikanten durch das Europäische Parlament versichert werden. Die Prämien gehen in diesem Fall zulasten des Praktikanten. Die Zusatzkrankenversicherung deckt die Kosten ab, die durch notwendige medizinische Untersuchungen oder Notfall-Zahnbehandlungen entstehen und nicht von Ihrer primären Krankenversicherung erstattet werden. Alle Praktikanten verfügen zudem über Versicherungsschutz im Falle von Unfällen am und auf dem Weg zum Arbeitsplatz. 19

Das Europäische Parlament schließt keine Haftpflichtversicherung ab; daher liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung, sich für einen solchen Fall privat abzusichern. 78) F: Habe ich das Recht auf finanzielle Unterstützung bei einem Ausbildungspraktikum? A: 2013 lag dieser Betrag bei 300 EUR. Die Höhe der finanziellen Unterstützung kann durch den Berichtigungskoeffizienten des Landes beeinflusst werden, in dem das Praktikum absolviert wird. Für Praktikanten, die ihre Tätigkeiten außerhalb der Europäischen Union ausüben, beträgt der geltende Berichtigungskoeffizient 100 %. Die finanzielle Unterstützung wird jeweils am 15. des Monats in Euro ausgezahlt, sofern Sie kein Stipendium oder Einkommen aus beruflicher Tätigkeit von einer anderen externen Stelle beziehen. WICHTIG: Bezieht der Praktikant während seines Praktikums ein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit oder ein Stipendium von einer anderen Stelle, wird der der externen Zuwendung entsprechende Betrag von dem Betrag abgezogen, auf den er Anspruch hat. 79) F: Erstattet das Europäische Parlament die Kosten für die Reise zwischen meinem Wohnsitz und dem Ort, an dem ich mein Praktikum absolvieren werde? A: Die Praktikanten haben Anspruch auf eine Pauschalzahlung als Beitrag zu den verauslagten Kosten zu Beginn und am Ende ihres Praktikums für die Reise zwischen ihrem tatsächlichen Wohnsitz und dem Ort des Praktikums. Dieser Anspruch entsteht, wenn die Entfernung zwischen diesen beiden Orten mindestens 50 km beträgt. Die Kosten für die Reise zwischen dem tatsächlichen Wohnsitz (diese muss mit der im Einladungsschreiben angegebenen Adresse übereinstimmen) und dem Ort des Praktikums werden pauschal erstattet, wobei die Höhe der pauschalen Erstattung im Artikel 14 der Internen Regelung festgelegt ist. Die Zahlung für die Reise zum Dienstort erfolgt zum Beginn des Praktikums, diejenige für die Rückkehr am Ende des Praktikums. 80) F: Erstattet das Parlament auch die täglichen Anfahrtskosten zum Arbeitsplatz? A: Nein. Während des Praktikums anfallende Fahrtkosten werden vom Europäischen Parlament nicht übernommen. 81) F: Muss ich ein Bankkonto in dem Land einrichten, in dem ich mein Praktikum absolvieren werde? 20