Versicherungen im kirchlichen Bereich - Info-Blatt Stand Oktober 2015



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Transkript:

en im kirchlichen Bereich - Info-Blatt Stand Oktober 2015 1. Gesetzliche Unfallversicherung 1.1 a) Pfarrer/innen Körperschäden bei Dienstun- Bei Pfarrern/innen unverzügliche Meldung an den b) Kirchenbeamte fällen und Unfällen auf dem Evang. Oberkirchenrat, Stuttgart. direkten Weg von der Wohnung Alle Kirchenbeamten sind versichert beim zur Arbeitsstätte und zurück. - - - - - - - - Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg. Sachschäden (außer Kfz) für Auch hier Meldung über den mitgeführte persönliche Gegen- Evang. Oberkirchenrat, Stuttgart, stände (z. B. Kleidung). Postfach 10 13 42, 70012 Stuttgart. 1.2 Gesetzliche Unfall- Körperschäden bei Arbeits- und Mitarbeiter in Kindergärten sowie in der Diakonie und versicherung für Wegeunfällen (Haustür - Arbeits- - - - - - - - - Wohlfahrtspflege (Krankenpflegestationen, Nachbarandere Mitarbeitende stätte) aller angestellten und schaftshilfe, Dorfhelferinnen) sind versichert bei der (Angestellte sowie ehrenamtlich Mitarbeitenden in Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und ehrenamtlich oder den Kirchengemeinden, Wohlfahrtspflege, Bezirksverwaltung Karlsruhe: unentgeltlich tätige -bezirken und der Landeskirche. Postfach 21 02 37 Mitarbeitende) Sachschäden sind nicht abge- 76152 Karlsruhe deckt. Tel. 07 21 / 97 20-0 Der sschutz gilt auch für Fax 07 21 / 97 20-525. die ehrenamtlich Mitarbeitenden snummer s. jährliche Beitragsrechnung. in kirchlichen Vereinen und Werken (z. B. CVJM), wenn diese im Auftrag Alle anderen Mitarbeiter sind über den Sammelvertrag oder mit Einwilligung der Kirche der EKD versichert. arbeiten. Kundennummer für Angestellte 06/2050/4874 Kundennummer für Ehrenamtliche 06/2020/3351 Verwaltungsberufsgenossenschaft Bezirksverwaltung Ludwigsburg Postfach 10 44 71610 Ludwigsburg Tel. 0 71 41 / 9 19-0 (Fax 0 71 41 / 90 23 19) Unfallmeldungen online: www.vbg.de Kopien der Unfallmeldungen an den Evang. Oberkirchenrat (Referat 6.1) sowie an die zuständige MAV schicken. Seite 1 von 6

en im kirchlichen Bereich - Info-Blatt Stand Oktober 2015 2. Landeskirchliche Sammelversicherungen 2.1 Haftpflicht- Gesetzliche Haftpflicht der 5 Millionen pauschal - Schäden an Gegenständen Württ. Gemeindeversicherung a. G. versicherung Kirchengemeinden, Bezirke und für Personenschäden ständen in fremden Haus- Postfach 10 60 44 der Landeskirche und haltungen, die durch zu 70164 Stuttgart (z. B. aufgrund von Räum- und Sachschäden Alten-, Familien- und Dorfhilfe Tel. 07 11 / 16 95-0 Streupflicht, außerdem in beauftragte Person verursacht snummer 50 670 900/000 bestimmtem Umfang Ersatz von werden. Mietsachschäden). Vermögensschäden Höchstentschädigung: Schadensmeldungen an Ecclesia, 32754 Detmold Ersatz von Drittschäden, 200.000 110.000 je Ereignis. s. Nr. 2.6 einschließlich Abwehr Selbstbeteiligung: unberechtigter Ansprüche von Dritten. Einzelne Risiken 10 %, mindestens 25. z. T. begrenzt - Sachschäden von Mitar- Ausnahme: Außerdem sind versichert beitern untereinander, die Haftpflichtversicherung für das Evang. Jugendwerk rechtsfähige evangelische sie sich in Ausübung ihrer (s. 3.2) Krankenpflegefördervereine, dienstlichen Verrichtung die ausschließlich Diakonie- und gegenseitig zufügen, sofern Sozialstationen unterstützen. Schaden mehr als 20. Höchstentschädigung: 5.200 je Ereignis. - Schäden an fremden Fahrzeugen beim Be- und Entladen (ausgeschlossen Inhalt und Ladung). - Schlüsselverlust zu fremden Schließanlagen. Höchstersatzleistung je Schaden: 25.000. Selbstbeteiligung: 10 %, mindestens 50, höchstens 500. Seite 2 von 6

en im kirchlichen Bereich - Info-Blatt Stand Oktober 2015 2.2 Umwelthaftpflicht- Haftpflichtschäden wegen 3 Millionen pauschal Keine Eigenbeteiligung Württ. Gemeindeversicherung a. G., s. o., versicherung Personen- und Sachschäden durch snummer 50 670 900/000 Umwelteinwirkungen von sämtlichen und Anlagen für gewässerschädliche Schadensmeldungen an Ecclesia Stoffe. s. Nr. 2.6 Umweltschadens- Gesetzliche Pflicht öffentl.-rechtl. 3 Millionen pauschal 1.000 versicherung Inhalts (Umweltschadengesetz zur Sanierung von Umweltschäden. 2.3 Unfallversicherung Körperschäden und Brillen- 26.000 bei Invalidität schäden bei Unfällen von 2.600 im Todesfall Besuchern / Teilnehmern 1.100 zusätzliche aller kirchlichen Veranstaltungen. Heilkosten - - - - Württ. Gemeindeversicherung a. G., s. o., In bestimmtem Umfang auch 6.000 Bergungs- snummer 50 670 900/026 Wegeunfälle. kosten 45 Brillen- Schadensmeldungen an Ecclesia schäden s. Nr. 2.6 2.4 Vermögensschaden- Eigen- und Drittschäden durch 250.000 ; 750 ERGO AG haftpflichtversicherung fahrlässige Handlungen und Deckungssumme Organe snummer HV-HA 6317 004.6 wissentliche Pflichtverletzungen bei und leitende Mitarbeitende Schadensmeldungen an Verwaltungstätigkeiten 3.000.000. 5.000 Evang. Oberkirchenrat Stuttgart Bauvorhaben sind mitversichert, unabhängig von der Bausumme. 2.5 Vertrauensschaden- Vorsätzliche Schädigungen Hermes-Kreditversicherung-AG Hamburg versicherung der snehmer (Kirche) 250.000 25.000 snummer VSV 3203286 durch ihre Mitarbeitenden Schadensmeldungen an (z. B. Unterschlagung oder Evang. Oberkirchenrat, Stuttgart PC-Missbrauch). Aber: Regressmöglichkeit der bei Mitarbeiter/in. Seite 3 von 6

en im kirchlichen Bereich - Info-Blatt Stand Oktober 2015 2.6 Gebäude- u. Inven- Schäden an Gebäuden und mit den Versichert ist der Neu- 0 bei Brandschäden; Schadensmeldungen und Meldungen über tarversicherung Gebäuden verbundenem Zubehör wert des Gebäudes. 2.000 bei Sturm- und Wertveränderungen durch Zu- und Abgänge an (Feuer-, Elementar-, sowie bewegliches Inventar Überspannungsschäden Hagelschäden; Leitungswasser- und durch Brand, Blitz (auch Über- durch Blitzschlag - 2.550 bei Hochwasser, Ecclesia sdienst GmbH Einbruchdiebstahl- spannungsschäden durch Blitz- Sublimit* 80.000 Überschwemmung, Postfach versicherung) schlag), Verpuffung, Explosion, Gebäudebeschädigung Schneedruck, Lawinen, 32754 Detmold Sturm, Hagel, Hochwasser, durch unbefugte Dritte - Erdrutsch, Erdfall; Tel. 0 52 31 /603-0, Fax 0 5 231 / 603-197 Überschwemmung, Schneedruck, Sublimit* 13.000 5.100 bei Erdbeben; snummer 50 033 511/461 Lawinen, Bergsturz und Erdrutsch, Schäden an Ableitungs- 1.000 bei Gebäude- 50 033 698/229 Einbruchdiebstahl, rohren außerhalb des Leitungswasserschäden; Notfalltelefon der Ecclesia für dringende Gebäudebeschädigungen durch versicherten Gebäudes Schadensangelegenheiten außerhalb der Bürozeit unbefugte Dritte nach Einbruch auf dem s- Für das Inventar besteht (auch am Wochenende): 0171 / 339 2974 (auch Versuch), Leitungswasser grundstück soweit diese bei Sturm- und Hagel- (Frisch- und Abwasser), Rohre der Entsorgung schäden sowie Leitungs- Wasserdampf, Frost, sonstige versicherter Gebäude wasserschäden Versicherer: SV Sparkassenversicherung AG Bruchschäden sowie Schäden an oder Anlagen dienen - keine Eigenbeteiligung. Ableitungsrohren der Wasserver- Entschädigungsgrenze: sorgung auf dem s- 11.000 je Schadenfall Einbruchdiebstahl für grundstück. Schäden am Inventar 500. Bargeld ist nur versichert, soweit es verschlossen aufbewahrt wird und Sicherheit gegen die Wegnahme des Behältnisses besteht (z.b. verschlossene Kassette Bargeld 2.500 ; im verschlossenen Schreibtisch). Bargeld im gepanzerten Geldschrank, Kult-, Kunst- und Wertgegenstände mehrwandigen Stahlwandu. U. auch bei einfachem Diebstahl schrank (Mindestgewicht versichert. Einfacher Diebstahl 300 kg) oder bei Geschäftsfahrrädern und eingemauerten Stahlwanddienstlich benutzten Mitarbeiter- schrank mit mehrwan- Fahrrädern. diger Tür: 20.000 Vandalismusschäden sind mitver- Fahrräder: 600. sichert, wenn Tatbestände für Restaurationskosten: einen Einbruch vorliegen. 11.000. Beraubung innerhalb des Graffitischäden an Gebäuden sind sortes: mit einer Höchstentschädigung von 30.000. 5.200 je Schadensfall mitversichert Auf Transportwegen: (Eigenbeteiligung 500 ). 11.000 (nur 1 Transport). Vordrucke für Schadensmeldungen an die Ecclesia können Sie im Dienstleistungsportal der Landeskirche unter www.service.elk-wue.de bei den Arbeitshilfen in der Rubrik swesen herunterladen. Seite 4 von 6

en im kirchlichen Bereich - Info-Blatt Stand Oktober 2015 noch 2.6 Gebäude-und Inventarversicherung Sachschäden durch Terrorakte: * = Höchstgrenze / Jahr für alle Schadensfälle dieser Art (Feuer-, Elementar-, bis zu 25 Mio. versichert, außer im Gesamtvertrag. Leitungswasser- u. Kontaminationsschäden durch Weitere Höchstgrenzen für verschiedene Risiken Einbruchdiebstahl- chem. u. biolog. Substanzen sowie (z. B. Kultgegenstände, Schaukästen, Vitrinen, versicherung) Ausfall von Versorgungsleitungen. Gebäudezubehör einschließlich Photovoltaikanlagen, Türschlossänderungen nach Einbruchdiebstahl, usw.). Das Inventar von Pfarrwohnungen ist über die Sammelversicherung nicht versichert, den Stelleninhaber/innen wird der Abschluss einer Hausratversicherung empfohlen. Für offene Kirchen bietet die Ecclesia eine zusätzliche an, bei der auch der einfache Diebstahl und Vandalismusschäden (ohne Einbruch) versichert sind. 2.7 Dienstreisefahr- Schäden an Fahrzeugen von Schadensmeldung innerhalb einer Woche an zeugversicherung angestellten und ehrenamtlichen Keine Begrenzung 750 Vollkasko Ecclesia-Vers., snummer 20 800 164/655; Mitarbeitern bei Dienstfahrten Adresse siehe Nr. 2.6. (keine Wegeunfälle - außer wenn Nicht versichert sind 150 Teilkasko Bei Dekanen, Pfarrern und anderen landeskirchlichen Fahrzeug noch für Dienstfahrt Lieferwägen mit einer Mitarbeitern direkt an Oberkirchenrat. gebraucht wird). Nutzlast von mehr als Soweit keine grobe Fahrlässig- Drittschäden bei Kfz-Unfällen sind einer Tonne. keit vorliegt, übernimmt Vor der Reparatur größerer Schäden oder älterer Fahrüber die Kfz-Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber diese zeuge: telefonische Klärung mit des Kfz-Halters abzuwickeln. Eigenbeteiligung. wegen Besichtigung durch Sachverständigen. Eine eventuelle Mehrprämie Bei Pfarrer/innen ist die durch Rückstufung im Schadensfall Landeskirche Arbeitgeberin ersetzt (seit 2013) landeskirchliche beim OKR beantragen. Schadenfreiheitsrabatt-Verlust-Versich. für einen Zeitraum von 5 Jahren. Zusätzlich unbegrenzte Haftpflichtdeckung (bei Personenschäden 8 Mio. ). Landwirtschaftliche Zugmaschinen, Bei Kfz-Schäden von Ehrenamtlichen im Bereich der Jugendarbeit bitte die Fahrzeug-Vollversicherung des EJW in Anspruch nehmen, wenn es sich um Gruppen handelt, für Sie an das EJW die Beitragsumlage zahlen. Bei dieser beträgt die Eigenbeteiligung nur 325. LKW, sowie deren Anhänger: versichert, wenn im Interesse der Kirchengemeinde eingesetzt und kostenlos zur Verfügung gestellt. Seite 5 von 6

3. Sonstige en en im kirchlichen Bereich - Info-Blatt Stand Oktober 2015 Unfallkasse Baden-Württemberg 3.1 Unfallversicherung Unfälle der in den Kindertages- 70324 Stuttgart Kindertages- einrichtungen angemeldeten - - - - Tel. 0711 / 93 21-0 einrichtungen Kinder. ohne snummer Kinder unter 3 Jahren: versichert, Vordrucke für Schadensmeldungen s. wenn Betriebserlaubnis vorliegt. www.uk-bw.de Link Unfallanzeigen 3.2 Haftpflicht-, Haftpflicht- und Unfallversich.schutz Schadensmeldungen - Vordrucke und Anfragen Unfall- und Fahrzeug- sowie Fahrzeugvollversicherung Info-Blatt Jugendwerk (auch Info-Blätter erhältlich) an das vollversicherung des für alle Kreise, Gruppen und Dieses kann unter Evang. Jugendwerk in Württemberg Evang. Jugendwerks Vereine, die dem Ev. Jugendwerk der Internetadresse Postfach 80 03 27 in Württ. angeschlossen sind und heruntergeladen werden. 70503 Stuttgart für die sbeiträge Tel. 0711 / 97 81-0 bezahlt sind. Fax 0711 / 97 81-30 Die Sammelversicherungen der www.ejwue.de/versicherungen Landeskirche (Nr. 2.1 und 2.3) treten bei diesem Personenkreis nur ergänzend ein. 4. Weitere smöglichkeiten Alle oben nicht genannten en müssen bei Bedarf die Kirchengemeinden und -bezirke selbst einzeln abschließen. Für eine Reihe von en (z. B. Ausstellungsversicherung, Glasversicherung, Elektronikversicherung, Schlüsselversicherung, Bauleistungsversicherung) hat die EKD oder die Evang. Landeskirche Württemberg mit strägern Rahmenverträge abgeschlossen, die den Kirchengemeinden und -bezirken smöglichkeiten zu günstigen Konditionen anbieten. Die Bedingungen können Sie erfragen, soweit diese nicht aus dem samtsblatt (siehe unten Nr. 5) ersichtlich sind: beim Ecclesia-sdienst GmbH, Postfach, 32754 Detmold, 05231/603-0, info@ecclesia.de. Vor dem Abschluss von Einzelverträgen bei örtlichen smaklern empfiehlt sich daher die Kontaktaufnahme mit dem Ecclesia-sdienst. - s. auch www.ecclesia.de. 5. Weitere Informationen Sehr hilfreich ist die Broschüre "Informationen zum sschutz". Diese ging an alle Pfarrämter mit Rundschreiben OKR vom 16. Sept. 2013 (AZ 13.09 Nr. 53/6.1). Download: https://www.service.elk-wue.de/oberkirchenrat/dienst-und-arbeitsrecht/dienstrecht/versicherungswesen.html. Die Broschüre in gedruckter Form ist noch in kleinerer Zahl erhältlich beim OKR (Frau Kaiser-Torolsan, s.u.) oder direkt bei der Ecclesia. Detaillierte Informationen, auch zu Rechts- und Haftungsfragen, finden Sie auch im Beiblatt Nr. 3 zum Amtsblatt Bd. 55 vom 31.12.1993; vieles ist inzwischen allerdings veraltet. Zuständig beim Oberkirchenrat für sfragen ist Frau Kaiser-Torolsan ( 07 11/21 49-3 75, Fax 21 49-93 75, beate.kaiser-torolsan@elk-wue.de). Stand Oktober 2015 Kirchliche Verwaltungsstelle Esslingen (Fortschreibung; zuvor Kirchliche Verwaltungsstelle Ludwigsburg) Ohne Gewähr Seite 6 von 6