Weiterbildung im Vertrieb Einführung in die Arbeitsgruppe 2



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AGV-Personalleitertagung Außendienst 28. September 2011 in Dresden 8. November 2011 in Nürburg Weiterbildung im Vertrieb Einführung in die Arbeitsgruppe 2 Dr. Katharina Höhn Thomas Krämer

Das Interesse der Politik / des Verbraucherschutzes In Deutschland Ministerin Aigner regt an, ein System der regelmäßigen Weiterbildung zu entwickeln, damit die Fach- und Beratungskompetenz aller Vermittler aktuell bleibt, aufgefrischt und weiterentwickelt wird. In Europa erste Überlegungen zur Revision der Vermittlerrichtlinie (IMD2) Die Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass Vermittler an angemessenen Programmen zur Weiterbildung teilnehmen, damit ihr Fachwissen, ihre beruflichen Fertigkeiten und berufsethischen Grundsätze auf einem hinreichend hohen Niveau bleiben. Über Sanktionen/Ordnungsstrafen bei Nicht-Einhaltung wird nachgedacht.

Die durchdachten Optionen Option 1 Branchenweit einheitliche Dokumentation der Weiterbildungsaktivitäten der VU für Vermittler Option 2 a Zertifizierung der Vermittler- Weiterbildungssysteme der VU, anderer Bildungsanbieter Option 2 b Zusätzlich zu 2 a Einführung eines Bildungspasses zur Dokumentation von Weiterbildungsmaßnahmen Vorteil Dokumentiert die bestehenden Aktivitäten nach einheitlichem Muster Einfachste Umsetzung Verständigung der Branche auf Standards für die Vermittler- Weiterbildung Überschaubare Kosten Dokumentation der Weiterbildung für jeden Vermittler Individueller Nachweis der Weiterbildung gegenüber Kunden Hohes Maß an Transparenz und Glaubwürdigkeit überschaubare Kosten Umsetzung über BWV Verband möglich Nachteil Eignet sich nicht für alle Vertriebswege Kein Vorteil für Vermittler in der Darstellung gegenüber Kunden Administrativer Aufwand Kein Vorteil für Vermittler in der Darstellung gegenüber den Kunden Administrativer Aufwand erhöht gegenüber Option 2 a Option 3 Teilnahme an regelmäßigen überbetrieblichen Prüfungen und Eintragung in Bildungspass Hohes Maß an Transparenz und Glaubwürdigkeit zu Weiterbildungsinhalten (z.b. gesetzlichen Neuerungen) Individueller Nachweis der Rezertifizierung gegenüber Kunden Hoher Aufwand und Kosten Zusätzliche Prüfungen stellen eine erhebliche Hürde für Vermittler dar

Das Weiterbildungssystem der freien Berufe als Blaupause? Aktuare Anwälte Ärzte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Ein vom Anspruch her vergleichbares oder besseres System für Versicherungsvermittler ist gut für unseren Berufsstand.

Der Projektauftrag / Ziele Die Branche kann gegenüber Politik, Aufsicht und Verbraucherschutz glaubhaft darstellen, dass Versicherungsvermittler sich regelmäßig weiterbilden. Jeder Vermittler kann gegenüber seinen Kunden regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Es soll ein angemessenes Verfahren für Nichtbefolgung entwickelt werden ( Sanktion ). Das Weiterbildungssystem hält dem Vergleich mit dem renommierter Berufsstände stand. Das Projekt begründet sich auf einem breiten Konsens der Versicherungsunternehmen sowie der Vermittlerverbände.

Erwerb von Weiterbildungspunkten 250 Weiterbildungspunkte in 5 Jahren 45 Minuten Lernen = 1 Weiterbildungspunkt = 37,5 h pro Jahr = 4 5 Tage WB pro Jahr

Weiterbildungspass Weiterbildungspass in Scheckkartenformat Erhalt bei Nachweis der Basisqualifikation (Sachkundeprüfung, gleichgestellte oder höherwertige Abschlüsse) Bei alten Hasen ohne Qualifikationsnachweis nach Erreichen von ca. 100 Weiterbildungspunkten BWV-Zertifikat nach Erreichen von 250 Weiterbildungspunkten

Weiterbildungskonto Zugriffsmöglichkeiten Der Vermittler kann sein Weiterbildungskonto einsehen und ausdrucken Stammdaten aktualisieren NICHT die Weiterbildungsdaten ändern Der Bildungsdienstleister trägt die Weiterbildungsdaten ein es werden Schnittstellen eingerichtet

Institutionelle Verankerung Aufsichtsgremium Regelmäßige Weiterbildung der Versicherungsvermittler Repräsentanten des Gemeinschaftsausschusses (GDV, AGV, BVK, VDVM, VGA), BWV und ver.di Aufgaben» Monitoring des Projektfortschritts» Sicherstellung einer breiten Beteiligung der Vermittler» Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt» Dialog mit dem politischen Beirat» Initiierung von Weiterentwicklungen des Projekts Politischer Beirat Repräsentanten der Ministerien und Behörden (BMELV, BMWi, Bafin etc.) Ziel: Information der interessierten Öffentlichkeit und Politik

Projektplan, aktualisiert 9.6. Arbeitsgruppe 6.7. Steuerungsgruppe 14.7. UAG 26.9. Arbeitsgruppe 9.9. 20.9. Steuerungsgruppe 5.9. UAG xx Steuerungsgruppe 05.04. GA 16.04. Präsidium Arbeitspaket I - AG konstituieren - Konzeptentwurf - Einbinden Interessengruppen 14.07. Präsidium Arbeitspaket II - Beschlussvorlage Präsidium - Implementierungskonzept - Abstimmung Kommunikation Richtung Politik - Kommunikationskonzept extern (Einbindung in andere GDV- Kampagnen) - Umsetzung interne Kommunikation 13.10. Präsidium 31.10. GDV VA Arbeitspaket III - Vorbereitung der Implementierung - Umsetzung Kommunikationskonzept 17.11. Pressekonferenz der Verbände GA Präsidium erteilt BWV Projektauftrag Präsidium entscheidet über Konzeptentwurf Präsidium entscheidet über Konzept Vertriebsausschuss wird informiert Konzept wird vorgestellt Vertriebsausschuss wird mittels schriftl. RM-Verfahren informiert Konstituierung Aufsichtsgremium

Zielgruppe Im Vermittlerregister registrierte Personen Angestellte Versicherungsvermittler (über MTV) Jeder vermittelnd/beratend Tätige, unabhängig von seinem Status, insbesondere Mitarbeiter/Vermittler der gebundenen und ungebundenen Vermittler Mitarbeiter von Verbraucherzentralen

Vergabe von WB-Punkten Inhalte der WB Dauer der WB Kompetenznachweis Anzahl UE Ohne Kompetenznachweis = Anz. UE Muss-Weiterbildung Fachkompetenz mindestens 150 Punkte 1 UE = 45 Min. Kompetenznachweis durch öffentlich-rechtliche oder anerk. überbetriebliche Prüfung = Anz. UE + 10 % Kann-Weiterbildung Methoden-, Sozial-, Personalkompetenz höchstens 100 Punkte Bei Bedarf können 250 Punkte in Fachkompetenz gesammelt werden.

Katalog der bepunktbaren Weiterbildungen A) Interne Bildungs- Maßnahmen B) Externe Bildungs- Maßnahmen C) Fachliche Info- Veranstaltungen / Fachveranstaltungen D) Gemessenes Lernen mit Medien E) Lernen in der Arbeitssituation Seminare/Kurse/ Workshop/Tests Seminare/Kurse/ Workshop/Tests Fachvorträge Selbstlernprogramme Planmäßige WB durch Job Rotation, Austauschprogramme Berufsbegleitende Lehrgänge Berufsbegleitende Lehrgänge Fachmessen Fernunterricht, Internet, Webinare Strukturierte Unterweisung am Arbeitsplatz Coaching Coaching Fachtagungen / Symposien Öffentlich-rechtliche und anerkannte überbetriebliche Abschlüsse. Computergestütztes Lernen Hospitationen WB-Punkte werden nur für vorausgeplante, organisierte Maßnahmen vergeben. Das gilt insb. für die Sektoren C E; die Maßnahmen müssen Qualitätsmerkmale aufweisen

Eintragungsberechtigte Institutionen mit Schnittstelle für automatisiertes Verfahren* Bildungsdienstleister extern Vertrag + Vereinbarung Q-Standards + Standards Eintragung Bildungsabteilungen der Branche Vertrag + Vereinbarung Q-Merkmale + Standards Eintragung WB-Portal trägt Maßnahmen ein führt Verzeichnis eintragungsberechtigter Institutionen pflegt Portal führt QS durch lt. Vertrag * Institutionen, die Weiterbildung als Kerngeschäft betreiben und in hohem Umfang Bildungsmaßnahmen für Vermittler durchführen = Bildungsdienstleister

Eintragung von WB-Punkten* Institution, die WB-Maßnahme durchführt Prüfung der WB-Maßnahme (Inhalte) u. bei Bedarf Seriösität der Institution TN-Bestätigung an Vermittler Versicherungsvermittler reicht TN-Bestätigung ein WB-Portal trägt Maßnahme ein * Institutionen, die Weiterbildung nicht als Kerngeschäft betreiben und/oder nur unregelmäßig Maßnahmen für Vermittler durchführen.

Qualitätsmerkmale für Bildungsdienstleister (VU) Aspekt Inhalte 1. Dokumentation der WB-Maßnahmen Ziele Inhalte Dauer Agenda / Ablaufplan Handout für TN und Referenten 2. Qualität der Ausbilder / Referenten Pädagogische / didaktische Kompetenz Fachkompetenz Mitarbeitergespräch mit Beurteilungssystem Regelmäßige QS der Referenten 3. Systematische Bedarfserhebung Bei den Teilnehmern Bei den Auftraggebern 4. Systematische Auswertung der Maßnahmen 5. Systematisches Feedback mit Dokumentation der Teilnehmer nach Maßnahmen der Auftraggeber Voraussetzung schaffen für Nachhaltigkeit Dokumentation der Lernerfolgskontrolle 6. Regelmäßige Aktualisierung Instrumente Handout Maßnahmeninhalte Kompetenz der Durchführenden

Technische Umsetzung A) Zugang für VU bzw. internen Bildungsdienstleister Einsicht in WB-Kto ( Zustimmung Betriebsrat???) Eintragen von Weiterbildungen Über Branchennetz (TGIC) mit Schnittstellen-Tool BWV zu Seminarverwaltungsprogrammen der VU Branchennetz (Trusted German Insurance Cloud) VIS npa oder Postident oder Matrikelnr. + PIN + SMS-TAN auf Handy B) Zugang für Vermittler Eingabe von Stammdaten Abrufen von WB-Konto Über npa oder direkten VU-Zugang ( Maschine Maschine ) C) Zugang für externe Bildungsdienstleister Eingabe von Weiterbildungen Zugang über npa oder Postidentverfahren Makler- Portal WB- Portal

Möglichkeiten der Durchsetzung Ansatz Aufnahme in die Verhaltenskodizes der Verbände (GDV / Vermittlerverbände) Empfehlung des GDV an die Mitgliedsunternehmen: Stand der Überlegungen GDV: VDVM: BVK: Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten; Absatz 8: Hoher Stellenwert der Vermittlerqualifikation Code of Conduct Unsere Berufsregeln; Absatz 1a) Allgemeine Berufspflichten GDV wird Formulierungsvorschläge im Rahmen des Gemeinschaftsausschusses einbringen und abstimmen. Verankerung in Agenturverträgen Bestandteil von Zielvereinbarungen Kriterium in Stellenausschreibungen Tarifvertragliche Berücksichtigung für angestellte Mitarbeiter im Vertrieb AVAD-Meldung Prämienermäßigung bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Verdi-Verantwortliche sind über Projekt informiert und unterstützen grundsätzlich die TV-Einbindung; Umsetzung im Rahmen der vorgesehenen TV-Verhandlungen Option wird von AG und Steuerungsgruppe nicht unterstützt. Option wird von Steuerungsgruppe nicht unterstützt.

Leitfragen für die Arbeitsgruppe Was müssen wir tun, damit das Ziel Imageverbesserung Vertrieb durch das Weiterbildungsprojekt verwirklicht wird? Worauf müssen wir achten, wenn wir unsere Glaubwürdigkeit gegenüber der Politik herausstellen? Wie können wir Vermittlern die Teilnahme an dem Projekt schmackhaft machen? Wie lässt sich die regelmäßige Weiterbildung in allen Zielgruppen durchsetzen?

Leitfragen für die Arbeitsgruppe Wie läßt sich die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung vertraglich regeln? Wie bilden sich die zulässigen Bildungsarten in den Unternehmen ab? Welche Weiterbildungsprofile sind in unterschiedlichen Vertriebswegen denkbar? Welchen Support erwartet die Branche von der DVA bei der regelmäßigen Weiterbildung? Welche IT-Maßnahmen sind in den Unternehmen anzustoßen?