EU als Nikolaus? Neue Zuschüsse für Unternehmen von SAB & Co.
Auswahl an Fördermöglichkeiten Agenda 1. Aktueller Stand 2. Gründungsberatung 3. Coaching/ Beratung 4. Weiterbildungsscheck 5. Technologiegründerstipendium 6. Innovationsassistent 7. Messeförderung 8. Markteinführung innovativer Produkte 9. E-Business 09.12.2014 avalia GmbH & Co. KG - Roland Nette 2
1. Aktueller Stand ESF- Richtlinie Berufliche Bildung vom 12.08.2014 Mittelstandsrichtlinie vom 21.08.2014 veröffentlicht ESF-Richtlinie Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft vom 22.08.2014 Freigabe durch Brüssel offiziell mit Übergabe am 28.11.2014. Förderinstitutionen können nun Antragsformulare vorbereiten. Achtung auslaufen der Förderrichtlinien für das Gründercoaching Deutschland 30.04.2015 und die Bafa - Beratungs- und Schulungsförderung zum 31.12.2014. 3
2. Gründungsberatung Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Existenzgründung Pauschale in Höhe von 400 EUR pro Tagewerk, bei Unternehmensnachfolgen 500 EUR pro Tagewerk - (mind. 2 max. 10 Tagewerke) Voraussetzung:» Unternehmen darf noch nicht gegründet sein (Nebengewerbe darf bereits bestehen)» Vorlage eines schlüssigen Gründungskonzeptes (kein Unternehmenskonzept)» Ausschluß Wirtschaftsberatender Berufe 4
3. Beratung/ Coaching Zuschuss zu Beratungshonorar von 40% 50 % (ehemals Intensivberatung) Beratungen zu Unternehmensführung - Mind. 5 TW Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:» KMU (weniger als 250 MA; Umsatz 50 Mio. ; Jahresbilanzsumme 43 Mio. )» Unternehmen jünger als 2 Jahre vorab Nutzung GCD» Beraterhonorare über 900 je TW ausgeschlossen (Bemessungsgrundlage 700 )» Innerhalb eines Jahres max.. 16 T Beratungsleistung; Außenwirtschaft und Unternehmensnachfolge 20 T. 5
4. Weiterbildungsscheck Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung Antragstellung: Unternehmen bis zu 70 Prozent Zuschuss der förderfähigen Ausgaben, regulär 50 Prozent Zuschuss Mindestzuschuss 700 (netto) Anmeldung nach Antragseingangsbestätigung möglich Beginn erst nach Zuwendungsbescheid Keine Förderung der Umsatzsteuer Weiterbildungsscheck individuell noch keine Förderkonditionen bekannt. 6
5. Technologiegründerstipendium Unterstützung von Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft nicht rückzahlbarer Zuschuss Studierende 1000 pro Monat (angehoben um 200 ) Absolventinnen/Absolventen mit Hochschulabschluss 2500 pro Monat (angehoben um 500 ) Promovierte Gründer 3000 pro Monat (angehoben um 500 ) Der Hochschulabschluss darf bei Antragstellung nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. 7
6. Innovationsassistent Zuschuss von 50 % der Personalkosten für: die Beschäftigung von Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen, Fachschulen mit Fachbereich Technik und Berufsakademien sowie von an Forschungseinrichtungen tätigen jungen Wissenschaftlern in kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat Sachsen. die Beschäftigung von Forschern und Ingenieuren mit Hochschulabschluss und wenigstens fünf Jahren einschlägiger Berufserfahrung, die zuvor in einer Forschungseinrichtung beschäftigt waren, in kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat Sachsen. Maximal 2 Personen pro Unternehmen 8
7. Messeförderung Nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Teilnahme an Messen/Symposien und Produktpräsentation Auslandsmessen (Pauschal 5000 ) und internationalen Messen in Deutschland (Pauschal 4000 ) Produktpräsentationen (Anteilsfinanzierung von 50 % bis maximal 25 T ) Symposien im Ausland (3000 ) und im Inland (2000 ) Erstellung von Machbarkeitsstudien (Anteilsfinanzierung von 50 % bis maximal 75 T ) Erstellung von Produktpräsentationen (Anteilsfinanzierung von 50 % bis maximal 25 T ) 9
8. Markteinführung innovativer Produkte Zuschüsse im Rahmen der Markteinführungsphase und Darlehen für die Marktbearbeitungsphase. Personalausgaben bei Neueinstellung für Marketing-, Vertriebs-, oder Designassistenten (bis maximal 50 T ) Fremdleistungen im Zusammenhang mit Nullserien Sachausgaben (Materialausgaben zur Herstellung eines Serienmusters/ Nullserie) Ausgaben für gewerbliche Schutzrechte Ausgaben für die Gestaltung und den Druck produktbezogener Prospekte, Flyer oder Kataloge für ausländische Märkte und die Darstellung der Produkte in elektronischen Medien 10
9. E-Business Zuwendungen zu Maßnahmen im Bereich» Elektronischer Geschäftsverkehr (40 % Zuschuss bis 40 T )» Informationssicherheit (40 % Zuschuss)» Wissensbilanz (Festbetrag 3000 ) 11
9. E-Business Elektronischer Geschäftsverkehr» Externe Beratungsleistung (Planung, Konzipierung und Vorbereitung max. 900 TW)» Technische Realisierung» Vorhabensspezifische Software (bis 50 % zuwendungsfähige Kosten)» Schulung betriebliche Praxis (bis 20 % zuwendungsfähige Kosten) Mindestausgaben von 5000 Ausgeschlossen sind Ausgaben für Hardware, Standardsoftware, isolierte Internetpräsentation und Betriebskosten sowie Standard- und Basislösungen 12
9. E-Business Informationssicherheit Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus Ausgaben für Einführung/ Zertifizierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISO/IEC 27001 oder Alternativsystem» Schulung durch zertifizierte Anbieter inkl. Software die ISMS elekt. Unterstützt (max. 5000 der zuwendungsfähigen Kosten)» Beratung durch IT-Dienstleister (bis 20 TW mit max. 900 pro TW)» Erstzertifizierung des ISMS Ausgeschlossen sind Ausgaben für Hardware, Standardsoftware, Betriebskosten sowie technische und bauliche Schutzmaßnahmen 13
9. E-Business - Wissenbilanz Einführung einer Wissensbilanz» Beratung projektbegleitender Workshops bis zu 3 TW (max. 900 pro TW)» Projektspezifische Software und technische Realisierung IT Struktur» Erwerb theoretischer Grundlagen zur Begleitung eines unternehmensinternen Wissensmanagementsprojekts 14
Wie bekomme ich die Fördermittel? Selber beantragen: www.foerderdatenbank.de Oder komplett auslagern: 1. Kontaktaufnahme zur avalia GmbH & Co. KG (0351-65 69 40 21 bzw. info@avalia.de) 2. Kostenloses Analysegespräch 3. Je nach Förderprogramm arbeiten wir bis zu 100% erfolgsabhängig. 15