Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat



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Transkript:

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsrefe - rat I. Frau Stadträtin Sabine Krieger, Frau Stadträtin Lydia Dietrich, Fraktion Die Grünen rosa liste im Stadtrat der Landeshauptstadt München Rathaus Dr. Wilfried Blume- Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat 80331 München 02.08.2010 Kontrolliert die Münchner Lebensmittelüberwachung die Einhaltung der Gentechnik- Kennzeichnungspflicht in Gaststätten/Restaurants, Kantinen sowie an Markt- und Imbissständen in München Schriftliche Anfrage gemäß 68 GeschO von Frau Stadträtin Sabine Krieger und Frau Stadträtin Lydia Dietrich vom 28.03.2007 Sehr geehrte Frau Krieger, sehr geehrte Frau Dietrich, in Ihrer Anfrage führen Sie zu Recht aus, dass nicht nur die Hersteller von Lebensmitteln, sondern auch Betreiber von Gaststätten/Restaurants, Kantinen sowie Marktund Imbissständen die Verwendung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Zutaten wie z.b. bei Soja., Mais und Raps sowie deren Verarbeitungsprodukte wie Sojaöl, Lezithin oder Maisstärke kennzeichnen müssen. So muss beispielsweise in Speisekarten angegeben sein, ob ggf. für die Zubereitung eines Essens gentechnisch veränderte Speiseöle zum Braten oder Frittieren verwendet werden. Ihren Angaben zufolge hat der Greenpeace e.v. in den Jahren 2006 und 2007 wieder - holt festgestellt, dass in Gaststätten/Restaurants sowie an Markt- und Imbissständen gentechnisch veränderte Speiseöle ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung eingesetzt wurden. Sie weisen darauf hin, dass die Kennzeichnung gentechnisch Ruppertstraße 11 80337 München Telefon: (089) 233-4 40 00 Telefax: (089) 233-4 45 03 wilfried.blume- beyerle@muenchen.de

Seite 2 veränderter Lebensmittel der Überwachungspflicht der zuständigen Lebensmittel - überwachungsbehörde unterliegt. Zusammenfassend kann ich Ihnen hierzu mitteilen, dass die Lebensmittelüberwachungsbeamtinnen und beamten des Kreisverwaltungsreferats im Rahmen ihrer Betriebskontrollen auch die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Kennzeichnungsvor - schriften überwachen. Schwerpunktaktionen zum Thema Gentechnik bzw. Kontrollen, die gezielt und ausschließlich auf die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte oder Inhaltsstoffe gerichtet sind, werden hingegen bisher nicht durchgeführt. Zur Personalsituation in der Lebensmittelüberwachung darf ich auf meinen Vortrag zum Beschluss des Kreisverwaltungsausschusses vom 12.12.2006 verweisen; an der dort dargestellten prekären Lage hat sich bislang nichts geändert. Neue Kräfte, die die Lücken füllen, die durch planmäßiges Ausscheiden langjähriger Dienstkräfte bereits heute bestehen oder zumindest absehbar sind, werden nach erfolgreicher Ausbildung frühestens 2009 für den Kontrolldienst zur Verfügung stehen. Die Personalsituation wird sich mithin erst mittelfristig entspannen. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Frage 1: Wie viele Kontrolleure sind bei der Lebensmittelüberwachung für die Kontrolle der Gentechnik- Kennzeichnungspflicht in München zuständig? Wie einleitend dargelegt, überwachen die Münchner Lebensmittelüberwachungsbe - amtinnen und beamten die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Kennzeichnungsvor - schriften im Rahmen der Betriebskontrollen. Eine Spezialisierung einzelner Überwachungskräfte auf Teilaspekte des Lebensmittelrechts ist nicht vorgesehen und auch nicht sinnvoll; jede Lebensmittelüberwachungsbeamtin und jeder Lebensmittelüber - wachungsbeamte ist im Rahmen der räumlichen Zuständigkeitseinteilung für den Vollzug des Lebensmittelrechts in vollem inhaltlichen Umfang verantwortlich. Frage 2: Wie sieht der Stellenplan für Kontrolleure bei der Lebensmittelüberwachung derzeit aus? Wie viele Stellen sind aktiv besetzt? Ist eine Aufstockung für die nächsten Jahre geplant?

Seite 3 Der aktuelle Stellenplan sieht 45 den Bezirksinspektionen zugeordnete Planstellen für Lebensmittelüberwachungsbeamtinnen und beamte vor. Von diesen sind derzeit 4,5 Stellen unbesetzt. Die Schaffung 7 weiterer Stellen der Lebensmittelüberwachung im Außendienst ist aufgrund des erhöhten Kontrollaufwandes durch das Verfahren der Risikoanalyse sowie durch die Beschlussfassung des Stadtrates vom 12./ 13.12.2006 bereits anerkannt und vorgesehen. Weitere Aufstockungen können sich nach Abschluss der gemäß Stadtratsbeschluss durchzuführenden methodischen Ermittlung des Personalbedarfes ergeben. Da die Ausbildungszeit 2 Jahre beträgt, beabsichtigt das Kreisverwaltungsreferat unter Berücksichtigung künftiger Personalfluktuation die Einstellung von insgesamt 23 Auszubildenden im Jahr 2007. 10 Auszubildende sind bis zum 01.05.2007 eingestellt. Derzeit läuft das Bewerbungs- und Besetzungsverfahren für 13 weitere Auszu - bildende mit dem geplanten Einstellungszeitpunkt zum 01.09.2007. Frage 3: Wie viele Betriebe muss jeder Kontrolleur im Durchschnitt betreuen? Zum Stichtag 31.12.2006 unterlagen in München 15578 Betriebe der Lebensmittel - überwachung des KVR; mithin entfallen 385 Betriebe auf jede Kontrolleurin und jeden Kontrolleur. Frage 4: Wie wird kontrolliert, ob gentechnisch veränderte Zutaten von den Betrieben verwendet werden? Bestandteil der lebensmittelrechtlichen Betriebskontrollen, die auf Grundlage der Risikoanalyse durchgeführt werden, ist auch die Überprüfung der Kennzeichnungs - vorschriften. Neben diesen routinemäßigen Kontrollen finden - z. B. aufgrund Verbraucherhinweisen - auch anlassbezogene Kontrollen statt. Im Rahmen dieser Betriebskontrollen wird anhand von Einkaufsbelegen bzw. der an den Zutaten angebrachten Kennzeichnung geprüft, ob gentechnisch veränderte Zutaten verwendet werden. Frage 5: Wie viele Gaststätten/Restaurants, Kantinen, Markt- und Imbissstände wurden von der Münchner Lebensmittelüberwachung im Zeitraum Januar 2006 bis März 2007 auf gentechnisch veränderte Speiseöle überprüft?

Seite 4 Im Zeitraum Januar 2006 bis März 2007 wurden 3.983 Gaststätten/Restaurants, Kantinen sowie Markt- und Imbissstände auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Speiseölen überprüft. Frage 6: Bei wie vielen Kontrollen der Münchner Lebensmittelüberwachung in Gaststätten/Restaurants, Kantinen sowie an Markt- und Imbissständen wurden im Zeitraum Januar 2006 bis März 2007 gentechnisch veränderte Speiseöle gefunden? In wie vielen dieser Fälle wurde gegen die gesetzlich vorgeschriebene Gentechnik- Kennzeichnungsverordnung verstoßen? Im Zeitraum Januar 2006 bis März 2007 wurden bei Kontrollen in Gaststätten/Restau - rants, Kantinen sowie an Markt- und Imbissständen in 24 Fällen gentechnisch veränderte Speiseöle vorgefunden. Ein Hinweis auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Speiseölen in der Speisekarte bzw. in einem Aushang war in keinem der 24 Fälle erfolgt. Es wurde daher in 24 Fällen gegen die Kennzeichnungsvorschriften zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln verstoßen. Frage 7: In wie vielen Fällen wurden die unter 6. angegebenen Funde von gentechnisch veränderten Speiseölen in Gaststätten/Restaurants gemacht? In wie vielen Fällen in Kantinen und in wie vielen Fällen an Markt- und Imbissständen? Gaststätten bzw. Restaurants waren in 21 Fällen, Kantinen waren in zwei und Markt- und Imbissstände in einem Fall betroffen. Frage 8: Welche Maßnahmen wurden bei den gefundenen Verstößen seitens der Lebensmittel - überwachung ergriffen, um den Missstand nachhaltig zu beseitigen? Aufgrund der festgestellten Beanstandungen wurden die betroffenen Lebensmittel - unternehmer über die entsprechenden Kennzeichnungsvorschriften schriftlich belehrt und die Betriebe nach einer angemessenen Frist erneut kontrolliert. Bei dieser Nachkontrolle waren in allen vorher beanstandeten Betrieben keine Mängel mehr festzu - stellen. Von weiteren Maßnahmen wurde daher abgesehen.

Seite 5 Anmerkung: In sämtlichen Betrieben, in denen gentechnisch veränderte Speiseöle vorgefunden wurden, war den Lebensmittelunternehmern nicht bewusst, dass es sich um solche handelte. Aufgrund unserer Beanstandung wurde daher von der Verwendung von gentechnisch veränderten Speiseölen abgesehen. Frage 9: Wurden bei den gefundenen Verstößen durch die Lebensmittelüberwachung Bußgelder verhängt? Falls ja, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe? Da die durchgeführten Nachkontrollen keine Beanstandungen mehr ergaben, wurde auf die Einleitung von Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Blume- Beyerle Berufsmäßiger Stadtrat