Die Zukunft des multidisziplinären Teams. Zwischenbericht zur Bedeutung des Deutschen Qualifikationsrahmens - DQR - für die institutionelle Beratung



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Transkript:

Deutscher Arbeitskreis für Jugend- Ehe- und Familienberatung (DAKJEF) Die Zukunft des multidisziplinären Teams. Zwischenbericht zur Bedeutung des Deutschen Qualifikationsrahmens - DQR - für die institutionelle Beratung Durch die Einführung von Bachelor- und Master-Abschlüssen wurde in den letzten Jahren damit begonnen, einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Ihm liegt eine Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse auf der Basis von im Rahmen der Ausbildung erworbenen Creditpoints zugrunde 1. Für Deutschland ist dieser Prozess durch den Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (KMK 2005) und den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (AK DQR 2011) konkretisiert worden. Dabei unterstreicht der DQR, dass langfristig neben der Hochschulausbildung auch berufliche Ausbildung und berufliche Weiterbildung im neuen System beschreibbar sein sollen. Der Deutsche Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung nimmt diese Entwicklung zum Anlass, die Bedeutung dieser Veränderungen für das multidisziplinäre Fachteam der institutionellen Beratung zu beschreiben. A Die institutionelle Beratung der DAKJEF-Verbände 1. Beziehungsorientiertes Beratungsangebot Die im DAKJEF zusammengeschlossenen Verbände teilen ein gemeinsames Verständnis von Beratung: Institutionelle Beratung ist danach... gerichtet auf zwischenmenschliche Beziehungen und deren Möglichkeiten und Konflikte, auf Lebensgeschichte und -entwürfe, auf Lebens- und Entwicklungsbedingungen.... Dabei ist für...die Arbeit institutioneller Beratung... die Beziehung zwischen Berater/Beraterin und Klient/Klientin konstitutiv. Im Schutz einer durch Vertrauen und ganzheitliche Wahrnehmung geprägten Beziehung kann der bzw. die Ratsuchende neue gedankliche, emotionale und Sinnzusammenhänge erkennen und neue Verhaltensmöglichkeiten entwickeln und erproben (DAKJEF 1993, S. 6). Die Arbeit mit zwischenmenschlichen Beziehungen erfordert auf Seiten der Berater und Beraterinnen eine Persönlichkeit, die zu einer empathischen Wahrnehmung der Situation der Ratsuchenden und der Beziehungen, die diese im Alltag und in der Beratung gestalten, in der Lage ist. Dabei finden im Beratungsprozess unterschiedliche methodische Verfahren Anwendung und prägen ebenso die Beratungskompetenz der Beratungsfachkraft. 1 Ein Creditpoint belegt im Rahmen des European Credit Transfer System (ECTS) einen Arbeitsaufwand von 30 Stunden. 1

2. Leistungsbereiche und Fachkräfte des multidisziplinären Teams Die Institutionelle Beratung, wie sie durch die im DAKJEF zusammengeschlossenen Verbände vertreten wird, umfasst die Leistungsbereiche: Erziehungs- und Familienberatung Ehe-, Familien- und Lebensberatung Schwangerschaftsberatung und Sexualberatung. 2 Sie erbringt ihre Leistungen für Kinder, Jugendliche und (werdende) Eltern, für Paare und Alleinstehende. Dabei wirken die Fachkräfte in einem Team zusammen. Für jeden Leistungsbereich wird die erforderliche Zusammensetzung des multidisziplinären Fachteams beschrieben: Erziehungs- und Familienberatung Das multidisziplinäre Team wird aus Fachkräften der folgenden Fachrichtungen gebildet: o Psychologie o Sozialarbeit/Sozialpädagogik o Pädagogik/ Erziehungswissenschaft o Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie o ggf. Fachkräfte anderer Fachrichtungen. 3 Ehe-, Familien- und Lebensberatung Das multidisziplinäre Team wird aus Fachkräften der folgenden Fachrichtungen gebildet 4 : o Psychologie o Sozialarbeit/Sozialpädagogik o Pädagogik/Erziehungswissenschaft o Psychologische Psychotherapie o ggf. Fachkräfte anderer Fachrichtungen. 5 Schwangerschaftsberatung und Sexualberatung Das multidisziplinäre Team wird in der Regel aus Fachkräften der folgenden Fachrichtungen gebildet: o Sozialarbeit/Sozialpädagogik o Psychologie/ Psychologische Psychotherapie o Medizin oder o Geburtshilfe o ggf. Fachkräfte anderer Fachrichtungen. 6 Die Zusammensetzung des multidisziplinären Fachteams der Schwangerschaftsberatung und Sexualberatung wird im Übrigen aufgrund der jeweiligen Landesrichtlinien festgelegt. 2 Schwangerschaftsberatung ist gesetzlich stark reglementiert und gliedert sich zudem in drei Arten der Beratung (vgl. Broschüre des BMFSFJ Schwangerschaftsberatung 218, 2012): 1. Die Schwangerschaftskonfliktberatung bis zur 12. Woche als Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch (Beratung nach 219 StGB) 2. die Schwangerschaftsberatung im Vorfeld einer medizinischen Indikation 3. die allgemeine Schwangerschaftsberatung zu sämtlichen Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung und Schwangerschaft In diesem Text gilt diese Differenzierung und Auflistung durchgängig. 3 Als Fachkräfte anderer Fachrichtungen kommen in der Erziehungs- und Familienberatung in Betracht: Heilpädagog(inn)en, Logopäd(inn)en, Psychologische Psychotherapeut(inn)en, Ehe- und Familienberater(innen) sowie Jurist(inn)en und Ärzt(inn)e/n (vgl. auch BAG-LJÄ, 2005, S. 21). 4 Länderspezifische Abweichungen aufgrund spezieller Förderrichtlinien sind möglich 5 Als Fachkräfte anderer Fachrichtungen kommen in Betracht: Ehe-, Familien- und Lebensberater(innen) (DAKJEF), Ärzt(inn)e/n, Jurist(inn)en (Familienrecht) und Theolog(inn)en. 6 Als Fachkräfte anderer Fachrichtungen kommen in der Schwangerschaftsberatung und Sexualberatung in Betracht: Ehe-, Familien- und Lebensberater(innen) (DAKJEF), Sexualberater(innen), Jurist(innen) und Theolog(inn)en. 2

Von hauptamtlichen Fachkräften nicht vertretene Kompetenzen sollen zu den oben beschriebenen Leistungsbereichen nebenamtlich oder konsiliarisch hinzugezogen werden. 3. Das Sekretariat der Beratungsstelle Beratung wird aufgesucht von Personen, die sich in persönlichen Konfliktlagen befinden und den Beratungsfachkräften ihre privaten Lebensverhältnisse anvertrauen. Durch das Sekretariat einer Beratungsstelle wird sichergestellt, dass die Ratsuchenden persönlich in Empfang genommen werden und auch in schwierigen Situationen einem ersten Ansprechpartner begegnen. Sekretärinnen und Teamassistentinnen sind in das Team aus Fachkräften integriert. Für die umfangreichen und komplexen Aufgaben des Sekretariats einer Beratungsstelle ist das Qualifikationsniveau 4 des DQR angemessen. Personen, die lediglich die formalen Voraussetzungen des Niveau 3 erfüllen, aber auf Grund ihrer personalen Kompetenz geeignet sind, die Aufgaben eines Sekretariats einer Beratungsstelle wahrzunehmen, können hier ebenfalls tätig sein. B Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung der Fachkräfte 4. Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) als Anknüpfungspunkt Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) legt eine bildungsbereichsübergreifende Matrix zur Einordnung von Qualifikationen vor. Sie soll zum einen eine angemessene Zuordnung von in Deutschland erworbenen Qualifikationen zu anderen Abschlüssen innerhalb der Europäischen Union ermöglichen. Zum anderen liegt dem DQR dem deutschen Bildungsverständnis entsprechend ein weiter Bildungsbegriff zugrunde. Der Deutsche Qualifikationsrahmen berücksichtigt daher neben der Fachkompetenz als zweite Dimension auch Personale Kompetenz. Fachkompetenz meint dabei Wissen und Fertigkeiten. Personale Kompetenz wird als Sozialkompetenz und Selbstständigkeit erläutert. Niveauindikator Anforderungsstruktur Fachkompetenz Personale Kompetenz Wissen Fertigkeiten Sozialkompetenz Selbstständigkeit Tiefe und Breite Instrumentale und systemische Fertigkeiten, Beurteilungsfähigkeit Team/ Führungsfähigkeit, Mitgestaltung und Kommunikation Eigenständigkeit/ Verantwortung, Reflexivität und Lernkompetenz AK DQR 2011, S. 5 Der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen formuliert nach diesem Muster acht unterschiedliche Qualifikationsniveaus, die auch an den Vorgaben des Deutschen Qualifikationsrahmens für Hochschulabschlüsse orientiert sind (AK DQR 2011, S. 5). Mit der Unterscheidung von Fachkompetenz und Personaler Kompetenz bietet der DQR einen expliziten Anknüpfungspunkt für die in der Institutionellen Beratung erforderlichen personengebundenen Fähigkeiten zur Gestaltung der Beziehung zu den Ratsuchenden. Die besondere Sensibilität der Berater(innen)persönlichkeit stellt aus Sicht des DAKJEF eine spezifische Ausprägung von Sozialkompetenz und reflexiver Selbstständigkeit dar. 3

Weiterbildungen für die Tätigkeitsfelder der Beratung können sich deshalb nicht auf Wissensvermittlung und Methodentraining allein begrenzen; für sie ist Persönlichkeitsbildung durch Selbsterfahrung ebenso wichtig. 5. Ausbildungs- und Kompetenzniveau Der DAKJEF orientiert sich an der Perspektive der europaweiten Vergleichbarkeit von Kompetenzen und beschreibt im Folgenden das erforderliche Kompetenzniveau für Beratungsfachkräfte in der institutionellen Beratung. Eine Beratungsfachkraft verfügt mindestens über einen Bachelor-Abschluss mit 180 Credit Points (CP). Der Bachelor-Abschluss entspricht dem Qualifikationsniveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). Ein in der institutionellen Beratung tätiger Master verfügt über weitere mindestens 120 CP, also insgesamt mindestens 300 CP. Der Master-Abschluss entspricht dem Qualifikationsniveau 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR). In jeder Beratungsstelle der Leistungsbereiche der institutionellen Beratung ist mindestens eine Personalstelle auf dem Niveau 7 des DQR (Masterabschluss) vorhanden. o o In der Erziehungs- und Familienberatung gehört dabei mindestens eine der Personalstellen der Fachrichtung Psychologie/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie dem Niveau 7 des DQR (Masterabschluss) an. Darüber hinaus ist in der Erziehungs- und Familienberatung grundsätzlich mindestens die Hälfte der Personalstellen auf Masterniveau besetzt. Für den Bereich der Schwangerschaftsberatung und Sexualberatung ist mindestens eine Personalstelle der Fachrichtung Sozialarbeit/Sozialpädagogik auf dem Niveau 7 des DQR/ Masterabschlusses vorhanden. Bei einer Anstellung wird künftig für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers/ einer Bewerberin der detaillierte Nachweis der erworbenen Fachkompetenzen und personalen Kompetenzen, wie sie im Diploma Supplement ausgewiesen sind, entscheidend sein. 6. Erforderliche Weiterbildungen Eine Beratungsfachkraft benötigt eine bereichsspezifische beraterisch-therapeutische Weiterbildung (Zusatzqualifizierung). Eine Weiterbildung muss nach Rahmenordnung des DAKJEF mindestens dem zeitlichen Umfang von 300 Theoriestunden und 50 Stunden Selbsterfahrung, 70 Stunden Einzel- und Gruppensupervision entsprechen sowie 150 eigenverantwortlich durchgeführten Beratungssitzungen unter Supervision (vgl. DAKJEF 1998, S. 26) einschließen. Diese Vorgaben des DAKJEF werden in Umsetzung der Intentionen des Deutschen Qualifikationsrahmens künftig in Creditpoints umgerechnet werden müssen. Bei der Berechnung müssen neben den Präsenzzeiten auch die Praxisteile mit ihren Zusammenhangsarbeiten und Zeiten des Selbststudiums Berücksichtigung finden. 4

Als Weiterbildungen kommen in Betracht: Weiterbildung zum/zur Ehe-, Familien- und Lebensberater/in (nach der Rahmenordnung des DAKJEF) 7 Weiterbildung zum/zur Erziehungs- und Familienberaterin bke Psychoanalytische und tiefenpsychologische Verfahren Verhaltenstherapeutische Verfahren Humanistische Verfahren Systemische Verfahren Schwangerschaftsberatung 8 Sexualberatung. Auch für Weiterbildungen werden künftig Zertifikate vergeben werden müssen, denen die erworbenen Kompetenzen und vermittelten Inhalte entnommen werden können. 7. Zulassungen zu den Weiterbildungen In der Regel erfordert die Zulassung zu einer Weiterbildung ein einschlägiges Studium (s.o.). In begründeten Ausnahmefällen können jedoch auch Personen mit anderer Vorbildung zugelassen werden, wenn sie fundierte Erfahrungen im psychologischen oder beraterischen Bereich nachweisen können. Die Zulassung von formal nicht qualifizierten Personen zur Weiterbildung bedeutet die Anerkennung ihrer in anderen (beruflichen) Kontexten oder durch spezifische Lebenserfahrungen erworbenen Kompetenzen im Sinne des informalen Kompetenzerwerbs des DQR. Der Deutsche Qualifikationsrahmen eröffnet ausdrücklich eine Option, die es im DAKJEF auch bisher schon gab. Die Zulassungsverfahren zu den Weiterbildungen müssen gegenüber den Teilnehmenden und für alle Beteiligten transparent sein. Ablehnungen bedürfen einer Begründung. 8. Spezifische Qualifizierungen Für die Tätigkeit in den drei Beratungsbereichen ist es erforderlich, weitere spezifische Qualifizierungen zu erwerben. Dies können z.b. sein: Familienmediation Entwicklungspsychologische Beratung Gruppentherapeutische Verfahren Fachkraft nach 8a SGB VIII Eltern-Trainings Supervision Paarberatung Gemeinwesenbezogene Qualifikationen. 9. Kontinuierliche Fortbildung Eine Beratungsfachkraft muss sich darüber hinaus kontinuierlich durch Teilnahme an Fortbildungsangeboten qualifizieren. Sie sollte pro Jahr mindestens 40 Unterrichtsstunden absolvieren. Künftig wird eine Beratungsfachkraft dadurch einen weiteren CP erwerben. 7 Zu den Weiterbildungen der DAKJEF-Verbände gehören: Integrierte Familienorientierte Beratung- IFB, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberater/Ehe-, Familien- und Lebensberaterin (DAJEB) sowie Zusatzausbildung Psychoanalytische Beratung in Sexual- und Partnerschaftskonflikten 8 Für Weiterbildungen in diesem Bereich gibt es bezüglich des Umfanges keine bundesweit einheitlichen Regelungen. 5

Durch die Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung als einem wesentlichen Qualitätsmerkmal der institutionellen Beratung (DAKJEF 2001, S. 15) erfüllen die Fachkräfte der drei Leistungsbereiche von Beginn an das heute aktuelle Ziel des lebenslangen Lernens auch im Sinne des DQR. 10. Praxiserfahrung als Voraussetzung für Hochschulausbildungen in Beratung Die erforderlichen Weiterbildungen werden bisher sowohl von den Mitgliedsverbänden des DAKJEF wie auch von psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten angeboten. Zunehmend werden auch an Hochschulen Studiengänge angeboten, die eine Kompetenz für Beratungsaufgaben vermitteln (z.b. Beratungsmaster ). Der DAKJEF hält daher ausdrücklich fest, dass die eigene langjährige Erfahrung mit Veränderungsprozessen Ratsuchender und ihren jeweiligen Familien in der Praxis (und damit zugleich eine reflektierte Beraterpersönlichkeit) in der Regel Voraussetzung für eine kontinuierliche, verantwortliche Mitwirkung als Lehrender in einer Qualifizierung für die Tätigkeit in der Institutionellen Beratung darstellt. Die Vermittlung und Prüfung der in der Institutionellen Beratung erforderlichen personalen Kompetenz sollte auch an den Hochschulen in jedem Fall nur durch praxiserfahrene Lehrende erfolgen. Von den Hochschulen angebotene Studiengänge im Bereich Beratung sollten daher daraufhin kritisch geprüft werden, ob die Lehrenden zugleich über die in diesem Arbeitsfeld erforderliche Praxiserfahrung und personale Kompetenz verfügen. Literatur Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen (AK DQR) (2011). Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen. Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG-LJÄ) (2005): Das Fachkräftegebot des Kinder und Jugendhilfegesetzes. München. Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) (2009): Bachelor und Master. Konsequenzen der Hochschulreform für das multidisziplinäre Fachteam der Erziehungsberatung. Fürth. Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAKJEF) (1993): Institutionelle Beratung im Bereich der Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Partnerschafts- und Sexualberatung. In: DAKJEF (2001): Grundsatztexte des deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung. Frankfurt am Main, S. 6 12. Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAKJEF) (1998): Rahmenordnung für die Weiterbildung zur/zum Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberaterin/berater. In: DAKJEF (2001): Grundsatztexte des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung. Frankfurt am Main, S. 25 30. Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAKJEF) (1993): Fachliche Standards von Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen. In: DAKJEF (2001): Grundsatztexte des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung. Frankfurt am Main, S. 13 21. Kultusministerkonferenz (KMK) (2005): Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse. Oktober 2013 6