BANCO DO BRASIL AKTIENGESELLSCHAFT Wien Bekanntzugebende Informationen gemäß Offenlegungsverordnung BGBl. II Nr. 375/2006 Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung
Präambel Die gegenständliche Offenlegungsverordnung (OffV) ist eine von mehreren Rechtsnormen zur Umsetzung von Basel II, wobei Basel II als Synonym für die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden, verwendet wird. Wie schon bei Basel I, wird der Sicherung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung von Instituten und der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen ein besonderes Augenmerk geschenkt. Hauptziel der Änderungen von Basel II gegenüber Basel I ist es, die staatlich verlangten regulatorischen Eigenkapitalanforderungen stärker am tatsächlichen Risiko auszurichten und damit dem intern ermittelten Eigenkapitalbedarf der einzelnen Kreditinstitute anzunähern. Damit die Banken ihren Geschäftsbetrieb funktionsfähig halten und etwaige Verluste abdecken können, müssen sie daher entsprechende Vorkehrungen zur Begrenzung ihrer bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken treffen, interne Kontrollverfahren einrichten und insbesondere über ein ihrem Geschäftsrisiko angemessenes Kapital in Form von Eigenmitteln zur Wahrung ihrer Solvabilität verfügen. Basel II Mindestkapital- Erfordernis Bankaufsichtliche Überprüfung Marktdisziplin Säule 1 Säule 2 Säule 3 Basel II: Im nebenstehenden Modell der Eigenmittelvorschriften nach Basel II in Gestalt dreier, sich ergänzender Säulen bestimmt das Mindestkapitalerfordernis (Säule 1), welches Ausmaß an Eigenmitteln zur Abdeckung des Kreditrisikos, des Marktrisikos und des Operationalen Risikos gehalten werden muss. Für jede Risikoart stehen mehrere, unterschiedlich komplexe Methoden zur Berechnung des Mindesteigenmittel- Erfordernisses zur Verfügung. So wird beispielsweise innerhalb des Kreditrisikos zwischen dem Standardansatz, dem Basis IRB ( auf internen Ratings basierender )- Ansatz und dem Fortgeschrittenen IRB- Ansatz unterschieden. Gemeinsam ist diesen Ansätzen, dass jede Forderung nach ihrem Risiko gewichtet wird. Bei schlechter Kundenbonität hat die Bank daher ein höheres Eigenmittelerfordernis. Der bankaufsichtliche Überprüfungsprozess (Säule 2) fokussiert sich auf ergänzende, qualitative Aspekte der Beaufsichtigung mit möglichst intensivem Kontakt zwischen Aufsichtsorganen und Banken. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 2
Ziel der dritten Säule von Basel II ist die Stärkung der Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung von Informationen für alle Marktteilnehmer im Rahmen der externen Rechnungslegung der Banken (z. B. im Jahresabschluss, in Zwischenberichten oder wie im gegenständlichen Fall auf der Homepage der Banco do Brasil AG). Die Disziplinierung folgt u.a. aus zu befürchtenden Kursreaktionen der Aktien des Kreditinstituts im Falle einer Schieflage der Eigenmittelstruktur. So sind mögliche Reaktionen aus der Offenlegung Anreiz für die Banken, auf eine adäquate Eigen- und Risikokapitalstruktur zu achten. Die Banco do Brasil AG ist zum 1.1.2008 auf das Basel II-Regime umgestiegen. Die Offenlegung fokussiert sich 2008 vornehmlich auf qualitative Erfordernisse. Einzelne quantitative Informationen werden nach Verfügbarkeit zum nächsten Berichtstermin mit aufgenommen. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeine Bestimmungen zur Offenlegungsverordnung 5 2 Risikomanagement für einzelne Risikokategorien 5 3 Anwendungsbereichsbezogene Informationen 12 4 Eigenmittelstruktur 13 5 Mindesteigenmittelerfordernis 14 6 Kontrahentenausfallrisiko 17 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko 18 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes 22 9 Spezialfinanzierungen, Beteiligungspositionen und sonstige Aktiva 24 10 Sonstige Risikoarten 24 11 Interne Modelle zur Marktrisikobegrenzung 24 12 Operationelles Risiko 25 13 Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches 25 14 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen 26 15 Verbriefungen 26 16 Offenlegungen bei Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes 28 17 Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen 30 18 Offenlegungen bei Verwendung des fortgeschrittenen Messansatzes 32 Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 4
Bekanntzugebende Informationen der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung Wenn nicht anders formuliert, beziehen sich die bankspezifischen Daten jeweils auf den 30.09.2008. 1 Allgemeine Bestimmungen zur Offenlegungsverordnung Diese Verordnung dient der Umsetzung von Anhang XII, Teil 2 und Teil 3 der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute (ABl. Nr. L 177 vom 30.6.2006, S. 1) in das österreichische Recht, insoweit diese nicht bereits im Bankwesengesetz BWG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 141/2006, oder anderen Verordnungen der FMA vorgenommen wurde. 2 Risikomanagement für einzelne Risikokategorien. Kreditinstitute haben für jede einzelne Risikokategorie, einschließlich der in den 6 bis 15 genannten Risiken, die Risikomanagementziele und -leitlinien des Kreditinstituts gesondert offen zu legen. Dazu zählen: 2.1 Die Strategien und Verfahren für das Management dieser Risiken; Im Fokus der Risikokultur der Banco do Brasil AG steht die gezielte und durch die Muttergesellschaft Banco do Brasil S/A, Brasilien, gestattete Übernahme von Risiken unter Beachtung renditeorientierter Vorgaben. Die risikopolitischen Anforderungen, Zuständigkeiten sowie Steuerungsprinzipien sind in den Geschäftsgrundsätzen und in der Risikostrategie sowohl der Banco do Brasil AG als auch in globaler Weise der Banco do Brasil S/A verankert. Zentraler Punkt der Risikostrategie ist der effiziente Einsatz der Eigenmittel unter Risiko- und Ertragsgesichtspunkten. Aktives Risikomanagement bedeutet für die Banco do Brasil AG die Identifikation sämtlicher Risikopotenziale, deren quantitative Messung sowie deren Steuerung und Überwachung anhand von Risikolimiten. Ziel ist dabei ein planvoller Umgang mit Risiken. Die Grundidee besteht darin, das optimale Verhältnis von individueller Risikobereitschaft und Ertragserwartung bewusst festzulegen, zu messen und aktiv zu steuern. 2.2 Die Struktur und Organisation der relevanten Risikomanagementfunktionen; Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 5
President and Vice- Presidents Global Risk Committee Resolutions Directors MLR* CR** OR*** Risk Management Directorship Directorships Business Areas Control Areas MLR* = Market and Liquidity Risk CR** = Credit Risk OR*** = Operating Risk Die Risiken der Banco do Brasil AG werden durch ein umfassendes System von Risikoprinzipien, Risikomess- und Überwachungsverfahren sowie entsprechende Organisationsstrukturen kontrolliert und gesteuert. Global liegt die Verantwortung in der Banco do Brasil S/A bei einem unabhängigen Komitee. In Österreich hat der Vorstand der Banco do Brasil AG die Vorgaben der Gruppe auszuführen und wird dabei von einem unabhängigen Risikomanagementteam (MCSB) 1 unterstützt. Der Vorstand der Banco do Brasil AG entscheidet aufbauend auf die Risikopolitik der Banco do Brasil S/A die Grundsätze des Risikomanagements, die Festlegung von Limiten für alle relevanten Risiken sowie die Verfahren zur Überwachung der Risiken. Das in der Abteilung MCSB organisatorisch verankerte Risikocontrolling als zentrale unabhängige Kontrolleinheit unterstützt den Vorstand bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Die Abteilung berichtet regelmäßig an den Vorstand und beurteilt die aktuelle Risikosituation unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und der entsprechenden Risikolimite. Als unabhängige Instanz stellt sie sicher, dass sich die gemessenen Risiken innerhalb der vom Vorstand beschlossenen Limite bewegen. Sie ist zuständig für die Entwicklung und Implementierung der Methoden der Risikomessung, die laufende Weiterentwicklung und Verfeinerung der Steuerungsinstrumente und die Entwicklung und Wartung der grundsätzlichen Regelwerke. Das Kreditrisikomanagement wird zentral und weltweit durch die Banco do Brasil S/A abgewickelt. Die Banco do Brasil AG ist für die ordnungsgemäße 1 MCSB Management and Controlling of Subsidiaries and Branches. Diese Abteilung ist für das Gesamtbankrisikomanagement sowie das Controlling der Tochtergesellschaften und Auslandsfilialen der Banco do Brasil AG zuständig. Das MCSB-Team ist die zuständige Abteilung für alle Risikomanagement- Fragen einschließlich der risikotechnischen Berechnungen und berichtet laufend an den Vorstand und periodisch an das ALCO-Komitee. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 6
Gestion der Kreditgeschäfte zuständig. Die Liquiditätssteuerung und die Steuerung der Marktrisiken im Bankbuch erfolgen im Rahmen der monatlich stattfindenden Sitzungen des Assets/ Liabilities-Committees (ALCO-Komitee). Als unabhängige interne Instanz überwacht die interne Revision der Banco do Brasil AG in weltweiter Kooperation mit dem Internal Audit Department der Banco do Brasil S/A sämtliche Betriebs- und Geschäftsabläufe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Risikomanagement und Risikocontrolling gesetzten Maßnahmen sowie die internen Kontrollsysteme. 2.3 Der Umfang und die Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme Der Umfang und die Art der Risikoberichts- und Risikomesssysteme für die einzelnen Risikoarten gliedert sich wie folgt: Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das Risiko, das in der Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften besteht. Dieses Risiko kann in der Bonität des Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des Geschäftspartners im Länderrisiko begründet sein. KREDITRISIKO Ausfallsrisiko des Kontrahenten Konzentrationsrisiko Originatorrisiko Restrisiko aus risikomindernden Techniken Vorteil aus nicht nach Basel II anrechenbaren Sicherheiten Ausfallsrisiko des Kontrahenten: wird in der Folge erklärt. Konzentrationsrisiko: wird gemessen durch Gini-Koeffizienten für folgende Bereiche: 1) Währungen 2) Gesamtwirtschaftliche Sektoren 3) Branchen 4) Kunden (Großveranlagungen) Originatorrisiko: Banco do Brasil AG ist kein Originator bei/ von Verbriefungstransaktionen. Restrisiko aus risikomindernden Techniken: siehe Besicherungsrisiko Vorteil aus nicht nach Basel II anrechenbaren Sicherheiten: Sicherheiten, die nach Basel II nicht anrechenbar sind, haben trotzdem eine bankbetriebliche Bedeutung, die intern berücksichtigt wird. Zuständigkeit für die Festlegung von Kreditrahmen Der Vorstand für den Kreditbereich (Brasilien) und die Abteilung für Kreditanalyse mit Sitz in der Zentrale (Brasilien), bereiten die Risiko-Analyse vor und legen Kreditlimits für Länder, Banken und Kunden fest. Die Verantwortung der Banco do Brasil AG liegt im wesentlichen im Zusammenstellen von Informationen und Daten. Weiters hat die Banco do Brasil AG die Aufgabe, die geplante Art der Geschäfte, die mit Kunden oder Geschäftspartnern gemacht werden, über die wirtschaftliche Situation des Kunden an die Zentrale zu informieren. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 7
Kreditrahmen Kreditrahmen ist der höchste Betrag, den die Bank an einen bestimmten Kunden auszuleihen und dafür Risiko zu übernehmen bereit ist. Die Festlegung eines Kreditrahmens bestimmt nicht nur das Risiko, dem die Bank einem Kunden gegenüber ausgesetzt ist, sondern hat auch den Zweck, den Kunden durch eine Kreditprüfung näher kennen zu lernen und sowohl seine Bedürfnisse als auch alle mögliche Risiken zu erkennen, noch bevor ein Kredit in Anspruch genommen werden kann. Dadurch wird die Bewertung sicherer und Darlehensverlängerungen (und -ansuchen) können später schneller bearbeitet werden. Wie schon vorher erwähnt, Risiko bedeutet einen möglichen Verlust. Deshalb erfolgt die Festlegung des Kreditrahmens im umgekehrten Verhältnis zum Kundenrisiko, d.h., je höher das Risiko, desto niedriger der Rahmen. Dadurch werden die Kredite nicht nur auf wenige Kunden konzentriert, sondern es erfolgt eine breite Risikostreuung. Der Kreditrahmen wird auch so bestimmt, dass die Ressourcen unter verschiedenen Kunden aufgeteilt werden. Somit sind bei Ausfällen die Auswirkungen nicht so gravierend. Das Kreditverfahren Die Verfahrensstruktur der Kreditanalyse der Banco do Brasil S/A unterscheidet drei Gruppen: Juristische Personen, Genossenschaften und Finanzinstitute; Physische Personen; Länder Risiko Die Bankkunden, soweit es sich um juristischen Personen sowie um das Land Brasilien handelt, werden in sechs Risikokategorien, die die Forderungen der Kreditgeschäfte mit Brasilien klassifizieren, eingeteilt: Risiko AA kein Risiko: Unter diesem Risiko zugeordneten Kunden verursachen voraussichtlich kein Kreditrisiko für die Bank. Risiko A niedrig: Unter Risiko A klassifizierte Kunden bedeuten ein geringes Risiko. Risiko B akzeptabel: Risiko B-Kunden haben ein etwas erhöhtes Risiko im Vergleich mit dem Risiko A-Kunden. Risiko C mittel: Hier sind Kunden eingereiht, die ein mittleres Risiko einer Kreditvergabe für die Bank bedeuten. Risiko D beträchtlich: Kunden mit einer Ausfallmöglichkeit bei der Rückzahlung des Kredites. Risiko E hoch: Bei diesen Kunden bedeutet dies eine höhere Unsicherheit bei der Rückzahlung eines Kredites. Zusätzlich zu der Wertberichtigung von Kundenrisiken wird eine Wertberichtigung für das Länderrisiko Brasiliens für alle brasilianische Unternehmen gerechnet. Für die Kunden, deren Konzernmutter nicht in Brasilien ansässig sind, entfällt die Länderrisikowertberichtigung. Ausfall juristischer Kunden: Das Ausfallrisiko wird von der Zentrale durch die Kreditabteilung, sowie durch den zuständigen Manager der Banco do Brasil AG überwacht. Im Fall von einer unerwarteten Erhöhung des Risikos, wird der Kunde kontaktiert um die Lage genauer zu analysieren. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 8
Ausfall Banken: Die Bonität der Banken wird von der Zentrale durch die Kreditabteilung für Finanzinstitutionen und durch die zuständige Tochterbank bzw. Niederlassung überwacht. Sowohl die Markt- als auch die politischen Zustände werden verfolgt, um notwendige risikomindernde Maßnahmen rechtzeitig ergreifen zu können, um einen möglichen Ausfall zu verhindern. Bei einem Ausfall wird der juristische Weg eingeleitet. Die Wertberichtigung wird je nach dem geschätzten Risiko bis auf 100% erhöht. Festlegung eines Länderkreditrahmes Kreditlimits wurden nur für einige Länder der CEE-Region festgelegt. Geschäfte mit Ländern, die aufgrund politischer und institutioneller Unsicherheiten keine Kreditlimits haben, sind nur mit Sicherheiten von internationalen Institutionen wie z.b. die EBRD (European Bank for Reconstruction and Development) abzuwickeln. Festlegung eines Kreditrahmens für ein Unternehmen Die Risikozuordnung der Banco do Brasil für Firmen basiert auf zwei Analysenmethoden: Technische Analyse der Eigenmittel. Die finanzwirtschaftliche Lage der Firma wird durch ein bankinternes Kundenanalyse-System (ein System der Banco do Brasil S/A, Brasilien) basierend auf den ökonomischen Daten (Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung) des letzten Geschäftsjahres durchleuchtet. Qualitative Analyse erörtert, abgesehen vom Kapital (Eigenmittel), auch die Konditionen, Kapazität und Eigenschaften einer Firma. Für die Kreditabteilung beginnt die qualitative Analyse bei der Ausfüllung eines Fragebogens. Gewichtung: nach der Gewichtung des Ergebnisses der technischen und qualitativen Analyse (technisches und qualitatives Ergebnis) wird dann das Kundenrisiko festgelegt. Trotz dieser allgemeinen Kriterien können Kreditrahmen, die das errechnete Limit übersteigen, zur Genehmigung an die nächste Instanz weitergeleitet werden. Analyse und Festlegung eines Kreditrahmens für Finanzinstitutionen: Die Finanzinstitute werden von der Geschäftsführung der Zentrale für Kreditanalyse überprüft. Für ausländische Banken werden die Beurteilungen der Rating-Agenturen wie z.b. Moody s verwendet. Außerdem werden auch Informationen aus dem BankScope, das Auskunft über Finanzinstitutionen aus der ganzen Welt liefert, eingeholt. Großkreditrisiko Großveranlagungen sowie Gruppen verbundener Kunden sind in 27 BWG definiert. Je höher die Veranlagung eines einzelnen Kreditnehmers desto größer sind die Auswirkungen auf die Einhaltung der Eigenkapitalvorschriften bei (teilweisem) Ausfall. Die Geschäftsleiter sind verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Verpflichteten und Haftenden offen legen zu Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 9
lassen und sich für die Dauer der Einräumung über die wirtschaftliche Lage des Verpflichteten und Haftenden sowie über die Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit von Sicherheiten ausreichend zu informieren, sowie laufende Vorlage von Jahresabschlüssen zu verlangen. Besicherungsrisiko Dieses Risiko betrifft die für die Einräumung eines Kredites Sicherstellungen seitens des Kunden und deren Werthaltigkeit bei Ausfall. Die zur Sicherstellung des Kredites überlassenen Kreditsicherheiten können sich zum Zeitpunkt der Verwertung als mangelhaft oder wertlos herausstellen. Dieses Besicherungsrisiko beschreibt somit die Gefahr, dass der Liquiditätserlös bei einer Veräußerung zur Deckung der Zahlungsansprüche gegenüber dem Kreditnehmer nicht ausreicht. Um dieses Risiko zu Vermeiden werden für die Geschäfte, die durch das Mutterhaus entstehen oder mit ihm abgewickelt werden, Besicherungen von dem Mutterhaus eingenommen. Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko umfasst das Dividendenausfalls-, Abwertungs-, Veräußerungsverlustrisiko und das Risiko der Reduktion von stillen Reserven durch die Gefahr einer entsprechend negativen wirtschaftlichen Entwicklung bei Beteiligungen. Weiters das Risiko, Nachschüsse für Gesellschaften leisten zu müssen (Einlagensicherungseinrichtungen). Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet allgemein die Gefahr von Änderungen von Marktpreisen bzw. von Verlusten durch ungünstige und unerwartete Preisentwicklung. In diesem Risiko sind sowohl Positionen des Handelsbuches als auch Positionen des Bankbuches erfasst. Bezüglich des Gesamtmarktrisikos von Banco do Brasil S/A wird bzw. ist bereits das VaR-System implementiert, und das Konzernrisiko aus Gruppensicht und auf Einzelebene wird von Brasilien aus überwacht. Liquiditätsrisiko Liquiditätsrisiko bedeutet die Gefahr, dass aktuellen oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen möglicherweise nicht vollständig oder zeitgerecht nachgekommen werden kann. Es bedeutet aber auch, dass im Falle einer Liquiditätskrise Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktsätzen generiert (Refinanzierungsrisiko) bzw. Aktiva nur mit Abschlägen zu den Marktsätzen liquidiert (Marktliquiditätsrisiko) werden können. Die Steuerung der mittel- und längerfristigen Liquidität erfolgt durch das ALCO-Komitee. Die Messung des Liquiditätsrisikos erfolgt quartalsweise in vier Stufen: Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 10
1) Statische Liquidität gemäß 25 BWG 2) Kurzfristige Kosten der Liquiditätsbeschaffung (kurzfristige Liquiditätskrise bis zu 3 Monate; Opportunitätskosten der kurzfristigen Vermögensveräußerung). 3) Mittelfristige Liquiditätskosten (erhöhte Refinanzierungskosten aufgrund erhöhte Interbankspreads). 4) Beobachtung der langfristigen offenen Liquiditätspositionen (GAP- Analyse). Das Liquiditätsrisiko wird für Euro und US-Dollar berechnet. Um den Bankbetrieb im Notfall zu gewährleisten, hat die Banco do Brasil AG einen Liquiditäts-Notfallplan mit den notwendigen ausführlichen Maßnahmen erstellt. Operationales Risiko Die Banco do Brasil AG definiert operationales Risiko (OR) analog Basel II als das Risiko von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten. Die Verantwortung für das Vermeiden des OR liegt bei dem Risikomanagement der jeweiligen operativ tätigen Abteilungen. Im Rahmen eines Quartalsberichts werden die Entscheidungsträger über das operationale Risiko informiert. Die Messung erfolgt lokal nach Basisindikatoransatz. Operationelle Verluste: der Ausschuss für die Steuerung des operationellen Risikos der Banco do Brasil S/A hat beschlossen ausführliche Erklärungen und Korrekturmaßnahmen für Verluste, die von operationellen Fehlern verursacht wurden, von allen ausländischen Niederlassungen der Gruppe anzufordern. Das ALCO-Komitee trägt die Verantwortung, die Verluste und deren Ursachen zu kontrollieren und über sie zu berichten. Falls die Verluste die festgelegte Begrenzung überschreiten, sind eine genauere Analyse der Ursachen sowie einen Plan zur Beseitigung der identifizierten Schwächen vorzubereiten und an die zuständige Abteilung in der Gruppe zu senden. Der Notfallplan der Banco do Brasil AG bezweckt die Gewährleistung der Banktätigkeiten bei einem Notfall. Der Plan ist ein Leitfaden, der die notwendigen ausführlichen Maßnahmen im Fall von Krisensituationen beinhaltet. 2.4 Die Leitlinien für Risikoabsicherung und -minderung und die Strategien und Verfahren zur Überwachung der laufenden Wirksamkeit der zur Risikoabsicherung und -minderung getroffenen Maßnahmen. Panorama Risiko: Verschiedene Risiken wie Recht-, Strategische-, Länder-, Systemische- und Reputationsrisiko werden unter dem Panoramarisiko zusammengefasst. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 11
PANORAMARISIKO Rechtsrisiko Strategierisiko Länderrisiko Systemisches Risiko Reputationsrisiko Rechtsrisiko: Risiko, dass das Umfeld für das Bankgeschäft rechtliche massiv ändert und das Geschäft bedeutend beeinträchtigt. Falls dieses Risiko eintritt, ist die Bank für hohe Beträge verantwortlich. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist aber sehr gering. Strategierisiko: Risiko einer falschen grundlegenden strategischen Entscheidung. Zur Zeit hat die Bank zwei verschiedene strategische Projekte. Länderrisiko: wird bei Banco do Brasil AG mit einem Ansatz von 2,5% für das Brasilien-Risiko berechnet. Systemisches Risiko: Risiko des Ausfalls des Finanzsystems. Die Risikoberechnung bei der Banco do Brasil AG ist im Augenblick eine freie Annahme, aber, da die Krise in den USA sich weiterverbreitet, ist es bestätigt, dass solch ein Risiko vorhanden ist. Reputationsrisiko Risiko, dass die Bank ihr gutes Ansehen verlieren würde, die durch einen Skandal oder eine schlechte Werbung verursacht wurden. Das Risiko ist eine freie Annahme. Wenn das Risiko eintritt, trifft es meistens mit anderen Risikoarten wie Operationelles- oder Liquiditätsrisiko zusammen. Die Vorgaben des Konzerns sind sehr eng abgesteckt, so dass von vornherein Risiken in sehr geringen Ausmaß auftreten können. Kreditrisiko: Kreditrisiken werden durch Sicherheiten, die jedoch nach Basel II Kreditrisiko-Standard-Ansatz (KSA) nicht anrechenbar sind, weitgehend abgedeckt. Zinsänderungs- und Wechselkursrisiko: Zinsänderungsrisiken und Wechselkursrisiken dürfen fast nicht eingegangen werden, und werden sowohl lokal als auch von der Gruppe überwacht. Operationales Risiko: Operationale Risiken müssen bereits ab einem geringen Betrag gemeldet werden, und es gibt Vorgaben für betriebliche Abläufe und Notfallpläne. 3 Anwendungsbereichsbezogene Informationen Kreditinstitute haben folgende Informationen offen zu legen: 3.1 Den Namen des Kreditinstituts; Banco do Brasil AG Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 12
3.2 Eine Angabe der Unterschiede der Konsolidierungsbasis für Rechnungslegungs- und Aufsichtszwecke mit einer kurzen Beschreibung der Unternehmen innerhalb der Kreditinstitutsgruppe, die a) vollkonsolidiert, b) anteilmäßig konsolidiert, c) von den Eigenmitteln abgezogen und d) weder konsolidiert noch abgezogen werden; a) und b) c + d Im Geschäftsjahr 2008 war keine Konzernrechnungslegung durch die Banco do Brasil AG erforderlich. Die einzige Beteiligung BB USA Holding Company, Inc. samt ihrer Tochtergesellschaft (BB Money Transfer, Inc.) waren keine im Wege der Voll- oder Quotenkonsolidierung einzubeziehenden Tochterunternehmen (weder gemäß 30 noch 59 BWG). Konsolidierungskreis der Banco do Brasil AG Kreditinstitutsgruppe Siehe vorhergehender Absatz. 3.3 Alle vorhandenen oder abzusehenden substanziellen, praktischen oder rechtlichen Hindernisse für die unverzügliche Übertragung von Eigenmitteln oder die Rückzahlung von Verbindlichkeiten zwischen dem übergeordneten Institut und den ihm nachgeordneten Instituten; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant 3.4 Der Gesamtbetrag, um den die tatsächlichen Eigenmittel in allen nicht in die Konsolidierung einbezogenen Tochterunternehmen geringer als der vorgeschriebene Mindestbetrag ist sowie der Name oder die Namen dieser Tochterunternehmen. Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant 4 Eigenmittelstruktur Kreditinstitute haben bezüglich ihrer Eigenmittel folgende Informationen offen zu legen: Die Eigenmittel der Banco do Brasil AG werden nach den jeweils gültigen BWG-Bestimmungen ermittelt. Das Eigenmittelerfordernis beträgt 8 % der Bemessungsgrundlage gemäß 22 Abs. 2 BWG (Bankbuch). Sie beinhaltet die risikogewichteten Aktiva, die außerbilanziellen Geschäfte und die Derivate. Das so ermittelte Risikopotenzial wird den anrechenbaren Eigenmitteln gegenübergestellt. Den nach den Vorschriften des 23 BWG für die Banco do Brasil AG ermittelten Eigenmitteln für die Solvabilität in Höhe von 19,8 Mio. standen zum Jahresultimo 2007 anrechenbare Eigenmittel von 31,7 Mio. gegenüber. Die Eigenmittelquote erreichte in der Banco do Brasil AG 12,84% nach 14,51% zum Jahresultimo 2006. 4.1 Eine Zusammenfassung der Konditionen der wichtigsten Merkmale aller Eigenmittelposten und ihrer Bestandteile; Die Banco do Brasil AG hat keine ergänzenden Eigenmittel emittiert. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 13
4.2 Den Betrag des Kernkapitals gemäß 23 Abs. 14 Z 1BWG bei getrennter Offenlegung der Eigenmittelbestandteile und Abzugsposten; 4.3 Den Gesamtbetrag des Ergänzungskapitals gemäß 23 Abs. 7 BWG, des nachrangigen Kapitals gemäß 23 Abs. 8 BWG sowie des kurzfristigen nachrangigen Kapitals gemäß 23 Abs. 8a BWG; 4.4 Die Abzüge vom Kernkapital und den ergänzenden Eigenmitteln gemäß 23 Abs. 13 BWG bei getrennter Offenlegung der Posten gemäß 23 Abs. 13 Z 4c BWG sowie die Abzüge gemäß 82 der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich der Solvabilität von Kreditinstituten (Solvabilitätsverordnung SolvaV), BGBl. II Nr. 375/2006 und 4.5 Die Gesamtsumme aller Eigenmittel nach den Abzügen und Beschränkungen gemäß 23 Abs. 14 BWG. ad 4.2 Eigenmittelentwicklung per 30.09.2008 in TEUR 2007 2006 Grundkapital 18.816 18.816 Rücklagen abzgl. immaterielle Vermögensgegenstände 12.882 11.440 Kernkapital (Tier 1) 31.698 30.256 ad 4.3 ad 4.4 ad 4.5 Ergänzende Eigenmittel (Tier 2) 0 0 Abzugsposten zu Tier 1 und Tier 2 0 0 Anrechenbare Eigenmittel (gem. 23 Abs. 14 BWG) 31.698 30.256 Eigenmittelquote 12,84% 14,51% Risikogewichtete Aktiva 239.629 179.727 gewichtete außerbilanzielle Geschäfte 7.078 28.383 gewichtete besondere außerbilanzielle Geschäfte 136 370 Bemessungsgrundlage für das Bankbuch 246.843 208.480 Eigenmittelerfordernis 19.819 16.753 Eigenmittelüberschuss 11.879 13.503 5 Mindesteigenmittelerfordernis Kreditinstitute haben bezüglich ihres Mindesteigenmittelerfordernisses gemäß 22 Abs. 1BWG sowie der kreditinstitutseigenen Verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattung gemäß 39a BWG folgende Informationen offen zu legen: 5.1 Eine Zusammenfassung des Ansatzes gemäß 39a BWG, nach dem das Kreditinstitut die Angemessenheit seiner Eigenkapitalausstattung zur Unterlegung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken beurteilt; Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 14
Für die interne Risikosteuerung werden entweder von der Banco do Brasil- Gruppe vorgegebene Standards oder einfache Risikoquantifizierungen, die im wesentlichen auf dem Standardverfahren aufbauen, angewendet. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden in der Banco do Brasil AG alle relevanten Risiken im Zusammenhang mit dem Bankbetrieb erhoben. Die Zielsetzung der Risikoidentifikation besteht dabei in einer permanenten, vollständigen und wirtschaftlichen Erfassung aller Einzelrisiken. Die identifizierten Risiken werden gemessen und zu einem gesamten Verlustpotenzial aggregiert Das Verlustpotenzial wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse (Erträge, Reserven, Eigenmittel) gegenübergestellt. Dies dient der Planung, Messung und Überwachung des Gesamtbankrisikos und zählt, ebenso wie die Optimierung des Eigenmittelansatzes, zu den Hauptaufgaben des MCSB-Teams. 5.2 Den Betrag von 8 vh der gewichteten Forderungsbeträge für jede Forderungsklasse gemäß 22a Abs. 4 BWG, wenn das Kreditinstitut die gewichteten Forderungsbeträge im Kreditrisiko-Standardansatz berechnet; Stand 30.09.2008 in TEUR Forderungsbetrag 8% des gewichteter gewichteten Forderungsbetrag Forderungsbetrags 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; 5.860 1.810 145 2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; 262 262 21 3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; 1.125 1.125 90 4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; 0 0 0 5. Forderungen an internationale Organisationen; 0 0 0 6. Forderungen an Institute; 2.304.122 38.719 3.098 7. Forderungen an Unternehmen; 315.286 268.696 21.495 8. Retail-Forderungen; 300 224 18 9. durch Immobilien besicherte Forderungen; 0 0 0 10. überfällige Forderungen; 3 3 0 11. Forderungen mit hohem Risiko; 0 0 0 12. Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; 0 0 0 13. Verbriefungspositionen; 0 0 0 14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; 0 0 0 15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; 0 0 0 16. sonstige Posten. 2.804 975 78 Gesamt 2.629.762 311.814 24.945 Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 15
5.3 Den Betrag von 8 vh der gewichteten Forderungsbeträge für jede Forderungsklasse gemäß 22b Abs. 2 BWG, wenn das Kreditinstitut die gewichteten Forderungsbeträge auf einem auf internen Ratings basierenden Ansatz berechnet; diese Anforderung gilt bei der Forderungsklasse der a) Retail-Forderungen für alle der folgenden Kategorien: aa) Retail-Forderungen, die durch Immobilien abgesichert sind; bb) qualifizierte revolvierende Retail-Forderungen und cc) sonstige Retail-Forderungen; b) Beteiligungspositionen für: aa) alle Ansätze gemäß 77 SolvaV; bb) börsengehandelte Beteiligungspositionen, private Beteiligungspositionen in hinreichend diversifizierten Portfolios und sonstige Beteiligungspositionen; cc) Forderungen, für die bezüglich des Mindesteigenmittelerfordernisses eine aufsichtliche Übergangsregelung gilt und dd) Forderungen, für die bezüglich des Mindesteigenmittelerfordernisses Bestandschutzklauseln (grandfathering provisions) gelten; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant 5.4 Gemäß 22 Abs. 1Z 2 und 3 BWG berechnete Mindesteigenmittelerfordernisse; und Die Bank führt kein Handelsbuch und hat deshalb kein Mindest- Eigenmittelerfordernis für 22 Abs. 1 Z 2 Mindesteigenmittelerfordernis (außerhalb des Handelsbuches) gemäß 22 Abs 1 Z 3: Stand 30.09.2008 in TEUR Für das Warenpositionsrisiko 0 Für das Fremdwährungsrisiko 74 5.5 Gemäß 22 Abs. 1Z 4 BWG berechnete und gesondert offen gelegte Mindesteigenmittelerfordernisse. Das Mindesteigenmittelerfordernis für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz berechnet ( 22j BWG) 1) Berechnung des Durchschnitts der Betriebserträge der letzten drei Geschäftsjahre (Bemessungsgrundlage): 2005 3.455.246,98 2006 4.058.413,53 2007 5.088.065,17 = 12.601.725,68 /3 = 4.200.575,23 2) Eigenmittelerfordernis 15% der Bemessungsgrundlage von 4.200.575,23 = 630.086,28 Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 16
6 Kontrahentenausfallrisiko Kreditinstitute haben bezüglich ihres Kontrahentenausfallrisikos aus Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapierund Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und Geschäften mit langer Abwicklungsfrist folgende Informationen offen zu legen 6.1 Eine Beschreibung der Methode, nach der Kapital gemäß 39a BWG und Obergrenzen für Kredite an Kontrahenten zugeteilt werden; Die Banco do Brasil AG schließt derzeit nur Verträge über Zins- und Währungsderivate zu Absicherungszwecken ab. Es bestehen keine Pensionsgeschäfte, Wertpapier- und Warenleihgeschäfte, Lombardgeschäfte oder Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist. Kontrahenten für Verträge in derivativen Geschäften können nur Kreditinstitute werden, die von der Banco do Brasil S/A für die Banco do Brasil AG ein Kreditlimit erhalten. 6.2 Eine Beschreibung der Vorschriften zur Absicherung der Besicherungen und zur Bildung von Reserven; Die derivativen Geschäfte dienen zur Absicherung bestehender Risiken, und verhalten sich ungekehrt proportional zum abgesicherten Risiko. Es kommt aus diesem Titel zu keiner Bildung von Reserven. Die Messung erfolgt gemäß dem Ursprungsrisikoansatz ( 235 SolvaV). 6.3 Eine Beschreibung der Vorschriften über Korrelationsrisiken; Das Korrelationsrisiko (Korrelation von Markt- und Kreditrisikofaktoren bzw. das spezifische Korrelationsrisiko) ist implizit im Ursprungsrisikoansatz abgebildet. 6.4 Eine Beschreibung der Auswirkungen auf den Besicherungsbetrag, den das Kreditinstitut bei einer Herabstufung seines Ratings zur Verfügung stellen müsste; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant 6.5 Die Summe der aktuellen beizulegenden Zeitwerte der Geschäfte, positive Auswirkungen von Netting, aufgerechnete aktuelle Kreditforderungen, gehaltene Besicherungen, Nettokreditforderungen bei Derivaten; Aus dem Derivativgeschäft (Bankbuch) ergaben sich zum Stichtag 31.12.2007 folgende Nominalbeträge und Marktwerte: DERIVATIVGESCHÄFTE 31.12.2007 in TEUR Nominalbetrag nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Summe Wechselkursverträge 16.831 25 0 16.856 Zinssatzverträge 0 0 0 0 Gesamt 16.831 25 0 16.856 Terminkäufe ungewichtet 31.12.2007 in TUSD beizulegender Zeitwert Währung Nominale Anzahl positiver negativer Devisentermingeschäfte USD gegen EUR 34 1 2 0 Devisenswaps USD gegen EUR 24.777 2 169 0 Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 17
In der Banco do Brasil AG bestehen keine Nettingvereinbarungen 6.6 Maße für den Forderungswert nach der jeweils entsprechenden Methode gemäß den 233 bis 261SolvaV; Als Maß für die Ermittlung des Forderungswertes wird der Ursprungsrisikoansatz gemäß 235 SolvaV angewendet. 6.7 Den Nominalwert von Absicherungen in Form von Kreditderivaten und die Verteilung der Kreditforderungen, aufgeschlüsselt nach Arten von Kreditforderungen; Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant 6.8 Den Nominalwert von Derivatgeschäften, unterteilt nach der Verwendung für den Kreditbestand und Vermittlungstätigkeiten des Kreditinstituts, sowie die Verteilung verwendeter Derivate nach Produktgruppen samt einer weiteren Aufschlüsselung innerhalb der einzelnen Produktgruppen nach erworbenen und veräußerten Besicherungen; und Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant 6.9 Im Falle der Verwendung eigener Schätzungen des Skalierungsfaktors gemäß 246 SolvaV, die Schätzung des Skalierungsfaktors. Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko (1) Kreditinstitute haben bezüglich ihres Kredit- und Verwässerungsrisikos folgende Informationen offen zu legen: 7.1 Für Rechnungslegungszwecke die Definitionen von überfällig und ausfallgefährdet; Definition der Kriterien überfällig und ausfallsgefährdet. Die verwendeten Ausfallsdefinitionen decken die Kriterien überfällig und ausfallsgefährdet in adäquater Weise ab. Die Basel II-Definition für Überfällige Forderungen legt fest, dass eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Kreditinstitut mehr als 90 Tage überfällig ist. Die Überziehung beginnt mit dem Tag, an dem der Kreditnehmer ein zugesagtes Limit überschritten hat, ihm ein geringeres Limit als die aktuelle Inanspruchnahme mitgeteilt wurde, Zinsen oder Raten nicht gezahlt hat, oder er einen nicht genehmigten Kredit in Anspruch genommen hat. Eine Überziehung gilt dann als wesentlich, wenn sie mehr als 2,5% der vereinbarten Rahmen ausmacht und größer als EUR 250 ist. Die Überziehung muss 90 Tage durchgehend, ohne Unterbrechung vorhanden sein. Als ausfallsgefährdet gelten Forderungen, wenn aufgrund der Bonität des Kunden ein Kreditausfall in naher Zukunft nicht mehr auszuschließen ist. Mit der Feststellung der Gefährdung der Oblighis einer definierten Größenordnung erlischt jegliche Eigenkompetenz des Kundenbetreuers, der Kunde wird im zentralen Kreditrisikomanagement weiter betreut. Vierteljährlich erfolgt eine vollständige Berichterstattung über den aktuellen Bearbeitungsstand dieser Engagements an den Vorstand. Wesentliche Ausfallskennzeichen sind: - Fälligstellung - 90 Tage überfällig - Exekution gegen den Kunden Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 18
- Zinsennachlass aus negativen Bonitätsgründen 7.2 Eine Beschreibung der bei der Bestimmung von Wertberichtigungen und Rückstellungen angewandten Ansätze und Methoden; Den zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken wird durch Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen Rechnung getragen. Für einzelne Risikopositionen haben wir Einzelwertberichtigungen nach gruppenspezifischen Kriterien vorgenommen. Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten werden unter Rückstellungen auf der Passivseite ausgewiesen. 7.3 Den Gesamtbetrag der Forderungen nach Rechnungslegungsaufrechnungen und ohne Berücksichtigung der Wirkung der Kreditrisikominderung und den nach Forderungsklassen aufgeschlüsselten Durchschnittsbetrag der Forderungen während des Berichtszeitraumes; Der Durchschnittsbetrag (Quartalsendstände) der Forderungen aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen stellt sich wie folgt dar: Stand 30.09.2008 in TEUR Durchschnittsbetrag Vorjahr 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; 5.114 N/A 2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; 298 N/A 3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; 375 N/A 4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; 0 N/A 5. Forderungen an internationale Organisationen; 0 N/A 6. Forderungen an Institute; 2.210.061 N/A 7. Forderungen an Unternehmen; 275.137 N/A 8. Retail-Forderungen; 376 N/A 9. durch Immobilien besicherte Forderungen; 0 N/A 10. überfällige Forderungen; 3 N/A 11. Forderungen mit hohem Risiko; 0 N/A 12. Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; 0 N/A 13. Verbriefungspositionen; 0 N/A 14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; 0 N/A 15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; 0 N/A 16. sonstige Posten. 1.925 N/A Gesamt 2.493.289 0 Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 19
7.4 Die geografische Verteilung der Forderungen, aufgeschlüsselt nach wichtigen Gebieten und wesentlichen Forderungsklassen; Assetverteilung geographisch 1% 1% 1% BR AT EU Andere Länder 97% 7.5 Die Verteilung der Forderungen auf Wirtschaftszweige oder Gruppen von Kontrahenten, aufgeschlüsselt nach Forderungsklassen; 34% 0% 0% 0% 0% 1% 1% 1% 1% 4% 32% 5% 5% 6% 10% Bergbau Sonstige Unterrichtwesen Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Energie- und Wasserversorgung Handel, Instandhaltung, Gebrauchsgüter Eisen und Stahl Retail Fischerei und Fischzuscht Bauwesen Öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen Verkehr und Nachrichtübermittlung Kredit- und Versicherungswesen Sachgütererzeugung Land- und Forstwirtschaft Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 20
7.6 Die Aufschlüsselung aller Forderungen nach Restlaufzeit und Forderungsklassen; Stand per 30.09.2008 in TEUR Forderungsklassen\ Restlaufzeiten 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; 2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; 3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; tägl. fällig 0-3 Mo 3 Mo - 1 Jahr 1-2 Jahre 2-3 Jahre 3-4 Jahre 4-5 Jahre > 5 Jahre 2.241 0 108 1.765 1.727 20 0 0 0 0 0 0 262 0 0 0 0 0 0 0 130 0 120 876 4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; 5. Forderungen an internationale Organisationen; 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6. Forderungen an Institute; 44.591 57.865 355.305 102.136 1.435.291 9 308.852 73 7. Forderungen an Unternehmen; 155 24.632 98.336 46.231 56.600 44.455 31.134 13.743 8. Retail-Forderungen; 207 0 0 9.000 17 59 7 0 9. durch Immobilien besicherte Forderungen; 0 0 0 0 0 0 0 0 10. überfällige Forderungen; 3 0 0 0 0 0 0 0 11. Forderungen mit hohem Risiko; 0 0 0 0 0 0 0 0 12. Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; 0 0 0 0 0 0 0 0 13. Verbriefungspositionen; 0 0 0 0 0 0 0 0 14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; 15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16. sonstige Posten*. 404 0 0 1.398 0 0 0 1.001 * unter sonstige Posten sind angeführt die Beteiligungen und Anlagevermögen > 5 J 7.7 Für alle wesentlichen Wirtschaftszweige oder Arten von Vertragspartnern die folgenden Angaben: a) Ausfallgefährdete und überfällige Forderungen, getrennt aufgeführt; Zum Stichtag 31.12.2008 bestehen keine überfälligen oder ausfallsgefährdeten Forderungen. b) Wertberichtigungen und Rückstellungen; per 30.09.2008 In TEUR Einzelwertberichtigungen Rückstellungen Nach Sektoren Kredit- und Versicherungswesen 2.047 0 Lebensmittelproduktion 425 0 Konsument 3 0 Nach Kundenart Kreditinstitute 2.047 0 Unternehmen 425 0 Private 3 0 Die Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen blieben im Berichtsjahr unverändert. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 21
c) Aufwendungen für Wertberichtigungen und Rückstellungen während des Berichtszeitraums; Allgemeines Länderrisiko Brasilien in TEUR 4.202 7.8 Die Höhe der ausfallgefährdeten und überfälligen Forderungen; diese sind getrennt anzuführen und nach wesentlichen geografischen Gebieten, wenn praktikabel einschließlich der Beträge der Wertberichtigungen und Rückstellungen für jedes geografische Gebiet, aufzuschlüsseln und Derzeit keine Geschäftsfälle 7.9 Die getrennt dargestellte Überleitung von Änderungen der Wertberichtigungen und Rückstellungen für ausfallgefährdete Forderungen. Die Informationen haben Folgendes zu umfassen: a) eine Beschreibung der Art der Wertberichtigungen und Rückstellungen; Es wurden Einzelwertberichtigung und Wertberichtigung für Länderrisiken gebildet. Es war keine Haftung für Garantienrückstellung erforderlich. b) die Eröffnungsbestände; c) die während der Periode aus den Rückstellungen entnommenen Beträge; d) die während der Periode eingestellten oder rückgebuchten Beträge für geschätzte wahrscheinliche Verluste aus Forderungen, etwaige andere Berichtigungen, einschließlich derjenigen durch Wechsel kursunterschiede, Zusammenfassung von Geschäftstätigkeiten, Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen und Übertragungen zwischen Risikovorsorgebeträgen; und e) die Abschlussbestände. b - e Die Einzelwertberichtigungen waren während des Zeitraums vom 1.1.2008-30.09.2008 unverändert. (2) Kreditinstitute haben nähere Angaben zu veröffentlichen, wenn durch die Aufschlüsselung der Forderungen gemäß Abs. 1Z 4 bis 6 keine ausreichende Aussage zur Risikosituation möglich ist. aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant 8 Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge im Kreditrisiko- Standardansatz berechnen, haben für jede Forderungsklasse gemäß 22a Abs. 4 BWG folgende Informationen offen zu legen: 8.1 Die Namen der anerkannten Rating-Agenturen und Rating-Agenten und die Gründe für etwaige Änderungen; Als Ratingagentur wird Standard & Poor s verwendet 8.2 Die Forderungsklassen, für die die Rating-Agenturen und Rating-Agenten jeweils in Anspruch genommen werden; Die Forderungsklassen, für die die Rating-Agenturen und Rating-Agenten in Anspruch genommen werden: Forderungen an Unternehmen. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 22
8.3 Eine Beschreibung des Verfahrens zur Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind; Die Emittenten- und Emissionsratings werden gemäß EmittentenVO zugeordnet 8.4 Die Zuordnung der Ratings aller anerkannten Rating-Agenturen oder Rating-Agenten zu den im Kreditrisiko-Standardansatz vorgesehenen Bonitätsstufen, sofern das Kreditinstitut nicht die Standardzuordnung gemäß 21b Abs. 6 BWG heranzieht und Die Emittenten- und Emissionsratings werden gemäß Mappingverordnung (i.d.f. BGBl. 2 Nr. 254/2007) zugeordnet 8.5 Die Forderungswerte und die Forderungswerte nach Kreditrisikominderung, a) die jeder einzelnen vorgesehenen Bonitätsstufe zugeordnet werden sowie b) jene, die von den Eigenmitteln abgezogen werden a) Stand per 30.09.2008 Forderungsklassen\ Restlaufzeiten in TEUR Forderungswert vor Kreditrisikominderung Bonitätsstufe 1 Bonitätsstufe 2 Bonitätsstufe 3 Bonitätsstufe 4 Bonitätsstufe 5 Bonitätsstufe 6 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; 3.619 2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; 3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; 4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; 5. Forderungen an internationale Organisationen; 6. Forderungen an Institute; 10 29.372 7. Forderungen an Unternehmen; 14.195 8. Retail-Forderungen; 9. durch Immobilien besicherte Forderungen; 10. überfällige Forderungen; 11. Forderungen mit hohem Risiko; 12. Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; 13. Verbriefungspositionen; 14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; 15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; 16. sonstige Posten. 10-32.991-14.195 - Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 23
b) Forderungswerte und Forderungswerte nach Kreditrisikominderung Stand 30.09.2008 in TEUR Forderungsbetrag vor Kreditrisikominderung Forderungsbetrag nach Kreditrisikominderung vom Eigenmittel abzuziehen 16. sonstige Posten. 1.289 2.804 58 Abflüsse bei der Kreditrisikominderung aufgrund Bareinlagen werden in der Forderungsklasse 16 als Zufluss gemeldet, der dann mit 0 % gewichtet wird 9 Spezialfinanzierungen, Beteiligungs-positionen und sonst. Aktiva Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge gemäß 74 Abs. 3 SolvaV oder gemäß den 77 und 78 SolvaV berechnen, haben die Forderungen für jede Kategorie der Tabelle gemäß 74 Abs. 3 SolvaV oder für jedes Gewicht gemäß 77 Abs. 3 SolvaV offen zu legen. Aus derzeitiger Sicht für die Banco do Brasil AG nicht relevant, da sie zur Berechnung des Kreditrisikos den Standardansatz anwendet 10 Sonstige Risikoarten Kreditinstitute, die ihr Mindesteigenmittelerfordernis gemäß 22 Abs. Z 2 und 3 BWG berechnen, haben dieses für jedes in diesen Bestimmungen genannte Risiko getrennt offen zu legen. Mindesteigenmittelerfordernis für Das Handelsbuch 0 (kein Handelsbuch vorhanden) das Warenpositionsrisiko 0 (keine Warenpositionen vorhanden) das Fremdwährungsrisiko 74.535,29 11 Interne Modelle zur Marktrisikobegrenzung Kreditinstitute, die ihr Mindesteigenmittelerfordernis für Marktrisiken mittels eines internen Modells zur Marktrisikobegrenzung gemäß 22p BWG berechnen, haben folgende Informationen offen zu legen: 11.1 Für jedes Teilportfolio: a) die Eigenschaften der verwendeten Modelle; b) eine Beschreibung der auf das Teilportfolio angewandten Krisentests und c) eine Beschreibung der bei Rückvergleichen (Backtesting) und der Validierung der Genauigkeit und Konsistenz der internen Modelle und Modellierungsverfahren angewandten Methoden; 11.2 Den von der FMA genehmigten Anwendungsbereich des verwendeten Modells und 11.3 Eine Beschreibung des Ausmaßes und der Methodik der Erfüllung der Anforderungen gemäß den 198 bis 202 SolvaV. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 24
Die Banco do Brasil AG verwendet keine internen Modelle zur Berechnung des Marktrisikos bzw. zur Marktrisikoobergrenzung. 12 Operationelles Risiko Kreditinstitute haben zum operationellen Risiko gemäß 22i BWG folgende Informationen offen zu legen: 12.1 Die Ansätze für die Berechnung des Mindesteigenmittelerfordernisses für operationelle Risiken, die das Kreditinstitut heranziehen darf; Die Banco do Brasil AG ermittelt das Mindesteigenmittelerfordernis nach dem Standardansatz gemäß 22j BWG i.v.m. Solva-VO 182-184. 12.2 Eine Beschreibung des fortgeschrittenen Messansatzes gemäß 22l BWG, wenn dieser vom Kreditinstitut angewandt wird, einschließlich einer Diskussion relevanter interner und externer Faktoren, die beim Messansatz des Kreditinstituts berücksichtigt werden und Die Banco do Brasil AG wendet die den fortgeschrittenen Messansatz nicht an. 12.3 Bei kombinierter Anwendung der Ansätze den Anwendungsbereich der verschiedenen verwendeten Ansätze. Die Banco do Brasil AG wendet die kombinierten Ansätze nicht an. 13 Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches Kreditinstitute haben zu den Beteiligungspositionen, die nicht im Handelsbuch gehalten werden, folgende Informationen offen zu legen: 13.1 Die Unterscheidung zwischen Forderungen nach ihren Zielen, einschließlich Gewinnerzielungsabsicht und strategischer Gründe; Die Banco do Brasil AG hält derzeit 100% an einer Holdinggesellschaft in den USA. Die Gesellschaft soll der Knotenpunkt für die geplanten Aktivitäten in den USA werden. Die geplanten Aktivitäten sind grundsätzlich zur Gewinnerzielungsabsicht geschaffen worden. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu den Anschaffungskosten in Euro zum Zeitpunkt des Erwerbes. 13.2 Einen Überblick über die angewandten Rechnungslegungstechniken und Bewertungsmethoden, einschließlich der Schlüsselannahmen und - praktiken für die Bewertung sowie etwaige wesentliche Änderungen dieser Praktiken; Die Beteiligungspositionen dienen ausschließlich dem Anlagenvermögen und werden nach den Bewertungsgrundsätzen des UGB bzw. BWG bewertet (Anschaffungskostenprinzip bzw. gemildertes Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht). 13.3 Den Buchwert, den beizulegenden Zeitwert (fair value) und bei börsengehandelten Titeln einen Vergleich zum Marktwert, wenn dieser wesentlich vom beizulegenden Zeitwert abweicht; Die Banco do Brasil AG hat derzeit keine Beteiligungspositionen, die an einer Börse notieren. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 25
13.4 Die Art und die Beträge börsengehandelter Beteiligungspositionen, nicht an einer Börse gehandelter Beteiligungspositionen in hinreichend diversifizierten Portfolios und sonstiger Beteiligungspositionen; Die Banco do Brasil AG hat derzeit keine Beteiligungspositionen, die an einer Börse notieren. 13.5 Die kumulativen realisierten Gewinne oder Verluste aus Verkäufen und Liquidationen während der Periode und Im Geschäftsjahr 2008 gab es keine nennenswerten Gewinne oder Verluste von Beteiligungen. 13.6 Die Summe der nicht realisierten Gewinne oder Verluste, die Summe der latenten Neubewertungsgewinne oder -verluste und sämtliche dieser Beträge, die in das Kernkapital oder in die ergänzenden Eigenmittel einbezogen sind. Im Geschäftsjahr 2008 wurden aus den Beteiligungen keine Beträge in die Berechnung der Eigenmittel der Gruppe einbezogen. 14 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltenen Positionen Kreditinstitute haben zu ihren Forderungen hinsichtlich des Zinsrisikos aus Positionen, die nicht im Handelsbuch gehalten werden, folgende Informationen offen zu legen: 14.1 Die Art des Zinsrisikos und die Häufigkeit der Messung; Das Zinsrisiko wird quartalsweise gemessen. 14.2 Die Schlüsselannahmen, einschließlich der Annahmen bezüglich der Rückzahlung von Krediten vor Fälligkeit und des Anlegerverhaltens bei unbefristeten Einlagen und Das Zinsrisiko wird gemäß den Vorgaben der Aufsichtsbehörde berechnet (Meldung des Zinsrisikos im Rahmen der VERA-V - Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung, BGBl. Nr. 532/1993, i.d.g.f). 14.3 Schwankungen bei Gewinnen, wirtschaftlichem Wert oder anderen relevanten Messwerten, die bei Auf- und Abwärtsschocks entsprechend der gewählten Methode zur Messung des Zinsrisikos verwendet werden, aufgeschlüsselt nach Währungen. Gemäß dem aufsichtsrechtlichen Zinsschockszenario (200 Basispunkte) ergab sich folgende Belastung der Eigenmittel zum 30.09.2008 TEUR 64 (Gesamt) TUSD 138 (Gesamt) 15 Verbriefungen Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge für verbriefte Forderungen gemäß den 22c bis 22f BWG berechnen, haben folgende Informationen offen zu legen: 15.1 Eine Erläuterung der Ziele des Kreditinstituts hinsichtlich seiner Verbriefungsaktivitäten; Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 26
15.2 Die Funktionen, die das Kreditinstitut beim Verbriefungsprozess wahrnimmt; 15.3 Angaben zum Umfang des Engagements des Kreditinstituts in jeder Funktion; 15.4 Die Ansätze zur Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge, die das Kreditinstitut bei seinen Verbriefungstätigkeiten anwendet; 15.5 Eine Zusammenfassung der Rechnungslegungsleitlinien des Kreditinstituts für Verbriefungen, einschließlich a) der Angabe, ob die Transaktionen als Verkäufe oder Finanzierungen behandelt werden; b) des Ausweises von Gewinnen aus Verkäufen; c) der Schlüsselannahmen für die Bewertung einbehaltener Anteile und d) der Behandlung synthetischer Verbriefungen, wenn diese nicht unter andere Rechnungslegungsleitlinien fallen; 15.6 Die Namen der anerkannten Rating-Agenturen, die bei Verbriefungen in Anspruch genommen werden, und die Arten von Forderungen, für die jede Agentur in Anspruch genommen wird; 15.7 Die Summe der ausstehenden Forderungsbeträge, die vom Kreditinstitut verbrieft werden und dem Verbriefungsrahmen unterliegen, aufgeschlüsselt nach traditionellen und synthetischen Verbriefungen und nach der Art der verbrieften Forderungen; 15.8 Für vom Kreditinstitut verbriefte und dem Verbriefungsrahmen unterliegende Forderungen eine Aufschlüsselung des Betrags der ausfallgefährdeten und überfälligen verbrieften Forderungen nach Art der Forderungen sowie der vom Kreditinstitut während der Periode ausgewiesenen Verluste; 15.9 Die Summe der einbehaltenen oder erworbenen Verbriefungspositionen, aufgeschlüsselt a) nach Art der Forderungen und b) in eine aussagekräftige Zahl von Risikogewichtungsbändern; Positionen, die mit 1250 vh gewichtet oder abgezogen wurden, sind gesondert offen zu legen; 15.10 Die Summe des offenen Betrags verbriefter revolvierender Forderungen, getrennt nach Originatorenanteil und Investorenanteil und 15.11 Eine Zusammenfassung der Verbriefungsaktivitäten in der Periode, einschließlich des Betrags der verbrieften Forderungen, untergliedert nach Art der Forderungen, und des je nach Art der Forderungen ausgewiesenen Gewinns oder Verlusts beim Verkauf. Die Banco do Brasil AG ist weder Originator, noch Servicer, Sponsor oder Investor in Verbriefungstransaktionen. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 27
16 Offenlegungen bei Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (1) Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge und erwarteten Verlustbeträge nach dem auf internen Ratings basierenden Ansatz berechnen, haben folgende Informationen offen zu legen: 16.1 Die behördlich bewilligten Ansätze oder genehmigten Übergangsregelungen; 16.2 Eine Erläuterung und einen Überblick über a) die Struktur der internen Ratingsysteme und die Beziehung zwischen internen und externen Ratings; b) die Verwendung interner Schätzungen für andere Zwecke als die Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge gemäß 22b BWG; c) das Management und die Anerkennung von Kreditrisikominderung und d) die Kontrollmechanismen für Ratingsysteme, einschließlich einer Beschreibung ihrer Unabhängigkeit, der Verantwortlichkeitsstrukturen und der Überprüfung dieser Systeme; 16.3 Nach Maßgabe des Abs. 2 eine Beschreibung des internen Ratingprozesses, getrennt für die folgenden Forderungsklassen: a) Zentralstaaten und Zentralbanken; b) Institute; c) Unternehmen, einschließlich kleiner oder mittlerer Unternehmen, Spezialfinanzierungen und angekaufte Forderungen gegenüber Unternehmen; d) Retail-Forderungen, getrennt für jede der folgenden Kategorien: aa) Retail-Forderungen, die durch Immobilien abgesichert sind; bb) qualifizierte revolvierende Retail-Forderungen; cc) sonstige Retail-Forderungen und e) Beteiligungspositionen; 16.4 Die Forderungswerte für jede Forderungsklasse gemäß 22b Abs. 2 BWG; wenn Kreditinstitute für die Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge eigene Schätzungen der Verlustquoten bei Ausfall (LGD) oder Umrechnungsfaktoren verwenden, sind Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute und Unternehmen getrennt von Forderungen offen zu legen, für die die Kreditinstitute solche Schätzungen nicht verwenden; Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 28
16.5 Für jede der Forderungsklassen Zentralstaaten und Zentralbanken, Institute, Unternehmen und Beteiligungspositionen und für eine ausreichende Anzahl von Schuldnerklassen einschließlich der Klasse für im Ausfall befindliche Schuldner, die eine aussagekräftige Differenzierung des Kreditrisikos ermöglichen, haben die Kreditinstitute Folgendes offen zu legen: a) die Summe der Forderungswerte gemäß 65 und 66 SolvaV; b) die forderungsbetragsgewichtete durchschnittliche Verlustquote bei Ausfall (LGD) in Prozent, wenn Kreditinstitute bei der Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge eigene Schätzungen für Verlustquoten bei Ausfall (LGD) verwenden; c) das forderungsbetragsgewichtete durchschnittliche Gewicht und d) den Betrag der nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien und die forderungsbetragsgewich teten durchschnittlichen Forderungswerte für jede Forderungsklasse, wenn Kreditinstitute eigene Schätzungen der Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der gewichteten Forderungsbeträge verwenden; 16.6 Für die Forderungsklasse der Retail-Forderungen und für jede der unter Z 3 lit. d definierten Kategorien entweder die unter Z 5 beschriebenen Offenlegungen, soweit vorhanden auf Basis von Pools, oder eine Analyse der Forderungen (ausstehende Kredite und Forderungswerte für nicht in Anspruch genommene Kreditlinien) bezogen auf eine ausreichende Anzahl an Klassen für erwartete Verluste (EL), die eine sinnvolle Differenzierung des Kreditrisikos ermöglichen, soweit vorhanden auf Basis von Pools; 16.7 Die tatsächlichen Wertberichtigungen in der vorhergehenden Periode für jede Forderungsklasse, für Retail-Forderungen für jede der in Z 3 lit. d definierten Kategorien, und wie diese von den Erfahrungen in der Vergangenheit abweichen; 16.8 Eine Beschreibung der Faktoren, die Einfluss auf die erlittenen Verluste in der Vorperiode hatten, wie beispielsweise ob das Kreditinstitut überdurchschnittliche Ausfallquoten oder überdurchschnittliche Verlustquoten bei Ausfall (LGD) und Umrechnungsfaktoren zu verzeichnen hatte und 16.9 Eine Gegenüberstellung der Schätzungen des Kreditinstituts und der tatsächlichen Ergebnisse über einen längeren und ausreichenden Zeitraum; dies hat zumindest Angaben über Verlustschätzungen im Vergleich zu den tatsächlichen Verlusten für jede Forderungsklasse, für Retail-Forderungen für jede unter Z 3 lit. d definierten Kategorien, zu beinhalten, um eine sinnvolle Bewertung der Leistungsfähigkeit der internen Kreditbewertungsprozesse für jede Forderungsklasse, für Retail-Forderungen für jede der unter Z 3 lit. d definierten Kategorien, zu ermöglichen; sofern es zweckdienlich ist, sind diese Angaben von den Kreditinstituten weiter aufzuschlüsseln, um eine Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) sowie im Falle von Kreditinstituten, die eigene Schätzungen der Verlustquoten bei Ausfall (LGD) oder der Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 29
Umrechnungsfaktoren verwenden, eine Analyse der tatsächlichen Verlustquoten bei Ausfall (LGD) und Umrechnungsfaktoren im Vergleich zu den gemäß dieses Absatzes offen zu legenden Schätzungen zu ermöglichen. Offenlegungen bei Verwendung des auf internen Ratings basierenden Ansatzes (2) Die Beschreibung gemäß Abs. 1Z 3 hat jedenfalls zu umfassen: 16.2.1 Die Arten von Forderungen, die in der jeweiligen Forderungsklasse enthalten sind; 16.2.2 Die Definitionen, Methoden und Daten für die Schätzung und Validierung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und gegebenenfalls der Verlustquoten bei Ausfall (LGD) und Umrechnungsfaktoren, einschließlich der bei der Ableitung dieser Variablen getroffenen Annahmen und 16.2.3 Die Beschreibungen wesentlicher Abweichungen von der Definition des Ausfalls gemäß 22b Abs. 5 Z 2 BWG, einschließlich der von diesen Abweichungen betroffenen breiten Segmente. Die Banco do Brasil AG wendet zur Berechnung des Kreditrisikos den Standardansatz einfache Methode an. 17 Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen Kreditinstitute, die Besicherungen zum Zweck der Kreditrisikominderung gemäß den 22g bis 22h BWG verwenden, haben folgende Informationen offen zu legen: 17.1 Die Vorschriften und Verfahren für das bilanzielle und außerbilanzielle Netting und eine Angabe des Umfangs, in dem das Kreditinstitut davon Gebrauch macht; Die Banco do Brasil AG macht keinen Gebrauch von bilanziellen und außerbilanziellen Netting. 17.2 Die Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten; Die Banco do Brasil AG akzeptiert derzeit nur Sicherheiten in Form von Bareinlagen. Die Bewertung erfolgt zum Nominale und wird automatisch in Rechnungswesen mitverarbeitet. 17.3 Eine Beschreibung der wichtigsten Arten von Besicherungen, die vom Kreditinstitut angenommen werden; Derzeit werden nur Sicherheiten in Form von Bareinlagen entgegengenommen. 17.4 Die wichtigsten Arten von Garantiegebern und Kreditderivatkontrahenten und deren Kreditwürdigkeit; Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 30
Derzeit werden Garantien nicht als Instrument der Kreditrisikominderung bei der Berechnung des Eigenmittelerfordernis angesetzt. 17.5 Informationen über Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung; Derzeit werden keine Kreditrisikokonzentrationen bei der Kreditrisikominderung festgestellt. 17.6 Den gesamten Forderungswert, gegebenenfalls nach dem bilanziellen oder außerbilanziellen Netting, getrennt für jede einzelne Forderungsklasse und nach der Anwendung von Volatilitätsanpassungen, der durch geeignete finanzielle Sicherheiten und sonstige dingliche Sicherheiten gedeckt ist, wenn die Kreditinstitute die gewichteten Forderungsbeträge nach dem Kreditrisiko-Standardansatz oder nach dem auf internen Ratings basierenden Ansatz berechnen, aber keine eigenen Schätzungen der Verlustquoten bei Ausfall (LGD) oder Umrechnungsfaktoren in Bezug auf die jeweilige Forderungsklasse durchführen und Stand 30.09.2008 in TEUR Forderungsbetrag vor Kreditrisikominderung Forderungsbetrag nach Kreditrisikominderung vom Eigenmittel abzuziehen 1. Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken; 5.860 5.860 0 2. Forderungen an regionale Gebietskörperschaften; 262 262 0 3. Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften; 1.125 1.125 0 4. Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken; 0 0 0 5. Forderungen an internationale Organisationen; 0 0 0 6. Forderungen an Institute; 2.304.122 2.304.122 0 7. Forderungen an Unternehmen; 316.684 315.286 0 8. Retail-Forderungen; 417 300 0 9. durch Immobilien besicherte Forderungen; 0 0 0 10. überfällige Forderungen; 3 3 0 11. Forderungen mit hohem Risiko; 0 0 0 12. Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen; 0 0 0 13. Verbriefungspositionen; 0 0 0 14. kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen; 0 0 0 15. Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen; 0 0 0 16. sonstige Posten. 1.289 2.804 58 Abflüsse bei der Kreditrisikominderung aufgrund Bareinlagen werden in der Forderungsklasse 16 als Zufluss gemeldet, der dann mit 0 % gewichtet wird Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 31
17.7 Getrennt für jede Forderungsklasse den gesamten Forderungswert, gegebenenfalls nach dem bilanziellen oder außerbilanziellen Netting, der durch persönliche Sicherheiten gedeckt ist, wenn die Kreditinstitute die gewichteten Forderungsbeträge nach dem Kreditrisiko- Standardansatz oder dem auf internen Ratings basierenden Ansatz berechnen; für die Forderungsklasse der Beteiligungspositionen gilt diese Anforderung für jeden der in den 77 und 78 SolvaV vorgesehenen Ansätze. Die Banco do Brasil AG wendet den Kreditrisiko-Standardansatz bei der Ermittlung des Mindesteigenmittelerfordernisses an. 18 Offenlegungen bei Verwendung des fortgeschrittenen Messansatzes Kreditinstitute, die einen fortgeschrittenen Messansatz gemäß 22l BWG zur Berechnung ihres Mindesteigenmittelerfordernisses für das operationelle Risiko verwenden, haben eine Beschreibung der Verwendung von Versicherungen zur Risikominderung offen zu legen. Die Banco do Brasil AG wendet den Basisindikatoransatz bei der Ermittlung des Mindesteigenmittelerfordernisses an. Information der Banco do Brasil AG gemäß Offenlegungsverordnung 32