Software-Engineering Software-Management 11.4 Software-Patente und Patentrecherche Software-Patente und Depatisnet Online Patentrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt Prof. Dr. Rolf Dornberger Software-Engineering: 11.4 Software-Patente und Patentrecherche 29.04.2006 1
11.4 Patente und Software-Patente 11.4 Patente und Software-Patente 11.4.1 Software-Patente Copyright und Urheberrecht Computerprogramme als Werk Sonderregelungen für Computerprogramme Urheberrechtsverletzungen Urheberrechtsschutz vs. Patentschutz Patentierbarkeit von Software Die juristische Kontroverse Argumente gegen Softwarepatente Argumente für Softwarepatente Meinungen von Unternehmen Fazit Sekundärbranche Primärbranche: Befürworter Primärbranche: Skeptiker Primärbranche: Gegner 11.4.2 Depatisnet Definition und Einführung Einsteigerrecherche Anzeigemöglichkeiten Expertenrecherche IKOFAX-Recherche Assistentenrecherche Patentfamilienrecherche Feldbezeichnungen Kurzbeschreibung: Recherchierbare Felder DEKLA-Verzeichnis Zusätzliche Informationen 29.04.2006 2
11.4.1 Software-Patente 11.4 Patente und Software-Patente 11.4.1 Software-Patente Copyright und Urheberrecht Computerprogramme als Werk Sonderregelungen für Computerprogramme Urheberrechtsverletzungen Urheberrechtsschutz vs. Patentschutz Patentierbarkeit von Software Die juristische Kontroverse Argumente gegen Softwarepatente Argumente für Softwarepatente Meinungen von Unternehmen Fazit Sekundärbranche Primärbranche: Befürworter Primärbranche: Skeptiker Primärbranche: Gegner 11.4.2 Depatisnet 29.04.2006 3
11.4.1 Software-Patente - Copyright und Urheberrecht Das Copyright schützt geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst. Auch Computerprogramme sind geschützt. Beim Copyright steht der ökonomische Aspekt im Vordergrund. Wirtschaftliche Investitionen sollen geschützt werden. Das Urheberrecht stellt den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt und gewährt das Recht, ob, wann und wie ein Werk verwendet werden darf. 29.04.2006 4
11.4.1 Software-Patente - Computerprogramme als Werk Elektronische Datenverarbeitung wird im Immaterialgüterrecht durch das Urheberrecht und das Topografiegesetz erfasst. Die Schweiz orientiert sich am Europarecht, aber nur auf Mindestschutzniveau. Grund: Die Schweiz ist hier ein reines Importland. Computerprogramme werden vom Gesetzgeber als Werke der Literatur und der Kunst angesehen. Obwohl Software zur Informationstechnologie und nicht zur kulturellen Schöpfung gehört, wird Sie auch bei geringer Originalität urheberrechtlich geschützt. Programme, die bereits zum technischen Wissen der Fachwelt gehören, sind nicht schutzfähig. Zugrunde liegende Aufgabenstellungen und angewandte technische Verfahren (Codierung in Programmiersprachen) sind nicht schutzfähig. 29.04.2006 5
11.4.1 Software-Patente - Computerprogramme als Werk Damit die technische Entwicklung offen bleibt, hat der Gesetzgeber keine Definition über Computerprogramme erlassen. Auch Software, welche in die Hardware integriert ist, fällt darunter. Wie auch bei anderen Werk-Arten ist auch bei Software nur die Form und der Ausdruck eines Werks dem Urheberrecht unterstellt. Die Idee bleibt frei. Wie man aber Ausdruck und Idee abgrenzt, ist unbekannt. Auch Datenbanken in Form von Sammlungen reiner Daten (Fakten) sind geschützt, wenn ihre Zusammenstellung eine schöpferische Leistung darstellt. 29.04.2006 6
11.4.1 Software-Patente - Computerprogramme als Werk Schutzfähig sind die unter Einsatz von Computerprogrammen erzeugten Werke: Texte (Ergebnisse von Text- und Übersetzungsprogrammen) Musik (Computermusik) Visuelle Kunst (Computergrafik, virtuelle Bilder) Filme (virtual realities, elektronische Zeichen- und Trickfilme) Kombination dieser Kategorien (Multimedia-Erzeugnisse) 29.04.2006 7
11.4.1 Software-Patente - Sonderregelungen für Computerprogramme Es gibt bei Software zusätzliche Regelungen: Vermietrecht an Computerprogrammen (ausschließliches Recht des Urhebers die Software zu vermieten) Zulässiger Gebrauch (Hat ein Urheber ein Computerprogramm veräußert oder der Veräußerung zugestimmt, darf dieses gebraucht oder weiter veräußert werden.) Entschlüsselung von Computerprogrammen (Entschlüsselung des Programms zwecks Schnittstelleninformation erlaubt; die gewonnen Schnittstellen-Informationen dürfen nur zur Entwicklung, Wartung sowie zum Gebrauch von interoperablen Computerprogrammen benützt werden.) 29.04.2006 8
11.4.1 Software-Patente - Urheberrechtsverletzungen Vorsätzlich und unrechtmäßiges Veröffentlichen Verändern Herstellen von Kopien Publizieren durch Medien Vermieten eines Computerprogramms Verwenden eines Werks zur Schaffung eines Werks zweiter Hand Sich Weigern der zuständigen Behörde einen Missbrauch mitzuteilen 29.04.2006 9
11.4.1 Software-Patente - Urheberrechtsschutz vs. Patentschutz Das Urheberrecht schützt die Form und den Ausdruck des Werkes, nicht aber den Inhalt. Das Patent schützt eine technische Lösung zu einem konkreten Problem. Was wird geschützt Schutzdauer Beginn des Schutzes Schutzweite Urheberrecht Werke der Literatur, Kunst, Computerprogramme Bis 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Computer) Ab der Schöpfung Schweizweit und Lichtenstein. Mit speziellen Abkommen auch in anderen Ländern Patentrecht Technische Erfindungen Minimal 5 Jahre, Maximal 20 Jahre Ab der Patentanmeldung Je nach Anmeldung, Schweiz, Europa oder Weltweit Kumulation verschiedener Schutztitel ist immer möglich, aber jedes dieser Systeme schützt einen anderen Aspekt der zu beurteilenden Innovation. 29.04.2006 10
11.4.1 Software-Patente - Patentierbarkeit von Software Nach wie vor besteht eine uneinheitliche Rechtssprechung in Europa betreffend der Ausgestaltung des Patentsystems im Bereich von Software. Spektakuläre Beispiele wie z.b. one click shopping patent von Amazon und das Patent auf das Datenkompressionsverfahren MP3 haben diese Situation verdeutlicht. Meinungsspektrum reicht von der Forderung nach völligem Verzicht auf jegliche Patentierungsverbote für Software bis zur Forderung, jegliche Form von Patentierung bei Software auszuschließen. 29.04.2006 11
11.4.1 Software-Patente - Patentierbarkeit von Software Situation in Amerika In den USA wurden die Hürden für die Patentierung von Software durch die Rechtssprechung beseitigt. 1976 betrafen nur 1% aller Patenterteilungen Software. 2002 stieg der Anteil auf 14.9% (24 891 Softwarepatente) Allerdings kritische Entwicklung: Studie von Bessen & Hunt (2003) Hohe Nachfrage lässt sich nicht auf hohen Wert von SW-Erfindungen zurückführen, sondern auf leichte und kostengünstige Verfügbarkeit. Softwarepatente werden als Ersatz für eigene Forschung & Entwicklung (F&E) betrachtet. Es scheint, dass die Anreizwirkung für F&E verloren gegangen ist. 29.04.2006 12
11.4.1 Software-Patente - Patentierbarkeit von Software Situation in Europa In Europa bestehen die Patentierungsverbote für Software nach wie vor, wurden aber durch die jüngere Rechtssprechung aufgeweicht. Dadurch hat es auch hier Softwarepatente in beträchtlichem Umfang gegeben. Schätzungen von Schmoch (2003): 1992 > ca. 2 000 Patentanmeldungen 1998 > ca. 6 000 Patentanmeldungen 2000 > ca. 12 000 Patentanmeldungen Total wird die Gesamtanzahl von Softwarepatenten zwischen 20 000 30 000 geschätzt. 29.04.2006 13
11.4.1 Software-Patente - Die juristische Kontroverse Die juristische Diskussion zur Ausgestaltung des Patentsystems für Computerprogramme ist sehr komplex und verwirrend. Frage nach der Technizität: Die Frage, welche Software nun patentierbar ist, erklärt die Erfordernis der Technizität. Allerdings wird der Begriff Technizität kontrovers und widersprüchlich interpretiert. Es besteht immer noch zu viel Handlungsspielraum. EPA tendiert zur Annerkennung der Patentfähigkeit von Software. 29.04.2006 14
11.4.1 Software-Patente - Die juristische Kontroverse Als Technik angesehen werden: Steuerungs- und Regelungstechnik CAD/CAM Digitale Signalverarbeitung Betriebssysteme Hilfsprogramme Datenkompression Grenzlinie zwischen patentfähiger und nicht-patentfähiger Software wird versucht zu ziehen. 29.04.2006 15
11.4.1 Software-Patente - Die juristische Kontroverse Patentsystem USA In den USA gibt es keine Patentierungsverbote. Patentfähig sind: Verfahren Maschinen Erzeugnisse und Stoffgemische Erfindungen müssen folgende Kriterien erfüllen: Novelty Usefulness Nonobviousness Computerprogramme sind patentfähig, wenn sie ein nützliches, konkretes und greifbares Ergebnis produzieren. USA ein interessanter Testfall für eine Analyse der ökonomischen Auswirkungen einer breiten Softwarepatentierung. Zahl der Softwarepatente ist rasant angestiegen. 29.04.2006 16
11.4.1 Software-Patente - Argumente gegen Softwarepatentierung Trivialpatente Bezeichnen Schutzrechte mit geringster Erfindungshöhe (Patentanmeldungen, die eigentlich keine sind). Auswirkungen: Würde eine alltägliche Idee wie z.b. der Papierkorb in Windows patentierbar, müssten Entwickler, die diese Idee in ihrer Software implementieren wollen, entweder auf Alternativen ausweichen oder Lizenzgebühren zahlen. Besonders Start-up und kleine Unternehmen besitzen die Ressourcen gar nicht, um Lizenzforderungen nachzukommen. Gesamthaft würden Trivialpatente zu einer Verteuerung der Software führen. 29.04.2006 17
11.4.1 Software-Patente - Argumente gegen Softwarepatentierung Open-Source-Modell Spezifische Auswirkungen von SW-Patenten auf Open-Source-Software (OSS) noch nicht klar belegt. Jedoch ist sicher, dass es zu einer Bedrohung von OSS kommen würde. Kein Nutzen für OSS durch SW-Patente. Durch die Offenlegung vom Quellcode ist eine Patentverletzung gegeben, jedoch gerade diese Offenlegung ist zentraler Bestandteil des Open-Source-Gedanken! Kommerzielle Softwareanbieter könnten Patentverletzungsklagen als strategische Waffe gegen OSS einsetzen. Gerade freie Entwickler und mittlere Unternehmen mit OSS könnten die hohen Prozesskosten gar nicht erbringen. 29.04.2006 18
11.4.1 Software-Patente - Argumente gegen Softwarepatentierung Anstieg von Recherche- und Rechtskosten Bei Stärkung des Patentschutzes auf Software, würden Unternehmen mehr Zeit für die Recherche der möglichen Patentverstöße und für die Lizenzierung benötigen. Hier wird der Gedanke Patente sollen Innovation fördern untergraben. Auswirkungen: Kleine Garagenfirmen (Microsoft, HP oder Sun) hätten mit einem Softwarepatentsystem nie die Möglichkeit erhalten, so schnell zu ihrer heutigen Marktstellung zu kommen. Mit der Zeit überleben nur noch mittlere und große Unternehmungen. 29.04.2006 19
11.4.1 Software-Patente - Argumente gegen Softwarepatentierung Durchsetzbarkeit Viele kleinere Firmen werden gar keine Ressourcen zur Verfügung haben, um gegen große Unternehmen rechtlich vorzugehen. Die Gefahr besteht, dass nur Multiunternehmen von der Patentierung profitieren werden. Patentdauer Patentdauer beträgt maximal 20 Jahre. Somit wäre im schlimmsten Fall eine SW- Erfindung für 20 Jahre für andere Firmen nicht erweiterbar. Unzumutbarer Umstand im Softwareumfeld. 29.04.2006 20
11.4.1 Software-Patente - Argumente für Softwarepatentierung Schutz der Idee Schutz des Urheberrechts bezieht sich nur auf die Ausdrucksform von Software. Mit Softwarepatentierung wäre es möglich, das Lösungsprinzip, also die zugrunde liegende Idee, schützen zu lassen. Schutz gegen Nachahmung Softwarepatentierung soll das Problem der Nachahmung beheben. Unternehmen erhoffen sich mehr Schutz, dass gestohlene Ideen einfach nachprogrammiert werden. Sicherung von Start-up Unternehmen Es gilt, sich gegen große Unternehmen zu schützen. Da die meisten Start-ups nur ein Softwareprodukt auf dem Markt haben, wollen sie ihr Startkapital schützen. 29.04.2006 21
11.4.1 Software-Patente - Argumente für Softwarepatentierung Wettbewerbsvorteil Firmen werden durch Softwarepatente konkurrenzfähiger. Sie erhoffen sich einen Marktvorteil gegenüber anderen Firmen. Förderung der Innovation Die Gewährung eines Patents auf Software, ermöglicht dem Patentinhaber die aufgewendeten Geldmittel für die Erfindung wieder einzunehmen. Somit werden zukünftige Innovationen für die Softwareentwicklung gesichert. 29.04.2006 22
11.4.1 Software-Patente - Meinungen von Softwareunternehmen In Deutschland wurden im Auftrag des Bundesministeriums in einer Fallstudie des Fraunhofer Instituts die konkreten Auswirkungen der Schutzregelungen im Softwarebereich auf das Innovationsverhalten und die Wettbewerbsstrategien untersucht. Die befragten Unternehmen wurden in vier Bereiche aufgeteilt: Sekundärbranche Primärbranche: Befürworter Primärbranche: Skeptiker Primärbranche: Gegner 29.04.2006 23
11.4.1 Software-Patente - Sekundärbranche Unternehmen, die sowohl Hardware als auch Software produzieren, haben eine lange Tradition in der Patentierung im Bereich Elektrotechnik. Transferierung der Patentierungsstrategie auf Software Institutionelle Infrastrukturen im Unternehmen vorhanden Präferenz für Ausweitung der Schutzmöglichkeiten Wollen Mechanismen gegen Trivialpatente (da Schwierigkeiten beim Export von Software in die USA) 29.04.2006 24
11.4.1 Software-Patente - Primärbranche: Befürworter Die Gruppe der Befürworter hat erfahren, dass Patente eine Schutzmöglichkeit darstellen. Schutzfunktion von Softwarepatenten sind wichtig für Start-up Unternehmen. Softwarepatente sind wichtig fürs Image und für die Qualität der Produkte. Wichtige Rechtssicherheit als Basis für unternehmerisches Handeln. Auch kritische Aspekte vorhanden: Durchsetzung der eigenen Ansprüche wird als schwierig angesehen. Deshalb wird darauf gedrängt, dass Trivialpatente verboten werden. Verlangen angemessene Recherchemöglichkeiten. 29.04.2006 25
11.4.1 Software-Patente - Primärbranche: Skeptiker Diese Gruppe vertritt die Überzeugung, dass Softwarepatente nicht unbedingt notwendig sind für den Unternehmenserfolg. Sie fürchten vor allem Trivialpatente, die zu hohen Kosten führen können. Zurückhaltung bei Patentanmeldungen wegen Kosten. Fühlen sich verunsichert, da häufig Schnittstellen geschützt sind und damit die Interoperabilität bei neuen Entwicklungen gehemmt ist. Sprechen sich nicht grundsätzlich gegen Softwarepatente aus, fordern aber hohe Hürden, um Trivialpatente zu verhindern. Sehen kritische Entwicklung bei der Durchsetzbarkeit von Patentansprüchen und bei der Entwicklung von interoperabler Software. 29.04.2006 26
11.4.1 Software-Patente - Primärbranche: Gegner Für diese Gruppe sind Patente nicht wichtig für den Unternehmenserfolg. Enger Kontakt zu Kunden und eine gute Branchenkenntnis sind entscheidende Erfolgsfaktoren. Werden vermehrt mit Patentierungsaktivitäten konfrontiert und melden negative Erfahrungen mit Trivialpatenten. Fühlen sich im Handlungsspielraum stark eingeschränkt. Sehen auf Open Source basierte Geschäftsmodelle in Gefahr. Sehen Copyright auf dem Quelltext als bessere Alternative. 29.04.2006 27
11.4.1 Software-Patente - Fazit Es bedarf einer exakten Rechtssicherheit und Rechtsklarheit vom Gesetzgeber. Recherchemöglichkeiten müssen verbessert werden. Neue Lösungen in Bezug auf die Sicherstellung von Interoperabilität müssen gesucht werden. Open Source Bewegung wird durch vermehrte Softwarepatente negativ betroffen. Koexistenz muss angestrebt werden. Die Innovationstätigkeit muss aber geschützt werden. Hauptgewinner werden Patentanwaltbüros, das EPA und auch Großunternehmen, die eher an einer Marktabschottung interessiert sind, sein. Ökonomische Faktoren dürfen nicht unterschätzt werden. Gerichte werden das letzte Wort haben. 29.04.2006 28
11.4.2 Depatisnet 11.4 Patente und Software-Patente 11.4.1 Software-Patente 11.4.2 Depatisnet Definition und Einführung Einsteigerrecherche Anzeigemöglichkeiten Expertenrecherche IKOFAX-Recherche Assistentenrecherche Patentfamilienrecherche Feldbezeichnungen Kurzbeschreibung: Recherchierbare Felder DEKLA-Verzeichnis Zusätzliche Informationen 29.04.2006 29
11.4.2 Depatisnet - Definition und Einführung DEPATISnet wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zur Verfügung gestellt und ermöglicht Online-Recherchen zu Patentveröffentlichungen aus aller Welt, die sich im Datenbestand des amtsinternen deutschen Patentinformationssystems DEPATIS befinden. Ca. 30 Millionen Patentdokumente aus aller Welt können eingesehen werden. Um allen Anforderungen nachzukommen, stehen im DEPATISnet fünf verschiedene Möglichkeiten der Recherche zur Verfügung: Einsteigerrecherche Expertenrecherche IKOFAX-Recherche Assistentenrecherche Patentfamilienrecherche 29.04.2006 30
11.4.2 Depatisnet - Einsteigerrecherche Suchmaske leicht und intuitiv bedienbar Keine Gross/Kleinschreibung Suchbegriffe mit UND verknüpft Stoppwörter ergeben Trefferzahl Null Treffer/Seite wählbar 29.04.2006 31
11.4.2 Depatisnet - Anzeigemöglichkeiten Das seitenweise Blättern der bibliographischen Daten wird von DEPATISnet ermöglicht. Navigationshilfe Trefferliste mit pdf- Link und Veröffentl.Nr 29.04.2006 32
11.4.2 Depatisnet - Anzeigemöglichkeiten Link zur IPC - Stelle 29.04.2006 33
11.4.2 Depatisnet - Expertenrecherche 29.04.2006 34
11.4.2 Depatisnet - Expertenrecherche Empfiehlt sich, wenn bereits Erfahrungen mit der Patentensuche gesammelt wurden. Der Unterschied zur Einsteigerrecherche ist die das grosse Abfragefeld, wo man unter Einhaltung der festgelegten Syntax, Operatoren und Suchbegriffe eingeben kann. 29.04.2006 35
11.4.2 Depatisnet - Expertenrecherche Recherchenbeispiel: Siemens Recherche Anmelder: Siemens Anmelder: Siemens Veröffentlichungsdatum: 01.03.1996 Suchstring PA= siemens PUB= 01.03.1996 UND PA= siemens Anmelder: Siemens Erfinder: Braun Veröffentlichungsdatum: >=01.03.1996 PA= siemens UND IN= Braun UND PUB>= 01.03.1996 Anmelder: Siemens mit Platzhalter? Veröffentlichungsdatum: 01.03.1996 PUB= 01.03.1996 UND PA= siem? Suche im Volltext nach Programmabschnitt und Administration mit Platzhalter BI= (programmabschnitt## UND administra?) Suche nach der bibliographischen IPC F17D 5/00 ICB=F17D5-00 oder normiert ICB=F17D0005000000 29.04.2006 36
11.4.2 Depatisnet - IKOFAX-Recherche In diesem Modus kann man als erfahrener Nutzer Recherchen direkt in der Suchsprache IKOFAX-Messenger (interne Recherchensprache des deutschen Patentinformationssystems DEPATIS) formulieren und an das System senden. 29.04.2006 37
11.4.2 Depatisnet - IKOFAX-Recherche Beispiele: (Bolzen or Schraube)/TI bzw. Bolzen/TI or Schraube/TI Treffer sind alle Dokumente, in denen Bolzen oder Schraube im Titel vorkommen DE/PC AND 03.05.01/pub AND c0fd?/ic Treffer sind alle deutschen Dokumente (/PC) die am 03.05.2001 veröffentlicht wurden und eine bibliographische IPC aus der Klasse C07D besitzen. CH/PC AND 2001>=/PY>=1999 AND B23H?/ICM Treffer sind alle Dokumente (/PC) aus der Schweiz die in den Jahren 1999,2000 oder 2001 veröffentlicht wurden und eine Hauptklassen-IPC aus der Klasse B23H besitzen. 29.04.2006 38
11.4.2 Depatisnet - IKOFAX-Recherche Syntax für Suchbegriffe: Terme ohne Worttrenner Trunkierte Terme Operatoren Feldoperatoren Boolsche Operatoren Nachbarschaftsoperatoren Vergleichsoperatoren Auswertungsreihenfolge der Operatoren 29.04.2006 39
11.4.2 Depatisnet - Assistentenrecherche Für Benutzer die keinerlei Erfahrung mit der Patentsuche haben, bietet diese Recherche die Möglichkeit umgangssprachliche Fragen zu formulieren. Diese Anfrage wird an das PIZ (Patentinformationszentrum) weitergeleitet. Es kann ausgewählt werden, ob man die Antwort per Post, Email oder Fax erhalten möchte. 29.04.2006 40
11.4.2 Depatisnet - Patentfamilienrecherche Für Recherche nach Mitgliedern der Patentfamilie kann man die Veröffentlichungsnummer eingeben. Das Ergebnis ist eine Trefferliste. 29.04.2006 41
11.4.2 Depatisnet - Feldbezeichnungen Diese Tabelle zeigt welche Datenfelder im Einsteiger-, Experten- und IKOFAX-Modus beim Recherchieren zur Verfügung stehen. 29.04.2006 42
11.4.2 Depatisnet - Kurzbeschreibung: Recherchierbare Felder 29.04.2006 43
11.4.2 Depatisnet - Kurzbeschreibung: Recherchierbare Felder 29.04.2006 44
11.4.2 Depatisnet - DEKLA-Verzeichnis Die DEKLA (Deutsche Feinklassifikation), die vom DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) bei der Recherche zu Patentanmeldungen verwendet wird, basiert auf der Internationalen Patentklassifikation (IPC), ist aber feiner unterteilt als diese. Sie besitzt 110 000 Unterteilungen, d.h. ca. 40 000 Unterteilungen mehr als IPC. Die zusätzlichen Gruppen, die eine Hierarchieebene tiefer als IPC angeordnet sind, werden blau dargestellt. 29.04.2006 45
11.4.2 Depatisnet - DEKLA-Verzeichnis Systematik & Klassifikation Hierarchieebenen 29.04.2006 46
11.4.2 Depatisnet - Zusätzliche Informationen Weitere nützliche Informationen: Stoppwortliste (Wörter die man vermeiden sollte. Trefferzahl = 0) IPC-Handhabung IPC-Musterseiten 29.04.2006 47