Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials



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Transkript:

Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials Version 1.7 27.08.2014 Der einfacheren Lesbarkeit halber wird die männliche Form verwendet, falls nicht in neutraler Form schreibbar. CYP Association Giessereistrasse 18 8005 Zürich +41 43 222 53 53 www.cyp.ch @cyponair ISO 29990:2010 Lerndienstleistungen für die Aus und Weiterbildung

Grundlagen Der Bereich Weiterbildung Banking & Finance richtet sich an Berufstätige (Erwachsene), welche sich im Bankwesen weiterbilden möchten. Die Grundlage für die Bildungsgänge bildet der Bildungsplan BFE (Banking & Finance Essentials). 1. Geltungsbereich Die im vorliegenden Prüfungsreglement beschriebenen Bestimmungen gelten für alle Prüfungen, welche im Rahmen der Weiterbildung Banking & Finance absolviert werden. 2. Ankündigung der Prüfung CYP informiert die Kandidaten jeweils vor der Prüfung über folgende Themen: die geprüften Teilfähigkeiten, die Form, die Dauer und den Termin der Prüfung (Tag, Uhrzeit und Ort) sowie die erlaubten Hilfsmittel. 3. Prüfungsanmeldung 3.1 Schriftliche Prüfungen Die Kandidaten melden sich selbstständig für die Prüfung an. 3.2 Versäumte Anmeldung Kandidaten, welche aus eigenem Verschulden die Anmeldung an eine Prüfung versäumen, werden für die entsprechende Prüfung nicht berücksichtigt. Sie kön-nen sich frühestens für den folgenden regulären Prüfungstermin erneut anmelden. Dazu gehören nicht entschuldbare Gründe (unter 6). 4. Form der Prüfung 4.1 Prüfungssprache Die Prüfungssprache ist entweder deutsch, französisch oder englisch. Die vom Kandidaten bei der Anmeldung gewählte Sprache kann nachträglich nicht mehr geändert werden. 4.2 Prüfungsziel Relevantes theoretisches Bankfachwissen sicherstellen. 4.3 Prüfungsumfang Die Prüfung findet in schriftlicher Form statt. Die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen Prüfung und dauert 60 Minuten (Prüfung BASIC Module) oder 120 Mi-nuten (BFE-Zertifikat). Die maximale Punktzahl bei der BFE-Zertifikatsprüfung beträgt 100 Punkte. Bei der BFE-Zertifikatsprüfung entfallen maximal 40% der Punkte auf geschlossene Fragen (Single- und Multiple-Choice) sowie 60% der Punkte auf offene Fragen (Textaufgaben). Die Prüfung BASIC Module wird nur mit geschlossenen Fragen durchgeführt (true/false; single choice & multi response). 4.4 Inhalt Ausgewählte Teilfähigkeiten gemäss Bildungsplan BFE werden unter Berücksich-tigung der jeweiligen Taxonomie überprüft. Es werden verschiedene Themenbereiche geprüft. Es findet keine "Schwerpunkt-prüfung" (z.b. ¾ aller Punkte betreffen das Themengebiet Anlagefonds) statt. CYP Association www.cyp.ch Banking & Finance Essentials Version 1.7 Seite 2 5

5. Beurteilung und Notengebung 5.1 Bewertung Die Beurteilung der BFE-Zertifikatsprüfungen erfolgt mit Notenwerten. Die Leis-tungen werden mit Noten von 6 bis 1 beurteilt, wobei die Note 4 und höhere ge-nügende Leistungen bezeichnen. Maximale Anzahl Punkte: 100 Punkte. Notwendige Anzahl Punkte für Note 4.0: 60% der Punkte. Nur halbe Noten sind zulässig. Die Beurteilung der Prüfung BASIC Module erfolgt in Prozenten. Die Leistungen werden mit bestanden oder nicht bestanden bezeichnet, wobei Leistungen ab 60% korrekter Antworten als bestanden gelten. Notwendige korrekte Antworten für bestanden: 60%. 5.2 Notenskala für BFE-Zertifikat (100 Punkte) Noten % (Punkte) 6 92.0 100.0 5,5 84.0 91.5 5 76.0 83.5 4,5 68.0 75.5 4 60.0 67.5 3,5 51.0 59.5 3 43.0 50.5 2,5 34.0 42.5 2 25.0 33.5 1,5 15.0 24.5 1 0.0 14.5 6. Nichterscheinen zur Prüfung 6.1 Entschuldbare Gründe Können Kandidaten aus entschuldbaren Gründen die Prüfung oder einen Teil davon nicht ablegen, so entscheidet CYP über das Nachholen. Prüfungen können nur bei entsprechendem Nachweis und noch vorhandenen Prüfungszeitfenstern nachgeholt werden. Als entschuldbare Gründe gelten die im Gesetz aufgeführten folgenden Gründe (Art 324a Abs. 1 OR): Krankheit oder Unfall Schwangerschaft und Mutterschaft Todesfall in engerem Umfeld Unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst höhere Gewalt Kandidaten, die nicht an der Prüfung teilnehmen können, haben dies unverzüglich und vor dem Prüfungsstart dem Sekretariat zu melden. CYP Association www.cyp.ch Banking & Finance Essentials Version 1.7 Seite 3 5

6.2 Eigenes Verschulden Kandidaten, welche aus unentschuldbaren Gründen und aus eigenem Verschulden eine Prüfung oder einen Teil davon nicht ablegen, ist die Note 1 (unbrauchbar oder nicht ausgeführt) zu erteilen. Bleiben die Kandidaten ohne Abmeldung der Prüfung fern, wird die Prüfung als nicht bestandener Versuch gewertet. 7. Erlaubte Hilfsmittel Taschenrechner ohne Programmierfunktion Schreibmaterial Ausnahmeregelung: Dictionnaire: Die Benutzung eines Dictionnaire muss 21 Tage vor der Prüfung bei der Bildungsgangleitung schriftlich begründet und beantragt werden. Nach bewilligtem Antrag darf der Dictionnaire nur zum Zweck der Übersetzung verwendet werden. Er darf keine persönlichen Notizen oder Einlagen beinhalten und muss der Prüfungsaufsicht vor der Prüfung unaufgefordert zur Kontrolle überreicht werden. 8. Unerlaubte Hilfsmittel, Verstösse Bei Kandidaten, welche unerlaubte Hilfsmittel verwenden oder gegen die Vor-schriften der Prüfungsleitung verstossen, wird die Prüfungsleitung darüber orien-tiert. Gemeinsam wird über das weitere Vorgehen bzw. die Sanktionen entschieden. Die für die Durchführung der Prüfung zuständige Stelle untersucht den Vorfall unverzüglich. Erweist sich die Anzeige als begründet, so können wahlweise folgende Massnahmen getroffen werden: Bewertung der betreffenden Position mit der Note 1 Ungültigkeitserklärung der betreffenden Prüfung 9. Aufbewahrung, Notenbekanntgabe, Einsichtnahme CYP bewahrt die Prüfungen mindestens für ein Jahr auf. Die entsprechenden Prüfungsleistungen werden den Kandidaten, gemäss ange-kündigtem Zeitplan, via CYPnet bekannt gegeben. Die Einsichtnahme in die Prüfung ist nicht möglich. 10. Wiederholung der Prüfung Kandidaten, welche die Prüfung nicht bestanden haben, können die Prüfung einmal ohne Auflagen wiederholen. Für Repetenten gilt der zum Zeitpunkt der Prüfungswiederholung gültige BFE-Teilfähigkeitenkatalog. Der Kandidat übernimmt die entsprechenden Kosten (CHF 300.--). 11. Zertifikat CYP stellt zweimal pro Jahr Zertifikate und Bestätigungen für die erfolgreichen Ab-solventinnen und Absolventen aus und versendet diese direkt an die Absolventen bzw. an die im CYPnet vom Absolventen hinterlegte Adresse. Die Bestätigung für die Prüfung BASIC Module erfolgt elektronisch via E-Mail. CYP Association www.cyp.ch Banking & Finance Essentials Version 1.7 Seite 4 5

Das BFE-Zertifikat und die Bestätigung für die Prüfung BASIC Module enthalten folgende Elemente: Persönliche Daten des Kandidaten Hinweis, dass die Prüfung erfolgreich absolviert wurde Abschlussnote bzw. Anzahl korrekter Antworten in Prozenten Grundlage der Prüfung Unterschriften von BFE Bildungsgangleitung Die Übergabe der Zertifikate und Bestätigungen an die Absolventen ist Sache von CYP. 12. Rekurs Bei Nichtbestehen der Prüfung kann erst nach der zweiten, also wiederholt ungenügender Leistung rekurriert werden. Der Rekurs hat schriftlich und begründet, innert 30 Kalendertagen nach Bekannt-gabe der Note durch CYP, an den Bereich Prüfungen CYP zu erfolgen. Dieser prüft ihn und entscheidet endgültig. Er dokumentiert die Bildungsgangleitung. 13. Inkrafttreten und Gültigkeit Dieses Prüfungsreglement tritt ab 1. September 2014 in Kraft. Bei Anpassungen des zugrunde liegenden Bildungsplans kann das entsprechende Prüfungsreglement angepasst werden. CYP Association www.cyp.ch Banking & Finance Essentials Version 1.7 Seite 5 5