58. Verordnung der Donau-Universität Krems über die. Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges:



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Transkript:

2004 / Nr. 22 vom 15. September 2004 58. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement" Akademische/r ExpertIn 59. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement" Master of Science 60. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges: "Psychotherapie Akademische/r PsychotherapeutIn 61. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges: "Psychotherapie Master of Science (Psychotherapie) 62. Stellenausschreibung

58. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement" Akademische/r ExpertIn Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement hat zum Ziel, Grundlagenwissen auf dem Gebiet der Psychotraumatologie und sinnvoll geplante Maßnahmen der Prävention für psychophysische Überlastungssituationen insbesondere als Stressmanagement für die eigene (subjektive) Verarbeitung zu vermitteln. Die TeilnehmerInnen an diesem Universitätslehrgang, die auch Multiplikatorenfunktion haben, werden grundlegend in die inhaltliche Thematik der Prävention und der Nachbearbeitung von belastenden Ereignissen eingeführt. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement umfasst sechs Semester, im Vollstudium 2 Semester (60 ECTS). 4. Zulassungsbedingungen Vertreter von Gesundheitsberufen wie RettungssanitäterIn, NotfallsanitäterIn, Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Dipl. Kinderkranken-pflegerInnen, Dipl. psychiatrische Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Hebammen, ÄrztInnen, ZahnärztInnen, DentistInnen, PsychotherapeutInnen, Klinische und GesundheitspsychologInnen, Dipl. PhysiotherapeutInnen. 5. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 6. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychotraumatologie und Stressmanagement erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studien-plätze. 7. Zulassung (1) Die Aufnahme der Studierenden obliegt nach 15 (1) DUK-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums. (2) Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychotraumatologie und Stressmanagement erfolgt auf Vorschlag des Leiters des Zentrums für Psychosoziale Medizin. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet über das Vorliegen der in den 4 bis 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 2

Unterrichtsprogramm 8. Fächer 1. Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement umfasst 450 Unterrichtseinheiten und wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. 2. Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement sind folgende Fächer in Form von Block-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: GRUNDSTUFE ECTS UE 1. Fach Stress und Psychotraumatologie Einführung in die Psychotraumatologie Stress und Belastung 6,5 50 2. Fach Kommunikation und Interventionslehre Kommunikation und Kommunikationslehre Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen 3. Fach Praxeologie Erfahrungen aus österreichischen Ereignissen Prebriefing und Debriefing - kritische Reflexion sowie Aufbau und Organisation von Kriseninterventionsteams, Unfallprävention...) 6,5 50 6,5 50 AUFBAUSTUFE ECTS UE 4. Fach Trauma und psychische Erkrankungen Krankheitslehre (Schmerzstörungen, Psychosomatik...) Trauma und Persönlichkeitsstörung (Borderline, PTBS) Traumerfahrung und Suchtkrankheiten 10 75 5. Fach Krisenintervention Krisenintervention I (Allgemeine Theorie und Praxis) Krisenintervention II (Krisenintervention bei Großschadensereignissen Krisenintervention III (Krisen der HelferInnen) 6. Fach Spezielle Psychotraumatologie Trauma und Gender Traumata im Kindes- und Jugendalter Methodik und Ergebnisse psychotraumatologischer Forschung 10 75 10 75 Praktikum Teilnahme an Katastrophenübungen, Kriseneinsätzen etc. (Alternativ dazu können PsychotherapeutInnnen an nur 25 h Katastrophenübungen teilnehmen, müssen dafür aber 50 UE psychotherapeutische Praxis unter traumaspezifischer Supervision nachweisen) Schriftliche Falldarstellung 8 2,5 75 Insgesamt 60 450 3

9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen werden von Lehrbeauftragten der Donau-Universität Krems durchgeführt, die Auswahl und die Qualitätskontrolle wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems verantwortet. 10. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 11. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Die Prüfung besteht aus: a) Am Ende der Grundstufe sind drei mündliche und kommissionelle Prüfungen über die Unterrichtsfächer: Fach 1: Stress und Psychotraumatologie Fach 2: Kommunikation und Interventionslehre Fach 3: Praxeologie abzulegen. b) Am Ende des Universitätslehrganges sind drei mündliche und kommissionelle Prü fungen über die Unterrichtsfächer: Fach 4: Trauma und psychische Erkrankungen Fach 5: Krisenintervention Fach 6: Spezielle Psychotraumatologie abzulegen. c) Behandlungsjournal einer Falldarstellung von traumatisierten Personen in Beratung, psychotherapeutischer Behandlung oder Betreuung im Katastropheneinsatz oder Planungs- und anschließender Sachverhaltsbericht bzw. Erfolgsbericht über eine durchgeführte Katastrophenübung oder Falldarstellung eines KIT/AB bzw. SBE- Einsatzes. Die schriftliche Arbeit soll erkennen lassen, dass der/die StudentIn sein/ihr theoretisches Wissen selbständig und praktisch anwenden kann. d) Die Zulassung zur mündlichen und kommissionellen Abschlussprüfung (2 b) ist erst nach positiver Beurteilung der unter Punkt (2 c) angeführten schriftlichen Arbeit möglich. 12. Anerkennung Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können von der Lehrgangsleitung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 4

13. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die Erarbeitung von möglichen Ver-besserungsmaßnahmen. 14. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademische/r Expertin/Experte in Stressmanagement und Krisenintervention zu verleihen. 15. Schlussbestimmungen Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 5

59. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement" Master of Science Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement hat zum Ziel, Kenntnisse auf dem Gebiet der Psychotraumatologie und sinnvoll geplante Maßnahmen der Prävention und Intervention in psychophysischen Überlastungssituationen (Stressmanagement) zu vermitteln. Die TeilnehmerInnen an diesem Universitätslehrgang, die auch Multiplikatorenfunktion haben, werden grundlegend in die inhaltliche Thematik der Prävention und der Nachbearbeitung von belastenden Ereignissen eingeführt. Außerdem beschäftigt sich der Lehrgang speziell mit den verschiedenen Bereichen des Katastrophenmanagements bei naturgegeben, zivilen, terroristischen und kriegerischen Großschadensereignissen. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen, Methoden und Ergebnissen der Forschung im Bereich der Psychotraumatologie allgemein und speziell im Bereich des Krisen- und Katastrophenmanagements dar. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Psychotraumatologie und Stressmanagement umfasst sieben Semester (105 ECTC), im Vollstudium wären das 3,5 Semester. 4. Zulassungsbedingungen ÄrztInnen, ZahnärztInnen, DentistInnen, Klinische und Gesundheitspsycho-logInnen, PsychotherapeutInnen oder RettungssanitäterInnen, NotfallsanitäterInnen, Dipl. Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Dipl. KinderkrankenpflegerInnen, Dipl. psychiatrische Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Hebammen, Dipl. Physiotherapeu-tInnen, die eine Studienberechtigung, sowie den Nachweis von Veröffentlichungen und eine mehrjährige LeiterInnentätigkeit erbringen können. 5. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 6. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychotraumatologie und Stressmanagement erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studien-plätze. 6

7. Zulassung (1) Die Aufnahme der Studierenden obliegt nach 15 (1) DUK-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums. (2) Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychotraumatologie und Stressmanagement erfolgt auf Vorschlag des Leiters des Zentrums für Psychosoziale Medizin. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet über das Vorliegen der in den 4 bis 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. Unterrichtsprogramm 8. Fächer (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement umfasst 650 Unterrichtseinheiten und wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrganges Psychotraumatologie und Stressmanagement sind folgende Fächer in Form von Block-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: 1. Fach Stress und Psychotraumatologie Einführung in die Psychotraumatologie Stress und Belastung 2. Fach Kommunikation und Interventionslehre Kommunikation und Kommunikationslehre Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen 3. Fach Praxeologie Erfahrungen aus österreichischen Ereignissen Prebriefing und Debriefing - kritische Reflexion sowie Aufbau und Organisation von Kriseninterventionsteams, Unfallprävention...) 4. Fach Trauma und psychische Erkrankungen Krankheitslehre (Schmerzstörungen, Psychosomatik...) Trauma und Persönlichkeitsstörung (Borderline, PTBS) Traumerfahrung und Suchtkrankheiten 5. Fach Krisenintervention Krisenintervention I (Allgemeine Theorie und Praxis) Krisenintervention II (Krisenintervention bei Großschadensereignissen Krisenintervention III (Krisen der HelferInnen) 6. Fach Spezielle Psychotraumatologie Trauma und Gender Traumata im Kindes- und Jugendalter Methodik und Ergebnisse psychotraumatologischer Forschung 7. Fach Katastrophenmanagement Naturkatastrophen ECTS UE 6,5 50 6,5 50 6,5 50 10 75 10 75 10 75 8 60 7

Zivile Großschadensereignisse und Katastrophen Terroristische Anschläge Flüchtlinge und Opfer im Kriegsfall Folter, Unterdrückung, sexueller Missbrauch Nationale und internationale Hilfsorganisationen bei Krisen Zivilschutz und Traumaprophylaxe Schule und Trauma Medien und Trauma, globale Traumata Organisation von Krisenintervention bei Großschadens- Ereignissen 8. Fach Forschung und Methodenvergleich in der Psychotraumatologie Allgemeine wissenschaftliche Grundlagen und Studienergebnisse Forschung und Psychotraumata des Kindes- und Jugendalters Forschung und Critical incident stress management Traumatherapiemethoden im Vergleich (EMDR, Integrative Traumatherapie etc.) Forschung im Bereich Krisenintervention im Rettungsdienst Friedens- und Konfliktforschung Untersuchungen von Kriegs- und Terrorereignissen Masterkolloqium Praktikum: Supervidierte Teilnahme im Rettungsdienst bei KIT/AB und SBE-Einsätzen, Teilnahme an Katastrophenübungen etc. (Alternativ dazu können PsychotherapeutInnnen an nur 45 h Katastrophenübungen teilnehmen, müssen dafür aber 90 UE psychotherapeutische Praxis unter traumaspezifischer Supervision nachweisen) Falldarstellung Masterthese 10,5 80 14,5 135 Insgesamt 105 650 2,5 20 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen werden von Lehrbeauftragten der Donau-Universität Krems durchgeführt, die Auswahl und die Qualitätskontrolle wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems verantwortet. 10. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 8

11. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Die Prüfung besteht aus 3 mündlichen Gesamtprüfungen und zwei schriftlichen Ar beiten (Falldarstellung und Masterthese): a) Am Ende des 3. Semesters ist eine mündliche und kommissionelle Gesamtprüfung über die Unterrichtsfächer: Fach 1: Stress und Psychotraumatologie Fach 2: Kommunikation und Interventionslehre Fach 3: Praxeologie abzulegen. b) Am Ende des 6. Semesters ist eine mündliche und kommissionelle Gesamtprüfung über die Unterrichtsfächer: Fach 4: Trauma und psychische Erkrankungen Fach 5: Krisenintervention Fach 6: Spezielle Psychotraumatologie abzulegen. c) Behandlungsjournal einer Falldarstellung von traumatisierten Personen in Beratung, psychotherapeutischer Behandlung oder Betreuung im Katastropheneinsatz oder Planungs- und anschließender Sachverhaltsbericht bzw. Erfolgsbericht über eine durchgeführte Katastrophenübung oder Falldarstellung eines KIT/AB bzw. SBE- Einsatzes. Die schriftliche Arbeit soll erkennen lassen, dass der/die StudentIn sein/ihr theoretisches Wissen selbständig und praktisch anwenden kann. d) Am Ende des 7. Semesters ist eine mündliche und kommissionelle Gesamtprüfung über die Unterrichtsfächer: Fach 7: Katastrophenmanagement Fach 8: Forschung und Methodenvergleich in der Psychotraumatologie abzulegen. e) Die Zulassung zur mündlichen und kommissionellen Prüfung (d) am Ende des Lehrganges ist nur nach positiver Beurteilung der unter Punkt a), b) und c) erfolgten Fachprüfungen sowie nach positiver Beurteilung der Master-These möglich. f) Master-These Für die Erlangung des akademischen Grades ist die Verfassung einer umfassenden schriftlichen Arbeit (Master-These) erforderlich. Das Thema ist aus dem Bereich der Unterrichtsfächer auszuwählen und soll zeigen, dass der/die StudentIn in der Lage ist, selbständig mit wissenschaftlichen Methoden die vermittelten Lehrinhalte zu bearbeiten. Die Masterthese muss von zwei Begutachtern positiv beurteilt werden. 12 Anerkennung Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können von der Lehrgangsleitung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 9

13. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden. (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und der ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die mögliche Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen. 14. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Nach Maßgabe einer Verordnung durch die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der/dem AbsolventIn der akademische Grad "Master of Science (Psychotraumatologie und Stressmanagement) abgekürzt MSc. verliehen. 15. Schlussbestimmungen Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 10

60. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges: "Psychotherapie Akademische/r PsychotherapeutIn Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel Der Universitätslehrgang Psychotherapie wird in Kooperation mit anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen gemäß 7 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990 durchgeführt. Ziel ist das Vermitteln der vom Psychotherapiegesetz 6 vorgeschriebenen Fachkennt-nisse. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Psychotherapie ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Psychotherapie umfasst mindestens sieben Semester, im Vollstudium wären das 6 Semester (180 ECTS). 4. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Psychotherapie : a) Erfüllung des 10 (2) des Psychotherapiegesetzes, BGBl, Nr. 361/1990 oder b) der Nachweis einer aufrechten in- oder ausländischen Berufsberechtigung nach den jeweiligen Bestimmungen des Ansässigkeitsortes der BewerberInnen zur Ausübung von Psychotherapie. (2) Über die Zulassung zum Universitätslehrgang wird nach Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens entschieden. 5. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 6. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang Psychotherapie erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 7. Zulassung (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychotherapie erfolgt auf Vorschlag des Leiters des Zentrums für Psychosoziale Medizin durch den Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften. (2) Die Aufnahme der Studierenden obliegt nach 15 (1) DUK-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet insbesondere über das Vorliegen der in den 4 bis 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 11

Unterrichtsprogramm 8. Fächer (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Psychotherapie umfasst 1.740 Unterrichtseinheiten und wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau- Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Psychotherapie sind folgende Pflichtfächer in Form von Block-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: 1. Fach Theorie der gesunden und psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung UE ECTS 60 8 2. Fach Methodik und Technik 100 13 3. Fach Persönlichkeits- und Interaktionstheorien 50 6 4. Fach Spezielle Theorie 90 12 5. Fach Identitätsentwicklung zum/zur PsychotherapeutIn Sachgemäßer Handhabung der psychotherapeutischen Beziehung Umgang mit Arbeitsbelastungen als PsychotherapeutIn Erweiterung von Geduld, Toleranz und Empathiefähigkeit einschließlich der dazugehörigen theoretischen Grundlage Ethische Problematiken Zwischensumme 550 Supervidiertes Praktikum Laut 6 (2) 2-4 des Psychotherapiegesetzes 1.150 Literaturstudium 40 Schriftlicher Leistungsnachweis und schriftliche Abschlussarbeit 250 33 Gesamt 1.740 180 85 3 20 Zusätzlich ist der Nachweis der nach dem Psychotherapiegesetz bezogen auf die jeweiligen Fachspezifika noch geforderten Schritte (Einzellehrtherapie/Einzel-selbsterfahrung, Praktikumssupervision usw.) vor Abschluss des Universitäts-lehrganges zu erbringen. 12

9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen werden von Lehrbeauftragten der Donau-Universität Krems durchgeführt, die auch Lehrende nach dem Psychotherapiegesetz sind. Die Auswahl und die Qualitätskontrolle wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems verantwortet. 10. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 11. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Die Abschlussprüfung besteht aus: a) einer schriftlichen Teilprüfung bis zum 6. Sem. in Form eines in sich geschlossenen wissenschaftlichen Textes, der eine Vertiefung in einem der Fächer 1 4 darzustellen hat. Die Beurteilung erfolgt durch die Lehrgangsleitung. b) Schriftliche Abschlussarbeit über Theorie und Praxis der Psychotherapie. Diese Arbeit soll erkennen lassen, dass der/die StudentIn sein/ihr theoretisches Wissen selbständig und praktisch anwenden kann. Die Beurteilung erfolgt durch die Lehrgangsleitung. a) Am Ende des Universitätslehrganges ist eine mündliche und kommissionelle Gesamtprüfung über die Unterrichtsfächer: Fach 1: Theorie der gesunden und psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung Fach 2: Methodik und Technik Fach 3: Persönlichkeits- und Interaktionstheorien Fach 4: Spezielle Theorie Fach 5: Identitätsentwicklung zum/zur PsychotherapeutIn abzulegen. Die Zulassung zur mündlichen und kommissionellen Abschlussprüfung (2 c) ist erst nach positiver Beurteilung der unter Punkt (2 a) und (2 b) angeführten schriftlichen Arbeiten möglich. 12. Anerkennung Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können von der Lehrgangsleitung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 13

13. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden. (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die Erarbeitung von möglichen Ver-besserungsmaßnahmen. 14. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademische/r PsychotherapeutIn nach erfolgter Eintragung in die PsychotherapeutInnen-liste zu verleihen. 15. Schlussbestimmungen Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 14

61. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges: "Psychotherapie Master of Science (Psychotherapie) Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel Der Universitätslehrgang Psychotherapie wird in Kooperation mit aner-kannten psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtungen gemäß 7 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990 durchgeführt. Ziel ist das Vermitteln der vom Psychotherapiegesetz 6 vorgeschriebenen Fachkennt-nisse. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Psychotherapie ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Dauer Der Universitätslehrgang Psychotherapie umfasst mindestens sieben Semester, im Vollstudium wären das 6 Semester (180 ECTS). 4. Zulassungsbedingungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Psychotherapie mit dem Abschluss MSc: a) Erfüllung des 10 (2) des Psychotherapiegesetzes, BGBl, Nr. 361/1990 und Studien berechtigung oder b) Studienberechtigung und Nachweis einer aufrechten in- oder ausländischen Berufs berechtigung nach den jeweiligen Bestimmungen des Ansässigkeitsortes der BewerberInnen zur Ausübung von Psychotherapie. (2) Über die Zulassung zum Universitätslehrgang wird nach Absolvierung eines Aufnahmeverfahrens entschieden. 5. Deutsch-Nachweis Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben vor ihrer Zulassung gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. 6. Studienplätze Die Zulassung zum Universitätslehrgang Psychotherapie erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. 7. Zulassung (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychotherapie erfolgt auf Vorschlag des Leiters des Zentrums für Psychosoziale Medizin durch den Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften. (2) Die Aufnahme der Studierenden obliegt nach 15 (1) DUK-Gesetz dem Vorsitzenden des Kollegiums. (3) Der Abteilungsleiter der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften entscheidet insbesondere über das Vorliegen der in den 4 bis 6 genannten Zulassungsvoraussetzungen. 15

Unterrichtsprogramm 8. Fächer (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Psychotherapie umfasst 1.740 Unterrichtseinheiten und wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau- Universität Krems in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Psychotherapie sind folgende Pflichtfächer in Form von Block-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: 1. Fach Theorie der gesunden und psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung UE ECTS 60 8 2. Fach Methodik und Technik 100 13 3. Fach Persönlichkeits- und Interaktionstheorien 50 6 4. Fach Spezielle Theorie 90 12 5. Fach Identitätsentwicklung zum/zur PsychotherapeutIn Sachgemäßer Handhabung der psychotherapeutischen Beziehung Umgang mit Arbeitsbelastungen als PsychotherapeutIn Erweiterung von Geduld, Toleranz und Empathiefähigkeit einschließlich der dazugehörigen theoretischen Grundlage Ethische Problematiken Zwischensumme 550 Supervidiertes Praktikum Laut 6 (2) 2-4 des Psychotherapiegesetzes 1.150 Literaturstudium 40 Schriftlicher Leistungsnachweis Masterthese 250 33 Gesamt 1.740 180 85 3 20 Zusätzlich ist der Nachweis der nach dem Psychotherapiegesetz bezogen auf die jeweiligen Fachspezifika noch geforderten Schritte (Einzellehrtherapie/Einzel-selbsterfahrung, Praktikumssupervision usw.) vor Abschluss des Universitäts-lehrganges zu erbringen. 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind aufgrund der Rahmenvorgaben der Abteilungsversammlung der Abteilung für Umwelt- und Medizinische Wissenschaften jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Ü- bungen, Seminaren festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen werden von Lehrbeauftragten der Donau-Universität Krems durchgeführt, die auch Lehrende nach dem Psychotherapiegesetz sind. Die Auswahl und die Qualitätskontrolle wird vom Zentrum für Psychosoziale Medizin der Donau-Universität Krems verantwortet. 16

10. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten. 11. Prüfungen (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (2) Die Abschlussprüfung besteht aus: a) einer schriftlichen Teilprüfung bis zum 6. Sem. in Form eines in sich geschlossenen wissenschaftlichen Textes, der eine Vertiefung in einem der Fächer 1 4 darzustellen hat. Die Beurteilung erfolgt durch die Lehrgangsleitung. b) Am Ende des Universitätslehrganges ist eine mündliche und kommissionelle Gesamtprüfung über die Unterrichtsfächer: Fach 1: Theorie der gesunden und psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung Fach 2: Methodik und Technik Fach 3: Persönlichkeits- und Interaktionstheorien Fach 4: Spezielle Theorie Fach 5: Identitätsentwicklung zum/zur PsychotherapeutIn abzulegen. (3) Masterthese Für die Erlangung des akademischen Grades ist die Verfassung einer umfassenden schriftlichen Arbeit (Master-These) erforderlich. Das Thema ist aus dem Bereich der Psychotherapie auszuwählen. Die Masterthese muss von zwei Begutachtern positiv beurteilt werden. Die Zulassung zur mündlichen und kommissionellen Abschlussprüfung (2 b) ist erst nach positiver Beurteilung der unter Punkt (2 a) und (3) angeführten schriftlichen Arbeiten möglich. 12. Anerkennung Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können von der Lehrgangsleitung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 13. Evaluation und Qualitätsverbesserung (1) Es erfolgt eine laufende Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden. (2) Eine Evaluation der Lehrinhalte und ReferentInnen erfolgt am Ende des Lehrganges durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend erfolgt gemeinsam mit der Lehrgangsleitung die Erarbeitung von möglichen Ver-besserungsmaßnahmen. 17

14. Abschluss (1) Der Absolventin oder dem Absolventen ist ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Nach Maßgabe einer Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird der Absolventin oder dem Absolventen nach erfolgter Eintragung in die PsychotherapeutInnenliste der akademische Grad "Master of Science MSc (Psychotherapie) verliehen. 15. Schlussbestimmungen Der vorliegende Studienplan tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt. 18

62. Stellenausschreibung Der Präsident 19