Auszug aus Denkschrift 2009



Ähnliche Dokumente
Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Abfallentsorgungsgebühren

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Festigkeit von FDM-3D-Druckteilen

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Aber zuerst: Was versteht man unter Stromverbrauch im Standby-Modus (Leerlaufverlust)?

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Info Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Thüringen, Bayern, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg vorn

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben

Müllgebühren Steiermark

AGENDA BUNDESWEHR IN FÜHRUNG AKTIV. ATTRAKTIV. ANDERS.

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Prozentrechnung. Wir können nun eine Formel für die Berechnung des Prozentwertes aufstellen:

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Praktische Beispiele für den Einsatz von Papier mit hohem Volumen

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

ZWECKVERBAND ABFALLWIRTSCHAFTVOGELSBERGKREIS. ABFALLGEBÜHRENSATZUNG (Abfallgebührensatzung - AbfGS) Abschnitt I

Jahresabschluss der Rechtsformen II

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

Elternzeit Was ist das?

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Technical Note Nr. 101

Wörterbuch der Leichten Sprache

Kapazitäten an vollzeitschulischen beruflichen Schulen

teamsync Kurzanleitung

Informationen für Förderer

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

INTERNET SERVICES ONLINE

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln

BRÖTJE-Fachinformation. (November 1995) Modernisierung von Heizungsanlagen mit offenem Ausdehnungsgefäß

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Studienplatzbeschaffung

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Eingewöhnung. Wie ein guter Start gelingt

Was ist das Budget für Arbeit?

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Gut vernetzt mit pflege.net der Homepage des Netzwerks

Organisation des Qualitätsmanagements

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Bedienungsanleitung Rückabwicklungsrechner

Großbeerener Spielplatzpaten

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Informationsblatt. Deltaprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 4 LHG. Beruflich Qualifizierte und Eignungsprüfung - 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG

AM 96/2013. Amtliche Mitteilungen 96/2013

Ein wesentlicher Ausdruck von Unternehmertum. auch das Ungewöhnliche zu denken und es zu verwirklichen.

Mitteilung zur Kenntnisnahme

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

Internationales Altkatholisches Laienforum

Lehrer: Einschreibemethoden

Wasserkraft früher und heute!

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FRISCHE KÄLTE FÜRS BÜRO.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

So funktioniert Ihr Selbstmanagement noch besser

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn

Modalitäten der LSF-Belegung für die Lehrveranstaltungen

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Studierendenwettbewerb Innovate Teaching! Umsetzungsplan

Schriftliche Kleine Anfrage

Vorgaben der DIN ISO Statistische Verfahren für Eignungsprüfungen durch Ringversuche

Leichtathletik Datenverarbeitung Handbuch für Ausrichter

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

NEUES Tarifkonzept Einfach mehr trennen, Umwelt schützen und Geld sparen!

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Energieeffizienz 2012

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Zwei Wochen Teilservice (das heißt: Abholung alle zwei Wochen ab Kante Bürgersteig. Diesen Service bieten 57 der 100 untersuchten Städte an.

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Gründung Personengesellschaft

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

VfW-Sachverständigenordnung

Inhaltsverzeichnis. Vergabe von Funktionen... 3 Vergeben einer Funktion...4 Vergebene Funktionen entziehen oder Berechtigungszeitraum festlegen...

So gehts Schritt-für-Schritt-Anleitung

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Transkript:

Auszug aus Denkschrift 2009 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2007 Beitrag Nr. 23 Abfallwirtschaft an den Universitäten Rechnungshof Baden-Württemberg

- 136 - Einzelplan 14: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 23 Abfallwirtschaft an den Universitäten (Kapitel 1410 bis 1421) Die Abfallwirtschaft an den Universitäten des Landes birgt Optimierungspotenziale. Durch konsequente Abfalltrennung, die Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen im Wettbewerb und technische Verbesserungen lassen sich landesweit mindestens 25 % der Sachausgaben einsparen. 1 Ausgangslage Die Abfallwirtschaft an den neun Universitäten des Landes verursacht jährliche Sachausgaben von 2,6 Mio. Euro und Personalkosten in einer Größenordnung von 1 Mio. Euro. Zu den Sachausgaben gehören die Gebühren und Entgelte für die Entsorgung der Abfälle, aber auch die Ausgaben für den Erwerb und das Vorhalten von Abfallbehältern für Restmüll und Gefahrstoffe. Der Aufwand, den die Universitäten und das Land für die Entsorgung von Abfällen betreiben müssen, hängt einerseits von der Größe der Hochschule, andererseits von ihrer fachlichen Ausrichtung ab. An den sozial- und geisteswissenschaftlichen Fakultäten sind vor allem Papier und Restmüll zu entsorgen. Die technischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten und Institute produzieren vielfältige Abfallarten, zu denen auch Gefahrstoffe und radioaktive Abfälle gehören. Die räumliche Konzentration einer Universität auf einem Campus wirkt kostenreduzierend. Universitäten, die räumlich in der ganzen Stadt verteilt sind, haben höhere abfallwirtschaftliche Kosten. Die Finanzkontrolle hat 2007 und 2008 die Abfallwirtschaft an den Universitäten im Querschnitt geprüft und Potenziale zur Einsparung von Sachkosten ermittelt. Die Personalkosten waren nicht Gegenstand der Untersuchung. 2 Feststellungen zur Organisation der Abfallwirtschaft 2.1 Abfallkonzepte und Schulungen Sieben der neun Universitäten verfügen über ausformulierte Abfallkonzepte, die den Umgang mit Abfällen und die verschiedenen Entsorgungswege regeln. An sieben Universitäten werden jährliche Abfallberichte erstellt, die das Aufkommen und die Art der Entsorgung ganz oder teilweise dokumentieren. 2.2 Keine landesweite Koordination Die Abfallwirtschaft der Universitäten wird im Wesentlichen vor Ort gestaltet. Ein organisierter landesweiter Austausch über Vorgehensweisen und Optimierungsmöglichkeiten findet allenfalls in Einzelfällen statt.

- 137-2.3 Gespaltene Zuständigkeit vor Ort An den einzelnen Standorten wird die Abfallwirtschaft teilweise von den technischen Abteilungen der Universitäten, teilweise von den betroffenen Instituten selbst und teilweise vom Landesbetrieb Vermögen und Bau verantwortet. Die gespaltene Zuständigkeit zwischen den Universitäten und dem Landesbetrieb führt dazu, dass einzelne Optimierungspotenziale ungenutzt bleiben, weil die handelnde Organisationseinheit nicht mit der Organisationseinheit identisch ist, die von möglichen Einsparungen profitiert. Den betroffenen Universitäten Stuttgart, Hohenheim und Karlsruhe lagen deshalb keine vollständigen Informationen über Abfallmengen und Abfallkosten vor. Die finanziellen Anreize zur Optimierung der Abfallentsorgung sind an diesen Standorten begrenzt. 2.4 Ausschreibung und Vergabe von Versorgungsleistungen Soweit die Universitäten nicht aufgrund örtlicher Satzungen zur Andienung der Abfälle bei örtlichen Entsorgungsträgern verpflichtet sind, gelten für Aufträge an Entsorgungsunternehmen die allgemeinen Vergabebestimmungen. Während diese Vergabevorschriften von einzelnen Universitäten (Heidelberg und Tübingen) akkurat eingehalten werden, vergeben andere ihre Entsorgungsleistungen weitgehend freihändig. Sie lassen die wirtschaftlichen Potenziale, die der Wettbewerb bietet, ungenutzt und setzen sich der Gefahr von Sanktionen wegen Verstößen gegen das Vergaberecht aus. In Heidelberg und Tübingen führte die öffentliche Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen zu günstigeren Preisen als an den anderen Universitäten. 3 Feststellungen zur Entsorgung der einzelnen Abfallarten 3.1 Hausmüllähnlicher Restmüll Der hausmüllähnliche Restmüll wird von den Universitäten teilweise über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, teilweise über private Unternehmen entsorgt. Die Entsorgungswege werden in diesem Bereich häufig von örtlichen Vorschriften bestimmt, an die die Universitäten gebunden sind. Die Restmüllmenge und die Restmüllentsorgungskosten je Mitglied (Beschäftigte und Studierende) an den einzelnen Universitäten differieren stark. Sie ergeben sich aus der Tabelle.

- 138 - Tabelle Universität Restmüllmenge und -entsorgungskosten je Mitglied Restmüllmenge je Mitglied in kg Restmüllkosten je Mitglied in Euro Freiburg 14,5 4 Heidelberg 16,0 8 Hohenheim 55,3 24 Karlsruhe 47,5 9 Konstanz 11,2 3 Mannheim 27,3 12 Stuttgart 39,2 15 Tübingen 10,1 5 Ulm 24,1 11 Durchschnitt 27,2 8,5 1 1 Der außergewöhnlich hohe Wert an der Universität Hohenheim ging in die Berechnung des Durchschnitts nicht ein. Die Restmüllmenge kann von den Universitäten über die Qualität der Abfalltrennung und durch Maßnahmen der Abfallvermeidung gesteuert werden. Da die Entsorgung von Restmüll in der Regel höhere Kosten verursacht als die Entsorgung von (getrennten) Wertstoffen, liegt in der Abfalltrennung ein wichtiges Potenzial zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. An den Universitäten Freiburg und Konstanz werden in größerer Zahl Presscontainer eingesetzt. Sie tragen, wie die Ergebnisse zeigen, zu einer besseren Wirtschaftlichkeit der Restmüllentsorgung bei. In Tübingen und Heidelberg sind die günstigen Ergebnisse einer konsequenten Abfalltrennung und der Vergabe der Entsorgung im Wettbewerb zu verdanken. Die Tabelle zeigt, dass vor allem bei den Universitäten Hohenheim, Mannheim und Stuttgart noch ungenutzte Wirtschaftlichkeitspotenziale bestehen. 3.2 Papierabfall Während die meisten Universitäten Altpapier und Restmüll trennen, ergab die Prüfung, dass die Universität Mannheim diese Bestandteile nicht ausreichend sorgfältig trennt. Es wurde festgestellt, dass große Mengen des anfallenden Altpapiers als Restmüll entsorgt werden. Dadurch entstehen vermeidbare Mehrkosten, denn das (getrennte) Altpapier kann in der Regel unentgeltlich entsorgt werden. 3.3 Biomüll Die Universitäten trennen den Biomüll in der Regel nur bei wenigen Liegenschaften vom Restmüll. Im Übrigen wird der Biomüll als Restmüll entsorgt, wodurch vermeidbare Mehrkosten entstehen.

- 139-3.4 Gefahrstoffe An allen Universitäten (außer in Mannheim) fallen Gefahrstoffe an, die unter Beachtung der geltenden Vorschriften fachgerecht entsorgt werden. Die Verantwortung dafür ist in manchen Fällen den Instituten übertragen, an denen die Abfälle entstehen. An fünf Universitäten sind zentrale Einrichtungen mit der Beseitigung der Gefahrstoffe betraut. 3.5 Andere Abfallarten Die Universitäten Heidelberg, Tübingen, Konstanz, Ulm und Hohenheim haben zentrale Wertstoffhöfe eingerichtet, bei denen Abfall, der zugleich Wertstoff ist, abgegeben werden kann. 4 Empfehlungen 4.1 Allgemeine Empfehlungen 4.1.1 Abfallkonzept und Abfallberichte Alle Universitäten sollten über ausgearbeitete Abfallkonzepte verfügen und die Abfallmengen und Entsorgungswege in regelmäßigen Abfallberichten dokumentieren. Konzepte und Berichte sind eine unverzichtbare Grundlage, um die Abfallmengen zu steuern und die Entsorgungskosten zu optimieren. Die Universitäten sollten sich über ihre Erfahrungen und Vorgehensweisen bei der Abfallentsorgung landesweit austauschen. 4.1.2 Einsparung bei den Restmüllkosten Das größte Einsparpotenzial besteht bei den Kosten der Restmüllentsorgung. Der Restmüll ist (neben den Gefahrstoffen) die teuerste Abfallart. Deshalb zahlt sich hier Abfallvermeidung und intensive Abfalltrennung besonders aus. Auch durch Ausschreibung und Vergabe der Entsorgungsdienstleistungen können Kosten reduziert werden. Wenn es den Universitäten mit überdurchschnittlichen Restmüllkosten gelingt, diese Kosten auf den durchschnittlichen Wert von 8,50 Euro je Mitglied zu reduzieren, können landesweit 400.000 Euro jährlich eingespart werden. Anzustreben ist auch eine bessere Trennung von Bio- und Restmüll. 4.1.3 Einsatz von Presscontainern statt Müllgroßbehältern Im Unterschied zu Müllgroßbehältern, die regelmäßig auch dann (kostenpflichtig) geleert werden, wenn sie (z. B. in vorlesungsfreien Zeiten) nicht gefüllt sind, werden Presscontainer bedarfsgerecht entsorgt. Presscontainer sind nach den Feststellungen der Finanzkontrolle besonders wirtschaftlich, wenn sie im Eigentum der Universität stehen. Sie amortisieren sich regelmäßig bereits nach wenigen Jahren. Der Rechnungshof empfiehlt deshalb allen Universitäten, weitere Presscontainer zu beschaffen und zur Entsorgung von Restmüll einzusetzen. 4.1.4 Einsatz von Mehrwegbehältern bei der Gefahrstoffentsorgung Es ist in der Regel wirtschaftlicher, Gefahrstoffe in Mehrwegbehältern statt in Einwegbehältern zu entsorgen. Der Rechnungshof empfiehlt, Mehrwegbehälter einzusetzen.

- 140-4.2 Empfehlungen für einzelne Universitäten Der Universität Mannheim wird empfohlen, ein Abfallkonzept zu erarbeiten, das eine stärkere Abfalltrennung und eine Verbesserung der Sortenreinheit des Restmülls vorsieht. Die Kosten für die Entsorgung des anfallenden Altpapiers können deutlich reduziert werden. Die Universität Ulm kann Wirtschaftlichkeitspotenziale erschließen, wenn sie dazu übergeht, Entsorgungsdienstleistungen auszuschreiben und im Wettbewerb zu vergeben. An den Universitäten Stuttgart und Hohenheim werden die (hohen) Kosten für die Entsorgung des Restmülls weitgehend vom Landesbetrieb Vermögen und Bau getragen. Nach Auffassung der Finanzkontrolle liegt darin eine wesentliche Ursache dafür, dass die Optimierungspotenziale im Bereich des Restmülls bislang nicht genutzt wurden. Die finanzielle Verantwortung sollte deshalb von den Universitäten getragen werden. 5 Stellungnahme des Ministeriums Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erhebt keine Einwendungen gegen die Sachdarstellung und die vom Rechnungshof ausgesprochenen allgemeinen Empfehlungen. Es werde auf die Universitäten einwirken, damit künftig ein landesweiter Austausch über die Erfahrungen und Vorgehensweisen bei der Abfallentsorgung stattfindet und auf diese Weise weitere Optimierungsmöglichkeiten erschlossen werden. Soweit für die Universitäten Stuttgart und Hohenheim die Kosten für die Entsorgung des Restmülls (teilweise) noch vom Landesbetrieb Vermögen und Bau bezahlt werden, werde das Wissenschaftsministerium zusammen mit dem Finanzministerium prüfen, wie eine einheitliche Verfahrensweise realisiert werden kann.