Merkblatt für mietrechtliche Mandate



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Transkript:

Merkblatt für mietrechtliche Mandate Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, Sie haben mit mir einen Termin für eine mietrechtliche Beratung oder die Überragung eines mietrechtlichen Mandats vereinbart. Um mit Ihnen gemeinsam möglichst schnell und effektiv zum Kern der Ihnen am Herzen liegenden Problematik vorstoßen zu können, bringen Sie bitte möglichst die nachfolgend aufgeführten Unterlagen zu dem vereinbarten Termin mit (soweit Ihnen diese vorliegen): 1) Grundbuchauszug (nur für Vermieter), um überprüfen zu können, ob der Wohnungseigentümer tatsächlich noch Wohnungseigentümer ist. In der Praxis kommt es immer wieder vor, daß die handelnde Person nicht Wohnungseigentümer ist, sondern beispielsweise seine Ehefrau eingetragen ist oder daß die Wohnung bereits an ein Kind überschrieben wurde. 2) Mietvertrag, um prüfen zu können, wer Vermieter und Mieter ist und wem die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zustehen. 3) Jahresabrechnung mit Abrechnungsunterlagen, falls die Abrechnung angegriffen wird. 4) sonstiger in der Angelegenheit geführter Schriftverkehr 5) Versicherungsgesellschaft und nummer Ihrer Rechtsschutzversicherung, mit der Sie Rechtsschutz für Miete versichert haben Sollten Ihnen diese Unterlagen ganz oder teilweise nicht vorliegen, können sie diese bei Ihrem Vermieter anfordern. Dieser ist verpflichtet, Sie Einsicht in die Unterlagen nehmen zu lassen (Fotos der Unterlagen zu machen, ist erlaubt) oder die Unterlagen an Sie herauszugeben (gegebenenfalls gegen Erstattung der Kopiekosten), wenn Ihnen die Einsichtnahme nicht zumutbar ist (Entfernung oder Streit). Ansonsten ist es möglich, daß ich diese Unterlagen für Sie besorgen kann, was allerdings gesonderte Kosten verursacht, die ich Ihnen in Rechnung stelle.

Vollmacht Zustellungen werden nur an die Bevollmächtigten erbeten! Den Rechtsanwälten Bruno Schwarz und Anette Schwarz Kanzlei: Staberger Str. 20 a, 58511 Lüdenscheid Zweigstelle: Auf der Nacht 3, 58849 Herscheid wird hiermit in Sachen wegen Vollmacht erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf: 1. Erledigung der Angelegenheit durch Vergleich; 2. Empfangnahme von Geld, Wertsachen und Urkunden; 3. Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen (z. B. Kündigungen); 4. Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer; 5. Ermächtigung zur Stellung von Strafanträgen sowie deren Rücknahme und zur Vertretung des Nebenklägers sowie zur Akteneinsicht; 6. Entgegennahme von Zustellungen und sonstigen Mitteilungen; 7. Erteilung von Untervollmacht. Mit dieser Vollmacht werden gleichzeitig alle bisher in dieser Sache von den bevollmächtigten Rechtsanwälten bereits vorgenommenen Handlungen genehmigt. (Ort, Datum) (Unterschrift)

Vollmacht Zustellungen werden nur an die Bevollmächtigen erbeten! Den Rechtsanwälten Bruno Schwarz und Anette Schwarz Kanzlei: Staberger Str. 20 a, 58511 Lüdenscheid Zweigstelle: Auf der Nacht 3, 58849 Herscheid wird hiermit in Sachen wegen Vollmacht erteilt 1. zur Prozeßführung (u.a. nach 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen; 2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften; 3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen ( 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach 233 I, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozessordnung zulässigen Anträgen und von den Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren; 4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer); 5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter wegen... genannten Angelegenheiten. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren).Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von den sonstigen Stellen zu erstattende Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. Mit dieser Vollmacht werden gleichzeitig alle bisher in dieser Sache von den bevollmächtigten Rechtsanwälten bereits vorgenommenen Handlungen genehmigt. (Ort, Datum) (Unterschrift)

Mandatsvereinbarungen In Sachen gelten in Verbindung mit der Vollmachtserteilung an die Rechtsanwälte Bruno Schwarz und Anette Schwarz Kanzlei: Staberger Str. 20 a, 58511 Lüdenscheid Zweigstelle: Auf der Nacht, 58849 Herscheid folgende Vereinbarungen: 1. Sämtliche erwachsenden Kostenerstattungsansprüche sind mit der Vollmachtserteilung an den bevollmächtigten Anwalt abgetreten mit der Ermächtigung, diese Abtretung dem Gegner mitzuteilen. Die aufgrund der Beauftragung des bevollmächtigten Anwalts entstehenden gesetzlichen Gebühren werden nach Zugang der jeweiligen Rechnung fällig und sind spätestens nach Ablauf von 30 Tagen durch Verzugseintritt mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gem. 286 III, 288 I BGB zu verzinsen. Die Notwendigkeit der Anfertigung von Fotokopien und Abschriften liegen im Ermessen des Anwalts. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die hierfür entstehenden Kosten von 1 bis 50 Kopien je 0,50, für jede weitere Kopie je 0,15 an den bevollmächtigten Anwalt zu zahlen, soweit sie nicht erstattet werden. Von den Beschränkungen des 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner. 2. Die Haftung des bevollmächtigten Anwalts wird für jeden Haftpflichtfall auf die Höhe der Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherung (z. Zt. 250.000,00 EUR) beschränkt, soweit nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet wird. 3. In Ehesachen haftet der Anwalt weder für die Vollständigkeit noch für die Richtigkeit oder Echtheit der für die Versorgungsausgleichsberechnung vorzulegenden Unterlagen oder der von den Versorgungsträgern errechneten und mitgeteilten Beträge. 4. Der Auftraggeber ist darauf hingewiesen, daß in Arbeitsgerichtssachen außergerichtlich und in I. Instanz auch im Falle des Obsiegens kein Kostenerstattungsanspruch besteht. 5. Der Auftraggeber ist gem. 49b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, daß sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Gegenstandswert der dem Auftrag zugrunde liegenden Angelegenheit berechnen. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Kanzleiort des Bevollmächtigten. Der Auftraggeber bestätigt, auf die vorstehenden Vereinbarungen ausdrücklich hingewiesen worden zu sein und von ihrem Inhalt Kenntnis genommen zu haben sowie mit ihrer Geltung einverstanden zu sein. (Ort, Datum) (Unterschrift)

Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV) V. v. 12.03.2010 BGBl. I S. 267; Geltung ab 18.05.2010 SCHWARZ Rechtsanwälte Bruno Q. Schwarz, Inhaber (USt-ID: DE 183404253) Anette C. Schwarz, angestellte Rechtsanwältin Berufsbezeichnung und zuständige Kammer Die Rechtsanwälte der Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwälte sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm Telefon: 0 23 85 / 98 50-00, Telefax: 0 23 85 / 98 50 50 E-Mail: info@rak-hamm.de Internet: www.rak-hamm.de Kontakt Kanzlei Lüdenscheid SCHWARZ Rechtsanwälte Staberger Straße 20a, 58511 Lüdenscheid Telefon: +49 2351 91 88 99, Telefax: +49 2351 91 88 98 E-Mail: info@rechtsanwalt-schwarz.de Zweigstelle Herscheid SCHWARZ Rechtsanwälte Auf der Nacht 3, 58849 Herscheid Telefon: +49 2357 17 260 97, Telefax: +49 2357 17 260 96 E-Mail: herscheid@rechtsanwalt-schwarz.de Vertragsbedingungen Sämtliche erwachsenden Kostenerstattungsansprüche sind mit der Vollmachtserteilung an den bevollmächtigten Anwalt abgetreten mit der Ermächtigung, diese Abtretung dem Gegner mitzuteilen. Der bevollmächtigte Anwalt nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Die aufgrund der Beauftragung des bevollmächtigten Anwalts entstehenden gesetzlichen Gebühren werden nach Zugang der jeweiligen Rechnung fällig und sind spätestens nach Ablauf von 30 Tagen durch Verzugseintritt mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gem. 286 III, 288 I BGB zu verzinsen. Von den Beschränkungen des 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner. Die Haftung des bevollmächtigten Anwalts wird für jeden Haftpflichtfall auf die Höhe der Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherung (z. Zt. 250.000,00 EUR) beschränkt, soweit nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet wird. In Ehesachen haftet der Anwalt weder für die Vollständigkeit noch für die Richtigkeit oder Echtheit der für die Versorgungsausgleichsberechnung vorzulegenden Unterlagen oder der von den Versorgungsträgern errechneten und mitgeteilten Beträge. Der Auftraggeber ist darauf hingewiesen, dass in Arbeitsgerichtssachen außergerichtlich und in I. Instanz auch im Falle des Obsiegens kein Kostenerstattungsanspruch besteht. Der Auftraggeber ist gem. 49b Abs. 5 BRAO darauf hingewiesen, dass sich die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Gegenstandswert der dem Auftrag zugrunde liegenden Angelegenheit berechnen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen für bestimmte Angelegenheiten einen Pauschalbetrag. Möglich ist auch eine Abrechnung nach Zeit (bei minutengenauer Abrechnung). Hierfür berechnen wir zur Zeit einen Stundensatz von 185,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Über die geleistete Zeit wird -soweit erforderlich- eine Abrechnung der geleisteten Minuten und Stunden sowie der angefallenen Auslagen erteilt. Die danach jeweils abgerechneten Gebühren werden mit der Erteilung und Zugang der Rechnung fällig.

Soweit im Rahmen des Mandats Auslagen nach Teil 7 VV-RVG, wie zum Beispiel Kopien, Post- und Telekommunikationspauschale, entstehen, berechnet die Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwälte diese gesondert. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften werden für die ersten 50 Kopien 0,50 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Seite, für jede weitere Kopie 0,15 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Seite berechnet. Die Notwendigkeit der Anfertigung von Fotokopien und Abschriften liegen im pflichtgemäßen Ermessen des Anwalts. Soweit die Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwälte im Laufe der Bearbeitung des Mandats weitere Kosten verauslagt, insbesondere Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Gebühren für Meldeamts- und Registeranfragen, Aktenversendungspauschalen etc., werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Für bestimmte Auslagen, wie zum Beispiel Gebühren für Melderegister- und Registeranfragen, Aktenversendungspauschalen usw., fällt aufgrund steuerlicher Vorschriften zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an. Die Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwälte ist berechtigt, für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern ( 9 RVG). Die Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwälte weist darauf hin, 1. daß die vereinbarten Gebühren von Rechtsschutzversicherungsgesellschaften möglicherweise nicht bzw. nicht vollständig übernommen werden. 2. daß die vereinbarten Gebühren unter Umständen die gesetzlichen Obergrenzen gemäß 34 Abs. 1 Satz 3 RVG überschreiten. 3. entgegen 34 Abs. 2 RVG eine Anrechnung der Gebühren für eine Beratung nach 34 Abs. 1 RVG auf eine weitere sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, nicht stattfindet. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Kanzleisitz der Kanzlei SCHWARZ Rechtsanwälte in Lüdenscheid. Berufshaftpflichtversicherung Gothaer Versicherungsbank VVAG, Arnoldiplatz 1,50969 Köln Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Berufsrechtliche Regelungen Es gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung (BORA) Fachanwaltsordnung (FAO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt ( 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Hamm (gemäß 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ( 191 f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.