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Transkript:

Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 327. Sitzung des Senats am 17. Juli 2013 verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium und Lehre Seite 0 von 4

32 Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs International Business & Intercultural Management (MIBIM) SPO MIBIM der Hochschule Heilbronn Seite 1 von 4

(1) Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 48 Semesterwochenstunden und 90 ECTS. (2) Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen und die zugehörigen Studien- und en ergeben sich aus Tab. 1. Dabei sind die Lehrveranstaltungen einzelnen Modulen zugeordnet, die mit ECTS-Credits versehen sind. (3) Alle Veranstaltungen finden in englischer Sprache statt. Tab. 1 Lehrveranstaltung Prüfungsvorl eistung ECTS Sem. EDV-Nr. Modul- Nr. Bezeichnung Art Umf. in SWS Art Dau er in Min. Art Dauer in Min. 252210 M1 Research Methods 252211 M1.1 Quantitative Methods V/S 2 LKBK 90 2,5 252212 M1.2 Qualitative Methods V/S 2 LA 2,5 252220 M2 Business Environment Studies 252221 M2.1 International Economics V 2 LK 90 2,5 252222 M2.2 Corporate Governance & CSR S 2 LR 2,5 252230 M3 International Management Studies 1 252231 M3.1 Specific Issues of International Man- S/Ü 4 LR 5 agement 252232 M3.2 Global Talent Management V 2 LK 90 2,5 252233 M3.3 Financial Analysis V 4 LK 120 5 252240 M4 Intercultural Studies 252241 M4.1 Intercultural Communication: Theories and Methods V/S 6 PR 7,5 Summe 24 8 30 Advanced International and 252250 M5 Intercultural Management Studies 252251 M5.1 Global Marketing Multinational Cases S/Ü 6 LKBK 120 7,5 252252 M5.2 Intercultural Management - Cases and Regions V/S 8 LR 10 252253 M5.3 Global leadership S 2 LK 90 2,5 2 252260 M6 Advanced Sustainability Studies PR 7,5 252261 M6.1 Sustainable Economic Development V/S 2 252262 M6.2 Sustainable Financial Systems V/S 2 252263 M6.3 Sustainable Management V/S 2 252270 M7 Advanced Research Methods 252271 M7.1 Quantitative Methods /Econometrics S 2 LKBK 90 2,5 Summe 24 5 30 3 252280 M8 Master Thesis PT 30 Summe 48 14 90 Seite 2 von 4

(4) Die Fachprüfungen des Masterstudiums sind in Tab. 2 wiedergegeben. Tab. 2 Nr. Fachprüfung M1 Research Methods Bezeichnung Gewicht der Note der 252211 M1.1 Quantitative Methods 2,5 252212 M1.2 Qualitative Methods 2,5 Fachprüfung M2 Business Environment Studies 252221 M2.1 International Economics 2,5 254222 M2.2 Corporate Governance & CSR 2,5 Fachprüfung M3 International Management Studies 252231 M3.1 Specific Issues of International Management 5 252232 M3.2 Global Talent Management 2,5 252233 M3.3 Financial Analysis 5 Fachprüfung M4 Intercultural Studies Gewicht der Fachnote für Note des Masterabschlusses 252241 M4.1 Intercultural Communication: Theories and Methods 1 7,5 Fachprüfung M5 Advanced International and Intercultural Management Studies 252251 M5.1 Global Marketing Multinational Cases 7,5 252252 M5.2 Intercultural Management Cases and Regions 10 252253 M5.3 Global Leadership 2,5 Fachprüfung M6 Advanced Sustainability Studies 252261 M6.1 Sustainable Economic Development 252262 M6.2 Sustainable Financial Systems 252263 M6.3 Sustainable Management Fachprüfung M7 Advanced Research Methods 5 5 12,5 20 1 7,5 252271 M7.1 Quantitative Methods / Econometrics 1 2,5 Fachprüfung M8 Master Thesis 252281 M8.1 Master Thesis 1 30 Summe der gesamten Prüfungen des Masterprogrammes 14 Summe ECTS 90 (5) Das Masterzeugnis enthält die Fachnoten aller in der Tab. 2 des Abs. 4 aufgeführten Fachprüfungen und den Titel der Master Thesis. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der en in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Dabei wird die Fachnote einer mit den ECTS-Punkten der Lehrveranstaltung gewichtet. Die Gesamtnote des Masterzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Master Thesis gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in der Tab. 2 des Abs. 4 festgelegt sind. (6) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung zum 01.03.2014 in Kraft. Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens ihr Studium bereits aufgenommen haben, können auf schriftlichen und unwiderruflichen Antrag, der bis zum 01.09.2014 zu stellen ist, die en nach der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung ablegen. Seite 3 von 4

Heilbronn, 17. Juli 2013 Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor - Bekanntmachung SPO Die Prüfungsordnung wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 2010, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, 25. Juli 2013 Herr Roland Schweizer Leiter Akademische Abteilung Seite 4 von 4