Ausbildungs-/Studienvertrag über einen kooperativen dualen Studiengang. Bachelor of Arts (B. A.) Internationale Betriebswirtschaftslehre



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Transkript:

Ausbildungs-/Studienvertrag über einen kooperativen dualen Studiengang Zwischen (Ausbildungsunternehmen) (Auszubildende Studierende) und Private Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh Rabanusstrasse 40-42 36037 Fulda wird folgender Vertrag über die praktischen und theoretischen Studienabschnitte des kooperativen dualen Studiengangs geschlossen: Bachelor of Arts (B. A.) Internationale Betriebswirtschaftslehre 1 Gegenstand des Vertrages, Ausbildungs- und Studienzeit 1.1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand dieses Vertrages ist die das zugleich wissenschaftsbezogene und praxisorientierte Ausbildung Studium nach dem dualen Prinzip zur Bachelor of Arts (B. A.) Internationale Betriebswirtschaftslehre durch die Private Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh und dem ausbildenden Unternehmen. 1.2 Ausbildungs- Studienzeit Die Ausbildungs- Studienzeit dauert 3 Jahre = 36 Monate und ist in Studien- und Praxisphasen nach der jeweils gültigen Studienordnung gegliedert. Die Ausbildung das Studium beginnt am mit den vereinbarten Studien- und Ausbildungsabschlüssen. und endet am 1.3 Probezeit Die Probezeit beträgt 6 Monate. Wird die Ausbildung das Studium während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. 1.4 Mindestteilnehmerzahl Voraussetzung für den Start eines Studiendurchgangs ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 14 Auszubildenden Studierenden.

2 Ausbildung Studiengang 2.1 Ausbildungsplan, Studienordnung und Zeitplan Der betriebliche Ausbildungsplan, die Studienordnung sowie der Zeitplan sind für die Ausbildung und für das Studium Bestandteil dieses Vertrages. Studienordnung Die jeweils gültige Studienordnung regelt im Zusammenhang mit der Prüfungsordnung Ziele, Inhalte, Aufbau und Verlauf der Ausbildung des Bachelor-Studiengangs Bachelor of Arts (B. A.) Internationale Betriebswirtschaftslehre als duales Programm. 2.2 Prüfungsergebnisse Nach dem ersten und zweiten Studienjahr erhält die Auszubildende Studierende einen sog. Notenbogen (Transcript). Diese Notenaufstellung ist dem Ausbildungsunternehmen gemäß 5.2 vorzulegen. 2.3 Betriebliche Ausbildung Der betriebliche Ausbildungsverlauf erfolgt auf der Grundlage eines Ausbildungsplans. 3.1 Die betriebliche Ausbildung wird in 3 Ausbildungsstätte durchgeführt. Das Unternehmen behält sich eine Versetzung an andere Ausbildungsstätten und -orte vor, soweit dies zur Erreichung des Ausbildungs- Studienzieles erforderlich ist. Soweit zumutbar, ist auch ein Einsatz bei inländischen Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungsgesellschaften oder verbundenen Unternehmen möglich. 3.2 Folgende Ausbildungsmaßnahmen werden außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt: Das Unternehmen verpflichtet sich: 4 Pflichten des Unternehmens 4.1 Ausbildungs- Studienziel dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden Studierenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungs- Studienzieles nach dem Ausbildungs- Studienplan erforderlich sind, die Ausbildung das Studium nach den Plänen gemäß 2 Pkt. 2.1 so durchzuführen, dass das Ziel in der vorgesehenen Ausbildungs- Studienzeit erreicht werden kann. 4.2 Bachelor Thesis die Bearbeitung und Erstellung der Bachelor Thesis (praxisorientiert) innerhalb des Unternehmens sicherzustellen. 4.3 Ausbilder innen geeignete Mitarbeiter innen mit der Ausbildung zu beauftragen.

4.4 Studienzeiten an der Privaten Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh und Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätten den Auszubildenden Studierenden in den Studienphasen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ( 3 des Vertrages) stattfinden. 4.5 Ausbildungs- Studienbezogene Tätigkeiten dem Auszubildenden Studierenden nur Tätigkeiten zu übertragen, die dem Ausbildungs- Studienzweck dienen und dem Ausbildungs- Studienstand angemessen sind. 4.6 Ausbildungs- Studienmittel dem Auszubildenden Studierenden die Ausbildungsmittel, insbesondere Fachliteratur etc., zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten erforderlich sind. Dies betrifft nicht die Lehrmittel, die für das Studium erforderlich sind. 5 Pflichten des Auszubildenden Studierenden Der Auszubildende Studierende verpflichtet sich, die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungs- Studienziel in der vorgesehenen Ausbildungs- Studienzeit zu erreichen. Er verpflichtet sich insbesondere 5.1 Lernpflicht die ihm im Rahmen der praktischen Studienabschnitte übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. 5.2 Unterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen an den Vorlesungen und Prüfungen sowie an sonstigen Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen der Privaten Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh teilzunehmen und das Unternehmen über die von ihm erzielten Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript) zu informieren. 5.3 Praxisberichte die Anforderungen der Praxisberichte und der Projektarbeit, die in der Studienordnung geregelt sind, einzuhalten. 5.4 Weisungsgebundenheit den Weisungen zu folgen, die ihm im Rahmen der Ausbildung vom Ausbilder und anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden. 5.5 Betriebliche Ordnung die für die jeweilige Ausbildungsstätte (Unternehmen Berufsakademie) geltende Ordnung zu beachten. 5.6 Sorgfaltspflicht Ausbildungsmittel und technische Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den übertragenen Arbeiten zu verwenden. 5.7 Betriebsgeheimnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch nach seinem Ausscheiden Stillschweigen zu wahren. 5.8 Benachrichtigung bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung im Unternehmen oder den Vorlesungen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen unter Angabe von Gründen unverzüglich dem Unternehmen und der Privaten Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh Nachricht zu geben und bei Krankheit oder Unfall am ersten Tag dem Unternehmen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

6 Vergütung, Studiengebühren und sonstige Leistungen 6.1 Die Vergütung des Auszubildenden Studierenden wird durch das Unternehmen spätestens am letzten Arbeitstag des Monats auf ein von dem Auszubildenden Studierenden anzugebendes Konto gezahlt und beträgt im 1. Ausbildungs- Studienjahr im 2. Ausbildungs- Studienjahr im 3. Ausbildungs- Studienjahr brutto brutto brutto 6.2 Fortzahlung der Vergütung Die Vergütung wird dem Auszubildenden Studierenden auch gewährt 6.2.1 für die Zeit der Freistellung gemäß 4 Pkt. 4.4, 6.2.2 bis zur Dauer von 6 Wochen, 6.2.2.1 wenn er infolge unverschuldeter Krankheit nicht an der Ausbildung teilnehmen kann, 6.2.2.2 wenn er aus einem sonstigen, in seiner Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen, 6.2.2.3 für die Zeit des Urlaubs nach 7 Pkt. 7.2. 6.3 Betriebsvereinbarung und Hausordnung Eventuelle sonstige Vergütungen (z. B. Urlaubsgeld, Essenszuschuss, vermögenswirksame Leistungen usw.) sind den Betriebsvereinbarungen des Unternehmens zu entnehmen. Regelungen der jeweiligen Hausordnungen sind von dem Auszubildenden Studierenden einzuhalten. 6.4 Versicherungen Der Auszubildende Studierende unterliegt dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaften. Außerdem tritt für ihn die betriebliche Haftpflichtversicherung ein, soweit Schäden Dritter durch ihn verursacht werden. 6.5 Kosten der Privaten Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh Die Studiengebühren und eine einmalige Anmeldegebühr für die Leistungen der Privaten Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh werden von gezahlt. dem Ausbildungsunternehmen dem Studierenden Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr, in Höhe von 200,00 fällig, zahlbar bei der rechtsverbindlichen Anmeldung. Alternativ zur monatlichen Zahlung der Studiengebühren ist eine halbjährliche Zahlung möglich. Bitte kreuzen Sie Ihren Wunsch an. Studiengebühren insgesamt: 11.700,00 zahlbar in 36 Monatsraten zu je 325,00 ab Studienbeginn. Studiengebühren insgesamt: 11.220,00 zahlbar in 6 Halbjahresraten zu je 1.870,00 ab Studienbeginn. Die Studiengebühren sowie die Kosten für Prüfungen und weitere Gebühren werden per Einzugsermächtigung (siehe Anlage zum Vertrag) zum 1. des Monats bzw. bei einer Halbjahreszahlung zum 01.10. und 01.04. eines Jahres berechnet.

6.6 Kosten für Prüfungen und sonstige Gebühren Das Ausbildungsunternehmen bzw. der Studierende zahlt darüber hinaus alle anfallenden Prüfungsgebühren, welche mit der jeweiligen Prüfungsanmeldung fällig werden. Bei Vertragsabschluss gelten folgende Kosten und Gebühren: Gebühr je Theorieblock: 55,00 Gebühr Abschlussprüfung im 6. Halbjahr 300,00 Prüfungsgebühr Auslands- Äquivalenzstudium 100,00 1. schriftliche Wiederholung pro Fach 50,00 2. schriftliche Wiederholung pro Fach mit Anmeldung 65,00 jede weitere Anmeldung (Prüfungstag Attest) 100,00 1.+.2. mündliche Wiederholung pro Fach 60,00 Wiederholung Abschlussprüfung 300,00 Wiederholung Bachelor Thesis 400,00 Wiederholung Modul auf Basis ECTS-Credits je 100,00 Gemäß Prüfungsordnung sind insgesamt drei Prüfungsdurchgänge pro Fach möglich. 6.7 Kosten Auslandssemester oder Äquivalenzstudium (englischsprachig) Sonstige Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Auslandssemester oder dem Äquivalenzstudium (englischsprachig) entstehen, sind von dem Ausbildungsunternehmen bzw. dem Studierenden selbst zu übernehmen und an den jeweiligen Partner zu zahlen. 7 Wöchentliche Ausbildungszeit und Urlaub 7.1 Wöchentliche Ausbildungszeit Die regelmäßige betriebsbezogene Ausbildungszeit im Unternehmen beträgt Stunden. 7.2 Urlaub Der Auszubildende Studierende hat Anspruch auf insgesamt Stunden ( Arbeitstage) Erholungsurlaub pro Kalenderjahr, der wie folgt verteilt wird: 1. und 2. Ausbildungs- Studienjahr Stunden ( Arbeitstage) im Unternehmen während der Praxisphasen, Stunden ( 15 Arbeitstage) an der Privaten Berufsakademie Fulda während der Studienphasen. 3. Ausbildungs- Studienjahr Der Urlaubsanspruch von insgesamt Stunden ( Arbeitstage) wird vollständig vom Unternehmen übernommen. Während des Urlaubs darf der Auszubildende Studierende keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben. 8 Kündigung 8.1 Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

8.2 Kündigung nach der Probezeit Nach der Probezeit kann das Vertragsverhältnis nur gekündigt werden: 8.2.1 aus einem wichtigen Grund (BGB 626) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ein wichtiger Grund ist insbesondere 8.2.1.1 das Nichterreichen der lt. Studien- und Prüfungsordnung geforderten ECTS-Credits nach dem ersten Ausbildungs- Studienabschnittes, 8.2.1.2 der Ausschluss der Studierenden vom Studium an der Privaten Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh, 8.2.1.3 wenn und sobald feststeht, dass sich der Abschluss laut Vertrag um mehr als 12 Monate über die Dauer des Vertrages hinaus verzögern wird. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. 8.2.2 von dem Auszubildenden Studierenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, wenn er diese Ausbildung das Studium aufgeben oder sich für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen will. 8.3 Form der Kündigung Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes Pkt. 8.2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 8.4 Regelung bei vorzeitiger Beendigung Wird das Ausbildungs- Studienverhältnis von dem Auszubildenden Studierenden bzw. dem Ausbildungsunternehmen innerhalb des ersten Ausbildungsjahres (12 Monate) vorzeitig gelöst, so ist das Ausbildungsunternehmen bzw. der Studierende verpflichtet, die Studiengebühren für die ersten 12 Monate zu bezahlen. Erfolgt eine Kündigung nach dem ersten Jahr (12 Monate), verpflichtet sich der Auszubildende Studierende die Studiengebühren bis zum Ende des aktuellen Semesters zu entrichten. 8.5 Aufgabe des Betriebes Bei Kündigung des Ausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe verpflichtet sich das Unternehmen, sich mit Unterstützung der Privaten Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh rechtzeitig um eine weitere Ausbildung in einer anderen Ausbildungsstätte zu bemühen. 9 Zeugnis Das ausbildende Unternehmen stellt dem Auszubildenden Studierenden bei Beendigung des Ausbildungs- Studienverhältnisses ein Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie über die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen des Auszubildenden Studierenden, auf Verlangen des Auszubildenden Studierenden auch Angaben über Führung und Leistung. Der Auszubildende Studierende erhält nach erfolgreichem Abschluss einen Bachelor-Degree der Privaten Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh. 10 Ausschlussfristen Ansprüche aus dem Ausbildungs- Studienverhältnis sind innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auszubildende Studierende durch unverschuldete Umstände nicht in der Lage war, diese Frist einzuhalten.

11.1 Nebenabreden Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 11 Sonstige Vereinbarungen 11.2 Gültigkeit des Vertrages Dieser Vertrag erlangt nur dann Gültigkeit, durch schriftlichem Nachweis aller der sich aus der Studien- und Prüfungsordnung der Privaten Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh ergebenden Zugangsvoraussetzungen. 12 Rechtswahl und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Fulda. Vorstehender Vertrag ist in drei gleichlautenden Ausfertigungen ausgestellt und von den Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben. Ort und Datum Ort und Datum Ausbildungsunternehmen Auszubildender Studierender Stempel des Ausbildungsunternehmens Private Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh

Einzugsermächtigung (Bestandteil des Ausbildungs- Studienvertrages über einen kooperativen dualen Studiengang in der Privaten Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh) Hiermit ermächtige n ich wir die Private Berufsakademie Fulda University of Cooperative Education ggmbh, Rabanusstraße 40-42, 36037 Fulda, ab sofort und bis auf Widerruf das Schulgeld und die weiteren Gebühren und ggfs. sonstige Kosten für Name: angemeldet für Bachelor of Arts (B. A.) Internationale Betriebswirtschaftslehre gemäß des Ausbildungs- Studienvertrages oder einer Rechnung vom Konto: Name der Bank: Bankleitzahl: Kontonummer: Name des Kontoinhabers: einzuziehen. Datum Unterschrift Kontoinhaber in