Tarifvertrag Nr. 2. Zwischen. DHL Home Delivery GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung, - Sitz Bonn - einerseits. und



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Transkript:

Tarifvertrag Nr. 2 Zwischen DHL Home Delivery GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführung, - Sitz Bonn - einerseits und ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Sitz Berlin andererseits wird folgender Tarifvertrag geschlossen: ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 1 ( 31)

Entgelttarifvertrag der DHL Home Delivery GmbH ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 2 ( 31)

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 1. Geltungsbereich und Entgeltsystematik... 5 1 Geltungsbereich... 5 2 Grundlagen des Entgeltsystems... 5 2. Allgemeine Entgeltregelungen... 6 3 Entgelt... 6 4 Eingruppierung... 6 5 Vorübergehende höherwertige Tätigkeit... 7 6 Teilzeitarbeitnehmer... 7 7 Entgeltanspruch für Teile eines Monats... 8 8 Stundenentgelt... 8 9 Entgeltumwandlung... 8 3. Leistungsbezogenes variables Entgelt... 9 10 Grundsatz leistungsbezogenes variables Entgelt... 9 3.1 Variables Entgelt für die Entgeltgruppen 1 bis 4... 9 11 Ermittlung des Budgets für die Leistungsbeurteilung Entgeltgruppen 1 bis 4... 9 12 Ermittlung des Zahlbetrages für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 1 bis 4... 9 13 Leistungsbeurteilung für Arbeitnehmer Entgeltgruppe 1 bis 4... 10 3.2 Variables Entgelt für die Entgeltgruppen 5 und 6... 11 14 Ermittlung des Zahlbetrags für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 5 und 6... 11 15 Zielvereinbarung für die Arbeitnehmer Entgeltgruppe 5 und 6... 11 16 Leistungsbeurteilung mit Zielvereinbarung für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 5 und 6... 12 3.3 Konfliktregelungen... 13 17 Konfliktregelung für die Zielvereinbarung... 13 18 Konfliktregelung für die Feststellung der Gesamtbeurteilungsstufe bei Leistungsbeurteilung und Leistungsbeurteilung mit Zielvereinbarung... 13 3.4 Auszahlung und Datenverarbeitung... 14 19 Auszahlung des leistungsbezogenen variablen Entgelts... 14 20 Datenverarbeitung... 15 ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 3 ( 31)

4. Zuschläge und vermögenswirksame Leistungen... 16 21 Zuschläge... 16 22 Vermögenswirksame Leistungen... 17 5. Schlussbestimmungen... 18 23 In-Kraft-Treten und Laufzeit... 18 Entgeltgruppenverzeichnis... 19 Entgeltgruppe 1... 19 Entgeltgruppe 2... 19 Entgeltgruppe 3... 19 Entgeltgruppe 4... 20 Entgeltgruppe 5... 20 Entgeltgruppe 6... 20 Monatsgrundentgelttabelle für Arbeitnehmer... 21 Richtgrößen zur Ermittlung des variablen Entgelts... 22 Leistungsbeurteilung für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 1 bis 4 der DHL Home Delivery GmbH (Beurteilungsbogen)... 23 Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarung für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5 der DHL Home Delivery GmbH (Beurteilungsbogen)... 24 Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarung für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 6 der DHL Home Delivery GmbH (Beurteilungsbogen)... 28 ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 4 ( 31)

1. Geltungsbereich und Entgeltsystematik 1 Geltungsbereich (1) Der Tarifvertrag gilt für die Arbeitnehmer der DHL Home Delivery GmbH, die im Bereich der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind, und die Tätigkeiten gemäß Anlage 1 Entgeltgruppenverzeichnis ausüben, soweit sie Mitglieder der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sind. (2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Tarifvertrages gelten nicht a) Personen im Sinne vom 5 Absatz 2 und Absatz 3 BetrVG, b) Arbeitnehmer, deren Tätigkeit höhere Anforderungen stellt als die der höchsten tariflichen Entgeltgruppe und deren Jahresgesamtgehalt über dem Jahresgesamtentgelt der höchsten tariflichen Entgeltgruppe liegt und die durch außertariflichen Einzelarbeitsvertrag aus dem Geltungsbereich des Tarifvertrages herausgenommen worden sind, c) Praktikanten, Volontäre und Studierende an Berufsakademien, d) Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Protokollnotiz zu Absatz 2, Buchstabe b): Das Jahresgesamtentgelt der höchsten tariflichen Entgeltgruppe setzt sich zusammen aus dem Monatsgrundentgelt aus der höchsten Gruppenstufe der höchsten Entgeltgruppe der jeweiligen Entgelttabelle aus Anlage 2, multipliziert mit zwölf, und dem leistungsbezogenen variablen Entgelt (Richtbetrag der höchsten Entgeltgruppe). Bei einer geringeren als der tariflichen regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit gemäß 9 Absatz 1 Satz 1 MTV DHL Home Delivery GmbH wird das Jahresgesamtentgelt anteilig nach der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit zu Grunde gelegt. 2 Grundlagen des Entgeltsystems Das Entgeltsystem der DHL Home Delivery GmbH besteht aus den Komponenten Jahresgrundentgelt, leistungsbezogenes variables Entgelt (variables Entgelt) sowie den in Teil 4 enthaltenen weiteren Bestandteilen. ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 5 ( 31)

2. Allgemeine Entgeltregelungen 3 Entgelt (1) Das Jahresgrundentgelt wird in zwölf gleichen Monatsbeträgen jeweils zum letzten Werktag eines Kalendermonats für den laufenden Kalendermonat unbar gezahlt. Die monatlichen Grundentgelte je Entgeltgruppe und Gruppenstufe ergeben sich aus der Entgelttabelle gemäß Anlage 2. (2) Die Zahlung des variablen Entgelts erfolgt nach den Regelungen der 10 bis 19. (3) Das Monatsgrundentgelt wird nach der Entgeltgruppe, in die der Arbeitnehmer eingruppiert ist, und der Gruppenstufe, in die der Arbeitnehmer eingestuft ist, bemessen. (4) Abweichend von Absatz 1 erhalten Arbeitnehmer, die Tätigkeiten entsprechend dem Richtbeispiel Aushilfskraft in der Entgeltgruppe 1 ausüben, kein Monatsgrundentgelt sondern ein Stundenentgelt. Zur Berechnung des Stundenentgelts gilt 8 Absatz 1 entsprechend. 4 Eingruppierung (1) Für die Eingruppierung des Arbeitnehmers in eine Entgeltgruppe ist die Tätigkeit maßgebend, die der Arbeitnehmer ausübt. Die Eingruppierung erfolgt nach den Tätigkeitsmerkmalen der Obersätze in Verbindung mit den jeweils in der Entgeltgruppe aufgeführten Richtbeispielen gemäß Anlage 1. Ein Arbeitnehmer, dessen Tätigkeit nicht als Richtbeispiel einer Entgeltgruppe zugeordnet ist, ist entsprechend der Tätigkeit nach den Obersätzen in eine Entgeltgruppe einzugruppieren. Die Eingruppierung ist dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen. (2) Übt ein Arbeitnehmer Tätigkeiten mehrerer Entgeltgruppen aus, ist er in die Entgeltgruppe einzugruppieren, deren Tätigkeit mehr als die Hälfte seiner Wochenarbeitszeit beträgt. Beträgt kein Anteil dieser Tätigkeiten mehr als die Hälfte der Wochenarbeitszeit, ist für die Eingruppierung des Arbeitnehmers die Entgeltgruppe maßgebend, bei der 50 v. H. der Wochenarbeitszeit überschritten werden. Hierzu sind die Vomhundertsätze für die einzelnen Entgeltgruppen, beginnend mit der höchsten Entgeltgruppe, zusammen zu zählen. (3) Die Einstufung des Arbeitnehmers nach Gruppenstufen sowie das Aufsteigen innerhalb einer Entgeltgruppe erfolgt nach den in dieser Entgeltgruppe erbrachten Tätigkeitsjahren: Gruppenstufe 1: ab dem 1. Tätigkeitsjahr, Gruppenstufe 2: ab dem 4. Tätigkeitsjahr, Gruppenstufe 3: ab dem 7. Tätigkeitsjahr, Gruppenstufe 4: ab dem 10. Tätigkeitsjahr und Gruppenstufe 5: ab dem 13. Tätigkeitsjahr. (4) Bei einer Höhergruppierung ist der Arbeitnehmer in die Gruppenstufe einzustufen, die am nächsten über seinem bisherigen Monatsgrundentgelt liegt. Für das Aufsteigen in der neuen Entgeltgruppe gelten die für die Einstufung in diese Gruppenstufe erforderlichen Tätig- ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 6 ( 31)

keitsjahre als erbracht. Zeiten einer Tätigkeit in einer höheren Entgeltgruppe werden auf die Tätigkeitsjahre einer niedrigeren Entgeltgruppe angerechnet. Das höhere Monatsgrundentgelt wird vom Beginn des Kalendermonats gezahlt, der dem Kalendermonat folgt, in dem die höhere Gruppenstufe erreicht wird. Eine Höhergruppierung erfolgt zum Ersten des Monats, in dem der Arbeitnehmer die höherwertige Tätigkeit aufnimmt, sofern er diese in diesem Monat noch für einen Zeitraum von mindestens 15 Kalendertagen ausübt, andernfalls zum Ersten des folgenden Monats. 5 Vorübergehende höherwertige Tätigkeit (1) Ein Arbeitnehmer, der statt seiner bisherigen Tätigkeit vorübergehend eine andere Tätigkeit ausübt, die einer höheren Entgeltgruppe zuzuordnen ist, erhält, soweit er diese Tätigkeit ohne Unterbrechung länger als sechs Wochen ausgeübt hat, nach Ablauf dieser Frist für die Dauer der Tätigkeit eine Tätigkeitszulage in Höhe der Differenz zwischen dem Monatsgrundentgelt seiner Entgeltgruppe und der höheren Entgeltgruppe. 4 Absatz 4 Satz 1 findet sinngemäß Anwendung. Zeiten während des Sechswochenzeitraumes nach vorstehendem Unterabsatz 1, in denen der Arbeitnehmer gemäß 10 oder 11 MTV DHL Home Delivery GmbH von der Arbeit freigestellt wird, bzw. Entgeltfortzahlungen nach 13 MTV DHL Home Delivery GmbH erhält, gelten nicht als Unterbrechung; sie sind jedoch für die Erfüllung des Sechswochenzeitraumes nicht zu berücksichtigen. (2) Die Tätigkeitszulage wird vom Beginn der höherwertigen Tätigkeit an für deren Dauer gezahlt. Dies gilt auch für Zeiten gemäß Absatz 1 Unterabsatz 2. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für den Fall, dass ein Arbeitnehmer vorübergehend zusätzlich zu seiner bisherigen Tätigkeit eine weitere Tätigkeit ausübt und sich in sinngemäßer Anwendung des 4 Absatz 2 für die Tätigkeit insgesamt eine höhere Entgeltgruppe ergibt. (4) Hat der Arbeitnehmer ununterbrochen neun Monate eine Tätigkeitszulage erhalten, ist er mit Beginn des zehnten Monats einzugruppieren, wenn die höherwertige Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet ist. Protokollnotiz zu 5 Absatz 4 : Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Tätigkeitszulage für vorübergehend höherwertige Tätigkeit gemäß Absatz 2 taggenau von Beginn an rückwirkend gezahlt. Hat der Arbeitnehmer ununterbrochen neun Monate eine Tätigkeitszulage erhalten, erfolgt die Höhergruppierung - sofern die höherwertige Tätigkeit noch nicht beendet ist - zum Ersten des Monats, in den die Vollendung der Neun-Monats-Frist fällt. 6 Teilzeitarbeitnehmer Teilzeitarbeitnehmer erhalten das Monatsgrundentgelt anteilig entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (WAZ) nach folgender Formel: ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 7 ( 31)

Monatsgrundentgelt x arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche WAZ tarifliche regelmäßige WAZ eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers gemäß 9 Absatz 1 Satz 1 MTV DHL Home Delivery GmbH 7 Entgeltanspruch für Teile eines Monats Hat der Arbeitnehmer nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Monatsgrundentgelt (beispielsweise Ausscheiden vor Monatsende oder Urlaub ohne Entgelt), erhält er für jeden Kalendertag 1 / 30 des jeweiligen Monatsgrundentgelts. 8 Stundenentgelt (1) Für die Berechnung des Stundenentgelts aus dem Monatsgrundentgelt gilt folgende Formel: Monatsgrundentgelt eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers tarifliche regelmäßige WAZ eines vollbeschäftigten Arbeitnehmers x 4,348 gemäß 9 Absatz 1 Satz 1 MTV DHL Home Delivery GmbH (2) Hat der Arbeitnehmer für einzelne Stunden keinen Anspruch auf Monatsgrundentgelt, verringert sich das Monatsgrundentgelt um das auf jede dieser Stunden gemäß oben stehender Formel entfallende Stundenentgelt. 9 Entgeltumwandlung (1) Tarifliche geldwerte Ansprüche können durch den Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis im Einvernehmen mit der DHL Home Delivery GmbH bis zur Höhe der gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) festgelegten Höchstgrenzen als Beiträge in den Postbank-Pensionsfonds umgewandelt werden. (2) Tarifliche geldwerte Ansprüche können durch den Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis im Einvernehmen mit der DHL Home Delivery GmbH bis zur Höhe der steuerlichen Höchstgrenze als Beiträge zu einer Direktversicherung umgewandelt werden. ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 8 ( 31)

3. Leistungsbezogenes variables Entgelt 10 Grundsatz leistungsbezogenes variables Entgelt (1) Der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr (Beurteilungsjahr) mindestens sechs Monate bestanden hat, erhält ein variables Entgelt. (2) Die Ermittlung des variablen Entgelts erfolgt a) bei den Entgeltgruppen 1 bis 4 aufgrund einer Leistungsbeurteilung ( 13) oder b) bei den Entgeltgruppen 5 und 6 aufgrund einer Leistungsbeurteilung in Verbindung mit einer Zielvereinbarung ( 15 bis 16) jeweils für das vorangegangene Kalenderjahr (Beurteilungsjahr). 3.1 Variables Entgelt für die Entgeltgruppen 1 bis 4 11 Ermittlung des Budgets für die Leistungsbeurteilung Entgeltgruppen 1 bis 4 (1) Zur Ausschüttung des variablen Entgelts werden für jede Niederlassung sowie für die Zentrale getrennte Budgets für jede Entgeltgruppe gebildet und zugewiesen. (2) Grundlage für die Ermittlung des Budgets je Entgeltgruppe ist die sich aus Anlage 3 ergebende jeweilige Richtgröße multipliziert mit der Zahl der am Ende des Beurteilungsjahres gemäß 10 Absatz 1 anspruchsberechtigten Arbeitnehmer in der betreffenden Entgeltgruppe. Dabei sind Teilzeitarbeitnehmer auf Vollzeitarbeitnehmer umzurechnen. 12 Ermittlung des Zahlbetrages für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 1 bis 4 (1) Für jede Entgeltgruppe wird die Summe der Arbeitnehmer (Teilzeitarbeitnehmer auf Vollzeitarbeitnehmer umgerechnet) je Gesamtbeurteilungsstufe (GBS) ermittelt und mit folgenden Faktoren gewichtet: GBS 1 = die Anforderungen nicht erfüllt Faktor 0,00 GBS 2 = die Anforderungen teilweise erfüllt Faktor 0,50 GBS 3 = die Anforderungen überwiegend erfüllt Faktor 0,75 GBS 4 = die Anforderungen voll und ganz erfüllt Faktor 1,00 GBS 5 = die Anforderungen übertroffen Faktor 1,10 GBS 6 = die Anforderungen deutlich übertroffen Faktor 1,20 ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 9 ( 31)

Dabei ist für die Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer Entgeltgruppe die Entgeltgruppe maßgebend, in die sie am 31.12. des Beurteilungsjahres eingruppiert waren bzw. die für die Zahlung einer Tätigkeitszulage nach 5 zugrunde zu legen war. (2) Die nach Absatz 1 Satz 1 gewichteten Summen werden je Entgeltgruppe addiert. Das Budget je Entgeltgruppe wird durch die nach vorstehendem Satz gebildete Gesamtsumme dividiert. Dieser Quotient ergibt den Betrag des variablen Entgelts für die GBS 4 die Anforderungen voll und ganz erfüllt der jeweiligen Entgeltgruppe. Für die GBS 2 die Anforderungen teilweise erfüllt " wird dieser Betrag mit dem Faktor 0,5 multipliziert, GBS 3 die Anforderungen überwiegend erfüllt mit 0,75, GBS 5 die Anforderungen übertroffen mit 1,1 und für die GBS 6 die Anforderungen deutlich übertroffen" mit 1,2. Bei der GBS 1 die Anforderungen nicht erfüllt ergibt sich kein Zahlbetrag. (3) Das so ermittelte variable Entgelt wird anteilig entsprechend der durchschnittlich im Beurteilungsjahr arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (Jahresdurchschnittswochenarbeitszeit) gezahlt. (4) Der Anspruch auf das variable Entgelt mindert sich um 1 / 12 für jeden Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer kein Monatsgrundentgelt, Krankenentgelt, Urlaubsentgelt oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß 14 MuSchG erhalten hat. 13 Leistungsbeurteilung für Arbeitnehmer Entgeltgruppe 1 bis 4 (1) Der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis im Beurteilungsjahr ununterbrochen mindestens sechs Monate bestanden hat, wird in den Niederlassungen durch die Niederlassungsleiter oder deren Beauftragten sowie in der Zentrale durch den Geschäftsführer oder dessen Beauftragten beurteilt. (2) Die Leistungsbeurteilung ist nach dem Beurteilungsbogen gemäß Anlage 4 (Leistungsbeurteilung) und den dort festgelegten Beurteilungskriterien, Beurteilungsstufen und der Zuordnung der Gesamtpunktzahl zu der Gesamtbeurteilungsstufe vorzunehmen. (3) Die Leistungsbeurteilung ist bis Ende Januar des auf das Beurteilungsjahr folgenden Kalenderjahres zu erstellen und dem Arbeitnehmer spätestens bis zum 15. Februar im Rahmen eines Gesprächs bekannt zu geben. Dem Arbeitnehmer ist eine Kopie der Beurteilung auszuhändigen. (4) Bis zu dem auf das Bezugsjahr folgenden 31. März erhält der Betriebsrat eine auf Entgeltgruppen bezogene Zusammenstellung über die Ergebnisse der Leistungsbeurteilung in anonymisierter Form. ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 10 ( 31)

3.2 Variables Entgelt für die Entgeltgruppen 5 und 6 14 Ermittlung des Zahlbetrags für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 5 und 6 (1) Die Höhe des variablen Entgelts ergibt sich aus der Richtgröße (100% des variablen Entgelts). Die jeweilige Richtgröße der Entgeltgruppen ergibt sich aus Anlage 3. (2) Die Höhe des auszuzahlenden variablen Entgelts bei einer Leistungsbeurteilung mit Zielvereinbarung ist abhängig von der Gesamtbeurteilungsstufe. (3) Den Gesamtbeurteilungsstufen Leistungsbeurteilung mit Zielbewertung entsprechen folgende v. H. -Sätze der Richtgröße: GBS 1 = die Anforderungen nicht erfüllt = 0 % der Richtgröße GBS 2 = die Anforderungen teilweise erfüllt = 50 % der Richtgröße GBS 3 = die Anforderungen überwiegend erfüllt = 75 % der Richtgröße GBS 4 = die Anforderungen voll und ganz erfüllt = 100 % der Richtgröße GBS 5 = die Anforderungen übertroffen = 110 % der Richtgröße GBS 6 = die Anforderungen deutlich übertroffen = 120 % der Richtgröße (4) Das so ermittelte variable Entgelt wird anteilig entsprechend der durchschnittlich im Beurteilungsjahr arbeitsvertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit (Jahresdurchschnittswochenarbeitszeit) gezahlt. (5) Der Anspruch auf das variable Entgelt mindert sich um 1 / 12 für jeden Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer kein Monatsgrundentgelt, Krankenentgelt, Urlaubsentgelt oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gemäß 14 MuSchG erhalten hat. Protokollnotiz zu 14: Im Falle des Außer-Kraft-Tretens des 17 wird für den Arbeitnehmer im Geltungsbereich dieses Entgelttarifvertrages bei der Feststellung der Gesamtbeurteilungsstufe am Ende des Beurteilungsjahres die Stufe 4 für die Berechnung des variablen Entgelts unterstellt. 15 Zielvereinbarung für die Arbeitnehmer Entgeltgruppe 5 und 6 (1) Zwischen dem Niederlassungsleiter in den Niederlassungen bzw. dem Geschäftsführer in der Zentrale oder deren Beauftragten und dem Arbeitnehmer wird im ersten Quartal des Beurteilungsjahres eine Zielvereinbarung für ein Kalenderjahr (Zielvereinbarungsperiode) abgeschlossen; für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5 wird die Zielvereinbarung auf einen Beurteilungsbogen nach Anlage 5 abgeschlossen, für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 6 nach ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 11 ( 31)

Anlage 6. Ist dies nicht möglich (z. B. bei unterjähriger Begründung eines Arbeitsverhältnisses) ist die Zielvereinbarung im zweiten Quartal abzuschließen. Hierzu sind mit dem Arbeitnehmer für das Beurteilungsjahr bis zu drei Ziele zu vereinbaren. Als Ziele können quantitative oder qualitative individuelle Ziele oder Teamziele vereinbart werden. Die Ziele müssen nachvollziehbar, klar zuzuordnen, unmittelbar auf die Tätigkeit bezogen und direkt beeinflussbar sein. Der Arbeitnehmer kann für das Zielvereinbarungsgespräch ein Mitglied des Betriebsrates hinzuziehen. Der Arbeitnehmer kann dem Beurteiler eigene Ziele vorschlagen. (2) Zur Vorbereitung auf das Zielvereinbarungsgespräch teilt der jeweilige Vorgesetzte dem Arbeitnehmer mindestens zwei Wochen vorher mit, welche Ziele mit ihm vereinbart werden sollen. Gleichzeitig informiert er ihn über die Ziele der jeweiligen übergeordneten Fachebene des Arbeitnehmers. (3) Die Einigung über die Ziele ist im Formblatt Zielvereinbarung einzutragen und vom Arbeitnehmer und vom Vorgesetzten zu unterschreiben (Zielvereinbarung). (4) Tritt ein Ereignis ein, das Einfluss auf die Zielerreichung hat und vom Arbeitgeber veranlasst wurde, müssen die Ziele und deren Gewichtung entsprechend den Maßgaben dieses Tarifvertrages ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses neu vereinbart werden. (5) Mit dem Arbeitnehmer werden während des Beurteilungszeitraumes Gespräche über den Stand der Erfüllung der Ziele geführt. Inhalt dieser Gespräche sollen ggf. auch Maßnahmen sein, die zu einer Verbesserung der Zielerfüllung führen können. Die Teilnahme an diesen Gesprächen gilt als Arbeitszeit. (6) Kann am Ende des Zielvereinbarungszeitraumes die Zielerreichung nicht bewertet werden (z. B. bei unterjähriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder dauerhafter Übernahme einer anderen Tätigkeit), ist dies für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5 im Formblatt nach Anlage 5 bzw. für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 6 im Formblatt nach Anlage 6 zu dokumentieren; für die Ermittlung des variablen Entgelts ist in diesen Fällen das Ergebnis der Leistungsbeurteilung zu Grunde zu legen und zu verdoppeln. (7) Die Zielvereinbarung ergibt keine arbeitsrechtliche Verpflichtung und ist keine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag. 16 Leistungsbeurteilung mit Zielvereinbarung für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 5 und 6 (1) Der Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis im Beurteilungsjahr ununterbrochen mindestens sechs Monate bestanden hat, wird in den Niederlassungen durch die Niederlassungsleiter oder deren Beauftragten sowie in der Zentrale durch den Geschäftsführer oder dessen Beauftragten beurteilt. (2) Die Gesamtbeurteilung ist für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5 nach dem Beurteilungsbogen gemäß Anlage 5 bzw. für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 6 nach dem Beurteilungsbogen gemäß Anlage 6vorzunehmen. Sie setzt sich zusammen aus der Leistungsbeurteilung und aus der Zielbewertung. Die Ergebnisse der Leistungsbeurteilung und der Zielbewertung fließen zu gleichen Teilen (jeweils 50%) in die Gesamtbeurteilungsstufe ein. Aus der Gesamtpunktzahl ist die Gesamtbeurteilungsstufe zu ermitteln. ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 12 ( 31)

(3) Die Leistungsbeurteilung ist mit den dort festgelegten Beurteilungskriterien und Beurteilungsstufen vorzunehmen. (4) Die Zielbewertung erfolgt nach den dort festgelegten Zielerreichungsstufen sowie den vereinbarten Zielgewichtungen. (5) Die Gesamtbeurteilung ist bis Ende Januar des auf das Beurteilungsjahr folgenden Kalenderjahres zu erstellen und dem Arbeitnehmer spätestens bis zum 15. Februar im Rahmen eines Gesprächs bekannt zu geben. Dem Arbeitnehmer ist eine Kopie der Beurteilung auszuhändigen. (6) Bis zu dem auf das Bezugsjahr folgenden 31. März erhält der Betriebsrat eine auf Entgeltgruppen bezogene Zusammenstellung über die Ergebnisse der Gesamtbeurteilung in anonymisierter Form. 3.3 Konfliktregelungen 17 Konfliktregelung für die Zielvereinbarung (1) Wird in dem Zielvereinbarungsgespräch beziehungsweise in einem Zeitraum von zwei Wochen nach dem Zielvereinbarungsgespräch keine Einigung erzielt, tritt in den Niederlassungen bzw. in der Zentrale eine Kommission nach unverzüglicher Anrufung durch den Personalbereich zusammen. Die Kommission hat insbesondere die Aufgabe, zunächst vermittelnd auf den Vorgesetzten und den Arbeitnehmer einzuwirken. Erfolgt auch nach diesem Vermittlungsversuch keine Einigung, hat die Kommission spätestens vier Wochen nach ihrer Anrufung mit der Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder über die Ziele des Arbeitnehmers zu entscheiden. Die Entscheidung der Kommission ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bindend. Während des Verfahrens bis zu einer Entscheidung über die Ziele bleibt das Direktionsrecht im Rahmen der bestehenden Regelungen unberührt. (2) Die Kommission ist mit zwei vom Arbeitgeber und zwei vom Betriebsrat zu benennenden Mitgliedern zu besetzen, die der jeweiligen Niederlassung bzw. der Zentrale angehören. Die Kommissionsmitglieder sind für die Teilnahme an den Sitzungen der Kommission einschließlich der erforderlichen Vorbereitungszeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen. 78 BetrVG findet entsprechende Anwendung. Die durch die Tätigkeit der Kommission entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Der Kommission sind die für ihre Tätigkeit aus diesem Tarifvertrag erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. 18 Konfliktregelung für die Feststellung der Gesamtbeurteilungsstufe bei Leistungsbeurteilung und Leistungsbeurteilung mit Zielvereinbarung ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 13 ( 31)

(1) Ist der Arbeitnehmer mit der Feststellung der Gesamtbeurteilungsstufe nicht einverstanden, kann er dies innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Gesamtbeurteilungsstufe beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat beanstanden. Für die Regelung von Beanstandungen ist die gemäß 17 gebildete Kommission bei der DHL Home Delivery GmbH zuständig. Die Kommission entscheidet innerhalb von vier Wochen nach ihrer Anrufung verbindlich über die Beanstandung. (2) Kommt die Kommission nicht innerhalb von vier Wochen nach ihrer Anrufung zu einer verbindlichen Entscheidung, tritt eine Beschwerdestelle nach unverzüglicher Anrufung durch die Kommission zusammen. Für Beschwerden des Arbeitnehmers an den Betriebsrat ist die Beschwerdestelle eine betriebliche Beschwerdestelle im Sinne des 86 Satz 2 i. V. m. 85 Absatz 2 BetrVG. Die Beschwerdestelle entscheidet abschließend. (3) Die Beschwerdestelle ist mit einem vom Arbeitgeber und einem vom Betriebsrat zu benennenden Mitglied der Gesellschaft sowie einem unparteiischen Vorsitzenden zu besetzen. Zur Benennung des Vorsitzenden erstellen die Tarifvertragsparteien jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. Januar, eine Liste mit den Namen von sechs möglichen Vorsitzenden, auf die sich die Tarifvertragsparteien geeinigt haben. Die Person des Vorsitzenden der Beschwerdestelle bestimmt sich im jeweiligen Einzelfall in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der jeweiligen Person entsprechend der Reihenfolge der Liste. Die Mitglieder der Beschwerdestelle sind für die Teilnahme an den Sitzungen der Beschwerdestelle einschließlich der erforderlichen Vorbereitungszeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts freizustellen. 78 BetrVG findet entsprechend Anwendung. Die durch die Tätigkeit der Beschwerdestelle entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Der Beschwerdestelle sind die für ihre Tätigkeit aus diesem Tarifvertrag erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. (4) Während des Beanstandungsverfahrens bis zu einer endgültigen Entscheidung ist die beanstandete Feststellung der Gesamtbeurteilungsstufe für die Ermittlung der Höhe des variablen Entgeltes maßgebend. 3.4 Auszahlung und Datenverarbeitung 19 Auszahlung des leistungsbezogenen variablen Entgelts (1) Das variable Entgelt wird für die zurückliegende Beurteilungsperiode in einer Summe zusammen mit dem Monatsgrundentgelt für den Monat April des Folgejahres gezahlt. (2) Endet ein Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Beurteilungsjahres und hat dieses im Beurteilungsjahr mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden, wird der Arbeitnehmer zum Ende des Arbeitsverhältnisses in entsprechender Anwendung von 13 Absatz 2 für die Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 1 bis 4 bzw. 16 Absätze 2 und 3 i. V. m. 15 Absatz 6 für die Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 5 und 6 beurteilt. Der Auszahlungsbetrag wird für alle Entgeltgruppen in entsprechender Anwendung von 14 Absätze 3 bis 5 ermittelt und nach Möglichkeit mit der letzten Entgeltgeltzahlung ausgezahlt. ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 14 ( 31)

(3) Endet ein Arbeitsverhältnis vor dem 30. Juni eines Beurteilungsjahres und hat dieses (mit Beschäftigungszeiten aus dem vorangegangenen Beurteilungsjahr) ununterbrochen mindestens sechs Monate bestanden, gilt Absatz 2 entsprechend. Für die Auszahlung werden die Zeiten des Beurteilungsjahres zu Grunde gelegt, in dem das Arbeitsverhältnis endet. 20 Datenverarbeitung (1) Die Verarbeitung von unmittelbaren Leistungsdaten des einzelnen Arbeitnehmers in einem IT-System ist für die Berechnung der Höhe des in diesem Tarifvertrag geregelten variablen Entgelts zulässig. (2) Zu den Daten haben nur der für die Beurteilung zuständige Vorgesetzte, die für die Entgeltabrechnung Zuständigen, der einzelne Arbeitnehmer und der Betriebsrat Zugang. ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 15 ( 31)

4. Zuschläge und vermögenswirksame Leistungen 21 Zuschläge (1) Zuschläge werden aufgrund der nachfolgenden Sachverhalte gezahlt: a) Sonntags- und Feiertagsarbeit Als Sonntags- und Feiertagsarbeit gilt die an Sonntagen und Wochenfeiertagen zwischen 00:00 Uhr und 24:00 Uhr geleistete Arbeit. Wochenfeiertage sind Werktage, die gesetzlich oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu gesetzlichen Feiertagen erklärt sind. b) Arbeit an Vorfesttagen Als Arbeit an Vorfesttagen gilt die am 24. und 31. Dezember zwischen 13:00 Uhr und 24:00 Uhr geleistete Arbeit. c) Nachtarbeit Als Nachtarbeit gilt die in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr geleistete Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. (2) Der Zuschlag beträgt für jede geleistete Arbeitsstunde: a) Sonntagsarbeit 70 v. H. b) Arbeit an Feiertagen 120 v. H. c) Vorfesttagsarbeit am 24. und 31. Dezember 50 v. H. d) Nachtarbeit 20 v. H. des jeweiligen Stundenentgelts nach 8 Abs. 1. (3) Arbeitszeitleistungen unter zehn Minuten bleiben bei der Berechnung der Zuschläge jeweils unberücksichtigt. Im Übrigen wird jede angefangene halbe Stunde als halbe Stunde berechnet. (4) Beim Zusammentreffen der Zuschlagsarten nach Absatz 2, Buchstabe a) bis c) wird nur der jeweils höchste Zuschlag gezahlt. ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 16 ( 31)

22 Vermögenswirksame Leistungen (1) Der vollbeschäftigte Arbeitnehmer erhält im Jahr eine vermögenswirksame Leistung im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung in Höhe von monatlich 13,29. Der Teilzeitarbeitnehmer erhält die vermögenswirksame Leistung nach Satz 1 anteilig nach Maßgabe der mit ihm arbeitsvertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit. Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistung entsteht, sofern das Arbeitsverhältnis voraussichtlich länger als sechs Monate andauert. (2) Der Anspruch ist in der Höhe ausgeschlossen, in der der Arbeitnehmer für denselben Zeitraum schon von einem anderen Arbeitgeber eine vermögenswirksame Leistung erhalten hat oder noch erhält. (3) Die vermögenswirksame Leistung wird nur für die Kalendermonate gewährt, in denen dem Arbeitnehmer Monatsgrundentgelt, Krankenentgelt, Urlaubsentgelt oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach 14 MuSchG zusteht. (4) Der Arbeitnehmer kann zwischen den im Vermögensbildungsgesetz in seiner jeweiligen Fassung vorgesehenen Arten der vermögenswirksamen Anlage frei wählen. Er kann jedoch für jedes Kalenderjahr nur eine Anlageart und ein Anlageinstitut wählen. Das gilt nicht bei Ablauf des Vertrages nach dem Vermögensbildungsgesetz in seiner jeweiligen Fassung. (5) Der Arbeitnehmer teilt der DHL Home Delivery GmbH schriftlich die Art der von ihm gewählten, im Vermögensbildungsgesetz vorgesehenen vermögenswirksamen Anlage sowie das Anlageinstitut unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen mit. Unterrichtet der Arbeitnehmer die DHL Home Delivery GmbH nicht fristgerecht, entfällt für den jeweiligen Fälligkeitszeitraum der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. (6) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, der DHL Home Delivery GmbH unverzüglich jede Auflösung seines Vertrages über vermögenswirksame Leistungen anzuzeigen. Löst der Arbeitnehmer seinen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen vor Ablauf der im Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung genannten Festlegungsfristen gesetzeswidrig auf, ist er verpflichtet, der DHL Home Delivery GmbH gleichzeitig die von ihr gezahlten vermögenswirksamen Leistungen in voller Höhe zurückzuzahlen. (7) Die monatliche vermögenswirksame Leistung wird gleichzeitig mit der Zahlung des monatlichen Monatsgrundentgelts für den jeweiligen Monat fällig und wird in der Entgeltabrechnung gesondert ausgewiesen. (8) Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen Endet mit Ablauf des Monats, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wird. ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 17 ( 31)

5. Schlussbestimmungen 23 In-Kraft-Treten und Laufzeit (1) Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.07.2007 in Kraft. (2) Er kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31.12.2009, schriftlich gekündigt werden. (3) Abweichend von Absatz 2 können a) die Anlagen 2 und 3 jeweils für sich mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens zum 31.07.2013, b) 21 mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres, frühestens zum 31.03.2009, c) 22 mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, frühestens zum 31.03.2009, schriftlich gekündigt werden. (4) Abweichend von Absatz 2 tritt die Regelung des 17 Konfliktregelung für die Zielvereinbarung für die Zeitdauer des jeweiligen Geschäftsjahres außer Kraft, wenn dies bis zum 30.06. des Geschäftsjahres von einer Tarifvertragspartei schriftlich erklärt wird. ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 18 ( 31)

Anlage 1 Entgeltgruppenverzeichnis Entgeltgruppe 1 Tätigkeiten, die nach entsprechender Einweisung und/oder kurzer Anleitung ausgeführt werden können. Richtbeispiele: Aushilfskraft Bürohelfer Entgeltgruppe 2 Mitarbeiter Kundenbetreuung Lagerhelfer Produktionshelfer Tätigkeiten, die mit einfachen aufgabenbezogenen Fachkenntnissen nach einer kurzen Anlern- und Einarbeitungszeit ausgeführt werden können. Richtbeispiele: Entgeltgruppe 3 Druckoperator Mitarbeiter Leitstand Lagerarbeiter Versand-, Retourenmitarbeiter Tätigkeiten, die aufgabenbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, die in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung erworben werden, beziehungsweise durch entsprechende anderweitige berufliche Erfahrung erworben werden können. Richtbeispiele: Assistent Leitstand Junior Assistent Junior Servicekraft Paketauslieferer Produktionsassistent Rangierfahrer ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 19 ( 31)

Entgeltgruppe 4 Tätigkeiten, die Fach- und Spezialkenntnisse erfordern, die eine fachorientierte Berufsausbildung (z. B. Fachkaufmann/-frau) voraussetzen. Die fachliche Qualifikation kann auch durch langjährige einschlägige berufliche Erfahrung erworben werden. Richtbeispiele: Assistent Disponent Junior IT-Spezialist Lagerdisponent Servicekraft Entgeltgruppe 5 Tätigkeiten, die erweiterte und vertiefte Fach- und Spezialkenntnisse erfordern, die eine fachorientierte Berufsausbildung (z. B. Fachkaufmann/-frau) mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrungen oder ein Studium voraussetzen. Die fachliche Qualifikation kann auch durch langjährige einschlägige berufliche Erfahrung erworben werden. Richtbeispiele: Sachbearbeiter Service Techniker Teamleiter Entgeltgruppe 6 Tätigkeiten, die aufgrund des schwierigen Aufgabeninhalts umfassende Fach- und Spezialkenntnisse erfordern und die Entscheidungsspielräume im Rahmen allgemeiner Richtlinien beinhalten, die in der Regel ein Studium voraussetzen. Die fachliche Qualifikation kann auch durch langjährige einschlägige berufliche Erfahrung erworben werden. Richtbeispiele: IT-Spezialist Junior Experte Sachgebietsleiter Senior Teamleiter ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 20 ( 31)

Anlage 2 Monatsgrundentgelttabelle für Arbeitnehmer Gültig ab 01.11.2012 Gruppenstufen Entgeltgruppe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 bis 3. Jahr ab 4. Jahr ab 7.Jahr ab 10.Jahr ab 13. Jahr EGr. 1 1.589,61 1.629,87 1.670,13 1.710,40 1.751,23 EGr. 2 1.610,16 1.699,64 1.790,76 1.882,73 1.974,73 EGr. 3 1.781,51 1.873,50 1.965,48 2.057,47 2.150,61 EGr. 4 1.891,45 2.047,82 2.206,48 2.366,14 2.525,80 EGr. 5 2.142,91 2.335,43 2.527,96 2.720,49 2.913,02 EGr. 6 2.322,49 2.543,19 2.763,89 2.984,58 3.205,30 ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 21 ( 31)

Anlage 3 Richtgrößen zur Ermittlung des variablen Entgelts Entgeltgruppe 2012 2013 Egr. 1 1.021,26 1.047,81 Egr. 2 1.098,42 1.126,98 Egr. 3 1.208,80 1.240,23 Egr. 4 2.092,89 2.147,31 Egr. 5 2.397,24 2.459,57 Egr. 6 3.592,10 3.685,49 ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 22 ( 31)

Anlage 4 Leistungsbeurteilung für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 1 bis 4 der DHL Home Delivery GmbH (Beurteilungsbogen) ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 23 ( 31)

Anlage 5 Seite 1 Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarung für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5 der DHL Home Delivery GmbH (Beurteilungsbogen) ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 24 ( 31)

Anlage 5 Seite 2 ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 25 ( 31)

Anlage 5 Seite 3 ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 26 ( 31)

Anlage 5 Seite 4 ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 27 ( 31)

Anlage 6 Seite 1 Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarung für Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 6 der DHL Home Delivery GmbH (Beurteilungsbogen) ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 28 ( 31)

Anlage 6 Seite 2 ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 29 ( 31)

Anlage 6 Seite 3 ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 30 ( 31)

Anlage 6 Seite 4 ETV DHL Home Delivery GmbH Stand 11-2012 Seite 31 ( 31)