Kanton St.Gallen Departement des Innern Amt für Gemeinden Projekt "HRM2 der St.Galler Gemeinden (HRM2 SG)" Datum der Auftragserteilung: 10. Dezember 2013 Aktualisierung vom: [Datum] Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage 2 2 Relevante Rahmenbedingungen 2 3 Projektziele 3 4 Lieferergebnisse 3 5 Projektorganisation 4 5.1 Gremien 4 5.2 Aufgaben der einzelnen Gremien 5 5.3 Zuordnung der Themen zu den einzelnen Arbeitsgruppen 6 6 Projektplanung 6 6.1 Phase 1: Konzeption 7 6.1.1 Arbeitspaket 1: Projektstart 7 6.1.2 Arbeitspaket 2: Leitlinien und Eckwerte 7 6.1.3 Arbeitspaket 3: Fachkonzept 7 6.2 Phase 2: Rechtsetzung 8 6.2.1 Arbeitspaket 4: Kantonale Rechtsgrundlagen 8 6.2.2 evtl. Arbeitspaket 5: Anpassungen Gemeindeordnungen 8 6.3 Phase 3: Umsetzung 8 6.3.1 Arbeitspaket 6: Detailkonzepte für Umsetzung 9 6.3.2 Arbeitspaket 7: Kontenplan und Berichterstattung 9 6.3.3 Arbeitspaket 8: Anlagenbuchhaltung 9 6.3.4 Arbeitspaket 9: Informatik 9 6.3.5 Arbeitspaket 10: Schulungen 9 6.3.6 Arbeitspaket 11: Pilotbetrieb 9 6.4 Phase 4: Betrieb 9 6.4.1 Arbeitspaket 12: Budgetierung 10 6.4.2 Arbeitspaket 13: Rechnungsführung 10 6.4.3 Arbeitspaket 14: Rechnungsabschluss 10 7 Geschätzter Aufwand 10 131211 Projektauftrag HRM2 der St Galler Gemeinden 1/11
1 Ausgangslage Im Jahr 2008 publizierte die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell der Kantone und Gemeinden 2 (HRM2) mit 20 Fachempfehlungen. Die inzwischen 21 Fachempfehlungen des HRM2 sehen zum Teil die Möglichkeit vor, von den eigentlichen Empfehlungen abzuweichen. Daher kann HRM2 unterschiedlich ausgestaltet werden. Die heute für die St.Galler Gemeinden 1 geplante Umsetzungsvariante des HRM2 ist im Gemeindegesetz (sgs 151.2; abgekürzt GG) sowie in der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (sgs 151.53; abgekürzt FHGV) umrissen. Im Rahmen der Umsetzung wurde diese bei den Gemeinden als HRM2 "light" bekannte Variante von verschiedenen Seiten kritisiert. Die Kritik liegt einerseits in der inhaltlichen Ausgestaltung der Variante begründet, andererseits sicherlich auch im fehlenden Einbezug der Gemeinden bei der Konzeption der Umsetzungsvariante. Im Frühjahr 2013 wurde daher ein Projekthalt eingelegt, um die Ausrichtung des Rechnungswesens mit den Gemeinden zu diskutieren. Von Anfang Juni bis Anfang September 2013 wurden zu diesem Thema zwei Veranstaltungen für Finanzverwalterinnen und -verwalter, drei Veranstaltungen für Spezialgemeinden, Diskussionen mit dem Vorstand des Verbandes St.Gallischer Ortsgemeinden (VSGOG), Diskussionen in allen sechs Regionen der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) sowie Treffen mit der Stadt St.Gallen durchgeführt. Das Thema HRM2 wurde auch am Gemeindetag vom 30. August 2013 mit den politischen Gemeinden diskutiert. Die HRM2-Diskussionen mit den politischen Gemeinden am Gemeindetag und mit allen Gemeinden in dessen Vorfeld machten deutlich, dass die Gemeinden diesbezüglich unterschiedliche Vorstellungen haben. Der VSGP-Vorstand wurde am Treffen vom 29. Oktober 2013 von der Regierung eingeladen, einen Grundsatzentscheid zu fällen, ob er an HRM2 "light" festhalten oder ein alternatives Modell irgendwo zwischen "light" und "original" gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Kantons entwickeln möchte. Der VSGP-Vorstand entschied, dass er einer gemeinsamen Entwicklung eines neuen Rechnungsmodells der St.Galler Gemeinden offen gegenüber steht. Es ist dem VSGP- Vorstand ein Anliegen, dass im Rahmen dieses Projekts nicht nur die HRM2-Themen, sondern auch andere Bereiche der finanziellen Steuerung der Gemeinden diskutiert werden. Die Regierung sicherte den Gemeinden zu, dass sie im gesamten Prozess ein gewichtiges Wort mitreden und das Modell entsprechend mitgestalten dürfen, sofern dadurch die Voraussetzungen für die Aufsicht und den Finanzausgleich zumindest nicht verschlechtert werden. 2 Relevante Rahmenbedingungen Die bisherigen Diskussionen mit den Gemeinden um die Ausgestaltung des Rechnungsmodells haben gezeigt, dass es sowohl unter den politischen als auch unter den Spezialgemeinden sehr unterschiedliche Vorstellungen betreffend Weiterentwicklung des Rechnungsmodells gibt. Es wird eine grosse Herausforderung sein, diese unterschiedlichen 1 Wenn in diesem Dokument von "Gemeinden" die Rede ist, so sind damit immer alle dem Gemeindegesetz unterstellten öffentlichen Körperschaften gemeint. 131211 Projektauftrag HRM2 der St Galler Gemeinden 2/11
Vorstellungen im Projekt einzubinden und zu zukunfts- und mehrheitsfähigen Lösungen zu kommen. Stark umstritten war in den Diskussionen die Frage, ob beim Übergang von HRM1 zu HRM2 neben dem Finanz- auch das Verwaltungsvermögen aufgewertet werden soll. Eine grosse Befürchtung der Gemeinden ist, dass sie im Fall einer Aufwertung des Verwaltungsvermögens gegenüber dem Kanton als "die Reichen" dastehen und der Kanton nach wie vor "der Arme" wäre. Der Kanton hat noch nicht abschliessend darüber entschieden, wie HRM2 ausgestaltet werden soll. Grundsätzlich soll jedoch am finanzpolitisch motivierten Ansatz festgehalten werden. Dies wird sich insbesondere in kurzen, nicht nutzungsorientierten Abschreibungsdauern und hohen Aktivierungsgrenzen äussern. Parallel zu diesem Projekt beschäftigt sich das Amt für Gemeinden mit der Neuausrichtung der Gemeindeaufsicht. Da das Amt für Gemeinden auch die Aufsicht über die Führung des Finanzhaushalts hat, sind die wechselseitigen Abhängigkeiten im Auge zu behalten. 3 Projektziele Projektziel ist die Erarbeitung und Umsetzung eines breit abgestützten Rechnungsmodells nach HRM2 für die St.Galler Gemeinden. Dazu gehört nicht nur der Kontorahmen, sondern auch die Rechnungslegung generell und die Haushaltgesetzgebung im Speziellen. Das neue Rechnungsmodell soll Verbesserungen bringen, insbesondere durch: weitere Harmonisierung des Rechnungswesens der St.Galler Gemeinden untereinander sowie mit Gemeinden anderer Kantone; möglichst tatsächliche und standardisierte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage; verbesserte Darstellung der funktionalen Gliederung; Einführung und Standardisierung von Instrumenten der finanziellen Führung (Erfolgsrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis, Anlagebuchhaltung, Kennzahlen); einheitliche Regeln für die Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen, Rückstellungen und stillen Reserven (Anlagespiegel, Gewährleistungs- und Beteiligungsspiegel, Rückstellungsspiegel); höhere Transparenz und verbesserte Lesbarkeit der finanziellen Berichterstattung; Abklärung und allenfalls Umsetzung weiterer Anliegen betreffend Rechnungsmodell. 4 Lieferergebnisse Nach Abschluss des Projekts sollen folgende Ergebnisse vorliegen: revidierte rechtliche Grundlagen (Gemeindegesetz und Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden, evtl. Finanzausgleichsgesetz, evtl. Gemeindeordnungen); überarbeitetes Handbuch Rechnungswesen und GPK-Handbuch für St.Galler Gemeinden; informierte bzw. geschulte Behördenmitglieder, Gemeinde- und betroffene Kantonsmitarbeitende; angepasste IT-Anwendungen; nach HRM2 geführte Buchhaltungen in den Gemeinden. 131211 Projektauftrag HRM2 der St Galler Gemeinden 3/11
5 Projektorganisation 5.1 Gremien Das Projekt wird auf der strategischen Ebene durch den Steuerungsausschuss unter dem Vorsitz von Regierungsrat Klöti geleitet. Der Steuerungsausschuss setzt sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden und des Kantons zusammen. Operativ geführt wird das Projekt durch ein Projektteam des Amtes für Gemeinden unter Leitung von Gian Hohl. Die einzelnen Themenbereiche werden in sieben Arbeitsgruppen erarbeitet, in welchen die Anspruchsgruppen entsprechend vertreten sind. Eine spezielle Stellung nimmt die Fachkommission ein. Sie kommt in drei Formen zum Einsatz: Erstens wirkt sie direkt bei der Erarbeitung von Projektergebnissen mit. Dies wird primär bei der Erarbeitung der Leitlinien und Eckwerte des neuen Rechnungsmodells zu Beginn des Projektes der Fall sein. Zweitens gibt sie dem Projektteam Feedback zu Entwürfen und Vorschlägen und wirkt damit als Sounding Board für das Projektteam. Das Projektteam erhält so bereits frühzeitig Feedback zu seine Vorschlägen und kann diesem entsprechend weiterentwickel. Und drittens berät die Fachkommission die Anträge des Projektteams an den Steuerungsausschuss vor und gibt zu Handen des Steuerungsausschusses eine entsprechende Stellungnahme ab. Das Projektteam hat die Möglichkeit, dem Steuerungsausschuss auch Anträge zu unterbreiten, mit denen die Fachkommission nicht einverstanden ist. Der Steuerungsausschuss kann dann in Kenntnis der abweichenden Haltung der Fachkommission entscheiden. Im Hinblick auf die Umsetzung von HRM2 durch Erlass von Gesetzes- und Verordnungsrecht ist es geboten, anstelle einer Vorprüfung der Erlasse durch die Dienststelle Recht und Legistik (RELEG) deren begleitende und unterstützende Mitwirkung im Projektablauf vorzusehen. Der Beizug soll während des Projektverlaufs bedarfsgerecht und flexibel erfolgen können. Es ist deshalb vorzusehen, dass der Steuerungsausschuss und die Fachkommission die Möglichkeit haben, RELEG phasenweise nach Massgabe von Umfang und Komplexität der legistischen Umsetzungsarbeiten einzubeziehen 131211 Projektauftrag HRM2 der St Galler Gemeinden 4/11
Hinweis: Es sind noch nicht alle Projektmitglieder angefragt bzw. es haben noch nicht alle Projektmitglieder zugesagt. Die Namen sind daher noch provisorisch. 5.2 Aufgaben der einzelnen Gremien Gremium Auftraggeber Steuerungsausschuss Fachkommission Projektteam Arbeitsgruppe (AG) Aufgaben Erteilt den Auftrag Nimmt Projektergebnisse ab Steuert das Projekt auf der strategischen Ebene Überwacht das Projektteam Nimmt die Zwischenergebnisse ab Gibt Projektphasen frei Wirkt bei der Erarbeitung von Projektergebnissen mit Kann Stellung nehmen zu Handen des Steuerungsausschusses zu Anträgen des Projektteams an den Steuerungsausschuss Gibt Empfehlungen und Vorschläge zu Handen des Projektteams ab Leitet das Projekt auf der operativen Ebene Bereitet Sitzungen und Workshops der Fachkommission vor Unterbreitet der Fachkommission Vorschläge und holt deren Feedback ein Stellt Anträge zu Handen des Steuerungsausschusses und holt die Stellungnahme der Fachkommission ein Erteilt Aufträge an die Arbeitsgruppen Bearbeitet die Aufträge des Projektteams Erarbeitet Lösungsvorschläge in ihrem Arbeitsbereich 131211 Projektauftrag HRM2 der St Galler Gemeinden 5/11
5.3 Zuordnung der Themen zu den einzelnen Arbeitsgruppen Team Themen Projektteam Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung (FE 02) Steuererträge (FE 07) weitere nach Bedarf AG 1 Kontoplan & Berichterstattung Kontenrahmen und funktionale Gliederung (FE 03) Elemente des Rechnungsmodells (FE 01) Erfolgsrechnung (FE 04) Aktive und passive Rechnungsabgrenzung (FE 05) Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten (FE 09) Bilanz (FE 11) Geldflussrechnung (FE 14) Eigenkapitalnachweis (FE 15) Anhang zur Jahresrechnung (FE 16) weitere nach Bedarf AG 2 Finanzpolitische Steuerung AG 3 Bewertung & Anlagenbuchhaltung AG 4 Recht AG 5 Informatik AG 6 Schulung AG 7 Pilotbetrieb Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen (FE 08) Konsolidierte Betrachtungsweise (FE 13) Finanzpolitische Zielgrössen und Instrumente (FE 17) inkl. Schuldenbremse und zusätzliche Abschreibungen Finanzkennzahlen (FE 18) weitere nach Bedarf Wertberichtigungen (FE 06) Investitionsrechnung (FE 10) Anlagegüter / Anlagenbuchhaltung (FE 12) Vorgehen beim Übergang (FE 19) Finanzinstrumente (FE 21) weitere nach Bedarf Musterfinanzhaushaltsgesetz (FE 20) inkl. Kreditrecht weitere nach Bedarf Information der IT-Anbieter Technische Umstellung bei IT-Anbietern begleiten Information und/oder Schulung der Behördenmitglieder, Gemeindeund betroffenen Kantonsmitarbeitenden Handbuch Rechnungswesen für St.Galler Gemeinden GPK-Handbuch Begleitung der Pilotgemeinden bei der Umsetzung Sicherstellen, dass die Erkenntnisse aus dem Pilotbetrieb in das Projekt einfliessen 6 Projektplanung Das Projekt wird in vier Phasen gegliedert. In einer ersten Phase soll das Rechnungsmodell vollständig konzipiert werden. Alle bis dahin bekannten inhaltlichen Fragen sollen in dieser Phase geklärt werden. Die anschliessende Phase der Rechtsetzung giesst das erarbeitete Rechnungsmodell in die entsprechenden Rechtserlasse, das Gemeindegesetz (GG) und die Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV). Parallel zum Rechtsetzungsprozess wird die Umsetzung des Rechnungsmodells in den Gemeinden geplant und an die Hand genommen. Die eigentliche Umstellung soll auf das Rechnungsjahr 2018 erfolgen. Entsprechend startet die erste Budgetierung nach HRM2 im Frühjahr 2017. 131211 Projektauftrag HRM2 der St Galler Gemeinden 6/11
6.1 Phase 1: Konzeption 6.1.1 Arbeitspaket 1: Projektstart Das Projekt ist gestartet. Projektauftrag durch Regierung verabschieden Projektplanung und Projektorganisation bereinigen Kick-off-Meeting Fachkommission durchführen Terminplanung WS Fachkommission und Sitzungen Steuerungsausschuss Starttermin: Dezember 2013 Endtermin: Ende Januar 2014 6.1.2 Arbeitspaket 2: Leitlinien und Eckwerte Leitlinien und Eckwerte des neuen Modells sind durch Steuerungsausschuss verabschiedet. Themen für Leitlinien und Eckwerte sammeln Entwurf Leitlinien und Eckwerte erarbeiten WS Fachkommission: Leitlinien und Eckwerte überarbeiten Entwurf der Leitlinien und Eckwerte überarbeiten WS Fachkommission: Leitlinien und Eckwerte verabschieden Sitzung Steuerungsausschuss: Leitlinien und Eckwerte verabschieden Starttermin: Februar 2014 Endtermin: Ende April 2014 6.1.3 Arbeitspaket 3: Fachkonzept Übergangsbestimmungen in der FHGV zur etappierten Umstellung der Kontenpläne sind in Vollzug. Fachkonzept ist durch Steuerungsausschuss verabschiedet. Phasen 2 und 3 sind durch Steuerungsausschuss freigegeben. Die detaillierte Planung dieses Arbeitspakets erfolgt im AP 1: Projektstart. Grob sind folgende Aktivi- 131211 Projektauftrag HRM2 der St Galler Gemeinden 7/11
täten geplant: Teilkonzepte in den Arbeitsgruppen erarbeiten und nach Rückmeldungen des Projektteams und der Fachkommission überarbeiten Teilkonzepte im Projektteam und in der Fachkommission diskutieren und abstimmen Teilkonzepte zu einem Fachkonzept zusammenführen Fachkonzept durch Fachkommission verabschieden lassen Fachkonzept durch Steuerungsausschuss verabschieden lassen Phasen 2 und 3 planen und durch Steuerungsausschuss freigeben lassen Starttermin: Mai 2014 Endtermin: Ende Januar 2015 6.2 Phase 2: Rechtsetzung 6.2.1 Arbeitspaket 4: Kantonale Rechtsgrundlagen Das revidierte Gemeindegesetz (GG) ist durch den Kantonsrat verabschiedet. Die revidierte Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) ist durch die Regierung verabschiedet. Vernehmlassungsvorlage erarbeiten Regierungssitzung: Vernehmlassungsvorlage verabschieden (Null-Lesung) Vernehmlassung GG durchführen Vernehmlassung GG auswerten Botschaft GG für Kantonsrat erarbeiten Regierungssitzung: Botschaft GG für Kantonsrat verabschieden Kommissionsbestellung Vorberatende Kommission 1. Lesung Kantonsrat 2. Lesung Kantonsrat Entwurf FHGV erstellen Regierungssitzung: Entwurf FHGV für Vernehmlassung verabschieden Vernehmlassung FHGV durchführen Vernehmlassung FHGV auswerten Entwurf FHGV überarbeiten Regierungssitzung: FHGV verabschieden Starttermin: Februar 2014 Endtermin: Oktober 2016 6.2.2 evtl. Arbeitspaket 5: Anpassungen Gemeindeordnungen Die Gemeindeordnungen stimmen mit den kantonalen Rechtsgrundlagen überein. Möglichen Handlungsbedarf identifizieren Weiteres Vorgehen klären evtl. Mustergemeindeordnung überarbeiten evtl. Anpassungsvorschläge zu einzelnen Themen erarbeiten evtl. Gemeindeordnungen anpassen evtl. Gemeindeordnungen genehmigen Starttermin: Juni 2015 Endtermin: November 2017 6.3 Phase 3: Umsetzung Diese Phase wird erst auf Basis der Ergebnisse der Phase 1 in Arbeitspaket 3 detailliert geplant. Im Rahmen dieser Detailplanung können die unten aufgeführten Arbeitspakete angepasst werden. 131211 Projektauftrag HRM2 der St Galler Gemeinden 8/11
6.3.1 Arbeitspaket 6: Detailkonzepte für Umsetzung Detailkonzept ist durch Steuerungsausschuss verabschiedet. Starttermin: Februar 2015 Endtermin: Juli 2015 6.3.2 Arbeitspaket 7: Kontenplan und Berichterstattung Die Kontenpläne der Gemeinden sind umgestellt. Starttermin: frühestens Mai 2015 Endtermin: spätestens März 2017 6.3.3 Arbeitspaket 8: Anlagenbuchhaltung Die Anlagenbuchhaltungen sind in den Gemeinden eingeführt und liefern die für den Rechnungsabschluss notwendigen Informationen. Starttermin: frühestens November 2015 Endtermin: spätestens Juli 2018 6.3.4 Arbeitspaket 9: Informatik Das Rechnungsmodell ist technisch umgesetzt. Starttermin: frühestens Mai 2015 Endtermin: spätestens März 2017 6.3.5 Arbeitspaket 10: Schulungen Behördenmitglieder sind fachlich geschult. Gemeindemitarbeitende sind fachlich und technisch geschult. Kantonsmitarbeitende sind fachlich geschult. Das Handbuch Rechnungswesen liegt in überarbeiteter Fassung vor. Das GPK-Handbuch liegt in überarbeiteter Fassung vor. Starttermin: frühestens Mai 2015 Endtermin: spätestens April 2017 6.3.6 Arbeitspaket 11: Pilotbetrieb Die Konzepte werden in Pilotgemeinden praktisch erprobt. Die Erkenntnisse aus den Pilotgemeinden fliessen ins Projekt zurück. Begleitung der bisherigen Pilotgemeinden Umstellung neuer Pilotgemeinden auf HRM2 SG Die Erkenntnisse aus den Pilotversuchen fliessen ins Projekt ein Starttermin: laufend Endtermin: Dezember 2017 6.4 Phase 4: Betrieb Diese Phase wird erst auf Basis der Ergebnisse der Phase 3 in Arbeitspaket 6 detailliert geplant. Im Rahmen dieser Detailplanung können die unten aufgeführten Arbeitspakete angepasst werden. 131211 Projektauftrag HRM2 der St Galler Gemeinden 9/11
6.4.1 Arbeitspaket 12: Budgetierung Das Budget 2018 liegt nach HRM2 SG vor. Starttermin: April 2017 Endtermin: März 2018 6.4.2 Arbeitspaket 13: Rechnungsführung Die Rechnungsführung 2018 erfolgt nach HRM2 SG. Starttermin: Januar 2018 Endtermin: Dezember 2018 6.4.3 Arbeitspaket 14: Rechnungsabschluss Der Rechnungsabschluss liegt nach HRM2 SG vor. Starttermin: November 2018 Endtermin: April 2019 7 Geschätzter Aufwand Das Projekt wird sowohl im Departement des Innern, insbesondere im Amt für Gemeinden, als auch bei den Gemeinden selber zusätzlichen Aufwand auslösen. Es ist geplant, das Projekt soweit als möglich mit internen Ressourcen des Amtes für Gemeinden und der Gemeinden selber zu bearbeiten. Externe Unterstützung soll bei Bedarf zur Klärung spezifischer Fachfragen beigezogen werden. Eine detaillierte Aufwandschätzung in dieser frühen Projektphase ist äusserst schwierig und mit entsprechender Unsicherheit verbunden. Dennoch wurde in der unterstehenden Tabelle versucht, eine Schätzung des Aufwands für die gesamte Projektdauer vorzunehmen. Wir schätzen, dass das interne Projektteam zusammen über die gesamte Projektdauer hinweg einen Aufwand von rund 50 Stellenprozent aufweisen wird. Für externe Unterstützung in spezifischen Fachfragen in der Konzeptionsphase planen wir einen Aufwand von maximal 40'000.- Franken. Die entsprechenden personellen und finanziellen Mittel sind im Voranschlag 2014 sowie im Aufgaben- und Finanzplan 2015-2017 eingestellt. Da wir davon ausgehen, dass die allermeisten Gemeindevertreterinnen und -vertreter in den Arbeitsgruppen und Gremien ihre Zeit als Arbeitszeit betrachten können, sind keine Sitzungsgelder oder Spesenentschädigungen geplant. Die Gemeinden übernehmen hier also einen grossen Anteil des personellen Aufwandes. Auch für die Umstellungskosten, insbesondere in der Informatik, sind keine Aufwände geplant. Diese Kosten werden durch die IT-Anbieter und die Gemeinden übernommen. Gremium Steuerungsausschuss Fachkommission Aufwand 2 bis max. 3 Sitzungen à 2 Stunden pro Jahr, plus Vor- und Nachbereitung 6 Workshops à 2-4 Stunden, plus Vor- und Nachbereitung 131211 Projektauftrag HRM2 der St Galler Gemeinden 10/11
3 bis 4 Workshops à 2-4 Stunden pro Jahr, plus Vor- und Nachbereitung Projektteam Projektleitung und -stellvertretung: 1-2 Tag pro Woche Projektmitarbeiter: 2-3 Tage pro Woche AG 1 Kontoplan & Berichterstattung 6 Workshops à 4 Stunden plus Vor- und Nachbereitung, evtl. Ab- klärungsaufträge für Einzelfragen AG 2 Finanzpolitische Steuerung 6 Workshops à 4 Stunden plus Vor- und Nachbereitung, evtl. Ab- klärungsaufträge für Einzelfragen AG 3 Bewertung & Anlagenbuchhaltung 6 bis 8 Workshops à 4 Stunden plus Vor- und Nachbereitung, evtl. Abklärungsaufträge für Einzelfragen AG 4 Recht 4 Workshops à 4 Stunden plus Vor- und Nachbereitung, evtl. Abklärungsaufträge für Einzelfragen 2015-2017 (Rechtsetzung): AG 5 Informatik 3 Workshops à 4 Stunden plus Vor- und Nachbereitung, evtl. Abklärungsaufträge für Einzelfragen AG 6 Schulung 3 Workshops à 4 Stunden plus Vor- und Nachbereitung, evtl. Abklärungsaufträge für Einzelfragen AG 7 Pilotbetrieb 2014-2017: 2 bis 3 Workshops à 2-4 Stunden pro Jahr, plus Vor- und Nachbereitung Externe Experten Unterstützung bei Leitlinien und Eckwerten sowie Klärung von spezifischen Fachfragen (ca. Fr. 40'000. ) Unterstützung bei Umsetzungsplanung sowie Klärung von spezifischen Fachfragen (noch offen) 131211 Projektauftrag HRM2 der St Galler Gemeinden 11/11