Ausbildungsvertrag. im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm



Ähnliche Dokumente
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm

Ausbildungsvertrag. zwischen. und. wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/gesetzlichen Vertreters

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen

Muster-Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag Altenpflege

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

AUSBILDUNGSVERTRAG. zwischen. der/dem. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Frau/Herrn. geboren am in

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Ausbildungsvertrag. zwischen. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Frau/Herrn als Fachschülerin/ Fachschüler,

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

Ausbildungsvertrag (Altenpflegehilfe)

ALICE-SALOMON -SCHULE

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in...

Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau...

Vertrag über die praktische Ausbildung

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund

Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Vollzeitarbeitsvertrag

Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte

S T U D I E N V E R T R A G

Ausfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule. Vertrag

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikantinnen und -praktikanten 700-Anlage 2.2.3

Vertrag über eine Praxisphase

Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK

Ausbildungs- und Studienvertrag Studiengang Wirtschaftsinformatik

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Motivationen für ein Praktikum kann der nachfolgende Vertrag nur

Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)

Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte. Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz

Werkstudentenvertrag

B e r u f s a u s b i l d u n g s v e r t r a g. ( 10 HmbGPAG) Zwischen dem Ausbildenden (Unternehmen) und dem / der Auszubildenden Name Vorname

STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Entwurf. Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz. Zwischen. (nachfolgend Betrieb genannt) und

Berufsausbildungsvertrag

Ausbildungs- Studienvertrag über einen kooperativen dualen Studiengang. Bachelor of Arts (B. A.) Mittelstandsmanagement

Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt

Vergütungsregelung und Ausbildungsvertrag zum Diplom- Sozialpädagogen (BA)

Praktische Tätigkeit gemäß 5 Abs. 1 PsychThG i.v.m. 2 PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-APrV. Zwischen dem/der... [psychiatrischen Einrichtung]...

Der Ausbildungsvertrag Überblick

Berufsausbildungsvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte ( 10,11 Berufsbildungsgesetz)

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Ausbildungs-/Studienvertrag über einen kooperativen dualen Studiengang. Bachelor of Arts (B. A.) Internationale Betriebswirtschaftslehre

Bildungsvertrag Duales Studium

M e l d e b o g e n. Es wird ein Praktikumsplatz bereitgestellt im Winter-/Sommersemester Praktikant/in

Vertrag über das Berufspraktikum

P R A K T I K U M S V E R T R A G. zwischen dem Ausbildungsbetrieb

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)

1. Der Mitarbeiter wird ab dem als Schlosser in der Produktion eingestellt.

UMSCHULUNGSVERTRAG. Antrag auf Eintragung zum nachfolgenden Umschulungsvertrag. Umschulung im Ausbildungsberuf. Zuständige Berufsschule

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?

wird nachstehender Vertrag zur Umschulung in dem anerkannten Ausbildungsberuf "Steuerfachangestellte/-r" abgeschlossen.

Tarifvertrag für Auszubildende der Verbandsmitglieder der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung (TVA-TgDRV) - Allgemeiner Teil -

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Studienvertrag für Studierende in der praktischen Studienphase. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft. Zwischen

Regelung Nummer 5 der Arbeitsrechtlichen Kommission

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

Straße... PLZ/Ort... (Arbeitgeberin/Arbeitgeber, im Folgenden AG genannt) Frau/Herr... Straße...

Ziel der Ausbildung. Grundsätzliches über das Rechtsverhältnis

Ausbildungsvertrag. Zwischen. der/dem. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) des Trägers. und. Frau/Herrn. Geboren am:

A R B E I T S V E R T R A G. für M E D I Z I N I S C H E F A C H A N G E S T E L L T E

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil -

Vereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen

Zahnärztekammer Bremen BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG. Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnmedizinischer Fachangestellter

PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit

II. Arbeitsrechtlicher Teil

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Der Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.

Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz. Vom 21. Januar Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 1)

Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin / Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

Muster eines Arbeitsvertrages

über die Durchführung eines Fachpraktikums / Praxissemesters Zwischen der Firma / Einrichtung / Behörde (nachfolgend Betrieb)

Muster eines. Arbeitsvertrages

KOOPERATIONSVEREINBARUNG

Entwurf. Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz. Zwischen. (nachfolgend Betrieb genannt) und

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences

V e r t r a g. über die Ausbildung zur "Altenpflegerin"/zum "Altenpfleger" Zwischen dem... (Name der Einrichtung, Rechtsträger)

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil -

-1- Praktikantenvertrag. zwischen im folgenden Studierender genannt -

Auszubildende. Tipps zur rechtlichen Situation von Auszubildenden im Betrieb. Ziel der Berufsausbildung. Ausbildungsvertrag

Transkript:

Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm zwischen Adresse vertreten durch (Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn geb. am wohnhaft in (Studierende_r) wird folgender Ausbildungsvertrag geschlossen: 1 Gegenstand der Ausbildung, Ausbildungszeit (1) Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) beinhaltet eine praktische Ausbildung. Gegenstand dieses Vertrages sind die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Ableistung der praktischen Ausbildung ergeben. (2) Die praktische Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Sie beginnt am 1. August und endet am 31. Juli, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Nichtbestehen der Prüfung verlängert sich die praktische Ausbildung auf Verlangen der Schülerin/des 2 Probezeit Die Probezeit beträgt Monate. Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als einen Monat z.b. durch Krankheit unterbrochen, so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung.

Seite 2 von 6 3 Vertragsgrundlagen (1) Das Vertragsverhältnis bestimmt sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an der Fachschule für Sozialpädagogik. Die Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist entsprechend zu beachten. (2) Auf folgende auf das Ausbildungsverhältnis anzuwendende Dienstvereinbarungen wird hingewiesen:. (1) Die Ausbildung wird durchgeführt in: 4 Ausbildungsstätte. (2) Der Träger der Ausbildung behält sich nach Rücksprache und mit Zustimmung der Fachschule eine Versetzung oder Abordnung an andere Einrichtungen vor, soweit dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist. (3) Außerhalb der Ausbildungsstätte sind 2 mindestens vierwöchige Praktika in weiteren Arbeitsbereichen abzuleisten, sofern diese Altersgruppen nicht in der Einrichtung betreut werden: Unter Dreijährige, 3 6 jährige Kinder und Schulkinder/Jugendliche/Junge Erwachsene 5 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung Der Träger der praktischen Ausbildung verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass der/dem Studierenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach dem Ausbildungsplan erforderlich sind, geeignete Anleiter_innen mit der Durchführung der Ausbildung zu beauftragen, der/dem Studierenden einen Ausbildungsplan zur Verfügung zu stellen, die Studierende/den Studierenden zum Besuch der Fachschule anzuhalten und freizustellen, das Gleiche gilt, wenn ein Teil der Ausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte stattfindet, der/dem Studierenden nur Tätigkeiten zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen, die Studierende/den Studierenden in folgenden Altersgruppen angemessen einzusetzen: Unter Dreijährige, 3 6 jährige Kinder und Schulkinder/Jugendliche/Junge Erwachsene bzw. mindestens ein vierwöchiges Fremdpraktikum in der jeweiligen Altersgruppe außerhalb der Ausbildungsstätte zu organisieren.

Seite 3 von 6 6 Pflichten der/des Studierenden Die/Der Studierende hat sich zu bemühen, die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit zu erreichen. Sie/Er verpflichtet sich insbesondere die ihm/ihr im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen, an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Fachschule sowie an sonstigen Ausbildungsmaßnahmen und Prüfungen teilzunehmen, den Weisungen zu folgen, die ihm/ihr im Rahmen der Ausbildung erteilt werden, die jeweils geltende Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Mitarbeiter_innen zu beachten, die weiter geltenden Ordnungen, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften zu beachten, Ausbildungsmittel und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln, über Vorgänge, die ihm/ihr im Rahmen der Ausbildung bekannt werden und deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich ist, auch über die Beendigung der Ausbildung hinaus Stillschweigen zu wahren, bei Fernbleiben von der Ausbildungsstelle oder von sonstigen Veranstaltungen unter Angabe von Gründen unverzüglich dem Träger der praktischen Ausbildung Nachricht zu geben. Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat die Schülerin/der Schüler eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Träger der praktischen Ausbildung ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. 7 Vergütung (1) Variante 1: Die /Der Studierende erhält ein Ausbildungsentgelt in entsprechender Anwendung von 8 Abs. 1 TVAöD BT BBiG in der jeweils geltenden Fassung. Es beträgt zurzeit monatlich brutto im ersten Ausbildungsjahr: im zweiten Ausbildungsjahr: im dritten Ausbildungsjahr: Variante 2: Die/Der Studierende erhält ansonsten über die gesamte Dauer des Ausbildungszeitraumes (drei Jahre) mindestens ein Entgelt gemäß 8 des Tarifvertrags über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktkant_innen der Länder (TV Prakt-L) in der jeweils aktuellen Fassung. Es beträgt zurzeit monatlich brutto im ersten Ausbildungsjahr: im zweiten Ausbildungsjahr: im dritten Ausbildungsjahr: Das Ausbildungsentgelt ist zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Trägers der praktischen Ausbildung gezahlte Entgelt, d.h. zurzeit zum eines Monats für den laufenden Monat.

Seite 4 von 6 (2) Wird eine besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird diese vom Träger zur Verfügung gestellt. (3) Der/Dem Studierenden wird das Entgelt auch gezahlt: für Tätigkeiten, die gemäß 4 Abs. 2 durchgeführt werden, für die Zeit der Freistellung für den Schulbesuch, bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung bis zur Dauer von sechs Wochen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholungserkrankungen in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Trägers geltenden Bestimmungen. 8 Arbeitszeit, Arbeitsbefreiung (1) Die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit und die tägliche Ausbildungszeit sowie die Gewährung von Arbeitszeitverkürzungstagen (AZV-Tagen) richten sich nach den für die Beschäftigten des Trägers maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit. Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit beträgt zur Zeit Stunden. (2) Für Unterrichtstage an der Fachschule für Sozialpädagogik erfolgt eine Freistellung. Diese beträgt im ersten und zweiten Ausbildungsjahr 60% der Arbeitszeit (3 Wochentage), im dritten Ausbildungsjahr 40% (2 Wochentage). (3) Vor dem Fachschulexamen erfolgt eine Freistellung ab der Zulassung, mindestens jedoch im Umfang von 5 Arbeitstagen. Eine Freistellung vor mündlichen Prüfungen und dem Kolloquium erfolgt mindestens im Umfang von drei Arbeitstagen. (4) Bezüglich der Arbeitsbefreiung aus besonderem Anlass gelten die für die Beschäftigten des Trägers maßgebenden Regelungen entsprechend. 9 Urlaub (1) Der/Die Auszubildende erhält in jedem Urlaubsjahr Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Ausbildungsentgelts gemäß 9 TVAöD-BT-BBiG in der jeweils geltenden Fassung (zurzeit 27 Ausbildungstage). (2) Besteht das Ausbildungsverhältnis nicht ein ganzes Kalenderjahr, steht für jeden vollen Ausbildungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. Hiernach beträgt der Erholungsurlaub Im Jahr : Ausbildungstage, im Jahr : Ausbildungstage, im Jahr : Ausbildungstage, im Jahr : Ausbildungstage. (3) Der Urlaub ist grundsätzlich während der Schließzeiten der Tageseinrichtung für Kinder zu nehmen. Ist der Urlaubsanspruch der/des Studierenden länger als die Schließungszeiten, soll der Resturlaub in Zeiten genommen werden, die vom Betriebsablauf her vertretbar sind.

Seite 5 von 6 10 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis gekündigt werden: a) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus einem wichtigem Grund oder b) von der Schülerin/dem Schüler mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. (3) Als wichtiger Grund im Sinne von Abs. 2 a) gilt insbesondere ein Ausschluss der Schülerin/des Schülers von der schulischen Ausbildung. (4) Die Kündigung muss schriftlich, im Fall von Absatz 2 a) unter Angabe von Gründen erfolgen. Die Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen den zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. 11 Zeugnis Der Träger der praktischen Ausbildung stellt der/dem Studierenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie über die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen der/des Studierenden, auf Verlangen der /des Studierenden auch Angaben über Führung und Leistung. 12 Ausschlussfrist Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis sind innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist schriftlich gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei geltend gemacht werden, verfallen. 13 Versicherungsschutz (1) Während der Ausbildung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Eine Versicherungspflicht zu Sicherstellung einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung besteht nicht. (2) Gegen Unfall ist die Schülerin/der Schüler kraft Gesetzes versichert. Im Versicherungsfall übermittelt der Träger der praktischen Ausbildung auch der Fachschule einen Abdruck der Unfallanzeige. (3) Gegen Haftpflichtansprüche, die aus einem tätigkeitsbezogenen Verhalten der Schülerin/des Schülers erhoben werden, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der für den Anstellungsträger maßgebenden Haftpflichtversicherung.

Seite 6 von 6 14 Vertragsänderungen, Nebenabreden, Vertragsausfertigungen (1) Änderungen und Ergänzungen des Ausbildungsvertrages sowie die Vereinbarung von Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die einvernehmliche Aufhebung des Schriftformerfordernisses. (2) Vorstehender Vertrag wird dreifach ausgefertigt. Die Schülerin/Der Schüler, der Träger der praktischen Ausbildung und die Fachschule erhalten jeweils eine Ausfertigung. Ort, Datum Stempel und Unterschrift Träger Unterschrift Studierende_r Anlagen: Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums Dienstordnung Dienstvereinbarung/en über Gesehen und einverstanden: Ort, Datum Schule/Stempel und Unterschrift