Zivilrecht schnell zur Hand



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Transkript:

Europäisches Justizielles Netz für Zivilund Handelssachen Zivilrecht schnell zur Hand Willkommen auf unserer Website! Dies ist eine neue Initiative, die den Bürgern Europas den Zugang zum Recht erleichtern soll

Europe Direct soll Ihnen helfen, Antworten auf Ihre Fragen zur Europäischen Union zu finden Gebührenfreie Telefonnummer ( * ) 00 800 6 7 8 9 10 11 ( * ) Einige Mobilfunkanbieter gewähren keinen Zugang zu 00 800-Nummern oder berechnen eine Gebühr. Europaïsche Kommission Zivilrecht schnell zur Hand Manuskript fertiggestellt im Mai 2006 Grafikdesign: OIB Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, 2007 ISBN 92-79-02014-5 Europäische Gemeinschaften, 2007 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Printed in Belgium GEDRUCKT AUF CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER

Inhaltsverzeichnis Zivilrecht schnell zur Hand 2-3 Eine Website wozu? 3 Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen 4 Welche Informationen sind auf der Website zu finden? 5 Navigationsbeispiel 11 Ausblick 13 1

957036_Brochure_DE.qxd 27-02-2007 11:22 Pagina 7 Heirat, Scheidung, Verträge, Kauf, Miete, Arbeit, Urlaub... das Zivilrecht betrifft jeden von uns im täglichen Leben. Es ist allerdings nicht immer so leicht, alle Informationen zu erhalten, die man benötigt, um seine Rechte zu kennen und durchzusetzen. Dies ist umso mehr bei Problemen der Fall, die einen Bezug zu anderen Ländern als dem eigenen Wohnsitzland aufweisen. Unsere Website wurde eingerichtet, um Ihnen dabei zu helfen. Von nun an finden Sie alles (bzw. fast alles), was Sie über zivilrechtliche Angelegenheiten wissen wollen, auf der Website des Netzes unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/civiljustice

Zivilrecht schnell zur Hand Diese Website wird von der Europäischen Kommission verwaltet und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union regelmäßig aktualisiert. Sie finden darauf zahlreiche nützliche Informationen über das Gemeinschaftsrecht, die Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten und internationales Recht. Eine Website über Zivilrecht wozu? In Tampere hat der Europäische Rat seine Absicht erklärt, den Zugang der Bürger zum Recht zu erleichtern. Der Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat zugenommen, und auch die Unionsbürger begeben sich immer häufiger in einen anderen Mitgliedstaat, um sich dort niederzulassen, zu arbeiten, zu studieren, Geschäfte zu machen, den Urlaub zu verbringen oder um dort zu heiraten. Situationen, an denen Personen beteiligt sind, die nicht im selben Staat ansässig sind, kommen heute viel häufiger vor und damit steigt auch die Möglichkeit grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten. Neben der Kenntnis des Rechts seines eigenen Wohnsitzstaates kann daher Wissen über die Rechtsvorschriften anderer Länder sehr nützlich sein. Darüber hinaus spielen das Europarecht und sogar internationales Recht immer öfter eine Rolle in unserem täglichen Leben. Daher sollte man diese neuen Regeln kennen lernen. Ein kurzer Rückblick Im Herbst 1999 trat der Europäische Rat in Tampere in Finnland zusammen, um den Grundstein für einen europäi- 3

schen Rechtsraum zu legen. Die Staats- und Regierungschefs betonten, dass Einzelpersonen und Unternehmen nicht durch die Unvereinbarkeit oder Komplexität der Rechtsordnungen und der Verwaltungssysteme in den Mitgliedstaaten daran gehindert oder davon abgehalten werden sollten, von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Sie forderten die Europäische Kommission auf, in mehreren Bereichen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, einschließlich des Zugangs zum Recht, Initiativen auszuarbeiten. Insbesondere empfahl der Europäische Rat die Schaffung eines leicht zugänglichen Informationssystems, das von einem Netz zuständiger nationaler Behörden unterhalten und aktualisiert werden sollte. Das Europäische Justizielle Netz Das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen wurde 2001 durch eine Entscheidung des Rates der Europäischen Union auf Vorschlag der Kommission eingerichtet. Sein wichtigstes Ziel ist es, das Leben der Bürger, die in Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitenden Aspekten, d. h. mit Bezug zu mehr als einem Mitgliedstaat, verwickelt werden, zu erleichtern. Das Netz ist in erster Linie ein Hilfsmittel zur Förderung und Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit. Ein Forum für den Austausch von Informationen und Erfahrungen Das Netz setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten der Union zusammen, die mehrmals pro Jahr zum Informationsund Erfahrungsaustausch zusammentreffen und über verschiedene Aspekte der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen beraten. Sie befassen sich zum Beispiel mit der Frage, wie die europäischen Rechtsvorschriften am besten angewandt werden oder wie die Behörden der einzelnen Länder grenzüberschreitende Streitsachen möglichst effizient lösen können. Die Mitglieder des Netzes tauschen auf diesen Sitzungen oder auf informeller Ebene auch Informationen über ihre nationalen Rechtsordnungen aus. Die Kommission hat ihnen dafür ein elektronisches Kommunikationssystem zur Verfügung gestellt. Das Europäische Justizielle Netz trägt zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit in Europa bei. 4

Eine Website für die Öffentlichkeit In der Entscheidung des Rates zur Einrichtung des Netzes waren auch die Schaffung der Website und die wesentlichen Elemente ihrer Funktionsweise vorgesehen. Die Website soll einen Überblick über die verschiedenen nationalen Systeme im Bereich des Zivil- und Handelsrechts geben. Sie kann jedoch keinesfalls eine juristische Beratung und den Beistand eines Anwalts in einem Rechtsstreit ersetzen. Welche Informationen sind auf der Website des Netzes zu finden? Seit Bestehen der Website werden Informationen zu 18 zivil- und handelsrechtlichen Themen geboten; weitere werden nach und nach hinzugefügt. Diese 18 Themen sind: Sie finden auf dieser Website zahlreiche praktische Informationen zum europäischen Zivilund Handelsrecht. PROZESSKOSTENHILFE Wenn Sie aufgrund ihrer finanziellen Situation die mit einem Verfahren verbundenen Kosten nicht tragen können, haben Sie die Möglichkeit, um Prozesskostenhilfe anzusuchen sei es, um rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie sich auf ein Verfahren einlassen, oder um sich bei Gericht vertreten zu lassen. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Prozesskostenhilfe und ihre Beschaffenheit sind jedoch oft von Land zu Land verschieden. Wenn Sie in einem Mitgliedstaat, in dem Sie nicht ansässig sind, um Prozesskostenhilfe ansuchen, bietet Ihnen das Gemeinschaftsrecht bestimmte Garantien. SCHEIDUNG Eine Scheidung löst die durch die Heirat eingegangene Bindung auf, woraus rechtliche Probleme entstehen können. Eine Ehe kann nur unter Einhaltung bestimmter Verfahren für geschieden erklärt werden. In diesem Abschnitt finden Sie die einzelstaatlichen und europäischen Bestimmungen dazu. ELTERLICHE VERANTWORTUNG Solange Eltern zusammenleben, tragen sie im Allgemeinen gemeinsam die elterliche Verantwortung für ihre Kinder. 5

Kommt es jedoch zur Scheidung oder Trennung, sind die Modalitäten für die zukünftige Ausübung dieser Verantwortung und vor allem das Sorgerecht für die Kinder zu regeln. UNTERHALTSANSPRÜCHE Grundsätzlich ist gesetzlich geregelt, dass sich die Mitglieder einer Familie gegenseitig unterstützen müssen: die Eltern müssen für ihre Kinder sorgen; die Kinder müssen ihren Eltern helfen, wenn diese bedürftig werden; geschiedene Eheleute können gegenüber ihren früheren Partnern, die das Sorgerecht für die Kinder ausüben, unterhaltspflichtig sein. Die Unterstützung wird in diesem Fall im Allgemeinen in Form von Unterhaltszahlungen geleistet. Auf diesen Seiten finden Sie die verschiedenen Vorschriften, die in diesem Bereich zu befolgen sind. ENTSCHÄDIGUNG DER OPFER VON STRAFTATEN Dieser Abschnitt informiert Sie über die Möglichkeiten, für erlittenen körperlichen oder materiellen Schaden entschädigt zu werden. INSOLVENZ Bei einer Trennung der Elternteile wird über die elterliche Verantwortung und den Unterhalt häufig vor Gericht entschieden. Hier finden Sie die einzelstaatlichen, europäischen und internationalen Bestimmungen über den Schutz, den Sie als Gläubiger eines insolventen Unternehmens genießen. ALTERNATIVE VERFAHREN ZUR STREITBEILEGUNG Wenn sich ein Konflikt nicht gütlich beilegen lässt, können Sie natürlich Klage bei Gericht erheben. Sie können aber auch auf alternative Verfahren zur Streitbeilegung wie Mediations- oder Schlichtungsverfahren zurückgreifen. Unsere Website bietet Ihnen einen Überblick über die in den einzelnen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT Vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens muss man wissen, an welches Gericht man sich zu wenden hat. Dies ist nicht immer so einfach, insbesondere wenn der Rechtsstreit einen internationalen Bezug aufweist. Die Anleitungen in diesem Abschnitt helfen Ihnen dabei. GERICHTSORGANISATION Die Mitgliedstaaten verfügen über verschiedene Gerichte mit genau definierten Zuständigkeiten. Unsere Website hilft Ihnen dabei, die Gerichtsorganisation in den einzelnen Mitgliedstaaten besser zu verstehen. Darüber hinaus gibt es auch europäische und internationale Gerichte. KLAGE VOR GERICHT In diesem Abschnitt wird erläutert, wie Sie sich an ein Gericht wenden können. Die Verfahrensregeln sollen 6

957036_Brochure_DE.qxd 27-02-2007 11:23 Pagina 12 gewährleisten, dass Ihre Klage hinreichend klar und vollständig ist, damit das Gericht sie entsprechend prüfen kann. RECHTSBERUFE Wenn Sie mit jemandem in Streit geraten und einer von Ihnen ein Gericht mit der Sache befassen will, werden Sie Vertretern verschiedener Rechtsberufe begegnen: Richtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten, Urkundsbeamten, Gerichtsvollziehern... Die Aufgabe und Stellung der Vertreter der Rechtsberufe kann je nach Mitgliedstaat erhebliche Unterschiede aufweisen. In diesem Abschnitt finden Sie nützliche Informationen über diese Berufe. VEREINFACHTE UND BESCHLEUNIGTE VERFAHREN Alle Mitgliedstaaten versuchen, besondere Verfahren einzurichten, damit die Bürger gerichtliche Entscheidungen leichter und rascher erhalten können. Dies gilt insbesondere für unbestrittene Forderungen oder Verfahren mit geringem Streitwert. ZUSTELLUNG VON SCHRIFTSTÜCKEN Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens müssen Schriftstücke an den Prozessgegner im In- oder Ausland übermittelt werden. BEWEISAUFNAHME UND BEWEISMITTEL Während eines Gerichtsverfahrens werden Sie in der Regel dazu aufgefordert, Ihre Behauptungen zu beweisen. Die Mitgliedstaaten verfügen über Vorschriften für die Beweisaufnahme, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Richter in der Lage ist, in einer Rechtssache den Sachverhalt möglichst genau festzustellen. Sie können diese Vorschriften in diesem Abschnitt finden. VORLÄUFIGE MAßNAHMEN UND SICHERUNGSMAßNAHMEN Wenn Sie sicher sein wollen, dass ihr Prozessgegner nicht während des Verfahrens sein Vermögen dem Zugriff des Gerichts entzieht und dann am Ende 7

957036_Brochure_DE.qxd 27-02-2007 11:23 Pagina 13 als unterliegende Partei zahlungsunfähig ist, sollten Sie eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. VOLLSTRECKUNG VON GERICHTSENTSCHEIDUNGEN Sie haben ein Gerichtsverfahren gewonnen, aber Ihr Gegner will dem Urteil nicht nachkommen. In diesem Fall können Sie die zuständigen Behörden darum ersuchen, ihn dazu zu zwingen. Mit anderen Worten: Sie können eine Zwangsvollstreckung erwirken, die meistens in der Beschlagnahme von beweglichen oder unbeweglichen Gütern Ihres Schuldners besteht. Auch hier gibt es in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Verfahren. ANWENDBARES RECHT Der Richter wendet nicht ausschließlich die Rechtsvorschriften seines Landes an. Wenn auf eine Situation, die einen Bezug zu mehreren Ländern aufweist, Rechtsvorschriften verschiedener Staaten angewandt werden könnten, sind besondere, je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Regeln für eine solche Normenkollision zu beachten. RECHTSORDNUNG In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über die verschiedenen Rechtsquellen : Welche Rechtsinstrumente liegen dem Recht zugrunde? Welche Institutionen erlassen Gesetze und Verordnungen? Geht eine Rechtsnorm einer anderen vor?

Zu diesen Themen können Sie 27 Webseiten konsultieren: Eine Seite enthält allgemeine Informationen. Darin wird der gewählte Themenbereich kurz erläutert. Eine Seite befasst sich mit dem Gemeinschaftsrecht. Diese Seite enthält Informationen über die wichtigsten Maßnahmen der Europäischen Union in dem betreffenden Bereich. Dabei kann es sich um bereits in Kraft getretene Rechtsakte, Initiativen oder Entwürfe für Rechtsvorschriften handeln. Eine Seite betrifft internationales Recht Diese Seite verweist auf die wichtigsten internationalen Abkommen in dem betreffenden Bereich. Diese drei Seiten werden von der Europäischen Kommission erstellt und aktualisiert. Die Seiten der Mitgliedstaaten Auf den Seiten der am Netz teilnehmenden Staaten (alle Mitgliedstaaten der Union außer Dänemark) finden Sie nützliche Informationen über die einzelstaatlichen Rechtssysteme und Verfahren. Diese Seiten werden von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines gemeinsamen Schemas, das bei Sitzungen der Mitglieder des Netzes vereinbart wird, erstellt. Sollten die Mitgliedstaaten die nationalen Seiten noch nicht fertiggestellt haben, finden Sie auf Seiten in Vorbereitung Links zu nationalen Websites. Sie kommen auch zu Startseiten, die sich nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet beziehen. 9

Die Startseite des Netzes Diese Seite wird angezeigt, nachdem Sie eine Sprache gewählt haben. Hier finden Sie Erklärungen über die Navigation auf unserer Website sowie einige allgemeine Informationen über das Netz. Sie kommen immer auf diese Seite zurück, wenn Sie auf das Netzlogo, das sich links oben auf jeder Seite befindet, klicken. Die Startseite Gemeinschaftsrecht Diese Seite enthält ein Verzeichnis aller Rechtsakte der Europäischen Union im Bereich des Zivilrechts sowie von Vorschlägen und Initiativen der Europäischen Kommission. Wir empfehlen Ihnen, diese Seite als Bookmark anzulegen, damit Sie jederzeit rasch Zugang zu allen Gemeinschaftsvorschriften haben. Die Startseite Internationales Recht Auf dieser Seite sind die wichtigsten internationalen Organisationen verzeichnet, die im Bereich des Zivilrechts tätig sind. Die Startseiten der Mitgliedstaaten Hier finden Sie allgemeine Informationen über die Mitgliedstaaten in allen Amtssprachen der Europäischen Union. Und das in allen Amtssprachen der Gemeinschaft. Unsere Website wurde auch als Portal konzipiert. Das internationale Recht wird auch auf der Website des Europäischen Justiziellen Netzes behandelt. 10 Das heißt, dass Sie auf jeder Seite, die Sie aufrufen, zahlreiche Links finden. Durch einfaches Anklicken können Sie folgende Informationen abrufen: die vollständigen Fassungen aller Verordnungen, Richtlinien, Vorschläge, Grünbücher, internationaler Abkommen, nationaler Gesetze usw., die auf unseren Seiten genannt werden; die offiziellen Websites zahlreicher europäischer, nationaler oder internationaler Institutionen; weitere Referenzdokumente.

Navigationsbeispiel Unsere Website wurde so angelegt, dass sie möglichst einfach genutzt werden kann. Ein Beispiel: Sie sind Schwedin und leben mit Ihrem portugiesischen Ehemann und ihren Kindern in England. Sie beschließen, nach Schweden zurückzukehren und bei ihren Eltern zu wohnen. Nach einigen Monaten der Trennung möchten Sie die Scheidung einreichen. Damit können eine Unmenge rechtlicher Probleme auf Sie zukommen. Unsere Website kann Ihnen dabei helfen, sich in dieser Situation leichter zurechtzufinden. Geben Sie unsere Adresse ein und wählen Sie Ihre Sprache, also Schwedisch. Sie kommen auf die schwedische Startseite des Netzes. Wählen Sie dann das Thema Scheidung. Auf der Seite mit allgemeinen Informationen zum Thema Scheidung sehen Sie, dass eine europäische Verordnung festlegt, welches Gericht für Ihren Antrag zuständig ist. Sie möchten sich an ein englisches Gericht wenden, wozu Sie laut der Verordnung berechtigt sind. Aber an welches Gericht? Klicken Sie auf Zuständigkeit der Gerichte und dann auf die kleine britische Fahne. Schritt für Schritt die Informationen, die Sie benötigen. Nun möchten Sie wissen, welches Recht der englische Richter anwenden wird. Klicken Sie auf anwendbares Recht. Da Ihre finanziellen Mittel begrenzt sind, möchten Sie für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Klicken Sie auf Prozesskostenhilfe, und Sie werden darüber informiert, wie Sie diese Hilfe in England beantragen können. Werfen Sie auch einen Blick auf die Seite Prozesskostenhilfe Allgemeine Informationen. Hier sehen Sie, dass Ihnen eine europäische Richtlinie Mindestgarantien gewährt, da Ihr Fall grenzüberschrei- 11

tend ist (weil Sie in Schweden wohnen und Ihr Mann in England). Klicken Sie die kleine Europafahne an, um mehr darüber zu erfahren. Auf unserer Website können Sie u.a. auch Informationen über das Sorgerecht für die Kinder, die Unterhaltsansprüche oder Vorschriften für die Anerkennung des Gerichtsurteils in anderen Ländern abrufen. Unsere Website verfügt auch über einen Link zum Europäischen Rechtsatlas für Zivilsachen. Dabei handelt es sich um ein elektronisches Hilfsmittel, mit dem die Nutzer die für einen bestimmten Fall zuständigen Gerichte leicht ermitteln können. Außerdem bietet der Atlas die Möglichkeit, bestimmte Formulare rasch zu finden und auszudrucken. 12

957036_Brochure_DE.qxd 27-02-2007 11:23 Pagina 18 Ausblick Die Website des Europäischen Justiziellen Netzes wird von der Europäischen Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten laufend aktualisiert. Nach der Erweiterung der Europäischen Union um 10 neue Mitgliedstaaten zum 1. Mai 2004 umfasst die Website auch die Seiten dieser Mitgliedstaaten sowie eine Fassung in den neuen Sprachen. Im Laufe der Zeit werden weitere Themen hinzukommen. 13

Europäische Kommission Zivilrecht schnell zur Hand Luxemburg: Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften 2007 13 S. 16,2 x 23 cm ISBN 92-79-02014-5