CONSULTING & MANAGEMENT WIRTSCHAFTSMEDIATION COACHING & SEMINARE Baubetriebliche Kompetenz und Konstruktive und nachhaltige Lösung Individuell auf Ihre Organisation, Ihre Dienstleistung für Alle: Unternehmen, komplexer Problem- und Konfliktsituationen. Anforderungen und Bedürfnisse Bauherren, Auftrag-geber und Planer. Kosten- und Ergebnisopti- abgestimmte Aus- und mierung durch Wirtschaftsmediation. Weiterbildungsprogramme.»»» 1
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These: Ausführungszeichnung genügt vielfach nicht mehr den Anforderungen der Praxis. 3
»Gliederung des Vortrages Ausführungszeichnung genügt vielfach nicht mehr den Anforderungen der Praxis. Beispiele als Beleg Was schuldet der Planer? Wie kann das Planungsziel erreicht werden? Fehlende Qualitätsanforderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis Problemlösung aber wie? Mindestanforderungen für Ausführungszeichnungen Rohbau Gemeinsames Handeln Vorteile für Alle. 4
Die Ausführungsunterlagen Qualität der Ausführungsplanung aus technischer Sicht» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis 5
Qualität der Ausführungsplanung aus technischer Sicht» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis 6
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis 7
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis 8
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis 9
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis 10
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis 11
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis 12
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis 13
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis 14
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis Was schuldet der Planer? Ausführungsplanung =» endgültiges Ergebnis aller Planungsleistungen als Grundlage für die handwerkliche Erstellung des Werkes. 15
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis Was schuldet der Planer? Alle Unterlagen, die der Unternehmer objektiv benötigt. Unter Einhaltung der a.r.d.t. eine umfassende Darstellung der zur Realisierung der Bauaufgaben notwendigen Einzelheiten. Alle für die Ausführung notwendigen Einzelangaben sind zeichnerisch und textlich festzuhalten. Die Unterlagen müssen als direkte Arbeitsanweisung konstruktiv umsetzbar vollständig richtig eindeutig und übersichtlich sein. 16
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis Was schuldet der Planer? Rechtsprechung beantwortet nicht die Fragen zu Zeichnungsarten Inhalten und Qualitäten Detaildarstellungen Informationsdichte 17
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis Qualitätsanforderungen durch a.r.d.t.? Derzeit nicht zielführend, denn es fehlt sowohl an einer einheitlichen Terminologie» Werkzeichnungen, Konstruktionszeichnungen, Konstruktionspläne, Einzelzeichnungen, Pläne, Teil-/Detailzeichnungen und Sonderzeichnungen» als auch an verbindlichen Regelungen zu Zeichnungsarten, deren Inhalten, Qualität und Detaillierungsgrad 18
» Fehlende Qualitätsanforderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis Beispiel 1 Ausführungsplanung als Grundlage für Werkstatt- und Montageplanung Liegen die statischen Nachweise nicht vor, so kann die Ausführungsplanung des Objektplaners nicht abgeschlossen sein. Damit ist auch die Grundlage für eine Werkstatt- und Montageplanung des AN nicht vorhanden. 19
»Fehlende Qualitätsanforderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis Beispiel 2 Entwässerungszeichnung 20
»Fehlende Qualitätsanforderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis Entwässerungszeichnung 21
»Fehlende Qualitätsanforderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis Entwässerungszeichnung 22
»Fehlende Qualitätsanforderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis Entwässerungszeichnung 23
»Fehlende Qualitätsanforderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis Ist der Schalplan entbehrlich??? 24
»Fehlende Qualitätsanforderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis Geschossgrundriss Objektplanung 25
»Fehlende Qualitätsanforderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis Schalplan Tragwerksplanung 26
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis Qualitätsstandards?!? Handlungsanweisungen für Planer Bewertungskriterien für Unternehmer und Bauherrn unmöglich zu schaffen nicht notwendig lange überfällig 27
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis Problemlösung??? Erarbeitung standardisierter Mindestanforderungen!!! 28
» Objektive Anforderungen an Ausführungszeichnungen Planungsziel ist eindeutig definiert (Rechtsprechung)» Der Planer schuldet alle für die Bauausführung objektiv nötigen Unterlagen Einzelangaben Detaildarstellungen Einheitliche Terminologie ist geschaffen (Dissertation)» Ausführungszeichnungen = Werk- und Detailzeichnungen Allgemeine Kriterien sind formuliert (Dissertation)» Vollständigkeit, Richtigkeit, Übersichtlichkeit, Eindeutigkeit 29
» Objektive Anforderungen an Ausführungszeichnungen Kriterium der Vollständigkeit - Ausschnitt Definition gemäß [220] DIN ISO 128-1: Eine technische Zeichnung stellt den Endzustand für eine bestimmte Funktion dar. Der Inhalt muss vollständig sein, um dieser Funktion dienen zu können, z.b. für die Herstellung eines Teils und für die Prüfung seiner Spezifikation. Nur die in der Zeichnung oder in der dazugehörigen Dokumentation angegebenen Anforderungen sind an dem Teil auszuführen. Vollständig ist eine Zeichnung dann, wenn alle erforderlichen Detaildarstellungen und alle notwendigen Einzelangaben vorliegen. Auf den Zeichnungen ist grundsätzlich alles darzustellen, so dass das Ausführen problemlos erfolgen kann, auf der Baustelle sollte nicht erst die Durchbildung eines Bauteils überlegt werden müssen. Sämtliche Informationen z.b. der Baugenehmigung und der Statik müssen in den Zeichnungen enthalten sein, so dass paralleles Lesen unterschiedlicher Unterlagen weitgehend entfällt. 30
» Objektive Anforderungen an Ausführungszeichnungen Planungsziel ist eindeutig definiert (Rechtsprechung)» Der Planer schuldet alle für die Bauausführung objektiv nötigen Unterlagen Einzelangaben Detaildarstellungen Einheitliche Terminologie ist geschaffen (Dissertation)» Ausführungszeichnungen = Werk- und Detailzeichnungen Allgemeine Kriterien sind formuliert (Dissertation)» Vollständigkeit, Richtigkeit, Übersichtlichkeit, Eindeutigkeit Handlungsanweisungen für den Planer definieren - gewerkeweise» Notwendige Zeichnungsarten (Praxis)» Inhalte und Qualitäten (Praxis) 31
»Regeln der Technik für Ausführungszeichnungen Rohbau Handlungsanweisungen für den Rohbau: Zeichnungsarten Objektplanung sind definiert Geschossgrundrisse, Gebäudeansichten, Gebäudeschnitte, Entwässerungszeichnungen, Detaildarstellungen Details und Inhalte Zeichnungsarten Tragwerksplanung sind definiert Positionsplan, Fundamentplan, Schalplan, Bewehrungszeichnung, Stahl- und Stücklisten, Detaildarstellungen Details und Inhalte 32
»Regeln der Technik für Ausführungszeichnungen Rohbau Anforderungen an Geschossgrundriss als R.d.T. - Ausschnitt Allgemeines: Grundsätzlich sind die "Allgemeinen Anforderungen" an Bauzeichnungen zu beachten Bezeichnung der einzelnen Geschosse entsprechend ihrer Lage Lage des Bauwerkes über NN Nordpfeil Angabe der Bauart und der Baustoffe.. Maßangaben: Maßstab Achsmaße der Konstruktion äußere Gesamtmaße, einschl. der Maße auskragender Bauteile konsequente Darstellung der Rohbaumaße; Fertigmaße sofern notwendig - als zusätzliche Angabe Erdgeschoss, Angabe OK FF über NN. Fenster und Türen: Treppen und Rampen:.. Zusätzlich im Kellergeschossgrundriss:.. Zusätzlich im Erdgeschossgrundriss:. 33
»Regeln der Technik für Ausführungszeichnungen Rohbau Notwendige Detaildarstellungen - Tragwerksplanung als R.d.T. - Ausschnitt Allgemeine Forderungen an Detaildarstellungen: grundsätzlich wird jede Detaildarstellung notwendig, die Informationen enthält, die aus keiner anderen Zeichnung hervorgehen oder einer vergrößerten Darstellung bedürfen. Positionsnummern aus der Statik müssen angegeben werden Positionsnummern auch für Anschlussbauteile Allgemein Detailzeichnungen für: Einbaudetail von z.b. Fußplatten f. Stahlstützen bzw. Zugbänder Abtreppung in Fundamenten Köcherfundamente in Draufsicht, Ansicht, Schnitt Detail unbelastete Trennwand: Anschluss der nicht tragenden Wand an tragendes Mauerwerk oder Stahlbetonbauteile Ausbildung Tür- und Fensterstürze, Ringanker, Unterzüge etc. Details zur Bewehrungszeichnung: an allen Stellen wo Aussparungen, Löcher, Einbauteile etc. in der Bewehrungsführung berücksichtigt werden müssen wo Unterzüge sich kreuzen, Verbindungen von Unterzügen geschaffen werden sollen Übergang Stütze / Decke Übergang Stütze / Unterzug Details zum Schalplan: 34
»Regeln der Technik für Ausführungszeichnungen Rohbau Handlungsanweisungen für den Rohbau: Zeichnungsarten Objektplanung sind definiert Geschossgrundrisse, Gebäudeansichten, Gebäudeschnitte, Entwässerungszeichnungen, Detaildarstellungen Details und Inhalte Zeichnungsarten Tragwerksplanung sind definiert Positionsplan, Fundamentplan, Schalplan, Bewehrungszeichnung, Stahl- und Stücklisten, Detaildarstellungen Details und Inhalte 35
» Ausführungszeichnung genügt nicht mehr den Anforderungen der Praxis Regeln der Technik und Bewertungskriterien für die Ausführbarkeit von Ausführungszeichnungen müssen erarbeitet werden!!! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 36