Liebe Eltern, ihr Kind wird nun unseren Kindergarten besuchen und uns mehrere Stunden täglich anvertraut sein. Damit es sich wohl fühlt und seine Bedürfnissen entsprechen gefördert werden kann, liegt uns sehr an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihnen. Wir wünschen uns daher einen ständigen Informationsaustausch und eine aktive Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten des Kindergartens. Für Fragen stehen wir ihnen jederzeit gern zu Verfügung. Die Kindergartenordnung nehmen sie bitte zur Kenntnis und geben uns die anliegenden Formulare ( bunte Blätter ) ausgefüllt und unterschrieben zurück. Wir freuen uns auf eine schöne Kindergartenzeit mit ihrem Kind und ihnen. Mit freundlichen Grüßen im Namen des Kindergarten-Teams Anja Hanck (Kindergartenleiterin)
Kindergarten Zwerge vom Berge e.v. Zum Schäferstuhl 11-13 38259 Salzgitter Tel. 05341-35132 Zwerge-vom-Berge@t-online.de Kindergartenordnung Öffnungszeiten Für unseren Kindergarten gelten folgende Öffnungszeiten: Halbtagsplätze Dreivierteltagsplätze von 8.00 12.00 Uhr von 8.00 15.00 Uhr Sonderöffnungszeiten sind: Frühdienste (für Halb- und Dreivierteltagsplätze) im Hauptgebäude von 7.00 8.00 Uhr in der Schäfchengruppe von 7.30 8.00 Uhr Um dem Wunsch nach flexiblen Öffnungszeiten zu entsprechen, haben wir in der Schäfchengruppe eine Tagespflege von 14.00-15.00 Uhr an die normale Öffnungszeit angedockt. Das Kindergartenjahr geht analog zum Schuljahr i.d.r. vom 1. August bis 31. Juli. Der Kindergarten ist während der Sommerferien teilweise geschlossen. Besondere Schließzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr, am Freitag nach Himmelfahrt und für einrichtungsbezogene Studientage zur beruflichen Weiterbildung sind auf Beschluss des Vorstandes möglich. Sie werden den Eltern rechtzeitig bekannt gegeben.
Elternbeiträge Kindergartenbeiträge werden in der Stadt Salzgitter nicht erhoben. Kinder unter 3 Jahren zahlen einen Krippenbeitrag. Die Höhe ist im Büro zu erfragen. Die Kosten für das Mittagessen (45,00 pro Monat) und die Getränke (2,50 pro Monat) sowie das Frühstück (7,50 pro Monat) sind monatlich zu überweisen. Für den Snack nach 14.00 Uhr berechnen wir 2,50 /3,50. Kinder, die am Englisch teilnehmen, zahlen monatlich 10,00. Wir bitten die Überweisung im Voraus bis spätestens zum 5. jeden Monats auf folgendes Konto vorzunehmen: Sparkasse Goslar/Harz, BLZ 268 500 01, Kontonummer 170078075 IBAN DE21268500010170078075 BIC NOLADE21GSL Bitte richten sie einen Dauerauftrag ein, da sämtliche Kosten durchgängig das gesamte Kindergartenjahr ( 01.08. bis 31.07. ) zu zahlen sind. Erforderliche Unterlagen Vor der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten benötigen wir folgende Unterlagen: ein ärztliches Attest Angaben zu besonderen Erkrankungen des Kindes (Anlage) Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Fotos Wir bitten, den Kindern für den Kindergartenbesuch mitzugeben: Hausschuhe und Gummistiefel (mit Namen versehen) Sachen zum Wechseln Da die Kinder bei jedem Wetter die Möglichkeit haben draußen zu spielen, sollten Kleidung und Schuhwerk stets dem Wetter entsprechend sein.
Beendigung des Betreuungsverhältnisses Der Kindergarten- bzw. Krippenplatz kann von den Eltern schriftlich unter Einhaltung einer 6-Wochen-Frist zum Monatsende gekündigt werden. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ist der Krippenbeitrag zu zahlen. Die Kündigungsfrist kann verkürzt werden, wenn der Kindergartenplatz sofort neu belegt wird. Besucht ein Kind unregelmäßig die Einrichtung oder ist eine Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich, kann der Kindergartenträger das Betreuungsverhältnis mit einer 6-Wochen-Frist zum Monatsende kündigen. Die Kündigung kann auch ausgesprochen werden, wenn besondere pädagogische Gründe vorliegen, die ein Verbleiben des Kindes in der Einrichtung nicht mehr zulassen. Abwesenheit des Kindes Wenn ein Kind im Kindergarten fehlt, bitten wir es zu entschuldigen (möglichst morgens telefonisch). Akut erkrankte Kinder können im Kindergarten nicht betreut werden. Dies gilt auch für Kinder, die nach Erkältungskrankheiten, Durchfall, Erbrechen und Fieber körperlich noch nicht voll leistungsfähig sind. Bei Vorliegen von Infektionskrankheiten (i.s.d. Infektionsschutzgesetzes) wie z.b. Masern, Scharlach, Keuchhusten, Windpocken aber auch bei Auftreten von Kopfläusen ist der Kindergarten unverzüglich zu unterrichten. Für folgende Kinderkrankheiten benötigen wir ein ärztliches Attest: - ansteckende Bindehautentzündung - Ringelröteln - Kopfläuse - Scharlach
Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht des Kindergartenpersonals beginnt mit der Übergabe des Kindes an die Erzieher und endet mit der Übergabe an die Eltern. Für den Weg von und zum Kindergarten obliegt den Eltern die Aufsichtspflicht. Wird das Kind von fremden Personen abgeholt, bitten wir um Benachrichtigung. Bei Aktivitäten des Kindergartens, z.b. Sommerfest obliegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern. Versicherungsschutz des Kindes Auf dem Weg von und zur Kindertagesstätte sowie während des Aufenthaltes und bei Unternehmungen des Kindergartens besteht für die Kinder ein Unfallversicherungsschutz beim GUV (Gemeindeunfallversicherungsverband). Eine weitergehende Haftung des Kindergartens ist ausgeschlossen insbesondere für verloren gegangene und beschädigte Gegenstände, die die Kinder in den Kindergarten mitbringen. Bitte geben Sie das nachfolgende Blatt ausgefüllt an uns zurück! Bürozeiten: Montag von 08.00 Uhr bis 10.30 Uhr Dienstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr und am Donnerstag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Bitte an den Kindergarten zurückgeben! Ich melde hiermit mein Kind ab dem an für einen Halbtagsplatz O (bitte entsprechendes ankreuzen) einen Dreivierteltagsplatz O Hauptgebäude O Schäfchengruppe O Ich möchte folgende Sonderöffnungszeit in Anspruch nehmen: für die Zeit von 7.00 bis 8.00 Uhr O für die Zeit von 7.30 bis 8.00 Uhr O Die Kindergartenordnung wurde mir ausgehändigt. Hiermit erkenne ich die Ordnung an. Salzgitter, den... (Unterschrift des Erziehungsberechtigten) Mein Kind darf von folgenden Personen abgeholt werden:...... (Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
Mein Kind hat eine besonders zu berücksichtigende Krankheit, z.b. Pseudo-Krupp, Krampf, Bluter, Stoffwechselerkrankungen, Allergien oder andere Erkrankungen, die zum Auftreten akut bedrohlicher Zustände führen können:.. Folgende Medikamente müssen im Notfall verabreicht werden:.. Bei Vorliegen einer Nahrungsmittelallergie bitten wir um eine Aufstellung was das Kind essen darf... (Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
Anlage zur Anmeldung für das Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum) Das Kind soll ab in folgendem Umfang betreut werden: im Kindergarten halbtags in der Krippe im Kindergarten dreivierteltags im Hort mit folgenden Sonderöffnungszeiten I. Inanspruchnahme von Krippen-, Dreivierteltags-. Ganztags- und Hortplätzen o Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme nach Ziffer 6.1 BLRLKita liegen vor, weil die Erziehungsberechtigten erwerbstätig, arbeits- oder beschäftigungssuchend sind. II. Inanspruchnahme von Sonderöffnungszeiten Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme nach Ziffer 6.2 BLRLKita liegen vor, weil o ein allein erziehender Elternteil einer Erwerbstätigkeit von regelmäßig mindestens 10 Wochenstunden nachgeht, o ein allein erziehender Elternteil eine schwer pflegebedürftige Person betreut, o beide Elternteile einer ganztägigen Erwerbstätigkeit nachgehen, o ein Elternteil einer ganztägigen Erwerbstätigkeit nachgeht und der andere Elternteil einer Erwerbstätigkeit von regelmäßig mindestens 10 Wochenstunden nachgeht, o ein Elternteil einer ganztägigen Erwerbstätigkeit nachgeht und der andere Elternteil eine schwer pflegebedürftige Person betreut, o das Jugendamt im Rahmen der Hilfe zur Erziehung die Betreuung für erforderlich hält. III. Erläuterungen Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt. Unterschriften der Eltern gesehen Leiterin/Fachkraft Die Voraussetzungen liegen bei Aufnahme des Kindes am noch vor. Unterschrift der Eltern gesehen Leiterin/Fachkraft
Kindergarten Zwerge vom Berge e.v. Zum Schäferstuhl 11-13 38259 Salzgitter Telefon: 05341/35132 Zwerge-vom-Berge@t-online.de Kindertagesstätte der Stadt Salzgitter BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs.5S2 Infektionsschutzgesetz ( IFSG ) Wenn ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündungen durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht vorliegt. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind so genannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen.
Dies erklärt, dass die Gemeinschaftseinrichtungen(GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu Nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Es wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen des Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.
Aller Anfang ist schwer Gedanken zu Eintritt in den Kindergarten Ein neues Kindergartenjahr beginnt. Im August dieses Jahres kommen viele neue Kinder in unseren Kindergarten. Damit beginnt ein neuer Lebensabschnitt sowohl für die Kinder als auch für die Eltern. Wir möchten nicht, wie die Abbildung verdeutlichen soll, dass die Neuen einfach abgeschoben werden, denn der Eintritt in den Kindergarten ist keinesfalls selbstverständlich. Der Übergang von der Familie in den Kindergarten ist mit vielen Erwartungen und Problemen behaftet. Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, wie vielfältig und vielschichtig die unterschiedlichen Hoffnungen, Einstellungen und Unsicherheiten sind, innerhalb dessen die Kinder den Schritt in den Kindergarten vollziehen. Jedes Kind verkraftet ihn entsprechend seiner bisherigen Lebenserfahrung und seiner Persönlichkeit anders. Ihre Erfahrungen haben die Kinder zumeist bisher nur im Kreis ihrer Familie gemacht. Sie stehen nun vor einer völlig neuen Situation und müssen: sich in einer großen und zunächst fremden Gruppe zurechtfinden und sich auf diese einstellen ihre Position in der neuen Gruppe finden
lernen, dass es so etwas wie Gruppenbesitz gibt Beziehungen und Vertrauen zu anderen Menschen aufbauen lernen auf die Wünsche anderer Kinder zu achten und eigene Bedürfnisse auch einmal zurückstellen sich auf einen neuen Tagesrhythmus einstellen und sich an gewisse Regeln halten vor allem aber zu verkraften, für einen längeren Zeitabschnitt von seiner Bezugsperson getrennt zu sein. Der Kindergarteneintritt muss also sorgfältig durchdacht und vorbereitet werden. Die Kinder brauchen eine Zeit der Umstellung und Eingewöhnung. Es ist sicher eine große Hilfe für die meisten Kinder, wenn die Eltern sie dabei ein Stück begleiten um ihnen die Trennung und den ersten großen Schritt in die neue Umgebung zu erleichtern. Eine einheitliche Regelung ob und wie lange Eltern zunächst im Kindergarten bleiben sollen, kann es nicht geben. Hier kann nach unserer Erfahrung nur eine individuelle Absprache den Kindern das Einleben erleichtern. Wir wissen aus Erfahrung welch gemischte Gefühle der Kindergarteneintritt auch bei vielen Eltern hervorruft. Auf der einen Seite haben sie sich für einen Kindergartenbesuch ihres Kindes entschieden und sind glücklich nun eine der begehrten Plätze erhalten zu haben auf der anderen Seite fällt es ihnen oft schwer, ihr Kind dort beruhigt zurückzulassen. Auch Eltern müssen mit der Trennung fertig werden. Doch sollte man die Kinder die eigenen Ängste nicht spüren lassen. Um den Neuen den Kindergartenstart zu erleichtern, wünschen wir uns eine partnerschaftliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern. Bitte sprechen Sie uns bei Problemen an, damit wir gemeinsam die Anfangsschwierigkeiten bewältigen können. Wir möchten, dass die Kinder den Kindergarteneintritt nicht als Bruch mit der vertrauten Familienatmosphäre erleben, sondern als zusätzliche Bereicherung. Wir wollen Kinder, die gerne zu uns kommen und sich bei uns wohl fühlen. In diesem Sinne wünschen wir ganz besonderst den neuen Kindern und Eltern eine schöne Kindergartenzeit. Ihr Kindergartenteam