Jahrgang 2012 Herausgegeben zu Winterberg am 21.05.2012 Nr. 7. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg



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Transkript:

Jahrgang 2012 Herausgegeben zu Winterberg am 21.05.2012 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Winterberg, Fichtenweg 10, in der Tourist-Information, Am Kurpark 6, bei den Ortsvorstehern sowie in den Geldinstituten einschließlich der Zweigstellen im Stadtgebiet Winterberg aus. Gegen einen Kostenbeitrag von 2,50 Euro je Ausgabe kann es einzeln bestellt oder abonniert werden. Amtsblatt im Internet: www.rathaus-winterberg.de, Rubrik Politik. Lfd. Nr. Inhalt Seite 19 20 21 Bekanntmachung der Tageordnung über die Sitzung des Rates der Stadt Winterberg am 24.05.2012 Bekanntmachung über die gemeinsame Veröffentlichung im Rahmen der Veröffentlichungspflichten nach 17 des Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung eines Vergaberegisters in Nordrhein- Westfalen vom 16.12.2004, in Kraft ab 01.03.2005 (KorruptionsbG) -Auslage der veröffentlichungspflichtigen Angaben für das Jahr 2012 Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Forstbetriebes der Stadt Winterberg zum 31.12.2010 54 56 57-53 -

19 Bekanntmachung der Tagesordnung über die Sitzung des Rates der Stadt Winterberg am 24.05.2012 Gem. 48 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, gebe ich hiermit bekannt, dass am Donnerstag, den 24.05.2012 um 18.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses Winterberg, Fichtenweg 10, eine Sitzung des Rates der Stadt Winterberg stattfindet. Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. 2. Parkraumbewirtschaftung (HauFi 02.05.2012, TOP 3, VV 32/2012) Gesamtkonzept Busfahrzeiten ab dem Schuljahr 2012/13 für das Gymnasium Winterberg-Medebach, die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen und die Grundschule Siedlinghausen 3. Zukunft der kommunalen Datenzentrale Hellwig-Sauerland (KDVZ) VV 45/2012 4. 5. 6. 7. 8. Bestellung eines neuen Ortsheimatpflegers für Hoheleye und Langewiese 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Winterberg im Bereich "Herrloh/Bremberg", Winterberg; - Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Beschlussfassung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (BA 08.05.2012, TOP 1, VV 34/2012) 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Ski-, Freizeit- und Erholungsgebiet Herrloh/Bremberg" in Winterberg - Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss (BA 08.05.2012, TOP 2, VV 35/2012) 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16a "Altstadt Winterberg - Teilbereich Untere Pforte" in Winterberg - Änderungs- und Offenlagebeschluss (BA 08.05.2012, TOP 3, VV 36/2012) 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "An der Ebenau" im Stadtteil Züschen; - Änderungsbeschluss (BA 08.05.2012, TOP 4, VV 37/2012) VV 46/2012-54 -

19 9. 10. 11. 7. Änderung (Erweiterung) des Bebauungsplanes Nr. 11 "Am Allenberg" im Ortsteil Siedlinghausen - Änderungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (BA 08.05.2012, TOP 5, VV 38/2012) Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Verbindung Skigebiete Herrloh/Bremberg - Kappe" - Satzungsbeschluss (BA 08.05.2012, TOP 6, VV 39/2012) Fortführung des ganzheitlichen Sportplatzentwicklungskonzeptes im Stadtgebiet Winterberg hier: Bürgschaftsangelegenheiten (Rat 15.12.2011, Pkt. 13, VV 98/2011) mdl. Bericht 12. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentliche Sitzung: 13. 14. Grundstücksangelegenheiten hier: Veräußerung eines Gewerbegrundstücks in Winterberg Mitteilungen und Anfragen VV 47/2012-55 -

20 Bekanntmachung über die gemeinsame Veröffentlichung im Rahmen der Veröffentlichungspflichten nach 17 des Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2004, in Kraft ab 01.03.2005 (KorruptionsbG) -Auslage der veröffentlichungspflichtigen Angaben für das Jahr 2012 Gemäß 17 KorruptionsbG haben die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der kommunalen Ebene sowohl Beteiligungen an Unternehmen oder Mitgliedschaften in Kontrollgremien wie auch Funktionsübernahmen in Vereinen jährlich in geeigneter Form zu veröffentlichen. Über Form und Inhalt der Veröffentlichung sollte in der Kommunalvertretung Einvernehmen hergestellt werden. Der Rat der Stadt Winterberg hat in seiner Sitzung am 12.05.2005 folgende Form der jährlichen gemeinsamen Veröffentlichung beschlossen: Bürgermeister, Ratsmitglieder, Ortsvorsteher und sachkundige Bürger kommen den ihnen aus 17 KorruptionsbG entstehenden persönlichen Veröffentlichungspflichten durch Auslage persönlich erstellter Meldebögen nach. Die Meldungen werden für die Dauer eines Monats und zwar vom 28.05.2012 bis 29.06.2012 im Rathaus, Fachbereich I, Zimmer 115, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Winterberg, den 14.05.2012 Werner Eickler Bürgermeister - 56 -

21 Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Forstbetriebes der Stadt Winterberg zum 31.12.2010 Der Rat der Stadt Winterberg hat am 11.10.2011 den Jahresabschluss zum 31.12.2010 und den Lagebericht 2010 des Forstbetriebes der Stadt Winterberg festgestellt und wie folgt beschlossen: a) Bilanz Aktivseite Passivseite Jahresüberschuss 2010 44.671.498,87 Euro 44.671.498,87 Euro 2.346.553,45 Euro b) Gewinn- und Verlustrechnung Erträge Aufwendungen Jahresüberschuss 2010 3.425.416,93 Euro 1.078.863,48 Euro 2.346.553,45 Euro Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Winterberg entsprechend der Empfehlung des Betriebsausschusses Forst einstimmig folgende Ergebnisverwendung: 1) 387.500,00 Euro für eine bei der Stadt angelegt Sonderrücklage 2) 212.500,00 EURO Garantieabgabe an den städtischen Haushalt 3) 902.810,83 Euro Gewinnausschüttung aus Grundstücksverkäufen an den städtischen Haushalt 4) 843.742,62 Euro Vortrag auf neue Rechnung Der Lagebericht 2010 wird festgestellt. Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt. Der Rat der Stadt Winterberg beschließt weiterhin, aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung eine zusätzliche Ausschüttung aus dem Gewinnvortrag - 57 -

21 in Höhe von 250.000.00 Euro an den städtischen Haushalt im Wirtschaftsjahr 2011 abzuführen. Der Jahresabschluss 2010 und der Lagebericht 2010 liegen in der Zeit vom..2012 während der Dienststunden in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr (täglich) und von 14.00 bis 16.00 Uhr (außer freitags) im Bürger- und Stadthaus Winterberg, Fichtenweg 10, Zimmer (Christine Fresen) öffentlich aus. Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt NRW Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Forstbetrieb Stadt Winterberg. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2010 hat sie sich des Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Diplom-Kaufmann Stefan Schleimer, Winterberg, bedient. Dieser hat mit Datum vom 24.08.2011 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Ich habe den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Forstbetriebes Stadt Winterberg für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Betriebes. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung - 58 -

21 sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers Diplom-Kaufmann Stefan Schleimer ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 01.03.2011 GPA NRW Abschlussprüfung Beratung Revision Im Auftrag gez. Gregor Loges Bekanntmachungsanordnung Der vorstehende, von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne mit Verfügung vom 01.03.2011 genehmigte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2010 des Forstbetriebes der Stadt Winterberg wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Winterberg, den 20.05.2012 Eickler Bürgermeister - 59 -