Organisationsstatut für Niederösterreichische Musikschulen



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Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat mit Erlass vom 15.5.08, Zl. BMUKK- 24.417/0002-III/3a/2008, MVBl. Nr. 7/2008, unter Bezugnahme auf 14 Abs. 2 lit. b des Privatschulgesetzes (PrivSchG), BGBl. Nr. 244/1962 idgf, das nachstehende Organisationsstatut für Niederösterreichische Musikschulen erlassen: Organisationsstatut für Niederösterreichische Musikschulen 1 Aufgabe der Schule 1) Die Musikschule für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung, in weiterer Folge kurz Musikschule genannt, hat die Aufgabe, in der landschaftlichen Lebensgemeinschaft deren kulturelle Identität und Tradition zu fördern und zu pflegen und das kulturelle Bewusstsein der Menschen durch die Beschäftigung mit Musik zu erweitern, zu vertiefen und zu sensibilisieren. 2) Die Ausbildung an der Musikschule hat insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: Vermittlung von instrumentalen und vokalen Musizierpraktiken Vermittlung von allgemein musikalischen, musiktheoretischen, kunst- und kulturwissenschaftlichen Kenntnissen Aktivierung und Pflege des Musizierens in der Gemeinschaft Vermittlung der Vorraussetzungen für das Studium an Konservatorien und Universitäten der Künste, insbesondere der einschlägigen künstlerischen und pädagogischen Studienrichtungen Vermittlung von musikalischen Vorkenntnissen, um eine musikverwandte Berufsausbildung bzw. ein musikverwandtes Studium beginnen zu können Hinführen zum lebendigen eigenständigen Musizieren, wie z. B. Hausmusik, Mitwirken in Kunstvereinen, etc.

3) Ziel der Ausbildung ist die Erziehung zur musikalisch künstlerischen Persönlichkeit sowie die Befähigung zur eigenständigen Auseinandersetzung mit Musik und den mit ihr zusammenhängenden Künsten. 2 Aufbau der Schule Der Ausbildungsweg umfasst folgende Abschnitte: 1) Elementarstufe a) Musikalische Früherziehung: Für Kinder im Vorschulalter b) Musikalische Grundschulung: Für Kinder, anschließend an die Musikalische Früherziehung. Dauer max. 2 Jahre. c) Elementarer Instrumentalunterricht: Bei individueller Eignung kann sowohl zusätzlich zur musikalischen Grundschulung als auch an deren Stelle dieses Fach gewählt werden. Dauer max. 2 Jahre. Unterrichtsform: Einzelunterricht oder Gruppen bis max. 4 Personen. Ergänzungsfächer: Kinderchor, Ensemblespiel Der Elementare Instrumentalunterricht kann nur nach Überprüfung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten und der individuellen Eignung für das jeweilige Instrument durch den Hauptfachlehrer bzw. die Hauptfachlehrerin belegt werden. Die Überprüfung entfällt, 2

wenn die Eignung in der musikalischen Grundsschulung bereits festgestellt wurde. 2) Vorbereitungsstufe im künstlerischen Hauptfach: Die Vorbereitungsstufe dient als Beobachtungszeitraum am Instrument vor dem Eintritt in die 1. Ausbildungsstufe. Sie ist für Schüler bzw. Schülerinnen jeden Alters vorgesehen und soll den zeitgerechten Fortgang in den darauf folgenden Ausbildungsstufen gewährleisten. Unterrichtsform: Einzelunterricht oder Gruppe zu zweit. Wahlpflichtfächer: Chor, Ensemblespiel, -gesang. Diese Stufe kann nur nach erfolgreicher Aufnahmsprüfung besucht werden, sofern nicht die Elementarstufe im Rahmen der elementaren Musikerziehung erfolgreich absolviert wurde. Dauer: 2 Jahre 3) Ausbildungsstufen 1-3 (Unter-, Mittel-, Oberstufe): a) Eintritt in die Ausbildungsstufen: Der Eintritt in die Unterstufe ist grundsätzlich nur nach Absolvierung der Elementarstufe oder der Vorbereitungsstufe möglich. Auf Grund einer erfolgreichen Einstufungsprüfung oder der Vorlage von geeigneten Zeugnissen können fortgeschrittene Schüler/Schülerinnen auch direkt in die Ausbildungsstufen Unter-, Mittel- und Oberstufe eintreten. Dabei können fehlende Unterrichtsfächer auf ein Jahr gestundet werden. b) Durchführung der Ausbildungsstufen: Für die Ausbildungsstufen sind jeweils 3 Lernjahre vorgesehen. Am Ende des 3. Lernjahres ist eine Übertrittsprüfung in die nächsthöhere Ausbildungsstufe, am Ende der Oberstufe ist eine Abschlussprüfung zu absolvieren. 3

Bei Nichtbestehen dieser Prüfungen bzw. bei Geltendmachung berücksichtigungswürdiger Gründe, welche die Ablegung dieser Prüfungen verhindern, kann dem Schüler bzw. der Schülerin ein viertes Lernjahr in der betreffenden Stufe bewilligt werden. Nach Erreichen der max. Ausbildungsdauer von 4 Jahren in der jeweiligen Ausbildungsstufe ist eine Fortsetzung des Unterrichts in der ordentlichen Ausbildung nicht möglich. Unterrichtsform im Hauptfach: 1 Unterrichtsstunde Einzelunterricht Diese Ausbildungsstufen werden im Regelfall aufbauend durchlaufen, sofern nicht auf Grund entsprechender Vorkenntnisse ein Eintritt in eine höhere Ausbildungsstufe erfolgt oder eine Umstufung bei überdurchschnittlichen Lernerfolgen gerechtfertigt ist. 3 Aufnahme 1) Die Schule ist vornehmlich Kindern und Jugendlichen allgemein zugänglich, steht aber auch Erwachsenen nach Maßgabe von freien Plätzen offen. 2) Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich nach Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung. 3) Die Aufnahme von Schülern/Schülerinnen erfolgt durch Einschreibung. Sie gilt bis zum Ende des Schuljahres. 4) Menschen mit besonderen Bedürfnissen können aufgenommen werden, wenn eine Förderung der persönlichen Entwicklung des betreffenden Schülers/der Schülerin zu erwarten ist. 4

4 Ausbildungsbereiche Holzblasinstrumente Blechblasinstrumente Schlaginstrumente Tasteninstrumente Streichinstrumente Zupfinstrumente Elektronische Instrumente Volksmusikinstrumente Gesang und Stimme Darstellendes Spiel Elementare Musikpädagogik Rhythmik Jazz/Pop/Rock Tanz und Bewegung Musikleitung (Chor- und Orchesterdirigieren) Musikkunde und Komposition Kammermusik/Ensemble Orchester 5 Lehrplan Der Unterricht wird nach dem von der Konferenz der österreichischen Musikschulwerke (KOMU) erstellten Gesamtösterreichischen Rahmenlehrplan für die Musikschule in der jeweils gültigen Fassung erteilt. Die Bildungs- und Lehraufgabe, die Aufteilung des Lehrstoffes und die allgemeinen didaktischen Grundsätze sowie die im ordentlichen Studium 5

zu besuchenden Unterrichtsfächer und deren Stundenausmaß sind im Anhang 1 verzeichnet. Die Lehrpläne für die Ausbildungsbereiche Musikkunde und Komposition sowie Musikleitung (Chor- und Orchesterdirigieren) sind im Anhang 1 (Pkt 4) angefügt. Grundsätzlich ist der Unterricht so zu erteilen, dass den besonderen Umständen des schülerzentrierten Einzel-, Kurs- und Klassenunterrichtes und den pädagogischen, musiksoziologischen, musik und polyästhetischen und kulturwissenschaftlichen Anforderungen der Gegenwart kontinuierlich Rechnung getragen wird. 6 Ordentliche und außerordentliche Ausbildung Ordentliche Ausbildung: Der Schüler/Die Schülerin ist verpflichtet, neben dem künstlerischen Hauptfach regelmäßig die in der Stundentafel ausgewiesenen Pflicht- und Wahlpflichtfächer zu belegen. Bei der Belegung der Wahlpflichtfächer ist vom Hauptfachlehrer bzw. von der Hauptfachlehrerin darauf zu achten, dass diese einen sinnvollen Bezug zum künstlerischen Hauptfach haben. Ausnahmsweise kann die Belegung eines Pflicht- oder Wahlpflichtfaches entfallen, wenn der Nachweis der Beherrschung des Lehrstoffes durch eine Dispensprüfung erbracht wird. Bei mangelndem Fortschritt im künstlerischen Hauptfach kann auch eine Kontrollprüfung abgehalten werden. Bei Nichtbestehen kann der 6

Schüler/die Schülerin ein weiteres Jahr in der ordentlichen Ausbildung beantragen. Der ordentliche Schüler/die ordentliche Schülerin hat am Ende eines jeden Schuljahres Anspruch auf ein Jahreszeugnis und nach Absolvieren der Oberstufe Anspruch auf ein Abschlusszeugnis. Außerordentliche Ausbildung: Der Schüler/Die Schülerin ist (nur) zum Besuch des gewählten künstlerischen Hauptfaches verpflichtet. Er bzw. sie kann nach Maßgabe der Kenntnisse zur Mitwirkung in Ensembles herangezogen werden. Ferner kann der Schüler/die Schülerin, wenn der Fortschritt im künstlerischen Hauptfach auf Grund von unzureichenden allgemeinmusikalischen und theoretischen Kenntnissen erschwert wird oder unmöglich ist, zum Besuch zusätzlicher Fächer angehalten werden. Prüfungen können auf Wunsch abgelegt werden. Es gelten hiefür die Bestimmungen dieses Statutes. Der außerordentliche Schüler/die außerordentliche Schülerin erhält am Ende des Schuljahres eine Schulbesuchsbestätigung. Auf Wunsch können außerordentliche Schüler/außerordentliche Schülerinnen mittels einer erfolgreichen Einstufungsprüfung in die ordentliche Ausbildung übertreten. Bereits absolvierte Pflicht- und Wahlpflichtfächer können in diesem Fall angerechnet werden. 7

7 Abschluss der ordentlichen Ausbildung: Die ordentliche Ausbildung an der Musikschule wird nach Absolvierung der höchsten Stufe mit der erfolgreichen Abschlussprüfung im Hauptfach und allen im betreffenden Ausbildungsgang vorgeschriebenen Unterrichtsfächern abgeschlossen. Der Schüler/Die Schülerin erhält darüber ein Abschlusszeugnis. 8 Leistungsbeurteilung: Schüler/Schülerinnen der ordentlichen Ausbildung erhalten ein Jahreszeugnis, das den jährlichen Fortgang sowie die Berechtigung zum Übertritt in die nächsthöhere Ausbildungsstufe nach bestandener Übertrittsprüfung ausweist. a) Auf die Beurteilung der Schüler/Schülerinnen sind die Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung - LBVO, BGBl. Nr. 371/1974 idgf, sinngemäß anzuwenden. b) Über den Erfolg der jeweiligen Prüfung entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der von den Kommissionsmitgliedern abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Schulleiters/der Schulleiterin oder des Stellvertreters/der Stellvertreterin. c) Die Zeugnisse haben die aus dem Anhang 2 ersichtliche Form aufzuweisen. 8

9 Prüfungsarten: a) Im Rahmen der Aufnahmsprüfung wird überprüft: Gehör, melodisch-rhythmisches Empfinden, musikalisches Grundwissen, körperliche und geistige Eignung für das angestrebte Hauptfach und die Pflichtfächer. Kommission: Schulleiter/Schulleiterin oder Stellvertreter/Stellvertreterin und betreffender Hauptfachlehrer/betreffende Hauptfachlehrerin des angestrebten Hauptfaches. b) Im Rahmen der Einstufungsprüfung wird überprüft: Umfang und Kenntnisse im Hauptfach und in den Pflichtfächern der angestrebten Stufe. Kommission: Schulleiter/Schulleiterin oder Stellvertreter/Stellvertreterin, Hauptfachlehrer/Hauptfachlehrerin des angestrebten Hauptfaches, fachbezogener Beisitzer/fachbezogene Beisitzerin. c) Im Rahmen der Übertrittsprüfung wird überprüft: Lehrplanmäßiger Lehrstoff des Hauptfaches und der vorgeschriebenen Pflichtfächer der besuchten Stufe. Kommission: Schulleiter/Schulleiterin oder Stellvertreter/Stellvertreterin, Hauptfachlehrer/Hauptfachlehrerin des angestrebten Hauptfaches, fachbezogener Beisitzer/fachbezogene Beisitzerin. d) Im Rahmen der Dispensprüfung und Kontrollprüfung wird überprüft: Beherrschung des Lehrstoffes des betreffenden Unterrichtsfaches. Kommission: Schulleiter/Schulleiterin oder Stellvertreter/Stellvertreterin und Lehrer/Lehrerin des betreffenden Faches. 9

e) Abschlussprüfung: Der Prüfungsstoff der Abschlussprüfung ist der Lehrstoff des betreffenden künstlerischen Hauptfaches und aller in der höchsten Stufe zu absolvierenden Pflichtfächer. Der Kandidat/die Kandidatin hat im Einvernehmen mit dem Hauptfachlehrer/der Hauptfachlehrerin ein künstlerisches Programm, bestehend aus mindestens drei Werken aus drei Stilepochen oder Stilrichtungen in der Gesamtspieldauer von mindestens 30 Minuten aus dem Lehrstoff der höchsten Stufe vorzubereiten. Ein Werk kann aus dem Bereich der Kammermusik sein. Die Prüfung wird im Rahmen eines öffentlichen Auftrittes durchgeführt. Kommission: 1. Schulleiter/Schulleiterin oder Stellvertreter/Stellvertreterin 2. Hauptfachlehrer/Hauptfachlehrerin des angestrebten Hauptfaches 3. fachbezogener Beisitzer/fachbezogene Beisitzerin 4. extern fachbezogener Beisitzer/fachbezogene Beisitzerin 5. allgemeiner Beisitzer/allgemeine Beisitzerin. 10 Schulzeit Für die Unterrichtszeit, die unterrichtsfreien Tage und die Hauptferien der Schule finden die für allgemein bildenden Pflichtschulen des Landes NÖ geltenden schulzeitrechtlichen Bestimmungen sinngemäß Anwendung. Die Dauer einer Unterrichtsstunde beträgt 50 Minuten. 10

11 Schulordnung a) Die Musikschule übernimmt mit Eintritt des Schülers/der Schülerin die Gewähr für die Erteilung eines geregelten und zeitgemäßen Unterrichtes nach einem festen Lehrplan in vorgesehenen Unterrichtszeiten. b) Die Anmeldung zur Aufnahme in die Musikschule hat bei der zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Schulleiter/von der Schulleiterin oder vom Stellvertreter/von der Stellvertreterin durchzuführenden Schülereinschreibung zu erfolgen. Durch die Anmeldung wird kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Aufnahme begründet. Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt dem Schulleiter/der Schulleiterin. c) Die Unterrichtszeiten für die einzelnen Haupt-, Pflicht- und Wahlpflichtfächer werden von den Lehrern/Lehrerinnen nach Zustimmung durch den Schulleiter/die Schulleiterin festgesetzt. d) Die festgelegten Unterrichtsstunden sind regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Unterrichtsstunden, welche von den Schülern/Schülerinnen versäumt oder verspätet besucht werden, werden nicht nachgeholt. e) Der Schüler/Die Schülerin hat durch sein/ihr Verhalten und seine/ihre Mitarbeit im Unterricht sowie in den Veranstaltungen der Schule die Unterrichtsarbeit zu fördern und sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten. f) Ungebührliches Benehmen, Lärmen im Schulgebäude, sowie Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke sind verboten. g) Jede Beschädigung von Schuleinrichtungen oder von aus der Schule entliehenen Instrumenten und Archivalien geht zulasten des 11

betreffenden Schülers/der betreffenden Schülerin oder dessen/deren Erziehungsberechtigten. h) Die Entlehnung von Instrumenten und Noten richtet sich nach der Entlehnungsordnung der Schule. i) Der Schüler/Die Schülerin erhält wöchentlich die vereinbarten Unterrichtsstunden in einem oder mehreren Hauptfächern seiner/ihrer Wahl und ist verpflichtet, die zum Hauptfach gehörenden Pflicht- und Wahlpflichtfächer zu besuchen. 11 Leiter/Leiterin a) Die Schule steht unter der pädagogischen und administrativen Leitung des Leiters/der Leiterin der Schule. Der Leiter/Die Leiterin ist unmittelbare/r Vorgesetzte/r aller an der Schule tätigen Lehrer/Lehrerinnen. Er/Sie hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: Beratung und Überprüfung des Unterrichts Einberufung von Konferenzen Durchführung von Prüfungen Erstellung des Stunden- und Raumplans Einhaltung aller für die Schule verbindlichen Rechtsvorschriften Zusammenarbeit mit anderen schulischen und außerschulischen Institutionen und den Erziehungsberechtigten b) Der Leiter/Die Leiterin hat ein abgeschlossenes musikalischpädagogisches Studium und/oder ein künstlerisches Studium an einer Universität der Künste oder einem Konservatorium mit ausreichender 12

pädagogischer Erfahrung und organisatorischer Fähigkeit nachzuweisen. 12 Lehrer/Lehrerin a) Die Lehrer/Lehrerinnen haben den Abschluss eines musikalischpädagogisches Studiums, eines künstlerischen Studiums an einer Musikuniversität oder einem Konservatorium oder eine sonstige geeignete Befähigung nachzuweisen. Als Nachweise einer sonstigen geeigneten Befähigung kommen insbesondere langjährige überdurchschnittliche künstlerische Leistungen in Verbindung mit entsprechenden pädagogischen Fähigkeiten in Betracht. b) Die Lehrer/Lehrerinnen haben für einen zeitgemäßen, den Schüler/die Schülerin in seiner/ihrer Gesamtpersönlichkeit erfassenden Musikschulunterricht zu sorgen. Er/Sie hat folgende Aufgaben wahrzunehmen: Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts nach musikpädagogischen und erzieherischen Gesichtspunkten auf Grundlage des Lehrplans Leistungsfeststellung und beurteilung auf Grundlage von regelmäßigen Aufzeichnungen Pünktliche Einhaltung der festgelegten Unterrichtseinheiten (eine Änderung bedarf der Zustimmung des Leiters/der Leiterin) Aufsichtspflicht im Unterricht und bei Schulveranstaltungen, soweit dies nach Alter und geistiger Reife der Schüler/Schülerinnen erforderlich ist Teilnahme an Konferenzen und dienstlichen Besprechungen Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens Schaffung von Auftrittsmöglichkeiten für jeden Schüler Schaffung von Möglichkeiten für Ensemblespiel in Zusammenarbeit mit anderen Instrumental/Gesangsklassen 13

Vorbereitung für Wettbewerbe. 13 Ausstattung der Schule Der Schulerhalter hat nachzuweisen, dass er über Schulräume verfügt, die baulich und einrichtungsmäßig dem Zweck und der Organisation der Musikschule entsprechen sowie den Grundsätzen der Pädagogik und der Schulhygiene entsprechen. Ferner hat er nachzuweisen, dass die Musikschule die zur Durchführung des Lehrplanes notwendigen Lehrmittel und sonstigen Ausstattungen und Einrichtungen aufweist. 14

Anhang 1 Lehrplan Der Unterricht wird nach dem Gesamtösterreichischen Rahmenlehrplan für die Musikschule der Konferenz der österreichischen Musikschulwerke (KOMU) in der jeweils gültigen Fassung erteilt. 1) Allgemeines Bildungsziel Beginnend mit der Elementarstufe und im Folgenden in der vokalen und instrumentalen Ausbildung soll die Freude am Musizieren und an der künstlerischen Betätigung geweckt werden. Das musikalische Vorstellungsvermögen und die künstlerische Kreativität soll dabei gefördert und das Konzentrationsvermögen gesteigert werden. Das musikalisch ästhetische Empfinden und die Bewältigung technischer und gestalterischer Anforderungen in der Auseinandersetzung mit der Musik sollen beim Schüler/der Schülerin das Verständnis sowie die Empfindungsfähigkeit für die Kunst erweitern. Die Vermittlung theoretischer Inhalte soll über den Weg kognitiven Verständnisses den emotionalen Zugang zu Musik vertiefen helfen. Theorie ist dabei nicht Selbstzweck, sondern baut auf einer tiefer sitzenden musikalischen Ästhetik auf. Das gemeinsame Musizieren soll die Kommunikationsfähigkeit der Schüler/Schülerinnen wecken und die Sozialisationsfähigkeit fördern. Die Beschäftigung mit Musik sowie instrumentales und vokales Musizieren soll als Faktor individueller Lebensgestaltung und als Möglichkeit für die Berufswahl erkannt werden. 15

Elementarstufe Erkennen und Wecken der musikalischen Fähigkeiten des Kindes, Wecken der Freude am Musizieren und an künstlerischer Betätigung unter Beachtung entwicklungspsychologischer und physiologischer Vorraussetzungen Steigerung des Konzentrationsvermögens und des musikalischen Vorstellungsvermögens Erziehung des Kindes ausgehend vom prozessorientierten Denken hin zum produktorientierten Denken Vermittlung der nötigen Vorkenntnisse für den Übertritt in den Ausbildungsbereich des künstlerischen Hauptfaches Kennenlernen des angestrebten Hauptfachinstrumentes durch Probieren und Testen als Entscheidungshilfe für den Schüler/die Schülerin und zur Feststellung der physischen Eignung. Vorbereitungsstufe Das allgemeine Bildungsziel der Elementarstufe ist mit den Anforderungen des gewählten künstlerischen Hauptfaches sinnvoll zu verknüpfen, um den Übertritt in die Unterstufe zu gewährleisten. Unterstufe Bereitstellung der technischen und gestalterischen Grundlagen im jeweiligen Hauptfach und im Ensemblespiel. Mittelstufe Erweiterung der Technik und die Entwicklung eigener gestalterischer Fähigkeiten im jeweiligen Hauptfach 16

Hinführung zu gehaltvoller Freizeitgestaltung in der Form des Laienmusizierens in geeigneten Ensembles, Orchestern und Chören sowie zum Zwecke der Hausmusik Eigenständige Auseinandersetzung mit Musik und den mit ihr zusammenhängenden Künsten. Oberstufe Vervollkommnung des Musizierens auf anspruchsvollem Niveau Eigenständige Auseinandersetzung mit Musik und den mit ihr zusammenhängenden Künsten Mitwirkung in Ensembles, Orchestern und Chören Ausbildung zur Befähigung der erfolgreichen Ablegung einer Aufnahmsprüfung zum Studium an einer Universität der Künste. 2) Allgemeine didaktische Grundsätze Ein wesentliches Kennzeichen der Arbeit einer Musikschule ist die sorgfältige Abstimmung der praktischen und theoretischen, der allgemein-musikalischen und der speziellen instrumentalen und vokalen Ausbildung. Die Lehrpläne sollen den Lehrer/die Lehrerin zur planvollen und eigenschöpferischen Arbeit anregen. Grundsätzlich bleibt ihm/ihr die Freiheit der Methode sowie die Aufteilung des Lehrstoffes überlassen, die weitgehend auf die Begabungsmerkmale des einzelnen Schülers/der einzelnen Schülerin auszurichten sind. Für die Gestaltung des Unterrichtes ist die Verknüpfung von traditionellen und experimentellen Wegen empfehlenswert: 17

2a) Didaktische Grundsätze für allgemein-musikalische und musiktheoretische Unterrichtsfächer: Allgemeine Musiklehre Musikkunde 1, 2 und 3 und Fortsetzungen Musiktheoretisches Repetitorium Das allgemeine Bildungsziel dieser Unterrichtsfächer ist die Vermittlung der das Hauptfach begleitenden musiktheoretischen, stilkritischen, musik- und polyästhetischen Wissensgrundlagen. Dadurch soll sich Der Schüler/Die Schülerin in Bezug auf sein/ihr späteres Freizeitverhalten zu einem vollwertigen Mitglied eines musikalisch wie polyästhetisch gebildeten und anspruchsvollen Kunstpublikums entwickeln können. Für Schüler, welche ein Studium an einer Hochschule für Musik und darstellende Kunst anstreben, sollen die nötigen Kenntnisse zur erfolgreichen Ablegung des musiktheoretischen Teils der Aufnahmsprüfung erarbeitet werden. 2b) Didaktische Grundsätze für aufführungspraktische Unterrichtsfächer: instrumentale und vokale Ensembles in verschiedenen Besetzungen Kammermusikformationen Orchesterformationen Das allgemeine Bildungsziel dieser Unterrichtsfächer ist, die SchülerInnen ausgehend vom Einzelunterricht in ihrem künstlerischen Hauptfach in das gemeinschaftliche Musizieren und Singen einzuführen. Dabei sollen sie in möglichst abwechslungsreicher Folge die verschiedensten Formen des musikalischen Zusammenspiels kennen lernen und erarbeiten. 18

3. Stundentafel für ordentliche Schüler/Schülerinnen Vokale und instrumentale Ausbildung Mit möglicher Schwerpunktsetzung in Alter Musik, Klassischromantischer Musik, Volksmusik, Zeitgenössischer Musik, Jazz/Rock/Pop AbSt HF AML MK/GB 1 MK/GB 2 MK/GB 3 MK/GB Fs MthR Ens Vbst 1 1 1 Ust 1 1 1 Mst 1 1 1 Ost 1 1 1 1 1 Abkürzungen: Abst: Ausbildungsstufe AML : Allgemeine Musiklehre Ens: Ensemble MK/GB: Musikkunde und Gehörbildung MK/GB Fs:Musikkunde und Gehörbildung-Fortsetzung Mst: Mittelstufe MthR: Musiktheorethisches Repetitorium Ost: Oberstufe Ust: Unterstufe Vbst: Vorbereitungsstufe Erläuterungen: Hauptfach: Der Besuch des künstlerischen Hauptfaches mit 1 Wochenstunde zu 50 Minuten pro Jahr ist verpflichtend. Pflichtfächer: Allgemeine Musiklehre, Musikkunde und Gehörbildung 1-3, Musikkunde und Gehörbildung-Fortsetzung sowie Musiktheorethisches Repetitorium sind 2-semestrige Veranstaltungen mit 1 Wochenstunde, die in der jeweiligen Stufe absolviert werden müssen. 19

Ensemble: Vokale und instrumentale Ensembles können sowohl in kammermusikalischer als auch in Chor- oder Orchesterformation angeboten werden. Diese Formationen sind in Übereinkunft mit dem Hauptfachlehrer so zu wählen, dass der Schüler/die Schülerin in möglichst abwechslungsreicher Folge in das Mitwirken in Musikensembles verschiedenster Besetzungsart eingeführt wird. Der Besuch mit1 Wochenstunde pro Jahr ist verpflichtend. 4. Zusätzliche Lehrpläne 1) Musiktheorie und Komposition Voraussetzungen: Beherrschung des Lehrstoffes des Unterrichtsgegenstandes "Allgemeine Musiklehre" und den speziellen Anforderungen entsprechende Grundkenntnisse am Klavier oder in einem anderen instrumentalen bzw. vokalen Hauptfach. Bildungsziel: Förderung der Kreativität, Erarbeitung der Grundlagen für eine künstlerisch-kompositorische Betätigung, Hinführung zu einem analytischen, stilkritischen und polyästhetischen Verständnis im Bereich der Musik und der mit ihr zusammenhängenden Künste. Die Unterrichtsgestaltung erfolgt individuell auf Vorkenntnisse und Kreativität des Schülers/der Schülerin abgestimmt. Dabei sind eigene kompositorische Arbeiten und instrumentationstechnische Studien und Arrangements nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Solisten und Ensembles zu realisieren, die theoretischen, stilkritischen und aufführungspraktischen Kenntnisse zu vertiefen und praktisch zu erproben. 20

Abschlussprüfungsinhalte: a) Lehrstoff der musiktheoretischen und allgemein-musikalischen Unterrichtsgegenstände der Oberstufe, b) Erarbeiten einer eigenen Komposition, eines Satzlehrebeispiels, eines Arrangements oder einer Werkanalyse und c) Aufführung bzw. stilkritische und formale Analyse und Erklärung in einem größeren kulturhistorischen und polyästhetischen Zusammenhang der unter lit.b beschriebenen Aufgabenstellung. 2) Musikleitung (Chor- und Orchesterdirigieren) Voraussetzungen: Den speziellen Anforderungen entsprechende Grundkenntisse am Klavier oder in einem anderen instrumentalen bzw. vokalen Hauptfach. Bildungsziel: Erarbeitung der intellektuellen, schlagtechnischen und allgemein-musikalischen Grundlagen zur Leitung von instrumentalen und vokalen Ensembles. Dies erfolgt durch Unterweisung in die dirigentischen Wissensgrundlagen, Einführung in die Schlagtechnik sowie in Technik und Fertigkeiten der Korrepetition und des Partiturspiels, um gegebenenfalls für eine erfolgreiche Aufnahmsprüfung im Hauptfach "Musikleitung" an einer Universität der Künste vorbereitet zu werden. Abschlussprüfungsinhalte: a) Dirigieren eines Rezitativs, b) Dirigieren eines Werkes für Instrumental- oder Vokalensemble, und c) Beantwortung von Fragen aus den Gebieten der dirigentischen Wissensgrundlagen 21

Anhang 2 Zeugnisformulare 22

-------------------------------------------------------------------------------------------------- Bezeichnung und Standort der Schule JAHRESZEUGNIS Schuljahr.../... für... (Familien- und Vorname) geboren am... Hauptfach Ausbildungsstufe Lernjahr Beurteilung Pflichtfächer* Besuch Beurteilung Allgemeine Musiklehre Musikkunde und Gehörbildung Ensemble Der Schüler/Die Schülerin ist berechtigt in das... Jahr der Unter/Mittel/Oberstufe* aufzusteigen...., am............ Hauptfachlehrer/in Vorsitzende/r Direktor/in Schulsiegel * Zutreffendes auswählen Beurteilungsstufen: Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4), Nicht genügend (5) Besuch: Regelmäßig, Unregelmäßig. Dispens 23

------------------------------------------------------------------------------------------ Bezeichnung und Standort der Schule Schuljahr.../... ABSCHLUSSZEUGNIS für... Familien- und Vorname(n) geboren am... Er/Sie hat diese Schule in den Schuljahren... als ordentlicher Schüler/ordentliche Schülerin besucht und in der höchsten Ausbildungsstufe erfolgreich abgeschlossen. Hauptfach Beurteilung Pflichtfächer:* Allgemeine Musiklehre Beurteilung Musikkunde und Gehörbildung Musiktheoretisches Repetitorium Ensemble...am,............ Hauptfachlehrer/in Vorsitzende/r Schulleiter/in Schulsiegel Beurteilungsstufen: Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4), Nicht genügend (5) 24

-------------------------------------------------------------------------------------------------- Bezeichnung und Standort der Schule Z E U G N I S Schuljahr.../... über die Ablegung einer Übertritts/Dispens/Kontrollprüfung* für... Familien- und Vorname(n) geboren am... Hauptfach:... Lehrveranstaltung... Beurteilung......, am...... Der Lehrer/die Lehrerin der Lehrerveranstaltung Schulsiegel * Zutreffendes auswählen Beurteilungsstufen: Sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), genügend (4), nicht genügend (5) 25