OVABH Oberländischer Verband für die Ausbildung von BauzeichnerInnen und HochbauzeichnerInnen Geschäftsstelle: Karin Brönnimann brönnimann architekten ag Untere Bönigstrasse 10a 3800 Interlaken Telefon 033 828 10 50 Telefax 033 828 10 51 Mail: karin.broennimann@broennimann-architekten.ch www.ovabh.ch Empfehlung für Schnupperlehren Hbz, 1999 1 Zielsetzung der Empfehlung Angleichung der zeitlichen und materiellen Durchführung Repräsentative Unterlagen für die Beurteilung der beruflichen Eignung Gegenseitige Anerkennung der Arbeitsergebnisse umfassenden Einblick in den Beruf der Hochbauzeichnerin / des Hochbauzeichners bieten 2 Dauer mindestens 3 Tage, maximal 5 Tage (d.h. 25-42 Arbeitsstunden) für 1. Schnupperlehre maximal 2 Tage, wenn bereits eine Schnupperlehre in einem andern Betrieb stattfand 3 Durchführung von Schnupperlehren 3.1 Bezugsperson Sie übernimmt im Betrieb die Verantwortung für die Durchführung der Schnupperlehre. Sie ist verantwortlich für das Arbeitsprogramm (Inhalt, Arbeitserläuterungen, Dokumentation, Betreuung) das Eintrittsgespräch (Orientierung), das Zwischengespräch bei offensichtlich ungeeigneten Schnupperlehrlingen und das Abschlussgespräch (Beurteilung) 3.2 Umfang Informationen über Betrieb Berufsbild Dauer der Lehre Berufsschule und Berufsmaturitätsschule Einführungskurse Arbeitsbuch und Wahlpflichtfach Verdienst Weiterbildungsmöglichkeiten Seite 1
Einblicke in Planungsabläufe Kopierverfahren Submissions- und Vertragswesen Administration Bauleitung, Baujournal Dokumentationen Zeichnungs- Schrift- und Gestaltungsübungen von Hand skizzieren, zeichnen und schreiben, mit Bleistift und Tusche mit Schablone schreiben Farbgestaltung Modellbau Einblick ins CAD 4 Arbeitsprogramm / Arbeitsunterlagen 4.1 Informationen weitergeben über den eigenen Betrieb und dessen Mitarbeiter die Struktur eines Architekturbüros das Zustandekommen und den Ablauf eines Bauauftrages die am Bau beteiligten Handwerker das Berufsbild der Hochbauzeichnerin / des Hochbauzeichners Mögliche Unterlagen Reglement über die Ausbildung vom 12. Juli 1994 Modellehrgang SIA 1073, 1995 Ein Berufsbild 1078/1, 1986 Wegleitung zum Skizzieren SIA 1073/1, 1988 4.2 Einblick bieten in (zur Abwechslung während den Zeichnungsübungen) Projekt- und Konstruktionspläne in verschiedenen Massstäben, Planlesen Gerätebenutzung zum Kopieren und Vervielfältigen von Plänen und Dokumenten die Beschreibung von Konstruktionen und deren Vorausmasse (Devisierung) EDV-Programme zur Verwaltung von Bauadministrationsdaten die Tätigkeit eines Bauleiters und den Baustellenbesuch Architekturzeitschriften und Baudokumentationen In ein CAD-Programm (eventuell selbständig ausprobieren lassen) Mögliche Unterlagen Archivunterlagen eines kleineren Objektes (z.b. EFH) Beihilfe bei Kopierarbeiten im Büro oder im Plotinstitut Normpositionen-Katalog Baujournal und Pläne einer aktuellen Baustelle Schweizerische Baudokumentation, Prospektsammlung, Kataloge Fachzeitschriften: Werk, Bauen und Wohnen, Detail, Neufert (Bauentwurfslehre) Lehrmittel Berufsschule (Oberstift) Seite 2
4.3 Zeichnungs- und Gestaltungsübungen ausführen lassen Geometrische Körper von Hand zeichnen und beschriften, mit Bleistift und Tusche vorgegebene Texte mit Schablone abschreiben Perspektive von Gegenständen skizzieren einfache Entwurfsaufgabe stellen Ausmessen und Aufzeichnen eines Gegenstandes persönlichen Farbkreis zeichnen Modelle von geometrischen Körper erstellen handschriftliche Texte schreiben Sie bilden die Haupttätigkeit während der Beobachtungszeit Dabei ist besonders zu beachten, dass Zeichnungsaufgaben so gewählt werden, dass sie in Wirklichkeit gesehen / berührt werden können leicht überprüft werden kann, ob das Umsetzen von der 2. in die 3. Dimension und umgekehrt selbständig erfolgt mehrere kleine Aufgaben mit kontinuierlich steigendem Schwierigkeitsgrad vorliegen der Zeitbedarf zur Lösung der einzelnen Aufgaben vorgegeben ist Rechnungs- und Geometrieaufgaben nicht zu schwierig sind Dazu einige Anregungen Abzeichnungsübung - Garageprojekt, Grundriss und Schnitt (Dossier) Vergrössern oder Verkleinern - Situationsplan, Grundriss Freihandzeichnung - Stuhl, - Stilleben aus Zeichnerutensilien Beschreiben der Schnupperlehre, handschriftlich zur Schriftbeurteilung - als Tagebuch, - Beobachtungen festhalten, - Berufsinteressen begründen (Dossier) Perspektive skizzieren (räumliches Darstellungsvermögen) - Körper aus Grundriss, Aufriss und Seitenriss (Dossier) - Riegwerkkonstruktion (Dossier) Entwurfsaufgabe - Vogelhäuschen, - Weinkiste (Dossier), - Hundehaus (konstruktive Kenntnisse) Massaufnahme und anschliessendes aufzeichnen eines Gegenstandes - Briefkasten, - Stuhl, - Brunnen (technische Fähigkeiten Mit Wasserfarben ca. 20 Lieblingsfarbtöne mischen und je als Farbkreis und auch Farbwolke aufs Papier bringen (Farbharmonie) Würfel, Quader, Kegel, Pyramide, Vogelhaus, Brunnen usw. aus Karton, Schaumstoff, Papier, Plastilin usw. modellieren (Arbeitssorgfalt) Einfache berufliche Rechnungs- und Geometrieaufgaben lösen (Dossier) Seite 3
5 Beurteilung / Auswertung der Unterlagen 5.1 Zwischenbeurteilung nach 2 Tagen Wenn ersichtlich ist, dass kaum eine berufliche Eignung vorgegeben ist, drängt sich ein Zwischengespräch auf und der Abbruch der Schnupperlehre ist angezeigt. Entstehung und Zuweisung zu diesem Berufswunsch besprechen Ungenügende Arbeiten als Beweis vorlegen und begründen Schnupperlehrling und gesetzlicher Vertreter sind persönlich in Kenntnis setzen 5.2 Unkorrektes Verhalten bildet keine Grundlage für eine zweckmässige Weiterführung einer Schnupperlehre. 5.3 Bewertung und Beurteilung Die Arbeiten und Tätigkeiten des Schnupperlehrlings sind durch den Betreuer zu bewerten und zu beurteilen (wenn möglich ähnlich dem Begleitdossier des OVAH). Die Bewertung ist dem Schnupperlehrling mündlich bekannt zu geben Die Beurteilung ist vertraulich zu behandeln, separates Beurteilungsblatt (Dossier) Mögliche Kriterien - Auffassungsgabe - Verhaltens- und Vorgehensweise in der Arbeit (zurückhaltend, eifrig, aufgeweckt, desinteressiert, ausdauernd, selbständig, usw.) - Aufnahme und Konzentrationsfähigkeit - Formempfinden, räumliches Vorstellungsvermögen - Auftreten und Umgangsformen - Umgang mit Arbeitsinstrumenten (Bleistift, Tusche usw.) - Schriftbild (Handschrift, Schablone) - Schulzeugnisse 5.4 Abschlussgespräch Bekanntgabe der möglichen Berufseignung die Durchführung der Schnupperlehre ist keine Lehrstellenbewerbung Weiteres Vorgehen bekannt geben Bekanntgabe, ob eine Lehrstelle zum gewünschten Zeitpunkt vergeben wird Ordentliche Lehrstellenbewerbung bis zum..., an..., wird erwartet erforderliche Beilagen aufzählen Voraussichtlicher Termin für definitiven Entscheid zur Vergabe der Lehrstelle Hinweis auf mögliche Vorbereitung bis zum Lehrbeginn 6 Finanzielles und Abgabe von Unterlagen 6.1 Kosten Die Kosten für Material und übrige Aufwendungen während der Schnupperlehre trägt der Lehrbetrieb. 6.2 Entschädigung Eine Entschädigung an den Schnupperlehrling ist freigestellt und soll mehr symbolischen Charakter haben. Seite 4
6.3 Aufbewahrung der Unterlagen Das Dossieroriginal bleibt im Besitz des Lehrbetriebes Der Lehrling erhält eine Kopie von seinen persönlich erarbeiteten Unterlagen (ohne Beurteilungsblatt) 7 Termine, Lehrstellenvergabe 7.1 Zeitpunkt der Schnupperlehre Eine Schnupperlehre sollte frühestens ab Mitte des 8. Schuljahres erfolgen. 7.2 Vergabe der Lehrstelle Die Vergabe der Lehrstelle soll frühestens 10 Monate vor Lehrbeginn definitiv zugesichert werden. 7.3 Zu- oder Absage Jede Lehrstellenbewerbung ist durch eine korrekte Zu- oder Absage zu quittieren. Die Lehrverträge sind erst im Kalenderjahr des Lehrbeginns abzuschliessen. Matten, November 1999 Ueli von Allmen Ergänzt Januar 2003/März 2005, Daniel Suter Seite 5