Regalinspektionen Inhalt, Durchführung und rechtliche Rahmenbedingungen



Ähnliche Dokumente
Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich Gemeinde Spreitenbach und Killwangen

Arbeitssicherheit in der Schweiz

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Abwasseranlagen Rolle des Kantons (KAI)

Aufbau- und Bedienungsanleitung ORSY1 Regalsystem (Steckregal)

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz

Wesentliche Inhalte des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes

Einführung in das neue Produktesicherheitsgesetz PrSG

Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Regale. Leitfaden für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Inspektion & Instandsetzung

Merkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik

Ganz sicher oben arbeiten!

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

Bekanntmachung des ABS zur Beschaffung von Maschinen

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

Safety first! Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter! Mit der RAMSyst Lebenslaufanalyse. Zertifizierter Prüfungsfachbetrieb!

Prüfkennzeichen für Leitern und Tritte

Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg

Dem Regalbetreiber obliegt gemäß den geltenden Vorschriften die Verantwortung für den sicheren Betrieb von Regalanlagen.

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

Auftrag zum Fondswechsel

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten

Allgemeine Grundsätze der Prävention auf Baustellen

Antrag zum Baumusterprüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren)

Evaluation des Projektes

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

DACH- SANIERUNG UND ASBEST

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis

Medizinprodukte Information des LAGetSi. Sicherheitsrisiken von Kranken- und Pflegebetten 1

Energieaudit. Energieaudit.

Tagung für Betriebsräte in Lüneburg Manipulation von Schutzeinrichtungen an Maschinen Lüneburg

CE-Kennzeichnung. Was ist CE-Kennzeichnung? Konformitätserklärung. Kurzanleitung zur Erlangung der EG-Konformitätserklärung. Anlagen.

Charakteristika: VO (EG) 852/2004

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation

Neue Regelungen für den Gerüstbau

Was ist Open Source Software und wem gehört sie?

2. Leiharbeit/ Werkverträge

LAGER MIT SYSTEM. K-LOG steht für Logik von der Planung bis zur Umsetzung.

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

5 Ablaufschritte bei der CE-Kennzeichnung

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Aufgrund von Fehlfunktionen an Kranken- und Pflegebetten sind in Deutschland seit 1998 mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen.

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Unterstützerkreis Bernried

B. Verzug. VO Schuldrecht AT - Lukas

Alles tot geregelt im Medizinprodukterecht? Was möchte der Gesetzgeber erreichen? Was riskiere ich bei Nichtbeachtung?

Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen

Betriebsanleitung DS-6 Scherenschnittmesserhalter

Insolvenzeigenantrag mit Antrag auf Restschuldbefreiung nebst Anlage

Befähigte Person Wer ist das?

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter.

Aufgaben der MP-Berater und Sicherheitsbeauftragten im Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Befähigte Person im Gerüstbau

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Nutzung dieser Internetseite

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Die neue DGUV Vorschrift 1

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Branchen der Gebäudetechnik. Andrea Schulz. Geschäftsführung

Übergang Alte / Neue Maschinenrichtlinie 1

Softwarevalidierung aus Anwendersicht. DGSV Kongress / Dr. B. Gallert / Fulda /

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Bestandskauf und Datenschutz?

Energieeffizienz bei Elektromotoren

Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

Wie werde ich. Atemschutzgeräteträger

Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen

Das Rücktrittsrecht I

Kommunaler Straßenbeleuchtungskongress. Elektrotechnische Sicherheit- Sorgfaltspflicht für Betreiber von elektrischen Anlagen

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Aufbau- und Verwendungsanleitung 3-teilige Seilzugleitern

Checkliste Maschineneinkauf. Mit sicheren Maschinen sicher arbeiten!

Kanton Bern. Psychosoziale Risiken im Betrieb. Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! beco Berner Wirtschaft Economie bernoise

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Transkript:

Regalinspektionen Inhalt, Durchführung und rechtliche Rahmenbedingungen Arne Holland 22. Juni 2010 in Egerkingen

Inhalt Risiken Unfälle Rechtliche Aspekte Die Regalinspektion

Unternehmensrisiken & Handlungsmotivation Um ein Lager Herzustellen, zu verkaufen, zu betreiben, bedarf es heute einer umfassenden Kenntnis der jeweiligen Vorschriften und Reglementierungen

Begünstigung von Unfällen llen Der Kostendruck wächst ( Hersteller & Betreiber) und das Sicherheitsbewusstsein nimmt ab Die Berechnung der Regalstatik wurde immer genauer - die statischen Reserven immer kleiner Der Umschlag bzw. der Betrieb im Lager hat zugenommen und ist immer hektischer geworden

Ursachen von Regalunfällen llen Schäden durch unsachgemässen Gebrauch der Arbeitsmittel Staplereinsatz Überlastung der Regalteile Eigenständige und nicht sachgemässe Veränderung der Regalanlage Alterung und Verschleiss

Rechtliche Aspekte Risiken Unfälle Rechtliche Aspekte Hersteller / Inverkehrbringer Die Regalinspektion Betreiber DIN EN 15635

Übersicht Recht BV Gesetze Bundesverfassung Art. 110 Arbeit Art. 117 Kranken- u. Unfallvers. Art. 118 Gesundheitsschutz Bundesgesetze ARG, Arbeitsgesetz UVG, Unfallversicherungsgesetz STEG, Sicherheit von tech. Einr. u. Maschinen Verordnungen Richtlinien, Merkblätter, Normen, Betriebsanleitungen, etc Verordnungen (VO) UVV, VO über die Unfallvers. VUV, VO über die Verhütung von BU / BK ARG V3. VO Gesundheitsvorsorge z.b. EKAS-Richtlinien DIN EN 15635

Rechtliche Aspekte des Herstellers Was muss der Anbieter (Hersteller und oder Inverkehrbringer) tun? Produktsicherheitsgesetz (PrSG) Art. 3 Grundsätze (sinngemäss) 1 Produkte dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der VerwenderInnen und Dritter nicht ( ) gefährden. 2 Sie müssen den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ( ) Stand des Wissens und der Technik entsprechen. Produkthaftpflichtgesetz (PrHG) Haftung der Hersteller / Inverkehrbringer (Haftung auch für Instruktionsfehler = z.b. Betriebsanleitung) EN 15635 (Norm) Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen

Zusammenfassung Hersteller Der Hersteller muss auf vorhersehbare Gefahren, die sich beim normalen Gebrauch ergeben hinweisen und auf die Möglichkeiten M aufzeigen die künftige Schäden vermeiden. &

Rechtliche Aspekte des Betreibers Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen: Art. 6 Arbeitsgesetz ArG Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind Art. 82 Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Art. 32b Verordnung über die Unfallverhütung VUV Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten ( )

Weitere rechtliche Forderungen Rechtliches Umfeld des Betreibers beim Einsatz von Intralogistik Art. 24 VUV EKAS Richtlinie 6512 Arbeitsgesetz ArG ArGV3 Art. 3 STEG Art. 1 ff. Maschinenrichtlinie 24/2006/EG UVG Art. 82 Abs. 1 321.8 EKAS Herstellervorgaben Betriebsanleitung

DIN EN 15635 - Umfang allgemein Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen Norm = Beste praktische Lösung meist auch Stand der Technik die in der Regel auch rechtlich herangezogen werden kann Anforderungen an den Betrieb Montage & Installation Nutzung (Betrieb) von Lagereinrichtungen Sicherheit der Lagereinrichtung im Gebrauch und Bewertung von beschädigten Bauteilen Änderungen, die eine Sicherheitsprüfung erfordern

DIN EN 15635 - Kontrollen Kontrolle der Lagereinrichtungen Die EN 15635 fordert: Regelmässige Kontrollen (Häufigkeit in Abhängigkeit der Gefährdung) Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch fachkundige Person Einführung eines Schadenkontrollverfahrens (nächste Seite) Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden

DIN EN 15635 - Inspektionsablaufplan

Die Regalinspektion Risiken Unfälle Rechtliches Die Regalinspektion Ziele der Regalinspektion Grundlagen der Regalispektion Der Regalispekteur Durchführung der RI

Ziel der Regalinspektion Lieferant & Betreiber & Arbeitnehmer haben eine gemeinsame Verantwortung, Regalanlagen mit der erforderlichen Sicherheit zu betreiben. Festlegung des Anforderungsprofils des Regalinspekteurs Verankerung der regelmässigen Inspektionen durch die entsprechenden Institutionen (hier SUVA) Achtung!! Aufnahme in Bedienungsanleitung Regal erforderlich! Ziele kommunizieren (übergeordnet ggf. durch den Verband) Verantwortungsbewusstsein wecken Unfälle und Schäden vermeiden

Grundlagen für f r die Regalinspektion & Technischer Stand & Durchführung DIN EN 15 636 (pr EN 15635) vorh. FEM 10.2.04 Empfehlung auf europäischer Basis Empfehlung Comité Européen de Normalisation (CEN) Umfang und Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen Bedienungsanleitung des Herstellers

Der Regalinspekteur (RI) Grundvoraussetzungen Kenntnis der anlagenspeziefischen Anforderungen (Hersteller!) gutes technisches Verständnis gute Produktkenntnisse Ausbildung (ggf. Teilnahme am Lehrgang eines Verbandes)

Rechtliche Stellung des Regalispekteurs Bei Abschluss eines Vertrages über die Regalinspektion I.d.R. Werkvertrag gemäss Art. 363 ff OR Der RI muss die Inspektion daher ordnungsgemäss durchführen und bei Ausübung seiner Tätigkeit die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachten. Insofern gilt hier nichts anderes als für alle anderen Arbeitnehmer. Wenn Schäden durch mangelhafte Inspektionsleistungen entstehen, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber und ggf. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Daneben kommt eine persönliche Haftung des RI wie bei jeder anderen Tätigkeit - nur bei schuldhaftem Fehlverhalten in Betracht. Sofern nicht ein strafrechtlich relevantes Verhalten oder ein ganz eklatanter Sorgfaltspflichtverstoss vorliegt, tritt in der Regel jedoch die persönliche Haftung hinter die Haftung des Auftragnehmers zurück.

Durchführung hrung einer Regalinspektion In der Regel nur eine Sichtkontrolle vom Boden aus es kann also nie eine 100%ige Inspektion sein (z.b. hintere Ständer) Was muss der Regalinspekteur erkennen? Erkennbare Verformungen Prüfung Sicherheitseinrichtungen, SiSt Abgleich Belastungsschilder mit tatsächlichem Aufbau allg. Beschilderung Prüfung Aufbau gem. Montagezeichnung Unterfahrschutz (herabfallende Gegenstände) Umbauten / Anbauten

Durchführung hrung einer Regalinspektion II Was muss der Regalinspekteur dokumentieren? Eintrag in ein Inspektionsprotokoll aller Schäden etc. Die Entscheidung i.o oder n.i.o erfolgt in Anlehnung an DIN EN 15635 Sinnvoll Vergabe einer Prüfplakette (siehe Sicherheitscheck bei Staplern) Angebotserstellung für Austausch beschädigter oder fehlender Teile ggfls. statische Berechnung erforderlich

Fragen?????