Fachspezifische Ordnung für das Masterstudium im Fach Linguistik: an der Universität Potsdam. Vom 30. November 2011. 2 Art und Dauer des Studiums

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Transkript:

Fachspezifische Ordnung für das Masterstudium im Fach Linguistik: Kommunikation - Variation - Mehrsprachigkeit an der Universität Potsdam Vom 30. November 2011 Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage von 18 Abs. 1 und 2 und 21 Abs. 1 und 2 i.v.m. 69 Abs. 1 S. 2 und 70 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 18. Dezember 2008 (GVBl. IS. 318), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 2010 (GVBl. I Nr. 35 S. 1), i.v.m. Artikel 21 Abs. 2 Nr. 1 der Grundordnung der Universität Potsdam vom 17. Dezember 2009 (AmBek. UP 4/2010 S. 60) sowie der Allgemeinen Ordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O) vom 24. September 2009 (AmBek. UP S. 160) in der Fassung vom 20. Oktober 2010 (AmBek. UP S. 750) am 30. November 2011 folgende Ordnung erlassen: 1 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Art und Dauer des Studiums 3 Ziele des Studiums 4 Abschlussgrad 5 Studien- und Lehrformen 6 Nachteilsausgleich 7 Module 8 Leistungserfassungsprozess 9 Ermittlung der Gesamtnote 10 Wiederholung von Prüfungsleistungen 11 12 Masterarbeit 13 Auslandsaufenthalte 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen Anlage Anlege 1: Modulübersicht Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für den konsekutiven nicht lehramtsbezogenen Masterstudiengang Linguistik: Kommunikation Variation Mehrsprachigkeit an der Universität Potsdam und spezifiziert die Regelungen der BAMA-O. 1 Genehmigt durch den Präsidenten der Universität Potsdam am 31. Januar 2012. 2 Art und Dauer des Studiums (1) Der interdisziplinäre und forschungsorientierte Masterstudiengang Linguistik: Kommunikation Variation Mehrsprachigkeit (Linguistik KoVaMe) wird an der Universität Potsdam mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern und 120 angeboten. (2) Am Masterstudiengang sind die verschiedenen Philologien der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam mit ihrem linguistischen Lehr- und Forschungsangebot beteiligt. Hierzu gehören die Anglistik/Amerikanistik, Germanistik, Romanistik, Slavistik. An einzelnen Modulen ist darüber hinaus die Linguistik der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam mit ihrem Lehrangebot beteiligt. 3 Ziele des Studiums (1) Ziel des Masterstudiums im Fach "Linguistik: Kommunikation Variation Mehrsprachigkeit" (Linguistik KoVaMe) ist die Vertiefung und interdisziplinäre Verknüpfung linguistischer Kenntnisse in den Bereichen Kommunikation, Variation und Mehrsprachigkeit. Die Studierenden werden zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit einschließlich der Darstellung ihrer Ergebnisse befähigt. Sie können die Studienergebnisse sowohl in einer Masterarbeit als auch in der Disputation wissenschaftlich adäquat darstellen. (2) Der Masterstudiengang Linguistik: KoVaMe eröffnet überall dort Perspektiven, wo fachliches Wissen zu linguistischen Formen der Kommunikation, Variation, Mehrsprachigkeit und ihren sprachlichen Zusammenhängen gefragt ist. Diese Kenntnisse ermöglichen den Studierenden die Bewerbung auf Gebieten wie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, dem Verlags- und Stiftungswesen sowie dem Journalismus. Durch die erworbene Fähigkeit zur Beobachtung und Analyse von Sprache sind Absolventen des Masterstudiums Linguistik KoVaMe insbesondere für alle Arbeitsbereiche mit sprachwissenschaftlichen Schwerpunkten befähigt. (3) Schon während des Studiums sollen Verbindungen zu künftigen Arbeitgebern geknüpft werden: die Studierenden können sich in diverse Arbeitsgebiete einarbeiten und werden in Forschungsprojekte und wissenschaftliche Netzwerke eingebunden. 4 Abschlussgrad Bei Vorliegen der erforderlichen Leistungsnachweise verleiht die Universität Potsdam durch die Philosophische Fakultät den Grad eines Master of Arts, abgekürzt als M.A.

5 Studien- und Lehrformen Die innerhalb eines Moduls zu belegenden Lehrveranstaltungen umfassen verschiedene Lehrformen. Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vor- und Nachbereitung voraus. Lehrformen sind: - Vorlesungen (V), sie dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heranziehung neuer Forschungsergebnisse in übersichtlicher Form dargestellt. - Seminare (S), sie dienen der Vertiefung ausgewählter Themenkomplexe. Die Studierenden werden durch Referate, Diskussionen und Projektarbeiten in den Ablauf einbezogen. - Kolloquien (K), sie dienen dem Vortrag eigener Forschungspläne oder Forschungsbefunde der Referenten/innen. Hier werden z. B. Masterarbeiten während ihrer Planung zur Diskussion gestellt. - Praktika (P), sie dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Beherrschung fachspezifischer Arbeitsmethoden. 6 Nachteilsausgleich (1) Die grundsätzlichen Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs regelt 7 BAMA-O. (2) Darüber hinaus können auf Antrag an den Prüfungsausschuss einzelne Prüfungsleistungen und Hochschulprüfungen aufgrund von Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Universität Potsdam sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an der Universität Potsdam nach Ablauf der in 15 Abs. 4 BAMA-O vorgesehenen Fristen abgelegt werden. Die Fristen dürfen aus diesem Grund maximal um zwei Semester verlängert werden. 7 Module (1) Folgende Module sind zu belegen: SBSS Sprachbeschreibung und Sprachsystem 15 FP Forschungs- und Projektarbeit 15 Masterarbeit 30 (2) Den Umfang und die übergeordneten Lernziele der Module regelt die vorliegende fachspezifische Ordnung. Die genauen werden vom Prüfungsausschuss zu Beginn jedes Studienjahres entsprechend der sich stetig fortentwickelnden wissenschaftlichen Erkenntnisse und Lehrnotwendigkeiten aktualisiert und rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltungen zusammen mit den jeweils gültigen Prüfungsmodalitäten veröffentlich (Modulhandbuch). 8 Leistungserfassungsprozess Der Leistungserfassungsprozess erfolgt studienbegleitend. Jedes Modul wird durch eine Note abgeschlossen, die sich in der Regel aus einer Portfolioprüfung ergibt. Prüfungsleistungen im Rahmen einer Portfolioprüfung können sein: Studienarbeiten, Hausarbeiten, Vorträge auf Konferenzen, wissenschaftliche Publikationen, Peer Reviews, Klausuren, Referate, Präsentationen, Poster, Protokolle, Projekt- oder Praktikumsberichte, Leitung von Seminaren, Moderation von Kolloquia oder Workshops, Durchführung von Interviews oder Fallstudien. Die genauen Einzelheiten regelt das Modulhandbuch in seiner jeweils aktuellen Fassung. 9 Ermittlung der Gesamtnote Die Gesamtnote des Masterabschlusses ermittelt sich aus den n der Module und der Masterarbeit entsprechend dem arithmetischen Mittel der einzelnen Modulnoten und der Note der Masterarbeit. 10 Wiederholung von Prüfungsleistungen Für die Wiederholung einer Prüfungsleistung ist der erneute Besuch der damit verbundenen Lehrveranstaltung/en nicht zwingend erforderlich, sofern die Prüfungsleistung nicht im Rahmen der Lehrveranstaltung erbracht werden muss (Projektarbeit, Referat und Diskussion, etc.). Module TMA Theorien, Methoden und Anwendungen MSK Mündliche und schriftliche Kommunikation MSM Migration, Sprachvariation, Mehrsprachigkeit SKSW Sprachkontakt und Sprachwandel 15 15 15 15 11 Für die Gewährleistung der Lehre gemäß den Modulbeschreibungen ist jeweils ein/e zuständig, der/die vom Prüfungsausschuss benannt wird. Die Modulbeauftragten stimmen das Lehrangebot untereinander ab.

12 Masterarbeit (1) Die Masterarbeit einschließlich Disputation der Arbeit wird mit 30 bewertet. Der Umfang der Arbeit sollte 75 Seiten DIN A4 nicht überschreiten. (2) Für die Bearbeitung des Themas stehen 6 Monate zur Verfügung. Die Themenvergabe sollte bereits in der vorlesungsfreien Zeit des 3. Semesters erfolgen. (3) Abschlussarbeiten (Masterarbeit und Disputation) können außer in der deutschen Sprache auch in einer anderen Sprache der am Studiengang beteiligten Fächer verfasst werden, wenn beide Gutachter dem zustimmen. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. (4) Das Verfassen der Masterarbeit in Form einer Gruppenarbeit ist ausgeschlossen. (5) Die Disputation soll in der Regel spätestens 6 Wochen nach Eingang der Gutachten beim Prüfungsamt erfolgen. (6) Wird die Masterarbeit mit einer Note zwischen sehr gut (1,0) und ausreichend (4,0) bewertet, schließt sich die Disputation an. Die Disputation setzt sich aus einem ca. 20-minütigen Vortrag und einer Befragung der Kandidatin bzw. des Kandidaten durch die beiden Gutachterinnen bzw. Gutachter, die 40 Minuten nicht überschreiten soll, zusammen. Im Vortrag werden die wissenschaftliche Fragestellung der Abschlussarbeit, der methodische Lösungsansatz, die wichtigsten Resultate der Arbeit und ihre Einordnung in den aktuellen Kenntnisstand erläutert. Die anschließende Befragung zur Arbeit und zum wissenschaftlichen Umfeld muss zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat das Thema auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse aus dem Masterstudium und der Fachliteratur bearbeitet hat. Die Disputation ist öffentlich. Die Kandidatin bzw. der Kandidat kann aber beim Prüfungsausschuss einen schriftlichen Antrag auf eine nicht-öffentliche Prüfung stellen. Eine andere als die deutsche Sprache kann auf Antrag zugelassen werden, wenn der Prüfungsausschuss und die beiden Gutachter dem zustimmen. Anschließend beraten die beiden Gutachter unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Vortrag und die Befragung und erteilen eine Note für die Disputation. Die Gesamtnote für das Modul Masterarbeit setzt sich zu 3/4 aus der Note für die schriftliche Masterarbeit und zu 1/4 aus der Note für die Disputation zusammen. (2) Bei einem Auslandsaufenthalt muss vor Antritt beim Prüfungsausschuss ein Learning Agreement eingereicht werden. Aus dem Learning Agreement muss hervorgehen, für welche im Ausland geplanten Studienleistungen eine Anerkennung angestrebt wird. Das Learning Agreement ist dem Antrag auf Anerkennung beizulegen. 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Ordnung tritt mit Wirkung zum Wintersemester 2012/13 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung in den Masterstudiengang Linguistik: Kommunikation - Variation - Mehrsprachigkeit immatrikuliert werden. (2) Die Studierenden, die vor Inkrafttreten dieser Ordnung im Masterstudiengang Kommunikationslinguistik immatrikuliert worden sind, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss in den Geltungsbereich der neuen Ordnung wechseln. Dabei sind alle Leistungen, die im Rahmen der Ordnung für das Masterstudium Kommunikationslinguistik vom 18. Dezember 2008 (AmBek Nr. 5/2009 S. 54) erbracht wurden, ohne Nachteil für die Studierenden vom Prüfungsausschuss für diese Ordnung anzuerkennen, sofern Prüfungen spätestens bei der zweiten Wiederholung bestanden wurden. (3) Die Ordnung für den Masterstudiengang Kommunikationslinguistik vom 18. Dezember 2008 tritt nach Ablauf der doppelten Regelstudienzeit nach Inkrafttreten dieser Ordnung außer Kraft. Entsprechende Prüfungsvorgänge müssen bis zu diesem Zeitpunkt beendet sein. 13 Auslandsaufenthalte (1) Den Studierenden wird nachdrücklich empfohlen, einen Studienabschnitt von mindestens einem Semester im Ausland zu absolvieren.

Anlage 1: Modulübersicht Aufwand/ Modultitel TMA - Theorien, Methoden und Anwendungen 15 2 Semester Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium TMA1: Vorlesung/Seminar 2 SWS/30 h 60 h TMA2: Vorlesung/Seminar 2 SWS/30 h 60 h TMA3: Vorlesung/Seminar 2 SWS/30 h 60 h 15 + 180 h (Schriftliche Hausarbeit als Teil der Portfolioprüfung) Die Studierenden entwickeln eine Methoden- und Interpretationskompetenz, die sie in die Lage versetzt, theoretische Ansätze und Forschungsperspektiven der Linguistik zu bestimmen, beurteilen, einzuordnen und Anwendungszusammenhänge herzustellen. Sie beherrschen spezifische Arbeitstechniken, um eigenständige sprachwissenschaftliche Forschung zu betreiben, erkennen Zusammenhänge und hinterfragen theoretische Standpunkte. Das Modul vermittelt einen Überblick über sprachwissenschaftliche Theorien und Forschungsansätze sowie deren Entwicklung. Es baut Kenntnisse zu Methoden sprachwissenschaftlicher Analyse und Beschreibung aus. Zudem werden verschiedene Anwendungsmöglichkeiten theoretischer Konzepte exemplarisch im Bereich sprachlicher Kommunikation, Variation und Mehrsprachigkeit erörtert. Portfolioprüfung 15 Die Modulnote ist die Note der Portfolioprüfung. MT Fremdsprachenlinguistik, MT Linguistik Professur Slavische Sprachwissenschaft Fakultät sowie aus der Linguistik der Humanwissenschaftlichen Fakultät gewählt und setzen entsprechende Sprachkenntnisse voraus.

Aufwand/ Modultitel MSK - Mündliche und schriftliche Kommunikation 15 2 Semester Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium MSK1: Seminar 2 SWS/30 h 60 h MSK2: Seminar 2 SWS/30 h 60 h MSK3: Seminar 2 SWS/30 h 60 h 15 + 180 h (Schriftliche Hausarbeit als Teil der Portfolioprüfung) Die Studierenden vertiefen ihr Verständnis von mündlicher sowie schriftlicher Kommunikation im theoretisch fundierten und methodologischen Zusammenhang. Sie erweitern ihr Verständnis der Kommunikation systematisch in unterschiedlichen Anwendungsbereichen. Sie verfügen über verschiedene Methoden der Analyse von Texten und Gesprächen, um Merkmale von Interaktion, Textualität, Textstrukturen und Themenentwicklungen zu beschreiben und zu erklären. Das Modul behandelt verschiedene Definitionen und Modelle der schriftlichen und mündlichen Kommunikation aus beruflichen und/oder institutionellen Kontexten, wobei unterschiedliche Kommunikationsformen und ihre sprachlichen Merkmale betrachtet werden. Dazu gehören z.b. die Struktur und Funktion gesprochener Interaktion, Erscheinungsformen der gesprochenen Interaktion, Dimensionen der Textkonstitution sowie Struktur und Funktion schriftsprachlicher Texte. Wandlungen im Bereich der Mündlichkeit und Schriftlichkeit im Zusammenhang mit der Verwendung neuer Medien spielen in diesem Zusammenhang ebenso eine Rolle wie der Vergleich von Merkmalen mündlicher bzw. schriftlicher Kommunikation in verschiedenen Varietäten oder Sprachen. Portfolioprüfung 15 Die Modulnote ist die Note der Portfolioprüfung. MT Fremdsprachenlinguistik Professur Kommunikationstheorie und Linguistik (Germanistik) Fakultät gewählt und setzen entsprechende Sprachkenntnisse voraus.

Aufwand/ Modultitel MSM - Migration, Sprachvariation, Mehrsprachigkeit 15 2 Semester Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium MSM1: Seminar 2 SWS/30 h 60 h MSM2: Seminar 2 SWS/30 h 60 h MSM3: Seminar 2 SWS/30 h 60 h 15 + 180 h (Schriftliche Hausarbeit als Teil der Portfolioprüfung) Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, Zusammenhänge von Migration, Sprachvariation sowie Mehrsprachigkeit sowohl theoretisch als auch anwendungsbezogen einzuordnen. Sie können linguistische Sach- und Methodenkompetenzen, die Grundlage empirischer Forschungstätigkeit im Bereich von Migration, Variation und Mehrsprachigkeit sind, auf spezielle Untersuchungskontexte anwenden. Das Modul behandelt individuelle und gesellschaftliche Mehrsprachigkeitskonstellationen, synchrone und diachrone sprachliche Variation im Kontext von Migration und Mehrsprachigkeit, Prozesse des Erwerbs von Zweitsprachen und von Zweisprachigkeit und Einstellungen gegenüber Sprachvariation und Mehrsprachigkeit. Portfolioprüfung 15 Die Modulnote ist die Note der Portfolioprüfung MT Fremdsprachenlinguistik Professur für Deutsche Sprache der Gegenwart Fakultät gewählt und setzen entsprechende Sprachkenntnisse voraus.

Aufwand/ Modultitel SKSW - Sprachkontakt und Sprachwandel 15 2 Semester Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium SKSW1: Seminar 2 SWS/30 h 60 h SKSW2: Seminar 2 SWS/30 h 60 h SKSW3: Seminar 2 SWS/30 h 60 h 15 + 180 h (Schriftliche Hausarbeit als Teil der Portfolioprüfung) Die Studierenden erwerben analytische und methodische zur Auseinandersetzung mit verschiedenen Phänomenen des Sprachkontakts und des Sprachwandels. Im Modul werden verschiedene Aspekte der Historizität menschlicher Sprache vermittelt, die sich zum einen in der regionalen, soziokulturellen und situationellen Variabilität historischer Einzelsprachen äußern, die aber zum anderen auch in der aktuellen Vielfalt der heutigen Sprachen sichtbar werden. Vertieft werden u.a. Formen, Bedingungen, Prozesse und Effekte von Sprachkontakt und Sprachwandel in diachroner wie auch in synchroner Hinsicht auf der Ebene sprachlicher Systeme sowie auf Sprecherebene. Portfolioprüfung 15 Die Modulnote ist die Note der Portfolioprüfung. MT Fremdsprachenlinguistik Professur für Entwicklung und Variation der englischen Sprache Fakultät gewählt und setzen entsprechende Sprachkenntnisse voraus.

Aufwand/ Modultitel SBSS - Sprachbeschreibung und Sprachsystem 15 3 Semester Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium SBSS1: Vorlesung/Seminar 2 SWS/30 h 60 h SBSS2: Vorlesung/Seminar 2 SWS/30 h 60 h SBSS3: Vorlesung/Seminar 2 SWS/30 h 60 h + 180 h 15 (Schriftliche Hausarbeit als Teil der Portfolioprüfung) Die Studierenden erwerben vertiefte sprachwissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten, um strukturelle und funktionale Besonderheiten der sprachlichen Einheiten auf den verschiedenen Ebenen des Sprachsystems systematisch beschreiben und vor dem Hintergrund theoretischer Modelle erklären zu können. Sie erlangen die Befähigung zur systematischen Analyse einer Sprache oder mehrerer Sprachen im Vergleich. Im Modul werden die sprachlichen Einheiten auf der Ebene der Phonologie, der Morphologie, der Syntax und/oder der Semantik und Lexik und auch deren Interaktion mit extragrammatischen Bereichen wie Pragmatik, Diskurskontext und Informationsstruktur im Rahmen verschiedener theoretischer Modelle untersucht und diskutiert. Die Gewinnung sowie die qualitative und quantitative Analyse empirischer Daten dient dabei als Grundlage sprachwissenschaftlicher Theoriebildung. Portfolioprüfung 15 Die Modulnote ist die Note der Portfolioprüfung. MT Fremdsprachenlinguistik, MT Linguistik Professur für Linguistik und Angewandte Sprachwissenschaft (Romanistik) Fakultät sowie aus der Linguistik der Humanwissenschaftlichen Fakultät gewählt und setzen entsprechende Sprachkenntnisse voraus.

Aufwand/ Modultitel FP - Forschungs- und Projektarbeit 15 1 Semester Lehrveranstaltungen Kontaktzeit Selbststudium FP1: (Projekt-)Seminar 2 SWS/30 h 60 h FP2: Kolloquium 2 SWS/30 h 60 h FP3: Praktikum/Projektarbeit 15 180 h + 90 h (Praktikums-/ Projektbericht) Die Studierenden erschließen und erforschen z.b. durch Projektarbeit oder ein forschungsorientiertes bzw. wissenschaftliches Praktikum eigenständig sprachwissenschaftliche Themenfelder mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Masterarbeit. Sie lernen somit den Forschungsgegenstand besser kennen. Außerdem machen sie sich mit aktuellen Forschungsarbeiten aus ihren gewählten Schwerpunktbereichen vertraut. Sie werden befähigt, wissenschaftliche Diskussionen zu reflektieren und mit eigenen Diskussionsbeiträgen zu bereichern. Dadurch erhalten sie sowohl inhaltliche als auch methodische Anstöße für die eigene Forschung und schulen ihre wissenschaftlichen Argumentationsstrategien und Präsentationstechniken. Das Modul dient der Auseinandersetzung mit theoretischen und methodologischen Problemen individueller Forschungsprojekte. Ein spezifischer linguistischer Gegenstandsbereich wird in Form einer Forschungs- oder Projektarbeit näher untersucht. Dies kann z.b. durch ein Projektseminar angestoßen werden. Das Kolloquium bietet ein Forum, die Forschung anderer Studierender und auch der Lehrenden kennen zu lernen. Im Hinblick auf die Masterarbeit sind im Kolloquium eigene Forschungsvorhaben vorzutragen und zu diskutieren. Praktika oder Projektarbeit können im Rahmen linguistischer Projekte in verschiedenen Bereichen der Universität Potsdam oder an anderen wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden. Sie können aber auch in Absprache mit der/dem Modulbeauftragten in Form von Exkursionen und Forschungsreisen stattfinden oder mit der Organisation von Workshops und Konferenzen, Mentorentätigkeiten oder praktischer Mitarbeit in Forschungsprojekten verbunden werden. Studienleistung Praktikum/Projektarbeit: Zertifizierte Teilnahmebescheinigung, unbenotet Kolloquium: Referat, unbenotet Modulprüfung Die Modulprüfung besteht aus zwei Teilen, die sich auf FP1 sowie den Praktikums- /Projektbericht beziehen. 15 Die Modulnote ergibt sich aus den beiden nach n gewichteten Teilnoten. MT Fremdsprachenlinguistik Professur für Englische Sprache der Gegenwart Fakultät gewählt und setzen entsprechende Sprachkenntnisse voraus.

Anlage 2: Exemplarischer, unverbindlicher Studienverlaufsplan: Fachsemester Modul 1. TMA 1 MSM 1 SBSS 1 HA TMA 30 TMA 2 MSK 1 MSM 2 HA MSM 2. TMA 3 MSK 2 3 MSM 3 SBSS 2 3 HA MSK 30 MSK 3 SKSW 1 3 HA SBSS 3. SKSW 2 3 SBSS 3 FP 15 HA SKSW - 30 SKSW 3 4. Masterarbeit 30 30