Verbundene Hausratversicherung



Ähnliche Dokumente
Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010)

DIE HAUSRATVERSICHERUNG IM VERGLEICH

Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 92)

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

Beratungsprotokoll. Risikoanalyse für die Hausratversicherung. Charly Vermittler. Mehrfachagentur Pflugweg Vertragshausen Registernummer:

Herabsetzung ANTRAGSTELLER(IN): IBAN: Konto-Nummer: Bankleitzahl: Name des Geldinstituts:

Inhaltsübersicht. VHB 84 Hausrat-VB. Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 84) (VerBAV 1984 S. 279; 1991 S. 352, 353) Stand: 1.

Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2008 Basis) Hs 3-04

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Inhaltverzeichnis:

Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2008 Komfort) Hs 2-04

Straße: MGA Schewe GmbH, Agt.: Oberstr. 1 / am Markt, Bochum-Langendreer

An unser Angebot halten wir uns 4 Wochen ab dem heutigen Datum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist verliert es seine Gültigkeit.

Pauschaldeklaration für die Gewerbliche Gebäudeversicherung

Auf die inneren Werte kommt es an!

Erste Liechtensteinische Versicherung. Schaden- meldung. CasaArte Wohnen. Gebäude- und Hausratversicherung

Elementar-Schadenanzeige

Technische Versicherung (ohne Bauleistung) Schadenanzeige

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Mathias Jensch Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Telefon: kontakt@mathiasjensch.de

Wohngebäude-Versicherung Mehrfamilienhäuser über Daimler VVD Die Leistungen auf einen Blick. Produktgeber ist die HDI Versicherung AG.

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine

Merkblatt Schaden in der Sachversicherung

! "#$ %& '( % ) ")'&$ % + (,'& () - %. # (!* ( # )'& %' ) /0 1. (/ +% +#. 0%2+ % # - * % 3 ) (,#% 41. 4# ',%

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

Nach den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" sind in der ->Wohngebäudeversicherung Schäden versichert, die durch

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

vom Bürgen vom Mieter

EDELMETALL-SPARPLAN. Name: Vorname: Straße: PLZ / Ort:

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Hallo Frau Stoschus, Herzliche Grüße aus Hannover

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Hausrat außer Haus. Reisegepäckversicherung à la Basler: Denn manchmal geht das Gepäck eigene Wege.

golfclub-fleesensee.de

Hausrat Risikoanalyse

Fragebogen Hausratversicherung

Informationen zur VOV D&O-Versicherung

Vertrag Individualberatung

Anlage 2. Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation

Maklerauftrag für Vermieter

Vertragsunterlagen zu Ihrer Hausratversicherung

Besondere Bedingungen für die Hausratversicherung

SCUBA LIBRE DÜSSELDORF e.v.

Name des/der Erziehungsberechtigten. Anschrift Straße u. Hausnummer

Hausratversicherung. Wichtig für jeden Haushalt! Rev

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Informationsveranstaltung Deckungsinhalt Wohnen Plus Kurzüberblick Gartenstadt Hüttenau eg, Verwaltung der Siedler. Hattingen,

Sturm- und Elementar-Schadenanzeige zum Vers.-Schein Nr. (Inhalt und Gebäude)

Anrede: Herr Frau Herr Frau Titel: Name: Vorname: Anschrift:

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG. für die Hausratversicherung (VHB 2002/qm) Versicherungsbedingungen. für die Hausratversicherung (VHB 2002/qm)

Kindernest Malsch e.v. Hauptstraße Malsch Aufnahmeantrag für das Kindernest ab. bei 2 Kindern unter 18 Jahren in der Familie

Unsere Produkte im Vergleich

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Wechsel von einer Schüler- zur Vollmitgliedschaft im Europäischen Feng Shui und Geomantie Berufsverband e.v.

Risikoanalyse Gebäudeversicherung

Vertragsbestandteil S 05.5 Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung 2008 (AERB 2008) Fassung Januar 2008

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Thüringer Landstrom. Stromliefervertrag. Kundendaten (bitte vollständig ausfüllen) Vertragsgegenstand. Lieferpreis (zutreffendes bitte ankreuzen)

mit Versicherungskennzeichen

Mannheimer AB-Sach 95. Allgemeine Bedingungen 1995 für die Sachversicherung

Das neue Widerrufsrecht


Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung

Schritt für Schritt zum Eigenheim

Betriebsart. Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort. auf nachstehendes Konto. Betriebsunterbrechung Einbruchdiebstahl. Leitungswasser Glasbruch

Vermögensschaden-Haftpflicht

Aktuelle Deckungsfragen in der Sachversicherung

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.


ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Anbieter: Kunde: SNcom GmbH Moselstrasse Neuss. Standort bei Vertragsbeginn: Nr.:

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

EIGENSCHADENVERSICHERUNG

Versicherungsvertragsgesetz

MIETER-SELBSTAUSKUNFT

Für unsere Korrespondenz mit Ihnen ist die Angabe der -Adresse (sofern vorhanden) dringend erforderlich!

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Bitte per Fax an : oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite Kassel Tel:

Risikoanalyse Wohn- und Geschäftshäuser mit überwiegender Nutzung zu Wohnzwecken

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Fraunhofer Str.5 Tel.: Dachau Fax: Versicherungs-Nr.

Freier Mitarbeiter Vertrag

Vertriebspartner Nr. Unterschrift Vertriebspartner Datum und Unterschrift Antragsteller

Transkript:

Mitarbeiter-Versicherungen Verbundene Hausratversicherung Auch mit Elementar-Schadendeckung STURM, HAGEL, EINBRUCH, EXPLOSION, FEUER: Es gibt viele Risiken, die das Eigentum im Haushalt bedrohen. Sicherheit gibt die Hausratversicherung mit einem maßgeschneiderten Konzept. Allgemeine Leistungen der Hausrat-Versicherungsbedingungen: Feuer Leitungswasser Sturm/Hagel Einbruchdiebstahl Raub EXKLUSIVLEISTUNGEN für Sie: Überschwemmung Rückstau Schneedruck Ceran-Kochfeld Gebäude- und Mobiliarverglasung Überspannungsschäden durch Gewitter einfacher Diebstahl - aus Kfz bis 2% der Versicherungssumme, maximal 2.000 - Gartenmöbel und -geräte bis 5.000 Fahrraddiebstahl bis 5% der Versicherungssumme Exklusive Leistungen - Ihr Prämienvorteil: Beispiel für eine Hausratversicherung: Versicherungssumme: 50.000 Jahresprämie: 87,11 in München (Tarifzone I) Ihr Vermittler: Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh A Siemens Financial Services Business 81739 München Telefon 089-636-83434 Fax 089-636-1320092 privatefinance@siemens.com, www.siemens.de/spf (Benutzer: spf; Passwort: Vorsorge!)

Mitarbeiter-Versicherungen Private Haftplichtversicherung Informationen gemäß 11 Versicherungsvermittlungsverordnung zum Vermittler: Vermittler ist die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh, Otto-Hahn-Ring 6, 81739 München, Telefon: 089-636-31110, Fax: 089-636-31112, privatefinance@siemens.com. Wir sind Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach 34d Abs. 1 Gewerbeordnung und im Vermittlerregister unter der Register-Nr. D-KFKU-MFFD0-57 eingetragen. Das öffentliche Versicherungsvermittlerregister, bei dem die Registrierung überprüft werden kann, wird geführt von: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180-6005850 (0,20 /Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,60 /Anruf aus Mobilfunknetzen), www.vermittlerregister.org, Kontakt: www.vermittlerregister.org/kontakt.aspx. Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de/home.html Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de 2 www.siemens.de/spf

Hausratversicherung 01.01.2014 Antrag auf Abschluss Änderung einer Hausratversicherung gem. Sammelvertrag Nr. A6232569 / Mannheimer Versicherungs AG Bitte zurücksenden/-faxen an Ihren Vermittler: Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh, 80200 München Fax: 089/636-1320092 VORVERTRAGLICHE ANZEIGEPFLICHT Versicherungsschutz übernimmt die Mannheimer Versicherung AG im Vertrauen darauf, dass die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebenden Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden. Der Antragsteller hat der Mannheimer Versicherung AG oder uns bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen wir in unserem Antrags-Formular gefragt haben. Bei Verletzung dieser Anzeigepflicht kann die Mannheimer Versicherung AG vom Vertrag zurücktreten und leistungsfrei sein oder den Vertrag kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen. Dies gilt insbesondere für die Erklärung über die Risikoverhältnisse. Lesen Sie dazu bitte auch die Belehrung "Gesonderte Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht", die wir vor Antragstellung übermitteln. Frau Herr Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Haus-Nr. Telefon tagsüber / Mobil Postleitzahl, Wohnort Arbeitgeber, Abteilung E-Mail Risikoanschrift,falls nicht mit obiger Anschrift identisch (nicht möglich für Wochenendhäuser, Jagdhütten,Weinberg- und Gartenhäuser/Lauben) Strasse: PLZ: Ort: Versicherungsbeginn: ERKLÄRUNGEN ÜBER DIE RISIKOVERHÄLTNISSE Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Posteingang bei der Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh Fälligkeit ist der 1.1. eines jeden Jahres. Bitte beachten Sie unseren Hinweis zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, der diesem Versicherungsantrag vorangestellt ist und der gerade für die Erklärungen über die Risikoverhältnisse besondere Bedeutung hat. Unvollständige und unrichtige Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen Versicherungsumfang Selbstbeteiligung je Schadenfall Feuer, Einbruchdiebstahl und Beraubung, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Glasbruch (mit Sonderverglasung), Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen ohne Selbstbeteiligung 250 Selbstbeteiligung Anmerkung: Für Elementarschäden beträgt die Selbstbeteiligung 500 je Schadenfall. Gesamtprämie: (Prämienermittlung gem. Beiblatt) Wohnfläche: m² Versicherungssumme : (auf volle Hundert aufrunden) Vorversicherung: Vorschäden Besteht oder bestand für Sie bereits eine Hausratversicherung? Ja Nein gekündigt durch: Versicherungsnehmer Gesellschaft / / Ablauf Ist in den letzten drei Jahren ein Vorschaden eingetreten? Ja Nein Falls ja, bitte jeweils Schadenhöhe und -jahr angeben: Kein Abzug wegen Unterversicherung: Abweichend von 18 Nr. 4 und 5 VHB Siemens 08 wird kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenommen. Voraussetzung: Versicherungssumme mindestens 700 je m² Wohnfläche. Wohnfläche: Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung, die zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Dazu gehören auch zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaute Speicherräume. Nicht zu berücksichtigen sind Kellerräume, Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie sonstige Speicherräume. Erklärung: Der Hausrat befindet sich in einer ständig bewohnten Wohnung oder in einer Zweitwohnung (kein Wochenendhaus), in einem massiven (Stein/Beton) oder aus Steinfachwerk errichteten Gebäude unter harter Dachung (Ziegel, Beton, Dachpappe). Bitte ankreuzen: Ja Nein

SEPA Lastschriftmandat Ich ermächtige die Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Frist für die Vorabinformation: Der Zahlungsempfänger informiert den Zahlungspflichtigen (Vertragspartner) spätestens fünf Tage vor dem Abbuchungstermin über den anstehenden Einzug. Bleibt die vereinbarte Jahresprämie während der Vertragslaufzeit unverändert, erfolgt keine weitere Vorabinformation. Die Mandatsreferenz werden wir Ihnen separat mitteilen. Name des Zahlungspflichtigen (Vertragspartner): (kein abweichender Kontoinhaber möglich!) Straße und Haus-Nr.: Postleitzahl und Ort: Kreditinstitut Name des Kreditinstituts: BIC des Kreditinstituts: IBAN des Zahlungspflichtigen: Zahlungsart: (X) Wiederkehrende Zahlung Ort und Datum Unterschrift Kontoinhaber Die fälligen Prämien werden ab sofort von Ihrem Konto abgebucht. Der Kontoauszug gilt als Quittung. VERTRAGSGRUNDLAGEN Es gelten - der Antrag - die Bedingungen 2008 für die Hausratversicherung (VHB Siemens 08) Zusätzlich gelten die jeweiligen Klauseln und besonderen Bestimmungen, die bei dem gewünschten Versicherungsschutz genannt sind. Es gilt deutsches Recht. Deckungszusagen und Nebenabreden Die selbständige Abgabe von Deckungszusagen ist den Vertretern verboten und ohne rechtliche Wirkung für den Versicherer. Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn der Versicherer sie schriftlich oder durch Aufnahme in den Versicherungsschein oder Nachtrag genehmigt. ANTRAGSTELLUNG Wichtige Hinweise Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, überprüfen Sie bitte alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Beachten Sie dabei, dass Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Versicherer berechtigen können, vom Vertrag zurückzutreten und leistungsfrei zu sein oder den Vertrag zu kündigen oder eine Vertragsanpassung vorzunehmen. Antragsdurchschrift/-kopie: Eine Durchschrift/Kopie des Antrages wird dem Antragsteller nach Unterzeichnung des Antrages sofort ausgehändigt oder unverzüglich übersandt. Annahmefrist: Der Versicherer kann diesen Antrag innerhalb einer Frist von 1 Monat annehmen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Widerrufsrecht: Zum Widerrufsrecht lesen Sie bitte unsere Belehrung über das Widerrufsrecht nach 8 VVG im Kompendium. Ich beantrage Versicherungsschutz auf Grundlage der vorstehenden Daten und Erklärungen. Mein Recht, meine Vertragserklärung nach 8 VVG zu widerrufen, bleibt unberührt. Für den Fall, dass der beantragte Beginn der Versicherung vor dem Zugang des Versicherungsscheins und vor dem Ende der Widerrufsfrist gemäß 8 VVG liegt, stimme ich zu, dass der Versicherungsschutz schon vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. UNTERSCHRIFT Ort/Datum Antragsteller(in) EMPFANGSBESTÄTIGUNG Ich bestätige, dass ich vor Unterzeichnung dieses Antrages die Druckversion zur Hausratversicherung, das Produktinformationsblatt für die Hausratversicherung, das Kompendium "Gesetzesauszüge", sowie die Einwilligungserklärung (Erklärungen zur Datenverarbeitung) erhalten habe. UNTERSCHRIFT Ort/Datum Antragsteller(in)

Anleitung zur Prämienberechnung für Ihre Hausratversicherung mit Berechnungsbeispiel Prämiensätze je 1.000 Versicherungssumme zuzüglich 16,15 % Versicherungsteuer Tarifzone ohne Selbstbeteiligung mit 250 Selbstbeteiligung 1 1,50 1,27 2 1,70 1,44 3 1,90 1,61 4 2,40 2,04 1. Schritt: Ermittlung der Versicherungssumme 1.1 Ermittlung der Wohnfläche mit Unterversicherungsverzicht (UVV): Die Wohnfläche ist die Summe der Gesamtgrundfläche aller Räume (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen) des Hauses und der zu Wohn- bzw. Gewerbezwecken genutzten Nebengebäude. Zur Wohnfläche zählen außerdem auch Arbeitszimmer, gewerblich und beruflich genutzte Räume, Hobbyräume und Wintergärten. Zur Wohnfläche zählen nicht Kellerräume, Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Garagen, Carports und sonstige nicht ausgebaute Räume. 1.2 Ermittlung nach tatsächlichem Versicherungswert/Neuwert: Ermittlung nach dem tatsächlichen Versicherungswert/Neuwert ohne Unterversicherungsverzicht. Eine Unterversicherung wird angerechnet. Wohnfläche: qm Anmerkung: Sollten Sie über umfangreiche Wertsachen (Pelze, Schmucksachen, Antiquitäten, Kunstgegenstände etc.) verfügen, empfehlen wir den heutigen Wiederbeschaffungswert dieser Gegenstände zu ermitteln und der unter 1.1. ermittelten Summe zuzuschlagen. Zu Risiken innerhalb Deutschlands mit einer Versicherungssumme über 250.000 und innerhalb der EU über 100.000 bedarf es Ihrer Rückmeldung unter Telefon 089-636-83434. 2. Schritt: Ermittlung des Prämiensatzes 2.1 Postleitzahl des versicherten Ortes 2.2 Ermitteln Sie die Tarifzone anhand der nachfolgenden Tarifzonenübersicht Zone Zone I Zone II Zone III Zone IV 3. Schritt: Ermittlung der Versicherungsprämie 3.1 Prämie mit Unterversicherungsverzicht: x 700 = Wohnfläche (nach Punkt 1.1) Versicherungssumme x / 1000 = Versicherungssumme Prämiensatz (gemäß Punkt 2) Nettoprämie x 1,1615 = Nettoprämie Versicherungsteuer Bruttoprämie = Zahlbeitrag 3.2 Prämie ohne Unterversicherungsverzicht: x / 1000 = Versicherungswert Prämiensatz (gemäß Punkt 2) Nettoprämie x 1,1615 = Nettoprämie Versicherungsteuer Bruttoprämie = Zahlbeitrag

Beispiel zu 3.1 1. Schritt: Ermittlung Versicherungswert = z.b. Wohnfläche 70 qm 2. Schritt: Wohnort = 95114 = Zone 1 = 1,50 3. Schritt: Prämie mit UVV = 70 x 700 = 49.000 49.000 x 1,50 / 1000 = 73,50 Nettoprämie 73,50 x 1,1615 (Versicherungsteuer) = 85,37 Bruttoprämie = Zahlbetrag Beispiel zu 3.2 1. Schritt: Ermittlung Versicherungswert = z.b. Hausratwert 50.000 2. Schritt: Wohnort = 24632 = Zone 3 = 1,90 3. Schritt: Prämie ohne UVV = 50.000 x 1,90 / 1000 = 95,00 Nettoprämie 95,00 x 1,1615 (Versicherungsteuer) = 110,34 Bruttoprämie = Zahlbetrag

Tarifzoneneinteilung für die Prämienberechnung für Ihre Hausratversicherung: von bis Tarifzone von bis Tarifzone von bis Tarifzone von bis Tarifzone 01067 01326 1 09579 1 22958 22959 2 25587 25588 2 01445 01471 1 09599 09669 1 22961 22969 3 25590 1 01474 1 10115 12527 3 23552 23570 2 25591 25599 2 01477 01478 1 12529 1 23611 23617 1 25693 25799 3 01558 01619 1 12555 12623 3 23619 3 25813 26160 1 01623 01689 1 12625 2 23623 23626 1 26169 3 01705 01855 1 12627 14199 3 23627 23628 2 26180 26188 1 01877 01936 1 14467 15569 2 23629 23717 1 26197 26209 2 01945 01998 1 15711 15758 1 23719 3 26215 1 02625 02699 1 15806 15864 2 23730 23779 1 26219 3 02708 02730 1 15868 1 23795 23845 3 26316 26489 1 02733 1 15890 15898 2 23847 2 26506 26553 2 02736 02828 1 15907 15926 1 23858 23869 3 26556 1 02829 02894 1 15936 2 23879 23919 2 26571 26639 2 02899 1 15938 1 23923 23948 1 26655 1 02906 02999 1 16225 16269 2 23966 23970 2 26670 26683 3 03042 03055 2 16278 16307 1 23972 23999 1 26689 26725 1 03058 03099 1 16321 16845 2 24103 24118 2 26736 2 03103 1 16866 1 24119 1 26757 3 03116 03197 1 16868 16918 2 24143 24159 2 26759 2 03205 03229 1 16928 16949 1 24161 24409 1 26789 26909 3 03238 03253 1 17033 17036 3 24534 24539 2 26919 26969 1 04103 04357 2 17039 17159 1 24558 24576 3 27211 27478 2 04416 04579 1 17166 17219 2 24582 24594 1 27498 3 04600 04639 1 17235 17237 1 24598 3 27499 4 04643 04657 1 17248 2 24601 1 27568 27580 3 04668 04828 1 17252 17379 1 24610 3 27607 27729 2 04838 04849 1 17389 17459 2 24613 1 27749 27755 3 04860 04889 1 17489 17493 1 24616 24619 3 27777 27801 2 04895 04938 1 17495 18147 2 24620 24622 1 27804 27809 1 06108 06132 3 18181 18239 1 24623 3 28195 28779 3 06179 06348 1 18246 18249 2 24625 1 28790 28879 2 06366 06388 1 18258 1 24626 24629 3 29221 29599 1 06406 06548 1 18273 18299 2 24631 1 29614 29699 2 06556 06578 1 18311 18609 1 24632 3 30159 30669 3 06618 06648 1 19053 19063 3 24634 1 30823 30989 3 06667 06688 1 19065 19067 2 24635 3 31008 31061 1 06712 06766 1 19069 19077 1 24637 1 31073 1 06773 1 19079 19089 2 24638 24643 3 31079 31249 1 06774 06786 1 19205 19357 1 24644 24647 1 31275 31535 3 06791 1 19370 19412 2 24649 3 31542 1 06792 06869 1 19417 1 24768 24899 1 31547 2 06886 06928 1 20095 21149 4 24937 24944 2 31552 31559 1 07318 07338 1 21217 21279 3 24955 24999 1 31582 31638 2 07343 1 21335 21371 1 25335 25337 3 31655 31812 1 07349 1 21376 3 25348 2 31832 3 07356 07389 1 21379 21394 1 25355 3 31840 31867 1 07407 07552 1 21395 3 25358 25361 2 31868 1 07554 07646 1 21397 21409 1 25364 25365 3 32049 32289 1 07743 07749 1 21423 21445 3 25368 2 32312 32549 2 07751 08066 1 21447 21449 1 25370 25373 3 32584 32602 1 08107 08149 1 21465 3 25376 25379 2 32609 2 08209 08269 1 21481 21502 2 25421 25474 3 32657 32832 1 08280 08294 1 21509 3 25479 3 32839 33039 1 08297 1 21514 21521 2 25482 25485 3 33098 33449 1 08301 08359 1 21522 1 25486 3 33602 33739 2 08371 08399 1 21524 21614 2 25488 25499 3 33758 33829 1 08412 08459 1 21629 3 25524 2 34117 34134 3 08468 09127 1 21635 21644 2 25541 3 34212 34399 1 09128 1 21646 21649 3 25548 25554 2 34414 1 09130 09399 1 21680 21789 2 25557 1 34431 1 09405 09526 1 22041 22769 4 25560 25573 2 34434 34439 1 09544 1 22844 22851 3 25575 1 34454 35469 1 09548 1 22869 22880 3 25576 25584 2 35510 35519 2 09557 09577 1 22885 22956 3 25585 1 35576 36163 1-1 -

von bis Tarifzone von bis Tarifzone von bis Tarifzone von bis Tarifzone 36166 1 48341 2 55624 55626 1 64711 64759 1 36167 36169 1 48346 48351 1 55627 55629 1 64807 64859 1 36179 36199 1 48356 2 55743 55779 1 65183 65207 2 36205 1 48361 1 56068 56077 1 65232 1 36208 36277 1 48366 48477 2 56112 56133 1 65239 3 36280 1 48480 3 56154 56249 1 65307 65399 1 36282 36289 1 48485 2 56253 56254 1 65428 2 36304 36369 1 48488 3 56269 56337 1 65439 3 36381 36396 3 48493 48496 2 56338 56379 1 65451 65479 2 36399 1 48499 3 56410 56589 1 65510 65556 1 36404 36469 1 48527 49090 2 56593 56594 2 65558 65582 1 37073 37139 1 49124 49328 1 56598 56753 1 65589 65620 1 37154 37199 1 49356 49549 2 56754 56766 1 65623 65626 1 37213 37359 1 49565 49610 1 56767 56769 1 65627 1 37412 37431 1 49624 3 56812 56867 1 65629 1 37434 1 49626 1 56869 1 65719 65843 3 37441 38126 1 49632 3 57072 57339 1 65929 65936 4 38154 38159 1 49635 49638 1 57368 57489 1 66111 66359 2 38162 1 49661 49811 3 57518 57614 2 66386 66459 1 38165 1 49824 49828 2 57627 57629 1 66482 1 38170 38173 1 49832 3 57632 57638 2 66484 66649 1 38176 38268 1 49835 2 57639 1 66663 66839 2 38271 38329 1 49838 3 57641 2 66849 66916 1 38350 38559 1 49843 2 57642 57648 1 66917 66999 1 38640 38729 1 49844 3 58089 58135 2 67059 67071 2 38820 38899 1 49846 49849 2 58239 3 67098 1 39104 39130 2 50126 50389 3 58256 58456 2 67105 67141 2 39164 1 50667 51149 4 58507 58710 1 67146 67161 1 39167 1 51371 51519 2 58730 3 67165 67166 2 39171 1 51545 1 58739 58849 1 67167 67229 1 39175 39359 1 51570 2 59063 59077 2 67240 67245 2 39365 39398 1 51580 51597 1 59174 59199 3 67246 67256 1 39418 39448 1 51598 2 59227 59329 1 67258 67259 2 39517 39615 1 51643 51789 1 59348 2 67269 67346 1 39619 39624 1 52062 52080 3 59368 59379 3 67354 2 39629 1 52134 52538 3 59387 59399 2 67360 67368 1 39638 39649 1 53111 53359 2 59423 59439 3 67373 67376 2 40210 40629 3 53424 53579 1 59457 59969 1 67377 1 40667 40670 3 53604 2 60311 60599 4 67378 1 40699 40885 2 53619 1 61118 2 67433 67435 1 41061 41849 3 53639 53949 2 61130 61138 3 67454 1 42103 42399 2 54290 54346 1 61169 61239 2 67459 2 42477 1 54347 54349 1 61250 61479 3 67466 67475 1 42489 2 54411 54422 1 63065 63075 4 67480 67489 1 42499 1 54424 54426 1 63110 63329 3 67547 67582 1 42549 42929 2 54427 54459 1 63450 63486 3 67583 67587 1 44135 44388 3 54470 54528 1 63500 3 67590 67663 1 44532 45481 3 54529 1 63505 3 67677 67707 1 45525 45549 2 54531 54539 1 63512 3 67714 67729 1 45657 45772 3 54550 55131 1 63517 63526 3 67731 67759 1 45879 45899 3 55218 1 63533 3 67806 67829 1 45964 46149 3 55232 55239 1 63538 63639 3 68159 68309 2 46236 46244 3 55246 55252 2 63654 63674 2 68519 68723 1 46282 46286 3 55257 55283 1 63679 1 68753 1 46325 46419 2 55286 55291 1 63683 63699 2 68766 68789 1 46446 46569 3 55294 55425 1 63739 63939 1 68794 1 47051 47279 3 55430 55432 1 64283 64380 1 68799 69412 1 47441 47929 3 55435 55437 1 64385 1 69427 69429 1 48143 48231 1 55442 55452 1 64390 1 69434 69436 1 48249 48282 2 55457 55459 1 64395 1 69437 69439 1 48291 1 55469 55571 1 64397 64405 1 69469 69518 1 48301 48308 2 55576 1 64407 1 70173 74869 1 48317 48324 1 55578 55606 1 64409 1 74889 1 48329 2 55608 1 64521 64589 2 74906 1 48336 1 55618 55621 1 64625 64689 1 74909 1-2 -

von bis Tarifzone von bis Tarifzone von bis Tarifzone 74912 1 94139 1 96176 1 74915 74927 1 94140 1 96178 96179 1 74928 74930 1 94142 94146 2 96181 1 74931 74934 1 94148 94149 1 96182 1 74936 1 94151 2 96184 1 74937 74939 1 94152 94155 1 96185 96187 1 75015 75449 1 94157 94160 2 96188 96190 1 76131 76229 1 94161 1 96191 97424 1 76275 76709 1 94163 2 97437 1 76726 76779 1 94164 1 97440 97456 1 76829 76835 1 94166 1 97461 1 76846 76848 1 94167 1 97464 97469 1 76855 76865 1 94169 2 97475 97486 1 76870 76872 1 94209 94379 1 97488 97490 1 76877 76889 1 94405 94439 1 97491 1 76891 1 94447 94474 1 97493 1 77652 78739 1 94481 2 97494 97496 1 79098 79117 1 94486 94508 1 97497 97499 1 79183 79879 1 94513 94518 2 97500 1 80331 81929 1 94522 1 97502 1 82008 84061 1 94526 94535 1 97503 1 84066 1 94536 2 97505 97513 1 84069 84079 1 94538 94544 1 97514 1 84082 1 94545 2 97516 97517 1 84085 91247 1 94547 1 97519 1 91249 1 94548 2 97520 1 91257 1 94550 94554 1 97522 1 91275 1 94556 2 97523 97529 1 91278 1 94557 94565 1 97531 1 91281 1 94566 94568 2 97532 97537 1 91282 92224 1 94569 94571 1 97539 1 92237 92281 1 94572 2 97616 97999 1 92283 1 94574 94577 1 98527 98529 1 92284 92289 1 94579 2 98530 98724 1 92318 92369 1 95028 95473 1 98739 98746 1 92421 92729 1 95478 1 98749 1 93047 93128 1 95482 95503 1 99084 99099 1 93133 1 95505 95508 1 99100 1 93138 1 95509 95512 1 99102 1 93142 93149 1 95514 1 99189 99195 1 93152 93155 1 95515 95517 1 99198 1 93158 1 95519 1 99310 99338 1 93161 93164 1 95615 95632 1 99423 99427 1 93167 1 95643 95652 1 99428 99718 1 93170 93183 1 95659 1 99734 99768 1 93185 1 95666 95679 1 99817 99998 1 93186 93188 1 95680 1 93189 93194 1 95682 95685 1 93195 93197 1 95686 1 93199 1 95688 95689 1 93309 93359 1 95691 1 93413 93499 1 95692 1 94032 94036 1 95694 1 94051 94060 1 95695 1 94065 2 95697 1 94072 1 95698 95704 1 94078 2 95706 96103 1 94081 94086 1 96106 1 94089 2 96110 96123 1 94094 94116 1 96126 1 94118 2 96129 96149 1 94121 94130 1 96151 1 94133 2 96152 96164 1 94136 1 96166 1 94137 1 96167 96175 1-3 -

per Fax: 089 636 1320092 per Hauspost: SFS INS IBR PL PA, Mch P per Post: Siemens Private Finance Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbh (SPF) 80200 München Zustimmung für die Zusendung von Produktinformationen zu SPF-Lösungen Das bietet Ihnen die SPF _ Qualitätsgeprüfte Finanz- und Versicherungsprodukte durch professionelle Produktvorauswahl Exklusive Gruppenrabatte Expertenberatung sowie Betreuung an drei Standorten Damit Sie von den Vorteilen der SPF profitieren können, erteilen Sie uns bitte unten stehende Einwilligung. Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten sind wir, die SPF. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Sie können Ihre Einwilligung direkt online erteilen unter: www.siemens.de/spf-registrierung oder hier Ihre private Adresse ergänzen, unterzeichnen und an die SPF senden. Anrede Frau Herr Titel Vorname Name Straße/Hausnummer PLZ, Ort Telefon Fax Private E-Mail Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich zukünftig den Newsletter sowie sonstige Informationen und Angebote der SPF zu deren Finanz- und Versicherungsprodukten per E-Mail und per Post erhalten möchte. Sofern bestimmte der oben beschriebenen und derzeit von der SPF wahrgenommenen Aufgaben zukünftig von anderen zum Siemens-Konzern gehörenden Gesellschaften übernommen werden, willige ich hiermit auch in die Übermittlung meiner Daten zum Zwecke der oben beschriebenen Nutzung an diese, zum Siemens-Konzern gehörende Gesellschaft ein. Ort Datum Unterschrift Besten Dank für die Erteilung Ihrer Einwilligung. Stand: Mai 2015 www.siemens.de/spf

Mannheimer Versicherung AG Produktinformationsblatt für die Hausratversicherung Dieses Informationsblatt soll Ihnen einen ersten Überblick über unser Produkt geben und ist nicht abschließend. Der konkrete Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die dort vereinbarten Regelungen. 1. Art des Versicherungsvertrages Hausratversicherung Es gelten die "Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen Siemens -Fassung Januar 2008- (VHB Siemens 08)". Hierzu kommen die Besonderen Vereinbarungen und Bestimmungen zu den VHB Siemens 08. 2. Versicherte Risiken und ausgeschlossene Risiken Wir versichern in der Wohnung, die im Antrag angegeben ist, alle Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung dienenden Sachen, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Glasbruch, Sturm, Hagel und weitere Elementarschäden zerstört oder beschädigt werden oder dabei abhanden kommen. Darüber hinaus versichern wir auch Bargeld und andere Wertsachen (z.b. Schmuck); die Entschädigung für diese Sachen ist jedoch der Höhe nach begrenzt. Der genaue Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsvorschlag, dem Versicherungsschein, 1-9 der VHB Siemens `08 und den Besonderen Vereinbarungen und Bestimmungen zu den VHB Siemens `08. Bitte lesen Sie auch Ziffer 4 (Leistungsausschlüsse) dieses Produktinformationsblattes. 3. Beitrag und Beitragszahlung Der Beitrag ist abhängig von dem von Ihnen gewählten Versicherungsschutz. Die Höhe des Beitrags finden Sie im Antrag/Versicherungsvorschlag. Ändern sich die im Antrag gemachten Angaben, kann sich auch der Beitrag ändern. Der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, ist im Antrag genannt. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, frühestens zum Tag des vereinbarten Versicherungsbeginns. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind zu den im Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung angegebenen Terminen zu zahlen. Bitte zahlen Sie die Beiträge rechtzeitig. Bei Einzug von Ihrem Konto sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 15 der VHB Siemens 08 und der "Gesonderten Mitteilung nach 37 Abs. 2 VVG über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages. " 4. Leistungsausschlüsse Wir können nicht für alle denkbaren Fälle Versicherungsschutz anbieten, weil sonst die Beiträge zu hoch wären. Deshalb sind vom Versicherungsschutz bestimmte Fälle ausgenommen. Die wichtigsten sind: - Vorsätzlich herbeigeführte Schäden - Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser - Schäden durch Sturmflut - Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art oder Kernenergie Da auch diese Aufzählung nicht abschließend sein kann, entnehmen Sie Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlüsse bitte 9 der VHB Siemens 08 und den Besonderen Vereinbarungen und Bestimmungen zu den VHB Siemens 08. 5. Bei Vertragsabschluss zu beachtende Obliegenheiten und Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung Versicherungsschutz übernehmen wir im Vertrauen darauf, dass uns die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebenden Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden. Sie müssen uns deshalb die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, die für unseren Entschluss, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen wir in Textform gefragt haben. Andernfalls gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen oder den Vertrag anpassen. Näheres finden Sie in 13 der VHB Siemens `08 und in der "Gesonderten Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung des vorvertraglichen Anzeigepflicht". Vorsitzender des Aufsichtsrats: Vorstand: Mannheimer Krankenversicherung Aktiengesellschaft Rolf Bauer Dr. Marcus Kremer, Alf N. Schlegel, Jürgen Wörner Sitz: Mannheim; Amtsgericht Mannheim HRB 5468

6. Während der Laufzeit des Vertrages zu beachtende Obliegenheiten und Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung Ändert sich ein Umstand, nach dem wir Sie bei Antragsstellung gefragt haben, zeigen Sie uns das bitte umgehend an. Es kann sein, dass sich die Notwendigkeit ergibt, den Versicherungsvertrag anzupassen. Ein typischer Fall ist beispielsweise ein Umzug, da sich dadurch z.b. die wesentlichen Grundlagen der Bemessung Ihrer Prämie verändern können, etwa die Quadratmeterzahl der Wohnung. Sie müssen uns vorab über besondere Umstände informieren, die nach allgemeiner Lebenserfahrung das Risiko eines Schadens erhöhen könnten. Dies ist z.b. der Fall, wenn Ihre Wohnung mehr als drei Monate unbewohnt ist; in diesen Fällen steigt das Risiko eines Einbruchs deutlich. Bitte beachten Sie diese Verpflichtungen. Sie können sonst Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir den Vertrag kündigen oder den Vertrag anpassen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den 11, 13-14 der VHB Siemens `08. 7. Bei Eintritt des Versicherungsfalles zu beachtende Obliegenheiten und Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung Sie müssen uns den Schadenfall rechtzeitig angeben und alle erforderliche Auskünfte erteilen. beachten Sie, dass Sie bei bestimmten Schäden besondere Obliegenheiten zu erfüllen haben. So ist z. B. bei Einbruchdiebstahlschäden ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Gegenstände der zuständigen Polizeidienststelle einzureichen. Details finden Sie in 21 Nr. 1 der VHB Siemens `08. Bei Nichtbeachtung besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten können Sie in der "Gesonderten Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen der Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit" und 22 der VHB Siemens `08 nachlesen. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Den Beginn Ihres Versicherungsschutzes können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Der Versicherungsschutz endet im Regelfall bei Beendigung des Vertrages durch Kündigung zum Ablauf (siehe auch Ziffer 9), sofern der Vertrag nicht aus einem anderen Grund vorzeitig endet. Vertragsablauf und Hauptfälligkeit ist generell der 01.01 jeden Jahres. Näheres können Sie 15 VHB Siemens `08 entnehmen. 9. Möglichkeiten einer Beendigung des Vertrages Sie können den Vertrag beenden, indem Sie ihn mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf schriftlich kündigen. Das konkrete Ablaufdatum Ihres Vertrages finden Sie im Versicherungsschein. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf kündigen. Darüber hinaus können Sie beispielsweise kündigen, wenn - der Versicherungsfall eingetreten ist ( 26 VHB Siemens 08). 2

Mannheimer Versicherung AG Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen Siemens - Fassung Januar 2008 - (VHB Siemens 08) 1 Versicherte Sachen 2 Versicherte Kosten 3 Versicherte Gefahren und Schäden 4 Brand; Blitzschlag; Explosion 5 Einbruchdiebstahl; Raub 6 Vandalismus nach einem Einbruch 7 Leitungswasser 8 Sturm; Hagel 9 Nicht versicherte Schäden 10 Versicherungsort 11 Wohnungswechsel; Beitragsänderung 12 Außenversicherung 13 Anzeigepflichten bei Abschluss oder Änderung des Vertrages und Gefahrerhöhung 14 Sicherheitsvorschriften und weitere Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls 15 Beitrag; Beginn und Ende der Haftung 16 Anpassung der Versicherungssumme und des Beitragssatzes 17 Versicherung für fremde Rechnung 18 Entschädigungsberechnung; Versicherungswert; Unterversicherung 19 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen einschließlich Bargeld 20 Entschädigungsgrenzen bei mehrfacher Versicherung 20a Überversicherung; Mehrfachversicherung 21 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall 22 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles; arglistige Täuschung im Schadenfall 23 Sachverständigenverfahren 24 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung 25 Wiederherbeigeschaffte Sachen 26 Kündigung nach dem Versicherungsfall 27 Versicherungssumme nach dem Versicherungsfall 28 Anzeigen und Erklärungen; Änderung von Anschrift oder Name 29 Inländische Gerichtsstände 30 Schlussbestimmung Vorsitzender des Aufsichtsrats: Vorstand: Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft Rolf Bauer Dr. Marcus Kremer, Alf N. Schlegel, Jürgen Wörner Sitz: Mannheim; Amtsgericht Mannheim HRB 7501

1 Versicherte Sachen 1. Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zur Einrichtung oder zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem Bargeld. Für Wertsachen einschließlich Bargeld gelten Entschädigungsgrenzen ( 19). 2. Versichert sind auch a) Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie Markisen, soweit diese Sachen nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen; b) in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, insbesondere sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen mit deren Zu- und Ableitungsrohren; c) motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge; d) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte und Flugdrachen; e) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Die Einschränkung gemäß 10 Nr. 3 bleibt unberührt. 3. Die in Nr. 1 und Nr. 2 genannten Sachen sind auch versichert, soweit sie fremdes Eigentum sind. 4. Nicht versichert sind a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Nr. 2 a und 2 b genannt; b) Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, es sei denn, sie sind in Nr. 2 c genannt; c) Wasserfahrzeuge, es sei denn, sie sind in Nr. 2 d genannt; d) Hausrat von Untermietern, soweit er diesen nicht durch den Versicherungsnehmer überlassen worden ist; e) Sachen, die durch einen Versicherungsvertrag für Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind. 2 Versicherte Kosten 1. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten a) für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Resten versicherter Sachen (Aufräumungskosten); b) die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten) c) für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem etwa benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen (Transport- und Lagerkosten);

d) für Maßnahmen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten); e) für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung durch einen Versicherungsfall abhanden gekommen sind (Schlossänderungskosten); f) für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung ( 10) durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch ( 6) entstanden sind (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen); g) für Reparaturen in gemieteten Wohnungen, um Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten der Wohnung ( 10) zu beseitigen (Reparaturkosten für gemietete Wohnungen); h) für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von 100 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 1 Promille der Versicherungssumme begrenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (Hotelkosten). 2. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden. 3 Versicherte Gefahren und Schäden Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch 1. Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung. 2. Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, 3. Vandalismus nach einem Einbruch, 4. Leitungswasser, 5. Sturm, Hagel zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen. 4 Brand; Blitzschlag; Explosion 1. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. 2. Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. 3. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

5 Einbruchdiebstahl; Raub 1. Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmter Werkzeuge eindringt; ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist; der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind; b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; c) aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet, nachdem er sich dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hatte; d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl angetroffen wird und eines der Mittel gemäß Nr. 2 anwendet, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten; e) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger Schlüssel öffnet, die er - auch außerhalb der Wohnung - durch Einbruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat; f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel eindringt, die er - auch außerhalb der Wohnung - durch Raub oder ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat. 2. Raub liegt vor, wenn a) gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten; b) der Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll; c) dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind. 6 Vandalismus nach einem Einbruch Vandalismus liegt vor, wenn der Täter auf eine der in 5 Nr. 1 a oder f bezeichneten Arten in die Wohnung eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.

7 Leitungswasser 1. Leitungswasser ist Wasser, das aus a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen, b) mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen, c) Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, d) Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist. 2. Versichert sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen sowie Frost und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, soweit der Versicherungsnehmer als Mieter diese Anlagen oder Rohre auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für sie die Gefahr trägt. 3. Dem Leitungswasser stehen gleich a) Wasserdampf; b) wärmetragende Flüssigkeiten, z. B. Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel. 8 Sturm, Hagel 1. Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. 2. Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, so wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass a) die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann. 3. Versichert sind nur Schäden, die entstehen a) durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen; b) dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft; c) als Folge eines Sturmschadens gemäß a) oder b) oder an Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden. 4. Für Schäden durch Hagel gilt Nr. 3 sinngemäß.

9 Nicht versicherte Schäden 1. a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, ist der Versicherer gemäß 81 Abs. 1 VVG von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. Bei Schäden durch Raub steht die beraubte Person dem Versicherungsnehmer gleich. b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer gemäß 81 Abs. 2 VVG berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. c) Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, gelten die Voraussetzungen des Absatz a) als bewiesen. d) Nicht versichert sind, ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen, Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder durch Kernenergie *) entstehen. 2. Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosion erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf a) Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind; b) Kurzschluss- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen mit oder ohne Feuererscheinung entstanden sind, außer wenn sie die Folge eines Brandes oder einer Explosion sind. 3. Der Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl und Raub erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf a) Einbruchsdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlungen von Hausangestellten oder von Personen, die bei dem Versicherungsnehmer wohnen; b) Schäden durch Raub gemäß 5 Nr. 2 an Sachen, die an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden. 4. Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch a) Plansch- oder Reinigungswasser; b) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; c) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser ( 7) die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; d) Schwamm. 5. Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch a) Sturmflut; b) Lawinen oder Schneedruck;

c) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen. *) Der Ersatz dieser Schäden richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab. 10 Versicherungsort 1. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen innerhalb des Versicherungsortes. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Unberührt bleibt jedoch 9 Nr. 1 a). 2. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. Versicherungsschutz besteht auch in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden. Dem Versicherungsnehmer gehörende Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Räumen versichert, die der Versicherungsnehmer gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzt. Für Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie für Markisen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt. 3. Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. 4. Bei Schäden durch Raub müssen alle Voraussetzungen gemäß 5 Nr. 2 innerhalb des Versicherungsortes verwirklicht worden sein. 11 Wohnungswechsel; Beitragsänderung 1. Im Falle eines Wechsels der in 10 Nr. 2 genannten Wohnung des Versicherungsnehmers geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Behält der Versicherungsnehmer in diesem Falle die in 10 Nr. 2 genannte Wohnung bei, so liegt ein Wohnungswechsel nur vor, wenn er die neue Wohnung in derselben Weise wie die bisherige nutzt. Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist Abs. 1 nicht anzuwenden. Das Versicherungsverhältnis endet, sobald gemäß Abs. 2 der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt. 2. Ein Wohnungswechsel ist dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern schriftlich anzuzeigen. 3. Liegt nach einem Umzug die neue Wohnung an einem Ort, für den der Tarif des Versicherers einen anderen Beitragssatz vorsieht, so ändert sich ab Umzugsbeginn der Beitrag entsprechend diesem Tarif. 4. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn sich der Beitrag gemäß Nr. 3 erhöht. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über den erhöhten Beitrag zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang wirksam. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

Der Versicherer kann in diesem Fall den Beitrag nur zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung beanspruchen. Ist die Anzeige gemäß Nr. 2 erfolgt, so wird dieser Beitrag nur in der für die bisherige Wohnung maßgebenden Höhe geschuldet. 5. Zieht bei einer Trennung von Ehegatten der Versicherungsnehmer aus der Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort die neue Wohnung des Versicherungsnehmers und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Versicherungsnehmers folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers. 12 Außenversicherung 1. Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend. 2. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung, zur Erfüllung von Wehrpflicht oder Zivildienst außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend, wie sie nicht dort einen eigenen Haushalt gegründet haben. 3. Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden. 4. Für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht Außenversicherungsschutz nur, wenn auch die in 5 Nr. 1 genannten Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind. 5. Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz a) auch dann, wenn der Raub an einer Person begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt; b) in den Fällen des 5 Nr. 2 b nur dann, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. 6. Es gelten die Entschädigungsgrenzen gemäß 19. Die Entschädigung für die Außenversicherung ist jedoch insgesamt auf 10 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 10.000 Eur, begrenzt. 13 Anzeigepflichten bei Abschluss oder Änderung des Vertrages 1. Der Versicherer übernimmt den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass ihm die für den Vertragsabschluss und für die Übernahme des zu versichernden Risikos maßgebenden Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitgeteilt werden. 2. Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer die ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherer später, aber noch vor der Vertragsannahme solche Fragen stellt. Bei Verletzung dieser Anzeigepflicht kann der Versicherer nach Maßgabe der 19 bis 21, 29 VVG vom Vertrag zurücktreten und leistungsfrei sein oder den Vertrag kündigen oder eine Vertragsanpassung vornehmen.

3. Das Recht des Versicherers, den Vertrag nach den 22 VVG, 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. 4. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, ist dem Versicherungsnehmer nach Maßgabe des 20 VVG auch dessen Kenntnis und Verhalten zuzurechnen. 5. Bei einer Änderung des Vertrages gelten die Nrn. 1-4 entsprechend. 13 a Gefahrerhöhung 1. Gemäß 23 VVG darf der Versicherungsnehmer nach Abgabe seiner Vertragserklärung ohne Einwilligung des Versicherers eine Gefahrerhöhung weder vornehmen noch gestatten. Erkennt er nachträglich, dass er eine Gefahrerhöhung ohne Einwilligung des Versicherers vorgenommen oder gestattet hat oder erhält er davon Kenntnis, dass eine Gefahrerhöhung ohne seinen Willen eingetreten ist, hat der Versicherungsnehmer die Gefahrerhöhung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. 2. Eine Gefahrerhöhung liegt insbesondere dann - aber nicht nur - vor, wenn a) sich anlässlich eines Wohnungswechsels oder aus sonstigen Gründen ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt worden ist; b) die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält; c) vereinbarte Sicherungen beseitigt oder vermindert werden. Das gilt auch bei Wohnungswechsel. 3. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der für Gefahrerhöhungen geltenden Unterlassungs- oder Anzeigepflichten, kann der Versicherer nach Maßgabe der 24 bis 27, 29 VVG nicht nur zur Kündigung oder zur Beitragserhöhung berechtigt, sondern auch ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei sein. 14 Sicherheitsvorschriften und weitere Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls 1. Der Versicherungsnehmer hat a) alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten; b) in der kalten Jahreszeit entweder die Wohnung ausreichend zu beheizen oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten. 2. Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, ist der Versicherer nach Maßgabe der 28 Abs. 2 bis 4 VVG, 29 VVG ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei. Darüber hinaus ist der Versicherer nach Maßgabe der 28 Abs. 1 VVG, 29 VVG auch zur Kündigung berechtigt. Führt die Verletzung zu einer Gefahrerhöhung, gelten außerdem auch die 23 bis 27 VVG. 15 Beitrag; Beginn und Ende der Haftung 1. Der Versicherungsnehmer hat den ersten Beitrag, wenn nichts anderes bestimmt ist, unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, frühestens aber zum Tag des vereinbarten Versicherungsbeginns. Folgebeiträge sind zu den jeweils vereinbarten Terminen zu zahlen. 2. Ist Ratenzahlung vereinbart, sind die Raten am Ersten des Monats fällig, in dem die jeweilige Zahlungsperiode beginnt. Die ausstehenden Raten gelten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten des laufenden Versicherungsjahres werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder soweit eine Entschädigung fällig wird.