Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings



Ähnliche Dokumente
Elternzeit Was ist das?

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Deutschland-Check Nr. 35

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen. Bonn, Mai 2014

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

facebook wie geht das eigentlich? Und was ist überhaupt Social media?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Zahl: PrsE Bregenz, am

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

Senioren ans Netz. schreiben kurze Texte. Lektion 9 in Themen aktuell 2, nach Übung 7

Alltag mit dem Android Smartphone

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

BUCHHALTUNG BUCHFÜHRUNG WO IST ER EIGENTLICH? - DER UNTERSCHIED?

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom

Verband der TÜV e. V. STUDIE ZUM IMAGE DER MPU

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Shopz Zugang Neuanmeldung

Kulturelle Evolution 12

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

Um Ihre Ziele durchzusetzen! Um Beziehungen zu knüpfen und zu pflegen! Um in Begegnungen mit anderen Ihre Selbstachtung zu wahren!

Denken und Träumen - Selbstreflexion zum Jahreswechsel

- 1- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Mobile Intranet in Unternehmen

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung

Einladung zur Bewerbung. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

teamsync Kurzanleitung

Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Vorgesetzte

1. Stellungnahme des Elternbeirates der Kinderkrippe Adalbertstr. 106

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Das Festkomitee hat die Abi-Seite neu konzipiert, die nun auf einem (gemieteten) Share Point Server

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

Wie melde ich meinen Verein bei BOOKANDPLAY an?

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Organisation des Qualitätsmanagements

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Statuten in leichter Sprache

Rüdiger Bönig. »Fehler vermeiden beim Vererben Fälle aus dem Leben« Rechtsanwalt und Notar a.d. Dortmunder Volksbank

Deutschland-Check Nr. 34

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

KIID Aufsichtsrechtliche Aspekte, Filing- und Distributionsfragen

STRATO Mail Einrichtung Mozilla Thunderbird

Internationales Altkatholisches Laienforum

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky

DIE NATIONALEN REGLEMENTIERUNGEN DES BERUFSZUGANGS IN DEN AUGEN DER BEVÖLKERUNG

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Auswertung des Jahresabschlusses Bilanzanalyse 2

Sanitär. Heizung. Flaschnerei.

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

ZART KEIMT DIE HOFFNUNG FÜR 2005

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Anmeldung zu Seminaren und Lehrgängen

Mt 22, Leichte Sprache

Bürgerhilfe Florstadt

Schritt 1. Anmelden. Klicken Sie auf die Schaltfläche Anmelden

Nutzung dieser Internetseite

Anmelden und Vorträge einreichen auf der JBFOne-Website Inhalt

Warum Sie jetzt kein Onlinemarketing brauchen! Ab wann ist Onlinemarketing. So finden Sie heraus, wann Ihre Website bereit ist optimiert zu werden

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

BeurkG 16, 13 Abs. 1 S. 1 Umfang der Übersetzung einer Niederschrift für einen Sprachunkundigen. I. Sachverhalt. II. Fragen

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Transkript:

Transparenzregister ID no.: 19144592949 39 Marienstraße 19/20 D 10117 Berlin/ Germany fon +49 (0)30 6781775 75 fax +49 (0)30 6781775 80 Kontaktperson: Markus Steigenberger email markus.steigenberger@dnr.de Konsultation zu der Europäischen Bürgerinitiative Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings Referenzdokument KOM(2009)622 Berlin, 12. Januar 2010 Der Deutsche Naturschutzring (DNR) begrüßt die Europäische Bürgerinitiative, mit der erstmals ein direktdemokratisches Element in der Europäischen Union eingeführt wird. Wir sehen darin eine großartige Möglichkeit, die Bevölkerung der EU stärker in die europäische Politikgestaltung einzubeziehen und damit die demokratische Legitimation der EU ein Stück weit zu stärken. Wir bedanken uns bei der Europäischen Kommission für die Möglichkeit, zu dem Konsultationsdokument KOM(2009)622 Stellung nehmen zu können und erwarten, dass die Kommission den Bedenken und Anliegen zivilgesellschaftlicher Organisationen in dieser Thematik besondere Aufmerksamkeit schenkt. Grundsätzlich meinen wir, dass die konkrete Ausgestaltung der Europäischen Bürgerinitiative vor allem darauf abzielen sollte, das Instrument so einfach und anwenderfreundlich zu gestalten wie möglich. Ziel muss es sein, möglichst viele Initiativen zu befördern. Dafür sollte der organisatorische Aufwand für die Initiatoren denkbar gering gehalten und den Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung so einfach wie möglich gemacht werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Europäische Bürgerinitiative wegen des hohen Aufwands und der finanziellen Lasten ausschließlich zu einem arbeits und kostenintensiven Lobbyinstrument für einige wenige große Interessenverbände wird. Über die in dem Konsultationsdokument gestellten Fragen hinaus, halten wir es für erstrebenswert, die Verbindlichkeit für die gesetzgebenden Institutionen zu erhöhen. Momentan können Bürgerinnen und Bürger lediglich die Kommission auffordern geeignete Vorschläge zu unterbreiten. Eine Pflicht entsteht der Kommission daraus nicht. Wir halten dies für zu wenig. Die Kommission muss durch die Unterschrift einer Millionen Bürgerinnen und Bürger rechtlich verpflichtet werden, konkrete Gesetzesvorschläge zu präsentieren. Uns ist bewusst, dass die derzeitige Version des Vertrages über die Europäische Union dies nicht vorsieht. Gleichwohl sollten zukünftige Vertragsänderungen hier Verbesserungen vornehmen. Zu den einzelnen Fragen:

1. Würde Ihrer Meinung nach ein Drittel der Gesamtheit der Mitgliedstaaten einer ʺerheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten im Sinne des Vertrags entsprechen? Wenn nicht, welchen Schwellenwert betrachten Sie als angemessen und aus welchem Grund? Wir halten die Hürde von einem Drittel der EU Mitgliedstaaten für zu hoch. Unseres Erachtens würde ein Viertel der Mitgliedstaaten die richtige Balance zwischen Repräsentativität und Realisierbarkeit bedeuten. Dafür spricht v.a., dass sich die Organisation einer europaweiten Unterschriftensammlung deutlich größeren Herausforderungen gegenübersieht als eine nationale. Zu denken ist nur an die Vielsprachigkeit sowie die logistischen Aufgaben. Zudem sollte die Hürde nicht allzu hoch angesetzt werden, weil nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge die endgültige Entscheidung ohnehin dem Gesetzgeber obliegt. 2. Betrachten Sie 0,2% der Gesamtbevölkerung eines jeden Mitgliedstaates als geeigneten Schwellenwert, damit dieser zu der unter 1. genannten erheblichen Anzahl gezählt werden kann? Wenn nicht, wie könnte Ihrer Ansicht nach erreicht werden, dass eine Bürgerinitiative wirklich repräsentativ für ein Unionsinteresse ist? Ja, 0,2 Prozent erscheint uns ein sinnvoller Wert. Dabei sollte allerdings nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der gemeldete Wohnort des jeweiligen EU Bürgers ausschlaggebend sein. 3. Sollte das erforderliche Mindestalter für die Beteiligung an einer europäischen Bürgerinitiative an das jeweilige Wahlalter des Mitgliedstaates für die Wahlen zum Europäischen Parlament gekoppelt sein? Wenn nicht, welche andere Optionen halten Sie für geeignet und weshalb? Ja, das erforderliche Mindestalter für die Beteiligung an einer europäischen Bürgerinitiative sollte an das jeweilige Wahlalter des Mitgliedstaates für die Wahlen zum Europäischen Parlament gekoppelt sein. 2

4. Wäre es ausreichend und angebracht, wenn in einer Bürgerinitiative lediglich der Gegenstand und die Ziele des Vorschlags, zu dem die Kommission tätig werden soll, klar anzugeben sind? Welche weiteren Anforderungen sollten gegebenenfalls in Bezug auf Form und Abfassung einer Bürgerinitiative festgelegt werden? Ja, Gegenstand und Ziele des Vorschlages sollten ausreichen. Es kann nicht von den Initiatoren verlangt werden, einen ausgearbeiteten Rechtstext vorzulegen. Sollte es zu Missverständnissen kommen, so dürften sich diese in der Praxis auf dem direkten kommunikativen Weg zwischen EU Kommission und Initiator der Bürgerinitiative klären lassen. Weitere Anforderungen sollte es nicht geben. 5. Sollte es Ihrer Meinung nach EU weit gemeinsame Verfahrensregeln für die Sammlung, Überprüfung und Authentifizierung von Unterschriften durch die Behörden der Mitgliedstaaten geben? Welcher Spielraum sollte den Mitgliedstaaten gelassen werden, um spezifische Vorkehrungen auf nationaler Ebene zu treffen? Sind spezifische Verfahren notwendig, um sicherzustellen, dass EU Bürger ungeachtet ihres Aufenthaltslandes eine Bürgerinitiative unterstützen? Sollten Bürger die Möglichkeit haben, sich online an Bürgerinitiativen zu beteiligen? Wenn ja, welche Sicherheits und Authentifizierungsmerkmale sind vorzusehen? Es erscheint sinnvoll, soweit wie möglich gemeinsame Verfahrensregeln auf europäischer Ebene zu definieren. Dabei sind ggf. nationale Besonderheiten zu Berücksichtigen. Wesentlich ist, dass die Verfahrensregeln immer als Ziel vor Augen haben, den Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung an der Initiative so unkompliziert wie möglich zu ermöglichen. Es ist die Aufgabe der EU Kommission darauf zu achten, dass einzelne Mitgliedstaaten nicht unnötige Hürden für die Initiative aufbauen. Die Sammlung von Unterschriften sollte sowohl durch die klassische Variante, also per Unterschriftenliste, als auch online möglich sein. Bei online Verfahren muss sich der Unterzeichner mit Name und Adresse registrieren. Hier ist besonderes Augenmerk auf die elektronische Sicherheit zu legen (auf nationaler Ebene existieren entsprechende Programme bereits). Sinnvoll wäre es zudem, wenn die Kommission eine zentrale Webseite einrichten würde, auf der man die Initiative unterschreiben kann. Das würde kleinere Organisationen deutlich finanziell und organisatorisch entlasten. 3

6. Sollte ein Zeitrahmen für die Sammlung von Unterschriften vorgegeben werden? Wenn ja, halten Sie den Zeitraum von einem Jahr für angemessen? Ein Zeitrahmen ist sinnvoll. Die bisherigen (sehr eingeschränkten) Erfahrungen mit europaweiten Unterschriftensammlungen zeigen, dass ein gewisser zeitlicher Vorlauf notwendig ist, um eine Initiative ins Rollen zu bringen, gleichzeitig aber auch eine klare Frist gesetzt werden muss, um eine entsprechende Dynamik der Initiative aufrecht zu erhalten. 12 Monate halten wir vor diesem Hintergrund für adäquat. 7. Sind Sie der Auffassung, dass ein verbindliches Verfahren zur Anmeldung geplanter Initiativen erforderlich ist? Wenn dem so ist, könnte dies im Wege einer spezifischen Website der Europäischen Kommission geschehen? Ja, ein verbindliches Verfahren zur Anmeldung über eine entsprechende Webseite der Europäischen Kommission ist sinnvoll. 8. Welche spezifischen Anforderungen sollten für Organisatoren einer Initiative gelten, um Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht sicherzustellen? Teilen Sie die Auffassung, dass Organisatoren verpflichtet sein sollten, Auskunft darüber zu erteilen, wer eine Initiative unterstützt und finanziert? Transparenz hinsichtlich von Identität und Finanzquellen muss verbindlich festgeschrieben werden. Das Lobby Register der EU Kommission kann ein Instrument sein, um diese zu gewährleisten. Wir weisen an dieser Stelle aber auch darauf hin, dass es von Seiten vieler Nichtregierungsorganisationen deutliche Kritik an dem Register gibt (siehe etwa http://www.alter-eu.org/en/news/2009/10/28/commission-review-lobby-register-brings-minorimprovements-fails-fix-fundamental-). 4

9. Sollte der Kommission eine Frist für die Prüfung einer Bürgerinitiative gesetzt werden? Ja, die Kommission sollte verpflichtet sein, zunächst innerhalb einer Frist von vier Wochen zu prüfen, ob die formalen Erfordernisse eingehalten wurden (Anzahl gültiger Unterschriften, Länderquorum, etc ) und ob keine Konflikte mit EU Recht vorliegen, sich mit erfolgreichen Initiativen zu befassen und über weitere Schritte zu entscheiden, ihre Entscheidung zu begründen und zu veröffentlichen. Zudem erscheint es im Sinne eines fairen und transparenten Verfahrens sinnvoll, den Initiatoren ein Prüfungsrecht beim Gericht der Europäischen Union einzuräumen, um so ablehnende Entscheidungen der Kommission überprüfen lassen zu können. Ein entsprechendes Verfahren müsste noch geschaffen werden. 10. Sollten Vorkehrungen getroffen werden, um die wiederholte Einbringung von Bürgerinitiativen zu ein und demselben Thema zu vermeiden? Wenn ja, sollten dazu gewisse Hürden oder Fristen eingeführt werden? Wir sehen hierfür keine Notwendigkeit. Wer eine solche Initiative starten will, wird sich sehr wahrscheinlich im Vorfeld (u.a. auf der entsprechenden Webseite der EU Kommission) informieren, ob es bereits ähnliche Initiativen gibt. Sollte dies der Fall sein und jemand trotz der enormen organisatorischen und finanziellen Anforderungen eine zweite Initiative starten, so wird es dafür Gründe geben. Zudem ist nicht ersichtlich, warum es schädlich sein sollte. Im Gegenteil, ggf. können leicht unterschiedlich gesetzte Akzente interessanten politischen Mehrwert bringen. Kontakt Deutscher Naturschutzring (DNR) Transparenzregister ID number: 19144592949 39 Markus Steigenberger Marienstraße 19/20 D 10117 Berlin/ Germany fon +49 (0)30 6781775 75 fax +49 (0)30 6781775 80 email markus.steigenberger@dnr.de 5