Erik Esperstedt, Olaf Peleikis, Günter Rosar, Stefan Schlapp, Günter Schwindt, Claus-Dieter Silbereisen Kaufmännische Grundbildung für Berufsfachschulen Arbeitsheft 3. Auflage Bestellnummer 43420
Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt? Dann senden Sie eine E-Mail an 43420_003@bv-1.de Autoren und Verlag freuen sich auf Ihre Rückmeldung. Die im vorliegenden Buch gemachten Angaben zu den Modellunternehmen (Internet- und E-Mail-Adressen, Handelsregistereintragungen, Bankverbindungen, Steuer-, Telefon- und Faxnummern) sind fiktiv, d. h. sie stehen in keinem Zusammenhang mit einem real existierenden Unternehmen in der dargestellten oder einer ähnlichen Form. Bildquellenverzeichnis: Bergmoser u. Höller Verlag, Aachen: S. 197, 202, 203/u. Dpa-Infografik GmbH, Hamburg: S. 198, 203/o., 204 MEV Verlag GmbH, Augsburg: S. 19, 29, 31, 32, 98, 115, 134, 168, 170, 196, 207 Project Photos, Walchensee: S. 57 www.bildungsverlag1.de Bildungsverlag EINS GmbH Sieglarer Straße 2, 53842 Troisdorf ISBN 978-3-427-43420-7 Copyright 2010: Bildungsverlag EINS GmbH, Troisdorf Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.
3 Inhaltsverzeichnis Einführung 1 Betriebserkundung......................................... 5 2 Unternehmenspräsentation.................................. 8 Lernbereich 1: Orientieren in Ausbildung und Beruf 1 Duale Berufsausbildung..................................... 8 1.1 Ausbildungsvertrag............................................... 10 1.2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)............................... 16 2 Arbeitsverhältnis.......................................... 18 2.1 Arbeitsvertrag................................................... 18 2.2 Tarifvertrag..................................................... 18 3 Formen der Entlohnung..................................... 20 3.1 Prämienlohn.................................................... 20 3.2 Akkordlohn..................................................... 20 4 Lohn- und Gehaltsabrechnung................................ 21 5 Vollmachten.............................................. 24 5.1 Handlungsvollmacht.............................................. 24 5.2 Prokura........................................................ 25 6 Bewerbungstraining........................................ 28 6.1 Bewerbungsunterlagen........................................... 28 6.2 Bewerbungsgespräch............................................. 32 Lernbereich 2: Erfassen und dokumentieren von Werten und Werteströmen 1 Inventur und Inventar...................................... 33 1.1 Inventur........................................................ 33 1.2 Inventar........................................................ 34 2 Bilanz.................................................... 36 2.1 Wertveränderungen in der Bilanz................................... 37 2.2 Die Auflösung der Bilanz in Bestandskonten.......................... 41 3 Der Buchungssatz.......................................... 44 4 Von der Eröffnungsbilanz zur Schlussbilanz.................... 50 5 Erfolgskonten............................................. 51 5.1 Einführung in die Erfolgskonten.................................... 51 5.2 Abschreibung................................................... 55 5.3 Bestandsveränderungen........................................... 57 Lernbereich 3: Abbilden der Ziele und Organisationsstrukturen von Unternehmen und einen Bezug zu regionalen Unternehmen herstellen 1 Unternehmerische Zielsetzungen............................. 61 2 Unternehmensgründung und Unternehmensformen............. 65 2.1 Auf dem Weg in die Selbstständigkeit............................... 65 2.2 Chancen und Risiken der Selbstständigkeit............................ 66 2.3 Firma.......................................................... 67 2.4 Unternehmensformen............................................ 69 Lernbereich 4: Darstellen von Rechtsgeschäften und daraus resultierende Zahlungsvorgänge simulieren 1 Vertragsrechtliche Grundlagen............................... 79 2 Rechtsgeschäfte........................................... 82 2.1 Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften.................. 82 2.2 Vertragsarten................................................... 85
4 3 Vertragsrecht am Beispiel des Kaufvertrages.................... 87 3.1 Angebotsvergleich............................................... 87 3.2 Vertragsstörung bei der Erfüllung des Kaufvertrages.................. 94 4 Zahlungsverkehr........................................... 103 4.1 Möglichkeiten der Bezahlung..................................... 103 4.2 Wir eröffnen und führen ein Konto................................. 103 4.3 Einzugsermächtigung............................................ 107 4.4 Scheck......................................................... 108 4.5 Bargeldlos zahlen mit Plastikkarten Plastikgeld...................... 110 4.6 Geldkarte...................................................... 115 4.7 Zusammenfassung: Zahlungsverkehr................................ 119 4.8 Geld zurück Wie gehts?......................................... 122 Lernbereich 5: Erfassen und dokumentieren von Geschäftsvorgängen mit Kunden und Lieferanten 1 Umsatzsteuer.............................................. 124 1.1 Besonderheiten bei Buchungen im Einkauf........................... 128 1.2 Besonderheiten bei Buchungen im Verkauf.......................... 131 1.3 Überblick: Vorsteuer- und Umsatzsteuerbuchungen................... 133 2 Geschäftsgang mit Belegbuchungen........................... 134 Lernbereich 6: Erschließen der Grundlagen des Marketings und Kundengespräche durchführen 1 Marktforschung............................................ 145 2 Produktwerbung........................................... 147 2.1 Gestaltung von Werbemitteln..................................... 147 2.2 Werbeträger/Werbemittel........................................ 149 3 Statistische Auswertungen................................... 151 4 Internetseite der Tropic GmbH................................ 155 Lernbereich 7: VWL 1 Bedürfnisse und Güter...................................... 158 1.1 Bedürfnisse..................................................... 159 1.2 Güter......................................................... 161 2 Der Wirtschaftskreislauf..................................... 163 3 Produktionsfaktoren........................................ 165 4 Arbeitsteilung............................................. 168 4.1 Arbeitsteilung Berufsbildung..................................... 168 4.2 Volkswirtschaftliche Arbeitsteilung................................. 169 4.3 Betriebswirtschaftliche Arbeitsteilung............................... 170 5 Markt.................................................... 173 6 Marktformen.............................................. 180 7 Geld...................................................... 181 7.1 Geldfunktionen................................................. 181 7.2 Markt und Geld................................................. 182 7.3 Schwankungen des Geldwertes.................................... 182 7.4 Die Messung des Geldwertes...................................... 185 7.5 Zusammenfassung: Geld.......................................... 189 8 Die Hüterinnen unserer Währung............................. 191 9 Grundfragen der Wirtschaftsordnungen........................ 193 10 Konjunktur................................................ 197 10.1 Konjunkturphasen............................................... 197 10.2 Konjunkturzyklen............................................... 198 10.3 Konjunkturpolitik............................................... 200 10.4 Das Magische Viereck............................................ 202 11 Weltwirtschaftliche Verflechtungen........................... 203
Betriebserkundung 5 Einführung 1 Betriebserkundung 1 Finden Sie mögliche Beziehungen der Tropic GmbH zur Umwelt und tragen Sie diese in das nachfolgende Schaubild ein. 2 Die Tropic GmbH ist in Geschäftsleitung und fünf Hauptabteilungen gegliedert. Stellen Sie in einem Organigramm den Aufbau der Tropic GmbH dar.
6 Betriebserkundung 3 Ordnen Sie den einzelnen Abteilungen die verantwortlichen Personen zu (siehe Buch). 4 Welche Produkte stellt die Tropic GmbH her? Erkundigen Sie sich über das Produktionsprogramm der Tropic GmbH. 5 Die Tropic GmbH sucht ideenreiche Leute, die bei der Gestaltung eines ansprechenden Flyers behilflich sind. Entwerfen Sie unter Zuhilfenahme des Tropic-Sortiments einen Flyer, der vor allem junge, sportliche Leute anspricht. Word Powerpoint
Betriebserkundung 7 6 Sammeln Sie Informationen zur Tropic GmbH und einem anderen Ihnen bekannten Unternehmen: Name des Unternehmens Tropic GmbH Jahr der Gründung Rechtsform Standort Produktionsprogramm (Beispiele) eingesetzte Rohstoffe (Beispiele) eingesetzte Hilfsstoffe (Beispiele) ausgewählte Lieferer Absatzgebiet (lokal, regional, national...) ausgewählte Kunden Mitarbeiterzahl (evtl. gewerblich/kaufmännisch) Zahl der Auszubildenden Bilanzsumme Eigenkapital Eigenkapital in % des Gesamtkapitals Verschuldungsgrad
8 Unternehmenspräsentation 2 Unternehmenspräsentation Die Tropic GmbH nimmt an der Ausbildungsplatzbörse teil. Im Rahmen dieser Veranstaltung ist es Ihre Aufgabe, das Unternehmen zu präsentieren. 1 2 Stellen Sie alle Informationen, die für die Zielgruppe (Schüler, die kurz vor dem Schulabschluss stehen und einen Ausbildungsplatz suchen) interessant sein könnten, zusammen und präsentieren Sie Ihr Ergebnis optisch aufbereitet auf einem Plakat, das auf der Ausbildungsplatzbörse ausgehängt werden kann, Ihren Mitschülern. Erstellen Sie ein entsprechendes Plakat für ein anderes an Ihrem Schulort/ Wohnort ansässiges Unternehmen. PLAKAT PLAKAT Lernbereich 1: Orientieren in Ausbildung und Beruf 1 Duale Berufsausbildung 1 Tragen Sie die Lösungen in die entsprechenden Kästchen ein! D U A L E B E R U F S A U S B I L D U U N G Der Ausbildungsvertrag wird unterschrieben von... Das Berufsbildungsgesetz enthält Regelungen über... Die Ausbildungsordnung enthält Regelungen über... Die Probezeit zu Beginn der Berufsausbildung dauert... mindestens... Monate. höchstens... Monate.
Duale Berufsausbildung 9 2 Welche Aussagen sind richtig und welche sind falsch? Richtig Falsch 1. Der Ausbildende muss die Ausbildung immer selbst durchführen. 2. Die Ausbildungsmittel sind für den Auszubildenden kostenlos. 3. Der Ausbildende kann dem Auszubildenden auch Tätigkeiten übertragen, die nicht dem Ausbildungszweck dienen. 4. Der Auszubildende muss für die Teilnahme an der Berufsschule und an Prüfungen freigestellt werden. Versäumte Arbeitszeit muss er nacharbeiten. 5. Jeder Auszubildende muss ein Berichtsheft führen. 6. Jeder Auszubildende erhält die gleiche Ausbildungsvergütung spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats. 7. Am Ende der Ausbildung schreibt der Ausbildende ein Ausbildungszeugnis. 8. Der Auszubildende muss alle Weisungen des Ausbildenden und des Ausbilders befolgen. 9. Der Auszubildende muss alle ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Tätigkeiten sorgfältig ausführen. 10. Einrichtungen, Werkzeuge und Maschinen muss der Auszubildende pflegen und sorgfältig behandeln. 11. Die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen ist für Auszubildende freiwillig. 3 Setzen Sie folgende Begriffe in den Lückentext zur dualen Berufsausbildung ein: Blockunterricht praktischen Berufsbildungsgesetz Ausbildungsrahmenplan Kultusministerien 1969 Betrieb Fertigkeiten Umschulung zwei Auszubildende Berufsschule berufsbezogene Das (BBIG) von ist die gesetzliche Grundlage der beruflichen Ausbildung. Es enthält die wesentlichen Bestimmungen zum Ausbildungsvertrag. Prüfungswesen, Fortbildung und werden auch geregelt. Auszubildende werden während ihrer Ausbildung an Lernorten ausgebildet: und Ausbildungsbetrieb. In der Berufsschule werden den Auszubildenden allgemeinbildende und Lerninhalte vermittelt. Die Unterrichtsinhalte werden von den der ein-
10 Duale Berufsausbildung zelnen Bundesländer durch Richtlinien festgelegt. Der Berufsschulunterricht wird in Teilzeit- oder organisiert. In Teilzeitform besucht der einmal oder zweimal in der Woche die Berufsschule. An den übrigen Tagen wird er im ausgebildet. Der Ausbildungsbetrieb vermittelt die im vorgeschriebenen berufsbezogenen und Ausbildungsinhalte. Der Auszubildende soll während seiner Ausbildung die Möglichkeit haben, vorgeschriebene Fähigkeiten und zu erlernen und durch praktische Tätigkeiten einzuüben. 1.1 Ausbildungsvertrag 1 Welche der folgenden Aussagen sind richtig und welche sind falsch? Tragen Sie den Lösungsbuchstaben in die Lösungsspalte ein. Es ergibt sich ein Lösungswort. Richtig Falsch Lösung 1. Vor Beginn einer Ausbildung schließen Ausbildender und Auszubildender einen Ausbildungsvertrag. A B 2. Ausbildender ist die Person, die die Ausbildung durchführt. S U 3. Zu Beginn der Ausbildung muss ein schriftlicher Ausbildungsvertrag vom Ausbildenden und vom Auszubildenden unterschrieben werden. S L 4. Der Ausbildungsbetrieb legt den Ausbildungsvertrag der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vor. B A 5. Bei minderjährigen Auszubildenden müssen die Eltern als gesetzliche Vertreter den Ausbildungsvertrag nicht unterschreiben. Z I 6. Die Kündigung nach Beendigung der Probezeit muss schriftlich mit Angabe des Kündigungsgrundes (z. B. dauernde Unpünktlichkeit, Diebstahl, Belästigung) erfolgen. L K 7. Der Ausbildungsvertrag muss die Dauer der Probezeit und die Dauer der täglichen Ausbildungszeit enthalten. D R 8. Der Ausbildungsvertrag regelt Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebes. U B 9. Die Berufsausbildung beginnt am Ende der Probezeit. C N 10. Die Ausbildung endet immer mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. L G
Duale Berufsausbildung 11 Richtig Falsch Lösung 11. Die Probezeit dauert mindestens einen Monat bis maximal 3 Monate. S F 12. Eine Kündigung während der Probezeit ist von beiden Vertragspartnern ohne Angabe von Gründen möglich. Z P 13. Eine Kündigung während der Probezeit ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen möglich. E G 14. Eine Kündigung während der Probezeit kann mündlich erfolgen. E I 15. Die fristlose Kündigung nach der Probezeit muss spätestens zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen. T A 2 Tragen Sie in die Lücken des Textes zu den wichtigen Pflichten der Auszubildenden die richtigen Begriffe ein. Fertigkeiten und Kenntnisse vorgeschriebenes Berichtsheft geltende Ordnung Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen Berufsschulunterricht und an Prüfungen Zeugnisse der Berufsschule Fernbleiben innerhalb von 14 Monaten Weisungen zu folgen Arbeitsunfähigkeit Jugendarbeitsschutzgesetzes Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse länger als 3 Kalendertage ärztliche Bescheinigung Jugendarbeitsschutzgesetzes länger als drei Monate 1. Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. 2. Er verpflichtet sich insbesondere, die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen, pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden. 3. Er verpflichtet sich, am sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die er freigestellt wird, sowie die unaufgefordert dem Ausbildenden zur Kenntnisnahme und Unterschrift vorzulegen. 4. Er verpflichtet sich, den, die ihm im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden, vom Ausbilder oder von anderen weisungsberechtigten Personen, erteilt werden. 5. Er verpflichtet sich, die für die Ausbildungsstätte zu beachten. 6. Er verpflichtet sich, über Stillschweigen zu wahren. 7. Er ist verpflichtet, ein ordnungsgemäß zu führen und regelmäßig vorzulegen.
12 Duale Berufsausbildung 8. Er ist verpflichtet, bei von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben. Bei ist der Auszubildende verpflichtet, dem Ausbildenden die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit, hat der Auszubildende eine über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. 9. Er ist verpflichtet, soweit auf ihn die Bestimmungen des Anwendung finden, sich gemäß 32 dieses Gesetzes bei Eintritt in das Berufsleben vor Beginn der Ausbildung untersuchen zu lassen und dem Ausbildenden eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung vorzulegen und soweit auf ihn die Bestimmungen des Anwendung finden ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung dem Ausbildenden die Bescheinigung eines Arztes darüber vorzulegen, dass er nachuntersucht worden ist. Die Nachuntersuchung darf nicht zurückliegen. 3 Ordnen Sie die Nummern der oben genannten Pflichten den entsprechenden Begriffen zu. Benachrichtigung Berichtsheftführung Sorgfaltspflicht Ärztliche Untersuchungen Weisungsgebundenheit Lernpflicht Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen Betriebliche Ordnung Betriebsgeheimnisse wahren
Duale Berufsausbildung 13 4 Tragen Sie in die Lücken des Textes zu den wichtigsten Pflichten der Ausbildenden die richtigen Begriffe ein. Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden Ausbildungszeit Ausbildungsmittel Ausbildungszieles persönlich oder fachlich geeigneten Ausbilder Berichtshefte anzuhalten und freizustellen seinen körperlichen Kräften von einem Arzt sachlichen und zeitlichen sittlich und körperlich ein Jahr nach der Aufnahme Ausbildungsordnung Prüfungsgebühren Bescheinigung eines Arztes Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse Zwischenprüfungen IHK, HWK Nachuntersuchung Der Ausbildende ist verpflichtet, 1. dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die, die zum Erreichen des nach der Ausbildungsordnung erforderlich sind, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur Gliederung des Ausbildungsablaufs so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen erreicht werden kann; 2. selbst auszubilden oder einen ausdrücklich damit zu beauftragen und diesen dem Auszubildenden jeweils bekannt zu geben; 3. dem Auszubildenden vor Beginn der Ausbildung die kostenlos auszuhändigen; 4. dem Auszubildenden kostenlos die zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung erforderlich sind; 5. den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule. 6. dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn und später die für die Berufsausbildung kostenfrei auszuhändigen und die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnungen zu überwachen, soweit diese im Rahmen der Berufsausbildung verlangt werden; 7. dem Auszubildenden nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und angemessen sind; 8. dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie nicht gefährdet wird; 9. von dem jugendlichen Auszubildenden, der in das Berufsleben eintritt, eine Bescheinigung vorlegen zu lassen, dass dieser innerhalb der letzten 14 Monate untersucht worden ist und von dem jugendlichen Auszubildenden der ersten Beschäftigung die darüber vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist. Die darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. 10. unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Eintragung in das bei der zuständigen Stelle (z. B. ) unter Beifügung der Vertragsniederschriften zu beantragen; entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des wesentlichen Vertragsinhaltes. 11. den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten anzumelden und ihn zur Abschlussprüfung anzuhalten, ihn für die Teilnahme freizustellen und die zu bezahlen.
14 Duale Berufsausbildung 5 Ordnen Sie die Nummern der oben genannten Pflichten den entsprechenden Begriffen zu. Ausbildungsbezogene Tätigkeiten Anmeldung zu Prüfungen Berichtsheftführung Ärztliche Untersuchungen Ausbildungszeit Eintragungsantrag Ausbilder Sorgepflicht Ausbildungsordnung Besuch der Berufsschule Ausbildungsmittel 6 Tragen Sie in die Lücken des Textes zur Arbeitszeit für Auszubildende die richtigen Begriffe ein. Ausbildungsvertrag Arbeitszeit Arbeitszeitgesetz an fünf Tagen zwei Samstage Betriebsvereinbarung Werktage Jugendarbeitsschutzgesetz Sonntagen 30 Minuten 18. Lebensjahres Hotel- und Gaststättengewerbe 8 Stunden täglich Gaststättengewerbe Fünf- Tage-Woche 40 Stunden wöchentlich 6 Stunden neun Uhr zweiter Berufsschultag fünf Unterrichtsstunden Berufsschule und Betrieb zulässig Schulunterricht Arbeitszeit wöchentliche Arbeitszeit abweichende Regelungen Die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit für Auszubildende kann im Arbeitszeitgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Tarifvertrag oder betriebsindividuell in einer bzw. in einem geregelt sein. In Tarifverträgen können von den gesetzlichen Bestimmungen zugelassen werden. Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die gesetzlichen Regelungen. ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertage. Als gesetzliche Regelung für Erwachsene gilt das, für Jugendliche das. Für die Arbeitszeit der Arbeitnehmer/Auszubildenden vor Vollendung des gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Das JArbSchG lässt neben den Grundsätzen viele Ausnahmen zu. Hier die grundsätzlichen Regelungen: Jugendliche dürfen nur in der Woche beschäftigt werden. Am Samstag ist die Beschäftigung nur in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, so z. B. im Einzelhandel, im, zulässig. Mindestens im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.
Duale Berufsausbildung 15 An dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Nur in wenigen Wirtschaftsbereichen ist eine Beschäftigung am Sonntag zulässig. Werden Jugendliche am Samstag oder Sonntag beschäftigt, ist ihnen die durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Tag derselben Woche sicherzustellen. Arbeitszeit Jugendliche dürfen nicht mehr als beschäftigt werden. und Ruhepausen Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden ist eine Ruhepause von mindestens, von mehr als von 60 Minuten Dauer zu gewähren. Nachtruhe Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Jugendliche über 16 Jahre dürfen im bis 22 Uhr in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr beschäftigt werden. Berufsschule Die Beschäftigung vor einem vor beginnenden Berufsschulunterricht ist nicht zulässig. Das gilt auch für Auszubildende, die über 18 Jahre alt sind. An einem Berufsschultag mit mehr als darf der Jugendliche nicht beschäftigt werden. Dieser Tag wird mit 8 Stunden auf die angerechnet. Ein wird mit der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet. Nach dem ist in diesem Fall eine Ausbildung im Betrieb. Die Fahrtzeit zwischen ist als anzurechnen.