pflege pflege Risikoträger ist die DFV Deutsche Familienversicherung AG. erkennen informieren
Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten eine Krankenversicherung, die immer nur die Hälfte zahlt: Nur die Hälfte bei einem Krankenhausaufenthalt Nur die Hälfte bei einem Arztbesuch Nur die Hälfte in der Apotheke Eine schlechte Versicherung, sagen Sie, denn bei diesem hohen Risiko wären Sie ja bald arm. Stimmt! Aber eine Frage: Warum leben Sie dann mit diesem Risiko bei Ihrer Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung: Wer sich darauf verlässt, ist verlassen. Begriff der Pflegebedürftigkeit ( 14 Sozialgesetzbuch XI) (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße ( 15) der Hilfe bedürfen. (2) Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 sind: 1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, 2. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, 3. Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2013: Pflegegeld Sachleistung Vollstationär Pflegestufe 3 + Härtefall Schwerstpflegebedürftigkeit (Härtefall) - außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand, der das übliche Maß der Pflegestufe 3 weit übersteigt (regelmäßig mehrfach Hilfeleistungen auch in der Nacht) gesetzlich nicht vorgesehen 1.918 1.918 Pflegestufe 3 Schwerstpflegebedürftigkeit - Hilfebedarf bei der Grundpflege rund um die Uhr/Aufwand mindestens 5 Stunden 700 1.550 1.550 Pflegestufe 2 Pflegestufe 1 Pflegestufe 0 Demenz Schwerpflegebedürftigkeit - Hilfebedarf bei der Grundpflege mindestens 3 x täglich/aufwand mindestens 3 Stunden Erhebliche Pflegebedürftigkeit - Hilfebedarf bei der Grundpflege mindestens 1 x täglich/aufwand mindestens 90 Minuten Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz ohne Pflegestufe 1-3 525 1.250 1.279 305 665 1.023 120 225 + Grundbetrag (2 Kriterien) oder 100 + erhöhter Betrag (3 Kriterien) 200 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit: Reicht das Geld nicht aus, gehts an das Ersparte. Die Versorgungslücke im Pflegefall ist erheblich Finanzielle Lücke pro Monat bei Pflege zuhause bei Pflege im Heim Pflegestufe 3 2.200 1.200 Pflegestufe 2 1.200 900 Pflegestufe 1 500 700 Quelle: Stiftung Warentest Finanztest 2/2011 Der Eigenteil, den Pflegebedürftige leisten müssen, ist immens gerade, wenn sie sich individuell im gewohnten Umfeld zuhause pflegen lassen wollen. Dieser Eigenanteil muss durch die laufende Rente oder zulasten des Vermögens, das ein Leben lang mühsam aufgebaut wurde, finanziert werden. Beispiel: Kosten eines durchschnittlichen Pflegedienstes in 60431 Frankfurt Pflegestufe II Pflegedienst für 3 Stunden täglich 2.475,00./. Zuschuss der Pflegekasse 1.250,00 = monatlicher Eigenanteil 1.225,00 + Essen, Kleidung und sonstige Ausgaben 500,00 + Miete, Energie, Telefon 750,00./. monatliches Einkommen (z. B. Rente) 1.250,00 = monatliche Versorgungslücke 1.225,00 Gesamtkosten bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 8,2 Jahren 120.540,00 Bei der Pflege zuhause fallen geringere Kosten an. Aber es bleiben die Kosten für Miete, Strom, Essen und Kleidung. Beispiel: Kosten eines durchschnittlichen Pflegeheimes in 60487 Frankfurt Pflegestufe II Pflegeplatz (inklusive Nebenkosten) 3.389,40./. Zuschuss der Pflegekasse 1.279,00 = monatlicher Eigenanteil 2.110,40 + Kleidung und sonstige Ausgaben 200,00./. monatliches Einkommen (z. B. Rente) 1.250,00 = monatliche Versorgungslücke 1.060,40 Gesamtkosten bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 8,2 Jahren 104.343,36 Quelle für die dargestellten Kosten: Pflegelotse des Verbandes der Ersatzkassen Im Pflegeheim zahlt man die Kosten für Pflege, Unterbringung und Verpflegung. Aber auch Investitionskosten für Reparaturen oder Umbauten sind monatlich zu zahlen.
Demenz ein häufiger Pflegegrund, bei dem kein Rollator hilft. Demenzerkrankungen nehmen zu 30 % der Antragssteller für häusliche Pflegeleistungen und 57 % der Antragssteller für stationäre Pflegeleistungen sind aufgrund von Demenz in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt. Quelle: Statistisches Bundesamt, 2010 2012 sind bereits 1,2 Mio. Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt. Bis 2030 erwartet das Statistische Bundesamt einen Anstieg um 50 % auf ca. 1,8 Mio. Demenzerkrankte. Prominente Beispiele wie Rudi Assauer oder Margaret Thatcher haben diese Krankheit stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert. Jede zweite Frau wird dement (31.1.2012, Spiegel Online) Margaret Thatcher leidet unter Demenz (24.8.2008, Spiegel Online) Leitartikel: Danke, Rudi Assauer In einigen Jahren betrifft diese Krankheit mehr als zwei Millionen Bürger (8.2.2012, Badische Zeitung) Demenzkranke werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung schlecht versorgt Maximal 120 pro Monat als Pflegegeld oder maximal 425 pro Monat als Sachleistung erhalten Demenzkranke ab 2013 aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Viele Menschen sind an Demenz erkrankt, ohne dass sie eine Pflegestufe erreicht haben. Mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es nicht möglich, die Betreuung dieser Menschen zu finanzieren. Wichtiges Merkmal der asano pflege sind Leistungen in der so genannten Pflegestufe 0, also für demenzerkrankte Menschen ohne Pflegestufe. Kommen Pflegestufe und Demenz zusammen, erhöhen sich die Betreuungskosten erheblich deshalb bietet die asano pflege (optional) die Leistungsverdopplung an, wenn Pflegestufe und Demenz zusammenkommen.
Kinder haften für ihre Eltern 40 % der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung in Pflegestufe 3 werden zum Sozialfall. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. Quelle: 2 Abs. 1 SGB XII (Nachrang der Sozialhilfe) Reicht das laufende Einkommen oder das aufgebaute Vermögen nicht aus, sind die Kinder zum Unterhalt verpflichtet, d. h., der Eigenanteil der Pflegekosten ist durch die Kinder zu zahlen. Nur wenn dies nicht möglich ist, übernehmen die Sozialämter die notwendigen Kosten eine Hilfe, auf die ein großer Teil der Leistungsempfänger der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen ist. Ich will meinen Kindern nicht zur Last fallen Eine typische und häufig gehörte Motivation für den Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung. Wenn klar wird, welche Kosten im Pflegefall auf die Familie zukommen können, welcher organisatorische und auch emotionale Aufwand auf alle Beteiligten zukommt, dann fühlt sich fast jeder in der oben stehenden Motivation bestätigt. Ich hätte nie daran gedacht, einmal ein Sozialfall zu werden Wenn Sie es nicht für sich tun tun Sie es für Ihre Kinder! Ein Ehepaar im Ruhestand verfügt über 2.900 netto im Monat, für Wohnen und normalen Lebensunterhalt werden rund 1.000 aufgewendet. Wo ist das Problem, werden viele fragen? So viel Geld hat nicht jeder im Alter. Beide werden in Pflegestufe I pflegebedürftig. Nach einem Dreivierteljahr verschlechtert sich der Zustand des Mannes, er wird dement und erhält die Pflegestufe II. Die Pflege zuhause schafft die Ehefrau nicht mehr. Die notwendige Heimunterbringung erfordert eine Eigenbeteiligung in Höhe von 2.100 monatlich. Die Ehefrau muss monatlich rd. 600 zusätzlich aus eigener Tasche bezahlen. Wir können sicher sein, dass dieses Ehepaar in seinem Leben nie daran gedacht hat, ein Sozialfall zu werden. Der Urgedanke der Versicherung: die Absicherung existenzieller Risiken Der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung gibt Ihnen die Möglichkeit, durch bequeme Monatsbeiträge die existenziellen Folgen des Pflegefalls abzusichern. So vermeiden Sie, dass pflegebedingte Kosten die Lebensqualität und finanzielle Spielräume im Alter einschränken oder zulasten des Vermögens finanziert werden.
* Marktvergleich Tarif (Stand Februar 2013) Pflegetagegelder/Demenzleist. Pflegestufe 0 (PS 0; Einschränkung der Alltagskompetenz in erheblichem Maße, d.h. bei Feststellung von 2 Kriterien nach 45 a SGB XI) PZT Best 30 % d. vereinbarten Tagegeldes PS III Pflege flex0 fl e x 3 100 % Pflege- PREMIUM Plus 30 % von PS III EPM 10 % von PS III Flex + Akut 20 % d. für PS I vereinbarten Tagegeldes (ab dem 20. Lebensjahr) PZV* KPET PTG OLGA Extra 100 % PTA, PZA einmalig 20 % d. 3.000 frühestens nach vereinbarten 60 Monaten Tagegeldes (s. Einmalleistung) PS III Select Care Pflege (Tarife 430, 430 B, 434) PS 100 % 100 % PflegeTOP max. 100 % der SPV/PPV-Leistung Leistungseinschluss psychische Erkrankung bei Pflegestufe 0 ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Gleiche Leistung bei ambulanter Pflege ja ja ja ja ja ja ja ja ja Pflegestufe I - ambulante Pflege 30 % 100 % 30 % 30 % 100 % 100 % 25 % 35 % 30 % 25 % 100 % 100 % 30 % Pflegestufe II - ambulante Pflege 60 % 100 % 60 % 60 % 100 % 100 % 50 % 70 % 70 % 50 % 100 % 100 % 70 % Pflegestufe III - ambulante Pflege 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 75 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % Pflegestufe I - stationäre Pflege 100 % 100 % 100 % 30 % 100 % 100 % bis zu 100 % 35 % 30 % 100 % 100 % 100 % 30 % Pflegestufe II - stationäre Pflege 100 % 100 % 100 % 60 % 100 % 100 % bis zu 100 % 70 % 70 % 100 % 100 % 100 % 70 % Pflegestufe III - stationäre Pflege 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % bis zu 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % Besondere Demenzleistungen Demenz bei gleichzeitiger Einstufung in Pflegestufe I bis III ja Sofortleistungen Einmalzahlung bei Feststellung der versicherten Pflegestufe Assistanceleistungen Basis-Assistancepaket (u.a. Pflege-Hotline, Pflegeplatz- Vermittlung) Premium-Assistanceleistungen, (Kostenbeteiligung z.b. an Wohnservice, Menüservice, Hausnotrufsystemen) 50-facher Tagessatz in PS III, max. 6.000 30-facher Tagessatz ab PS I, max. 3.000 60-facher Tagessatz ab PS I, d.h. max. 6.000 ja ja Anspruch besteht ab 100 Pflegemonatsgeld Fahrdienste, Hausnotrufdienst, Anspruch besteht ab 100 Pflegemonatsgeld ab PS 0 bis 10.000 3-facher Monatssatz in PS III, max. 9.000 einmalig 3.000 frühestens nach 60 Monaten ab PS I bis 10.000 ja ja ja ja ja ja ja ja ja Hausnotrufdienst in PS III max. 90-facher Tagessatz, d.h. max. 9.000 ab 35 Tagessatz Schutzengelgarantie ja Weitere Leistungsmerkmale Beitragsbefreiung in Pflegestufe 0 ja ja ja Beitragsbefreiung in Pflegestufe I ja ja ja ja ja ja ja Beitragsbefreiung in Pflegestufe II ja ja ja ja ja ja ja ja Beitragsbefreiung in Pflegestufe III ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit ja Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit ja Feststellung Pflegebedürftigkeit: Versicherer folgt Entscheidung der ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja gesetzlichen Pflegekasse (SGB XI) Nachversicherungsgarantie bis 66 Jahre ja Dynamik ohne Altersgrenze Unbedingte Dynamik nach Eintritt des Pflegefalls, bis 69 Jahre, bis 70 Jahre, bis 80 Jahre Verzicht auf eine Wartezeit ja ja ja ja, ab 21 J. - 66 J. ja ja ja ja ja, bis 70 Jahre ja ja ja ja ja, 2 Jahre, Entfall bei Unfall ja ja ja ja ja, 3 Jahre, Entfall bei Unfall, 3 Jahre, Entfall bei Unfall ja ja bis 69 Jahre Tägliche Kündigungsmöglichkeit bei Leistungsfreiheit ja Unbedingte Pflegeleistung europaweit, nur in (EU, EWR, (EU, EWR, (EU, EWR, (EU, EWR, ja (EU, (EU, EWR, (EU, EWR, (EU, EWR, (EU, EWR) (EU, EWR) Deutschland (EU, EWR, Schweiz) Schweiz) Schweiz) Schweiz) Schweiz) EWR) Schweiz) Schweiz) Schweiz) Unbedingte Pflegeleistung weltweit ja Sondertarife Tarif mit Beitragsrückgewähr ja 4 Kindertarif mit Einmalbeitrag ja * Risikoträger der von asano vertriebenen Pflege-Zusatzversicherungen Premium ist die DFV Deutsche Familienversicherung AG. Den asano-tarifen liegt die DFV-DeutschlandPflege der Deutschen Familienversicherung zugrunde. Dieser Marktvergleich ist eine eigene Erhebung der Deutschen Familienversicherung und stellt eine Auswahl der am Markt verfügbaren Pflegegeldtarife dar. ja
Kontakt asano AG Brunnenstr. 47 71034 Böblingen Service-Hotline Pflege: 0800 10 10 193 (kostenfrei) Service-Fax Pflege: 07031 49 16 74 99 (0,06 / Telefax aus dem deutschen Festnetz) Internet: www.asano-ag.de E-Mail: service@asano-ag.de Stand Informationen Stellen Sie sich einmal vor... Stand: 07/2012 Die gesetzliche Pflegeversicherung Stand: 01/2013 Die Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit Stand: 06/2012 Demenz Stand: 07/2012 Kinder haften für ihre Eltern Stand: 07/2012 pflege Marktvergleich Stand: 02/2013