mediafon-newsletter vom 1. Februar 2004 Seite 1 von 7 Newsletter Nr. 28 vom 1. Februar 2004 leicht gekürzte Archiv-Fassung Guten Tag, nach der Gesetzesänderungsorgie der Vorweihnachtszeit kommen jetzt langsam die Details ans Tageslicht, unangenehm und schmuddelig wie das Wetter dieser Tage: Ohne dass darüber groß geredet wurde, hat man die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten verdoppelt - zu denen auch die Renten zählen, die Rundfunk-Freie von ihrer Pensionskasse beziehen. Auch das neue Alterseinkünftegesetz erhöht nicht gerade das Vertrauen in die Alterssicherung. Ganz Deutschland bedient sich an den Renten der Alten... Ganz Deutschland? Nein. Ein kleines ver.di-projekt namens mediafon hat sich ein Modell entwickeln lassen, wie man verhindern kann, dass Selbstständige im Alter zu Sozialfällen werden. Jeder siebte Alleinunternehmer in Deutschland hat weder eine Lebens- noch eine Rentenversicherung noch ein Haus noch sonst eine Vorsorge. mediafon hat einen Vorschlag vorgelegt, wie man das ändern kann: Rentenversicherungspflicht für alle - aber zum halben Preis, wie bei der KSK. Dass da nicht gleich alle begeistert "Au ja!" rufen, haben wir erwartet. Aber mit "Geht nicht" löst man dieses Problem auch nicht. Auf eine lebhafte Debatte freut sich Euer mediafon-team newsletter@mediafon.net Inhalt: 1. mediafon-konzept zur Altersicherung von Selbstständigen vorgestellt 2 2. Keine Verbesserung der sozialen Lage geplant 2 3. Rundfunk muss nicht alle Musiktitel spielen 3 4. Streik an Tageszeitungen geht auch Freie an 3 5. Krankenkassenbeiträge auf Privatrenten von Freien? 3 6. Mehr Steuern auf Renten und Lebensversicherungen? 4 7. Kein Arbeitslosengeld für "ständig Unständige" 5 8. Karenzzeit für korrekte Rechnungen bis 30. Juni 5 9. Aus ausländischen Rechnungen Vorsteuer abziehen? 6 10. Basiszinssatz, Künstlersozialabgabe, Viren 6 11. Die Honorarwirklichkeit beim Westdeutschen Rundfunk 7 12. Veranstaltungen 7 13. Termine 7 14. Newsletter bestellen, ändern und abbestellen 7 15. Impressum 7
mediafon-newsletter vom 1. Februar 2004 Seite 2 von 7 (1) Sozialpolitik mediafon-konzept zur Altersicherung von Selbstständigen vorgestellt (mediafon, 26. Januar 2004) Mit der Forderung nach einer Rentenpflichtversicherung für Selbstständige, an deren Finanzierung sich auch die Auftraggeber zur Hälfte beteiligen, ist der ver.di- Vorsitzende Frank Bsirske am 26. Januar vor die Presse gegangen. 1,8 Millionen Selbstständige, die allein, d.h. ohne Angestellte arbeiten, gibt es derzeit in Deutschland - davon treffen nach mediafon-erhebungen 15 Prozent keinerlei Altersvorsorge. Oft einfach deswegen, weil sie sich das angesichts der miserablen Honorare z.b. an Volkshochschulen schlicht nicht leisten können. Bsirskes Forderung basiert auf einem Konzept, das Dr. Sigrid Betzelt und Dr. Uwe Fachinger vom Zentrum für Sozialpolitik an der Universität Bremen im Auftrag von mediafon entwickelt haben und das am selben Tag auf einer mediafon-tagung vorgestellt wurde. Nach Untersuchung von Lösungen in anderen europäischen Ländern - Deutschland ist eines der letzten Länder der EU, in denen noch keine Vorsorge gegen Altersarmut von Selbstständigen getroffen wird - plädieren die Bremer für ein der KSK ähnliches Modell, in dem die Beiträge nur zur Hälfte von den Selbstständigen aufgebracht werden. Für die andere Hälfte schlagen sie eine Steuerfinanzierung vor, damit nicht Selbstständige, die für Privatkunden arbeiten, von diesen einen Zuschlag zur Altersvorsorge verlangen müssen. Von einigen Medien wurde das Thema in erfreulicher Ausführlichkeit aufgegriffen. Nur dpa verbreitete die unsinnige Meldung, ver.di habe eine Rentenversicherungspflicht für Ich-AGs und Lehrkräfte gefordert - die ja beide längst rentenversicherungspflichtig sind. Das mediafon-gutachten im Volltext (124 Seiten, pdf 823 KB): /download/04_01_26_reform_alter_selbst.pdf Der Bericht der "Tagesschau um drei" (Mediaplayer erforderlich): www.tagesschau.de/sendungen/0,1196,oid2865780_oit2865816,00.html Der ausführliche Bericht im "Neuen Deutschland": www.nd-online.de/artikel.asp?aid=47904&idc=3 Der Bericht der "Berliner Zeitung": www.berlinonline.de/berliner-zeitung/wirtschaft/311504.html (2) Künstler Keine Verbesserung der sozialen Lage geplant (mediafon, 13. Januar 2004) Enttäuscht zeigte sich der Deutsche Kulturrat über die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage "Wirtschaftliche und soziale Entwicklung der künstlerischen Berufe und des Kunstbetriebs in Deutschland". In der Antwort auf die Anfrage der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion habe die Bundesregierung unmissverständlich klargemacht, "dass sie keine weiteren spezifischen Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler plant", kritisierte der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Die Regierung habe lediglich in Aussicht gestellt, die Lage kontinuierlich zu beobachten und sicherzustellen, dass Gesetzesvorhaben sich "nicht nachteilig für den Kulturbereich" auswirken. Alle Hoffnungen ruhten nun auf der Bundesjustizministerin, die in den Gesetzgebungsprozessen zum Urheber- und Leistungsschutzrecht das Ziel verfolge, die wirtschaftliche Existenz der Kreativen zu sichern, heißt es in einer Pressemitteilung. Kulturrat-Geschäftsführer Olaf Zimmermann zeigte sich erstaunt, "dass die Bundesregierung so entschieden ablehnt, die soziale Lage der Künstler durch Maßnahmen in der Sozialgesetzgebung zu verbessern." Als Rentner seien viele Künstler - wie die Bundesregierung bestätige - auf die soziale Grundsicherung angewiesen. Die Pressemitteilung im Volltext: www.kulturrat.de/publik/presse13-01-04.htm Die Antwort der Bundesregierung (pdf 202 KB): http://dip.bundestag.de/btd/15/022/1502275.pdf
mediafon-newsletter vom 1. Februar 2004 Seite 3 von 7 (3) Kulturpolitik Rundfunk muss nicht alle Musiktitel spielen (mediafon, 22. Januar 2004) Wie dpa schon vor einiger Zeit meldete, haben Musiker grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihre Titel im Rundfunk gespielt werden. Diese denkwürdige Feststellung traf das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf die Klage einer Frau, die "auf einer elektronischen Orgel teils mit Gesang Unterhaltungsmusik spielt". Sie hatte diese Musik auf CD aufgenommen, dem WDR geschickt und ihn, als er sie nicht spielen wollte, verklagt. Begründung: Der WDR müsse sein Programm ausgewogen gestalten und dürfe nicht nur große Produktionsfirmen berücksichtigen. Aber nein: Die Gestaltung des Programms diene nicht dem Interesse einzelner Künstler, stellte das OVG klar. Es gebe auch keinen Anspruch auf Vermittlung von Kunstwerken - da sei schon die verfassungsrechtlich gewährleistete Rundfunkfreiheit vor. Eine Berufung ließ das OVG nicht zu. (4) Honorare Streik an Tageszeitungen geht auch Freie an (mediafon, 29. Januar 2004) Nach fünf ergebnislosen Verhandlungsrunden und wiederholten Warnstreiks sind am 29. Januar die Redaktionen zahlreicher Tageszeitungen in den Streik getreten. Die Frontstellung ist ungewöhnlich: Es geht um die Abwehr einer massiven Gehaltssenkung. Die Arbeitgeber fordern eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit von 36,5 auf 40 Stunden, eine Kürzung des Urlaubsanspruchs um fünf Tage, eine Senkung des Urlaubsgeldes um ein Viertel Monatsgehalt und die Streichung der obersten Gehaltsgruppe - was zusammen einer Senkung des Gehalts pro Arbeitsstunde um rund 13 Prozent entspricht. Und auf diesem Stand wollen die Verleger die Gehälter dann für zwei Jahre einfrieren. Dass dieses Ansinnen nicht ohne Auswirkungen auf den Tarifvertrag für freie arbeitnehmerähnliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen bliebe, der in der gleichen Runde verhandelt wird, liegt auf der Hand. Auch diese Honorare sollen für zwei Jahre eingefroren werden - und zugleich wollen die Verleger die Urheberrechtsregelungen deutlich verschlechtern, was auf eine weitere Honorarsenkung hinausliefe. Hier sollen Journalistinnen und Journalisten "unter dem Deckmantel der Branchenkrise ohne Not und ohne jeden Verstand auch materiell über den Tisch gezogen" werden, resümiert die dju. dju-flugblatt zur Urabstimmung: http://dju.verdi-verlage.de/pdf/tarifinfos/dju_vor_urabstimmung_200104.pdf Aktuelle Nachrichtenübersicht zum Streik: http://dju.verdi-verlage.de/news/index.php (5) Sozialversicherung Krankenkassenbeiträge auf Privatrenten von Freien? (mediafon, 20. Januar 2004) Mit dem Gesundheitsreformgesetz haben sich für Leute, die Renten oder Lebensversicherungen ausgezahlt bekommen, zwei wichtige Dinge geändert: Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auf sogenannte Versorgungsbezüge künftig den vollen Beitragssatz seiner Krankenkasse zahlen. Bisher reichte der halbe Satz. Das Schlupfloch, dass man solche Renten in eine Einmalauszahlung umwandeln konnte, die dann nicht versicherungspflichtig war, wurde gestopft: Wer sich seine Versorgungsbezüge künftig auf einen Schlag ausbezahlen lässt, muss 120 Monate lang den vollen Krankenversicherungsbeitrag für je 1/120 des Auszahlungssumme zahlen. Die Definition, was "Versorgungsbezüge" sind, ist im Gesetz jedoch zumindest für Freie äußerst schwammig. Klar ist:
mediafon-newsletter vom 1. Februar 2004 Seite 4 von 7 Die Pensionskasse für freie Mitarbeiter der Rundfunkanstalten zieht seit Jahresanfang von allen Renten, die sie an gesetzlich Krankenversicherte (also auch an ehemalige Freie) auszahlt, den vollen Krankenkassenbeitrag ab. Das Presseversorgungswerk zieht von allen Renten für ehemalige Angestellte, die tarifvertraglich mit Arbeitgeberanteil aufgebaut wurden, ebenfalls den vollen Beitrag ab. Bei den Lebensversicherungen für Freie wartet es noch auf Ausführungsbestimmungen des Ministeriums. Das Bundesgesundheitsministerium gibt die vorerst unverbindliche Auskunft, dass die volle Beitragspflicht nicht für Lebens- und Rentenversicherungen gilt, die ohne Beteiligung des Arbeit- oder Auftraggebers aufgebaut wurden, also z.b. nicht für Lebens- oder Rentenversicherungen von Freien beim Presseversorgungswerk. Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk sollen keine Rolle spielen. mediafon wird weiter informieren, sobald hier genauere Aussagen möglich sind. Da die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung aber auch unabhängig von diesen Frage äußerst fraglich ist, sollte jeder, der einen entsprechenden Bescheid von seiner Krankenkasse oder weniger Geld vom Versicherungsträger bekommt, hiergegen Widerspruch einlegen. Musterschreiben bietet mediafon zum Download an: als pdf-dokument: /download/widerspruch_krankenkassenbeitrag.pdf als Word-Datei: /download/widerspruch_krankenkassenbeitrag.doc (6) Altersvorsorge Mehr Steuern auf Renten und Lebensversicherungen? (mediafon, 30. Januar 2004) Nach erhöhten Krankenkassenbeiträgen auf Renten und Versorgungsbezüge ist in den Zeitungen nun auch von erhöhten Steuern zu lesen. Die Fragen, die mediafon dazu erreichen, sind allerdings kaum zu beantworten, da der Gesetzentwurf sich in den Ausschussberatungen befindet und noch etliche Veränderungen erleben dürfte. Deshalb hier nur eine allgemeine Information: Das System der Besteuerung von Alterseinkünften sieht bisher so aus, dass Rücklagen zur Alterssicherung nur begrenzt steuermindernd wirken - dafür wird von den Renten später nur ein (fiktiver) "Ertragsanteil" besteuert; die Auszahlung von Lebensversicherungen mit mehr als zwölf Jahren Laufzeit ist gänzlich steuerfrei. Das geplante Gesetz soll das ganze System so umstellen, dass künftig alle Aufwendungen für die Altersvorsorge vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können (die Beiträge also aus "unversteuertem Einkommen" gezahlt werden) - und dafür die spätere Auszahlung vollständig versteuert werden muss. Dieses Prinzip der "nachgelagerten Besteuerung", das bei der Riester- Rente bereits verwirklicht ist, hat das Bundesverfassungsgericht gefordert. Während der Übergang bei Kapitallebensversicherungen relativ klar gelöst ist (für bereits laufende Verträge bleibt es beim bisherigen Verfahren), sieht das Gesetz für die Renten eine 35- jährige Übergangsphase bis 2040 vor, in der ver.di zahlreiche Ungerechtigkeiten entdeckt hat. Insbesondere für die Jahrgänge, die heute schon Rente beziehen oder kurz davor stehen, fordert ver.di umfassende und zuverlässige Vertrauensschutzregelungen: Die Umstellung auf ein neues System darf nicht zur versteckten Steuererhöhung missbraucht werden. Der Gesetzentwurf (pdf 2,2 MB, schwer verständlich!) steht auf http://dip.bundestag.de/btd/15/021/1502150.pdf Eine offizielle Zusammenfassung auf steht auf www.bundesfinanzministerium.de/anlage21248/eckpunkte-des-gesetzentwurfes-zum- Alterseinkuenftegesetz-AltEinkG.pdf Die Stellungnahme von ver.di steht auf www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x007ae238
mediafon-newsletter vom 1. Februar 2004 Seite 5 von 7 (7) Sozialversicherung Kein Arbeitslosengeld für "ständig Unständige" (mediafon, 23. Januar 2004) Mit einem Grundsatzurteil hat das Landessozialgericht (LSG) Brandenburg den häufigen Wechsel zwischen Arbeitslosigkeit und Erwerbstätigkeit begrenzt. Tenor des Urteils vom 27. Juni 2003: Wer über lange Zeit regelmäßig und ohne größere Unterbrechungen für immer dieselbe Rundfunkanstalt als "unständig Beschäftigte" arbeitet, gilt aus "dauerbeschäftigt" und hat zwischen den einzelnen Aufträgen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im vorliegenden Fall ging es um eine Cutterin, die über Jahre als "Unständige" ausschließlich für den ORB gearbeitet hatte. Und zwar so, dass sie dem Sender jeweils meldete, an welchen "freien Tagen" sie im nächsten Monat arbeiten könne, und dann vom Sender "im Rahmen ihrer Meldungen" Einzelaufträge von jeweils einem Tag oder mehreren Tagen bekam, so dass im Lauf des Jahres jeweils gut 100 Beschäftigungstage zusammenkamen. Dieselbe Meldung reichte sie zugleich beim Arbeitsamt ein und beantragte für die Tage, an denen sie keine Aufträge vom ORB hatte, Arbeitslosengeld. Nachdem dieses Verfahren mehrere Jahre funktioniert hatte, lehnte das Arbeitsamt im Jahre 2000 weitere Anträge auf Arbeitslosengeld ab. Zu Recht, sagte das LSG. Hier habe es sich nicht mehr um einzelne unständige Beschäftigungen gehandelt, sondern um eine "Dauerbeschäftigung". Also sei die Cutterin in den Pausen zwischen zwei Aufträgen auch nicht arbeitslos, sondern beschäftigt gewesen B freilich ohne Bezahlung. Damit habe sie in den Pausen aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt. Die Frage, ob die Kollegin damit nun Anspruch auf eine Festanstellung habe, ließ das Gericht ungeklärt (Aktenzeichen L 10 AL 144/01). Deutlich machte das Gericht allerdings, dass dieses Urteil nur für solche Dauerverhältnisse gilt, bei denen jemand "seit längerem in regelmäßigen Abständen immer wieder in erheblichem Umfang" und im Rahmen von Dienstplänen ausschließlich für denselben Arbeitgeber tätig wird. Die Möglichkeit, dass Arbeitslose sich für einzelne größere Aufträge beim Arbeitsamt abmelden, wie mediafon es empfiehlt, ist damit in keiner Weise beschnitten. Das Urteil ist nicht veröffentlicht, kann aber über www.brandenburg.de/~lsgbb/esgb_global.php3 als Fotokopie bestellt werden. (8) Umsatzststeuer Karenzzeit für korrekte Rechnungen bis 30. Juni (mediafon, 12. Januar 2004) Wie im letzten Newsletter berichtet, müssen Rechnungen seit dem 1.1.2004 neben dem Rechnungsgegenstand und dem Preis folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Ausstellers und der Empfängerin, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers, den Mehrwertsteuersatz und den Mehrwertsteuerbetrag bzw. bei umsatzsteuerfreien Rechnungen den Grund für die Steuerfreiheit. Da viele Firmen ihre EDV aber nicht so schnell umstellen konnten, hat das Bundesfinanzministerium eine Karenzzeit bis zum 30.6.2004 eingeräumt. Bis dahin akzeptiert es auch Rechnungen, die den bisherigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ab dem 1.7. wird es dann ernst: Aus Rechnungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, darf dann keine Vorsteuer mehr abgezogen werden. Die ausführliche Meldung aus dem letzten Newsletter: /aktuelles.php3#3fd1c2d051277 Wie es ganz genau geht, z.b. wie man sich selbst eindrucksvoll lange Rechnungsnummern basteln kann, beschreibt ver.di Baden-Württemberg auf www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x007ae122# (...)
mediafon-newsletter vom 1. Februar 2004 Seite 6 von 7 (9) Praxistipp Aus ausländischen Rechnungen Vorsteuer abziehen? (mediafon, 16. Januar 2004) Die Übersetzerin, die einen Teilauftrag an eine Kollegin in Frankreich weitergibt, der Programmierer, der eine Fachzeitschrift aus den USA bezieht, das Theater, das eine Tournee durch Österreich macht B für sie alle stellt sich die Frage: Kann ich die Umsatzsteuer, die in den ausländischen Rechnungen steckt, in meiner Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer abziehen? Die Antwort ist klar und eindeutig: Nein, man kann nicht. Als Vorsteuer kann in Deutschland immer nur geltend gemacht werden, was der Aussteller der Rechnung an den deutschen Fiskus überwiesen hat. Also nur Mehrwertsteuer aus Rechnungen von deutschen Unternehmen. Aber das macht nichts: In den meisten Fällen können Selbstständige ausländische Rechnungen umsatzsteuerfrei erhalten bzw. sie können sich die ausländische Umsatzsteuer erstatten lassen. Und in einigen Fällen wird es ganz verdreht: Wenn die oben genannte Übersetzerin ihre französische Kollegin bezahlt, braucht auf der Rechnung aus Frankreich gar keine Umsatzsteuer zu stehen B dafür muss die Empfängerin der Rechnung, also die Auftraggeberin, hier in Deutschland Umsatzsteuer auf die Rechnung bezahlen. Sogar dann, wenn sie selbst als Kleinunternehmerin von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Wer solche grenzüberschreitenden Geschäfte macht, sollte sich das ausführlichere Papier von Goetz Buchholz zum Thema anschauen auf /seite.php3?name=recht+%26+steuern@vorsteuer_ausland (10) Kurzmeldungen Basiszinssatz, Künstlersozialabgabe, Viren Neuer Basiszinssatz 1,14 Prozent: Die Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.1.2004 noch einmal auf 1,14 Prozent gesenkt. Die Verzugszinsen, die ohne weitere Vereinbarung oder Mahnung ab dem 30. Tag nach Zustellung der Rechnung erhoben werden können, liegen damit für kommerzielle Kunden bei 9,14, für Privatkunden bei 6,14 Prozent. Künstlersozialabgabe jetzt 4,3 Prozent: Zum 1.1.2004 wurde die Künstlersozialabgabe von 3,8 auf 4,3 Prozent angehoben. Aus dieser Abgabe, die Verwerter von künstlerischen und publizistischen Leistungen auf alle an Freie gezahlten Honorare an die Künstlersozialkasse abführen müssen, wird der "Arbeitgeberanteil" zu den KSK- Beiträgen der Freien finanziert. Die Auftraggeber dürfen diese Abgabe nicht vom Honorar abziehen. Keine mediafon-viren: Der Mechanismus der aktuell kursierenden Viren, die sich mit geklauten Absender-Adressen tarnen, macht leider auch vor uns nicht halt: Sogar in Mails mit dem Absender...@mediafon.net kann ein Virus stecken. Dagegen sind wir leider machtlos. Aber solche Mails erkennt man meist schon am unsinnigen Betreff - und wer Anhänge verdächtiger Mails nicht öffnet, dem kann ohnehin nichts passieren.
mediafon-newsletter vom 1. Februar 2004 Seite 7 von 7 (11) Lesestoff für Freie Die Honorarwirklichkeit beim Westdeutschen Rundfunk (mediafon, 19. Januar 2004) "Schluss mit dem Gejammer" heißt eine Broschüre mit Erfahrungsberichten von Freien beim WDR, die der ver.di-betriebsverband WDR zusammengestellt hat. Versammelt sind dort Erfahrungsberichte und Interviews mit 22 Freien, die alle dieselbe Tendenz schildern: Die Zeit, in der der WDR gute Honorare zahlte, ist vorbei. Honorarerhöhungen hat es in den letzten zehn Jahren faktisch nicht mehr gegeben; die offiziellen Tariferhöhungen wurden durch "Harmonisierungen" ausgeglichen oder einfach dadurch, dass die Etats der Redaktionen gekürzt wurden. ver.di-betriebsverband WDR (Hrsg.): Schluss mit dem Gejammer. Erfahrungsberichte von freien WDR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern Köln 2004, 21 Seiten (pdf 123 KB), Download kostenlos auf www.freienseiten.de/wdr/schlussmitdemgejammer.pdf (12) Veranstaltungen (...) Wer selbst Veranstaltungen für diesen Terminkalender vorschlagen will, kann dies tun auf /termine_vorschlagen.php3 (13) Termine (...) (14) Newsletter bestellen, ändern und abbestellen Der mediafon Newsletter kann im Internet abonniert und abbestellt werden: /newsletter.php3. Wer nur seine Mail-Adresse für den Newsletter ändern möchte: Bitte unter der gleichen Adresse den Newsletter unter der alten Adresse ab- und unter der neuen neu bestellen. So einfach geht das! (15) Impressum Wir freuen uns über jede Art von Hinweisen und Links auf den Newsletter oder auf einzelne Artikel. Wer allerdings komplette Artikel aus dem Newsletter verbreiten will, muss uns unbedingt vorher fragen. Sonst wäre das nämlich eine Urheberrechtsverletzung selbst wenn der Artikel "nur" in Mailinglisten oder Foren verbreitet wird. Zur Erstellung des Newsletters und zur Aktualisierung des Web-Angebots von mediafon können alle Leserinnen und Leser beitragen. Anregungen für Meldungen nehmen wir gerne entgegen unter newsletter@mediafon.net. (Diese Adresse aber bitte nicht für Anfragen benutzen - dafür ist das richtige Postfach.)
mediafon-newsletter vom 1. Februar 2004 Seite 8 von 7 Der Newsletter wird herausgegeben von: mediafon / ver.di Referat Selbstständige, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin Tel. 0180 5 754444, Fax: 030 6956-3200 Redaktion: Goetz Buchholz / V.i.S.d.P.: Gunter Haake / E-Mail: newsletter@mediafon.net. mediafon ist ein Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (www.verdi.de). Der Aufbau wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (www.bmbf.de) gefördert. Abo-Zahl: 4.409