Die Sportversicherung im LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. Referent: Jan Gusewski - Büroleiter ARAG Sportversicherung Inhalt 4. Ausblick 2015 2 Absicherung Veranstaltungen 5 Wichtige Zusatzversicherungen 1 Überblick Sportversicherungsvertrag 3. Private Sportausübung 5.1 Nichtmitgliederversicherung 5.2 Kfz-Zusatzversicherung 1
ARAG- Sportversicherung 2
Alle sind gleich versichert! Aktueller Beitrag 2,59 Euro je Sportler im Jahr (inklusive 19% Vers.- Steuer) 3
Derzeitiger Umfang des Sportversicherungsvertrages Unfallversicherung Ehrenamtsversicherung Haftpflichtversicherung Umwelt-Haftpflichtversicherung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Vertrauensschadenversicherung Rechtsschutzversicherung Grundsätze der Sportversicherung Beihilfefunktion, kein Ersatz für private Vorsorge individuelle Risiken gesundheitliche Bagatellschäden Gleichbehandlungsgrundsatz Teilweise Nachrangigkeit (Subsidiarität), z. B. Sozialversicherungsbereich - Krankentransport 4
Versicherte Personen Aktive und passive Mitglieder Funktionäre Turn- und Sportlehrer, Trainer, Übungsleiter Ziel-, Schieds- und Kampfrichter Angestellte, Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung Offizielle Helfer bei versicherten Veranstaltungen Lizenzspieler Ausländische Sportler als offizielle Gäste Nicht versicherte Personen Es besteht kein Versicherungsschutz für Nichtmitglieder (Ausnahme: offizielle Helfer bei versicherten Veranstaltungen) Zeitmitglieder < 12 Monaten Berufssportler 5
Versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen Satzungsgemäße Veranstaltungen/ Tätigkeiten z.b. Vorstandssitzungen, Training, Wettkampf, Punktspiele Gemeinsame Veranstaltungen mit anderen nicht kommerziellen Verbänden, Vereinen, sowie Bund, Land und Kommune Fahrtveranstaltungen / mehrtägige Vereinsreisen, Vereinsausflüge, Sportreisen, Wanderungen Mitarbeit an Bauobjekten, Wartungs- u. Instandsetzungsarbeiten des Vereins Sport- u. Spielgemeinschaften mehrerer Vereine oder Organisationen im LSB Nicht versicherte Veranstaltungen und Unternehmungen Ausrichtung von internationalen Veranstaltungen (z. B. Welt- oder Europameisterschaft) Deutschen Meisterschaften (für einen Spitzenfachverband) Gewerbliche Unternehmen/Nebenbetriebe 6
Derzeitiger Umfang des Sportversicherungsvertrages Unfallversicherung Bei Sport- oder Wegeunfällen (Invaliditätsleistung, Todesfallleistung, TG-Pauschale, Übergangsleistung, Zuschuss bei Brillenschäden, Zahnersatz, Nachhilfekosten für Schüler) Umfang Sportversicherungsvertrag Unfallversicherung Die Invaliditätsleistung erfolgt ab einem Invaliditätsgrad von 20%. Maximalentschädigung 150.000 je versicherte Person. 7
Derzeitiger Umfang des Sportversicherungsvertrages Ehrenamtsversicherung Erweiterung der Unfallversicherung für Funktionäre Gilt für alle von der Mitgliederversammlung in ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt gewählten Mitglieder Leistungen u. a. bis zu 2.500 monatliche MdE-Rente Im Todesfall zusätzliche Hinterbliebenenversorgung 20.000, zuzüglich 5.000 je unterhaltsberechtigtes Kind Derzeitiger Umfang des Sportversicherungsvertrages Haftpflichtversicherung - Personen- und Sachschäden gesetzliche Schadenersatzansprüche werden befriedigt oder abgewehrt: z. B. Schäden an Sportanlagen, Verletzung von Aufsichtspflichten, Haus- und Grundbesitzerrisiko, Schlüsselverlust C. Umwelt-Haftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (inkl. Gewässer) Haftpflicht als Inhaber von Anlagen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (z. B. Öltank) 8
Haftpflichtversicherung Aufgabe der Haftpflichtversicherung: Prüfung der Haftung nach Sach- und Rechtslage Befriedigung berechtigter Ansprüche Abwehr unberechtigter Ansprüche Kommt es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, führt der Versicherer den Prozess / trägt anfallende Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet somit passiven Rechtsschutz. Die Versicherungssumme beträgt 3.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden. Derzeitiger Umfang des Sportversicherungsvertrages Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die Versicherten wegen eines Verstoßes von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden (sog. Drittschäden ) Versicherungssumme zwischen 15.000 und 30.000 9
Derzeitiger Umfang des Sportversicherungsvertrages Vertrauensschadenversicherung Versichert sind die Vermögenswerte (Geld, Geldwerte) gegen schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl) durch Vertrauenspersonen sowie Ereignisse, die ohne Verschulden der Wagnisperson eintreten (z. B. Raub, Erpressung, Überfall auf dem Transportweg) Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 7.500 und 100.000 Derzeitiger Umfang des Sportversicherungsvertrages Leistungen der Rechtsschutzversicherung Schadenersatz- Rechtsschutz (z. B. Nachbar klagt wegen Lärm) Straf- Rechtsschutz (z. B. Vorwurf gegen Übungsleiter) Arbeitsrechtsschutz (z. B. Kündigung Mitarbeiter) Sozialgerichts- Rechtsschutz (z. B. VBG-Klagen) Vertrags- Rechtsschutz (z. B. Miet- und Pachtverträge) 10
Private Sportausübung oder Einzeltraining? Absicherung außerhalb des Trainings im Verein Versicherungsschutz über den Sportversicherungsvertrag besteht bei vom Verein veranlassten / mit dem Verein im Vorfeld abgesprochenen (Einzel-) Training Nachweis beispielsweise durch individuelle Trainingspläne Kein Versicherungsschutz besteht für die private Sportausübung Versicherungsschutz bei Veranstaltungen Beispiel Veranstaltung Vereinsmitglieder, offizielle Helfer Nichtmitglieder bei aktiver Sportausübung Begleitung Übungsleiter Veranstalterrisiko des Vereins Beachvolleyballturnier Versichert Veranstalter hat a) eine Nichtmitgliederversicherung: Versichert b) keine Nichtmitgliederversicherung: Nicht Versichert Vereinsmitglied: Versichert Nichtmitglied: Nicht versichert Versichert Versichert - wenn Verein Veranstalter ist 11
Ausblick 01.01.2015 Erweiterung des Sportversicherungsvertrages Obligatorischer Einschluss der D&O- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für alle Verbände und Vereine Beitrag pro Mitglied p. a. 0,18 Versicherungssumme jeweils 250.000 ohne Selbstbehalt Mitversicherung Schlüsselverlust bis 20.000 D&O- und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Haftungsrisiken von ehrenamtlich oder hauptberuflich tätigen Vereinsvorständen absichern Die Vermögensschaden-Zusatzversicherung schützt Funktionäre bei Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit, Insbesondere die haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen und den Vorstand. Beantragt beispielsweise der Vorstand versehentlich zu spät öffentliche Mittel und es entsteht dem Verein hierdurch unmittelbar ein Vermögensschaden, kann der Anspruch aus der Eigenschaden- Deckung der Vermögensschadenversicherung befriedigt werden. Fehlüberweisung auf Konto einer insolventen Firma Hotelstornierung für abgesagtes Trainingslager an falsche Faxnummer 12
D&O- und Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung Haftungsrisiken von ehrenamtlich oder hauptberuflich tätigen Vereinsvorständen absichern Die D&O-Versicherung (die sog. Manager-Haftpflicht ) bietet speziell den Leitungs- (Vorstände, Geschäftsführung) u. Kontrollorganen (Beirat, Aufsichtsrat) des Vereins eine persönliche u. eigenständige Absicherung für mögliche Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten. Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass eine versicherte Person wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen vom eigenen Verein oder von Dritten für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen wird. Fehlkauf eines Grundstückes, dass für die geplante Nutzung unbrauchbar ist Nicht erkannte Überschuldung des Vereines Überblick wichtige Zusatzversicherungen Versicherungsschutz für Nichtmitglieder für aktive Teilnehmer an den Sportangeboten der Verbände und Vereine Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz versichert Schäden am privaten PKW anlässlich von Vereinsfahrten Reiseversicherung für Reisen und Fahrtveranstaltungen einschließlich Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung) Spezielle Haftpflichtdeckungen z. B. Tierhalter- oder Tierhüter 13
Überblick wichtige Zusatzversicherungen Veranstaltungsversicherungen - Spezielle Haftpflichtdeckungen und Ausfallrisiko Mobilien- und Immobilienschutz für Vereins- und Verbandsgebäude - Vereins-/Verbandsgebäude (Immobilien) - Inventar (Mobilien) Spezielle Sachversicherungen - Elektronische Geräte (z. B. Zeitmessanlage) - Sportgeräteversicherungen Nichtmitgliederversicherung Nicht versichert sind: Zuschauer und Besucher (keine aktive Teilnahme) Rehabilitations-Sport auf Grundlage des 44 Abs. 1 Nr. 3 und SGB XI (Verordnung 56) Günstige Jahresbeiträge, gestaffelt nach Vereinsgröße bis zu 100 Mitglieder 52,11 bis zu 200 Mitglieder 91,22 bis zu 300 Mitglieder 130,32 bis zu 400 Mitglieder 169,41 bis zu 500 Mitglieder 208,51 über 500 Mitglieder 247,45 14
Kfz-Zusatzversicherung Was ist versichert? Unfallschäden an Kfz, die im Auftrage des Vereins anlässlich satzungsgemäßer, versicherter Veranstaltungen zur Beförderung von Personen eingesetzt werden. Mitversichert ist Bergung des Fahrzeugs Abschleppen bis zu 150,-- Weiterbeförderung ÖPNV oder Taxi bis 150,-- Verkehrs-Rechtsschutz bis 50.000 Versicherte Fahrzeuge: Private Pkw, Krafträder und deren Anhänger, die nicht als gewerbliches Beförderungsmittel eingesetzt sind (z.b. Taxi) Kfz-Zusatzversicherung für Vereine Der versicherte Fahrtenbereich umfasst Fahrten u. a. zu und von Wettkämpfen, Punktspielen, sportliche Darbietungen offiziell angesetzte Trainings-/Übungsstunden Vorstands- und Ausschusssitzungen Satzungsgemäße Versammlungen Versichert ist die Beförderung/Selbstbeförderung aktiver Sportler Funktionäre Übungsleiter, Turn-/Sportlehrer, Trainer Kampf-, Ziel- und Schiedsrichter (Einsatz im Vereinsauftrag) Angestellter, Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung unentgeltlich tätiger Helfer und Betreuer 15
Fragen????????? Versicherungsbüro Online Rund um die Uhr alles zum Thema Sportversicherung: Schadenanzeigen Versicherungsanträge für Zusatzversicherungen Merkblatt zur Sportversicherung Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Sportversicherungsvertrag Das ABC zur Sportversicherung. Sie gelangen über die Internetseite des LSB oder über www.arag-sport.de zum Versicherungsbüro online. 16
Service Schadenmeldungen, Information und Beratung Versicherungsbüro beim LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.v. Thietmarstraße 18 39128 Magdeburg Telefon: 0391 25191011 Telefax: 0391 25191025 Email: vsbmagdeburg@arag-sport.de Internet: www.arag-sport.de Büroleiter Jan Gusewski 17