Nutzungs- und Betriebsordnung für den Höchstleistungsrechner am Leibniz-Rechenzentrum (SuperMUC)



Ähnliche Dokumente
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR

Das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Vereinbarung über die Bibliothek Evangelische Theologie (BTh)

Qualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement

Grundsätze der FernUniversität Hagen für die Genehmigung von In- und An-Instituten

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Ihr IT-Administrator oder unser Support wird Ihnen im Zweifelsfall gerne weiterhelfen.

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der ev. Kirche in Deutschland e. V. Geschäftsordnung für den Geschäftsführer

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

Umstieg auf Microsoft Exchange in der Fakultät 02

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG )

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

Nutzung von GiS BasePac 8 im Netzwerk

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Nutzung dieser Internetseite

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Teil 2 Management virtueller Kooperation

EU-Programm Lebenslanges Lernen Nationale Kofinanzierung

STAATLICHE REGELSCHULE Carl August Musäus - ST Schöndorf Weimar

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.»

Mitarbeitergespräche erfolgreich führen

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

Installation OMNIKEY 3121 USB

Anleitung für den Elektronischen Lesesaal der Martin-Opitz Bibliothek

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder

Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Tagungs- und Gästehäuser in Deutschland

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Dokumentation zur Versendung der Statistik Daten

Matrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version September

Lehrer: Einschreibemethoden

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

VfW-Sachverständigenordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Datenschutz und Schule

Haben Sie über elektronisches Schließfachmanagement nachgedacht? Ein Schließfach ist ohne ein solides Schloss nicht komplett.

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

A. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Ein unverzichtbarer Helfer für den Heizwerksbetrieb!

- DFBnet Spielverlegung Online - Leitfaden für die Beantragung einer Spielverlegung im Onlineverfahren

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Jetzt durch Verlinken data-recovery.de Partner werden und die Gewinnchance auf einen Datenrettungsgutschein nutzen

Kurzanleitung zur Updateinstallation von SFirm 3.1

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Ex-Ante-Evaluierung von Finanzinstrumenten in Thüringen Thüringen Invest und Thüringen Dynamik

Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn

Elternzeit Was ist das?

Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember Schulmanagement weltweit

Medizinische elektrische Geräte und Systeme

Migration von statischen HTML Seiten

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Informations- und Kommunikationsinstitut der Landeshauptstadt Saarbrücken. Upload- / Download-Arbeitsbereich

Geyer & Weinig: Service Level Management in neuer Qualität.

REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender

Ordnung zu den Sprachkursen des Zentrums für HochschulBildung (zhb) / Bereich Fremdsprachen der Technischen Universität Dortmund vom 12.

Whitepaper. Produkt: combit Relationship Manager. combit Relationship Manager und Terminalserver. combit GmbH Untere Laube Konstanz

Betriebs und Entgeltordnung der Core Facility Kleintier Bildgebung der Medizinischen Fakultät

Markt Markt Indersdorf

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

Unterstützerkreis Bernried

Downloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

HamburgService Registrierung für die Online-Dienste Gutachterverfahren (GUV) und Gutachterinformationssystem (GIS)

OEM Von der Idee zum Serienprodukt

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen

Was macht Layer2 eigentlich? Erfahren Sie hier ein wenig mehr über uns.

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

vom 15. Januar 1991 (ABl S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Transkript:

Nutzungs- und Betriebsordnung für den Höchstleistungsrechner am Leibniz-Rechenzentrum (SuperMUC) Präambel (Stand 1. August 2012) Mit dem Höchstleistungsrechner SuperMUC soll der Wissenschaft und Forschung in Deutschland und Europa ein Werkzeug zur Erschließung neuer Möglichkeiten für das technisch-wissenschaftliche Höchstleistungsrechnen geboten werden. Die Governancestrukturen sind im Organisationskonzept für den Höchstleistungsrechner am Leibniz-Rechenzentrum (SuperMUC) beschrieben. Der Betrieb des SuperMUC erfolgt durch das Leibniz- Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in Abstimmung und Koordination mit dem Gauss Centre for Supercomputing e.v. (GCS). Soweit Nutzungs- und Betriebsaspekte des SuperMUC nicht in dieser Nutzungs- und Betriebsordnung eigens geregelt sind (beispielsweise für den zugelassenen Benutzerkreis, siehe 1 und 3), gelten die Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des Leibniz- Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in der aktuellen Fassung. Insbesondere gelten die 3 bis 8 der Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften uneingeschränkt: 3 Formale Benutzungsberechtigung 4 Pflichten des Benutzers 5 Haftung des Benutzers 6 Rechte und Pflichten des LRZ 7 Haftung des LRZ 8 Sonstige Regelungen. Für die Nutzung der Einrichtungen des Kommunikationsnetzes und der Archivierungssysteme am LRZ gelten die Regelungen in den Richtlinien zum Betrieb des Münchner Wissenschaftsnetzes (MWN Benutzungsordnung des DFN-Vereins zum Betrieb des Wissenschaftsnetzes, Richtlinien zur Nutzung des Archiv- und Backupsystems in der jeweils aktuellen Fassung. 1 Betriebsziele Der Höchstleistungsrechner am LRZ dient dem Ziel, rechenintensive Aufgaben im Grenzbereich des heute technisch Machbaren bearbeiten zu können. Er steht in erster Linie der Wissenschaft zur Verfügung, soll aber bei Bedarf im Rahmen der GCS-Regularien auch für die

Industrie zugänglich sein, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit in diesen Bereichen sicherzustellen. Wegen der hohen Kosten ist eine sachgemäße und strenge Auswahl der auf diesem Rechner zu bearbeitenden Aufgaben notwendig. Gleichzeitig sollte den Nutzern eine möglichst weitgehende Unterstützung gewährt werden, um einen optimalen Nutzen zu erzielen. Folgende Kriterien sind dabei maßgebend: 1. Die Aufgabenstellung muss wissenschaftlich anspruchsvoll und ihre Bearbeitung muss von großem Interesse sein. 2. Die Aufgabenstellung muss auf dem SuperMUC technisch durchführbar sein und der Leistungsfähigkeit des Rechners entsprechen. 3. Die Bearbeiter müssen wissenschaftlich ausgewiesen und zu einer erfolgreichen Bearbeitung der Aufgabenstellung in der Lage sein. Insbesondere müssen Antragsteller die erforderlichen Spezialkenntnisse zur effektiven Nutzung von Höchstleistungsrechnern besitzen. Dies ist im Antrag nachzuweisen. 4. Vorbereitende Entwicklungsarbeiten, kleinere abtrennbare Aufgabenteile und auch Auswertungen sollen möglichst auf Rechnern geringerer Leistungsfähigkeit durchgeführt werden. 5. Die Programme zur Bearbeitung der Aufgabe müssen die spezifische Eigenschaft des Rechners in möglichst optimaler Weise nutzen. Dies ist während der Projektlaufzeit regelmäßig zu überprüfen. 6. Die für die Aufgabe erforderliche Software und die notwendigen Softwarewerkzeuge müssen zur Verfügung stehen. Notwendige Beschaffungen und Lizenzierungen sind im Vorfeld mit dem LRZ abzusprechen. 7. Das Betriebskonzept des Rechners muss auf das zu erwartende Aufgabenprofil hin angepasst werden können. 2 Betriebsregelungen 1. Nutzerbetreuung Die Beteiligung der Benutzer bei grundsätzlichen organisatorischen Entscheidungen zum SuperMUC ist durch den Lenkungsausschuss gewährleistet. Alle SuperMUC-Projekte werden von wissenschaftlichen Mitarbeitern des LRZ aus der Gruppe Applikationsunterstützung während der gesamten Laufzeit betreut. Der Betreuer berät vom Lenkungsausschuss zugelassene Nutzer während der Bearbeitungszeit des Projekts. Er setzt die vom Lenkungsausschuss aufgestellten Vorgaben für das Projekt um, wie etwa die Organisation der für die Bearbeitung genehmigten Betriebsmittel. Er sichert die Einhaltung der Kriterien 2 und 4 bis 7 aus 1. Die Betreuergruppe veranstaltet (ggf. in enger Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetzwerk) Kurse und Fortbildungsmaßnahmen, um den Aufwand für Einzelbetreuung zu minimieren. Diese Kurse können auch als Präsentation über Internet zur Verfügung gestellt werden, so dass eine zeitlich und örtlich entkoppelte Kursteilnahme möglich ist. Die Betreuergruppe ist erster Ansprechpartner in allen Fragen der Benutzer, die das installierte Rechensystem, die auf ihm installierte Anwendersoftware, die Fehlerverfolgung und -korrektur, die Erstellung von Dokumentationen, die rechnerspezifischen Programmoptimierun-

gen sowie die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Benutzern unterschiedlicher Fachbereiche (Synergie) betreffen. In allen methodischen, fachspezifischen und wissenschaftlichen Fragen vermittelt das LRZ die Benutzer an das Kompetenznetzwerk bzw. geeignete wissenschaftliche Institutionen weiter. Diese beraten vertieft in methodischen und fachlichen Fragen des Hochleistungsrechnens sowie in Fragen der Programmanpassungen an die verschiedenen Rechnertypen, die in Deutschland bzw. in Europa zur Verfügung stehen. Auf Hinweise aus der Betreuergruppe leitet das LRZ Synergieeffekte zwischen Projekten ein. Im Gegensatz zu der wissenschaftlichen Ausrichtung des Kompetenznetzwerks sind die Aufgaben der LRZ-Betreuungsgruppe rechnernah und service-orientiert. Im Einzelnen sind es: die Beratung von Benutzern im Vorfeld eines Projektes, z.b. zur Einschätzung der auf dem vorhandenen Rechner benötigten bzw. vorhandenen Ressourcen, die Zuteilung von Benutzerberechtigungen und Rechnerressourcen nach Maßgabe der vom Lenkungsausschuss aufgestellten Regeln und der festgestellten Bewertung des Projekts, die Betreuung in allen rechnerspezifischen und rechnernahen Fragen, insbesondere Fragen zur effizienten Nutzung der vorliegenden Rechnerarchitektur und der vorhandenen Speichermedien, Qualitätskontrolle der Programme, Anleitung zur Minimierung des Ressourcenverbrauchs und entsprechende Beratung der Kunden, Entwicklung der hierzu notwendigen Werkzeuge, Evaluierung, Auswahl, Lizenzierung, Installation, Test und Pflege von Compilern, Hochleistungstools, Bibliotheken und allgemeiner Anwender-Software, die Softwareinstallation und deren finanzielle Abwicklung, die konkrete Fehlerverfolgung und -dokumentation bei Compilern und Anwendersoftware, die Unterstützung der Benutzer bei der graphischen Darstellung ihrer Ergebnisse ("Visualisierungsservice") und bei der Vor- und Nachbearbeitung der Daten, die Dokumentation der Betriebs- und Softwareumgebung, eine Bindegliedsfunktion: Kontakt zu Endbenutzern, um die Mittlerrolle des LRZ in Bezug auf das Kompetenznetzwerk und andere unterstützende Institutionen erfüllen zu können, und organisatorische Koordination des LRZ mit denselben, die Organisation von Benutzertreffen, Kursen, Seminaren und (virtuellen) Workshops, mit dem Ziel, das erworbene Wissen direkt in die praktische Arbeit einfließen lassen zu können. Schließlich obliegt es der Betreuergruppe in Zusammenarbeit mit dem Kompetenznetzwerk, regelmäßige Berichte über die Arbeiten am SuperMUC zu erstellen. 2. System- und Rechnerbetrieb Der Gruppe HPC Server und Dienste obliegen die Einstellung der Betriebsparameter und die laufende Überwachung des Betriebs. Die sorgfältige Durchführung der operativen Aufgaben ist für einen effizienten Betrieb unerlässlich und zahlt sich durch optimale Ressourcen- Nutzung aus. Es fallen im Einzelnen folgende Aufgaben an:

Das LRZ stellt Räumlichkeiten, Energie, Klimatisierung/Kühlung und die Kommunikationsnetz-Anbindung zur Verfügung. Das LRZ betreibt und administriert den SuperMUC eigenverantwortlich nach den vom Lenkungsausschuss erlassenen Regeln. Dazu gehören: Betriebsplanung: Rechnerkonfiguration, Betriebsmodelle, Konzepte zum optimalen Betriebsablauf, Konzepte zur Betriebssteuerung (Blockbetrieb, Stapelbetrieb, Interaktivbetrieb, Warteschlangenverwaltung), Konfigurationsmanagement, Engpass-Analysen, Planung und Realisierung von Erweiterungsbeschaffungen wie der 2. Ausbaustufe des SuperMUC, Administration und Operating (24-Stunden-Betrieb), Technische Realisierung und Überwachung der Betriebsvorgaben, Fehlerverfolgung und -behebung, Gewährleistung der erforderlichen Sicherheitsvorgaben (evtl. auch durch zusätzliche Hardware wie etwa Firewall-Rechner): Zugang vom Kommunikationsnetz nur über zugelassene Hostrechner (z.b. keine Netzrouten, keine Default-Route) Zugang zum SuperMUC nur über die hinreichend sichere Mechanismen (z.b. ssh, scp, GSISSH usw. Kein telnet, rsh, rcp oder ftp) Implementierung aller zweckmäßigen neuen Verfahren zur Aufrechterhaltung und Erhöhung der Sicherheit. Einbettung des Rechners in eine Benutzerverwaltung, die Sicherheit und Schutz vor missbräuchlichem Zugriff auf Daten anderer bzw. vor Veränderung von Programmen bietet. Folgende Aufgaben werden von der Betriebs- und Betreuergruppe gemeinsam durchgeführt: Das LRZ ist verantwortlich für die effiziente Nutzung des Rechners, soweit dies betrieblich beeinflussbar ist. Dies betrifft insbesondere auch die Fälle, in denen auf Grund von Beobachtungen im Betrieb Rücksprachen mit Benutzern erforderlich werden (schlechte Programm-Performance, Betriebsprobleme durch Programme, Benutzerberatung wegen offensichtlich ungünstiger Verfahren usw.). Das LRZ organisiert den aktuellen Betrieb (wann Blockzeiten, wann Durchsatzbetrieb, wann kann trotz Blockzeit noch ein Programm nebenher gerechnet werden usw.). Das LRZ führt die Betriebsstatistiken des SuperMUC und die Abrechnung der verbrauchten Ressourcen durch. Davon abgeleitet werden die Prioritäten der Auftragsabwicklung gesetzt. Das LRZ führt Standards am SuperMUC ein (bzw. betreibt deren schnelle Einführung durch den Hersteller), die für ein problemloses Zusammenspiel von Rechnern und die reibungslose Nutzung des SuperMUC notwendig sind. Das LRZ sorgt für die Zusammenarbeit mit anderen deutschen und internationalen Höchst- und Hochleistungsrechenzentren im Rahmen des Gauss Centre for Supercomputing (GCS) und der Gauß-Allianz sowie durch die Mitarbeit bei Projekten des BMBF und der EU. Erstellung des jährlichen SuperMUC-Betriebsberichts für den Lenkungsausschuss. 3. Datenspeicherung Der Betrieb der Speicher-, Backup- und Archivierungssystem erfolgt durch die Gruppe HPC Server und Dienste und die Gruppe Datenhaltung. Dies umfasst

Administration der Speichersysteme Wahrung der Sicherheitsaspekte Kapazitätsplanung Monitoring und Reporting Überwachung der Quotierung des Speicherplatzes Das LRZ kann die Unversehrtheit (z.b. Zerstörung, Manipulation, aber auch unbeabsichtigtes Löschen durch den Benutzer selbst) und Vertraulichkeit der bei ihm gespeicherten Daten nicht garantieren. Gleichwohl bemüht es sich nach Kräften um einen qualitativ hochstehenden System- und Dienstbetrieb sowie um geeignete technische Maßnahmen zur Erhöhung der der Datensicherheit (z.b. Snapshots, Backups, Sicherung in unterschiedlichen Brandabschnitten). Der Umfang und die Art der Datensicherheit können jedoch je nach Einsatzscenario und Charakteristik der Speichersysteme sehr unterschiedlich gestaltet sein. Die Benutzer werden auf den Grad der Datensicherheit der einzelnen Filesysteme hingewiesen. Für die Inhalte der gespeicherten Daten ist alleinig der Nutzer verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, von wichtigen Daten Sicherungskopien auf anderen Rechnern bzw. Bandkopien im Archivsystem zu erstellen. Die Quotierung des Plattenplatzes erfolgt aufgrund von Vorgaben bei der Projektbegutachtung. Daten auf den Plattensystemen werden nach Ende eines Projektes gelöscht. Die Archivierung von über das Normalmaß hinausgehenden Datenmengen ist mit LRZ abzusprechen. Die Aufbewahrungsdauer von Archivdaten auf Band beträgt 10 Jahre. 4. Kommunikationsnetz-Anschluss Die Netzbetriebsgruppe am LRZ sorgt für die erforderliche hochwertige Anbindung des SuperMUC an das weltweite Kommunikationsnetz. Im Einzelnen beinhaltet dies bestmögliche Anbindung an das Backbone-Netz des LRZ zur Nutzung anderer Dienste des LRZ und für die Archivierung, Nachbearbeitung und Visualisierung von Daten, bestmöglichen Anschluss an das deutsche Wissenschaftsnetz des DFN, damit der bundesweite Austausch von Daten der Nutzer möglichst unbehindert vonstattengehen kann, Wahrung aller Sicherheitsaspekte, die mit dem Anschluss des SuperMUC ans Kommunikationsnetz zusammenhängen und durch Maßnahmen im Kommunikationsnetz abgedeckt werden müssen. 3 Nutzerkreis Am SuperMUC grundsätzlich zulässig sind Projekte aus 1. Forschung und Lehre an staatlichen deutschen Hochschulen, 2. Forschung und Lehre anderer deutscher Institutionen, die überwiegend von der öffentlichen Hand getragen werden, 3. Forschung und Lehre europäischer Institutionen, die überwiegend von der öffentlichen Hand getragen werden im Rahmen europäischer Projekte und Kooperationen, 4. der europäischen Industrie im Rahmen der staatlichen Vorgaben, sofern sie den in 1 festgelegten Betriebszielen entsprechen.

Für Nutzer aus den obigen Gruppen 1., 2. und 3. ist die Nutzung des SuperMUC bis auf Widerruf unentgeltlich. 4 Zulassungsverfahren Soweit es sich nicht um Großprojekte (mit mehr als eines vom GCS-Lenkungsausschuss festzulegenden Prozentsatzes der jährlichen Core Cycles) für den SuperMUC handelt, die im Rahmen von GCS- bzw. PRACE-Calls einzureichen sind, werden Projektanträge auf Nutzung des SuperMUC in elektronischer Form an das LRZ gestellt (über https://www.lrz.de/services/compute/supermuc/projectproposal/). Ein Antrag muss folgende Angaben enthalten: Projekttitel Angaben zur beantragenden Institution und deren Leitung Angaben zur Person des Projektverantwortlichen Der Projektverantwortliche ist für die administrativen Aufgaben innerhalb des Projektes zuständig, z.b. Vergabe, Verwaltung und Überwachung der zugeteilten Nutzungskennzeichen und Ressourcen. Nationalitäten, Telefonnummern und E-Mail-Anschriften aller Personen, die im Rahmen des Projekts Zugang zum SuperMUC erhalten sollen gegebenenfalls Angaben zu Projektpartnern außerhalb der beantragenden Institution Beschreibung des Projektes Einordnung des Anwendungsgebietes (Biologie, Chemie, Fluiddynamik, Physik etc.) Kurzbeschreibung des Projektes (ca. 300 Worte) Die Kurzbeschreibung des Projektes sollte in der Regel in Englisch erfolgen, da diese zur Darstellung der Arbeiten am SuperMUC veröffentlicht werden soll. ausführliche Beschreibung des Projektes (Stand der Technik, verwendete Verfahren, Referenzen über bisherige Arbeiten, etc.) Dauer des Projekts Angaben zu den benötigten Ressourcen Rechenzeit des Gesamtprojektes (Parallele Laufzeit * Anzahl Prozessoren) Plattenplatz für das Gesamtprojekt (permanent und temporär) Ressourcenbedarf eines typischen Einzellaufes und des Bedarfs bei Interaktiv- Nutzung (maximale Anzahl der Prozessoren, Hautspeicher, Rechenzeit, Plattenplatz etc.) Angaben zum benötigten Archivbedarf (Größe, Häufigkeit des Zugriffs auf das Archiv etc.) Angaben über die zu verwendende Software (Compiler, Bibliotheken, Tools, etc.) Angaben zu speziellen Anforderungen (Blockbetrieb, zeitkritische Durchführung von Projekten, Bedarf an Visualisierungskapazität etc.) Angaben zum Umfang und zur Häufigkeit des Datentransfers zwischen Endbenutzer und LRZ IP-Adressen der Endgeräte (keine Subnetze) in öffentlichen Netzen, von denen aus der Zugriff auf den SuperMUC erfolgen soll Angaben zur Nutzung anderer Supercomputer für das beantragte Projekt Zusicherung, bei einem länger laufenden Projekt jährlich einen Zwischenbericht bzw. in jedem Fall einen Abschlussbericht zu liefern und die erhaltenen Ergebnisse in geeigneter Form zu veröffentlichen (bei begründetem Interesse des Antragstellers kann davon auf Antrag abgesehen werden) Zusicherung, die Betriebsregeln des SuperMUC und LRZ einzuhalten.

Zustimmung zur Weitergabe der wesentlichen Angaben des Projektantrags (Antragsteller, Projekttitel, beantragte CPU-Zeit) an andere Höchstleistungsrechenzentren. Die Zulassung von Projekten zum SuperMUC und die Festlegung von deren Rechnerressourcen obliegt dem Lenkungsausschuss. Das LRZ leitet Projektanträge unverzüglich zur Entscheidung an den Lenkungsausschuss weiter. Die Zulassung eines Projekts zum SuperMUC kann vom Lenkungsausschuss widerrufen werden, wenn die Angaben im Projektantrag nicht oder nicht mehr zutreffen, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Nutzung des SuperMUC nicht (mehr) gegeben sind, Verstöße vorliegen, die zu einem Entzug der Rechenberechtigung am LRZ führen. 5 Ressourcennutzung Das LRZ stellt für bewilligte Projekte DV-Ressourcen im Rahmen der vom Lenkungsausschuss festgelegten Grenzwerte (maximale Knotenanzahl, Rechenzeit, Hauptspeicher, Plattenspeicher, Archivspeicher, auch Zeitdauer des Projekts) und entsprechend der am Super- MUC gegebenen Möglichkeiten bereit. Es sorgt auch bestmöglich für die betriebliche Umsetzung eventuell vom Lenkungsausschuss festgelegter Prioritätsanforderungen. Darüber hinausgehende Ansprüche von Nutzern auf Nutzung von Rechnerressourcen am SuperMUC bestehen nicht. SuperMUC-Nutzer, die nicht zum satzungsmäßigen Nutzerkreis des LRZ ( 1 der Benutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme des Leibniz-Rechenzentrums der Bayerischen Akademie der Wissenschaften) gehören, können andere IT-Einrichtungen des LRZ (z.b. Archivsysteme und Visualisierungs-Einrichtungen) mitbenutzen, sofern dadurch der satzungsmäßige Nutzerkreis nicht in deren Nutzung beeinträchtigt wird bzw. die dadurch entstehende Kosten gedeckt sind. 6 Inkrafttreten Diese Nutzungs- und Betriebsordnung für den Höchstleistungsrechner am Leibniz-Rechenzentrum (SuperMUC) tritt mit der Billigung durch den Lenkungsausschuss und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst am 01.08.2012 in Kraft.