Prüfungsinformation für die IT-Berufe Stand: 29.07.2013



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Transkript:

Prüfungsinformation für die IT-Berufe Stand: 29.07.2013 IT-System-Elektroniker/-in, Fachinformatiker/-in, Informatikkaufmann/-frau, IT- System-Kaufmann/-frau Prüfungsstruktur IT-Berufe Prüfungsteil A Prüfungsteil B Projektarbeit Präsentation Ganzheitliche Ganzheitliche Wirtschafts- und Aufgabe I Aufgabe II und Fachgespräch Sozialkunde Termine: Sommerprüfung Winterprüfung Aufforderung z. Anmeldung 01. Dezember 01. Juli Anmeldeschluss 10. Februar 10. September Einreichung Projektanträge 10. Februar 10. September Projektgenehmigung Bis 08. März Bis 06. Oktober Projektphase 10.03. 16.05. 07.10. 15.12. Schriftliche Prüfung Mai November Präsentation/Fachgespräch Juni/Juli Januar Die Ausbildungsordnungen sehen vor, dass der Prüfungsteilnehmer in Teil A der Prüfung in insgesamt 35 Stunden (70 Stunden beim Fachinformatiker / Anwendungsentwicklung) eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in einer Gesamtzeit von höchstens 30 Minuten die Projektarbeit präsentieren (Präsentation ca. 15 Minuten) und darüber ein Fachgespräch führen soll. Die Projektarbeit soll zusammenhängend durchgeführt werden.

Betriebliche Projekte haben aber die Eigenschaft, dass nicht ununterbrochen daran gearbeitet werden kann. Vielfach sind auch zeitliche Abhängigkeiten und Verbindungen zu anderen Arbeitsschritten zu beachten. In besonderen Fällen kann die Projektarbeit über einen längeren Zeitraum als 1 bzw. 2 Wochen durchgeführt werden, eine Begründung hierfür muss im Antrag erkennbar sein. Für die Projektdurchführung und die Dokumentation ist daher ein Zeitfenster vorgesehen, und zwar in einem Umfang von ca. 10 Wochen. Zum Ende dieses Zeitraumes muss die Projektphase unbedingt abgeschlossen werden damit die Gesamtprüfung termingerecht weitergeführt werden kann. Daher ist es sinnvoll, nicht den letztmöglichen Zeitraum für die Durchführung zu wählen. Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt. Sie ist unmittelbar am Ende des Projektes (Termin im Projektantrag) ins Internet einzustellen. Das Projektantragsverfahren erfolgt papierlos über das Internet. Der Zugang zum Onlinesystem erfolgt über die Internetseite https://azubionline-ihk.de/tibrosbb/projektelogin.jsp Die Zugangsdaten erhalten Prüfungsteilnehmer und Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetriebe zusammen mit den Anmeldeunterlagen für die Abschlussprüfung. Login Prüfungsteilnehmer Der Prüfungsteilnehmer erhält von der IHK die für das Login benötigte PIN-Nummer, das Passwort und die Azubi-Identnummer. Bei der Erfassung der Antragsdaten werden vom Prüfungsteilnehmer zwei E-Mailadressen erfragt. Die angegebene E- Mailadresse muss für den gesamten Prüfungszeitraum verfügbar sein und regelmäßig abgerufen werden, da der Prüfungsteilnehmer alle Informationen per E-Mail erhält!

Login Ausbildungsbetrieb Auch der Ausbildungsbetrieb bzw. Umschulungsträger erhält von der IHK eine benötigte PIN-Nummer um den Projektantrag zu genehmigen oder abzulehnen. Nach Einstellung des Projektantrages durch den Prüfling erhält der Ausbildungsbetrieb einen Link per E-Mail. Über diesen Link kann er den Antrag einsehen und bearbeiten (genehmigen oder ablehnen). Mit diesem Link hat der Ausbildungsbetrieb bzw. Umschulungsträger ebenfalls die Möglichkeit, sich jederzeit über den aktuellen Status des Projektantrages zu informieren. Im Projektantrag müssen insbesondere folgende Angaben gemacht werden: Projektbezeichnung Kurzform und Aufgabenstellung Ist- Analyse Zielsetzung entwickeln / Soll-Konzept Was soll am Ende des Projektes erreicht sein Welche Anforderungen müssen erfüllt sein Welche Einschränkungen müssen berücksichtigt werden strukturplan entwickeln Was ist zur Erfüllung der Zielsetzung erforderlich. Hauptaufgaben auflisten Teilaufgaben auflisten Optional: Entwicklung einer grafischen oder tabellarischen Darstellung Projektphasen mit Zeitplanung in Stunden Nachdem der Prüfungsteilnehmer den Antrag online eingestellt hat und sicher ist, dass keine Änderungen mehr vorgenommen werden sollen, bestätigen zuerst der Prüfungsteilnehmer und anschließend der Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb mit ihren jeweiligen PIN-Nummern den Projektantrag. Erst danach steht der Antrag dem Prüfungsausschuss bzw. der IHK zur Verfügung. Der Prüfungsteilnehmer erhält nach der Eingabe seiner PIN-Nummer eine Bestätigung per Mail.

Nach der Bestätigung durch den Ausbildungsbetrieb erhält er eine zweite Bestätigung, ebenfalls per Mail. Der Projektantrag mit Status des Projektverfahrens ist jederzeit im Internet einsehbar, Änderungen können jedoch nicht mehr durchgeführt werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet bis Ende Februar/Ende September. Er genehmigt die Projektarbeit wie vorgelegt oder versieht sie ggf. mit Änderungswünschen und gibt sie dann zur Durchführung im Betrieb frei. Prüfungsteilnehmer und Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb werden umgehend per E-Mail über die Entscheidung informiert. Mit dieser Mail bekommt der Prüfungsteilnehmer auch mitgeteilt, welcher Prüfer während der betrieblichen Projektarbeit sein persönlicher Projektbetreuer seitens der IHK ist. Die Genehmigung des Projektantrages orientiert sich an folgenden Kriterien: Die Angaben müssen vollständig sein, wesentliche Inhalte des Ausbildungsberufes widerspiegeln und ein angemessenes Niveau aufweisen. Die Projektbeschreibung muss verständlich sein. Der Prüfungsausschuss wird den Antrag dahingehend beurteilen, ob das Projekt in Abhängigkeit der beschriebenen Projektphasen, des Zeitplans und der Projektstruktur, durchführbar ist. Die Höchstzeit für die Durchführung der betrieblichen Projektarbeit einschließlich Dokumentation beträgt maximal 35 Stunden, für den Fachinformatiker Anwendungsentwicklung stehen 70 Stunden zur Verfügung. Projekte außerhalb dieses Zeitrahmens werden nicht genehmigt. Eventuelle Ablehnung Sollte der Projektantrag vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt werden, wird der Prüfungsteilnehmer per E-Mail über die Ablehnung und die Ablehnungsgründe informiert. Er hat nun Gelegenheit, den Projektantrag mit einer Frist von max. 10 Tagen wieder Online zu überarbeiten. Der geänderte Antrag ist nach der Überarbeitung erneut mit den bekannten PIN-Nummern (Prüfungsteilnehmer und Ausbildungs- bzw. Umschulungsbetrieb) zu bestätigen. Danach wird der Projektantrag erneut vom Prüfungsausschuss geprüft und bei erfolgreicher Überarbeitung genehmigt.

Dokumentation Ihre Dokumentation, die während der Realisierung Ihres Projektes entsteht, stellen Sie als Upload mit max. 5 MB als RTF oder PDF Format ins Internet ein. Andere Dateiformate sind nicht möglich. Anlagen zur Projektarbeit können Sie zur Präsentation mitbringen. Einen eventuellen Quellcode kann man ans Ende des Dokumentes anfügen. Der Upload muss am letzten Tag Ihrer Projektarbeit erfolgen. Wenn es terminliche Veränderungen innerhalb der Projektdurchführung gibt, müssen diese unbedingt mit Ihrem Prüfer und der IHK abgestimmt werden. Eine verspätete Abgabe kann als nicht erbrachte Prüfungsleistung gewertet werden. An dieser Stelle nochmals die Kriterien an Ihre Dokumentation: Mindestens 10, maximal 20 Seiten Umfang (es gilt => weniger kann mehr sein). Einen Ausdruck Ihrer Dokumentation stellen Sie bitte Ihrem Prüfer auf dessen Wunsch zur Verfügung. Für die Präsentation und das Fachgespräch erhalten Sie eine gesonderte Einladung. Am Tag der Präsentation bestätigen Sie mit Unterschrift sowohl die eigenständige Erarbeitung, als auch die richtige Identität der vorliegenden Dokumentation. Außerdem möchten wir Sie noch darauf aufmerksam machen, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb darauf achten müssen, dass datenschutzrechtliche Bedingungen eingehalten werden. In der Dokumentation sind Fremdtexte entsprechend zu zitieren. Für Ihre Präsentation steht Ihnen ein Beamer, Tageslichtschreiber, Tafel und Flipchart zur Verfügung, für dessen Gebrauch wir jedoch keine Garantie übernehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, einen Satz Folien ersatzweise mitzubringen. Darüber hinausgehende Präsentationstechniken sind vom Prüfungsteilnehmer zum Prüfungstermin mitzubringen.

Die Einladung zu Präsentation und Fachgespräch erfolgt durch die Kammer gleichzeitig mit der Bekanntgabe der bisher erzielten Prüfungsergebnisse. Präsentation und Fachgespräch sollen zeitlich möglichst nah an das Ausbildungsende gelegt werden, damit die Ausbildungszeit vollständig ausgeschöpft werden kann. Im Rahmen des Prüfungsteils B (schriftliche Abschlussprüfung) haben die beiden Ganzheitlichen Aufgaben jeweils das doppelte Gewicht gegenüber dem Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde. Sind in diesem Prüfungsteil die Leistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in dem verbleibenden Bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich für die mündliche Ergänzungsprüfung ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A (betriebliche Projektarbeit und Dokumentation sowie Präsentation und Fachgespräch) und B (Ganzheitliche Aufgaben I und II sowie Wirtschafts- und Sozialkunde) mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in der Projektarbeit einschl. Dokumentation, in der Präsentation einschl. Fachgespräch oder in einem der drei Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.