1. Protokollnotiz. zur. Vereinbarung zur Umsetzung therapiebegleitender Maßnahmen. zur Prognoseverbesserung bei Typ 2 - Diabetikern



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Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

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Transkript:

1. Protokollnotiz zur Vereinbarung zur Umsetzung therapiebegleitender Maßnahmen zur Prognoseverbesserung bei Typ 2 - Diabetikern im Rahmen des Vertrages zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i. V. mit 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 (ABC-Programm) zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg (im folgenden AOK genannt) und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Medizinische Fakultät Leipziger Str. 44, 39120 Magdeburg (im folgenden Uni-Klinik genannt) und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg (im folgenden KVSA genannt).

Die Vereinbarung in ihrer Fassung vom 01.10.2010 wird wie folgt konkretisiert, ergänzt oder erweitert. Die Anpassungen treten rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Ziffer 1 Patienten sollen bei diabetologisch verantwortlichen Ärzten und anderen betreuenden Ärzten, die im Rahmen des ABC-Programms tätig sind auch dann in das Programm eingeschlossen werden, wenn ein anderer Haus- oder Facharzt der gewählte koordinierende Arzt im DMP ist und die Patienten zur Mit- oder Weiterbehandlung an den betreuenden Arzt im Rahmen des ABC-Programm überwiesen hat. Ein Arztwechsel innerhalb des DMP wegen der Einschreibung in das ABC-Programm ist nicht erforderlich. Der betreuende Arzt im ABC-Programm hat sich in diesen Fällen mit dem koordinierenden DMP-Arzt abzustimmen, Befunde und Ergebnisse austauschen und die regelmäßige Überweisung zu den Untersuchungsterminen im Ablauf des ABC-Programms zu überwachen. Ziffer 2 Patienten mit der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 oder Diabetes mellitus Typ 1 nach Maßgabe dieser Protokollnotiz, aber ohne Einschreibung in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 oder Diabetes mellitus Typ1 können in das ABC-Programm auch eingeschlossen werden, wenn neben den übrigen Teilnahmevoraussetzungen des 6 der Vereinbarung eine Einschreibung der Patienten im DMP KHK oder im DMP Asthma/COPD vorliegt. Ein Wechsel in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 oder Typ 1 ist wegen der Einschreibung in das ABC-Programm nicht erforderlich. Ziffer 3 Übergewichtige Patienten (BMI > 25) mit der Diagnose Diabetes mellitus Typ 1 und der Einschreibung in ein DMP nach Maßgabe dieser Vereinbarung können im Einzelfall in das ABC-Programm eingeschlossen werden, wenn neben den Teilnahmevoraussetzungen des 6 Abs. 1 b-e der Vereinbarung auch die folgenden Kriterien des metabolischen Syndroms erfüllt werden: 1.1. Taille Frauen >=80 cm 1.2. Taille Männer >=94 cm und mindestens zwei der vier genannten zusätzlichen Faktoren: 2. RR > 130/85 bzw. Medikation 3. Tg >=1,71 mmol/l bzw. Medikation 4.1. HDL-C Frauen <=1,29 mmol/l 4.2. HDL-C Männer <=1,03 mmol/l 5. Glucose >=5,5 mmol/l Der Aufnahme von Patienten nach Satz 1 hat neben einer umfassenden Prüfung und Bestätigung im Sinn des 4 der Vereinbarung zugleich eine umfassende Abwägung der Vor- und Nachteile der Teilnahme an dem ABC-Programm durch den teilnehmenden Arzt in enger Abstimmung mit den Patienten vorauszugehen. Mit Ausfüllen der Teilnahmeunterlagen ist dies dokumentiert. 2

Ziffer 4 Bei der unter 4 Buchst. f genannten Teilnehmerzahl für die Patientenschulung von in der Regel 10 Teilnehmern pro Kurs handelt es sich um eine Empfehlung für die effiziente Organisation und Durchführung der einzelnen Schulungsveranstaltung. Damit wird weder eine Mindestteilnehmerzahl pro teilnehmender Arztpraxis definiert, noch eine Obergrenze der pro Praxis einschließbaren Patienten festgelegt. Bei größeren Teilnehmerzahlen in einer Praxis wird eine sinnvolle Strukturierung der einzelnen Schulungskollektive mit bis zu 10 Patienten pro Gruppe angestrebt. Ziffer 5 Ergänzung des 3 Teilnahmevoraussetzungen des Arztes (1) Die Teilnahme der Ärzte an dieser Vereinbarung ist freiwillig und muss gegenüber der KVSA schriftlich unter Beachtung der Rahmenfristen der Vereinbarung jeweils zum Quartalsanfang erklärt werden (Anlage 3 Teilnahmeerklärung des Arztes ). (2) Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Vereinbarung sind: a) Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 als koordinierender Arzt bzw. als diabetologisch verantwortlicher Arzt b) Genehmigung zur Durchführung von Diabetesschulungen im Rahmen des DMP- Vertrages Diabetes mellitus Typ 1 und/oder Typ 2 c) regelmäßige Durchführung von Diabetesschulungen d) Internetzugang und PC mit Windows Betriebssystem und Farbdrucker e) Teilnahme an der ärztlichen Schulung bzw. Qualifizierung zum ABC-Programm (3) Die Teilnahme an dieser Vereinbarung kann auf Antrag des Arztes auch mit verringertem Leistungsumfang schriftlich gegenüber der KVSA erklärt werden (Anlage 3.1 Beteiligungserklärung des Arztes ). Für diese Ärzte entfallen die Aufgaben gemäß 4 Buchst. a), f), g), j), k) und l) der Vereinbarung. Die Aufgabe nach 4 Buchst. d) wird um die Erstellung und Weiterleitung eines Mitteilungsbogens nach Anlage 2.3 erweitert. (4) Es besteht die Möglichkeit, dass zwischen vollumfänglichen Teilnahme (Anlage 3) und der Teilnahme mit dem verringerten Leistungsumfang (Anlage 3.1) jeweils zum Quartalsbeginn gewechselt werden kann. Ziffer 6 Neue Anlage Anlage 3.1 Beteiligungserklärung des Arztes Anlage3.1_BTE_Arzt.doc 3

Ziffer 7 Neue Anlage Anlage 2.3 Mitteilungsbogen Anlage2.3_Mitteilung sbogen.doc Ziffer 8 Neufassung der Anlage 4 Vergütung des Vertragsarztes Anlage4_Vergütung. doc 4

Unterschriftenseite für die 1. Protokollnotiz zur Vereinbarung zur Umsetzung therapiebegleitender Maßnahmen zur Prognoseverbesserung bei Typ 2 Diabetikern im Rahmen des Vertrages zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 (ABC-Programm) Magdeburg, den 01.03.2011...... AOK Sachsen-Anhalt Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt... Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Medizinische Fakultät vertreten durch Verwaltungsdirektorin Veronika Rätzel 5